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#31
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| schon mal Danke an die, die sich ernsthaft in die Disskusion eingelassen haben... Wie gesagt, ist diese Situation rein fiktiv. Bin mir auch sicher, dass es - wie Erwin schon sagte - auf den Richter ankommt und auch der Schaden, der beim Angreifer entstanden ist. Kurve zum wing chun: beim nächsten Training nochmal prüfen, ob die 47 Schläge und 20 Tritte gerechtfertigt wären, nach diesem EINEN Angriff mit ausgestrecktem Arm im Vorbeilaufschritt ![]()
__________________ http://www.welt.de/ |
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#32
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| Zitat:
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#33
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Peter
__________________ "Man kann wissen, wie man siegt, ohne fähig sein, es zu tun" Sunzi |
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#34
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![]() versuchter todschlag oder wie ist das ![]()
__________________ Du bist nichts, deine Mudda ist alles. |
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#35
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| Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Allerdings gibt es zur Rechtssicherung weitere Instanzen, sowie das Bedürfnis des Richters nicht aufgehoben zu werden, weshalb dieser sich in aller Regel an die herrschende Meinung (herrschende Lehre + Rechtsprechung) halten wird, wenn es an die Auslegung einzelner Fragestellungen geht. In diesem Fall bleibt eines der Wertung des Richters überlassen: Hat der Verteidiger das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zur Beendigung des Angriffes gewählt, unter allen, die gleichermaßen erfolgsversprechend waren. Hätte man also etwas anderes machen können, was genauso sicher zum Ende des Angriffs geführt hätte, mit dem selben Level an Selbstgefährdung? Ich würde sagen nein - was auch? Sicher mag das der eine oder andere Richter anders sehen, aber ganz bescheuert sind die auch nicht. Wer seinen Verteidigungswillen dergestalt deutlich unterstrichen hat, dass er mehrere Formen der Schutzwehr durchlaufen hat, bevor er zu minimaler Trutzwehr gegriffen hat (nur ein Schlag), braucht kaum fürchten keine Rechtfertigung aus §32 zugebilligt zu bekommen. Ich kenne da ganz andere Fälle, in denen deutlich massiver gegen den Aggressor vorgegangen wurde, aber eben innerhalb der vertretbaren Grenzen des Notwehrrechtes, wie es hier schon beschrieben wurde, gehandelt wurde und deshalb stets durch §32 gerechtfertigt wurde. |
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#36
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| Ich will mich ja nicht erwischen lassen. ![]() |
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#38
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| Zitat:
Philipp, verhältnismäßigkeit spielt eine grosse Rolle. Du kannst nicht telefonieren, wenn der Kerl auf dich einschlägt. Wegfahren wäre bescheuert, da der Mann vielleicht einen Schaden an deinem Auto zu verantworten hat. Auch beim Ausweichen ist das eine Wischiwaschi-Frage: Kampfsportler sind keine Übermenschen. Was wenn die Tür des Wagens auf war und du immer wieder so ausweichen musstest, dass du genau wie eine Zimmerecke nicht mehr ausweichen konntest??? Hier endet der eine Sachverhalt. jetzt kommt das nächste: Wenn man in dem Moment seine Haut rettet, ist dies ok. Mit Lauter bekundung, dass "er" mit seinen Angriffen aufhören solle und du dich nicht verteidigen willst, bist du auch hier noch mal ein wenig aus dem Schneider. Wenn du einen Schlag ausführst ist es ok, wenn du dich nicht mehr verteidigen brauchst, aber schläge nachsetzt, dann ist es wieder Strafbar. ![]()
__________________ "Nicht durch Alter, sondern durch Wissen erlangt man Weisheit..." Bodenkampf ist nur schwul, wenn man sich dabei in die Augen schaut. :P FC.VINGTSUN.INFO Homepage |
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#39
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#40
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| Zitat:
zu 2) Muss man ja nicht, zumal man sich ja in dem Augenblick in einer aktuellen Bedrohungslage befindet. zu 3) das ist tatsächlich etwas schwieriger, da unsere Rechtssprechung deutlich höhere Anforderungen an einen "trainierten Kampfkünstler" stellt als an den "normalen Bürger". Es wird häufig erwartet, dass ein Kampfsportler sich besonnener (mit weniger Gewalt) zur Wehr setzen kann... Ansonsten Beitrag #35 von Luggage! Grüsse
__________________ Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de Geändert von jkdberlin (17-06-2008 um 07:46 Uhr). |
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#41
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| ... Geändert von *Eric* (19-06-2008 um 15:15 Uhr). |
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#42
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| Wäre es da nicht sinnvoller gewesen, ihnen einfach die Geldbörse zu geben? Warn ja eh nur 20 Öcken drin. ![]() Gruß Dude |
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#43
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| Als KK'ler hättest du besonnener reagieren müssen, sprich du hättest den Wegzoll bezahlt oder nach erfolgter SV selber das Weite gesucht. Die hätten dich wahrscheinlich nie gekriegt. Disclaimer: Ich rate natürlich jedem auf dem Pfad der Tugend zu bleiben. Oben Geschriebenes ist rein hypothetisch zu sehen. ![]() |
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#44
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| Du meinst so? ![]() Monstrous Bitch Slap! - FileCabi.net Zitat:
OTOH, weiss niemand in wie vielen Faellen "im Zweifel fuer den Angeklagten" nicht angewandt wurde. Auch bei der schlichten Rechtsbeugung duerfte die Dunkelziffer hoeher als allgemein angenommen sein.
__________________ Mein härtester Kampf. Neu gehostet. |
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#45
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![]() Solltest Dich aber nicht filmen lassen dabei. ![]() Grüße Erwin
__________________ Cool bleiben Leute. Ich schreib hier nur meine Meinung. |
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