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#46
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| Hier ein paar Beispiele wie es im Strassenverkehr enden kann: Zwischen personen zweier parkenden Autos gibt es einen Streit, eine Partei flüchtet ins Auto. Jemand schlägt mit der flachen Hand auf die Motorhaube und droht alle insassen zu verprügeln.Diese rufen die Polizei. Die Polizei ist schnell da. Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Sofortiger Führerscheinentzug. Streit zwischen zwei parkenden Autofahrer. Einer benutzt Pfefferspray. Polizei zieht den Führerschein sofort ein. Streit zwischen einem Autofahrer der in eine Parklücke einparkt und einem Taxi Fahrer. Der Taxifahrer bedrängt den Autofahrer nachdem der eingeparkt hatte und schubst ihn. Dieser ruft die Kollegen in Grün, die dem Taxifahrer den Führerschein sofort abnehmen. Meiner Erfahrung nach, und das sind nur wenige Beispiele, werden bei Schlägerein im Strassenverkehr sofort die Führerscheine abgenommen. Bei beiden Partein.
__________________ Wo du auch hingehst, die sind immer vor dir da. Stolzer Besitzer eines Alukönigskubotan Geändert von Elsner-Team (17-06-2008 um 10:40 Uhr). |
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#47
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| Zitat:
__________________ Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali) |
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#48
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| Es ist ein sehr beliebtes Spiel der Polizei erstmal den Führerschein einzuziehen wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, da man dagegen nichts unternehmen kann ausser Einspruch einzulegen. Der Einspruch wird dann nach circa 6 Monaten verhandelt oder in der Regel mit dem Gerichtsverfahren des Verkehrsdeliktes. Ein sehr guter Freund von mir hatte einen Unfall mit parkenden Autos und begang Fahrerflucht. Er stellte sein Wagen irgendwo ab und ging zur Freundin. Am nächsten Tag ging er zum Anwalt, einen der teuersten den man sich aussuchen kann. Nach 2 Monaten bekam er einen Brief von der Polizei er möge den Führerschein bis zur Verhandlung abgeben.
__________________ Wo du auch hingehst, die sind immer vor dir da. Stolzer Besitzer eines Alukönigskubotan |
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#49
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#50
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| Den Begriff muss ich nicht nachschlagen. Es war doch nur ein Witz, mykatharsis. Steiger Dich doch nicht gleich wieder rein. Lediglich die stabile Seitenlage hat mich an deine Aussage erinnert. ![]() Mach mal ein bisschen Yoga. ![]() Grüße Erwin
__________________ Cool bleiben Leute. Ich schreib hier nur meine Meinung. |
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#51
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| Zitat:
aufführt. zu 2: Kann man und sollte man, aber was ist in der Zwischenzeit ? zu 3: Man kann nicht beliebig oft ausweichen, irgendwann trifft selbst die größte Niete. |
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#52
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| Und selbst im gegeteiligen Fall und man hat wirklich jahrelange Erfahrung mit dem Immobilisieren, es gilt dennoch immer Hebel und Entwaffnungen werden gefunden und nicht gesucht. |
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#53
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| Wir wäre es denn hiermit § 33 StGB Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess) Überschreitet der Täter (Notwehrende) die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Lg Wolfgang |
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#54
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| Nein, greift in der von Philipp beschriebenen Situation nicht, sie ist aber immernoch (zumindest theoretisch) durch §32 StGB gedeckt! ![]() Vor Gericht kann natürlich Gott gegen einen sein....... |
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#55
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| Zitat:
![]() Zitat:
__________________ Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali) |
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#56
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| Hab ich schon erwähnt, dass es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Kern des Notwehrrechtes gibt? ![]() |
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#57
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| Zitat:
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#58
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| Im Zuge des Threads klärt sich auf das das Zenario rein fiktiv ist ![]() Viele grüße, iron |
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#59
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| Was hat es dann mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf sich? (ernstgemeinte Frage)
__________________ Cool bleiben Leute. Ich schreib hier nur meine Meinung. |
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#60
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| Das soll heißen, dass du nicht großartig darüber nachdenken musst WAS du machst wenn du angegriffen wirst, sondern dich mit den "erforderlichen" Mitteln verteidigen darfst (du musst keine "sanften" Techniken nutzen, wenn du DICH dafür einem höheren Risiko aussetzen musst).
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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