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  #1  
Alt 26-03-2009, 16:01
Benutzerbild von Budoka_Dante
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Standard Einverständniserklärung/Aufsichtspflicht

Hallo Leute

Ich fahre von Samstag bis Sonntag mit zwei Kindern unseres Vereines zu einer Meisterschaft (als Teilnehmer). Die beiden sind 13 und 14 (beides Jungs), also schon ziemlich minderjährig. Nun ist mir heute dann spontan der Gedanke gekommen:
Wie sieht es mit einer Einverständniserklärung der Eltern aus, dass ich für das Wochenende allein mit ihren Kindern unterwegs bin?
An sich, meine ich, brauche ich einen entsprechenden Zettel von den Eltern, also ein "Formular", dass diese ausfüllen müssen. Nach vergeblicher, stundenlanger Suche im Internet bin ich aber nicht zu der Erkenntnis gekommen, ob es eine (gesetzlich vorgeschriebene), feste Form gibt, nur bestimmte Kriterien über den Inhalt so eines Zettels festgelegt sind oder ob es an sich völlig formlos ist (abgesehen von den logisch zwingenden Inhalten wie Name des Kindes etc...).

Könnt ihr mir da helfen?

Gruß, M. Neddens
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Wer eine Not erblickt und wartet, bis er um Hilfe gebeten wird, ist ebenso schlecht, als ob er sie verweigert hätte. Dante Alighieri
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  #2  
Alt 26-03-2009, 16:07
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Ich würde mir auf alle Fälle eine ausstellen lassen.

Hier findest Du bestimmt was

Einverständniserklärung kinder - Google-Suche

#4 sieht recht brauchbar aus. Musst halt etwas umformulieren.
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Bis denn. Euer Sven.
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  #3  
Alt 27-03-2009, 16:17
Benutzerbild von Budoka_Dante
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Zitat:
Zitat von Sven K. Beitrag anzeigen
Ich würde mir auf alle Fälle eine ausstellen lassen.

Hier findest Du bestimmt was

Einverständniserklärung kinder - Google-Suche

#4 sieht recht brauchbar aus. Musst halt etwas umformulieren.
Es geht ja weniger darum, dass die Beiden an den Wettkämpfen teilnehmen dürfen, sondern eher darum, dass ich für die beiden die Verantwortung trage und das mit den Eltern abgesegnet ist.
Logisch gesehen geschieht das ja dadurch, dass sie die Beiden mit mir fahren lassen, aber so einen Zettel, bzw Rahmenrichtlinien, was dadrauf steht (müssen evtl. Paragraphen erwähnt werden?) bräuchte ich (insbesondere für zukünftige Sachen mit größeren Gruppen) schon... Und alleine krieg ich mich da nicht schlau
Bürokratie ist doof
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  #4  
Alt 29-03-2009, 05:00
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Von so einer fest vorgeschriebenen Form wüßte ich nichts. Uns hat immer ein formloser Zettel mit der Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten gereicht.
Darin wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Aufsichtspflicht auf Person XY für den Zeitraum von XY übertragen wurde. Zusätzlich noch eine telefonische Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten für den Fall von Rückfragen und die Sache sollte geritzt sein.

Grüße,
Doc
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  #5  
Alt 30-03-2009, 08:58
Benutzerbild von Budoka_Dante
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Zitat:
Zitat von DocDog Beitrag anzeigen
Von so einer fest vorgeschriebenen Form wüßte ich nichts. Uns hat immer ein formloser Zettel mit der Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten gereicht.
Darin wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Aufsichtspflicht auf Person XY für den Zeitraum von XY übertragen wurde. Zusätzlich noch eine telefonische Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten für den Fall von Rückfragen und die Sache sollte geritzt sein.

Grüße,
Doc
Ok, das ist fein. Das macht das Ganze auch viel entspannter
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  #6  
Alt 02-04-2009, 11:02
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Zitat:
dass sie die Beiden mit mir fahren lassen
Hier mußt Du natürlich aufpassen, da es sich um "zwei paar Schuhe" handelt.

Die Aufsichtspflicht ist das Eine, die Haftung das Andere. Wenn Du mit Deinem PKW einen Unfall hast, und kein entsprechender zusätzlicher Versicherungsschutz (Insassenversicherung) besteht, könnten sich die Eltern der Kinder mit Regreßansprüchen an Dich wenden. Deshalb lasse ich mir in solchen Fällen eine zusätzliche Verzichtserklärung unterschreiben.

Hab halt in einem Fall (ein zum Jugend-Fußball-Turnier fahrender Papi aus meinem Bekanntenkreis) den Fall mitbekommen, daß er später zusätzliche Behandlungskosten und Schmerzensgeld zahlen durfte, weil die Eltern ihn darauf verklagt haben.
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  #7  
Alt 02-04-2009, 16:16
Benutzerbild von Sven K.
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Wie wars denn ?
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  #8  
Alt 03-04-2009, 20:40
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Zitat:
Zitat von samabe Beitrag anzeigen
Hier mußt Du natürlich aufpassen, da es sich um "zwei paar Schuhe" handelt.

Die Aufsichtspflicht ist das Eine, die Haftung das Andere. Wenn Du mit Deinem PKW einen Unfall hast, und kein entsprechender zusätzlicher Versicherungsschutz (Insassenversicherung) besteht, könnten sich die Eltern der Kinder mit Regreßansprüchen an Dich wenden. Deshalb lasse ich mir in solchen Fällen eine zusätzliche Verzichtserklärung unterschreiben.

Hab halt in einem Fall (ein zum Jugend-Fußball-Turnier fahrender Papi aus meinem Bekanntenkreis) den Fall mitbekommen, daß er später zusätzliche Behandlungskosten und Schmerzensgeld zahlen durfte, weil die Eltern ihn darauf verklagt haben.
Hinfahrt war zunächst meines Vaters Auto, dann Zug und anschließend Taxi. Ich habe keinen Führerschein
Rückfahrt mit eines anderen Vaters Auto.

Ich hatte Montag noch unseren Abteilungsleiter dazu gefragt, der muss sich damit ja auskennen...dachte ich. Er war immer der Meinung, dass durch die Mitgliedschaft im Verein ein Einverständnis zu "allem Möglichen" gegeben wurde und ich ja Vereinsvertreter sei und diesen repräsentiere...

Zitat:
Zitat von Sven K. Beitrag anzeigen
Wie wars denn ?
Am Samstag war es ganz ok. Nach der Siegerehrung musste ich die beiden zwar überzeugen, dass ich nicht mit ihnen durch halb Delmenhorst latsche und sie nicht alleine Shoppen gehen dürfen. Das war vielleicht ein Terz.
Am Sonntag ist mir dann der ***** auf Grundeis gegangen. In einem Kampf hat der 13-jährige sich dann mitunter durch das "Die Gesundheit des Gegners ist minderwertig im Vergleich zum Sieg"-Verhalten des Gegners und paar blöden Zufällen am Hals verletzt und hatte starke Schmerzen. Der ***** von (gegnerischem Coach) hat während der Verletzungspause seinen Schützling dann noch gelobt und ihm gezeigt, wie er meinen Kleinen dann gleich richtig kriegt
Auf jeden Fall erstmal großer Tumult und ab ins Krankenhaus mit Halskrause und Vakuummatratze usw. Den 14-jährigen habe ich dann dem Wettkampfleiter "übertragen", damit er sich an jemanden wenden kann und einer aufpasst, er durfte nämlich nicht mit
Auf dem Weg zum Krankenhaus kam dann die Beschwerde, dass die Schmerzen stärker werden und den Rücken runterwandern
Dann angekommen, ab unters Röntgen. Zum Glück waren es am Ende "nur" überdehnte Bänder an den Wirbeln. Bisschen später war der Kleine auch wieder munter und mein ***** immer noch auf Grundeis. Dann kam am Ende von der Mutter noch die Frage, warum ich dem Jungen denn nicht die Arnika-Kügelchen gegen die Schmerzen gegeben habe. Letztendlich aber alles glatt gelaufen, er dürfte das nächste Mal auch wieder mit mir fahren
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Geändert von Budoka_Dante (03-04-2009 um 20:42 Uhr).
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