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  #1  
Alt 06-12-2008, 18:44
Benutzerbild von Robb
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Standard ab wann zählt man zu kopfkrank?

Gibt es dort irgendeine Grenze ab wann man daneben ist. Ich meine nicht mehr zurechnungsfähig. Eine Gefahr für sich selbst oder andere? Woran kann man soetwas erkennen und was dann machen wenn?
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  #2  
Alt 06-12-2008, 18:46
Benutzerbild von zYan
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Kampfkunst: Kickboxen(K1) - z.Z. inaktiv
 
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In welcher Situation und aufgrund von was?
__________________

SHURI FIGHTERS GYM zwickau
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  #3  
Alt 06-12-2008, 20:29
Benutzerbild von Syekye
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Kampfkunst: -
 
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Übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum sind gute Beispiele.
Wenn man für sich selber eine ernstzunehmende Gefahr darstellt, beispielsweise man ritzt sich oder ähnliches kann man auch entmündigt werden.
Kennst du jemanden der unzurechnungsfähig ist?
__________________
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
-Mahatma Gandhi
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  #4  
Alt 06-12-2008, 20:43
Benutzerbild von justizia
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Kampfkunst: Shotokan
 
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Beiträge: 550
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Zitat:
Zitat von Robb Beitrag anzeigen
Gibt es dort irgendeine Grenze ab wann man daneben ist. Ich meine nicht mehr zurechnungsfähig. Eine Gefahr für sich selbst oder andere? Woran kann man soetwas erkennen und was dann machen wenn?

Es gibt Fälle von Behinderungen, die von psychischen Gebrechen herrühren, bei denen die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, die Auswirkungen der eigenen "Rechtshandlungen" zu begreifen. Wie soll man sich verhalten, wenn rechtliche Probleme auftreten aufgrund der Schwierigkeit, eine Unterschrift zu leisten oder sich auszudrücken - bis hin zur vollkommenen Unzurechnungs-
fähigkeit? Um es einer dermaßen beeinträchtigten Person und den Angehörigen zu erlauben, Besitzverhältnisse zu regeln, sind angemessene Lösungen umzusetzen.

1. Die Vollmacht: sie kann mittels eines privaten Schriftstückes oder eines Notariatsaktes übertragen werden.

Die Vollmacht ist ein Akt, mit dem ein Mensch mit Behinderung einer anderen Person das Vertretungsrecht überträgt und somit in seinem Namen und an seiner statt eine oder mehrere Rechtshandlungen ausführen kann. Die/der "VertreterIn" ist meist ein/e Angehörige/r.

Es ist ratsam, dass die Vollmacht nicht nur für einen oder wenige Akte übertragen wird, die im Schriftstück ausdrücklich angegeben sind (sogenannte Sondervollmacht), sondern für eine unbegrenzte Anzahl von Akten, auch außergewöhnlicher Art und solchen mit einer Regelwirkung (sogenannte Generalvollmacht).

2. Die volle Entmündigung: das Gericht ernennt in der Folge einen Vormund.

Die volle Entmündigung: Für Menschen, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen können, wird die Entmündigungserklärung vom Gesetz als Schutzmittel angesehen. In diesem Verfahren wird ein/e Angehörige als "Vormund" eingesetzt und kann rechtlich jede Handlung im Interesse der entmündigten Person ausführen

3. Die beschränkte Entmündigung: das Gericht ernennt einen Beistand.

Im Unterschied zur vollen Entmündigung erlaubt die beschränkte Entmündigung eine Restfähigkeit zum Handeln: die beschränkt entmündigte Person kann in der Tat Handlungen ausführen, die nicht das Eigentum betreffen, wie etwa ein leibliches Kind anerkennen, eine Ehe eingehen, ein Testament abfassen. Sie kann überdies eigenständig das eigene Hab und Gut verwalten und ordentliche Verwaltungsakte rechtskräftig durchführen.

An wen kann man sich wenden?

Für die Vollmacht (falls ein privates Schriftstück als unzureichend angesehen wird) kann man sich an einen Notar wenden. Für die Entmündigung und die beschränkte Entmündigung muss man sich an das jeweils hiesige Gericht wenden.
__________________
Nicht brennbar ist keine Aufforderung!
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  #5  
Alt 06-12-2008, 20:45
Vamacara
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Zitat:
Zitat von Robb Beitrag anzeigen
Gibt es dort irgendeine Grenze ab wann man daneben ist. Ich meine nicht mehr zurechnungsfähig. Eine Gefahr für sich selbst oder andere? Woran kann man soetwas erkennen und was dann machen wenn?
Gar nicht. Dafür gibt es Ärzte - oder diagnostizierst Du andere Krankheiten auch selbst?
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  #6  
Alt 06-12-2008, 23:56
Benutzerbild von Robb
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Kampfkunst: -)
 
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Ort: An der Ostsee
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Beiträge: 1.660
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,

Geändert von Robb (15-12-2008 um 17:23 Uhr).
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  #7  
Alt 07-12-2008, 15:00
Benutzerbild von HolgerSVB
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Kampfkunst: SVB-Selbstverteidigung für behinderte Menschen
 
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Beiträge: 69
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Zitat:
Zitat von justizia Beitrag anzeigen
2. Die volle Entmündigung: das Gericht ernennt in der Folge einen Vormund.
..............nur der Vollständigkeit halber: Das heißt jetzt "Betreuer" nicht mehr "Vormund".


Holger
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  #8  
Alt 07-12-2008, 21:13
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Zitat:
Zitat von Syekye Beitrag anzeigen
Wenn man für sich selber eine ernstzunehmende Gefahr darstellt, beispielsweise man ritzt sich oder ähnliches kann man auch entmündigt werden.
Aber nicht doch. Bei starker Selbst- oder Fremdgefährdung (nur Ritzen reicht da nicht) kann man zwar vom Amtsarzt in die Psychiatrie zwangseingewiesen werden, aber jemanden zu entmündigen ist eine ganz andere Geschichte. Das wäre übel, wenn jeder mit ernsten emotionalen Problemen gleich entmündigt werden könnte.
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  #9  
Alt 08-12-2008, 12:47
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Ort: Ingenbohl
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für sihc selber eine gefahr darstellen ist meist ein anderer begriff für suizidgefährdet, hat mit ritzen wenig zu tun.

und suizidgefährdete werden wie mein vorredner bereits erwähnte meist in eine heilanstalt eingewiesen


denn wo eine krankheit vorliegt, sollte an der heilung gearbeitet werden

bitte verwechselt nicht geistig "behinderte" udn geistig kranke, das ist ein grosser unterschied
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  #10  
Alt 08-12-2008, 12:59
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Kampfkunst: da da daam can't touch me
 
Registrierungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 496
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Zitat:
Zitat von Vamacara Beitrag anzeigen
Gar nicht. Dafür gibt es Ärzte - oder diagnostizierst Du andere Krankheiten auch selbst?
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  #11  
Alt 08-12-2008, 19:51
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Kampfkunst: Taijiquan und anderes
 
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Zitat:
Zitat von Vamacara Beitrag anzeigen
Gar nicht. Dafür gibt es Ärzte - oder diagnostizierst Du andere Krankheiten auch selbst?
Zum Arzt geht aber nur, wer sich erstens für krank hält und zweitens vom Arzt auch Hilfe erwartet. Wer feststellt, daß ein Angehöriger z.B. allmählich von dem Wahn befallen wird, daß bösartige Außerdirdische (oder Dämonen o.ä.) die Körper der Menschen in seiner Umgebung übernehmen, der hat schon ein (unter Umständen lebensgefährliches) Problem, für das er eine Lösung suchen sollte, bevor die Situation eskaliert.
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  #12  
Alt 08-12-2008, 20:02
Vamacara
Gast
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Zitat:
Zitat von shenmen2 Beitrag anzeigen
Zum Arzt geht aber nur, wer sich erstens für krank hält und zweitens vom Arzt auch Hilfe erwartet. Wer feststellt, daß ein Angehöriger z.B. allmählich von dem Wahn befallen wird, daß bösartige Außerdirdische (oder Dämonen o.ä.) die Körper der Menschen in seiner Umgebung übernehmen, der hat schon ein (unter Umständen lebensgefährliches) Problem, für das er eine Lösung suchen sollte, bevor die Situation eskaliert.
Liegt keine Krankheitseinsicht vor, gibt es ja noch die Alternativen (SpD, Polizei etc.) Bei uns sind auch nur ein geringer Teil der Klienten freiwllig nach eigenem Arztbesuch gekommen.
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  #13  
Alt 08-12-2008, 21:54
Benutzerbild von ***Nakatomi***
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Alliance Brazilian Jiu Jitsu, Muay Thai und Übergänge mit hauen am Boden
 
Registrierungsdatum: 28.12.2005
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man sagt ja auch schitzoiden nach, dass sie niemals über sich selbst urteilen würden, dass sie krank sind.
für die sind eher die anderen nicht normal.
wo arbeitest du denn vamacara?

ich finde auch eher, das sollte in gesundheit, heilmethoden und bla verschoben werden.
hier bei barrierefrei hat das nichts zu suchen.
__________________

www.Budokan-Berlin.com The Fighter´s Choice! http://budokan-berlin.blogspot.com/
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  #14  
Alt 18-12-2008, 14:15
Benutzerbild von Helmut Gensler
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Kampfkunst: shodokan, kae-in-sog-in
 
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Ort: Dörfles-Esbach bei Coburg, Bayern
Alter: 59
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Was bedeutet "kopfkrank" denn ?

Echte psychische Krankheiten sind nur von Ärzten zu diagnostizieren. Da sollte sich jeder andere raushalten, denn dann müsste er ja auch die Konsequenzen anordnen und verantworten.
Kurzzeitige "Psychospinner" gibt es genug, da müsste man je nach Definition Millionen dazu zählen.... so what?
Richtig psychisch Kranke im Kampfsport einzubinden ist sehr heikel. Das erfordert vom Trainer eine extrem hohe Kompetenz im psychologischen Bereich.... also für so ein Forum zu aufwändig.
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