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Thema: Körperlich gegen Beleidigung wehren

  1. #421
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Oder hälst du es wirklich für sinnvoll, eine Situation eskalieren zu lassen, bei der nicht nur du selber, sondern auch noch deine Nächsten u.U. körperlicher Gewalt ausgesetzt werden? Und das wegen einer Beleidigung?
    Zitat Zitat von Superho
    Eine Eskalation ist niemals sinnvoll. Und wenn die Angreifer dich verfolgen und eventuell noch andere Menschen außer dir und deine Familie gefährden? Hattest du daran schon an deinen nächsten gedacht?
    Ich meinte dieses Zitat. Sorry für das Missverständnis.
    Geändert von Superho (29-12-2017 um 11:24 Uhr)

  2. #422
    zocker Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jordan1 Beitrag anzeigen
    ... Ich zum Bsp habe mein Spray immer dabei.

    ist das gut?


    grüsse

  3. #423
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    Pfefferspray gegen "Mobbing" ??? Normalerweise geht man bei Mobbing zu externen Organisationen, Schulleitung, Aufsichtsorgane der Landesregierungen bzw. Bürgermeister, Polizei, oder bei Betrieben IHK, Innung, Betriebsrat, Gewerkschaft. Und versprüht kein Reizgas im Büro.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  4. #424
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    Er meint bestimmt Backofenspray und spendiert uns gleich den Link dazu.
    Did they come to see a man fall or to see him fly?!

  5. #425
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    Halt, halt, es geht hier eindeutig um Asthma-Spray. Er regt sich immer so schnell auf
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
    http://www.thaiboxen-bingen.de Facebook

  6. #426
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    Das Anti-mobbing-Bat-spray!

  7. #427
    Kenryu Gast

    Standard

    Erst mal vorneweg. Ich bin nicht ganz sicher ob der Threadtitel so passend gewählt ist.

    Hier ging es nicht um eine einmalige Beleidigung, sondern um fortgesetzte Demütigung. Die Reaktion des Schülers war von daher mMn absolut passend.

    Die meisten die hier gepostet hatten, beziehen Ihre "Schulerfahrung" wohl von Gymnasien und ähnlichen geschützten Rahmen.
    Vor knapp 36 Jahren (und ich glaube nicht, dass sich da wirklich was zum Besseren geändert hat) hatte sich auch jemand aus ähnlichem Grund an die Schulleitung (der Hauptschule) gewendet.
    Ergebnis war ein Unfall im Zuge dessen der Junge aus dem dritten Stock fiel, einen mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt hatte und die Schule wechselte.
    Passiert ist da weiter gar nichts. War ja ein Unfall.

    Respekt von mir an Kraken, dass er den Job übernommen hat, welcher den Eltern oder den Brüdern des Schülers zugekommen wäre. Ich nehme an, diese konnten den Jungen wohl nicht in die Schweiz begleiten.

    Was den Spruch mit dem "willst du mich töten" anbetrifft. Die Frage ist leider nicht so abwegig wie hier viele annehmen. Ich kenne durchaus Millieus wo die Antwort "nein" vor Zeugen wie Bruder, Vater u.ä. Krakens allerwertesten gerettet hätte (Gesichtsverlust bei zuwiederhandlung) und ich kenne Leute, die auf "du bekommst Probleme" nicht freundlich mit einer Rückfrage reagiert hätten, sondern sehr spontan und gewalttätig.

    Allerdings denke ich das Kraken vor seinem Treffen einen kleinen oK Backgroundcheck gemacht hat.

    Von daher kann ich nichts falsches in seinem Tun finden.

    Soweit der persönliche Teil.

    Juristisch ist es in D (keine Ahnung wie es in CH ist) so, das es eine Güterabwägung gibt. Man darf ein geringeres Gut verletzen um ein höheres zu schützen. Das geringste Gut in unserem Rechtssystem ist die Ehre. Ehre, Eigentum, Freiheit, Körper, Gesundheit.
    Meint, ich darf bei fortgesetzten Beleidigungen (in dem Moment des beleidigens nicht irgendwann später) etwas körperliches wie z.B. eine Ohrfeige einsetzen, sofern ich dem Gegenüber keinen Schaden zufüge. Also weder dessen Körper verletze noch seine Gesundheit schädige.
    Leider habe ich keine Ahnung wie das gehen soll. Aber genau deswegen treffen Richter ja Einzelfallentscheidungen.
    Also juristisch vielleicht nicht optimal körperlich auf verbal zu reagieren. Manchmal aber dennoch der richtiges Weg.

    Mein persönlicher Umgang mit Beleidigung:
    Sind mir komplett Latte es sei denn:

    - Ich habe das Gefühl die Beleidigung beinhaltet einen "Opfercheck"
    - Die Beleidigung beinhaltet eine Drohung

    In beiden Fällen halte ich Gewalt für notwendig. Nicht für juristisch in Ordnung.

    Aber der Thread hat mir gezeigt wie es zu den Verwerfungen in unserer politischen Landschaft gekommen ist.

    Seit ein paar Generationen lebt unsere Gesellschaft in relativem Frieden und Sicherheit. Gewalt ist geächtet. So sehr geächtet, dass die User in einem KK-Board Gewalt, ohne große Abstufung, als inakzeptabel betrachten.
    Aus meiner Sicht sollte KK aber den adäquaten (abstufbaren) und effektiven Einsatz von Gewalt schulen.
    In solch eine Gesellschaft kommen nun Menschen die einen anderen, natürlichen Zugang zu Gewalt haben oder durch Krieg, Bürgerkrieg und vergleichbares im Gegenextrem gelandet sind.
    Das macht der etablierten, überzivilisierten, Bevölkerung eine solche Höllenangst, dass sie nach mehr Überwachung, mehr "Law and Order" bzw. "der neuen Rechten" ruft. Wo sowas hinführt haben wir ja schon gesehen.

    Nicht falsch verstehen, ich lebe auch gerne in Frieden, und komme langsam in ein Alter in dem es mit der Gewalt langsam schwierig wird.

    Ständig höre ich von artgerechter Haltung u.s.w. - aber bloß nicht beim "Affen" der sich Mensch nennt.

    Wir haben uns schon immer durch Macht organisiert also wenn man so möchte auch durch Gewalt. Die Gesellschaften habe sich schon immer gegen Individuen gerichtet, die Gewalt inadäquat einsetzten. Das ist eigentlich ein Regelkreislauf.
    Auch ein Grund für die diversen Kodizies für Gewaltanwender (Krieger, Soldaten, Polizisten u.s.w).

    Noch ein letztes für die Gesetzesvertreter:

    Gesetze können nicht schützen, nur ahnden.
    Adäquate und effektive Gewalt kann schützen

    So, jetzt ist der Blutdruck wieder normal

    Grüße
    Kenryu

  8. #428
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    Bei Notwehr findet keine güterabwegung statt.

  9. #429
    Kenryu Gast

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    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    Bei Notwehr findet keine güterabwegung statt.
    Kann man durchaus so sehen. Schon wegen der "Exzessmöglichkeit". Ich glaube aber die Argumentation war sinngemäß, daß das bedrohte oder angegriffene Gut, schützenswerter sei. Was letztendlich doch auf's Gleiche rausläuft.

    Grüße
    Kenryu

  10. #430
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    Darf ich mein Eigentum schützen in dem ich den Körper des Angreifers schädige?

  11. #431
    gast Gast

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    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    Darf ich mein Eigentum schützen in dem ich den Körper des Angreifers schädige?
    Das kann man so pauschal nicht beantworten.

    In Deutschland darf man aber sogar tatsächlich relativ viel körperlich schädigen um das Eigentum zu schützen - Gut nicht so viel wie in den USA natürlich...

  12. #432
    Kenryu Gast

    Standard

    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    Darf ich mein Eigentum schützen in dem ich den Körper des Angreifers schädige?
    Bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens nach, jedenfalls in D, nein darf man nicht. Aus meiner Sicht: Leider nicht.
    Aber wie gesagt, ein Gesetz kann nur ahnden. Es kann mein Eigentum, Leben oder sonstiges Gut nicht schützen. Gewalt eventuell schon.

    Ob es sich am Ende gelohnt hat, mein Eigentum durch Gewalt zu schützen, entscheidet dann (falls zur Anzeige gebracht) der Vorsitzende im Einzelfall, zusammen mit seinen Kollegen.


    Grüße
    Kenryu

  13. #433
    Kenryu Gast

    Standard

    Zitat Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
    Das kann man so pauschal nicht beantworten.

    In Deutschland darf man aber sogar tatsächlich relativ viel körperlich schädigen um das Eigentum zu schützen - Gut nicht so viel wie in den USA natürlich...
    Was meint in dem Zusammenhang "relativ"?

    Versuch der Wegnahme -> Ausgang versperren -> und wenn der Knabe körperlich wird entsprechend reagieren ?
    Versuch der Wegnahme -> Jochbeinbruch
    Versuch der Wegnahme -> Klingeneinsatz

    Gibt da ja noch einige Möglichkeiten und Abstufungen mehr

    Grüße
    Kenryu

  14. #434
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    Dazu gibt es lange und breite Abhandlungen, sowohl in diesem Forum (von Fachleuten!) als auch ausserhalb (von Fachleuten!). Siehe Kirschbaumbeispiel. Solange kein krasses Missverhältnis besteht, muss das Recht dem Unrecht nicht weichen, es gibt keine Güterabwägung. Die Falle ist aber gegenwärtiger Angriff, und die Interpretation von krassem Missverhältnis. Im Zweifel muss man durch mehrere Instanzen um auf jemanden zu treffen der körperliches Versehren bei einem Raubüberfall oder Vergewaltigung nicht für ein krasses Missverhältnis hält. In England ist das tatsächlich sehr böse gelöst zulasten der Überfallenen, die dürfen sich praktisch nicht wehren.

    In dem Fall wo es um "Ehrabschneidung" geht, ist das Mißverhältnis früh erreicht. Bei Bedrohung geht dann etwas mehr.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  15. #435
    gast Gast

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    Zitat Zitat von Kenryu Beitrag anzeigen
    Bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens nach, jedenfalls in D, nein darf man nicht. Aus meiner Sicht: Leider nicht.
    Ich bin auch kein Jurist und nicht einmal Deutscher. Aber ja, klar darf ich mich mit Gewalt wehren wenn jemand an mein Eigentum will. Da gibt's sogar dieses witzige Gedankenexperiment mit dem Gelähmten der einen Kirschendieb in Notwehr erschiesst... (Das aber dann doch irgendwie zu viel ist....) EDIT: Da war Klaus schneller...

    Zitat Zitat von Kenryu Beitrag anzeigen
    Was meint in dem Zusammenhang "relativ"?
    Ich meine damit dass man in DE auch bei relativ geringen Eigentumsdelikten recht viel Gewalt angewendet werden darf. In AT zum Beispiel geht das nicht in der Form.

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