Zitat von
Lino
Meinst du hier die rein juristische Tötungsabsicht, wo der Täter hinterher nach Beratung mit dem Anwalt abspricht, dass man auf mangelnde Tötungsabsicht bestehen will, weil was Gegenteiliges schwierig beweisbar ist - oder meinst, dass jemand als Erster ein Messer in die vielleicht sonst abgeschlossene Konfrontation einführt, ohne dass er die Absicht damit mehrmals zu stechen, wobei er mit hoher Wahrscheinlichkeit lebenswichtige Organe trifft?
Sorry, aber die Scheiße kaufe ich niemandem ab. Wer versucht mich mit einem Messer anzugreifen hat auch die Absicht mich damit zu verletzen, mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich. Wenn er dabei selber hoch geht, Pech für ihn. Das sehen Richter in der Regel auch so.
Dass unterwegs was passieren kann, das seinen Kampfwillen einschränkt, ist eine andere Geschichte.
Ich glaube, er meinte das so, dass jemand zu Hause mit der Absicht losgeht, heute Lino abzustechen. Der droht nicht, schlägt nicht, zeigt sein Messer nicht. Du hast es einfach plötzlich im Hals stecken, ohne jede Vorwarnung.
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"