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Thema: Rickson und Arneback

  1. #31
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    Es geht hier aber um BJJ und nicht MMA....
    Frank Burczynski

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  2. #32
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  3. #33
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    Ja, auch, aber da ist es offen. Ich finde es schon merkwürdig, dass es im BJJ (immer noch?) eher unter vorgehaltener Hand diskutiert wird.
    Frank Burczynski

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  4. #34
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    Björn hat schon recht. Da die BJJ Community einen Schnitt durch die Gesellschaft darstellt ist in ihr auch alles zu finden was die Menschheit zustande bringt.

    Was den Umgang der JJGF mit Sexualstraftätern angeht.
    Auf der einen Seite wird immer davon geredet, dass man Straftäter wieder in die Gesellschaft integrieren und sie nicht ausgrenzen soll und das öffentliche Register für Sexualstraftäter gegen die Grundrechte verstoßen. Auf der anderen Seite wird dann jedesmal die Sau durchs Dorf getrieben wenn man mal einen findet.

    Interessant ist die Frage wie man mit den Leuten jetzt umgehen will. Will man ihnen jetzt nur den Umgang mit ihrer Opfergruppe verbieten? Oder sollen die überhaupt kein BJJ mehr trainieren dürfen? Und wenn man sie ganz ausschließen will, wo zieht man da die Grenze? Nur Sexualstraftäter? Oder auch Mörder? Wie sieht es mit Totschlag aus? Immerhin kann man auch für Totschlag verurteilt werden, wenn man gar keinen umbringen wollte, es durch fahrlässiges Verhalten dann aber doch gemacht hat.

    Wie sieht es mit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft aus? Immerhin haben die ja ihre Strafe verbüßt. Allerdings ist es auch verständlich wenn jemand nicht mit einem Sexualstraftäter zu tun haben will. Und dann bleibt da noch die Angst auf eine Wiederholung der Straftat. Gerade bei Kinder. Wobei dann auch die Frage im Raum steht, warum man jemanden freilässt, bei dem ein Rückfallrisiko besteht.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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  5. #35
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Wobei dann auch die Frage im Raum steht, warum man jemanden freilässt, bei dem ein Rückfallrisiko besteht.
    Weil es dafür kein "Lebenslang" als Strafe gibt?
    Frank Burczynski

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  6. #36
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Weil es dafür kein "Lebenslang" als Strafe gibt?
    Die Frage sollte nicht aussagen, dass bei den betreffenden meiner Meinung nach kein Rückfallrisiko besteht. Die Frage ging in die Richtung warum man sie nicht lebenslang wegsperrt. Die Maximalstrafe die das Gesetz zulässt kann man ja ändern.
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  7. #37
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    Weil das die härteste und längste Strafe ist, die unser Strafgesetzbuch kennt, und die ist Mord und sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB) vorbehalten. Und auch da heisst das aufgrund unseres Rechtsverständnisses und Moral- und Ethikempfinden nicht wirklich für ein Leben lang. Statistisch gesehen ist das durchschnittlich wohl 17 Jahre.
    "Zwischen 1996 und 2000 wurden aus der JVA Straubing (nur von dort gibt es hierüber Daten) 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu „lebenslänglich“ Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre."
    (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebens...reiheitsstrafe)
    Eine Frage wäre nach therapeutischer Unterbringung, aber ganz sicher kann man sich da ja auch nicht sein.
    Geändert von jkdberlin (19-01-2018 um 13:39 Uhr)
    Frank Burczynski

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  8. #38
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Weil das die härteste und längste Strafe ist, die unser Strafgesetzbuch kennt, und die ist Mord und sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB) vorbehalten.
    Das ist nichts was man nicht ändern kann.

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Und auch da heisst das aufgrund unseres Rechtsverständnisses und Moral- und Ethikempfinden nicht wirklich für ein Leben lang.
    Aufgrund des Rechtsverständnisses würde ich unterschreiben. Aber das markierte nicht.

    Ich persönlich habe kein Problem dass man für bestimmte Verbrechen für immer weggesperrt wird. Und ich bin mir recht sicher dass es großen Teilen der restlichen Bevölkerung auch so geht. Bei welcher schwere der Verbrechen ich die Grenze ziehen würde bin ich mir gerqade allerdings nicht so sicher.
    Geändert von OliverT (19-01-2018 um 13:45 Uhr)
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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  9. #39
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    Große Teile? Das sehe ich anders. Zum Glück gibt es in Deutschland Gerichte die das in jedem Einzelfall entscheiden und nicht der aufgebrachte Stammtisch.
    Dazu die Problematik der Verfassungswidrigkeit: https://www.grin.com/document/49010

    Die lebenslange Freiheitsstrafe verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, sie ist mit dem Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Grundrecht auf Freiheit und Unverletzlichkeit der Person unvereinbar.
    Frank Burczynski

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  10. #40
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Große Teile? Das sehe ich anders.
    Darfst du ja auch anders sehen. Ich denke jedoch auch, dass sich zu einer Gesetzesänderung die lebenslange Freiheitsstrafe für sexuellem Missbrauch von Kindern vorsieht, durchaus eine Mehrheit in der Bevölkerung finden lassen würde.

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Zum Glück gibt es in Deutschland Gerichte die das in jedem Einzelfall entscheiden und nicht der aufgebrachte Stammtisch.
    Und diese Gerichte würden dann eben nach einer anderen gesetzlichen Grundlage entscheiden. Im übrigen ist nicht alles und nicht jeder, der in diesem Fall für eine längere Freiheitsstrafe wäre, "aufgebrachter Stammtisch".


    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Die lebenslange Freiheitsstrafe verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, sie ist mit dem Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Grundrecht auf Freiheit und Unverletzlichkeit der Person unvereinbar.
    Der Missbrauch (im allgemeinen, wie der von Kindern) verstößt ebenfalls gegen Grund- und Menschenrechte und ist mit dem Grundsatz der Unantatbarkeit der Menschenwürde und dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Person unvereinbar.

    Gerade bei Kindern kommt hinzu, dass sie sich nicht wehren können und eines besonderen Schutzes bedürfen. Ihr Wohl kann daher durchaus höher angesiedelt werden, als das Grundrecht des Täters, den man mMn. dauerhaft strikt von Kindern abgrenzen sollte.

  11. #41
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    Dafür gibt es ja das geltende Strafgesetzbuch,. Es sollte dann auch diesbezüglich angewendet werden. Eine Verschärfung sehe ich nicht als Verbesserung. Die Abgrenzung zu Kindern halte ich durchaus für sinnvoll. Das ist aber etwas anderes als eine lebenslange Freiheitsstrafe.
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  12. #42
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    Meint Ihr nicht, dass diese Diskussion jetzt für ein KK-Forum ein wenig OT gerät?!...
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  13. #43
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    Die Frage ist, was will man mit verurteilten Straftätern machen ? Dass man einem Pädophilen jeglichen Kontakt mit Kindern untersagt ist selbstverständlich, aber soll man ihm Berufsverbot erteilen ? Jegliche Arbeit ? Natürlich kann man über lebenslange Sicherungsverwahrung auf ner abgelegenen Insel nachdenken (mein Favorit), aber das muss vom Gesetzgeber kommen und nicht per Eigenregie von Arbeitgebern organisiert werden. Viele Fälle kommen ja auch entweder über Drogen und Steroidnebenwirkungen zustande (roid rage), oder sind Ausdruck davon dass die Leute aus einem Ghetto kommen wo man das so "gelernt" hat. Die Verantwortung von Arbeitgebern, Druck auf Angestellte auszuüben die ihre Partner schlagen ist deshalb schwierig, weil man sich erstens in den USA dafür herbe Schadenersatzforderungen einhandeln kann, und es zweitens ja die Aufgabe von Gesetzgeber und Strafverfolgung ist da Richtlinien zu setzen.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  14. #44
    Narexis Gast

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    Zitat Zitat von Björn Friedrich Beitrag anzeigen
    Das ist alles sehr schlimm ja, aber wie gesagt keine so große Überraschung, die BJJ und MMA Szene ist dort schon ziemlich gemischt, um es nett auszudrücken.....
    Von Mord, bis zu Vergewaltigung ist da schon alles Mögliche passiert.....
    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Da die BJJ Community einen Schnitt durch die Gesellschaft darstellt ist in ihr auch alles zu finden was die Menschheit zustande bringt.
    +1.

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Hallo Björn

    Du scheinst Rickson nicht richtig einzuschätzen:
    https://www.facebook.com/jjgfed/posts/1945490245543689
    Gibt's das Statement oder den Post noch irgendwo bzw. wäre jemand so nett, mir den groben Tenor zu nennen? Ist länger her, dass ich es gelesen habe und nach dem neuen Artikel möchte ich mich ungerne lediglich auf mein Gedächtnis verlassen... (Wobei ich es in diesen Situationen immer wieder fragwürdig finde, wenn dahingehende Posts nachträglich gelöscht werden...)

    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Interessant ist die Frage wie man mit den Leuten jetzt umgehen will. Will man ihnen jetzt nur den Umgang mit ihrer Opfergruppe verbieten? Oder sollen die überhaupt kein BJJ mehr trainieren dürfen? Und wenn man sie ganz ausschließen will, wo zieht man da die Grenze? Nur Sexualstraftäter? Oder auch Mörder? Wie sieht es mit Totschlag aus? Immerhin kann man auch für Totschlag verurteilt werden, wenn man gar keinen umbringen wollte, es durch fahrlässiges Verhalten dann aber doch gemacht hat.
    Das ist für mich eine sehr wichtige Frage.

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Es geht hier aber um BJJ und nicht MMA....
    Wieso sollte es im BJJ dort anders aussehen? (Bzw. interessiert mich zunehmend, warum Du diese Differenzierung vornimmst und ob Du der Meinung bist, es gäbe signifikante Unterschiede zwischen den beiden Bereichen, den Menschen und dem dahingehenden Umgang mit der Thematik?) Wieso aufs BJJ beschränken, nur weil es in diesem einen konkreten Vorfall ums BJJ geht und wieso schränkt man es dann nicht noch weiter - auf die JJGF - ein?
    Also einfach - aus persönlichem Interesse - die Frage, ob es Gründe gibt, warum Du dahingehend differenzierst oder ob es lediglich daran liegt, dass es hier in diesem einen Vorfall ums BJJ geht und nur zu diesem Fall (wenn nicht sogar dementsprechend personenbezogen) - und nicht allgemein - diskutiert werden soll?)

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Ja, auch, aber da ist es offen. Ich finde es schon merkwürdig, dass es im BJJ (immer noch?) eher unter vorgehaltener Hand diskutiert wird.
    Das wundert mich (leider) weniger...
    Da muss man nicht einmal soweit über den Tellerrand schauen und es ist die Aufgabe der „Community“ offensiv vorzugehen und die Themen immer wieder auf und an den Tisch zu holen.

    Betrachtet man die Stufe vor der Verurteilung, den Umgang mit solchen Straftaten (oder insgesamt dahingehendes Vorgehen der „zuständigen“ Menschen), sieht es doch nicht anders aus. Die Beispiele außerhalb des Sports (auch hierzulande) und der dahingehend nicht allzu unterschiedliche Umgang dürften bekannt sein... Auch wenn es nichts mit dem BJJ zu tun hat - und ich ehrlich gesagt keinen Grund sehe, warum man nur deshalb die Augen davor verschließen oder annehmen sollte, dass es dort ganz anders abläuft - wird doch mittlerweile zunehmend kritisiert und ans Licht gebracht. Seit Monaten zeichnet sich beispielsweise im Boxen eine ähnliche Problematik ab und der Umgang damit spricht Bände... (Ich sage nur: #CoachDontTouchMe)

    Gibt man jetzt auch noch einzelnen Personen die Entscheidungsbefugnis (bzw. das Gesicht der Organisation), wie damit umgegangen werden soll, ist es kein Wunder, dass da bei manchen andere Interessen Vorrang haben...

    (Generell gibt es wenige Dinge, die ich für einen derartigen Trugschluss halte, wie die Annahme, dass ein BB (oder häufig auch generell ein (insbesondere erfolgreicher) Kampfsportler) auch menschlich etwas „taugen“ muss, eine weiße Weste hat und es nicht auch dort genug schwarze Schafe - vorbestraft oder nicht - gibt. Gerade in der von Björn angesprochenen Szene zeigt es sich mMn sehr deutlich, dass wirklich alles vertreten ist...)

    Es scheint offenbar genug Gründe zu geben - Geld, Reputation, persönliche Gründe, die heile Welt des BJJ/KS usw. - warum das Thema, möglichst ohne großes Aufsehen zu erregen, unter den Tisch gekehrt oder möglichst lange ignoriert wird. Kommt dann noch eine Hierarchie dazu, kann man die Verantwortung für den Umgang abgeben oder traut man sich dementsprechend nicht, etwas anzuprangern und hat keine direkte Entscheidungsgewalt, wird es nicht besser... Deshalb ist es so wichtig, das Thema auf den Tisch zu legen, egal ob als WB, BB, Betroffene/r,... und solange es keine konkreten Regelungen dazu gibt, wird der dahingehende Umgang noch einmal schwieriger. Es wird in jedem Sport einen derartigen Anteil geben - egal ob BJJ, Boxen, MT, Ringen - und der Wandel, offensiv mit derartigen Problemen umzugehen und auch mal den nicht ganz so einfach Weg zu wählen, ggf. finanzielle Verluste in Kauf zu nehmen - und insbesondere muss es erst einmal jemanden interessieren - ist momentan (hoffentlich) im Gange...

    Wobei ich auch immer wieder das Gefühl nicht loswerde, dass manche Leute der Meinung sind, es würde dem Ruf des Sports weniger schaden, es nur möglichst lange zu ignorieren oder unter den Tisch zu kehren, als es offensiv anzugehen, anzuprangern und Lösungen zu finden... Mit gewissen Taten hat man (mMn) einfach das Recht zu Lehren und (im sportlichen Rahmen) eine Vertrauens- und Schutzperson darzustellen verwirkt - ähnlich wie es auch im Berufsleben läuft. Gleichzeitig muss man mMn auch endlich von dieser unterschwelligen Abwertung wegkommen - so beginnen (sehr) viele der dahingehenden Diskussionen erst einmal damit, dass (ausführlich, explizit und übermäßig) betont wird, dass es bei einem selbst ja weder „solche Leute“ noch derartige Vorfälle gäbe - weit intensiver als es die bloße Anmerkung bedarf - und sitzt einer der indirekt Betroffenen (beispielsweise im selben Vorstand tätig) am Tisch (oder wie es im aktuellen Fall aus dem Boxen der Fall ist, wenn man die Person sogar (sehr flüchtig) persönlich kennt) man gleich einmal mit bewertet bzw. abgewertet wird - aus diesen Gründen erlebe ich (momentan) teilweise erst einmal eine Abwehr- und Rechtfertigungshaltung der Personen, die eigentlich lieber eine Lösung finden als damit Zeit verschwenden sollten... Miteinander gegen das Problem vorgehen und nicht gegeneinander. Es ist leider der leichtere (und häufig auch lukrativere) Weg, es einfach zu ignorieren oder sich schönzureden... Auch das mit der BJJ-Familie (usw.) läuft ziemlich ähnlich zu den typischen "Freund-" oder Bekanntschaften ab und hat nur dann einen Wert, solange alles rosig und gut läuft; sonst ist direkt ein Großteil weg oder ruhig... Gleichzeitig gibt es die Aufschreie und es wäre hilfreich, wenn auch der ruhigere Teil und die Personen, die es lediglich im persönlichen (direkten) Umfeld betonen, das Wort ergreifen, dahingehend fordernd und unterstützend auftreten würden. (Dahingehend hat ein Trainer mal etwas zu mir gesagt, das es auch hier ziemlich auf den Punkt bringt und sehr ehrlich war: "Ich will nichts Privates über die Person (Sportler) wissen. Es interessiert mich nicht, was sie macht oder gemacht hat, solange sie sich im Training benimmt und wenn ich es wüsste, müsste ich handeln. Solange ich nichts weiß und es nicht zur Sprache gebracht wird, haben alle ihre Ruhe und wir können uns auf den Sport konzentrieren.")

    Wie die jeweiligen („zuständigen“) Personen damit privat umgehen, ist ihre Sache - die repräsentative oder „Vorbildfunktion“ wird eh gerne ignoriert... - und solange es dahingehend keine Richtlinien und Regelungen gibt, kann man es den Personen nicht offiziell verbieten, nur gemeinsam aktiv werden. Im konkreten Fall wundert es mich nicht, dass es diese BBs gibt, jedoch finde ich den Umgang mit der Thematik sehr traurig/bescheiden...

    LG

    Vom Tablet gesendet.

  15. #45
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    Zitat Zitat von Narexis Beitrag anzeigen
    Wieso sollte es im BJJ dort anders aussehen? (Bzw. interessiert mich zunehmend, warum Du diese Differenzierung vornimmst und ob Du der Meinung bist, es gäbe signifikante Unterschiede zwischen den beiden Bereichen, den Menschen und dem dahingehenden Umgang mit der Thematik?) Wieso aufs BJJ beschränken, nur weil es in diesem einen konkreten Vorfall ums BJJ geht und wieso schränkt man es dann nicht noch weiter - auf die JJGF - ein?
    Also einfach - aus persönlichem Interesse - die Frage, ob es Gründe gibt, warum Du dahingehend differenzierst oder ob es lediglich daran liegt, dass es hier in diesem einen Vorfall ums BJJ geht und nur zu diesem Fall (wenn nicht sogar dementsprechend personenbezogen) - und nicht allgemein - diskutiert werden soll?)
    Es soll zum Thema BJJ diskutiert werden, weil es das Grapplingforum ist. Und auch wenn es bei dem MMA - Zeitungsartikel, den Björn einbrachte, BJJ'ler, die auch MMA machen, dabei sind - es geht da nicht bei jedem um sexuelle Übergriffe.
    Frank Burczynski

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