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Thema: EDC Messer nach aktuellem Waffenrecht

  1. #16
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    Ich weiß nicht was EDC bedeutet? Ein einfaches Schweizer Taschen Messer.

  2. #17
    yushinkan-ruhrgebiet Gast

    Standard spartan blades velos

    ich trage das spartan blades velos,in der einseitig geschiffenen version,in schwarz als edc.den schlitzschraubenzieher am griffende habe ich abgeschliffen,weil er mich störte. das velos ist ein kleines,feines,und wenn nötig auch gemeines edc messer,nach vorbild der oss lapel dagger https://www.usconcealedcarry.com/oss-soe-lapel-dagger/ aus dem ww2. aufgrund seiner geringen grösse,lässt es sich wirklich immer diskret mitführen,ob an der kette als neckknive,mit teklock am gürtel,wie auch am belt-loop im hosenbund. für spartan blades typisch,sind das messer und auch die kydexscheide sehr sauber,aus hochwertigen materialien gefertigt.der preis ist allerdings mit knapp 100€ auch gesalzen,für so kleines messer.ich möchte es aber nicht mehr missen..... mfg. https://spartanbladesusa.com/velos-e...l-dagger-tool/
    Geändert von yushinkan-ruhrgebiet (30-12-2017 um 20:43 Uhr)

  3. #18
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht was EDC bedeutet?
    edc = every day carry.
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  4. #19
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    ich bin mittlerweile wieder bei den victorinox alox gelandet - pioneer oder farmer, je nach dem ob ich die säge brauch.
    was ich mal gerne antesten würde ist das mercator - die gibts inzwischen auch mit clip und flacher gehts fast nicht mehr.

  5. #20
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    Sehe ich das richtig, dass sowas inzwischen nicht mehr geführt werden darf ?

    https://www.amazon.de/Lansky-Erwachs.../dp/B00NF400Z8
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  6. #21
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  7. #22
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    Was gilt denn als "einhändig feststellbar" ? Wenn man den Pin wegnimmt muss man doch mit den Fingern die Klinge rausfummeln. Habe aber gerade gelesen dass das "umstritten" wäre, und man durch das Entfernen nichts erreicht wenn das im Auslieferungszustand als Einhandmesser eingestuft wurde. Stimmt das ?

    Grundsätzlich tendiere ich aber auch zu einem preiswerten feststehenden Messer wie deinem Mako.
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  8. #23
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Was gilt denn als "einhändig feststellbar"?
    neben dem, was der wortlaut schon impliziert, insbesondere, dass das messer schon bauartbedingt dafür gedacht ist, möglichst mühelos einhändig geöffnet und dann festgestellt zu werden.

    wer also so trainiert ist, dass er ein klassisches "opa-taschenmesser" mit nagelhieb und backlock (siehe z.b. oben das von mir verlinkte böker backlock oder das klassische buck 110) ratzfatz einhändig aufkriegt, der hat halt glück gehabt...

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Wenn man den Pin wegnimmt muss man doch mit den Fingern die Klinge rausfummeln.
    nö, bei vielen einhandmessermodellen ist daher genau das (also das pin- entfernen) ein schlichter bauerntrick, in der hoffnung, ggf. die behörden zu täuschen und gesetzeskonformität vorzuspielen. da braucht es keinen pin zum einhändigen öffnen, da steht - bei bauartbedingter leichtgängigkeit, optimiert zum einhändigen öffnen - entweder noch genug klinge raus, um das ding mit daumenunterstützung einhändig zu öffnen bzw es geht auch ganz ohne daumenunterstützung per "aufflicken" aus dem handgelenk...

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Habe aber gerade gelesen dass das "umstritten" wäre, und man durch das Entfernen nichts erreicht wenn das im Auslieferungszustand als Einhandmesser eingestuft wurde. Stimmt das ?
    dazu habe ich das ausgegraben, kann die richtigkeit bzw. aktualität aber nicht verifizieren:

    https://www.juraforum.de/forum/t/ein...8/#post-713830
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  9. #24
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    Ok, ich denke dass ich das dann nur mit einem Folder riskieren würde der billig ist, und trotzdem *sicher* arretiert. Keine Ahnung ob es denn gibt.

    Hat jemand Erfahrungen mit sowas hier ? Ich meine wegen dem im Winkel von der Schneide gekrümmtem Griff, hätte da Bedenken dass sich das komisch anfühlt.
    https://www.knivesandtools.de/de/pt/...des-messer.htm

    Ein Mora Bushcraft Survival / Black ist eventuell ein bischen gross.
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  10. #25
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    "feststellbar" heisst verriegelbar. Sprich, man hat im Grunde in Deutschland zwei Optionen bei Klappmessern:
    a) feststellbares Zweihandmesser
    b) nicht feststellbares Einhandmesser (z.B. Slipjoint mit Daumenpin).

    Mein aktuelles "Reisemesser" wenn ich in die Bundesrepublik fahre und ein Klappmesser mitführen will ist ein Spyderco Urban (K390 Sprint), also ein nicht feststellbares Einhandmesser von sozialkompatibler Größe. Ich bin sehr zufrieden damit. Wenn ich in liberaleren Staaten bin, dann trage ich in der Regel ein Spyderco Military (S110 V), das ich genial finde - allerdings nicht sozialkompatibel und in Deutschland nur mit Berechtigung führbar.

    Beste Grüße
    Period.

  11. #26
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    Ein schönes Tool beim wandern und klettern außerhalb D-Lands: https://www.victorinox.com/ch/de/Pro.../p/0.8461.MWCH
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  12. #27
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    Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen: soweit ich weiss, ist der Knackpunkt am §42 der "berechtigte Führungsgrund", und da zählen Berufsausübung und Sport dazu. Sprich, meines Wissens darf man auch in Deutschland beim Wandern etc. ein feststellbares Einhandmesser führen. ABER es hat anscheinend Präzedenzfälle gegeben, bei denen die Gesetzeshüter sehr genau in der Auslegung dieses Führungsgrundes waren und z.B. das frei im Auto liegende Einhandmesser konfisziert haben, auch wenn der Besitzer auf der Heimfahrt von der Arbeit war. Sprich, falls man ein feststellbares Einhandmesser berechtigt führt, ist man in der Praxis wohl auch verpflichtet, dieses unmittelbar nach Ende des berechtigten Einsatzes ordnungsgemäß (= verschließbares Behältnis) weiter zu transportieren und aufzubewahren.
    Falls jemand das machen will, bitte selber juristische Infos einholen!

    PS: Auch wenn das unberechtigte Führen eines feststellbaren Einhandmessers soweit ich weiss "nur" eine Ordnungswidrigkeit (und keine Straftat) darstellt, ist man nach Auskunft eines befreundeten Sportschützen als Sportschütze, Jäger etc bei Zuwiderhandlung evtl die WBK los.

    Beste Grüße
    Period.
    Geändert von period (02-01-2018 um 13:38 Uhr)

  13. #28
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    Aber fixed bis 10cm sind als EDC erlaubt,also muss ja kein Folder sein.
    Wenn sowas ne Option für Dich ist würde ich in diese Richtung gucken,z.B. Gerber Guardian Backup was echt tiny ist.
    Bark River hat z.B. auch kleine Modelle,Bravo EDC usw.

  14. #29
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    Fixed ist sogar unter 12 cm Klingenlänge legal, was man mir so gesagt hat... das ist für meine Begriffe kein wirklich kleines Messer mehr. Ich trage eigentlich nie was mit mehr Klinge, gleich ob klappbar oder feststehend.

    Beste Grüße
    Period.

  15. #30
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    Stimmt,es waren bis zu 12cm.
    Das ist doch super locker !
    Gibt da etliche Optionen wenn man mal sucht.
    Was ich aber weiß,ich glaube vor einigen Jahren wurden z.B. Messer wie das KaBar TDI in beiden Versionen ( auch small ! )komplett verboten,also sollte man immer nochmal final checken bevor man kauft.

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