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Thema: Souvenirs aus Japan: Kusarigama & Manriki-Kusari verboten oder Mitnahme möglich?

  1. #1
    Milton Saturday Gast

    Standard Souvenirs aus Japan: Kusarigama & Manriki-Kusari verboten oder Mitnahme möglich?

    Ich hatte diesen Beitrag ursprünglich im Japan Forum gepostet - da sieht es aber keiner. 😂

    Ich bin noch bis morgen in Japan und möchte folgende Gegenstände nach München mitbringen (nicht im Handgepäck) - sind diese ähnlich wie Nunchakus oder Gummiwurfsterne komplett verboten?

    1. Kusarigama (Eine unscharfe HolzSichel mit einer 3 meter langen Kette und einem Holz Gewicht)
    2. Manriki-Kusari (Kette mit 2 Metall Gewichten an den Enden)

    Danke für konkrete Informationen

  2. #2
    MasterKen Gast

    Standard

    Kannst du das nicht getrennt/auseinandergebaut transportieren, dann wären es nur ne Kette, Gewichte und ne Holzsichel?

    Ich denke unsere Waffengesetze sind nicht so eindeutig formuliert, das dir da irgendwer ne Absolution erteilen kann. Es hängt immer an dem einzelnen Beamten der dir das wegnimmt oder eben nicht.
    Rein theoretisch sind das ja Sportgeräte zur Ausübung des Sports, so wie ein Tonfa auch. Ob das der Beamte der dich kontroliert auch so sieht ist ne andere Frage :-)

  3. #3
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    Moin,

    also, Waffen mit Kette sind m.E. immer hochproblematisch wegen der Formulierung in Anlage 2 des Waffengesetzes.

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.3.8
    Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)

    Fundstelle: https://www.gesetze-im-internet.de/w...397010002.html

    Wenn man bereits Nun-Chakus ausdrücklich als Würgewaffe einstuft (m.E. eine durchaus diskutable Sicht) wird die Polizei da bei Waffen mit meterlangen Ketten vermutlich nicht zu einer anderen Sichtweise kommen.

    (was auch immer man davon halten mag, schließlich kann ich Ketten auch im Baumarkt kaufen, aber egal)

    Grüße

    Münsterländer
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  4. #4
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    Standard

    Grundsätzlich gebe ich dir recht. Allerdings möchte ich vor den Baumarktketten warnen, da diese in der Regel weder verschweißt noch vernietet o.ä. sind.
    Gesendet mittels Unterhaltungselektronik ohne Tapatalk.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich gebe ich dir recht. Allerdings möchte ich vor den Baumarktketten warnen, da diese in der Regel weder verschweißt noch vernietet o.ä. sind.
    Zugegeben

    aber es zeigt trotzdem die... sagen wir mal Inkonsequenz deutscher Waffengesetzgebung.

    - DAS (Kette mit Gewichten) ist eine Würgewaffe!"
    - mh, ok, und die Kette dahinten im Baumarkt?
    - DAS ist eine Kette!
    - okeeeee.......

    Als Waffenscheininhaber kenne ich da noch manch anderes witziges Beispiel...
    Muss man m.E. nicht immer verstehen.

    Sollte man aber trotzdem beachten, wenn man keinen Ärger will.

    Grüße

    Münsterländer
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  6. #6
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    Hier hast du sogar einen passenden Festellungsbescheid des BKA dazu:
    https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo....html?nn=51296
    Damit hast du einen verbotenen Gegenstand.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  7. #7
    Milton Saturday Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    Moin,

    also, Waffen mit Kette sind m.E. immer hochproblematisch wegen der Formulierung in Anlage 2 des Waffengesetzes.

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.3.8
    Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)

    Fundstelle: https://www.gesetze-im-internet.de/w...397010002.html

    Wenn man bereits Nun-Chakus ausdrücklich als Würgewaffe einstuft (m.E. eine durchaus diskutable Sicht) wird die Polizei da bei Waffen mit meterlangen Ketten vermutlich nicht zu einer anderen Sichtweise kommen.

    (was auch immer man davon halten mag, schließlich kann ich Ketten auch im Baumarkt kaufen, aber egal)

    Grüße

    Münsterländer
    Demnach dürften Gummiwurfsterne doch erlaubt sein:

    1.3.3
    sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

    Ich schau mal ob ich die kette vom kama (sichel) abmachen kann. Ich habe auch eine echte kama dabei aus einem japanischen Baumarkt. Da mache ich mir keine Sorgen.

    Danke für den Link.

  8. #8
    MasterKen Gast

    Standard

    das Problem ist doch, das der Zweck des Gegenstandes bestimmt ob es eine Waffe ist oder nicht.
    Bei der Kette mit Gewichten ist es ein Metejor, der zum Jonglieren gedacht ist.
    https://www.youtube.com/watch?v=00Bf5oERxpY
    und
    https://www.youtube.com/watch?v=YJ3dlYCylvs

  9. #9
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    Zitat Zitat von MasterKen Beitrag anzeigen
    das Problem ist doch, das der Zweck des Gegenstandes bestimmt ob es eine Waffe ist oder nicht.
    Bei der Kette mit Gewichten ist es ein Metejor, der zum Jonglieren gedacht ist.
    https://www.youtube.com/watch?v=00Bf5oERxpY
    Ja schon, aber wie der jeweils beteiligte Beamte den Zweck beurteilt.....
    ich sage nur Vorsicht.

    Und insbesondere (geht jetzt über die Frage des TE hinaus) wenn man mit dem gleichen Gegenstand wie in dem Video auf dem Weg zu einem Kampfkunst-Dojo ist, ist die Einschätzung als Waffe (und sei es nur eine Übungswaffe) vermutlich schnell(er) getroffen.

    Grüße

    Münsterländer
    Geändert von Münsterländer (15-01-2018 um 11:11 Uhr)
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  10. #10
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    Standard

    Ihr habt aber oben schon den Link gelesen, dass es sich dabei um eine verbotene Waffe handelt, auch wenn die Klinge stumpf ist?
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  11. #11
    Milton Saturday Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ihr habt aber oben schon den Link gelesen, dass es sich dabei um eine verbotene Waffe handelt, auch wenn die Klinge stumpf ist?
    Wo genau?
    Du meinst das gilt als würgewaffe wie ein Nunchaku?

  12. #12
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    Standard

    Zitat Zitat von Milton Saturday Beitrag anzeigen
    Wo genau?
    Du meinst das gilt als würgewaffe wie ein Nunchaku?
    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Hier hast du sogar einen passenden Festellungsbescheid des BKA dazu:
    https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo....html?nn=51296
    Damit hast du einen verbotenen Gegenstand.
    Der Feststellungsbescheid des BKA aus dem Link.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  13. #13
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ihr habt aber oben schon den Link gelesen, dass es sich dabei um eine verbotene Waffe handelt, auch wenn die Klinge stumpf ist?
    Falls du (auch) mich meinst:
    ja natürlich. Das Thema Kusarigama ist für mich durch (bzw. war es ja im Grunde schon aus der Formulierung in Anlage 2).

    Aber es wurde ja weiter über "Gewicht mit Kette" (ob nun Manriki-Kusari, Meteorhammer oder (sportlich) Meteor) gesprochen.
    Das ist meiner Meinung nach auch eine verbotene Waffe, wenn es denn überhaupt als Waffe angesehen wird, und nicht etwa als Sportgerät.
    Wie würdest du das sehen?

    Grüße

    Münsterländer
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  14. #14
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    Kommt drauf an, als was es beworben wird und auf die genaue Beschaffenheit.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  15. #15
    Milton Saturday Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Der Feststellungsbescheid des BKA aus dem Link.
    Danke für die info. Ich mach die kette unbedingt weg. Beim mariki geht das nicht.

    Würde unerlaubtes einfach nur eingezogen werden, oder blüht mir ernsthafter Ärger wegen Waffenschmuggel o. Ä.
    Ich möchte eigentlich nicht wegen einem holzspielzeug vorbestraft werden. Oder wegen einer Kette. Beim Nunchaku nehme ich nur die Hölzer mit, weil die 8eckig sind. Könnte auch ein tanto-bokuto o. Ä. Sein.

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