Auch Jikabu sollte genauer lesen:
StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ist es denn erforderlich jemanden den Kehlkopf einzudrücken, um eine Ohrfeige abzuwenden? Sicher nicht. Desweiteren steht ein Paragraph nie allein. Sonst gäbe es ja nur einen einzigen (der dafür so lang wie ein Brockhaus wäre). §§ stehen immer im ergänzenden Kontext zueinander. Das weiss sogar ich als absoluter Gesetzeslaie.
Ich hab auch nix gegen dich, Fister, solange deine Posts, in denen User persönlich angesprochen werden, sachlich und überlegt sind. Beides war für mein Gefühl eben nicht der Fall, also isses mein Recht, dagegen zu halten.
Und um mich nochmal zu wiederholen: Ein unbedarfter Mensch bekommt keine Schwierigkeiten mit dem Gesetzgeber, wenn er unverhältnismäßig reagiert. Auch Kampfkunst/sport-Anfänger zählen dazu. Darum ist meine Aussage nach wie vor richtig und berechtigt. Wer bereits in der Lage ist, in einer SV-Situation die eigenen Aktionen zu steuern (dazu zählt auch bewusst schwächer zu reagieren, als gekonnt, um keine Rechtsprobleme zu bekommen) ist aber kein Anfänger mehr.
Gruß
Dirk
PS: Da Jikabu im obenstehenden Beispiel nicht korrekt zitiert und tw. falsch interpretiert, können alle Interessierten hier das einzig geltende Original nachlesen: Bundesrecht/StGB