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Thema: SV und Mittel, gefährlich oder kontroliert ?

  1. #1
    DieKlette Gast

    Standard SV und Mittel, gefährlich oder kontroliert ?

    Aufgrund einer Diskussion im Anfängerforum ging es um die Verhältnismäßigkeit von Mitteln. Da das eine interressante Diskussion werden könnte werde ich dieses Thema hier neu öffnen da das in dem Anfänger Forum Off Topic wäre.

    http://www.kampfkunst-board.info/for...7&pagenumber=3

    Um das zu verstehen bitte ich den oberen Link aufzusuchen und sich das ganze durchzulesen. Von jetzt an bitte ich alle die Emotionen raus zu lassen und sachlich zu argumentieren, ich werde mich auch darum bemühen.

    Einen freundlichen Gruss

    Julian
    Geändert von DieKlette (20-08-2003 um 11:22 Uhr)

  2. #2
    wt-cmw Gast

    Standard

    Kann es erforderlich sein, jemandem den Kehlkopf einzudrücken, um eine Ohrfeige abzuwehren?

    Woher soll ich erkennen, dass es sich bei dem Angriff um eine Ohrfeige handelt?? Und nicht etwa ein ausgeholter Handkantenschlag zur Halschlagader?

    Wie schon geschrieben, hier findet keine Güterabwägung statt. Wenn es nicht anders geht (z.B. wegen enormer körperlicher Überlegenheit), ist es legal, einen Angreifer, der mich ohrfeigen will, zu töten.

  3. #3
    Jibaku Gast

    Standard

    @Dirk
    Auch Jikabu sollte genauer lesen:

    StGB § 32 Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Ist es denn erforderlich jemanden den Kehlkopf einzudrücken, um eine Ohrfeige abzuwenden? Sicher nicht. Desweiteren steht ein Paragraph nie allein. Sonst gäbe es ja nur einen einzigen (der dafür so lang wie ein Brockhaus wäre). §§ stehen immer im ergänzenden Kontext zueinander. Das weiss sogar ich als absoluter Gesetzeslaie.

    Ich hab auch nix gegen dich, Fister, solange deine Posts, in denen User persönlich angesprochen werden, sachlich und überlegt sind. Beides war für mein Gefühl eben nicht der Fall, also isses mein Recht, dagegen zu halten.
    Und um mich nochmal zu wiederholen: Ein unbedarfter Mensch bekommt keine Schwierigkeiten mit dem Gesetzgeber, wenn er unverhältnismäßig reagiert. Auch Kampfkunst/sport-Anfänger zählen dazu. Darum ist meine Aussage nach wie vor richtig und berechtigt. Wer bereits in der Lage ist, in einer SV-Situation die eigenen Aktionen zu steuern (dazu zählt auch bewusst schwächer zu reagieren, als gekonnt, um keine Rechtsprobleme zu bekommen) ist aber kein Anfänger mehr.

    Gruß
    Dirk

    PS: Da Jikabu im obenstehenden Beispiel nicht korrekt zitiert und tw. falsch interpretiert, können alle Interessierten hier das einzig geltende Original nachlesen: Bundesrecht/StGB
    Jibaku hat in seinem Posting überhaupt nicht zitiert und somit auch nicht falsch!
    Interpretiert habe ich, damit folge ich aber der herrschenden Meinung sowohl in Rechtssprechung wie auch dem Schrifttum.
    Was im genannten Zusammenhang in der Regel nicht treffend und somit falsch ist, ist das einbringen des §34.
    Die typische SV Situation ist eine Verteidigung gegen den rechtswidrigen Angreifer, da ist §32 einschlägig!
    Der Vorwurf des "nicht genaue lesens" ist völlig unangebracht wenn selbst die Terminologie des Gesetzes nicht beherrscht wir.
    Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit meinen verschiedene Dinge!
    Verhältnismäßigkeit stellt auf die hinter den Handelnden stehenden Rechtsgüter ab und wo sie einschlägig ist wird eine Abwägung getroffen die besagt, daß ein höherweriges Rechtsgut vor einem anderen nicht weichen muss und in dieses zur Verteidigung eingegriffen werden darf.
    Erforderichkeit ist ein technisches Merkmal, gemeint ist, was ist Nötig um den Angriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu stoppen.
    Das Mittel muß für die Abwehr geeignet sein und nur bei verschiedenen Mitteln gleicher Eignung ist der Verteidiger im Rahmen des §32 auf das mildeste verwiesen!
    Die Verhältnismäßigkeit ist ein Rechtsgrundsatz der in eigentlich allen Rechtsgebieten und damit §§ Anwendung findet, aber in §32 eben nicht, das ist das besondere des §32, weil Recht dem Unrecht nicht weichen muss und weil der Verteidiger neben den eigenen Rechtsgütern auch die Rechtsordnung schützt.
    Es gibt Einschränkungen die betreffen die Unfugabwehr, hierbei geht man davon aus, daß gar kein "rechtswidriger" Angriff vorliegt sondern lediglich eine "Belästigung" der nächste Punkt ist eine von der Rechtssprechung eingeführte und von der herrschenden meinung getragene Einschränkung in der von einem "krassen Missverhältnis" gesprochen wird.
    Die so entschiedenen Fälle sind aber derart "krass", daß sie jedem einleuchten, hier sind Beispiele zu nennen wie der Schrotflintenschuß des gelähmten auf jugendliche Apfeldiebe, die Verteidigung einer Sirupflasche mit einem tödlichen Schuß, das erzwingen der Parklücke unter Zuhilfenahme des Wagens als Waffe, Verteidigung des Pfandrechts an einem Huhn mit Axthieben auf den Kopf etc.
    Diskutiert wird auch der Vorrang europäischen "Rechts", namentlich der EMRK die besagt, daß Sachwerte nicht mit tödlichen Angriffen verteidigt werden dürfen, dessen allgemeine Anwendung auf §32 ist aber eine Mindermeinung!
    All das ist keine "Meinung" oder Interpretation sondern herrschende Rechtslage!
    In wie weit natürlich das vorliegen einer "Notwehrsituation" bewiesen werden kann wenn man selber unverletzt und der Angreifer tot in seinem Blut liegt ist eine andere Frage, steht der Rechtslage aber nicht entgegen.
    Notwehr ist "ein scharfes Schwert"!
    Im übrigen habe ich damit die Rechtslage beschrieben und nicht meine moralische Überzeugung oder das meiner Ansicht nach inteligente verhalten im Hinblick auf eine Gerichtssituation.

    Wie sich zeigt ist auch der Verweis auf den Gesetzestext ein für den Laien ungeeignetes Mittel zur Klärung der rechtslage, vielmehr wäre der Blick in ein Lehrbuch oder Gesetzeskommentare deutlich geeigneter und auch angezeigt bevor man andere Fehlinterpretationen vorwirft!

    Im übrigen finde ich den vorsichtigen Umgang mit den weitreichenden Möglichkeiten der Notwehr, so man denn eine Wahl hat (Dann ist es aber auch gesetzliche Pflicht), moralisch absolut erstrebenswert.
    Geändert von Jibaku (20-08-2003 um 11:38 Uhr)

  4. #4
    holyshit Gast

    Standard

    @Mr.Fister
    Ich bin erstaunt, erfreut solch böse Sachen von dir zu lesen
    Der gebannte Koch

  5. #5
    Goshinsatori Gast

    Thumbs up ..

    HI,

    naja, so wie ich diese Diskussion sehe, muß ich fast ein Rechtsanwalt sein, um wirklich durchzublicken.

    Ich persönlich halte es mit dem Grundsatz:

    LIEBER IM KNAST ALS TOD

  6. #6
    wt-cmw Gast

    Standard

    Böser Goshinsatori, böser, böser...!

  7. #7
    neutral Gast

    Standard

    lieber 2 Nächte in der Notaufnahme als 6 Wochen in U-Haft

  8. #8
    Gast Gast

    Standard

    Kann es erforderlich sein, jemandem den Kehlkopf einzudrücken, um eine Ohrfeige abzuwehren?Woher soll ich erkennen, dass es sich bei dem Angriff um eine Ohrfeige handelt?? Und nicht etwa ein ausgeholter Handkantenschlag zur Halschlagader?Wie schon geschrieben, hier findet keine Güterabwägung statt. Wenn es nicht anders geht (z.B. wegen enormer körperlicher Überlegenheit), ist es legal, einen Angreifer, der mich ohrfeigen will, zu töten.
    au backe!das kann doch nicht dein ernst sein oder?mit soner einstellung stehst du schon mit einem bein im knast...
    ausserdem erkennt man ganz gut wann ist eine ohrfeige ist und wann ein tödlicher handkantenschlag...
    wenn ich solche leute schon höre..ich töte diesen und jeden bla bla..echt lächerlich....!ich hoffe das deine mutter das hier nicht liest..
    liebe und frieden

  9. #9
    wt-cmw Gast

    Standard

    Hallo k-1-Fan,

    wo bitte hast Du gelesen: "Ich töte diesen und jenen..."?

    Wohl ausversehen das neue Superman-Heft mit dem Monitor verwechselt??

    Ich habe meines Wissens nach noch niemanden getötet, und habe eigentlich auch nicht vor, daran was zu ändern.

    Es ging hier um eine Diskussion um den juristischen Terminus "Erforderlichkeit", der, wie richtig bemerkt, etwas ganz anderes ist als die "Angemessenheit".

    Und in diesem Zusammenhang hab ich die Möglichkeit, die Gefährlichkeit eines Angriffes so in absoluto und allen Fällen exakt einzuschätzen angezweifelt.

    Thats it....


    Sonne auf deinen Wegen!

  10. #10
    Dr. Ralf Gast

    Standard

    Roman von Ralf
    Hallo zusammen,
    ich möchte die ganze Sache mal aus meiner Sichtweise darstellen und mal auf ein paar Dinge aufmerksam machen, die sagen wir mal mein Unbehagen erregen.
    Ich denke es ist jedem, der einigermaßen bei normalem Verstand ist klar, dass man einen Fauststoß zum Kehlkopf bzw. einen Fingerstich zu den Augen nur dann einsetzt, wenn man sich einem extremen Bedrohungspotential ausgesetzt fühlt.
    Diese Techniken aber generell zu verdammen bedeutet gerade körperlich unterlegenen in extremen Situation ein wichtiges Hilfsmittel zu entziehen.
    Ich kenne einen realen Fall, in dem es einer Frau die keine Kampfkunstkenntnis hatte unter der Wirkung eines angebrochenen Nasenbeins noch gelang einen potentiellen Vergewaltiger mit einem Fingerstich in die Augen so lange kampfunfähig zu machen, dass sie sich aus der Gefahrenzone entfernen konnte. Mit welcher angeblich kontrollierten Technik hätte sie ähnliches unter den gegebenen Bedingungen noch erreichen können?
    Ich selbst sah mich in meiner frühen Jugend einmal gezwungen einem Kontrahenten mit dem Finger in das Auge zu stechen. Wenn man sich auf dem Boden unter einer Person befindet und hört, dass seine Freunde bewaffnet hinzukommen mit Sätzen wie <<Jetzt schlagen wir ihn tot>> dann wird man eine geringe Neigung dazu verspüren, bei dem anderen einen Kipphandhebel anzusetzen. Und ja ich hatte massive Angst dabei.
    Menschen die Angst haben erzeugen Gewalt.
    derjenige der dies geschrieben hat (Julian) soll doch hier mal darstellen wie er es erreicht in einer gefährlichen Situation keine Angst zu haben. Ich habe noch nie jemanden getroffen der in einer realen Bedrohungssituation keine Angst hat und dem gleichzeitig Psychologen einen normalen Verstand zubilligen.
    Ein weiterer Punkt der mich immer wieder auf die Palme bringt ist die Geschichte mit der sagenumwobenen Kontrolle
    ich habe Budoka gesehen, die eine Schnelligkeit und Kraft haben, dass sie es gar nicht nötig haben schwere Verletzungen zuzufügen. Es ist alles nur eine Frage des Levels.
    Die angebliche Kontrolle ist doch wohl das größte Ammenmärchen das es gibt. Das Schlimme daran ist, dass sich gerade auch Juristen häufig dieses Wortes bemächtigen ohne eine Ahnung davon zu haben, welchen Schwachsinn sie von sich geben.
    Was ist den die Kontrolle im Ernstfall. Welcher Kampfsportler hat denn jemals erlernt mit welcher Kraft an welcher Stelle er in Abhängigkeit der Anatomie des Gegenübers welche Wirkung erzielt.
    Tatsächlich ist es doch so, dass kein Mensch, der nicht reihenweise ohne Handschuhe andere Menschen zusammenschlägt, sagen kann, welche Auswirkung sein Schlag beim anderen hat. Es gibt Leute die stecken einen harten Schlag zum Kopf locker weg. Andere brechen bei einem leichten Schlag zum Bauch schon zusammen, weil sie z.B. gerade in der Phase des Einatmens ungünstig getroffen wurden. Wiederum andere sterben an der Folge eines Schlages in den Bauchraum, weil sie zufällig eine volle Blase hatten welche unter der Einwirkung des Schlages zu Bruch ging. Wiederum andere lachen über einen massiven Kick in den Unterleib.
    Wer will hier also hinstehen und behaupten, dass er von vornherein die Wirkung eines Schlages voraussehen kann.
    Die ganze Sache wird noch schlimmer, wenn man unter Adrenalin steht und die Zieloptik unter diesen Bedingungen eben nicht so gut funktioniert wie in der angenehmen Hallenatmosphäre.
    Außerdem sollten die Leute, welche hier von Kontrolle reden auch mal erklären, wie man die Physik überlistet und den Gegner dazu bringt sich so zu verhalten, wie man es antizipiert hat.
    Ein durchgeführter Schlag benötigt im Nahkampfbereich in welchem viele SV Situationen entstehen eine Schlagzeit von einer zehntel Sekunde oder weniger. Die optische Reaktionszeit liegt aber deutlich darüber. D.h. ein Schlag der vom Gehirn befohlen wurde kann nicht mehr Veränderungen angepasst werden.
    In einer zehntel Sekunde kann sich aber der Angreifer durchaus im Bereich eines Meters bewegen. D.h. wenn der Angreifer sich nicht wie antizipiert bewegt, dann kann ein Schlag der auf dem Kinn landen sollte durchaus auf dem Kehlkopf landen oder im anderen Falle kann er auch am Ziel vorbeischießen.
    Die Auswirkung dieses Faktes kann man in jedem Boxkampf sehen, wenn ein Angreifer den zweiten Schlag einer Dublette bringt, obwohl der Gegner bereits beim ersten Schlag abgetaucht ist und das eigentliche Ziel gar nicht mehr da ist.
    Die sagenumwobene Kontrolle bedeutet also nichts anderes, als dass man an eine Stelle schlägt an der man VERMUTET man könnte eine Schlagwirkung erzielen, die den Gegner kampfunfähig macht, aber ihn nicht massiv verletzt. Sie bedeutet ferner dass man HOFFT, dass sich der Gegner auch so verhält wie man es erwartet und sich nicht plötzlich ganz anders dreht und wendet als antizipiert wurde. Und sie bedeutet, dass man betet, dass der Mensch über keine anatomischen Voraussetzungen verfügt, die entweder den Schlag verpuffen lassen oder (anderes Extrem) zu massiven Verletzungen führen.
    D.h. die angebliche Kontrolle ist nichts als ein massives Verlassen auf Glück unter Bedingungen, bei denen der Angreifer alles Mögliche tut, dass ein kontrolliertes Vorgehen gar nicht erst eintreten kann.
    Um zu sehen wie sich angebliche Kontrolle in der Realität auswirkt muss man ja nur auf eine Karatemeisterschaft im traditionellen Karate gehen. Dort wird ja bekanntlich perfekt abgestoppt. Wie viele Meisterschaften gibt es denn in denen es nicht zu Verwarnungen und Disqualifikationen wegen unerlaubtem Kontakt kommt. Wie viele Kämpfe gibt es dort ohne Verwarnungen. Und es sind eben nicht grundsätzlich die Anfänger, denen dieses wiederfährt. Pat Mc Cay mehrfacher Karate Weltmeister erzählte, dass er einmal Vizeweltmeister wurde, weil er seinem Finalgegner mit einem Mawashi Geri die Nase eingeschlagen hat. Sollte es sich bei einem Weltmeister und einem Vizeweltmeister im Karate nicht angeblich um Leute mit perfekter Kontrolle handeln? Da fällt mir auch ein ehemaliger Karatelehrer ein, der deutscher Meister im Kumite war und in einem Turnier seinem massiv unterlegenen Gegner mit einem Mai Geri das Zwerchfell irreversibel deformiert hat.
    Nein die Kontrolle ist ein Märchen, welches schon an der menschlichen Reaktionszeit scheitert.
    Wenn hier aber jemand ist, der behauptet kontrolliert schlagen zu können, dann soll er doch bitte erklären, wie er es gelernt hat unabhängig vom Gegenüber mit absoluter Sicherheit unter Stressbedingungen, die angeblich kontrollierte Wirkung zu erzeugen. An solch einem Training wäre ich wirklich interessiert. Aber wie bitteschön sollte dies ohne Menschenversuche funktionieren?????
    Wenn Dich jemand töten will. Wirklich töten will. Dann nimm die Beine in die Hand und rede nicht von irgendwelchen Verstümmelungstechniken. Das zeigt nur wieder wieviel Angst Menschen haben, dass sie sich selbst nicht kontrollieren können.
    Menschen die Angst haben erzeugen Gewalt.
    Sorry aber diese Aussage ist an Arroganz wirklich nicht zu überbieten. Ich denke die Menschen die Opfer eines Tötungsdeliktes geworden sind wären zum großen Teil auf die Idee gekommen davonzulaufen, wenn sie diese Option gehabt hätten. Nur bei den meisten stand diese Option nicht zur Verfügung. Wer hier den Leuten im Falle einer Todesbedrohung auch noch die Mittel nimmt, die am ehesten Wirkung erzielen und dann noch suggeriert man könnte die Angst die ein Mensch in solch einer Situation empfindet einfach durch Training abstellen, der muss sich schon fragen lassen auf welcher Erfahrung seine Behauptungen basieren. Meines Erachtens handelt es sich hier eher um wilde Spekulation.

    Die meisten Schläger sind keine Gegner für einen trainierten Menschen, wenn dieser auch seinen Geist gestärkt hat. Der Schläger hat eine Heidenangst sonst würde er es nicht nötig haben sich Opfer zu suchen. Schläger sind nicht die ultimativen Kampfmaschinen es sind schwache Menschen die man mit jahrelanger Übung kontrollieren kann.
    Alles andere ist gelabber.
    Nun ich frage mich wer hier labert. Schläger sind Leute die eine auf sie optimierte Kampfkunst (ihre eigene), welche sich für sie schon als erfolgreich herausgestellt hat, unter den Bedingungen trainieren unter denen sie gebraucht werden, nämlich in der Realität. Sie haben ferner den Vorteil, dass sie Ort und Zeitpunkt der Handlung aussuchen und damit das potentielle Opfer häufig da erwischen, wo dieses gar nicht mit einer Konfrontation rechnet. Ferner fühlen diese Leute sich nicht an Gesetze gebunden oder gehen gar kontrolliert verhältnismäßig vor.

    Die angeblich kontrollierten Budoka machen dagegen zum großen Teil Hallensport in angenehmer Umgebung unter kontrollierten Bedingungen.
    Dies ist der Grund weshalb Mc Young davon spricht, dass traditionelle Budoka seine Lieblingsgegner auf der Straße sind.

    Wer sich nicht sicher fühlt sollte bei sich suchen und nicht kranke Gewaltphantasien entwickeln.
    Der Einsatz besagter Techniken ist keine kranke Gewaltphantasie sondern ein Mittel welches zur Verfügung steht, wenn extreme Situationen auftreten. Wer z.B. einer Frau mit 50kg gegen einen 90kg schweren Mann kontrollierte Techniken verordnet, der disqualifiziert sich im Bereich der SV selbst.

    Ich weiß es, weil ich grundfreundliche Menschen kenne, die eine solche Energie ausstrahlen, dass der Wunsch an Angriff gleich Null ist. Wenn man das erreicht hat, dann ist alles andere nur gerede.
    Die kenne ich auch. Sie sind in der Regel 2m groß wiegen 150kg und bestehen zum großen Anteil aus Muskelmasse.

    geschrieben von Bokuto:

    Oder für dich nochmal frei übersetzt, Fister: Haust du über die Stränge gibts was auf die Mütze von Vater Staat. Wenn du in der Lage bist, eine Auseinandersetzung als so gefährlich zu identifizieren, dass du deinen Gegner theoretisch vorsorglich unverhältnismäßig bekämpfen müsstest, um selbst zu überleben, setzt der Gesetzgeber voraus, dass du genug Geistesgegenwart hast, um die Auseinandersetzung zu vermeiden. Wenn einer ungeübten Person so etwas aus Versehen passiert, ist das okay - bei Menschen mit Kampferfahrung wird anders verfahren. Zufrieden? Konkret genug? Okay, dann geh zurück an den Sandsack und lass deine Aggressionen da aus. Dann kann man dich wenigstens nur noch wg. Lärmbelästigung anzeigen.
    Dies ist doch blanke Theorie. Das Ganze geht davon aus, dass man sich die Bedrohung wie im Gerichtssaal üblich ruhig und gelassen betrachten kann und nach reichlicher Überlegung dann die geeigneten Schritte vornehmen kann.
    Wer mal gesehen hat, wie z.B. gerade die verbalen Deeskalationsfähigkeiten von Juristen (von allen anderen Menschen übrigens auch) gegen Null gehen, wenn sie in Muggingübungen jemandem gegenüberstehen, der sie massiv verbal und körperlich bedroht, der weiß wie man das Geschwafel vom überlegten Handeln in Bedrohungssituationen zu werten hat. Vor allem wenn man bedenkt, dass dies ja eigentlich nur eine Übung ist.

    Häufig entstehen starke Bedrohungen aus der Situation heraus und sind nicht von vornherein vorhersehbar. Gerade eine schleichende Eskalation der Gewalt, welche von Straftätern häufig bevorzugt verwendet wird, überfordert die meisten angeblich so kontrollierten Budoka massiv.

    Zum Abschluss möchte ich noch mal betonen, dass ich es natürlich nicht für richtig halte Fingerstiche zu den Augen oder Schläge zum Kehlkopf als generelles Primärmittel der Verteidigung zu verwenden. Wer aber diese Techniken generell verurteilt und dann auch noch etwas von kontrolliertem Vorgehen redet, der erregt diplomatisch gesagt mein Missbehagen.
    Gruß Ralf

  11. #11
    wt-cmw Gast

    Standard

    @ Dr. Ralf

    Genau.


    Kleine Anekdote:
    Probetraining eines traditionellen Budokas in meiner Schule.
    Auf den Aspekt der Angst-und Streßkontrolle angesprochen, meinte er, er würde regelmäßig meditieren, hätte seinen Geist vollständig unter Kontrolle, und hätte keine Angst.
    Ohne vorherige Ankündigung ging daraufhin mein Assistent (der aber wirklich böööööse aussieht..) auf ihn los, und brüllte ihn an, beschimpfe und bedrohte ihn...naja, das übliche halt.

    Resultat: Der Mann kollabierte.
    Tolle Geisteskontrolle.

    Mein Fazit: Manch einer hat nicht den kleinsten Hauch einer Ahnung, was ein wirklich aggressiver Gegner anrichten kann.
    Auch Ringerfahrung bereitet einen da nur geringfügig drauf vor.

    Das der Profi-Schläger nicht die Norm ist, ist klar.
    Aber er ist eben eine mögliche Option.

  12. #12
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    Standard

    @ bokuto :
    ich habe geschrieben, dass ich das mache was nötig ist um aus der sache heil rauszukommen- nicht mehr und nicht weniger - ich habe nicht geschrieben, dass ich jemandem den schädel enschlagen würde, weil er mich schubst oder ähliches ...

    es mag sein, dass du das recht hast, bzgl. meiner posts dagegenzuhalten ... aber frag dich mal selber, ob dein auftritt insgesamt als wirklich "glücklich" zu bezeichnen is ...


    @ rick/ holyshit/ hoppsinglebt :
    ... hmmm ... ich weiß worauf du anspielst ... aber dort ging es um eine andere situation ... wenn ich mich recht entsinne propagiertest du pre-emptive striking und danach den typen so lange bearbeiten bis er sich nimmer regt ... wie gesagt, ich mach nur das nötigste, denke da is n unterschied... aber irgendwie käme wir beide auch auf keinen grünen zweig ... aber - sofern du den anderen thread ja offensichtlich gelesen hast - wärst bstimmt ein prima diskussionspartner für klette ...

    @ jibaku :
    ich kann nur sagen : danke für dein erscheinen, das posting hatte die gewohnte qualität und hoffentlich sehen einige leute jetzt klarer.
    mir persönlich tut es leid, dass du so oft zu diesem thema ähnliches schreiben musst, aber wie du siehst is es leider nötig...


    fister
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  13. #13
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    Thumbs up @ dr.ralf

    lieber ralf,

    herzlichen dank für dieses posting, als ich in dem anderen thread sagte, ich könnte zu dieser geschichte jetzt viel, sehr viel schreiben, hatte ich ähnliches im hinterkopf... wobei, give credit where its due, dein posting meines qualitativ und quantitativ deutlich in den schatten stellt [... wenn ich es geschrieben hätte ]

    danke für die arbeit

    fister
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  14. #14
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    12

    Standard

    @ Dr. Ralf

    Guter, realistischer Artikel! Leider wird er nicht viele Augen öffnen, aber vielleicht nimmt sich der eine oder andere mal die Zeit, darüber nachzudenken bevor er sich jetzt angegriffen fühlt und eine vorschnelle Antwort ins Keyboard hämmert.

    Grüsse
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  15. #15
    Jibaku Gast

    Standard

    @ jibaku :
    ich kann nur sagen : danke für dein erscheinen, das posting hatte die gewohnte qualität und hoffentlich sehen einige leute jetzt klarer.
    mir persönlich tut es leid, dass du so oft zu diesem thema ähnliches schreiben musst, aber wie du siehst is es leider nötig...


    fister
    Hallo Fister,

    danke für die Blumen, aber schreiben "muss" ich ja nicht, eigentlich bin ich auch der Meinung, daß intime Kentnisse des Rechts gar nicht notwendig sind, gesunder Menschenverstand reicht meist aus.
    Und selbst wenn dieser in Panik aussetzt trägt das Gesetz, das so schlecht wie es mancher Stammtisch glauben machen möchte, nicht ist, dem Rechnung.
    Nur wenn ein Trainer/Sensei/Lehrer darüber referiert sollte er sich zumindest rudimentär auch damit auseinandersetzen, denn die Schüler glauben was er sagt.

    Gerade in Kampfsportkreisen werden gerne bestimmte überzeugungen von der rechtlichen Beurteilung bestimmter Situationen so lange wiederholt bis jeder sie glaubt, dazu gehört beispielsweise auch die angebliche Beurteilung von Kampfkünstlern vor Gericht.
    Bisher blieb man entsprechende Urteile meist schuldig.
    Scheinbar gefallen sich Kampfkünstler in der Rolle des Opfers.
    Viele Richter haben wohl mehr Ahnung von Straßengewalt als so mancher Budoka.
    Dies nur weil es, wenn ich es nicht fehl interpretiert habe, auch bei Dr. Ralf ganz leicht anklang, dem ich ansonsten aber nur voll zustimmen kann!

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