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Vollständige Version anzeigen : San Jie Gun - Verboten oder nicht?



SQ
19-07-2003, 08:39
San Jie Gun - Dreigliedstock, ist der nun verboten oder nicht:


Hier ein Auszug aus dem neuen Waffengesetz´:


Artikel 1: Waffen, deren Besitz und Handhabnung verboten sind.

1.3 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8

1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);


Frage:

Ist der San Jie Gun durch Beschaffenheit und Handhabung dazu geeignet, jemanden zu drosseln?

Eigentlich ist es eine reine Schlagwaffe, im Gegensatz zum Nunchaku...

...Oder wie seht ihr das? Haben wir vielleicht Polizisten an Board, die das näher erläutern können?

chen chun
19-07-2003, 10:13
hi,
der drei glied stock ist verboten!!!

waffen die flexibel sind (gummi knüppel, totschläger aus gummi etc) in deutschland verboten!

auch knüppel mit schlaufen sind verboten, da diese an der schlaufe gepackt zu den flexiblen waffen gilt!

mfg

SQ
19-07-2003, 14:52
Hi Chen Chun,

wenn du dir die Definition laut Waffengesetz durchliest, ist der Dreigliedstock eben nicht zweifelsfrei verboten...

...oder gibt es da irgendeinen Anhang oder Unterparagraph, der diese Art von Waffen näher erklärt?

Kityun
19-07-2003, 15:34
Hi,

er ist meineswissens verboten da er als Würgewaffe gilt. Das selbe Problem wie bei Nun Chakus. Der Gesetzgeber will nicht einsehen das es sich nicht um eine Würgewaffe handelt.

Kann es aber auch nicht zu 100% sagen. Bin mir aber fast sicher....

Bruce1962
19-07-2003, 15:50
So 100 % sicher bin ich mir auch nicht. Bei den umstrittenen Sachen, bewertet das Bundeskriminalamt ob sie verboten sind.

@ Shaolin Quan

Gib mir doch mal die ungefähren Abmessungen des Dreigliederstabes. Auf einer amerikanischen HP hab ich mal einen gesehen, der nicht viel grösser als ein Nunchaku war (der ist auf jeden Fall verboten!).
Also, dann schick ich eine E-Mail mit Beschreibung ans BKA und teil euch die Antwort mit.



Gruß

Bruce1962

Bruce1962
19-07-2003, 16:44
So, hab mir mal zwei Abbildungen besorgt und eine Anfrage ans BKA geschickt.
Bin jetzt mal gespannt, wie schnell von dort geantwortet wird.


Gruß

Bruce1962

JuMiBa
19-07-2003, 16:56
Original geschrieben von Bruce1962
So, hab mir mal zwei Abbildungen besorgt und eine Anfrage ans BKA geschickt.
Bin jetzt mal gespannt, wie schnell von dort geantwortet wird.


hm... ich schätze mal zwei Stunden, dann wird so ein merkwürdiger Lieferwagen mit abgeklebten Scheiben und einer großen Antenne vor Deinem Haus stehen und wunder Dich nicht, daß im gegenüberliegenden Haus auf einmal Leute rumspringen, die Du vorher noch nie in Deiner Gegend bemerkt hast... :D :D :D

Gruß Micha

Bruce1962
19-07-2003, 16:58
Die Kollegen kennen mich, die sind schon seit Wochen da :D :D



Gruß

Bruce1962

Bruce1962
19-07-2003, 17:00
Die automatische Eingangsbestätigung ist auch schon da :D

Xiaoshi
19-07-2003, 17:38
Ich glaub eher das ist ein großer Pizza-lieferwagen mit Satellitenschüssel, der seltsamer Weise monatelang da rumsteht. Und die Pizzaboten tragen Anzüge und Sonnenbrillen.

Aber ernsthaft: So weit ich weis ist das häufig auch einfach Auslegungssache. Wenn ich mich nicht täusche gibt es sogar irgendeinen Gesetzeszusatz der Nunchakus ausdrücklich als verbotene Waffe erwähnt, bis dato "unbekannte" Waffen sind dann ein Grenzfall.

Bruce1962
19-07-2003, 17:46
Original geschrieben von Xiaoshi
So weit ich weis ist das häufig auch einfach Auslegungssache. Wenn ich mich nicht täusche gibt es sogar irgendeinen Gesetzeszusatz der Nunchakus ausdrücklich als verbotene Waffe erwähnt, bis dato "unbekannte" Waffen sind dann ein Grenzfall.


Ja, Nunchakus sind in Anlage 2 ausdrücklich erwähnt.
Wenn das BKA bei einer unbekannten Waffe sagt, dass sie nicht verboten ist, ist diese Auskunft dann bindend.
Ich bin auf jeden Fall mal sehr gespannt.


Gruß

Bruce1962

SQ
19-07-2003, 18:29
@ Bruce:

Vielen Dank für deine Mühen, bin auch schon sehr gespannt!

@ All:

Habe einige Bekannte bei der örtlichen Polizei und habe dort vor geraumer Zeit mal eine Anfrage gemacht.

Wir sind damals so verblieben, dass ich den San Jie Gun weiter in meiner Schule verwende und ihn erst dann beschlagnahmen lasse, wenn die Polizei in jedem alten Bauernhof auch die Dreschflegel von der Wand reißt, da diese genauso als "Würgewaffe" eingesetzt werden können und eben genau den selben Bau haben wie der San Jie Gun...

seven-star
22-07-2003, 17:49
Kettenpeitschen sowie Nunchakus und DGS sind in NRW und auch ansonsten verboten, bis auf safety-nunchakus mit Bruchstelle, wenn man sie als Würgewaffe missbrauchen will..- und werden von der Polizei eingesackt bzw. wenn ihr sie euch aus dem Ausland zuschicken laßt, vom Zoll, der stattet euch dann nen netten Besuch ab- ist meinem KF-Onkel passiert, der durfte dann zwar noch ne DGS-Form vorführen und es tat den Herrschaften auch sehr leid, trotzdem wurden seine DGS eingesackt..Muß schließlich alles seine Ordnung haben.. Trotzdem kann man z.B. bei Kwon Kettenpeitschen bestellen- rechtliches Chaos in einem Bundesland so, im anderen so..
Meine Erfahrung ist, daß solche Waffen auf KF-Veranstaltungen netterweise einfach übersehen werden, obwohl verboten

Adson
31-07-2003, 19:47
Hi @ll

Wer von euch hat schon einmal konkrete Erfahrungen mit der Polizei gemacht bezüglich seines Waffenarsenals das er z.B. auf dem Fahrrad auf dem Weg zum Training oder so dabei hatte?
Ich meine man kann so einen Speer ja nicht leicht verstecken.

Was kann denn im Extremfall passieren? Anzeige wegen verbotenem Waffenbesitz?
Müssen sich jetzt alle Kampfkunstler einen kleinen Waffenschein ausstellen lassen?

Wäre schön wenn mir das jemand beantworten könnte.
So long

Adson

Bruce1962
31-07-2003, 20:22
@ Adson

Eine Anzeige wegen verbotenen Waffenbesitz, kannst du nur bekommen, wenn die Waffen nach dem Waffengesetz verboten sind.

Einen kleinen Waffenschein gibt es nur für Schusswaffen (Gas- Schreckschuss- Signalwaffen, sogenannte PTB-Waffen).

Hieb- und Stichwaffen darf man erst ab 18 führen.

Ansonsten kann die Polizei die Waffen zur Gefahrenabwehr sicherstellen/beschlagnahmen. Du erhälst dann eine Bestätigung und kannst sie dir gewöhnlich irgendwann wieder abholen.


Gruß

Bruce

Adson
31-07-2003, 20:38
@Bruce1962

Danke für die Antwort
Dann bin ich mal gespannt wie das mit dem Drei Glieder Stab ist...

So long

Adson

Renner
31-07-2003, 22:31
Hallo ich meine es ist auch Blödsinn Nunchakus zu verbieten, aber nun ja ich seh wahrscheinlich nur das Gute im Menschen und das Chaku als Trainingswaffe :).

Wie schaut das Ganze mit Schwertern aus? Darf ich in der Strassenbahn oder auf dem Fahrrad mitführen (also zum Training, gut eingepackt sodass wohl kaum jemand erkennt was ich da hab, wenn ich meinen Stock zum Training mitnehme, bekomme ich Kommentare wie "viel Glück beim angeln" :rolleyes: ) oder kann es passieren das ich auch hier Probleme bekomme?

Gruss Renner

Bruce1962
31-07-2003, 23:07
@ Adson

Gern geschehen!

Zum Drei-Glieder-Stab habe ich leider noch keine Antwort bekommen.

Gruß


Bruce

Bruce1962
31-07-2003, 23:11
@ Renner

Wenn du über 18 bist, darfst du dein Schwert zum Training transportieren.
Wenn es gut verpackt ist, dürftest du auch keine Probleme bekommen.
Wenn die Polizei mal in deine Tasche schauen möchte, gib den Beamten am besten die Tasche und sag ihm bevor er sie öffnet, dass da ein Trainigsschwert drin ist.
Damit vermeidest du Missverständnisse.


Gruß

Bruce

JuMiBa
31-07-2003, 23:12
Original geschrieben von Bruce1962

Zum Drei-Glieder-Stab habe ich leider noch keine Antwort bekommen.


So eine Anfrage beim BKA muß man vielleicht schriftlich machen... Deine E-Mail ist bestimmt schon gelöscht... :(

Gruß Micha

JuMiBa
31-07-2003, 23:20
Original geschrieben von Bruce1962

Wenn die Polizei mal in deine Tasche schauen möchte, gib den Beamten am besten die Tasche und sag ihm bevor er sie öffnet, dass da ein Trainigsschwert drin ist.
Damit vermeidest du Missverständnisse.


Yo, da hab ich mal ne "coole" Sache erlebt.
Wir hatten mal zwei hops genommen, wegen Verstoß BtmG und bei der von uns leider viel zu salopp durchgeführten Durchsuchung, hält mir doch der eine auf einmal eine Pistole vor die Nase. "Ich wollt bloß sagen, daß ich eine Schreckschußwaffe dabei habe, weil wir müssen uns immer vor den Russen verteidigen!"

Seitdem laufen meine Durchsuchungen vor Ort anders ab... ;)

Gruß Micha

Bruce1962
31-07-2003, 23:22
Ja Micha, dass kenn ich!!!

:D

Gruß Bruce