PDA

Vollständige Version anzeigen : Kopf KO und nun?



Michael Kann
21-07-2003, 10:07
Hidiho,

wie sieht die Regelung bei Euch im Verband aus? Was wird gemacht?

Gruß
Mike

haifischle
21-07-2003, 10:39
Auszug aus der WB des DBV:
1) Wenn ein Kämpfer ausgezählt ist, muß er vom Ringarzt untersucht werden. Dieser hat über weitere ärztliche Folgemaßnahmen zu entscheiden. Die ärztliche Betreuung hat den Zweck, Schädigungsfolgen abzuwenden und nicht die Kampffähigkeit nachzuweisen.

2) Alle Kämpfer, die bei "zu Boden" ausgezählt werden, unterliegen automatisch der Schutzsperre, gleichgültig, ob die Kampfunfähigkeit durch reguläre Treffer oder durch Regelwidrigkeiten entstanden ist.

3) Eine Schutzsperre erfolgt auch für einen Kämpfer nach einer Abbruchniederlage infolge sportlicher Überlegenheit des Gegner (RSC), sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
a) die ärztliche Entscheidung macht eine solche notwendig.
b) wenn ein Kämpfer dreimal hintereinander durch RSC unterliegt.
c) bei Abbruch (RSC) in den Jugendklassen (Schüler, Jugend, Junioren), bedingt durch dreimaliges "Zubodengehen".

4) Eine Schutzsperre wird einem Athleten auferlegt, der bei einem Turnierwettbewerb, der aufeinanderfolgenden Tagen abgewickelt wird, mehr als 3 Kämpfe betreitet.

5) In Sonderfällen kann auf der Basis einer ärztlichen Entscheidung ebenfalls einem Kämpfer eine Schutzsperre auferlegt werden, wobei die Frist der Schutzsperre gleichzeitig festgelegt werden kann.

6) Bei einer durch Körpertreffer erfolgten KO Niederlage eines Kämpfers kann der Ringarzt entscheiden, ob eine nach obigen Bestimmungen vorgesehende Schutzsperre entfallen kann. Diese ärztliche Entscheidung hat in schriftlicher Form auf der KO-Meldung zu erfolgen und ist mit dem Startausweis an den zuständigen Offiziellen einzusenden.

7) Die Zeitdauer der Schutzsperre wird wie folgt festgelegt:
a) Bei Anordnung einer Schutzsperre nach KO und RSC Niederlagen (gem.$40 Ziff.2 und Ziff.3 a) vier Wochen.
b) Bei zwei Niederlagen (wie unter a aufgeführt) innerhalb von drei Monaten eine Schutzsperre von einem Vierteljahr.
c) ein Kämpfer, der drei aufeinanderfolgende Niederlagen (wie unter a) zu verzeichnen hat, erhält eine Schutzsperre von einem Jahr.
d) alle obengenannten Schutzsperren beginnen am Tag nach einer solchen Niederlage.
e) ein Kämpfer darf erst wieder nach einer Regenerationspause von 14 Tagen wieder bei einem Turnierwettbewerb, wie in Ziffer 4 beschrieben, an den Start gehen.

8) Während der Schutzsperre ist eine rein boxsportliche Betätigung (Sparring u.ä.) nicht gestattet.

9) Schutzsperren im Sinner dieser Bestimmung werden im Startausweis und im Protokoll vermerkt. Der Startausweis ist einzuziehen. Er wird zusammen mit einer offiziellen KO Meldung (DABV Formulare sind zu verwenden) an den zuständigen LV Offiziellen übersandt.

10) Der Startausweis einem Kämpfers ist nach Ablauf der Schutzsperre wieder anzufordern. Beizufügen ist eine ärztliche Bescheinigung, die die Kampftauglichekit nachweist.


Gruß
Heidi

TheHeadhunter
21-07-2003, 13:29
Ich kenn es so, das wenn ein Profi (sprich : ohne Kopfschutz) ko geht, er 6 Monate Wettkampfsperre hat..

oder ?

Ben

marq
21-07-2003, 14:14
ein profi bekommt ne Wettkampfsperre ist mir neu! Glaube ich auch nicht