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Vollständige Version anzeigen : Veranstaltungsschutz ohne Firma



Bushido_85
08-09-2009, 12:48
Moinsens,

ich hab mal ne etwas kompliziertere Frage.

Ich wurde von meiner ehemaligen Schule angesprochen, ob ich für die Sicherheit einer Jahrgangsparty sorgen kann.
So weit so gut, im Prinzip ist das ja kein problem, nur will ich weder Stress mit den Kollegen von der Steuer noch mit denen vom Ordnungsamt, deswegen hab ich ein paar Fragen an euch:

1.: Wie gehe ich dem Steuerproblem aus dem Weg? Ich will nicht für einen einzigen Anlass ein Gewerbe anmelden, da es sich einfach nicht lohnt.
Wenn ich nun jeden Security vom Orga-Team einzeln einstellen lasse, würde das helfen? Denn damit bin ich ja nur ein Teil im getriebe?

2.: Wenn ich jeden einzeln einstellen lasse, bin ich nicht an die BGV gebunden, da ja kein gewerbe existiert. Heißt das jeder ist für sich selbst verantwortlich? Wie läuft das dann mit der Versicherung?

3.: Bin ich an die BewachV gebunden? ohne ein gewerbe fallen doch auch dienstausweis etc weg, oder nicht?

Wäre nett wenn mich jemand aufklären würde, da mir das ein bisschen Kopfzerbrechen bereitet.

Und bevor jetzt was kommt: Alle Leute sind entweder ausgebildete Fachkräfte für Schutz-und Sicherheit oder zumindet IHK-geprüft.
Es geht mir nicht darum mich um irgendwas zu drücken, ich will mich lediglich absichern und abwägen können, ob ich das angebot annehmen kann, oder ablehnen muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan

Daniel1981
09-09-2009, 08:48
Bezüglich der Fragen was Gewerbe und so angeht würde ich mal deine IHK anrufen und mal nachfragen.

:halbyeaha:confused:

kingoffools
09-09-2009, 09:07
Steuer ist das eine Problem...was ist denn mit Versicherung, Weisungsbefugnis (also eine offizielle schriftliche Beauftragung)....denn auf Hausrecht kannst Du als Ehemaliger doch nicht pochen....

Ich kenne nicht das Publikum dort, aber mir persönlich wäre die Sache dann zu heiß...was ist, wenn Du wirklich eingreifen mußt, aber eigentlich keine rechtliche Handhabe hast ?

Just my 2 cents

SaschaB
09-09-2009, 09:54
Also grundsätzlich würde ich sagen: Wer im Sicherheitsgewerbe arbeiten will, muss auch ein Gewerbe anmelden und die erforderlichen Bedingungen mitbringen.

Sicherheit bekommst du aber nur im zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt.

Bushido_85
09-09-2009, 11:42
Steuer ist das eine Problem...was ist denn mit Versicherung, Weisungsbefugnis (also eine offizielle schriftliche Beauftragung)....denn auf Hausrecht kannst Du als Ehemaliger doch nicht pochen....


versicherung ist halt acuh das problem was ich sah,

weisungsbefugnis hingegen ist kein problem, da wir für die sicherheit eingestellt werden und es ganz normal ein lasten- und plifchtenheft gibt. somit bin ich acuh wieder im besitz des hausrechts, also kein problem...

saschaB: jap ich denke da hast du volllkommen recht, aber ich denke, dass wir alle diese anforderungen mitbringen. Aber es ist ne einmalige sache, daher will ich kein gewerbe anmelden.

Jin Rho
09-09-2009, 13:04
Geht es nur um eine Schul-/Jahrgangsparty?
Dann ist es ja ne Privtfeier.
Lasst euch von veranstaltern beauftragen.
Solange ihr es nicht regelmäßig, Gewerbsmäßig und/oder bestimmte Verdienstgrenzen überschreitet müsst ihr kein Gewerbeanmelden.
Damit brauchste eigentlich auch keine Versicherungen weiter.

Allerdings alles nur unter der Annahme das es auch wirklich ne Privatfeier ist.
Aber selbst wenn nicht hat der Veranstallter das Problem.

Bushido_85
09-09-2009, 13:22
Es ist eine Jahragangsparty, allerdings ist es keine geschlossene veranstaltung, sondern kostet eintritt.

es ist weder regelmäßig noch gewerbsmäßig, noch werden wir dafür goßartig entlohnt, da es ein freundschaftsdienst ist. bekommen freie getränke und spritkosten erstattet, das wars.

Hunter85
09-09-2009, 13:27
Da ihr kein "Lohn" also Gehalt bekommt sollte es eigendlich keine Probleme geben . Weil dann ist es ja nicht gewerblich denke ich.!
Und ich gehe mal davon aus das Ihr alle haftpflichtversichert seid . Dann sollte es mit der Versicherung auch kein Problem geben .

Kyoshi
09-09-2009, 16:25
@ Hunter85
Sehe ich ähnlich !

2m02cm-Mann
11-09-2009, 17:26
Hallo Bushido_85,

hier ein paar Antworten auf deine Fragen:



1.: Wie gehe ich dem Steuerproblem aus dem Weg? Ich will nicht für einen einzigen Anlass ein Gewerbe anmelden, da es sich einfach nicht lohnt.
Wenn ich nun jeden Security vom Orga-Team einzeln einstellen lasse, würde das helfen? Denn damit bin ich ja nur ein Teil im getriebe?


Wenn Du dich vom Verantstalter beauftragen lässt und er dich für diese Veranstaltung "Bucht", entfällt die Anmeldung beim Finanzamt, da hier auch kein finanzieller Ausgleich stattfindet.
Hier sollte jeder "Mitarbeiter" vom Veranstalter direkt eingestellt werden.

2.: Wenn ich jeden einzeln einstellen lasse, bin ich nicht an die BGV gebunden, da ja kein gewerbe existiert. Heißt das jeder ist für sich selbst verantwortlich? Wie läuft das dann mit der Versicherung?

Da der Veranstalter an die BGVA1 gebunden ist, müsst auch ihr euch an die Vorgaben halten. Hier kommt noch die BGV C7 in Betracht, da es hier um Sicherheitsaufgaben bei einer Veranstaltung geht.
In erster Linie ist der Veranstalter für alles verantwortlich, was auf diesem Fest passiert. Er kann die Aufgabe, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, deligieren, muss dies aber schriftlich festhalten.
Was die Versicherung angeht, muss der Veranstalter im allgemeinen eine Versicherung für diese Veranstaltung abschließen, somit ist dies auch für euch gegeben.


3.: Bin ich an die BewachV gebunden? ohne ein gewerbe fallen doch auch dienstausweis etc weg, oder nicht?

Genau das ist nicht der Fall. Da es sich hier um eine Veranstaltung im größeren Maße handelt, bei der dazu noch Eintritt verlangt wird, müsst ihr euch der BewachV genauso unterwerfen, wie der BGV C7.
Hier muss von euerem Veranstalter ein Ausweis erstellt werden, der klar zu erkennen gibt, dass ihr auf dieser Veranstaltung für Sicherheit sorgt.

Auch sollte die Bekleidung so ausgelegt werden, dass man euch als Sicherheitspersonal erkennt.
Das soll nicht bedeuten, dass ihr total aufgemotzt mit Teleskopschlagstock und Handschellen aufkreutzen sollt, sondern einfach als diese erkennbar sein solltet.
Hier ist noch anzumerken, dass große Veranstaltungen dem Ordnungsamt gemeldet werden müssen.
Des weiteren muss aber einer bestimmen Personenzahl ein Sanitäter vor Ort sein.
Es kann zu dem nicht schaden, die Polizei mit einzubinden.


Und bevor jetzt was kommt: Alle Leute sind entweder ausgebildete Fachkräfte für Schutz-und Sicherheit oder zumindet IHK-geprüft.

Diese Fachkräfte können dir bei deiner Aufgabe sehr behilflich sein. Wenn sie ordentlich ausgebildet sind, wissen sie genau, was du zu tun hast.


Es geht mir nicht darum mich um irgendwas zu drücken, ich will mich lediglich absichern und abwägen können, ob ich das angebot annehmen kann, oder ablehnen muss.

Schlußendlich bürdest du dir damit sehr viel Verantwortnung auf. Ich empf. dir, die Leitung einer Fachkraft zu überlassen, damit hier keine Probleme entstehen.
Lass dir vom Veranstalter alles zeigen, Schau dir das Objekt genau an. Kläre vorher ab, was genau deine Aufgabe ist und lasse dies schriftlich Fixieren.
Denke immer daran, dass eine unüberlegte Handlung, egal in welchem Bereich, jede Menge PRobleme verursacht.
Ihr habt durch die Delegation den Schuh an, wenn etwas passiert.

Solltest du noch fragen haben, immer her damit, bedenke, dass ist kein Kinderspiel wie alle denken, sondern kann im zweifelsfall in einer Katastrophe enden.

Gruß 2m02cm-Mann

Kyoshi
12-09-2009, 09:32
@ 2m02cm-Mann

Gute Information ! Danke ! :)

Bushido_85
12-09-2009, 11:11
@ 2m02cm-Mann


vielen, vielen dank, damit sin denk ich alle meine fragen geklärt. dankeschön!

an alle anderen die mir helfenkonnten natürlich auch!

Fluegel
14-09-2009, 00:26
wenn man security auf nem etwas größeren geburtstag ist, das ganze also freundschaftlich macht, hat man darauf zu achten dass man als sicherheitskraft erkenntlich ist und dass man eine schriftl. beauftragung vom veranstalter hat, ist das so richtig verstanden worden?

akamatzu
14-09-2009, 07:35
Moinsens,

ich hab mal ne etwas kompliziertere Frage.

Ich wurde von meiner ehemaligen Schule angesprochen, ob ich für die Sicherheit einer Jahrgangsparty sorgen kann.
So weit so gut, im Prinzip ist das ja kein problem, nur will ich weder Stress mit den Kollegen von der Steuer noch mit denen vom Ordnungsamt, deswegen hab ich ein paar Fragen an euch:

1.: Wie gehe ich dem Steuerproblem aus dem Weg? Ich will nicht für einen einzigen Anlass ein Gewerbe anmelden, da es sich einfach nicht lohnt.
Wenn ich nun jeden Security vom Orga-Team einzeln einstellen lasse, würde das helfen? Denn damit bin ich ja nur ein Teil im getriebe?

2.: Wenn ich jeden einzeln einstellen lasse, bin ich nicht an die BGV gebunden, da ja kein gewerbe existiert. Heißt das jeder ist für sich selbst verantwortlich? Wie läuft das dann mit der Versicherung?

3.: Bin ich an die BewachV gebunden? ohne ein gewerbe fallen doch auch dienstausweis etc weg, oder nicht?

Wäre nett wenn mich jemand aufklären würde, da mir das ein bisschen Kopfzerbrechen bereitet.

Und bevor jetzt was kommt: Alle Leute sind entweder ausgebildete Fachkräfte für Schutz-und Sicherheit oder zumindet IHK-geprüft.
Es geht mir nicht darum mich um irgendwas zu drücken, ich will mich lediglich absichern und abwägen können, ob ich das angebot annehmen kann, oder ablehnen muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan

Ist normalerweise nicht möglich. Und berechtigt. Die mit ein Sicherheitsunternehmen müssen alle Horden nehmen, um diese Aufgaben erfüllen zu dürfen, dabei noch die Genehmigung zahlen (meistens weit über 1000,00 Euro), und du kommst da mit ein par Menneken hin und willst diese Auflagen ohne irgend welche Auflagen machen? Und dabei die Sicherheitsunternehmen das Brot wegnehmen?

Und das Orga-Team kann deine Leute normalerweise nicht einstellen, da deren Leute alles Freiwillige sind die auf der Schule sind, und deshalb nicht eingestellt werden müssen.

.

2m02cm-Mann
14-09-2009, 09:06
Ist normalerweise nicht möglich. Und berechtigt. Die mit ein Sicherheitsunternehmen müssen alle Horden nehmen, um diese Aufgaben erfüllen zu dürfen, dabei noch die Genehmigung zahlen (meistens weit über 1000,00 Euro), und du kommst da mit ein par Menneken hin und willst diese Auflagen ohne irgend welche Auflagen machen?.

Zunächst geht es hier um eine Gefälligkeit, die von der Schule angefragt wurde.
Des weiteren hat der Threadstarter einige Fragen eingestellt, damit er Handlungssicherheit hat.
Hier wurde noch nicht von einer Annahme des Gefälligkeitsdienstes gesprochen.


Und dabei die Sicherheitsunternehmen das Brot wegnehmen?
Hier müsste jeder Karnevalsverein, jeder Kulturverein und jede andere Oranisation ihre Festlichkeiten einstellen.
Denn über was sprechen wir hier???
Hier geht es um eine Schulveranstaltung, die mit sehr wenig Budget ermöglicht wird.
Hier wird vom Veranstalter schon aus Weitsicht Verantwortung übernommen, die er hofft, kostengünstig zu ermöglichen.
Es ist für eine Schule tatsächlich nicht möglich, Kosten für ein Sicherheitsunternehmen aufzubringen.
Dazu sind die Kassen zu leer.
Wenn man eigene Kinder hat, wird man das nachvollziehen können.


Und das Orga-Team kann deine Leute normalerweise nicht einstellen, da deren Leute alles Freiwillige sind die auf der Schule sind, und deshalb nicht eingestellt werden müssen.
Er soll ja mit seinem Team zum Orga-Team dazu gehören und ist somit ein Freiwilliger dieses Teams.

Was hier, wie im Beitrag vorher von mir geschrieben, wichtig ist, dass sich die Freiwilligen bewusst sein müssen, dass sie hier Verantwortung im hohen Maß übernehmen müssen.

Darüber sollte er sich Gedanken machen.
Konzepterstellung, je nachdem wie viele Schüler hier zur Veranstaltung kommen,
sollte jemand übernehmen, der dies entweder schon gemacht hat,
oder eine Ausbildung in diesem Bereich hat.

Gruß 2m02cm-Mann

Bushido_85
14-09-2009, 17:55
Es geht sicherlich nicht darum, den sicherheitsunternehmen das brot von der butter zu nehmen.

2m02cm-mann liegt vollkommen richtg, dass die schule kaum geld hat. sont wäre es ja auch kein problem gewesen, dass über die firma laufen zu lassen. dies ist allerdings auf grund des sehr begrenzten budgets nicht möglich
das projektmanaging übernehme ich allerdings auch, da ich mir anmaße über genug erfahrung zu verfügen.

normalerweise bin ich auch relativ fit in der materie, auch wenn das vermutlich nicht so rüberkommt, aber die unklarheiten ergaben sich für mich durch das fehlen einer firma im rücken.

trioxine
17-09-2009, 10:21
kann mir irgendwer der wirklichen sicherheitsfachmänner mal mehr infos bezüglich der voraussetzungen und der ausbildungen im rahmen der veranstaltungssicherheit geben,natürlich per pn!

danke!

2m02cm-Mann
17-09-2009, 10:31
kann mir irgendwer der wirklichen sicherheitsfachmänner mal mehr infos bezüglich der voraussetzungen und der ausbildungen im rahmen der veranstaltungssicherheit geben,natürlich per pn!

danke!

Ich will mich ja nicht als absoluten Fachmann hinstellen, kann dir aber vielleicht helfen.
Was genau möchtest du denn wissen??
Als Angestellter oder Selbstständiger???

Möchtest du die Ausbildungsmöglichkeiten kennenlernen oder wissen, was Grundvorraussetzung für diesen Bereich ist???

Natürlich auch gerne per PN

Gruß 2m02cm-Mann

trioxine
17-09-2009, 10:35
hast pn! :)

BenitoB.
17-09-2009, 10:42
wenn du als unternehmer veranstaltungsschutz anbieten willst mußt du n gewerbe anmelden und zb versicherungen nachweisen. hier brauchst du entweder die 80 stündige unterweisung nach 34a für selbständige,oder besser die sachkundeprüfung nach §34 a gewerbeordnung.

wenn man auf einer veranstaltung,disco etc.pp,direkt über den betreiber der disco/veranstaltung angestellt ist (heisst zu dessen personal gehört als angestellter) braucht man im prinzip keine ausbildung.

personal,welches von einem sicherheitsunternehmen als auftragsempfänger gestellt wird,an türen/einlässen mit tatsächlichem offenen verkehr benötigt die sachkundeprüfung,personal welches sich nur im innenbereich aufhält die 40h unterweisung nach §34a.

trioxine
17-09-2009, 10:51
wenn du als unternehmer veranstaltungsschutz anbieten willst mußt du n gewerbe anmelden und zb versicherungen nachweisen. hier brauchst du entweder die 80 stündige unterweisung nach 34a für selbständige,oder besser die sachkundeprüfung nach §34 a gewerbeordnung.

wenn man auf einer veranstaltung,disco etc.pp,direkt über den betreiber der disco/veranstaltung angestellt ist (heisst zu dessen personal gehört als angestellter) braucht man im prinzip keine ausbildung.

personal,welches von einem sicherheitsunternehmen als auftragsempfänger gestellt wird,an türen/einlässen mit tatsächlichem offenen verkehr benötigt die sachkundeprüfung,personal welches sich nur im innenbereich aufhält die 40h unterweisung nach §34a.

danke benito!

kann man die jeweiligen ausbildungen generell in allen möglichen städten finden oder gibt es sowas wie im handwerk ein hbz zu dem man reisen muss,und gibt es sowas in abendschule oder nur vollzeit?

SaschaB
17-09-2009, 10:51
wenn du als unternehmer veranstaltungsschutz anbieten willst mußt du n gewerbe anmelden und zb versicherungen nachweisen. hier brauchst du entweder die 80 stündige unterweisung nach 34a für selbständige,oder besser die sachkundeprüfung nach §34 a gewerbeordnung.

wenn man auf einer veranstaltung,disco etc.pp,direkt über den betreiber der disco/veranstaltung angestellt ist (heisst zu dessen personal gehört als angestellter) braucht man im prinzip keine ausbildung.

personal,welches von einem sicherheitsunternehmen als auftragsempfänger gestellt wird,an türen/einlässen mit tatsächlichem offenen verkehr benötigt die sachkundeprüfung,personal welches sich nur im innenbereich aufhält die 40h unterweisung nach §34a.

Schön zusammengefasst ;).

SaschaB
17-09-2009, 10:54
danke benito!

kann man die jeweiligen ausbildungen generell in allen möglichen städten finden oder gibt es sowas wie im handwerk ein hbz zu dem man reisen muss,und gibt es sowas in abendschule oder nur vollzeit?

Vorbereitungskurse werden in verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Es gibt auch die Möglichkeit des Selbststudium, z.B. mit entsprenchenden Büchern.

Die Sachkundeprüfung und die besagten Unterweisungen werden durch die IHK durchgeführt. Dafür solltest du dich am besten an die nächste IHK-Stelle bei dir in der Nähe wenden, die können dir dann bestimmt am besten sagen, wer die Prüfung macht. Meist bieten die Leute auch einen Vorbereitungskurs an.

trioxine
17-09-2009, 10:57
Vorbereitungskurse werden in verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Es gibt auch die Möglichkeit des Selbststudium, z.B. mit entsprenchenden Büchern.

Die Sachkundeprüfung und die besagten Unterweisungen werden durch die IHK durchgeführt. Dafür solltest du dich am besten an die nächste IHK-Stelle bei dir in der Nähe wenden, die können dir dann bestimmt am besten sagen, wer die Prüfung macht. Meist bieten die Leute auch einen Vorbereitungskurs an.

kuhl,danke sascha!

BenitoB.
17-09-2009, 11:05
ich hab die sachkunde im selbstudium gemacht,weil mir auf arbeit langweilig war:D so einfach wie diese geredet wird ist sie nicht,aber mit viel willen schaffbar. bei amazon gibts zwei lernbücher aus dem boosberg verlag,ich glaub zitzmann und seitz "sachkundeprüfung" blablabla, in blau weiß gehalten, die bilden ne gute basis, leider steht dort nicht alles drin was schriftlich,und vor allem mündlich abgefragt wird.
bei jeder größeren ihk kannst du die prüfung einmal im monat ablegen,und wirst dich wundern wie viele das tun,allerdings mit zwei drittel durchfallquote- weil oftmals nicht motiviert (vom arbeitsamt) oder wenig gebildet.
bei der ihk düsseldorf ist die mündliche hart, kostet beides zusammen 150,-

man sagt wenn man nicht besonders gut selbständig lernen kann sollte man nen vorbereitungskurs,dauern ne woche,besuchen.die kosten aber schon mal zwischen 250,- und 450,- euro.

trioxine
17-09-2009, 11:20
danke euch allen nochmal,viele gute hinweise!

als hintergrund für die fragen,
ich mache seit ein paar jahren bei feierlichkeiten(scheunenfete,tanz in den mai etc.) in 2 vereinen (reitverein der tochter, eigener sportverein) ne art sicherheitsdienst ,bisher war alles immer mit worten zu regeln, beim letzten mal musste ich aber etwas rabiater mit einem jungen mann umgehen der absulut nicht einsichtig war und sich unbedingt prügeln wollte, für alle mitleser nein ich habe ihn nicht umgehauen etc. am ende hatter er halt mein knie im nacken und war auch wieder nett, die frage die sich mir gestellt hat ist halt,was passiert wenn ichmal wirklich jemandem weh tun muss,er sich verletzt oder schlimmer ich verletzt werde?
wie kann ich mich da absichern,bzw was muss gegeben sein damit alles seine richtigkeit hat?
auch hier ist es so das beide verine nicht die richtige kohle haben und es das übliche gespräch "du machst doch dieses karate da,oder?? :rolleyes:" gegeben hat..... und des weitern macht es mir spass und ich überlegen an wochenden evtl nebenher so zu arbeiten,natürlich eben aber mit dem richtigen hintergrund und nicht als hirn und ahnungsloser gorilla :D und nein,ich will kein p-schützer werden :p

2m02cm-Mann
17-09-2009, 11:21
Hier ist die Frage, ob derjenige sich mit der Sicherheit vorher schon einmal auseinander gesetzt hat???

Hier würde ich empf., auch wenn es mehr Geld kostet, einen Lehrgang zu besuchen.
Warum???
Nun, der Austausch untereinander und das Nachfragen bei Lehrgangsleiter, wenn etwas unklar ist, fehlt hier absolut.

Dies kann der Entscheidende Punkt bei der Prüfung sein, was ein Bestehen oder Durchfallen ausmacht.

Dies nur so am Rande bemerkt. :D

Gruß 2m02cm-Mann

BenitoB.
17-09-2009, 11:23
na die nötigen antworten haste bekommen.entweder die vereine stellen dich ein,so mit vertrag,dann bist du über die versichert oder du machst deine prüfungen,machst es auf selbständigenbasis (die unkosten lässte die bezahlen) und musst selber versicherung löhnen. lohnt sich für ab und zu kaum.
so lang du nix von beidem hast,biste in nem klagefall der *****,bzw, musst dich auf gute zeugen verlassen-die dir ne notwehrhandlung bescheinigen.

trioxine
17-09-2009, 11:27
na die nötigen antworten haste bekommen.entweder die vereine stellen dich ein,so mit vertrag,dann bist du über die versichert oder du machst deine prüfungen,machst es auf selbständigenbasis (die unkosten lässte die bezahlen) und musst selber versicherung löhnen. lohnt sich für ab und zu kaum.
so lang du nix von beidem hast,biste in nem klagefall der *****,bzw, musst dich auf gute zeugen verlassen-die dir ne notwehrhandlung bescheinigen.

ok,ich werde mich mal über kosten infomieren und an die verine antreten ob sie das über nehmen oder sich ne sec firma suchen,ist dann deren sache was sie leiber zahlen denn ich werde sicher nicht einwandern falls es schief laufen sollte für nen warmen händedruck,das sollte denen auch klar sein ;)

2m02cm-Mann
17-09-2009, 11:31
@ Trioxine

wie ich beim Threadstarter schon in einem Beitrag geschrieben habe,
ist hier die Situation sehr schwierig.
Zum einen trägst du die Verantwortung für die Vorfälle, wenn du mit einem Team für Sicherheit sorgst.
Hier kommt noch das Organisatorische, wie der Brandschutz, Notfallpläne usw. dazu.
Ganz so einfach ist dies also nicht, wie der Verein sich das denkt.
Mit ein "Bisschen Karate" werden die Situationen, aus rechtlicher Sicht natürlich, nicht geklärt und kann dir in bestimmten Situationen mächtig Ärger einbringen.
Wenn der Verein ein wirkliches Interesse an deiner Arbeit hat, kannst du ihnen ja den Vorschlag der Kostenübernahme für den Lehrgang unterbreiten.
Dann haben beide was davon, du bekommst den Lehrgang bezahlt und die Vereine haben Sicherheitspersonal, was die Arbeit richtig macht.

Wenn ein Verein das nicht alleine übernehmen möchte, einfach bei beiden anfragen. Halbe / Halbe ist die Devise.

Gruß 2m02cm-Mann

2m02cm-Mann
17-09-2009, 11:32
Meine Fresse, gleicher Gedanke, jetzt bekomm ich langsam Angst :D

trioxine
17-09-2009, 11:39
@ Trioxine

wie ich beim Threadstarter schon in einem Beitrag geschrieben habe,
ist hier die Situation sehr schwierig.
Zum einen trägst du die Verantwortung für die Vorfälle, wenn du mit einem Team für Sicherheit sorgst.
Hier kommt noch das Organisatorische, wie der Brandschutz, Notfallpläne usw. dazu.
Ganz so einfach ist dies also nicht, wie der Verein sich das denkt.
Mit ein "Bisschen Karate" werden die Situationen, aus rechtlicher Sicht natürlich, nicht geklärt und kann dir in bestimmten Situationen mächtig Ärger einbringen.
Wenn der Verein ein wirkliches Interesse an deiner Arbeit hat, kannst du ihnen ja den Vorschlag der Kostenübernahme für den Lehrgang unterbreiten.
Dann haben beide was davon, du bekommst den Lehrgang bezahlt und die Vereine haben Sicherheitspersonal, was die Arbeit richtig macht.

Wenn ein Verein das nicht alleine übernehmen möchte, einfach bei beiden anfragen. Halbe / Halbe ist die Devise.

Gruß 2m02cm-Mann

jo,das mit dem karate fand ich ja aber witzig,da ich ja fma betreibe und kein karate, wollte so verdeutlichen das die alle recht ahnungslos sind und meinen man könnte das alles so einfach machen!
desweiteren habe ich von nem bekannten erfahren das gerade diese bereiche in zukunft öfter vom ordnungsamt geprüft werden sollen! also ein grund mehr es nicht mehr einfach so zu machen!

2m02cm-Mann
17-09-2009, 11:48
Nun, das Ordungsamt ist nicht das Problem.
Da du im Verein tätig bist, bzw. dafür abgestellt wirst, hat das keine Folgen für dich.
Es ist eher so, dass viele Sicherheitsunternehmen solche Aufträge annehmen,
den Auftrag weit unter Wert durchführen und dann irgendwelche ahnungslosen Studenten oder Arbeitslose, die sich eine Arbeit erhoffen, dort abstellen.
Da diese Leute keine Unterweisung haben, evtl. nicht im Unternehmen angestellt sind, also schwarz Arbeiten, wird es eher diese Treffen.

Was aber sein kann ist, dass die Auflagen der zuständingen Behörde überprüft werden.
Dies kann bei Verstößen zur Folge haben, dass du mit reingezogen wirst, weil man davon ausgeht oder vorraussetzt, dass du dich um die Dinge kümmerst.
Dann kann es nicht nur für den Veranstalter teuer werden.

Gruß 2m02cm-Mann

trioxine
17-09-2009, 12:04
Nun, das Ordungsamt ist nicht das Problem.
Da du im Verein tätig bist, bzw. dafür abgestellt wirst, hat das keine Folgen für dich.
Es ist eher so, dass viele Sicherheitsunternehmen solche Aufträge annehmen,
den Auftrag weit unter Wert durchführen und dann irgendwelche ahnungslosen Studenten oder Arbeitslose, die sich eine Arbeit erhoffen, dort abstellen.
Da diese Leute keine Unterweisung haben, evtl. nicht im Unternehmen angestellt sind, also schwarz Arbeiten, wird es eher diese Treffen.

Was aber sein kann ist, dass die Auflagen der zuständingen Behörde überprüft werden.
Dies kann bei Verstößen zur Folge haben, dass du mit reingezogen wirst, weil man davon ausgeht oder vorraussetzt, dass du dich um die Dinge kümmerst.
Dann kann es nicht nur für den Veranstalter teuer werden.

Gruß 2m02cm-Mann

gibt es irgend nen text den ich kopieren ausdrucken und den vereinen vorlegen kann?

2m02cm-Mann
17-09-2009, 12:09
Was für einen Text hättest denn gerne ???
Die Frage ist mir zu Ungenau.

Gruß 2m02cm-Mann

.... der auf dem Weg zum Kindergarten ist, um seinen Sohn abzuholen

BenitoB.
17-09-2009, 12:10
IHK Berlin - Sachkundeprüfung bzw. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/starthilfe/Sach-_und_Fachkundepruefung/SachkundepruefungUnterrichtungBewachungsgewerbe/index.jsp)

trioxine
17-09-2009, 12:19
äh ja sorry, wo halt steht das solche ausbildungen nötig sind und vom gesetzgeber vorgeschrieben, wo ich halt hingehen kann und sagen,tut mir leid leute eigentlich stehe ich hier mit einbem bein im knats und das sehe ich et ein!

BenitoB.
17-09-2009, 12:29
steht so weit alles in dem geposteten link

trioxine
17-09-2009, 12:37
ok danke!

2m02cm-Mann
17-09-2009, 12:55
WEnn du direkt angestellt bist beim Veranstalter/Verein, hat das wenig mit dem Gewerbe zu tun.
Kurzum kannst du ihnen vorlegen, was für die Arbeit im Sicherheitsbereich von privaten Firmen verlangt wird.
Hier die Sachkunde nach §34a zu erwähnen, hilft dort schon als Argument.
Des weiteren trägt der Veranstalter eine Teilverantwortung, wenn du einen Fehler machst.
Hier noch erwähnt, dass man sich hier noch mit der BewachV auseinander setzen sollte.

Also die Dinge wie:
- Eine klar definierte Dienstanweisung
- Ausweistragpflicht, um erkennen zu können, dass du mit der Sichererheit
beauftragt wurdest
- einheitliche Kleidung, die euch als Sicherheitsdienst erkennen lässt
- ......

Das sind alles nur das, was mit Bewachung zu tun hat.

Dazu kommt noch die BGV, die UVV usw. usf.

Alles nicht so einfach, was bedeutet, dass sich der Verein gedanken machen sollte, ob es denn nicht hilfreich wäre, jemanden kompetenten an Board zu haben, der einen aufzeigen kann, wo denn die Schwachstellen liegen und was man dagegen unternehmen kann.
Oftmals ist es eine gewisse Blauäugigkeit vom Veranstalter und auch vom Personal, dass dann sacht: " Klar, für meinen Verein würde ich durchs Feuer gehen!!! "

Gruß 2m02cm-Mann

trioxine
17-09-2009, 13:03
WEnn du direkt angestellt bist beim Veranstalter/Verein, hat das wenig mit dem Gewerbe zu tun.
Kurzum kannst du ihnen vorlegen, was für die Arbeit im Sicherheitsbereich von privaten Firmen verlangt wird.
Hier die Sachkunde nach §34a zu erwähnen, hilft dort schon als Argument.
Des weiteren trägt der Veranstalter eine Teilverantwortung, wenn du einen Fehler machst.
Hier noch erwähnt, dass man sich hier noch mit der BewachV auseinander setzen sollte.

Also die Dinge wie:
- Eine klar definierte Dienstanweisung
- Ausweistragpflicht, um erkennen zu können, dass du mit der Sichererheit
beauftragt wurdest
- einheitliche Kleidung, die euch als Sicherheitsdienst erkennen lässt
- ......

Das sind alles nur das, was mit Bewachung zu tun hat.

Dazu kommt noch die BGV, die UVV usw. usf.

Alles nicht so einfach, was bedeutet, dass sich der Verein gedanken machen sollte, ob es denn nicht hilfreich wäre, jemanden kompetenten an Board zu haben, der einen aufzeigen kann, wo denn die Schwachstellen liegen und was man dagegen unternehmen kann.
Oftmals ist es eine gewisse Blauäugigkeit vom Veranstalter und auch vom Personal, dass dann sacht: " Klar, für meinen Verein würde ich durchs Feuer gehen!!! "
Gruß 2m02cm-Mann

ist ja bei denen mit denen ich das zusammen mache auch so,sind sogar leute bei,was ich garnicht gut finde,die sich während dem ganbzen noch betrinken....,da würde ich gerne mal nen spruch machen, wie gesagt ich werde das mal anmerken und zur not müssen sie sich nen anderen suchen und hoffen das weiterhin alles gut geht!

2m02cm-Mann
17-09-2009, 13:17
Ich rate dir, die Finger davon zu lassen.
Oder im Verein mal eine ordentliche Ansage machen.

Dies ist mehr als Unverantwortlich.

Darf ich mal fragen, wieviele Leute für die Sicherheit zuständig sind und wieviele Leute dort zur Veranstaltung kommen ???

Hier scheint mir alles ein bisschen im argen.
Dies beurteilen zu können, würde mehr INformationen verlangen, was hier wahrscheinlich den Rahmen sprengt.

Oder vielleicht doch, um den anderen aufzuzeigen, wie sowas durchgeführt wird und könnte.

gruß 2m02cm-Mann

trioxine
17-09-2009, 14:31
also ich bin dann mit ca. 4 anderen zusammen,so ist es vom verein geplant,2 davon schütten sich einen und eine davon ist ein zierliche frau von der ich nicht weiss was sie da soll..., beim letzen mal habe ich schon junx die bei mir trainieren gebeten den abend dort zu verbringen da das publikum leider immer mehr in richtung streebirnen driftet,denke aber nicht das die ein 2tes mal unendgeldlich den abend und die nacht dort verbringen nur mir zu gefallen,weil es sich hierbei um den reitverein meiner tochter handelt und nicht um unseren hallenspender, die genauen besucherzahlen kann ich die von zuhause schreiben,hier auf der arbeit habe ich ekinen zugriff,glaube aber das sie recht hoch sind für nur 4 sicherheits leute,ich meine man sprach davon das zur not die theken leute ansprechbar wären,auch alles ehrenamtler aber ....,wie gesagt,nicht mein eigener verein,also ich bin dort nicht mitglied und daher kenne ich die leute dort auch net soo gut!

2m02cm-Mann
17-09-2009, 14:46
Also,

Grundsätzlich fährst du hier eine wirklich heiße Kiste.

Ich gehe davon aus, dass hier keiner der Veranwortlichen ein Konzept erstellt hat,
wie genau der Abend verlaufen soll.
Hier kommen viele Dinge in Betracht, die zu beachten sind.

Hier eine Zusammenstellung und eine Mögliche Beurteilung für ein Konzept



Teil1
Beispiele zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes im Rahmen einer Veranstaltung


Um für eine Veranstaltung den ungestörten Ablauf zu sichern und oder den Personenschutz im Verlauf der Veranstaltung sicherzustellen, ist als Planungsgrundlage für ein Konzept, zunächst, die Veranstaltung selber zu bewerten.

A) Die Gefahrenanalyse im Hinblick auf die Art der Veranstaltung erfolgt nach Berechnungsmodellen aus Richtlinien. Die Ermittlung der zulässigen Besucherzahl ergibt sich dann z.B. aus bauseitigen Auflagen, aus Bestuhlungsplänen sowie zugelassener Sitz- oder Stehplätzen. Punktwerte (innerhalb baulicher Anlagen wird der ermittelte Punktwert verdoppelt) werden in Abhängigkeit von der Personenanzahl zugeordnet. Richtlinien über die sanitätsdienstliche Absicherung von Großveranstaltungen geben dazu Auskunft.
(DieRichtlinien zur Berechnung von Kräften und mitteln können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein)
Zusatz: Die erwähnte Berechung bezieht sich hierbei vorwiegend auf Sanitätsverorgungsrichlinien!

B) Daraus ergeben sich folgende Faktoren für eine Gefahrenanalyse:

* Die Besucherzahl (zulässig und tatsächlich),

* Veranstaltungsort
(im Freien oder in geschlossenen Räumen),

* Veranstaltungsart

* besondere polizeiliche Kenntnisse

* Potenziell gefährdete Personen

C) Die Besucherzahl

Es ist dem Veranstaltungsort zunächst die meiste Aufmerksamkeit zu widmen. Hierbei stellt sich zunächst die Frage nach der zulässigen Gesamtanzahl an Besuchern. Die Besucherzahl hängt von vielen Faktoren ab – für die Planung sollten aber im Hinblick auf die
allgemeine Lage folgende Punkte berücksichtigt werden.

* Art der Veranstaltung

* Wurde Werbung für die Veranstaltung gemacht (Plakate, Radio etc.)

* Gab es einen Vorverkauf von Eintrittskarten

* Gibt es noch Eintrittskarten

* Zuschauerstatistiken der Vorjahre oder vgb, anderen Veranstaltungen

* Jahreszeit, Tageszeit, Wetter

* Zeitbedarf für Kontrollen

(weitere Punkte ergeben sich aus dem Ort und der Art der Veranstaltung)

D) Der Veranstaltungsort oder das Veranstaltungsgebiet

Der Ort oder das Gebiet sind in Bereiche einzuteilen – mögliche Bereiche könnten:

* Park- und Verkehrsflächen

* Zu- und Abgänge

* Zuschauerbereich

* Bühnenbereich

* und Backstage Bereich sein.

Bemerkung 1: Für die Beurteilung der allgemeinen Lage sind Kenntnisse über das Gelände, die Bebauungsart, Teilnehmer oder Besucher und Witterungsbedingungen erforderlich.
Man kann an dieser Stelle herausstellen, dass die Schwerpunkte zur Auftragserfüllung dann im

* Zeitbedarf für die Entfernung besondererEinsatzschwerpunkte

* dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit der eingesetztenKräfte

* der Versorgungslage
* und den Fernmeldeverbindungen liegen

E) Die Veranstaltungsart als Risiko und Planungsgrundlage:

Wir müssen zunächst die Veranstaltung klassifizieren,

* geringes Risiko (1)

* mittleres Risiko (2)

* und hohes Risiko (3)

Beispiele zu (1): Ausstellung, Basar, Fachmesse (z.B. Techadmin und seine
Computerfreunde), Fachtagungen (z.B. Ärzte), Feuerwerk im kleinen
Rahmen, Kirchentag, Seniorenveranstaltung, Stadtteilfest, Weihnachtsmarkt

Beispiele zu (2): Ausstellung mit Messe, politische Veranstaltung im
Freien, Rock- und Popkonzert, Sportveranstaltungen ab 20000
Besucherzahl, Veranstaltungen mit langen Einlasszeiten

Beispiele zu (3): Veranstaltungen gewaltbereiter Gruppen, Konzert sog.
Boygroups, Roch- und Popkonzerte mit Gewaltbereiten Publikum,
Flugschau, Staatsbesuche mit Kundgebungen

Bemerkung 2: Bei den Veranstaltungen 2 und 3 ist zwingend eine Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde erforderlich. Die vorhandenen Beispiele
berücksichtigen nicht die konkrete Lage einer einzelnen Person.

Teil 2

E1) Weitere Fragen auf einer Checkliste könnten dazu sein:

1. Haben Vorgespräche mit dem Auftraggeber/Auftragnehmer stattgefunden? Wann und Wo?
2. Welcher Personenkreis nimmt Überwiegend an der Veranstaltung teil (siehe C)?
3. Mit welcher Anzahl an Besucher ist zu rechnen (siehe C)?
4. Welches Ziel verfolgt die Veranstaltung
5. Werden Eintrittsgelder erhoben und sind Erlöse in Geld und Sachwerten zu verwalten (siehe C)?
6. Gibt es während der Veranstaltung Pressestellen oder eine zentrale Anlaufstelle?
7. Mit welchen Störungen und Gefahren ist zu rechnen?
8. Welche Maßnahmen sind vorgesehen?
9. Sind Dokumentationen mit Formularen, Dienstbüchern oder Berichten vorgesehen?
10. Sind alle Mitarbeiter eingewiesen und haben Rundgänge stattgefunden?
11. Sind bei der Veranstaltung noch andere Kräfte eingesetzt (z.B. Polizei, Sanitätsdienst)
12. Wurden Merkhefte, Merkblätter, Taschenkarten oder Handakten fürdie Mitarbeiter erstellt?Erfüllen die Mitarbeiter die gesetzlichen Voraussetzungen?
13. Ist ein Organigramm der Leitung und Meldewege festgelegt?
14. Sind bei den Mitarbeitern die Ansprechpartner bekannt (Bezug Punkt 3)?

(Ein weiterer wichtiger Punkt, ist die reibungslose Zusammenarbeit aller an einem Auftrag/Einsatz mitwirkenden Kräfte. Hierzu sind Befugnisse, Zuständigkeiten und Unterstellungsverhältnisse zu ermitteln).
Wichtig: Die Planung immer so gestalten, dass einzubindende externe Strukturen problemlos eingegliedert werden können.

F) Besondere polizeiliche Kenntnisse:
Siehe Bemerkung 1+2 unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der eigenen Kräfte.

G) Potenziell gefährdete Personen:
Wie in der „Bemerkung 2“ beschrieben, ist hier ein spezielles Konzept erforderlich.

H) Sicherheitsmaßnahmen auf der Grundlage der gewonnenen Informationen

Die Maßnahmen sind immer verschieden und ergeben sich aus Gesetzen, Verordnungen und der Verteilung und Addition der möglichen Einzelrisiken. Brandschutz ist dabei ein unverzichtbares Thema: Quellen dazu können die Musterbauverordnung,
Versammlungsstättenverordnung, Gaststättenbauverordnung, Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, BGV`s – A1, A3, A8, D 34, D41, BGR 104, 104,500, VDE-Bestimmungen, VdS-Publikationen wie VdS2000, 2082, vfdb-Richtlinien sein. Für mich persönlich ist der Brandschutz zusammen mit den Punkt Flucht- und Rettungswege einer der wichtigsten Faktoren, um ein mögliches Schadensereignis im Hinblick auf Personenschäden zu minimieren. Als weitere Maßnahmen kann man dann sicher folgende Punkte nennen:

* Umfeldbeobachtung
* Umfeldsicherung und Distanzstreife (Personenschutz)
* Überprüfungen und Kontrollen im oder am Objekt
* Bewachungsmaßnahmen
* Innen- und Aussensicherung


Wichtig: Das Tragen von Schusswaffen ist bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Quellen dazu sind: §§ 39 WaffG, 2,9,24,27 VersammlG.

I) Der Einsatzplan
Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in den Einsatzplan ein und dann können auch

* Einsatzauftrag durch den Veranstalter
* Einsatz – Erfordernisse hinsichtlich Personal, Bestellung, Gerät- und Materialbereitstellung und Fahrzeuge
* Sonderauflagen und wie schon in E1 Punkt 11 genannt ist das zusammenwirken mit Dritten zu berücksichtigt werden.

Wichtig: Bei bestimmten Veranstaltungen ist ein abschätzbarer Überziehungszeitwert bekannt – dahingehend sollte auch die mögliche Ablösung des Personals mit berücksichtigt werden.

Abschließend könnten noch folgende Fragen berücksichtigt werden: Sind Plakate oder Prospekte vorhanden?, Sind Zeit, Ort und Datum berücksichtigt worden? Wurden Dienstleistungen erstellt oder sind diese in Vorbereitung? Sind die Mitarbeiter in die Dienstanweisungen eingewiesen worden? Welche Dienstbekleidung ist für den Sicherungsdienst vorgesehen? Ist die Versorgung der Mitarbeiter geregelt worden einschließlich Ablösung?, Sind für die Mitarbeiter Namensschilder, Dienstanweisungen ausgegeben worden? Wird die Meldepflicht gemäß § 14 Gewerbeordnung rechtzeitig erfolgt. Müssen vom Sicherheitsdienst Brandschutzaufgaben übernommen werden? Sind Überwachungen von öffentlichen Verkehrsflächen zu übernehmen?Stehen Räumlichkeiten für den Sicherungsdienst zu Verfügung? Werden täglich Stündlich oder in bestimmten abständen Meldungen an die Leitung der Veranstaltung gewünscht oder erwartet? An welche Stellen sollen Meldungen oder Berichte erfolgen? Wie soll bei der Feststellung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und anderen Verstößen verfahren werden? Welche Ausrüstung wird vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt? Welche Meldemittel werden eingesetzt und welche haben die? Sind die Mitarbeiter in die Dienstanweisungen eingewiesen worden? Welches Ziel verfolgt die Veranstaltung, Mit welchen Störungen und Gefahren ist zu rechnen? Wie wird in solchen Fällen reagiert? Welche Maßnahmen sind Vorgesehen? Welche Meldemittel werden eingesetzt und welche haben die anderen? Wie kommen die Mitarbeiter an den Veranstaltungsort? Erfüllen die Mitarbeiter die gesetzlichen Voraussetzungen? Wurden von Behörden besondere Auflagen erteilt? Sind bei der Veranstaltung noch andere Kräfte eingesetzt - Zivile Sicherungskräfte - Polizei – Sanitätsdienst, Wie wird mit Verletzten und Verunfallten verfahren? (Ort des Verbleibs), Wurden Vorgehensweisen für Fundsachen berücksichtigt?, Ist ein Organigramm der Leitung und Meldewege festgelegt?, Sind Pläne, Übersichten vorhanden oder wurden Skizzen erstellt?

Dies ist nur mal zur Ansicht gedacht.
Hier kannst du sehen, was alles dazu gehört, um eine Veranstaltung zu sichern.
Du kannst dies für dich verwerten und danach nochmal überlegen, ob du dies nochmals machen willst.
Was das Personal angeht, würde ich dieser Form einen solchen Abend nicht bestreiten.
Die beiden " Trinker " würde ich gleich mal ersetzen.
Die Dame ist wichtig im Bereich der Taschenkontrolle.
Des weiteren ist sie im Streitfall immer ein beruhigender Pol.

Man sollte soetwas nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn sich der Verein dagegen sträubt, sollte hier mal auf den Tisch gehauen werden.
Wie vorher schon erwähnt, eine gewisse Unverantwortlichkeit muss man hier dem Verein auf jeden Fall ankreiden.

Gruß 2m02cm-Mann

trioxine
17-09-2009, 14:54
Also,

Grundsätzlich fährst du hier eine wirklich heiße Kiste.

Ich gehe davon aus, dass hier keiner der Veranwortlichen ein Konzept erstellt hat,
wie genau der Abend verlaufen soll.
Hier kommen viele Dinge in Betracht, die zu beachten sind.

Hier eine Zusammenstellung und eine Mögliche Beurteilung für ein Konzept




Dies ist nur mal zur Ansicht gedacht.
Hier kannst du sehen, was alles dazu gehört, um eine Veranstaltung zu sichern.
Du kannst dies für dich verwerten und danach nochmal überlegen, ob du dies nochmals machen willst.
Was das Personal angeht, würde ich dieser Form einen solchen Abend nicht bestreiten.
Die beiden " Trinker " würde ich gleich mal ersetzen.
Die Dame ist wichtig im Bereich der Taschenkontrolle.
Des weiteren ist sie im Streitfall immer ein beruhigender Pol.

Man sollte soetwas nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn sich der Verein dagegen sträubt, sollte hier mal auf den Tisch gehauen werden.
Wie vorher schon erwähnt, eine gewisse Unverantwortlichkeit muss man hier dem Verein auf jeden Fall ankreiden.

Gruß 2m02cm-Mann

danke dir!#
ich werde da mal vorstellig mit den gesammelten tips und anmerkungen!

2m02cm-Mann
17-09-2009, 14:59
Man muss hier natürlich unterscheiden,
ob es sich hier um eine kleine Dorfparty handelt, zu der 30 oder 40 Mann kommen, oder ob hier eine Großveranstaltung stattfindet.

Darf ich mal fragen, wo diese Veranstaltung stattfindet???

Gruß 2m02cm-Mann

Stevederkrueger
17-09-2009, 15:07
Das Ausbildungsbuch der IHK Berlin ist da auch sehr hilfreich.

Es gibt gute Anhalte für solche Fragen.

2,02m hat aber durchaus recht.

Kurse sind recht gut wenn sie nicht nur ne Woche dauern da man doch ne Menge Stoff lernen muss.

Sollte schon nen Monat oder länger dauern.

Wie man das ganze aber auch umarbeiten kann hat man ja auch schon gesagt.

Es gibt aber auch Firmen die mal ein Sponsoring machen würden um ein bischen Werbung machen zu können.

Oder eben in den Verein eintreten. Rate ich allerdings aus den oben genannten Gründen von ab.

trioxine
17-09-2009, 16:00
Man muss hier natürlich unterscheiden,
ob es sich hier um eine kleine Dorfparty handelt, zu der 30 oder 40 Mann kommen, oder ob hier eine Großveranstaltung stattfindet.

Darf ich mal fragen, wo diese Veranstaltung stattfindet???

Gruß 2m02cm-Mann

in einem festzelt, es waren dieses jahr ca. 1000 besucher,also verkaufte bändchen,wieviel nun glaichzeitig drin waren weiss ich net,aber daszelt war brechend voll,och so ne sache....

2m02cm-Mann
17-09-2009, 16:09
:ups: ich bekomme gleich Kopfschmerzen.

Absolut der Wahnsinn.
Und dass soll mit 5 Mann geklärt werden.
Kann ich nicht nachvollziehen.

Wann soll dieses Fest stattfinden ???
Und vorallem wo ???
Vielleicht kannst du mal den Namen des Festes nennen ???

Gruß 2m02cm-Mann

SaschaB
17-09-2009, 16:21
2m02cam-Mann hat eigentlich schon alles gesagt und kann ich nur zustimmen: Sofort die Finger davon zu lassen.

Bei 1000 verkauften "Karten" (und dies bei regelmäßig stattfindenen Veranstaltungen) müsste auch mehr in Sachen Geld drin sein.

trioxine
17-09-2009, 16:24
:ups: ich bekomme gleich Kopfschmerzen.

Absolut der Wahnsinn.
Und dass soll mit 5 Mann geklärt werden.
Kann ich nicht nachvollziehen.

Wann soll dieses Fest stattfinden ???
Und vorallem wo ???
Vielleicht kannst du mal den Namen des Festes nennen ???

Gruß 2m02cm-Mann

hm,ich vermute das mache ich besser nicht,oder?

naja es ist der "tanz in den mai" vom rufv wehdem-oppendorf in stemwede,also erst wieder im nächsten jahr,also genug zeit für mich das mal in richtige bahnen zu lenken,denn da sind noch mehr sachen die mich angepisst haben,es wurde um auf das gelände zu gelangen eine ca. 2m breite schneise gelassen um besser kassieren zu können,also mit bretterwänden abgegrenzt ca. 15 meter vor dem zelt eingang,was natürlich sollte es zu einer panik kommen absoluter overkill wäre,hatte ich bemängelt,wurde aber nicht weiter aufegriffen....,man müsste denen echt mal mit ein paar auflagen kommen die sie nachlesen können, wie gesagt ich hätte da wohl spass dran,aber wenn dann richtig

trioxine
17-09-2009, 16:26
2m02cam-Mann hat eigentlich schon alles gesagt und kann ich nur zustimmen: Sofort die Finger davon zu lassen.

Bei 1000 verkauften "Karten" (und dies bei regelmäßig stattfindenen Veranstaltungen) müsste auch mehr in Sachen Geld drin sein. einmal im jahr!

naja,das ist so ne sache,voltigieren ist eine teure sache,die pferde sind extrem teuer und alles andere auch, ist ja nicht das problem,wenn du sagen würden,ok stefan kömmer dich,deine auslagen tragen wir wäre das sicher günstiger als wenn sie ne super profi firma beauftragen

trioxine
17-09-2009, 16:41
ein bekannter hat mal in die menge gehalten,dann kann man sich nen bild machen....

Stevederkrueger
17-09-2009, 16:46
Die Bilder sagen schon alles, lass die Finger davon.

Mach doch mal die Option des Sponsorings bekannt bei dem Verein.

Da finden sich immer Firmen.

Bei 1000 ist das aber schon ne Schande dort nur 4-5 Mann hinzustellen.

Streifen wären da schon nicht verkehrt und das immer als 2er Teams, kannste ja mal hochbrechen für dich und die Veranstaltung.

Kleines Beispiel im Kino international in der Kernzeit 20 Mann vor Ort davon schon 5 an der Tür.

Bei knapp 800 Gästen.

Und dann noch mal bei deiner Veranstaltung aussreichend Sanpersonal.

trioxine
17-09-2009, 16:49
Mach doch mal die Option des Sponsorings bekannt bei dem Verein.

Da finden sich immer Firmen.

Bei 1000 ist das aber schon ne Schande dort nur 4-5 Mann hinzustellen.

Streifen wären da schon nicht verkehrt und das immer als 2er Teams, kannste ja mal hochbrechen für dich und die Veranstaltung.

Kleines Beispiel im Kino international in der Kernzeit 20 Mann vor Ort davon schon 5 an der Tür.

Bei knapp 800 Gästen.

Und dann noch mal bei deiner Veranstaltung aussreichend Sanpersonal.
wie gesagt,zu anfang waren es nie soviele,und es waren meisten kiddies die von erwachsenen schon so beeindruckt genug waren,aber wenn man sich etwas auskennt merkt man das das gewalt und stänker potenzial dort stark ansteigt, ich habe echt keine probleme mich zu behaupten,nur ne anzeige oder null rückendenkung ist net so pralle..

Stevederkrueger
17-09-2009, 17:39
Na da haste doch die besten Argumente selber geliefert.

Wenn es immer mehr werden ist ein profesionelle Fima irgendwann von nöten und die beste Lösung.

Lass mal was passieren wo mehrere involviert sind und dann haste den Kopf richtig voll.

Wenn Du ne Ausbildung in dem Bereich machen möchtest lege ich dir die Unterlagen der IHK nah.

Die Autoren sind alles alte Hasen und zum Teil noch aktiv in verschiedenen Bereichen der Sicherheit.

Einer von denen ist mir auch gut bekannt.


Lass es einfach Dir und deiner Familie zu liebe.:)

trioxine
17-09-2009, 17:47
bin man leider nicht der lasses typ,sondern eher der änder es bis es passt typ ;)

wie gesagt danke für die tips!

Stevederkrueger
18-09-2009, 09:29
Ist ja auch ne Art von Änderung oder nich:D:D:D

trioxine
18-09-2009, 09:32
Ist ja auch ne Art von Änderung oder nich:D:D:D

wohl war, wie gesagt heute ist wieder training meiner tochter und ihr trainerin ist im vorstand,die werde ich mir mal bei seite nehmen und sie mal drauf ansprechen! und vorallem wäre wichtig wenn ich mal ein paar consequenzen nennen könnte,weiss wer was für strafen es so geben könnte im schlimmsten fall?

2m02cm-Mann
18-09-2009, 09:34
Ich melde mich diesbezüglich nachher nochmals,
muss zum Arzt und werde nachher mal schauen, ob ich Vorlagen zu diesem Thema finde.

Gruß 2m02cm-Mann

BenitoB.
18-09-2009, 09:45
GewO - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/gewo/__34a.html) nimm das mal mit. verstöße gegen §34a können empfinldiche geldstrafen mit sich ziehen, fällt dann unter den bereich scharzarbeit oder verstoss gegen gewerbeordnung §34a gewerbsmäßige bewachung von fremden leben und eigentum.

trioxine
18-09-2009, 09:53
GewO - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/gewo/__34a.html) nimm das mal mit. verstöße gegen §34a können empfinldiche geldstrafen mit sich ziehen, fällt dann unter den bereich scharzarbeit oder verstoss gegen gewerbeordnung §34a gewerbsmäßige bewachung von fremden leben und eigentum.

danke!

trioxine
18-09-2009, 10:06
gibt es denn eigentlich ne vorschjrift nach der man ab einer gewissen veranstaltungsgrösse nen sicherheitsdienst o.ä. stellen muss? also genauso wie es brandschutzvorschriften gibt etc. meine ich!

Stevederkrueger
18-09-2009, 10:29
Es kommt immer auf die Art der Veranstaltung an.

Ist sie öffentlich mit nem gewerblichen Hintergrund oder ist sie privat.

Veranstaltungen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden.
Die legen auch Richtlinien vor die eingehalten werden müssen.
Strafen können sein, Verbot der Veranstaltung bis zu hohen Geldstrafen.
Sicherheitspersonal ist erstmal keine Pflicht kann aber als Richtlinie vorgelegt werden genauso wie das Sanitätspersonal.
Da wäre es ratsam, dass Du mal beim örtlichen Ordnungsamt anfragst.
Ess müssen genauso alle Brandschutzmaßnahmen eingehalten und durchgeführt werden.
Notausgänge müssen immer frei sein und vorallenm auch gekenzeichnet sein.
Dann müssen auch noch alle anderen Gesetzte eingehalten werden.

Was Dir ohne Sachkunde passieren kann ist jenachdem entscheidungssache des Ordnungsamtes und der Gerichte.

Können empfindliche Geldstrafen sein und/oder auch Berufsverbote.
Was sich für Dich negativ auswirken kann, wenn Du wirklich in diesen Beruf möchtest.

Farge das Ordnungsamt und bei der IHK nach.

2m02cm-Mann
18-09-2009, 12:57
Nun, Ihr schreibt hier von gewerbsmäßiger Sicherheit.
Dies ist hier nicht der Fall, da dies als Freundschaftsdienst durchgeführt wird.

Hier entfallen also Vorgaben wie die Sachkunde.

Hier gibt es aber Vorgaben, die für solche Veranstaltung gegeben sein müssen.




Folgende Auszüge veranschaulichen die grundsätzlichen Verpflichtungen zu bestimmten Planungsforderungen.


“Der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Aushang bekannt zu machen.” §42 Abs. 1 Satz1 MVStättV

“Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. ...” §55 ArbStättV

“Mit den Bauvorlagen ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen, in dem insbesondere die maximal zulässige Zahl der Besucher, die Anordnung und Bemessung der Rettungswege und die zur Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen erforderlichen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen dargestellt sind.”
§44 Abs.1 MVStättV

“Der Verlauf der Rettungswege im Freien, die Zufahrten und die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind in einem besonderen Außenanlagenplan darzustellen.” §44 Abs.4 MVStättV (Feuerwehrplan)

“Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle sind Feuerwehrpläne anzufertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.” §42 Abs. 3 MVStättV

“Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht geändert werden. Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen.” §32 Abs. 1,2 MVStättV

“Die Anordnung der Sitz- und Stehplätze, einschließlich der Plätze für Rollstuhlbenutzer, der Bühnen-, Szenen- oder Spielflächen sowie der Verlauf der Rettungswege sind in einem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan im Maßstab von mindestens 1:200 darzustellen. Sind verschiedene Anordnungen vorgesehen, so ist für jede ein besonderer Plan vorzulegen.” §44 Abs. 5 MVStättV

“Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.
(2) Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden ein Sicherheitskonzept aufzustellen. ...” §43 Abs. 1,2 MVStättV

Dies kannst du dir rauskopieren und deinem Auftraggeber vorlegen.
Vielleicht gibt es hier für den Veranstalter eine Einsicht, wenn er dies durchliest.

Gruß 2m02cm-Mann

BenitoB.
18-09-2009, 13:16
so bald eine vergütung erfolgt,und ertrag aus der veranstaltung erwirtschaftet wird entfällt deine freundschaftsdiensttheorie...

2m02cm-Mann
18-09-2009, 13:19
Hier wird in keinem Beitrag von Vergütung gesprochen, sondern um eine Gefälligkeit für den Verein.
Sollte dies nicht so sein, gibt es noch die direkte Bezahlung vom Veranstalter.
Da ist auch hier von den angesprochen Punkten keiner, der anfällt.

Wenn er eine Firma besitzt und diesen Auftrag erfüllt, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.
Da treffen dann auch die Argumente zu.

Gruß 2m02cm-Mann

trioxine
18-09-2009, 13:23
ne,ich bekomme nichts dafür, aber eintritt kostet die veranstaltung schon!

2m02cm-Mann
18-09-2009, 13:30
Also Trioxine,

nach all den Angaben, die du gemacht hast, muss ich dir sagen,
lass es lieber sein.
Und zwar aus folgendem Grund:

Eine Veranstaltung, vorallem in diesem Ausmaß,
hat unterschiedlichste Anforderung an den Veranstalter.

Bei einer Besucherzahl von 1000 Personen ist selbst für ein Sicherheitsunternehmen dies nicht einfach.
Du hast hier nur 5 Mann/Frau zur Verfügung, der Veranstalter ist nicht an einer Veränderung interessiert und sieht nur die Einnahmen.
Dies wird irgendwann bestraft, nämlich dann, wenn etwas passiert.

Im Interesse deiner Familie und dir selbst rate ich dir, davon abstand zu nehmen und dem Veranstalter zu empf. ( vorallem nach den Vorlagen, die gepostet wurden ) einen prof. Sicherheitsdienst zu engagieren.

Gruß 2m02cm-Mann

BenitoB.
18-09-2009, 13:36
nein,nicht gänzlich richtig!
wenn bei einer veranstaltung ein ertrag erwirtschaftet wird,und nicht ausschliesslich eine private gesellschaft eingeladen ist, gilt diese veranstaltung als öffentlich und erwirtschaftete gewinne sind steuerrechtlich (körperschaftssteuer)relevant. genau ab diesem zeitpunkt gibts keine freundschaftsdienste, da das ganze steuerechtlich als schwarzarbeit gilt.dazu mal den link unter 6.1 anschauen....Steuerwegweiser 5-6 (http://www.kaninchen-kurhessen.de/Steuer/Steuerweg5_6.htm)
zumal das ganze rechtlich eine absolute grauzone ist,da durch diese nichtvertragliche absprache keine versicherung besteht.
ansonsten könntest du jedes wochenende ne festveranstaltung woanders aufziehen,deine security und das thekenpersonal schwarz/an der steuer vorbei bezahlen und das alles als freundschaftsdienst auslegen.
man stelle sich vor jeder discobetreiber würde seine security als kumpels auslegen....
sorry,auch wenn du moderator in einem sicherheitsforum bist, auch mal ein wenig mit steuerrecht auseinander setzen.
in diesem expliziten fall ist es zwar ein freundschaftsdienst,das interessiert die ordnungsbehörde aber nicht,da sie das nicht fallweise bestimmen können.

2m02cm-Mann
18-09-2009, 13:45
Hallo Benito,

muss schon sagen, bin beeidruckt.
Was ich aber sagen muss ist, dass meine Tätigkeit als Mod in einem Sicherheitsforum überhaupt nichts mit diesem Thema zu tun hat.
Ich kann auch nach 5 1/2 Jahren im Sicherheitsbereich nicht alle Themengebiete abdecken, auch bei dir wird dies nicht so sein.

Ich kann hier nur hoffen, dass dies in meinem Lehrgang noch behandelt wird.
Vielleicht kann ich dann im Bereich Steuer dann besser mitreden.

Dann sollte es nun erst recht so sein, dass er entweder einen Std. Lohn bekommt oder eine Pauschale, die an den Tarif im Sicherheitsbereich angelehnt wird.

Schlußendlich sind wir nur hier, um uns auszutauschen :D

Gruß 2m02cm-Mann

BenitoB.
18-09-2009, 13:49
das war auch nicht böse gemeint,dennoch gibts nicht nur die gewerbeordnung an die man sich zu halten hat. steuern etc. pp kommen noch hinzu und sind für viele,auch für mich, n buch mit sieben siegeln. ich finds gut dass du hier schreibst, gibt genug leute die über die branche nur schrott schreiben, da tut es gut wenn sich leute mal dezidiert damit auseinander setzen.

trioxine
18-09-2009, 13:53
das würde dann ja auch bedeuten das auch alle ehreamtlichen thekenkräfte schwarz arbeiten,oder?

2m02cm-Mann
18-09-2009, 13:54
Nun, schreibe nur aus meinen Erfahrungen.
Sollte ich den Betriebswirt hinten dran hängen, hab ich wahrscheinlich mehr einblick in die Materie, wie mir lieb ist.

Grundsätzlich gebe ich dir recht.
Man muss sich nicht nur mit der GewO oder BewV auseinander setzen, sondern mit vielem anderen mehr.
Aber ich denke, dass würde hier doch den Rahmen sprengen.

Was ich an Foren liebe ist, dass man oftmals auf hohem Niveau disskutieren kann und etwas dazu lernt.
Habe auch im Sicherheitsbereich, auch durch ein Forum, sehr viel dazu gelernt.
Da gab es die ein oder andere Disskusion mit Firmeninhabern, Polizisten, Fachkräften usw.
Hier konnte ich sehr viel lernen und Erfahrungen sammeln.
Dies kombiniert mit meinen eigenen Erfahrungen und mit dem Besprechen dieser Situation ergibt für mich eine neue Erfahrung, die ich immer wieder gerne mitnehme.

In diesem Sinne auf weitere interessante Disskusionen

Gruß 2m02cm-Mann

2m02cm-Mann
18-09-2009, 13:56
das würde dann ja auch bedeuten das auch alle ehreamtlichen thekenkräfte schwarz arbeiten,oder?

Sieht wohl so aus :D

BenitoB.
18-09-2009, 13:59
das würde dann ja auch bedeuten das auch alle ehreamtlichen thekenkräfte schwarz arbeiten,oder?


wenn die selber im verein sind eher nicht,da dass denn ne tätigkeit im rahmen des vereinsleben ist,wobei es da natürlich auch wieder unterschiedliche interpretationen geben dürfte... auch ist der service nich so n sensibler einsatzpunkt wie die security. das thema ist extrem undurchsichtig, und letztlich kann da wohl nur ein steuerberater jede eventualität beurteilen. wo kein kläger da kein richter, ich würds nur nich tun weil du halt kein bier bringst,sondern eventuell in körperliche auseinandersetzngen gerätst,plötzlich n messer am hals hast oder aber ne klage am leib. dann sollen sie euch schriftlich beauftragen (dann wärt ihr über den verein angestellt und versichert) und euch wenigstens n bischen kohle dafür geben.

Kyoshi
18-09-2009, 15:00
@ Trioxine

Nach dem was ich hier alles mit gelesen habe würde ich auch die Finger von dieser Veranstaltung lassen ! :cool:

Gibt es in Good Old Germany eigentlich noch irgend einen Bereich der noch nicht geregelt ist ? :rolleyes:

2m02cm-Mann
18-09-2009, 15:50
Wie du mit dem Papier beim Toilettengang umgehen musst :D

trüber herbst
18-09-2009, 22:07
Grundsätzlich ist für die sicherheit der Veranstaltung der Veranstalter zuständig. Das heißt der Veranstalter, in deinem Fall der Verein, muß sich um alle Genehmigungen und das Einhalten von Auflagen selber kümmern. Ein Veranstaltung wie von dir geschildert, bekommt also Auflagen in Sachen Brandschutz, Sanitätawesen und Sicherheit. Bevor der Verein Genehmigung und Auflagen bekommt, muß er ein Konzept vorlegen bei der Genehmiguns-behörde (ordnungsamt oder RP). Sofern durch diese nichts anderes festgelegt wird , bleibt es dem Verein überlassen ob er das Konzept mit eigenen Leuten realisiert oder Fremden. Die wichtigste Frage ist also: Bist du Vereinsmitglied oder Fremdperson? Bist du selbst nicht im Verein fällt die Dienstleistung mit allen Konsequenzen unter GewO und BewachV, egal ob du dich bezahlen lässt oder nicht.

trioxine
18-09-2009, 22:18
Grundsätzlich ist für die sicherheit der Veranstaltung der Veranstalter zuständig. Das heißt der Veranstalter, in deinem Fall der Verein, muß sich um alle Genehmigungen und das Einhalten von Auflagen selber kümmern. Ein Veranstaltung wie von dir geschildert, bekommt also Auflagen in Sachen Brandschutz, Sanitätawesen und Sicherheit. Bevor der Verein Genehmigung und Auflagen bekommt, muß er ein Konzept vorlegen bei der Genehmiguns-behörde (ordnungsamt oder RP). Sofern durch diese nichts anderes festgelegt wird , bleibt es dem Verein überlassen ob er das Konzept mit eigenen Leuten realisiert oder Fremden. Die wichtigste Frage ist also: Bist du Vereinsmitglied oder Fremdperson? Bist du selbst nicht im Verein fällt die Dienstleistung mit allen Konsequenzen unter GewO und BewachV, egal ob du dich bezahlen lässt oder nicht.

also meine tochter ist mitglied,in der satzung des vereins ist es so geregelt das mitglieder im jahr 10 arbeitsstunden ableisten müssen,bei minderjährigen haben diese die erziehungsberechtigten zu leisten,in dem fall leiste ich diese stunden als sicherheitsdienst,oder einfach einlasskontrolle bei der öffentlichen maifeier,so wie andere elter z.b. thekendienst leisten oder in der pommesbude arbeiten!

Kyoshi
19-09-2009, 05:39
also meine tochter ist mitglied,in der satzung des vereins ist es so geregelt das mitglieder im jahr 10 arbeitsstunden ableisten müssen,bei minderjährigen haben diese die erziehungsberechtigten zu leisten...
Was ist den das für ein Verein ?
Wer hat den diese Satzung genehmigt ?
Eltern schuften für ihre Kinder ?!

Obwohl, im Prinzip finde ich das gut ! :)

trioxine
19-09-2009, 09:55
Was ist den das für ein Verein ?
Wer hat den diese Satzung genehmigt ?
Eltern schuften für ihre Kinder ?!

Obwohl, im Prinzip finde ich das gut ! :)

lol,ja ist doch ok,in nem verein,also meinem z.b. mache ich ja auch arbeitsdieste,da aber 8 jährige mädchen das noch net können übernehmen die ellies das halt!
hab ich nichts bei :)

Tori
19-09-2009, 18:42
Wie du mit dem Papier beim Toilettengang umgehen musst :D

Wobei ich finde, daß das manchen unbedingt beigebracht werden müsste :rolleyes: :D

trüber herbst
19-09-2009, 20:37
Wenn das so in der Satzung des Vereins geregelt ist, brauchst du dir gar keine Gedanken zu machen.Falls du selber zu Schaden kommen solltest, bist du über den Verein versichert.Und falls andere zu Schaden kommen sollten durch deine Tätigkeit, haftest du nur wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Für das Treiben deiner Angetrunkenen Kollegen wäre dies z.B. der Fall, wenn sie jmd. schädigen. Prinzipiell ist erstmal der Verein zuständig und kann evtl. Ansprüche nicht weiterreichen, wenn du sorgfältig und gewissenhaft machst, was der Vorstand dir sagt.

trioxine
19-09-2009, 21:03
Wenn das so in der Satzung des Vereins geregelt ist, brauchst du dir gar keine Gedanken zu machen.Falls du selber zu Schaden kommen solltest, bist du über den Verein versichert.Und falls andere zu Schaden kommen sollten durch deine Tätigkeit, haftest du nur wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Für das Treiben deiner Angetrunkenen Kollegen wäre dies z.B. der Fall, wenn sie jmd. schädigen. Prinzipiell ist erstmal der Verein zuständig und kann evtl. Ansprüche nicht weiterreichen, wenn du sorgfältig und gewissenhaft machst, was der Vorstand dir sagt.

danke für die info,wie gesagt es macht mir ja auch spass!

aber ich werde trotzdem zur sprache bringen das die beiden typen die gerne picheln ersetzt oder drauch hingewiesen werden das sie mal nüchtern versuchen sollten ;)

2m02cm-Mann
20-09-2009, 19:16
Wobei ich finde, daß das manchen unbedingt beigebracht werden müsste :rolleyes: :D

mmmhhh, da könntest du recht haben. :D

stephie_90
29-09-2009, 10:51
oh ja :)

Glupjek
05-10-2009, 11:24
@Bushido_85:
Ich weiss ja nicht was du als "Erfahrungswerte" definierst, wenn du sagtst, dass du bereits welche hast. Aber ich würde mich noch mit dem einen oder anderen Bereich auseinandersetzen der nichts mit "Gesichtskontrolle beim Einlass" zu tun hat.

- Weisst du wie die Brandschutzbestimmungen aussehen?
- Kennst du die Evak-Pläne der Schule? (sind deine leute in den Evak-Fall
eingewiesen?)
- Was ist die Lösung um die maximale Gästezahl nicht zu überschreiten?
- Hast du Erst-Helfer Erfahrungen?
- Gibts Sani-Mat auf Platz?
- Wo hört der Privat-Grund auf und wo fängt der öffentliche an?

Bitte versteh mich nicht falsch. Ich find's im grunde genommen gut, wenn man beinahe-ehrenamtliche Aufgaben übernimmt. Und ich weiss wie gesagt nicht, was du an Erfahrungen bereits mitbringst. Aber auf jeden Fall ist es ein grosser Unterschied einen solchen Einsatz zu leiten oder sonst irgenwo im gleichen Bereich zu arbeiten/angestellt zu sein.

Und auch wenn vielleicht den ganzen Abend über alles glatt läuft und funktioniert, musst du als Sicherheitsverantwortlicher auf alle möglichen Situationen in deinem Bereich vorbereitet sein. Dazu gehören eben auch BSB's, und Evak-Prozesse....

trackracer
16-11-2009, 16:20
Hallo Leute,
eine Frage hätte ich auch zu dem Thema:
Wenn ich gewerblich Veranstaltungssschutz anbieten möchte. Welche Qualifikation brauche ich dann als Inhaber der Firma, den 80 Stunden Unterrricht oder die Prügung nach §34?
Und was benötigen meine Angestellten?

Danke schon mal im Vorraus.
vlg

2m02cm-Mann
16-11-2009, 18:58
Hallo trackracer,

die Unternehmensunterweisung musst du in jedem Fall absolvieren.
Kann auch nicht schaden, über die Gründung eines Unternehmens Beischeid zu wissen.
Was die MA angeht, gibt es hier schon mal die Auflagen,
eine Unterweisung nach §34a GewO zu absolvieren, um z.B. in Fabriken ( Ohne öffentlichen Bereich ) zu arbeiten.
Solltest du, wie schon geschrieben, vorhaben, deine MA auf Veranstaltungen zu schicken, an der Tür arbeiten zu lassen oder Konzerte zu sichern,
ist die Sachkundeprüfung nach §34a GewO zu absolvieren.
Und zwar von jedem MA.
Die kann in einem Lehrgang vorbereitet werden, zu Hause gelernt werden oder in deinem Unternehmen geschult werden.
Wichtig ist nur das Bestehen der Prüfung.

Bevor du ein Unternehmen gründen möchtest, dass mit dem Bereich Sicherheitsdienst zu tun hat, empf. ich dir, dich über diesen Bereich zu informieren.

Was kommt dort auf mich zu ???
Was ist denn Sicherheit überhaupt und wie wird sie durchgeführt??
Bin ich in der Lage, eine Sicherheitsanalyse zu erstellen oder eine Dienstanweisung für meine Mitarbeiter zu schreiben ???

Wenn du die Fragen selbst beantworten kannst, ist es trotzdem ein Schwieriger Bereich, von der Bezahlung angefangen, vom finden des ordentlichen Personals usw...

Ein nicht ganz einfaches Thema, viele Facetten, viele Möglichkeiten, viele Schwierigkeiten.

Gruß 2m02cm-Mann

trackracer
16-11-2009, 21:07
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Mit Unternehmensunterweisung meinst Du den 80 Stunden Kurs!? Muss ich dann die Sachkundeprüfung zusätzlich ablegen?

Ich bin in der Eventbranche und habe dort gute Kontake und Möglichkeiten um an Aufträge zu kommen. Daher meine Absicht selber Veranstaltunsschutz anzubieten.

Ordentliches Personal zu bekommen, sehe ich auch als schwierig an, aber nicht unmöglich.

vlg

BenitoB.
16-11-2009, 21:23
wenn du die sachkundeprüfung ablegst brauchst du nicht die 80h unterweisung für unternehmer,ohne prüfung,siehe §5 bewachungsverordnung.... 5 BewachV Anerkennung anderer Nachweise Bewachungsverordnung Verordnung (http://www.buzer.de/gesetz/1347/a19108.htm) weiss nicht wie 202cm mann darauf kommt dass man diese zusätzlich bräuchte...

im prinzip kann das personal im innenraum von veranstaltungen,sowie auch discos, dort arbeiten wenn es nur die 40h unterweisung nach §34a hat. so bald personal im eingangsbereich eingesetzt wird,ist es nicht mehr vollständig auf/im privatbesitz tätig und benötigt die sachlundeprüfung nach §34 a.

Stevederkrueger
17-11-2009, 12:07
Als Unternehmer brauchst Du die Sachkundeprüfung mit Unterweisung für Selbstständige.
Dort dauert die Unterweisung in der Regel 80 Stunden.

Mit nem Lehrgang von 3 Monaten ist das ganze dann auch inbegriffen.

Wäre mir neu, dass man mit der normalen Unterweisung und Prüfung sich selbstständig machen kann.

Ansonsten einfach mal an die örtliche IHK wenden, die haben alle Infos diesbezüglich vor Ort.

BenitoB.
17-11-2009, 12:11
wenn du den obigen link liest,und mal das übungsbuch zur hand nimmst, siehst du dass n unternehmer keine sachkunde braucht,wenn er nicht in den sachkundepflichtigen bereichen tätig wird,da reicht die 80h unterweisung. ebenso steht in dem link,dass die unterweisung nicht notwendig ist, wenn eine sachkundeprüfung abgelegt wurde.

http://www.aachen.ihk.de/de/weiterbildung/download/bewachungsgewerbe_verordnung.pdf auch hier noch mal den §5 bewachungsverodnung durchlesen,dort steht eindeutig wer von der unterrichtung befreit ist,darunter zb auch werkschutzmeister ihk,fachkraft schutz und sicherheit,sachkundige nach §34a etc.pp. es wird wohl niemand behaupten,dass die 80h unterweisung für die selbständigkeit einem zb werkschutzmeister übergeordnet ist...

habe gerade ein telefonat mit hr. von richter,ihk düsseldorf geführt, die 80h unterrichtung ist für sachkundige,die selbständig werden wollen, nicht gesetzlich vorgeschrieben! wobei die ihk natürlich gerne zusätzlich die 80h unterweisung anbietet...

Stevederkrueger
17-11-2009, 15:13
Jemand der den IHK Werkschutzmeister hat wird sicherlich eine Sachkundeprüfung gemacht haben oder?

Dort ist die Unterweisung meist mit inbegriffen.

So war es zumindest zu meiner Zeit.

Sowas steht dann auch auf dem Zertifikat der IHK.

Ob für selbstständige oder nicht.

Ist allerdings auch schon etwas her gewesen bei Mir.

Ne Unterweisung brauchste nicht für Die Sachkunde ist richtig.

Wird aber meist gleich mitgemacht.Zumindest hier in Berlin.

BenitoB.
17-11-2009, 20:31
in aufgeblähten dreimonatskursen für arbeitssuchende,die den steuerzahler viel geld kosten. nun ja,anderes thema.
ich finds gut,dass für arbeitslose was gemacht wird,aber die skd kann man in zwei-drei wochen lg locker absolvieren,andere schaffen es ja ganz ohne.;)
fakt ist,ob gut oder nicht, die skd reicht rechtlich aus. jeder der das vorhat sollte aber kaufmännisch was drauf haben und jemanden kennen der hilfreich zur seite steht.