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Vollständige Version anzeigen : Tonfas in der Schweiz?



NunchakuFreak
16-09-2009, 14:14
Habe einige Threads über Tonfas in D gelesen, was ich aber suche sind Infos über das Tonfa in der Schweiz. Legal oder nicht?

Nunchaku Freak

Hunter_Joe
16-09-2009, 14:26
Habe einige Threads über Tonfas in D gelesen, was ich aber suche sind Infos über das Tonfa in der Schweiz. Legal oder nicht?

Nunchaku Freak

ihr seit doch eh tolleranter als wir.... die werden schon erlaubt sein. du kriegst aber wahrscheinlich noch qualifiziertere andworten...

NunchakuFreak
16-09-2009, 14:27
noch qualifiziertere andworten...

Noch qualifiziertere;)

Hunter_Joe
16-09-2009, 16:58
Noch qualifiziertere;)

jo. du wirst noch weitere antworten bekommen die qualifizierter sind als meine du haarspalter!;)

Schnueffler
16-09-2009, 19:09
Also Schlagstöcke (schwer, schwarz mit ner Schelle oben und unten) durfte mein Schwager nicht im Kofferaum haben und hat umgerechnet knapp 800€ Strafe gezahlt!

King of Queens
16-09-2009, 20:12
*packt sich das Eidg. Waffengesetz und die Waffenverordnung und blättert*

Alsoooo, gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. d WG gilt ein Schlagstock als Waffe, und wer eine Waffe erwerben will braucht gemäss Art. 8 Abs. 1 WG einen Waffenerwerbschein. Für den gibts auch einige Voraussetzungen aber ich zitier das nur auf Anfrage, sonst wirds hier zu lang und eh nicht mehr gelesen:D

Von der Definition her, fällt diese im Falle des Tonfas leicht, denke man kann das Teil wirklich nur als Schlagstock bezeichnen. Schwieriger war es im Falle des Kubotan und der Frage nach der legalität.

Jedenfalls zu deiner Frage: Mit Waffenerwerbschein legal! Ein solcher wird dir von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons, unter bestimmten Voraussetzungen, ausgestellt.

Stehe bei solchen Fragen gerne zur Verfügung, man prägt es sich besser ein wenn man es andern erklärt;)

Gruss KoQ

NunchakuFreak
16-09-2009, 21:42
OK! Verstanden, Mercii:D

Hunter_Joe
17-09-2009, 20:26
*packt sich das Eidg. Waffengesetz und die Waffenverordnung und blättert*

Alsoooo, gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. d WG gilt ein Schlagstock als Waffe, und wer eine Waffe erwerben will braucht gemäss Art. 8 Abs. 1 WG einen Waffenerwerbschein. Für den gibts auch einige Voraussetzungen aber ich zitier das nur auf Anfrage, sonst wirds hier zu lang und eh nicht mehr gelesen:D

Von der Definition her, fällt diese im Falle des Tonfas leicht, denke man kann das Teil wirklich nur als Schlagstock bezeichnen. Schwieriger war es im Falle des Kubotan und der Frage nach der legalität.

Jedenfalls zu deiner Frage: Mit Waffenerwerbschein legal! Ein solcher wird dir von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons, unter bestimmten Voraussetzungen, ausgestellt.

Stehe bei solchen Fragen gerne zur Verfügung, man prägt es sich besser ein wenn man es andern erklärt;)

Gruss KoQ



sry...... asche auf mein haupt!