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Vollständige Version anzeigen : Tür bei geschlossener Gesellschaft



Kicker
22-09-2009, 12:25
Wer hat ne Ahnung, wie es rein rechtlich aussieht, wenn man Tür bei ner geschlossenen Gesellschaft bzw. Betriebsfeier macht?! Öffentliches Gebäude, dass für eine Veranstaltung (nicht öffentlich!) angemietet wurde!
Kann man das als "Privatperson" machen oder benötigt man nen Nachweis?!

trioxine
23-09-2009, 11:28
Wer hat ne Ahnung, wie es rein rechtlich aussieht, wenn man Tür bei ner geschlossenen Gesellschaft bzw. Betriebsfeier macht?! Öffentliches Gebäude, dass für eine Veranstaltung (nicht öffentlich!) angemietet wurde!
Kann man das als "Privatperson" machen oder benötigt man nen Nachweis?!

treffen der anonymen gewaltbereiten??:D

ich denke da brauchst du nix für,ist ja privat

2m02cm-Mann
23-09-2009, 13:30
Nun, wenn es eine private, geschlossene Veranstaltung ist,
passiert hier nichts.
Hier reicht eine mündliche Ansage gegenüber demjenigen, der nicht eingeladen ist.
Schwierig wird es dann, wenn man dies ansagt und dann noch zusätzlich fremde Partygäste, also die nicht geladen sind, einlässt.

Um diesen einfach vorzubeugen, würde ich eine Gästeliste anfertigen,
die ist wirklich schnell zusammengestellt und mich daran halten.
Wenn der Gast, der nicht eingeladen ist, darauf besteht, die Liste zu sehen,
kann man ihm diese dann vorzeigen.
Somit ist jede weitere Disskusion vom Tisch und jeder weiß bescheid.

Gruß 2m02cm-Mann

Stevederkrueger
25-09-2009, 10:30
Man sollte diese natürlich mit dem Veranstalter absprechen.

Aber wenn Tür zu und privat dann musste eigentlich nur den guten Umgangston wahren.:D