Vollständige Version anzeigen : unschludig zum Täter gemacht
ethanhunt
23-09-2009, 12:33
Hallo Leute,
Ich bin seit einigen Jahren jetzt schon bei einem Sicherheitsdienst. Vor ungefähr 2 Jahren hatten wir einen Auftrag bei einem Maturaball.
Ich war damals mit mehreren Kollegen bei der Disco eingeteilt. Damals hat es kurz vor Mitternacht in der Disco ein Problem gegeben und 2 Leute sind rein. Sie sind dann mit dem Verursacher (A) raus, daneben sein Freund (B) der darauf gedrängt hat ihn nicht durch die ganze Menge rauszubringen.
Jedenfalls lief es darauf raus, dass ein Kollege u ich diesen (B) dann übernahmen und ihn bei der Notausgangstür rausbrachten. Der andere (A) wurde auf der anderen Seite, Haupteingang gegenüber vom Ballsaal, rausgebracht.
Der jenige den ich und mein Kollege rausbrachten wehrte sich nicht besonders. Ich packte ihn am Arm, er nahm ihn in den Schwitzkasten.
Als ich dann die Tür öffnete brachte ihn mein Kollege raus. Hatte keinerleig Kontakt zu ihm. Als ich mich umdrehte sah ich ihn nur noch am Boden liegend.
Wie sich rausstellt, hatte ihn mein Kollege wohl so fest gewürgt, dass er ohne Abwehrreaktion mit voller Wucht auf den Aspahlt flog.
Daraus resultierte ein 3fahcer Kieferbruch, rausgebrochene Zähne und eine halb abgebissene Zunge.
Weil ich wieder rein musst die Polonaise absperren konnte ich nicht dort bleiben. Mein Kollege blieb aber bei ihm.
Später kam dann Polizei u Rettung.
----------
naja eindeutiger fall eigentlich.
leider hab ich mich darauf eingelassen, dass ich wir aussagten wir hätten ihn gemeinsam mit armwinkel sperre rausgetragen. wie es zu den verletzungen gekommen ist konnten wir uns nicht erklären.
ich weis war absolut dumm von mir.
Das sagte ich bereits nach der Mitternachtseinlage zu den Polizisten bei de Erstaufnahme. Alles in Rücksprache mit meinem Chef.
Jedenfalls hab ich das bis zur ersten gerichtsverhandlung so durchgemacht. alle sagten wird scho nix passieren. also hab ich mich praktisch belastet und meine Kollegen gedeckt.
Bei der ersten Verhandlung sagte ich dann wie es aus meiner Sciht wirklcih war (hatte ja nix getan und nur die Tür aufgehalten)
Jedenfalls bin ich zu schwerer Körperverletzung verurteilt worde, mein Kollege auch. Eigentlich glaubt mir niemand mehr.
Anmerkung:
Wir waren aber bei der Discotür zu dritt. Ein weiterer Kollege hat eigentlich alles beobachtet. Bei der Gerichtsverhanldung hat er gesagt, er hat nichts gesehen. Wollte irgendwie nicht mitreingezogen werden.
Naja... es gibt es keine Zeugen und ich muss einen Haufen Geld zahlen für etwas dass ich nicht getan habe.
Keine Ahnung wie ich das weiter anstellen sollte die Richter von meiner Unschuld zu überzeugen. Wie kann ich einen Zeugen dazubringen, wenn er shcon ausgesagt hat die WAhrheit zu sagen. Welche strafe erwarter er dafür.
kingoffools
23-09-2009, 12:41
Ich bin zwar kein Jurist...aber da dann Aussage gegen Aussage stünde...du dich früher anders geäußert hattest...ich glaube das sieht schlecht für Dich aus. :mad:
Und den anderen Kollegen dazu zu bewegen, die ganze Schuld auf sich zu nehmen, auch wenn er der eigentlich schuldige ist, wird glaube ich auch nichts. :mad:
Und die Wahrscheinlichkeit, daß der dritte Kollege sich auf einmal doch erinnern kann, und sich in die Sache mit reinziehen läßt, tendiert wohl auch gegen null. :mad:
Also ich sehe da wenig Chancen für Dich, sorry...
KhRYZtAL
23-09-2009, 12:44
oh mann bei gerichtssachen würd ich mich nie zu ner falschaussage hinreissen lassen...
bist auf der einen seite ne arme sau aber auf der anderen wars halt auch dummheit...
Black Adder
23-09-2009, 12:47
Naja. Du hast gelogen. Also so ganz unschuldig bist du nun nicht.
Holzfäller
23-09-2009, 12:48
Da haben sich die Fehler ja mächtig hochgeschaukelt:
Fehler deines Kollegen: Den Täter beim Schwitzkasten bewusstlos zu drücken
Zweiter Fehler des Kollegen: Täter offenbar einfach fallengelassen, ohne sich davon zu überzeugen, ob der überhaupt selber stehen kann. Ist eigentlich selbstvesrtändlich, macht man bei besoffenen ja auch.
Dann dein persönlicher Fehler: Du hast denen Kollegen gedeckt und damit in Kauf genommen, dass der arme Teufel unschuldig den Kiefer kaputt und mehrere Zähne draußen hat, ohne was getan zu haben, dass dies rechtfertigt.
Dann hast du in der ersten Verhandlung plötzlich gesagt, dass du gar nicht dabei gewesen bist. Für den Richter ist der Fall damit klar. Ihr habt den Typen verprügelt und jetzt will es keiner gewesen sein, keiner will die Konsequenzen und die Verantwortung tragen. Und der dritte Kollege hält sich ja offenbar auch fein raus.
Tut mir zwar leid für dich, aber da bist du mächtig in den Schlamassel gerutscht. Fair wäre gewesen:
Fehler zugeben, sich bei dem Typen entschuldigen, Chef zahlt ihm ein Schmerzensgeld und Schadenersatz und die Sache ist aus der Welt. Fehler können immer passieren, aber dann muss man auch dazu stehen.
Ihr wolltet es vertuschen (wäre eine Schweinerei gewesen) und jetzt hast du den Ärger.
In Deutschland ist Falschaussage als Zeuge ein Straftatbestand. Die Anstiftung zur Falschaussage ebenfalls. Vielleicht hat dein Kollege ja den Anstand, dir deinen Teil der Strafe zu ersetzen ? Neben den Geldstrafe dürfte sich ja auch der Geschädigte n Kürze an euch wenden. Denn die Kosten für den Kieferbruch und den Zahnersatz wird er wiederhaben wollen. Da steht also noch eine Auseinandersetzung mit der Krankenversicherung und dem Geschädigten bevor. Dann wirds noch teurer. Oder waren diese Kosten schon Teil der Verhandlung ?
Cachorrolouco
23-09-2009, 12:49
Mir stellen sich gerade die Nackenhaare zu Berge...
Mitgehangen mitgefangen sag ich da nur. Sieh dir mal die Verletzungen an, die der arme Kerl davongetragen hat. Vollkommen verantwortungslos gehandelt habt ihr (du mit deiner Falschaussage und dein Kollege sowieso). Absolut unprofesionell, ihr dürftet meiner Meinung nach niemals im Sicherheitsbereich arbeiten.
Holzfäller
23-09-2009, 12:58
Mitgehangen mitgefangen sag ich da nur.
Der Spruch heisst übrigens "Mitgefangen, mitgehangen".
Stammt aus dem Mittelalter, als man einfach alle aufgehängt hat, die man geschnappt hat. Egal ob sie beteiligt waren. ;)
der herbie
23-09-2009, 12:59
Da haben sich die Fehler ja mächtig hochgeschaukelt:
Fehler deines Kollegen: Den Täter beim Schwitzkasten bewusstlos zu drücken
Zweiter Fehler des Kollegen: Täter offenbar einfach fallengelassen, ohne sich davon zu überzeugen, ob der überhaupt selber stehen kann. Ist eigentlich selbstvesrtändlich, macht man bei besoffenen ja auch.
Dann dein persönlicher Fehler: Du hast denen Kollegen gedeckt und damit in Kauf genommen, dass der arme Teufel unschuldig den Kiefer kaputt und mehrere Zähne draußen hat, ohne was getan zu haben, dass dies rechtfertigt.
Dann hast du in der ersten Verhandlung plötzlich gesagt, dass du gar nicht dabei gewesen bist. Für den Richter ist der Fall damit klar. Ihr habt den Typen verprügelt und jetzt will es keiner gewesen sein, keiner will die Konsequenzen und die Verantwortung tragen. Und der dritte Kollege hält sich ja offenbar auch fein raus.
Tut mir zwar leid für dich, aber da bist du mächtig in den Schlamassel gerutscht. Fair wäre gewesen:
Fehler zugeben, sich bei dem Typen entschuldigen, Chef zahlt ihm ein Schmerzensgeld und Schadenersatz und die Sache ist aus der Welt. Fehler können immer passieren, aber dann muss man auch dazu stehen.
Ihr wolltet es vertuschen (wäre eine Schweinerei gewesen) und jetzt hast du den Ärger.
In Deutschland ist Falschaussage als Zeuge ein Straftatbestand. Die Anstiftung zur Falschaussage ebenfalls. Vielleicht hat dein Kollege ja den Anstand, dir deinen Teil der Strafe zu ersetzen ? Neben den Geldstrafe dürfte sich ja auch der Geschädigte n Kürze an euch wenden. Denn die Kosten für den Kieferbruch und den Zahnersatz wird er wiederhaben wollen. Da steht also noch eine Auseinandersetzung mit der Krankenversicherung und dem Geschädigten bevor. Dann wirds noch teurer. Oder waren diese Kosten schon Teil der Verhandlung ?
Unwahrscheinlich. Der teure, privatrechtliche Teil wird i. d. R. zivilrechtlich abgehandelt, hier hört es sich erstmal nach der strafrechtlichen Würdigung an.
Grüße,
der herbie
Der Spruch heisst übrigens "Mitgefangen, mitgehangen".
Stammt aus dem Mittelalter, als man einfach alle aufgehängt hat, die man geschnappt hat. Egal ob sie beteiligt waren. ;)
oha danke der aufklärung der herkunft, habe mich da immer gefragt, owher das kommt:)
Hunter85
23-09-2009, 13:00
Mir stellen sich gerade die Nackenhaare zu Berge...
Mitgehangen mitgefangen sag ich da nur. Sieh dir mal die Verletzungen an, die der arme Kerl davongetragen hat. Vollkommen verantwortungslos gehandelt habt ihr (du mit deiner Falschaussage und dein Kollege sowieso). Absolut unprofesionell, ihr dürftet meiner Meinung nach niemals im Sicherheitsbereich arbeiten.
Sehe ich genauso:cool:
Trisomie78
23-09-2009, 13:03
Mir stellen sich gerade die Nackenhaare zu Berge...
Mitgehangen mitgefangen sag ich da nur. Sieh dir mal die Verletzungen an, die der arme Kerl davongetragen hat. Vollkommen verantwortungslos gehandelt habt ihr (du mit deiner Falschaussage und dein Kollege sowieso). Absolut unprofesionell, ihr dürftet meiner Meinung nach niemals im Sicherheitsbereich arbeiten.
das ist mmn auch übertrieben. solche dinge passieren in der hitze des gefechts sehr schnell.
als kollege finde ich es nicht sehr korrekt, so zu tun, als hat man nichts gesehen. ich denke, dass er dich hätte raushauen können.
da er ja nicht direkt beteiligt war, sollte er sich auch keine sorgen machen müssen, da hinein gezogen zu werden.
Formless16
23-09-2009, 13:13
das ist mmn auch übertrieben. solche dinge passieren in der hitze des gefechts sehr schnell.
Hitze des Gefechts ist gut
Der jenige den ich und mein Kollege rausbrachten wehrte sich nicht besonders. Ich packte ihn am Arm, er nahm ihn in den Schwitzkasten.
ethanhunt
23-09-2009, 13:24
es war erst der strafrechtliche Teil. Der zivilrechtliche Teil inkl. Schadensersatzforderung kommen jetzt noch.
Tja, dass mein Verhalten falsch war ist absolut korrekt. Aber es ist leicht zu sagen du wolltest ihm decken, also hast tus verdient.
Lehrgeld zahlen ist ok, aber in dem Fall wohl doch übertrieben. Vor allem wenn man echt unschuldig ist... von vielen Fällen ausgenommen, die das nur behaupten.
1. Tipp: wenn wirklich massiv was passiert ist, keine Aussage "im Eifer des Gefechts", "Kollegen raushauen", sondern Anwalt einschalten. Wie man sieht verpissen sich "Kollegen" bei der erstbesten Gelegenheit.
2. Die einzige Möglichkeit für Dich wäre, dass Dein Kollege aussagt dass Du Dich da im Schock falsch erinnert hast und er den Typen alleine rausgebracht hat. Er kann sich ja ohnehin da nicht rauswinden, wenn seine Schuld ausser Zweifel steht. Die Frage ist, ob ein Richter noch darauf eingeht. Eher nicht.
3. Wieso würgt Dein Kollege jemanden bewusstlos beim "Rausbringen im Schwitzkasten", der nur DABEI war wie sein Freund ausgeklinkt ist, und selbst nichts damit zu tun hatte ? Aus Lust am Würgen ?
2m02cm-Mann
23-09-2009, 13:45
Mir stellen sich gerade die Nackenhaare zu Berge...
Mitgehangen mitgefangen sag ich da nur. Sieh dir mal die Verletzungen an, die der arme Kerl davongetragen hat. Vollkommen verantwortungslos gehandelt habt ihr (du mit deiner Falschaussage und dein Kollege sowieso). Absolut unprofesionell, ihr dürftet meiner Meinung nach niemals im Sicherheitsbereich arbeiten.
Sehe ich ähnlich, wirft kein gutes Bild auf die Branche, wenn solche Aktionen laufen.
Aus vielen Gründen haben die meisten Rechtlich nicht genug Wissen angeeignet, was sie immer wieder in diese Situationen bringt.
Den Richter wird es nicht mehr interessieren, wie die Geschichte gelaufen ist.
Denn hier wird nachträglich kein 2. Urteil ausgesprochen.
Außer der Staatanwalt an ein berechtigtes Interesse, da hier eine noch höhere Straftag vorliegt.
Im Falle der Falschaussage kann es nicht nur bei einer Geldstrafe, sondern auch zu Gefängnisstrafen kommen.
Die Verurteilung jedenfalls, zur "schweren Körperverletzung", hat den beiden die Tür in den Sicherheitsbereich verschlossen.
Sie werden beide keine Zulassung mehr für den Sicherheitsbereich bekommen.
Und das ist auch gut so!!!
Gruß 2m02cm-Mann
der herbie
23-09-2009, 13:53
es war erst der strafrechtliche Teil. Der zivilrechtliche Teil inkl. Schadensersatzforderung kommen jetzt noch.
Tja, dass mein Verhalten falsch war ist absolut korrekt. Aber es ist leicht zu sagen du wolltest ihm decken, also hast tus verdient.
Lehrgeld zahlen ist ok, aber in dem Fall wohl doch übertrieben. Vor allem wenn man echt unschuldig ist... von vielen Fällen ausgenommen, die das nur behaupten.
Ich geh mal davon aus, dass Du so um die 90 Tagessätze aufwärts nimmst. Bei den geschilderten Verletzungen - insbesondere wenn die gegenerische Seite keinen Deppen als Anwalt beauftragt - dürften das dann nochmal ca. 3.000 bis 4.000 Euronen Schmerzensgeld werden, zzgl. Verdienstausfall, zzgl. Behandlungskosten, zzgl. Materialkosten Zahnersatz. Ziemlich hohes Lehrgeld.
Zumal mir nicht ganz klar ist, wieso jemand der sich nicht besonders zur Wehr setzt, im Schwitzkasten abtransportiert wird. Egal, ich war nicht dabei und will das auch nicht sonderlich bewerten.
Aus meiner Sicht warst Du der Situation nicht gewachsen, bzw. ihr ward schlicht überfordert. Klingt hart, aber so ist es.
grüße,
der herbie
Holzfäller
23-09-2009, 13:56
Der Hinweis von Klaus ist natürlich am besten: Anwalt einschalten.
Ist denn noch eine Berufung möglich ? In dem Fall wird ja alles nochmal aufgerollt und auch die Zeugen werden bei Bedarf erneut vernommen. Da die Verhandlung dann vor dem Landgericht stattfindet (ich gehe von deutschem Recht aus) hast du auch andere Richter und damit eine echte zweite Chance.
Ansonsten nochmal der gutgemeinte Tipp: Wenn man jemanden im Schwitzkasten/Würger hat, niemals einfach loslassen. Erst überzeugen, ob er selbst stehen kann, im Zweifelsfall auf einen Stuhl oder den Boden setzen.
der herbie
23-09-2009, 13:59
Der Hinweis von Klaus ist natürlich am besten: Anwalt einschalten.
Ist denn noch eine Berufung möglich ? In dem Fall wird ja alles nochmal aufgerollt und auch die Zeugen werden bei Bedarf erneut vernommen. Da die Verhandlung dann vor dem Landgericht stattfindet (ich gehe von deutschem Recht aus) hast du auch andere Richter und damit eine echte zweite Chance.
"Ihre Einlassung werte ich als Unglaubwürdig" - Beweisaufnahme beendet.
Grüße,
der herbie
Holzfäller
23-09-2009, 14:06
"Ihre Einlassung werte ich als Unglaubwürdig" - Beweisaufnahme beendet.
Das kann natürlich passieren.
Fatal war natürlich, der Polizei gegenüber eine Aussage zu machen und diese dann in der Verhandlung zu widerrufen. Jeder Richter geht natürlich davon aus, dass du nur deinen Hintern retten willst und dein Kollege die Schuld deshalb allein auf sich nimmt ... Wer belastet sich schon gerne selbst ?
Wie gesagt, Anwalt ist hilfreich. Der weiss besser, was sinnvoll und machbar ist.
Stevederkrueger
23-09-2009, 14:39
Anwalt.
Raus aus dem Gewerbe und was anderes machen.
Zum kotzen sowas.:mad:
Wie einige schon gesagt haben: Anwalt.
Ich denke aber, was den strafrechtlichen Teil betrifft, so sieht es erstmal schlecht aus. Ist das Urteil schon rechtskräftig?
leider hab ich mich darauf eingelassen, dass ich wir aussagten wir hätten ihn gemeinsam mit armwinkel sperre rausgetragen. wie es zu den verletzungen gekommen ist konnten wir uns nicht erklären.
Also habt ihr jemanden bewusstlos gewürgt, der keinen Ärger angefangen und beim Abtransport keine Gegenwehr gezeigt hat, um ihn dann auf den Asphalt klatschen zu lassen? Anschließend habt ihr dann der Polizei gesagt, ihr könnt euch die Verletzungen nicht erklären? Naja, vielleicht hatte er sie ja schon vorher, könnte ja sein :D. Mit dieser Lüge und der Falschaussage bei der Polizei hast du deine Glaubwürdigkeit selbst dermaßen untergraben, dass dir kein Anwalt der Welt da mehr raushelfen kann.
alle sagten wird scho nix passieren.
Dein Anwalt/Strafverteidiger hat dir doch sicher etwas anderes gesagt, nicht?
Unterm Strich ist es natürlich nicht gerecht, dass es dich am härtesten getroffen hat und dass du zivilrechtlich noch ordentlich die andere Backe hinhalten musst (wird sicher ein 5-stelliger Geldbetrag bei rauskommen). Wenn ich allerdings bedenke, wie ihr euer Opfer behandelt habt und wie du dich mit deinen Lügen in diese Situation hineinmanövriert hast, fehlt mir irgendwie das Mitleid...
1.) Dumm gelaufen !
2.) Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht !
ethanhunt
24-09-2009, 09:37
die berufung ist bereits gelaufen. da werden keine zeugen mehr aufgerufen. nur mehr der anwalt sagt warum man unschuldig sein sollte. danach wird das urteil gefällt. >> oberster gerichtshof (keine Berufung möglich)
warum würger?
aus mangel an anderen fähigkeiten dürfte das wohl so geschehen sein. wie gesagt, es war unnötig, da er sich ja nicht gewehrt hat.
schuldig?
ich verstehe sämtliche einwände, dass ich mitschuld bin weil ich zu dumm war und nicht richtig ausgesagt habe. vor allem sofort nach der polizei. geb zu ich war mit der situation doch überfordert (auch wenn ich nix gemacht habe). aber da chef usw. gleich eingeredet haben wir sollen es so! machen, habe ich mich zuerst diesen Weg angeschlossen.
könnte ich die zeit zurückdrehen, gäbs kein 2tes mal. glaubt mir.
schaden?
der wird sicher 5stellig ausfallen. allein das strafrecht gibt mir die strafe von 4500.-
schadensersatz wird wegen erwarteter folgeschäden demnach nicht ohne sein.
Stevederkrueger
24-09-2009, 09:44
Warum habt ihr dem 2. überhaupt rausgebracht in der Art?
Kann man im nachhinein nur sagen: überlegt für wen ihr was aussagt. Ich mache nur für wirklich gute Kumpels Gefälligkeitsaussagen.
Meiner Meinung nach müsste auch Dein Chef auf den Sack kriegen weil er Dich zur Falschaussage veranlasst hat. Ich würde ihn einfach erpressen dass er Deine Strafe bezahlt. gehört ihm die Disko oder hat er ein Sicherheitsunternehmen? Wenn letzteres, dann kann ich mir vorstellen dass er sich so eine scheiße nicht erlauben kann
Holzfäller
24-09-2009, 10:42
Ja, aus diesem Vorgang kann man wohl nur Lehren für künftige Fälle ziehen.
Ethan zahlt für seinen Fehler richtig teueres Lehrgeld.
Tut mir zwar leid, aber da hast du dich reingeritten. Wolltest einen Kollegen decken und bist jetzt mit dran. Wie gesagt, wenn er und dein Chef etwas Anstand haben, übernehmen Sie zumindest einen Teil deiner Kosten.
Mehr ist nicht zu machen, juristisch ist das Ding eh vorbei.
Welche Konsequenzen kann man ziehen?
- Gäste werden generell zum Vorderausgang rausgebracht, schon damit ausreichend Zeugen da sind, die bestätigen können, dass man den heil rausgebracht hat. Zwei Türsteher bringen den Täter zum Seitenausgang raus und prompt hat er die ganze Fresse kaputt. Welcher Richter glaubt, dass der selbst umgefallen ist ?Also bewusst für Zeugen sorgen, die einem ein vernünftiges Verhalten bestätigen.
- Gäste, die keinen Widerstand leisten, werden nicht im Schwitzkasten rausgebracht.
- Gäste, die Widerstand leisten, werden im Doppel-Armlock rausgebracht. Wenn man alleine ist, kriegt der zur Not Kabelbinder an die Handgelenke
- muss man jemanden im Würger oder Haltegriff rausbringen, davon überzeugen, dass er selber stehen kann. Hab ich ja schon geschrieben.
- Wenn was schiefgeht, bei der Wahrheit bleiben. Sich schon mal gar nicht selbst belasten. Wie man sieht, kann einen das sonst teuer zu stehen kommen.
Alfons Heck
24-09-2009, 10:57
Hallo,
...Sie sind dann mit dem Verursacher (A) raus, daneben sein Freund (B) der darauf gedrängt hat ihn nicht durch die ganze Menge rauszubringen.
...
Wie sich rausstellt, hatte ihn mein Kollege wohl so fest gewürgt, dass er ohne Abwehrreaktion mit voller Wucht auf den Aspahlt flog.
Daraus resultierte ein 3fahcer Kieferbruch, rausgebrochene Zähne und eine halb abgebissene Zunge...
Der Typ kann in der Disco reden und hat sich beim bewußtlosen Fallen solche Verletzungen zugezogen :ups: wohl eher nicht :rolleyes:
Da passt nichts zusammen...
Gruß
Alfons.
BestToast
24-09-2009, 11:22
Warum passt das nicht zusammen, wenn er durch den Würger bewusstlos geworden ist? Das ist dann schlimmer als total besoffen.
Zum Threadersteller kann ich nur sagen, dass das alles wirklich sehr doof gelaufen ist. Irgendwie verstehe ich die Falschaussage auch, aber richtig war es nunmal nicht.
Jetzt wirst du da nichts machen können, da alles, was du nun sagst, sehr sehr unglaubwürdig wirken wird.
KhRYZtAL
24-09-2009, 11:59
Hallo,
Der Typ kann in der Disco reden und hat sich beim bewußtlosen Fallen solche Verletzungen zugezogen :ups: wohl eher nicht :rolleyes:
Da passt nichts zusammen...
Gruß
Alfons.
er hat ja nicht geschrieben, dass der typ betrunken war oder doch ?
außerdem was gibts da dran nicht zu verstehen ? sein kumpel würgt den typ und egal ob der gesoffen hatte, mit drogen voll war oder nicht, wenn man bewusstlos is fliegt man halt ohne gegenwehr auf den boden oder nich ?
er hat ja nicht geschrieben, dass der typ betrunken war oder doch ?
außerdem was gibts da dran nicht zu verstehen ? sein kumpel würgt den typ und egal ob der gesoffen hatte, mit drogen voll war oder nicht, wenn man bewusstlos is fliegt man halt ohne gegenwehr auf den boden oder nich ?
dreifacher Kieferbruch, rausgeschlagene Zähne,... bei Sturz aus Schwitzkastenhöhe!? Der muß ja unglücklich gefallen sein :rolleyes:
Edit: sehe gerade noch halb abgebissene Zunge. Der hat sich die Zähne sicher nicht an der Zunge dazwischen rausgebrochen...
Ju-Jutsu-Ka
24-09-2009, 12:22
....
Alfons Heck
24-09-2009, 12:26
3fahcer Kieferbruch, rausgebrochene Zähne und eine halb abgebissene Zunge
das sind halt typische Verletzungen wenn jemand bewußtlos aus ca 1m Kopfhöhe mit der Nase oder dem Kinn voran auf einen harten Untergrund fällt...kann sicher jeder Mediziner aus dem Tagesgeschäft in der Ambulance bestätigen:p
Gruß
Alfons.
Exodus73
24-09-2009, 12:27
Mir stellen sich gerade die Nackenhaare zu Berge...
Mitgehangen mitgefangen sag ich da nur. Sieh dir mal die Verletzungen an, die der arme Kerl davongetragen hat. Vollkommen verantwortungslos gehandelt habt ihr (du mit deiner Falschaussage und dein Kollege sowieso). Absolut unprofesionell, ihr dürftet meiner Meinung nach niemals im Sicherheitsbereich arbeiten.
Vollkommene Zustimmung! Unglaublich sowas...
KhRYZtAL
24-09-2009, 12:45
also ich denke das ist gut möglich...wenn du meinst dass er uns verarscht und sie ihn übelst zusammengeschlagen haben...deine meinung :p
Holzfäller
24-09-2009, 13:06
das sind halt typische Verletzungen wenn jemand bewußtlos aus ca 1m Kopfhöhe mit der Nase oder dem Kinn voran auf einen harten Untergrund fällt.
Sehe ich auch so. Evtl. ist er irgendwo draufgefallen (Stuhl oder Tischkante). Das würde als Verletzung auf jeden Fall passen.
[QUOTE=KhRYZtAL;1934231... sie ihn übelst zusammengeschlagen haben...[/QUOTE]
Hätte wohl vom Verletzungsbild keinen großen Unterschied mehr gemacht, oder?
Ist schon komisch, dass jemand erst noch darauf bestehen kann unauffällig rausgebracht zu werden und dann plötzlich bewußtlos und schwer verletzt auf der Strasse liegt.
Chaz Tito
24-09-2009, 14:10
Komisch ist, das der Typ bis zum Ausgang ( im Schwitzkasten) mitläuft und in dem moment wo er losgelassen wird in Ohnmacht fällt? Das merkt man doch vorher, das jemand ohnmächtig ist.
Cachorrolouco
24-09-2009, 14:12
Hätte wohl vom Verletzungsbild keinen großen Unterschied mehr gemacht, oder?
Ist schon komisch, dass jemand erst noch darauf bestehen kann unauffällig rausgebracht zu werden und dann plötzlich bewußtlos und schwer verletzt auf der Strasse liegt.
Komisch ist das definitiv, aber wir alle wissen nicht was sich zugetragen hat. Spielt aber auch nicht wirklich eine Rolle für mich. Als Sicherheitsmitarbeiter seid ihr nuneinmal verantwortlich für die Gäste, und wenn ihr jemanden in Gewahrsam nehmt dann auch für diese Person (zumal er sich ja nichteinmal gewehrt hat). Es spielt also keine Rolle, ob ihr ihm die Zähne eingetreten habt oder bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habt und auf den Asphalt geschmissen habt, die Verletzungen sind nuneinmal sehr gravierend und durch eure Gewalteinwirkung hervorgerufen (oder halt durch deinen Kollegen).
Und sich nach so einer Sache versuchen durch Lügen der Verantwortung zu entziehen ist einfach inakzeptabel, gerade in eurer Position. Und euer Chef animiert euch sogar noch zu Falschaussagen, er betreibt in meinen Augen ein absolut unseriöses Unternehmen!
Dirk1976
24-09-2009, 14:19
Ich finde das merkwürdig, dass der Typ (B) überhaupt so angefaßt wurde, da er laut Ausgangspost doch nur der Begleiter des Streßmachers (A) gewesen sein soll.
Komisch ist, das der Typ bis zum Ausgang ( im Schwitzkasten) mitläuft und in dem moment wo er losgelassen wird in Ohnmacht fällt? Das merkt man doch vorher, das jemand ohnmächtig ist.
Das stimmt wohl
KhRYZtAL
24-09-2009, 14:23
hm ja irgendwie äußert sich der TE nichtmehr :D
Stevederkrueger
24-09-2009, 17:34
Na sollte nicht A durch den Notausgang gebracht werden damit es nicht alle mitbekommen? B hatte dies verlangt oder habe ich mich verlesen?
A wurde durch die Massen gebracht und B hinten raus ohne das er was gemacht hat.
Ich verstehe einfach nich warum man Ihn in den Schwitzkasten genommen hat.
Hat der doch noch was gemacht?
der herbie
25-09-2009, 06:59
Na sollte nicht A durch den Notausgang gebracht werden damit es nicht alle mitbekommen? B hatte dies verlangt oder habe ich mich verlesen?
A wurde durch die Massen gebracht und B hinten raus ohne das er was gemacht hat.
Ich verstehe einfach nich warum man Ihn in den Schwitzkasten genommen hat.
Hat der doch noch was gemacht?
Selbst wenn, ändert nicht wirklich was am Ergebnis.... Der Sachverhalt ist ein prächtiges Beispiel, welche Folgen durch schlecht ausgebildete Sicherheitsmitarbeiter entstehen können.
Schlecht für die Gäste, aber auch für die Mitarbeiter; Einträge im BZR oder Führungszeugnis können den Eintritt in eine menge Berufe unmöglich machen.
Grüße,
der herbie
KhRYZtAL
25-09-2009, 07:55
Selbst wenn, ändert nicht wirklich was am Ergebnis.... Der Sachverhalt ist ein prächtiges Beispiel, welche Folgen durch schlecht ausgebildete Sicherheitsmitarbeiter entstehen können.
Schlecht für die Gäste, aber auch für die Mitarbeiter; Einträge im BZR oder Führungszeugnis können den Eintritt in eine menge Berufe unmöglich machen.
Grüße,
der herbie
eben ;)
um jemanden im schwitzkasten auszuchoken muss man den schon richtig richtig fest dicht machen...ansonsten tuts vllt weh aber auschoken wirste einen im normalfall nicht...vorher brichste ihm das genick :D
ich wär an dessen stelle auch definitiv vor gericht gegangen...ich mein wenn ihr denn im schwitzkasten und zu 2. rausführt obwohl erer freiwillig gehen wollte und keinen widerstand geleistet hat !??!
ethanhunt
25-09-2009, 10:39
1. Nein danach hat keine Gewalteinwirkung erfolg. Zumindest keine die ich mitbekommen hätte.
2. Das ganze ist aus dem Aufschlag auf den Aspahlt resultiert. Aufgrund der Benommenheit wegen dem Würger und keinerlei Reaktion danach sich mit den Händen abzustützen.
Ob man es bemerken sollte. Ja schon. Nur kann ich es nicht bemerken wenn ich ihn nicht im Schwitzkasten habe. Wie gesagt, hatte zum Schluss KEINEN Körperkontakt mehr.
Könnt ihr jetzt glauben oder nicht.
Ja es geht um ein Sicherheitsunternehmen. Klar, absolut unseriös ist sowas durchziehen zu wollen. Wie gesagt, danach ist alles klar. Vorher war einem das noch nicht so bewusst.
Das kommt halt davon wenn man einen auf dicke Hose machen will als cooler Sec und eigentlich von seinem Job keine Ahnung hat...
ethanhunt
25-09-2009, 11:02
blödsinn. was hat das mit dicker hose zu tun. is für mich kein angeberjob. damit verdiene ich mir was zusätzlich. war halt bis jetzt so. und ich hab mich sehr wohl um ausbildung etc gekümmert.
tja unwissenheit schützt vor strafe nicht. deshalb - ich war zu blöd das richtige zu machen - jetzt gibts strafe!
tja lehrgeld.....
aber irgendwo ist es dann doch zu krass! verdammt hohes lehrgeld!:(
daraus kannst du die lehre ziehen, dass du dich ncith so sehrt auf andere verlassen solltest... jeder ist sich im zweifelsfalle selbst der nächste.
Michael1
25-09-2009, 12:26
Zu krass finde ich das jetzt eigentlich nicht. Sicher, für ethanhunt ist das ganz und gar nicht spaßig.
Aber man braucht sich ja nur mal in die Lage desjenigen zu versetzen der feiern wollte, selbst nichts angestellt hat und am Ende mit kaputtem Gesicht da liegt weil die "Security" scheiße baut.
Und dann hoffen die auch noch ungeschoren davon zu kommen und Lügen sich was zusammen. Für den ist das sicher auch nicht lustig.
Hallo Leute,
Ich bin seit einigen Jahren jetzt schon bei einem Sicherheitsdienst. Vor ungefähr 2 Jahren hatten wir einen Auftrag bei einem Maturaball.
Ich war damals mit mehreren Kollegen bei der Disco eingeteilt. Damals hat es kurz vor Mitternacht in der Disco ein Problem gegeben und 2 Leute sind rein. Sie sind dann mit dem Verursacher (A) raus, daneben sein Freund (B) der darauf gedrängt hat ihn nicht durch die ganze Menge rauszubringen.
Jedenfalls lief es darauf raus, dass ein Kollege u ich diesen (B) dann übernahmen und ihn bei der Notausgangstür rausbrachten. Der andere (A) wurde auf der anderen Seite, Haupteingang gegenüber vom Ballsaal, rausgebracht.
Der jenige den ich und mein Kollege rausbrachten wehrte sich nicht besonders. Ich packte ihn am Arm, er nahm ihn in den Schwitzkasten.
Als ich dann die Tür öffnete brachte ihn mein Kollege raus. Hatte keinerleig Kontakt zu ihm. Als ich mich umdrehte sah ich ihn nur noch am Boden liegend.
Wie sich rausstellt, hatte ihn mein Kollege wohl so fest gewürgt, dass er ohne Abwehrreaktion mit voller Wucht auf den Aspahlt flog.
Daraus resultierte ein 3fahcer Kieferbruch, rausgebrochene Zähne und eine halb abgebissene Zunge.
Weil ich wieder rein musst die Polonaise absperren konnte ich nicht dort bleiben. Mein Kollege blieb aber bei ihm.
Später kam dann Polizei u Rettung.
----------
naja eindeutiger fall eigentlich.
leider hab ich mich darauf eingelassen, dass ich wir aussagten wir hätten ihn gemeinsam mit armwinkel sperre rausgetragen. wie es zu den verletzungen gekommen ist konnten wir uns nicht erklären.
ich weis war absolut dumm von mir.
Das sagte ich bereits nach der Mitternachtseinlage zu den Polizisten bei de Erstaufnahme. Alles in Rücksprache mit meinem Chef.
Jedenfalls hab ich das bis zur ersten gerichtsverhandlung so durchgemacht. alle sagten wird scho nix passieren. also hab ich mich praktisch belastet und meine Kollegen gedeckt.
Bei der ersten Verhandlung sagte ich dann wie es aus meiner Sciht wirklcih war (hatte ja nix getan und nur die Tür aufgehalten)
Jedenfalls bin ich zu schwerer Körperverletzung verurteilt worde, mein Kollege auch. Eigentlich glaubt mir niemand mehr.
Anmerkung:
Wir waren aber bei der Discotür zu dritt. Ein weiterer Kollege hat eigentlich alles beobachtet. Bei der Gerichtsverhanldung hat er gesagt, er hat nichts gesehen. Wollte irgendwie nicht mitreingezogen werden.
Naja... es gibt es keine Zeugen und ich muss einen Haufen Geld zahlen für etwas dass ich nicht getan habe.
Keine Ahnung wie ich das weiter anstellen sollte die Richter von meiner Unschuld zu überzeugen. Wie kann ich einen Zeugen dazubringen, wenn er shcon ausgesagt hat die WAhrheit zu sagen. Welche strafe erwarter er dafür.
und du bist unzufrieden mit dem urteil,ja?
3facher kieferbruch bei nem typen ,der sich nicht sonderlich gewehrt hat...
prima,ihr jungs habts ja voll drauf...machts einfach weiter so
gruss 1789
Stevederkrueger
25-09-2009, 17:31
Gibt es in Ö ne Richtlinie für Sicherheitsdienste? Und deren Mitarbeiter?
stephie_90
25-09-2009, 18:11
kp... bestimmt gibts doch in deutschland auch oder?
Stevederkrueger
26-09-2009, 10:07
Ich weiß es nicht ich gehe mal davon aus, dass Ethanhunt aus Ö kommt.
In D gibt es ne Menge die man beachten und erfüllen muss.
Genug Situationen an der Tür habe ich schon erlebt, deshalb möchte ich den Threadersteller auch nicht verurteilen. Allerdings hoffe ich, dass die Jungs aus der Geschichte ihre Lehre ziehen und sich derartiges nicht wiederholt (dürfte wahrscheinlich mit der Geschichte auch schwer sein, wieder in dem Job Fuß zu fassen).
Regel Nr.1 :
Passiert irgendwas NIE NIE NIE NIE eine Ausage vorort bei der Polizei machen. Schauspieler ein bischen, sag du bist verwirrt und bla bla bla. Hauptsache du machst keine Ausage, gibst deine Personalien her und meldest dich am nächsten Tag sofort beim Anwalt. und deinen Capo würd ich mit ins Boot holen. Der soll mal ruhig deine Strafe zahlen.
Regel Nr.1 :
Passiert irgendwas NIE NIE NIE NIE eine Ausage vorort bei der Polizei machen.
:yeaha:
backzwerg55
29-09-2009, 11:49
Regel Nr.1 :
Passiert irgendwas NIE NIE NIE NIE eine Ausage vorort bei der Polizei machen. Schauspieler ein bischen, sag du bist verwirrt und bla bla bla. Hauptsache du machst keine Ausage, gibst deine Personalien her und meldest dich am nächsten Tag sofort beim Anwalt. und deinen Capo würd ich mit ins Boot holen. Der soll mal ruhig deine Strafe zahlen.
du musst da gar nix schauspielern.. oder verwirrt tun (das wäre übrigens ziemlich fatal).
JEDER der irgendwas bezichtigt wird hat das Recht dazu das erstmal mit einem Anwalt oder anderen Rechtsbeistand zu besprechen.. jedem wird die Möglichkeit gegeben sich dazu später (oder gar nicht!!) zu äußern. Dass man die Aussage erst überdenken möchte darf einem übrigens nicht irgendwie ausgelegt werden. Es ist euer Recht, nehmt es wahr, egal was die Polizei vieleicht sagt.. da gabs schon den ein oder anderen Kommentar der anderes vermuten lässt. Daher wäre es dumm zu sagen man wäre verwirrt.. das landet dann unter Umständen im Bericht der Polizei und wird gegen einen verwendet.
Viel wichtiger ist aber noch: NIE NIE NIE zu einer Falschaussage drängen lassen .. ich meine es war nur ein Kollege nicht dein allerbester Freund für den man evtl mal mehr auf sich nehmen würde.
Miyamoto_Musashi
29-09-2009, 12:25
Ich versteh gar nicht wie man sich über das Urteil beschweren kann. Wenn die Security das bewirkt wovor sie einen eigentlich bewahren soll ... Ziel verfehlt.
Die Schadensersatzvorderungen + Schmerzensgeld sind absolut gerechtfertigt und durch die Lüge hast du dich da reingeritten. Man sollte nunmal zu dem stehen was passiert.
Selbst wenn ihr damit durchgekommen wärt hättest du deinen Kollegen gedeckt, der dann ungeschoren davon gekommen ist und der unschuldige Besucher hätte den vollen Schaden gehabt.
Von meiner Seite null Verständnis.
Ich habe noch gar nicht verstanden, was B eigentlich gemacht hat...
A war der Verursacher und B hatte doch nur darum gebeten, A nicht durch die ganze Meute rauszubringen. Und Zack ist er im Schwitzkasten? Bitte um Aufklärung!
Ansonsten sehe ich hier wieder alle Türsteher-Klischees erfüllt: Übermäßiges Durchgreifen und dann das Opfer mit gebrochenem Kiefer und ausgeschlagenen Zähnen liegen lassen. Sauber Jungs! Und auch wenn du "nichts gemacht hast", hättest du direkt einschreiten bzw. helfen müssen.
"Ich musste ja rein und mich um die Polonnaise kümmern" ist doch relativ schwach... :rolleyes:
Und nen Kollegen per Falschaussage decken, der SO EINEN Mist baut... selber Schuld! Und on top dadurch selbst reinreiten, da fehlen mir die Worte!!! So "raffiniert" muss man erstmal sein...
Wenn ich mich in die Lage des Opfers versetze, hoffe ich, dass er euch richtig dran kriegt!
JM2C
Holmgang
29-09-2009, 14:30
ich habs so verstanden das B nicht wie A durch den haupteingang rausgebracht werden wollte (vlt damits nich heißt kuck ma der da isn stresser etc.) sondern lieber ausm hinterausgang damitn halt keiner sieht ?! zumindest hab ichs so verstanden. warum er allerdings überhaupt gepackt bzw. sogar im schwitzkasten gehalten wurde verstehe ich nicht, da wenn er friedlich is un freiwillig raus will meines erachtens nicht mal der griff am arm nötig wäre. un zu den verletzungen, da könnt ich mir vorstellen dasn der kollege absichtlich mit wucht aufn boden geworfen hat, weil es einfach auffallen muss wenn einer fast oder gar komplett bewusstlos ist und wen man dem dann nix böses will legt / setzt man ihn vorsichtig ab und gut ist. das der theatsteller was verschweigt (verhauen etc.), wie teils gemutmaßt wurde glaube ich auch nicht, da wenn der muskeltonus ? naja diese immervorhanden muskelspannung eben, nicht vorhanden ist kommen solcher verletzungen sehr schnell zu standen wobei diese doch verdammt unglücklich für das opfer sind. nix gegen den threatsteller aber ich hoff das opfer wird mehr als ausreichend dafür entschädigt
ethanhunt
30-09-2009, 09:59
Ich habe noch gar nicht verstanden, was B eigentlich gemacht hat...
1>>> A war der Verursacher und B hatte doch nur darum gebeten, A nicht durch die ganze Meute rauszubringen. Und Zack ist er im Schwitzkasten? Bitte um Aufklärung!
Ansonsten sehe ich hier wieder alle Türsteher-Klischees erfüllt: Übermäßiges Durchgreifen und dann das Opfer mit gebrochenem Kiefer und ausgeschlagenen Zähnen liegen lassen. Sauber Jungs! Und auch wenn du "nichts gemacht hast", hättest du 2>>> direkt einschreiten bzw. helfen müssen.
"Ich musste ja rein und mich um die Polonnaise kümmern" ist doch relativ schwach... :rolleyes:
Und nen Kollegen per Falschaussage decken, der SO EINEN Mist baut... selber Schuld! Und on top dadurch selbst reinreiten, da fehlen mir die Worte!!! So "raffiniert" muss man erstmal sein...
Wenn ich mich in die Lage des Opfers versetze, hoffe ich, dass er euch richtig dran kriegt!
JM2C
1>>>
Die 2 Leute die (A) durche den Hauptausgang gebracht haben mussten bei unserer Disco durch. (B) wollte das nicht. Hat sich dazwischengestellt usw... wurde jedoch nicht agressiv. Also nicht dass er jmd geschlagen oder gepackt hätte. Hats sich zwischengedrängt.
Und einer der 2 Leute die ihn rausbrachten war eben unser Chef, welcher wollte, dass wir ihn rausbringen.
2>>>
Ja hätte direkt was machen müssen. Wir haben auch ein Funkspruch abgeschickt. Derjenge der ihn in Wirklichkeit zu Boden geschickt hat, blieb bei ihm.
Als ich von der Polonaise zurück kam. War Rettung u Polizei schon vor Ort.
Holzfäller
30-09-2009, 10:11
Ja hätte direkt was machen müssen. Wir haben auch ein Funkspruch abgeschickt. Derjenge der ihn in Wirklichkeit zu Boden geschickt hat, blieb bei ihm.
Es hätte nichts geändert, wenn du als zweiter Mann dageblieben wärst. Da war es ja schon passiert.
Es bleibt als Fazit nur übrig:
- ihr habt den Jungen geschädigt und wolltet euch um die Verantwortung drücken
- du bist nicht der Haupttäter, zahlst aber die gleiche Strafe
Konsequenzen aus dieser Geschichte muss jeder für sich selbst ziehen.
backzwerg55
30-09-2009, 18:44
1>>>
Die 2 Leute die (A) durche den Hauptausgang gebracht haben mussten bei unserer Disco durch. (B) wollte das nicht. Hat sich dazwischengestellt usw... wurde jedoch nicht agressiv. Also nicht dass er jmd geschlagen oder gepackt hätte. Hats sich zwischengedrängt.
Und einer der 2 Leute die ihn rausbrachten war eben unser Chef, welcher wollte, dass wir ihn rausbringen.
.
Er wollte nicht, dass ihr seinen Kumpel durch die Haupthalle tragt?! Wieso um alles in der Welt schleift ihr ihn dann mit 2 Mann im Schwitzkasten aus dem Haus?
Wenn er euch (oder wen anders) nicht angreift habt ihr doch überhaupt gar keinen Grund ihn so zu behandeln..?
ethanhunt
30-09-2009, 20:41
Richtig!! Wir hatten keinen Grund. Darum gehts doch, dass es unangemessen war.
Und im Schwitzkasten kann immer nur einer einen haben, 2 Leute gleichzeitig geht wohl schwer.
Warum hab ich doch schon beschrieben.
Jo, scheiße, ich mein das Ding ist eh gelaufen. Ich meine das Dein Chef Dir was schuldig ist, der hat Dich in die Scheiße reingeritten.
Was sagt überhaupt Dein Anwalt, oder hab ich das verpasst?
Auch wenns hart wird, hoff ich mal dass durch solche Beispiele dem einen oder anderen mal wieder klar wird, in welchem Bereich er/sie eigentlich arbeitet. Und dass man im Bereich Sicherheit immer ein Auge auf's Gestz haben muss. Ob man nun im Stress ist oder nicht. (Sonst ist man dem Job halt nicht gewachsen).
Was die Aussage betrifft: Wenn man nichts gesetzteswidriges getan hat, finde ich kann man durchaus eine Aussage machen. Verwirrt und erschrocken zu tun bestätigt doch nur, dass man überfordert war, und wenn man das nötig hat, hat man in dem Job auch nichts verloren.
Desweiteren ist es Ratsam in solchen Branchen auch darauf zu achten mit wem man überhaupt zusammenarbeitet und wie man sieht auch unter wem man arbeitet. Wenn mein Arbeitgeber von mir eine Falschaussage verlangen würde, hät er im selben Moment meine Kündigung erhalten. Haftbar ist man immer privat und persönlich, da kann man dann lange mit Fairness kommen.
Jeder ist für sein tun und handeln verantworltich und doch ist ein gutes Team das A und O. Jedoch verstehe ich unter einem guten Team nicht leute die sich gegenseitig in Strafdaten decken, sondern Leute bei denen ich weiss, dass sie wiederum wissen was sie tun, und solche Situationen gar nicht erst entstehen, oder im Worst-Case selber dafür gerade stehen. Alles andere wäre für mich inakzeptabel.
Aber wie schon gesagt. Das ist mal wieder ein typisches Branchen-Beispiel.
Es wurde ja auch schon zur Genüge erwähnt, dass die Geschichte mit B mächtig am Ziel vorbei gegangen ist. Als Sicherheitsmitarbeiter hat man halt rechtlich nicht mehr in der Hand als jeder andere Mensch auch (vielleicht + Hausrecht). Weswegen es eigentlich schon rechtswidrig gewesen ist, den überhaupt anzufassen, wenn er sich einem Verweis aus der lokalität gar nicht widersetzt. und wenn er dies nicht physikalisch tut, gibts eben Hausverbot und danach Hausfriedensbruch mit Polizei und Anzeige. Zugegeben ist weniger Heroisch als jemanden im Schwitzkasten aus dem Club zu holen, aber wie man sieht zumindest günstiger...
Team Arashi
05-10-2009, 13:44
Oh mein Gott, was soll man da noch sagen? Erst den Frust an einem Wehrlosen auslassen, dann noch versuchen das Ganze zu vertuschen...kann man nur den Kopf schütteln. Auch wenn hier nur die andere Person gedeckt werden sollte.
Pff, mit solcher krimineller Energie einen Menschen schwer zu schädigen und das noch als Unfall o.ä. zu vertuschen zu versuchen, würde ich mal in anderen Branchen nach Jobs suchen.
captainplanet
05-10-2009, 19:39
Daß immer wieder Schweinereien passieren die dann vertuscht werden hört man ja immer wieder, daran bin ich leider schon einigermaßen gewohnt. Aber daß sich dann so einer, wenn das mit dem Vertuschen mal nicht ganz nach Plan läuft, auch noch als Opfer fühlt(siehe Titel), das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht!
:narf:
sprinter
05-10-2009, 20:52
ich bin zwar kein profi, aber meiner meinung ist ein harter schwitzkasten völlig sinnlos.
wenn der rausgeschmissene dann panik bekommt weil ihm die luft ausbleibt, was macht man da.
als versuch werten auszubrechen und fester anziehen, oder öffnen.
wenn ich schon am würgen bin sollte ich wenigstens so viel gefühl haben das ich merke wenn die lichter ausgehen.
Raging Bull
31-03-2010, 10:16
Moralisch:
Schwitzkasten war unnötig und wenns der Kollege war, hättest Du es ihm sagen können / sollen / müssen.
Rechtlich:
Merkwürdig. Bei der Berufung wird normalerweise vor dem Landgericht verhandelt und es wird der gesamte Fall neu aufgerollt. Was Du beschreibst klingt mir (in D) eher nach Sprungrevision, die nach meinen bisherigen Informationen, keinen Sinn macht, da dort nur auf rechtliche Fehler überprüft wird.
Anyway, strafrechtlich ist das Ding eh rum. Die schlechte Nachricht dürften für Dich noch die Gerichtskosten und eventuell die Kosten des Nebenklägers sein.
Die "gute" ist, dass das zivilrechtlich keine Bindungswirkung hat. Du kannst also zivilrechtlich durchaus noch Dich der Wahrheit besinnen und möglicherweise (falls man Dir glaubt!) um das Schmerzensgeld drumherumkommen. Die strafrechtliche "Falschaussage" hat solange keine Konsequenzen, wie Du sie "nur" als Angeklagter getätigt hast. Der darf nämlich lügen. Ist also gegen Dich und Deinen Kollegen gemeinsam verhandelt worden, würde ich die Wahrheit auspacken, in der Hoffnung, das der Richter mir glaubt.
Hast Du allerdings als Zeuge falsch ausgesagt, dann bleib lieber dabei und zahl Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. ansonsten sitzt Du gleich wieder wegen Falschaussage vor Gericht. Und da verstehen die Richter üblicherweise recht wenig Spaß (Mindesstrafe 3 Monate FS)!
Noch was moralisches: Entschuldigt Euch mal bei dem Typ! War ne Sauerei
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