Vollständige Version anzeigen : Fragen an alle Trainer (Lizenz?)
Dietrich von Bern
27-09-2009, 19:47
Hallo!
Fragen an alle Trainer:
Wer von Euch hat eine Trainerlizenz vom Deutschen Sportbund?
Wenn ja welche?
Kennt jeman fundierte Quellen, daß so eine Lizenz aus versicherungstechnischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen erforderlich ist?
Dietrich von Bern
27-09-2009, 20:13
Hallo!
Fragen an alle Trainer:
Wer von Euch hat eine Trainerlizenz vom Deutschen Sportbund?
Wenn ja welche?
Kennt jemand fundierte Quellen, daß so eine Lizenz aus versicherungstechnischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen erforderlich ist?
Michael1
27-09-2009, 20:20
Inzwischen heißt das Ding DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund).
Ich habe davon eine Lizenz.
Erforderlich ist sie dann wenn jemand sie verlangt. Z.B. wenn du für den Verband als Trainer tätig bist, aber auch Vereine oder eine offene Ganstagsschule oder was auch immer können das natürlich als Vorraussetzung angeben. Hintergrund ist oft das es eine recht einfache Möglichkeit ist so etwas wie eine Mindestqualifikation sicherzustellen. Das kann evt. auch dann relevant werden wenn es zu Schadensfällen kommt.
Budoka_Dante
27-09-2009, 20:20
Ich hab eine Fachübungsleiter C Lizenz (Ju Jutsu), die ist vom DOSB anerkannt.
Mit Versicherung hat das herzlich wenig zu tun, soweit ich mich erinnern kann, war auch kein Thema in der Ausbildung.
Phrachao-Suea
27-09-2009, 20:22
Warum sind hier 2 Threads eröffnet mit dem gleichen Namen?:gruebel:
Dietrich von Bern
27-09-2009, 20:38
Sorry! Hatte keine Antwort im ersten Forum bekommen...
Dietrich von Bern
27-09-2009, 20:41
Das kann evt. auch dann relevant werden wenn es zu Schadensfällen kommt.
Danke für die Info!
In wie fern kann das bei Schadensfällen relevant werden?
Michael1
27-09-2009, 21:02
Angenommen es tritt ein Schadensfall ein, ein Trainingsteilnehmer zieht sich bei einer Übung im Training eine gravierende Rückenverletzung zu.
Dann kann es sein das jemand (Krankenversicherung, Unfallversicherung oder der Verletze selbst) auf die Idee kommt den Ausrichter des Trainings (also z.B. einen Verein) für die Schäden haftbar zu machen. Die Begründung konnte in etwa lauten: "Ihr habt ein Training angeboten mit einem Trainer der nicht ausreichend qualifiziert war. Dieser Trainer hat im Training etwas falsch gemacht, dadurch tragt ihr zumindest eine Teilschuld an der Verletzung."
Kommt sicher nicht ständig vor, aber für offene Ganztagsschulen war das z.B. ein Argument.
Dietrich von Bern
28-09-2009, 09:23
Danke!
Es wird ja leider immer mehr verklagt...
Da ist das gut zu wissen...
hundzerberus
28-09-2009, 09:36
Wenn Vereine eine DOSB-Lizenz verlangen geht es dabei hauptsächlich um die Förderung, die der Verein für den Trainer bekommt, um die Übungsstunden zu bezahlen.
ponyeule
28-09-2009, 10:35
Ich habe die Prüfung zum Sportassistenten der DLRG abgelegt (wird vom Sportbund anerkannt). Bei den vorbereitenden Lehrgängen ging es um Versicherungsfragen, Vereinsrecht und natürlich um Trainingslehre. Mit bestandener Prüfung bekam ich eine eigene Prüfnummer und bin berechtigt, Schwimmprüfung bis "Juniorretter" und Erwachsenensportscheine abzunehmen. Für Rettungsschwimmprüfungen muß der Lehrschein her...
Hintergrund sind die Verantwortung für uns anvertrauten Kids (und Erwachsenen) sowie ein gewisser Standard in der Ausbildung - denke, daß es in allen anderen Bereichen des Sports genauso ist. Wer sich berufen fühlt, anderen etwas beizubringen, sollte nicht nur gut sein in dem, was er macht (kann man dann ja sonst auch privat) sondrn auch ein wenig über das "Wie vermittel ich wem was" und evtl gesundheitliche Aspekte und Risiken der Ausbildung Bescheid wissen...
Ach ja: Ein Erste-Hilfe-Kurs solte selbstverständlich sein:D
Michael1
28-09-2009, 11:24
Wenn Vereine eine DOSB-Lizenz verlangen geht es dabei hauptsächlich um die Förderung, die der Verein für den Trainer bekommt, um die Übungsstunden zu bezahlen.
Die Förderung ist so gering (jedenfalls in den letzten Jahren in NRW) das sich davon kaum eine Übungsstunde bezahlen ließe.
Für das letzte Jahr hat unser Verein etwa 66 Euro pro Übungsleiter für das komplette Jahr bekommen.
Dietrich von Bern
28-09-2009, 13:29
Nochmal sorry wegen der "Doppelummer" - war echt doof...
Vor allem hätte ich gerne über folgendes Klarheit:
Ist eine vom DOSB nicht offiziell anerkannte Trainerlizenz (z. B. von einem der kleineren Thai- oder Kickboxverbände) rechtlich etc. gesehen eine ausreichende Qualifikation oder nicht?
Was ist, wenn sich einer am Rücken verletzt und gegen einen Trainer der z. B. "IKBF" o. ä. klagt?
(Bitte möglichst fundierte Quellen!)
hundzerberus
28-09-2009, 13:46
Ich verstehe nicht warum
a) eine DOSB-Lizenz versicherungstechnisch was bringen soll und
b) rechtlich absichern soll
Ein Verein muss IMHO selber für Versicherungsschutz sorgen bzw. ist als gemeinnütziger Verein öffentlich versichert (in Bayern über die Gemeindeversicherungen).
Und rechtlich schließen Vereine i.d.R. die Haftung rechtsgültig aus.
Michael1
28-09-2009, 13:52
Eine Lizenz ist - was mögliche Klagen betrifft - für diejenigen die einen Trainer beauftragen eine Absicherung. Das ist kein Freifahrtsschein dafür das die Beauftragenden bei offensichtlichem Fehlverhalten nichts unternehmen müssen.
Letztendlich können natürlich auch Trainer ohne Lizenz oder mit einer Lizenz von einem Verband beschäftigt werden der nicht zum DOSB gehört. Und daraus resultieren dann auch nicht automatisch irgendwelche Nachteile. Es ist nur für denjenigen der einen solchen Trainer beschäftigt unter Umständen mehr Aufwand eine Mindestqualifikation nachzuprüfen und zu dokumentieren. Und dieser Nachweis kann in einem Schadenfall für den Beauftragenden eben wichtig sein.
Ob also eine Lizenz benötigt wird und von welcher Organisation diese sein muß hängt letztendlich davon ab wen du damit "beeindrucken" willst ;-).
Edit (kommentar zu hundzerberus):
Haftung kann man kaum grundsätzlich ausschließen, viele der entsprechenden Klauseln sind unwirksam. Insbesondere Haftet ein Verein natürlich wenn er seine Mitglieder vorsätzlich in Gefahr bringt, in der Regel auch bei grober Fahrlässigkeit.
Stell dir einen Turnverein mit einer Kindergruppe vor. Jetzt wird in diesem Turnverein von einem durch den Vorstand für dieses Training engagierten Trainer mit wissen des Vorstands ein großes Trampolin aufgebaut. Leider kommt es bei der Absicherung des Trampolins zu einem Fehler, ein Kind bricht sich an einer nicht richtig abgedeckten Metallstrebe den Rücken.
Bei der Untersuchung des Unfalls wird es auch darum gehen wie es zu diesem Fehler kommen konnte. Ich biete mal zwei Varianten an:
a) Bei dem Trainer handelt es sich um einen Vereinsfremden Trainer. Er kann eine DOSB-Lizenz vorweisen sowie einen "Basisschein Trampolinturnen".
b) Bei dem Trainer handelt es sich um einen Elternteil eines Teilnehmers der schon öfter beim Training zugeschaut hat.
Im Fall a wird der Vereinsvorstand darauf verweisen können das er von der ausreichenden Qualifikation des Trainers ausgehen konnte.
Im Fall b wird der Verein möglicherweise mit Haftbar gemacht weil er dadurch das er einen nicht qualifizierten Trainer eingesetzt hat seine Mitglieder (grob) fahrlässig gefährdet hat.
Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung. Es handelt sich lediglich um abstrakte Überlegungen ohne Bezug zu einem konkreten Fall.
Nein, eine Trainerlizenz ist versicherungstechnisch absolut unerheblich.
Die jeweilige Versicherung läuft über Schule oder Verein oder wie auch immer. Dort ist normalerweiser bzw. in aller Regel keinerlei Klausel vorhanden, die auf eine DOSB-Lizens wie auch immer Bezug nimmt. Das ist lediglich ein Gerücht.
Auch im Haftungsfall ist der Trainerschein kein Kriterium.
Sinn der Lizenzen ist eine Zertifizierung der TrainerInnen innerhalb des DOSB nach dessen Interessen und Richtlinien.
Von Interesse sind sie aus Sicht eines Vereines lediglich aufgrund der Förderung der von llinzensierten TrainerInnen abgehaltenen Übungsstunden. Es gibt Geld.
Auch in Vereinen, die dem DOSB angeschlossen sind, ist eine Trainerlizenz überhaupt keine Pflicht. Jeder Verein entscheidet vollkommen freiwillig, ob TrainerInnen eine entsprechende Lizens haben sollten oder nicht.
Die Gründe für und wider sind rein DOSB-intern.
Grüße,
Carsten
(der in einem Verein unterrichtet, in dem niemand der Unterrichtenden eine entsprechende Lizens hat, in dem dennoch alle hervorragende versichert sind [die Versicherung legt auf viele sonderbare Dinge wert und fragt entsprechend nach - nach einer DOSB-Lizenz fragt sie nicht.] und der dem DOSB angeschlossen ist.)
Michael1
28-09-2009, 15:09
Das stimmt so meinem Kentnissstand nach nicht. Ansatzpunkt ist die Frage in wie weit ein Arbeitgeber sicherstellen muß ausreichend qualifiziertes Personal zu beschäftigen. Und welche Haftungsfolgen sich für den Arbeitgeber ergeben wenn er sich darum nicht kümmert.
Dabei spielt die Art der Lizenz (DOSB, xy, gar keine) erstmal keine Rolle, die grundsätzliche Sicherstellung einer Qualifikation aber schon. Der DOSB wird im allgemeinen als Lizensierungsstelle anerkannt, das schließt aber nicht aus das andere Stellen auch anerkannt werden.
Selbst erlebt bei der offenen Ganztagsschule. Hier wird (je nach Träger) Teilweise eine entsprechende (in der gesamten Laufzeit gültige) F-Ül Lizenz vorausgesetzt.
Aber auch erlebt: Der entsprechende Vermerk wurde gestrichen/ergänzt nach Vorlage eines Empfehlungsschreibens des Landestrainers für ein Landeskadermitglied.
Natürlich kann ein Verein auch Trainer ohne Lizenz beschäftigen. Machen wir auch, ich habe auch ohne Lizenz angefangen. Und natürlich folgt daraus auch im Schadensfall nicht automatisch eine Mithaftung des Vereins. Es geht um die Fälle bei denen sich der Verein die Frage gefallen lassen muß ob er eine Teilschuld trägt.
Extrembeispiele wären z.B. ein Verein der die alleinige Aufsicht über einen Anfängerschwimmkurs in einem Schwimmerbecken jemandem überlässt ohne sich zu vergewissern das derjenige selbst Schwimmen kann. Oder einen Kurs durch einen 14-Jährigen alleine beaufsichtigen läßt.
Und natürlich kann es sein das bei verschulden des Vereins oder des im Auftrag des Vereins tätigen Trainers eine Haftpflichtversicherung die Schadensabwicklung übernimmt. Das ändert aber nichts an der Schuldfrage. Und außerdem schließen Haftpflichtverträge im Allgemeinen bestimmte Dinge aus, dazu können z.B. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gehören.
Wenn ich wissentlich als Badeaufsicht eine Person beschäftige die nicht Schwimmen kann dann wird eine Haftpflichtversicherung hier unter Umständen nicht zahlen.
Dietrich von Bern
28-09-2009, 16:22
Also kann man davon ausgehen, dass der Verein ggf. die Lizenz zur eigenen Absicherung und gleichzeitigen Qualitätssicherung verlangen kann. Es gibt also nirgends eine Quelle, wo steht "Lizenz muss vom DOSB sein..." o. ä.(?)
Somit ist also eine Trainerlizenz eines kleine Verbandes ggf. auch ausreichend, wenn der Verein/Auftraggeber einem genug vertraut(?)
Es kann bei sachgemäßem Training (wenn überhaupt) nur der Verein/Auftraggeber im Schadensfalle in Rechtfertigungs-Schwierigkeiten kommen(?)
Michael1
28-09-2009, 16:36
Genau. Kann verlangt werden, muss aber nicht. Welchem Lizenzgeber der Verein vertraut hängt eben vom Verein ab.
Und bei sachgemäßem Training wird in der Regel keiner Probleme bekommen, egal ob mit oder ohne Lizenz.
Es ist aber sicher Sinnvoll abzuklären das der Verein und seine Trainer über eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Ggf. kann auch eine Privathaftpflicht/Berufshaftpflicht die der Trainer für sich abschließt sinnvoll sein.
Wenn es um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit geht kann es generell zu Problemen kommen. Bei den Versicherungsbedingungen sind Leistungen für solche Fälle oft ausgeschlossen. Dann zahlt die Versicherung nicht, der Schadensersatzanspruch gegen Trainer und/oder Verein bleibt aber bestehen.
Und für den Verein kann es dann wichtig sein das er sagen kann "der hatte eine Lizenz von xy, wir mußten also davon ausgehen das er qualifiziert ist.".
es gibt keine DOSB lizenzen für Kickboxen oder Thaiboxen.
im boxen, ju jutsu, karate, und judo gibt es aber dosb lizenzen oder aber allgemeine breitensportlizenzen
Moin,
für die Sportversicherung (durch die die dem DOSB angeschlossenen Vereine versichert sind) gilt schlicht und einfach:
"Versicherungsschutz besteht für Personen, die an einer Satzungsgemäßen Veranstaltung teilnehmen."
(Dieser Schutz besteht ausdrücklich auch für Wirbelsäulenverletzungen. ;-))
Das ist völlig unabhängig von welcher Qualifikation auch immer.
Weiter kann ein Haftungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Satzungsgemäßen Veranstaltung (z.B. Training) gegenüber einem Übungsleiter ausschließlich gegebenenfalls aufgrund der Verletzung seiner Aufsichtspflicht bestehen. Auch an dieser Stelle geht es nicht um irgendwelche Qualifikationen, sondern daraus kann höchstens abgeleitet werden, daß z.B. in einem Kindertraining zwei Übungsleiter anwesend sein sollten. (nicht müssen.)
Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind niemals versicherbar. Aber auch sie wieder sind unabhängig von einer Lizenz, sondern werden nach Sachlage festgestellt.
Entsprechende Versicherungs-Bestimmungen gelten auch in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder Fortbildungseinrichtungen: Der Bildungsträger entscheidet aufgrund seines Bildungsauftrages über die Qualifikation seines Lehr-Personals. Für den Versicherungsschutz ist das zunächst nicht erheblich.
Guckt einfach mal in die Verträge eures Vereins. Da steht es drin.
Grüße,
Carsten
Es ist aber sicher Sinnvoll abzuklären das der Verein und seine Trainer über eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Vereine, die dem DOSB angeschlossen sind, sind pflichtversichert.
Die Förderung ist so gering (jedenfalls in den letzten Jahren in NRW) das sich davon kaum eine Übungsstunde bezahlen ließe.
Für das letzte Jahr hat unser Verein etwa 66 Euro pro Übungsleiter für das komplette Jahr bekommen.
Da würd ich mich mal drum kümmern: Das ist bei überdeutlich mehr. Ein echter Anreiz und wirklich der einzige Grund, einen mit Lizenz mitlaufen zu lassen. Der Aufwand ist relativ hoch und fachlichsachlich macht es für Aikido null Sinn, aber es bringt Geld in die Kasse.
Grüße,
Carsten
Michael1
28-09-2009, 18:11
Und nochmal: Die Lizenz ist eine Absicherung des Vereins damit man diesem bei der Anstellung eines Trainers keine (grobe) Fahrlässigkeit angelastet werden kann wenn der Trainer mist baut.
Und das kann unter anderem dann eine Rolle spielen wenn es darum geht ob der Verein seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann.
Trainer baut Mist weil nicht qualifiziert. Vorstand wußte das Trainer keine Ahnung hat. Vorstand hat grob fahrlässig gehandelt. Versicherung der Vereins zahlt nicht wegen grober Fahrlässigkeit. :(
Trainer baut Mist weil nicht qualifiziert. Vorstand hat qualifikation des Trainer hinreichend geprüft (Lizensierung). Hat also evt. Fahrlässig, nicht jedoch grob Fahrlässig gehandelt. Haftpflicht des Vereins zahlt. :)
Fördermittel:
Die Höhe der Auszahlung hängt (bei uns ?) von der Anzahl der durchgeführten Einheiten und der Anzahl der eingesetzen Übungsleiter ab. Ausserdem hängt der Förderbetrag pro Einheit wohl davon ab wie viele Anträge auf Förderung gestellt werden, schein als gäbe es da einen bestimmten Betrag der unter allen Antragstellern aufgeteilt wird.
Mehr als unseren Antrag (wahrheitsgemäß) stellen ist da imho nicht drin.
Und nochmal: Die Lizenz ist eine Absicherung des Vereins damit man diesem bei der Anstellung eines Trainers keine (grobe) Fahrlässigkeit angelastet werden kann wenn der Trainer mist baut.
Darf ich fragen, worauf sich deine Aussage gründet? Sind das Auskünfte von Fachkundigen oder Erfahrungswerte?
Wir haben uns genau zu dem Thema beraten lassen und haben auch einen Menschen im Verein, der sich sehr gut auskennt.
Und nach allen Auskünften ist der ÜL-Schein eben gerade nicht versicherungsrelevant, solange das in der Satzung nicht erwähnt ist. Denn er ist lediglich ein Instrument der Sportförderung und der Qualitätssicherung innerhalb von und nach Maßstäben des DOSB, der auf versicherungsrechtliche Fragen keinen Einfluß hat.
Und das kann unter anderem dann eine Rolle spielen wenn es darum geht ob der Verein seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann.Bitte schau in die Paragraphen eurer Sportversicherung: Das Kriterium ist die Satzungsgemäßheit einer Veranstaltung.
Da steht häufig etwas in dem Sinne, daß der Vorstand oder ein bestimmtes Gremium die ÜL bestellt. Ist das Satzungsgemäß geschehen, ist das Thema vom Tisch.
Wie es zivilrechtlich aussehen mag, ist nochmal ein anderes Thema, aber auch da schützt der ÜL-Schein nicht sondern sind eher die konkreten fachspezifischen Erfahrungen und Kompetenzen von Belang. (Also bei uns z.B. die Graduierung.)
Es ist halt im Aikido ein immer wieder diskutiertes Thema. Und immer wieder das Ergebnis, daß es keine (versicherungstechnische) Notwendigkeit gibt.
Grüße,
Carsten
Michael1
29-09-2009, 00:02
Es gibt natürlich keine Notwendigkeit für den Schein. Es ist eine Möglichkeit einen gewissen Ausbildungsstand einfach belegen zu können. Das ist alles. Natürlich geht das auch auf anderem Weg, und natürlich entbindet es nicht von entsprechender Sorgfalt.
Und wie das letztendlich von Versicherung oder eben vom Gericht bewertet wird ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Die Verletzungen die in meinem Verantwortungsbereich entstanden sind verliefen letztendlich immer recht glimpflich, die Nachfrage durch eine Versicherung nach dem was und wie war aber schon da (nach einem Wirbelbruch).
Den Hinweis auf die Satzungsgemäß durchgeführte Veranstaltung gibt es bei uns in ähnlicher Form meines Wissens auch. Dabei gibt es bestimmte Einschränkungen wenn mich das richtig im Kopf habe, und den Hinweis auf die allgemeinen Bedingungen für Haftpflichtversicherungen (irgendwie so ähnlich..) der ARAG. Und da steckt dann die Geschichte mit Ausschluss von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz drin. So hab ich das jedenfalls in Erinnerung. Bin Bereit da auch noch mal zu blättern, aber nicht mehr heute.
Dietrich von Bern
29-09-2009, 13:17
Danke für die Aufklärung!
Michael N.
30-09-2009, 09:01
@Dietrich von Bern
Für deine Fragen bekommst du konkrete Antworten vom LSB NRW.
Es gibt eine Broschüre von November 2008 mit dem Thema: "Rechtsfragen für Übungsleiter/innen, Antworten auf die 50 von ÜL am häufigsten Fragen"
:D
warum stellst du nicht gleich das pdf ein ?
http://www.lsb-berlin.net/fileadmin/pdfs/vereinsberatung/Rechtsfragen_fuer_ueL.pdf
die antworten gelten aber nur für clubs die im jeweiligen LSB sind.....
Dietrich von Bern
30-09-2009, 14:04
Hey super! Das ist der Hammer! Da bleiben keine Wünsche offen...
Kofferfish
26-11-2009, 11:57
Hallo,
ich möchte das Thema noch kurz "aufleben lassen", da ich zu diesen Thema auch ein paar Fragen habe.
Also, zu mir: Ich betreibe seit 1985 Kampfsport (geboren 1977) das ist Karate (Shotokan), Kickboxen, Wing Tsung. Vor einiger Zeit habe ich als Personal Trainer begonnen (in meiner Freizeit) und bringe so Erwachsene eine Mischung aus allem (Selbstverteidigung) bei.
Meine "Schüler" sind sehr begeistert und sagen immer, Mensch mach doch eine Schule auf ... Ich habe mich jetzt auch mit: Kyokushin Karate beschäftigt und bin von diesem Styl einfach nur begeistert. Im Januar lerne ich einen Trainer für Kyokushin Karate kennen, bei dem ich auch mehrere Wochen unterricht nehmen kann. Da er selbst 7. Dan in Okinawa Kyokushin Karate und Mitglied/Prüfer des Verbandes in Okinawa ist könnte er theoretisch auch Prüfungen abnehmen. Er hat mir auch mitgeteilt, das Shotokan Karate ein Verwandter von Kyokushin ist und das ich mit diesen Kenntnissen auf Kyokushin aufbauen kann.
Zurück zum Thema.
Ich habe Fußball in einem kleinen Dorfverein gespielt. Den Vorstand etc. kenne ich sehr gut. Dieser Verein hat jetzt ein paar Probleme bekommen, denn einige Abteilungen sind zu größeren Vereinen gewechselt. Jetzt hat dieser Verein so einige freie Termine in ihrer Halle. Jetzt ist meine Idee, das ich evtl. ein Kyokushin "light" Karate Abteilung in diesen Verein gründe. Warum "light" kein Vollkontakt!
Das heißt, das ich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 2-3 in der Woche Training anbiete. Evtl. bekomme ich auch eine Lizenz das ich selbst Prüfungen etc. abnehmen darf (das klärt sich noch).
Ich habe also keinen Trainerschein ... ich hätte dann vielleicht nur eine Lizenz das ich nach den Richtlinien des Okinawas Kyokushin Verbandes das ich nach ihren Statuten Ausbilden und Prüfen darf.
Das reicht aber bestimmt nicht in Deutschland oder?
Was denkt ihr was brauche ich genau um in Deutschland eine Abteilung in einem Verein trainieren darf (Trainerschein? Versicherung? etc.)
Ich denke auch daran das ich evtl. selbst ein (kleines) Dojo eröffne (Voraussetzung ich bekomme die Lizenz des Trainers und des Verbandes).
Was brauche ich dafür?
Danke für die Antworten!!!
sportvereine fordern meist die mitgliedschaft des verbandes im lsb.
Kanomann
26-11-2009, 20:03
Was denkt ihr was brauche ich genau um in Deutschland eine Abteilung in einem Verein trainieren darf (Trainerschein? Versicherung? etc.)
Ich denke auch daran das ich evtl. selbst ein (kleines) Dojo eröffne (Voraussetzung ich bekomme die Lizenz des Trainers und des Verbandes).
Was brauche ich dafür?
Danke für die Antworten!!!
Du musst dir nur mal vorstellen das sich einer deiner Schüler während der Einheit verletzt.
Spätestens dann fragt die Versicherung nach der verantwortlichen Person und deren Qualifikation!
Ob der Trainerschein oder die ÜL Lizenz nun zwingend notwendig sind kann ich nicht sagen.
Ich habe die Trainer C Lizenz vom Deutschen Judo Bund und die Fachübungsleiter Lizenz für Judo mit Behinderten vom Behinderten-Sport-Verband und denke das ich, wenn ich nicht grob fahrlässig handele, auf der sicheren Seite bin.:cool:
Kofferfish
26-11-2009, 20:19
Hab heute mit den LSB gesprochen.
Für die Situation soll ich den Fachübungsleiter Breitensport machen.
Da der Stil vom DKV nicht unterstützt wird, soll ich nur den "normalen" machen und nicht einen speziellen ...
Kanomann
26-11-2009, 20:30
Das finde ich gut. Kein Mensch fragt nach der Richtung der Qualifikation.
Hauptsache- du hast Eine. Bei unserem Stadt-Sport-Bund kann man eine Breitensport-Lizenz an 6 Wochenenden machen.
Average Joe
26-11-2009, 21:00
Das finde ich gut. Kein Mensch fragt nach der Richtung der Qualifikation.
Hauptsache- du hast Eine. Bei unserem Stadt-Sport-Bund kann man eine Breitensport-Lizenz an 6 Wochenenden machen.
Es gibt auch Kompaktseminare, in denen man die Sportübungsleiter C- Lizenz an 10 Tagen am Stück macht. Wenn du die Lizenz mit Vereinsempfehlung machst, dann zahlst du sogar meistens nur die Hälfte!
Außerdem würde ich dir empfehlen die "übergreifende" C-Lizenz zu machen, also für Kinder und Erwachsene. Insgesamt 120 Stunden (früher waren es glaube ich 144 oder so).
Informiere dich mal bei den Stadt- bzw. Kreissportbünden in deiner Umgebung!
Viel Erfolg
Kanomann
26-11-2009, 22:35
Es gibt auch Kompaktseminare, in denen man die Sportübungsleiter C- Lizenz an 10 Tagen am Stück macht.
Alles soweit richtig. Aber, wer ist schon bereit 2 Wochen Urlaub für so nen Lappen zu opfern???
Der Breitensportschein umfasst, wenn es dabei geblieben ist, 80 Stunden.
k.surfer
26-11-2009, 22:55
Frage an den Kofferfish:
Was ist Okinawa-Kyokushin Karate?
Gibt's einen Internet-Auftritt / Link zu dem Club / Verband? Bin sehr interessiert.
Vielen Dank!
Kofferfish
27-11-2009, 08:14
Frage an den Kofferfish:
Was ist Okinawa-Kyokushin Karate?
Gibt's einen Internet-Auftritt / Link zu dem Club / Verband? Bin sehr interessiert.
Vielen Dank!
Hallo,
also hier die Infos zum Stil:
Kyokushin Kaikan ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Kyokushin_Kaikan)
hier die Entstehung:
http://www.kyokushinkaikan-karate.de/bilder/diagramm.png
und hier die beiden Deutschen Verbände + Dojo Liste:
Deutsche Kyokushinkai Organisation (http://kyokushin.de/)
Kyokushinkai Deutschland (http://www.kyokushinkai-deutschland.de/)
Zu "meinen" Trainer ... ich betreibe ja schon seit Jahren Shotokan Karate und wenn du dir die Entstehung des Kyokushin anschaust, kannst du erkennen, das Kyokushin aus Shotokan entsteht. Es sind also alle Grundtechniken des Shotokan enthalten und es gibt einige andere Kicks (Härter).
Außerdem ist der Stil sehr viel härte und 65 % des Trainings mach das Kumite aus. Also nicht nur Techniktraining.
Dieser Trainer den ich kennenlerne ist der Vater von einem bekannten (Japaner aus Okinawa) der selbst ein Dojo in Naha City betreibt. Er ist für mehrere Wochen/ Monate in Deutschland und habe seinen Sohn das Interesse an das Kyokushin Karate mitgeteilt.
Jetzt bekomme ich von Ihn und seinem Sohn ein richtig heftiges Trainings verpasst. Vorher muss ich mich aber noch abhärten ... Wenn das alles klappt bekomme ich ... vielleicht ... die Möglichkeit mich in diesen Stil Prüfen zu lassen.
Und der Verband (oder so ähnlich) des Vaters ist in Okinawa (Webseite leider nein ...)
So ich hoffe ich konnte deine Fragen damit beantworten.
Grüße
p.s. der verlangt natürlich auch "etwas" Geld für das Einzeltraining bei Ihm und seinem Sohn.
Markus
k.surfer
27-11-2009, 16:05
Vielen Dank, jetzt verstehe ich, wie das gemeint war. Soweit ich informiert bin, war das Dojo von Herrn Oyama in Tokio; insofern war mir jetzt nicht klar, was mit Okinawa-Kyokushin gemeint ist.
Das Kyokushin Dojo auf Okinawa macht dann quasi einen re-importierten Stil.
Mit der Sichtweise könnte man Shotokan auch als Okinawa-Karate bezeichnen, was m. E. aber nicht richtig wäre.
Warum die Tritte härter sein sollen, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Das Treten hängt doch mehr vom Treter und weniger vom Stil ab.
k.surfer
27-11-2009, 16:24
Anmerken möchte ich noch, dass mir diese Geschichte etwas dubios vorkommt, speziell der letzte Satz mit dem Geld.
Man kann doch in den Kyokushin Dojo in Deutschland relativ günstig zu Fitnesscenter- oder Vereinstarifen trainieren. Viel Geld braucht man also nicht. Allerdings muss man schon eine Weile trainieren, um soviel drauf zu haben, anderen etwas beizubringen.
Und ob man mit Kyokushin im Angebot besonders großen Zulauf haben wird, wage ich zu bezweifeln.
Kofferfish
01-12-2009, 22:41
Warum die Tritte härter sein sollen, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Das Treten hängt doch mehr vom Treter und weniger vom Stil ab.
Ja richtig, aber bis jetzt habe ich Shotokan Karate gemacht da gibt es so extreme Fußfeger, oder Tritte von oben in die Kniekelle nicht. Ist eben halb Kontakt.
Anmerken möchte ich noch, dass mir diese Geschichte etwas dubios vorkommt, speziell der letzte Satz mit dem Geld.
Ich bekomme Einzelstunden die sein Sohn gerne bezahlt bekommen möchte außerdem werden/würden Sie mir dann meine Fähigkeiten zertifizieren und dafür möchte sein Sohn (etwas "Taschengeld") verdienen.
Man kann doch in den Kyokushin Dojo in Deutschland relativ günstig zu Fitnesscenter- oder Vereinstarifen trainieren. Viel Geld braucht man also nicht.
Also bei uns (Nürnberg) gibt es nach meinem Wissen kein aktives Dojo für Kyokushin mehr.
Allerdings muss man schon eine Weile trainieren, um soviel drauf zu haben, anderen etwas beizubringen.
Ja das stimmt, aber mit Erfahrungen in Shotokan und einen Privatlehrer der auch noch Japaner ist, ist nicht nur was besonderes ...
Und ob man mit Kyokushin im Angebot besonders großen Zulauf haben wird, wage ich zu bezweifeln.
Ich würde das auch nicht wegen dem Geld machen ... sondern weil mir das Spaß machen würde ... und der Zulauf mal schauen es ist was neues und wenn mann das in einem kostenlosen Probetraining gut verpackt ....
ponyeule
03-12-2009, 07:34
Wenn Du deine Kampfsportabteilung in den örtlichen Sportverein einbinden kannst/möchtest, ist von daher vlt auch die Versicherungsfrage zu klären...
In der DLRG zum Beispiel ist alles, was ein Übungsleiter (mit der entsprechenden Ausbildung) im Auftrag seiner Gliederung (Ortsverein) macht, versicherungstechnisch abgesichert. Macht er es auf eigene Faust, muß eine Zusatzveersicherung her...
Bei der Ausbildung wird ja nicht nur darauf gesehen, ob derjenige qualifiziert ist (fachlich), sondern auch, ob und wie er es in einer Gruppe rüberbringt. Ist schon was anderes, als Einzelunterricht...
Viel Glück und Erfolg für Dein Vorhaben!
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