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Vollständige Version anzeigen : Kopfstoß



utz02
09-10-2009, 19:21
Hallo,

ich hab' da 'ne Frage, die mich schon ewig lange interessiert.

Man hört oft von Kopfstoß.

Ich verstehe das nicht, denn wer seinem Feind einen Kopfstoß versetzt, Stirn gegen Stirn, der erleidet doch selbst die selben Schmerzen, oder die selbe Benommenheit, oder verliert das Bewusstsein, wie sein Gegner, evtl. auch Schädelbruch - oder nicht?

Gruß
utz02

Varus63
09-10-2009, 19:25
Ziel ist eher Nase/Jochbein-- also Bereiche die tendenziell nachgeben;)

BillaP
09-10-2009, 19:25
Hmm also ich glaube wenn du deinen kopf gegen etwas schlägt müsste der andere theoretisch gesehen mehr schmerzen haben. Da war ma iwas mit physik und bewegender und stehender körper oder so. Zudem zielt man eigentlich eher die nase bzw ins gesicht. So würde ich jedenfalls zielen falls ich sowas machen würde.

Stevederkrueger
09-10-2009, 19:39
Nase, Jochbein und Schläfe evt, noch.

Aber nie auf die Stirn oder den Mund.:rolleyes:

utz02
09-10-2009, 19:57
Danke für eure Antworten.

@Stevederkrueger
...warum nicht auf die Stirn oder den Mund?

Die Stirn meidet man wahrscheinlich deshalb, damit man nicht selbst KO geht. Und den Mund wahrscheinlich, um sich nicht an den Zähnen des anderen zu verletzen, oder?

Fips
09-10-2009, 20:17
Hmm also ich glaube wenn du deinen kopf gegen etwas schlägt müsste der andere theoretisch gesehen mehr schmerzen haben. Da war ma iwas mit physik und bewegender und stehender körper oder so.

Lass es mich einfach ausdrücken: Nein!

Schnueffler
09-10-2009, 20:22
Man sollte mit seinen nach außen gewölbten Knochen auf die nach innen gewölbten Knochen des Gegners treffen! :cool2:

Drunken Master
09-10-2009, 21:07
Gabs nicht schonmal so einen Thread, in dem der Threadersteller behauptet hat, das vorne ein Muskel am Kopf ist, den man abhärten kann? :D

enraged_Clown
09-10-2009, 21:30
Gabs nicht schonmal so einen Thread, in dem der Threadersteller behauptet hat, das vorne ein Muskel am Kopf ist, den man abhärten kann? :D
ja, da habe ich irgendwas noch im hinter"kopf"

meridian9
09-10-2009, 21:49
Es gibt sogar Kopfstoss-Seminare - ein ganzes WE lang, oder gabs zumindest mal... :D

Kraken
09-10-2009, 22:09
alles über den brauen schlägt auf alles unter den brauen;):)

Schnueffler
09-10-2009, 22:11
alles über den brauen schlägt auf alles unter den brauen;):)

Langsam bekomme ich Angst!
Wir stimmen immer mehr überein! :ups:

Kraken
09-10-2009, 22:31
Langsam bekomme ich Angst!
Wir stimmen immer mehr überein! :ups:

dass ich derselben meinung bin wie der schnüffler zeichnet mich dann wohl aus:):D

Schnueffler
09-10-2009, 22:57
dass ich derselben meinung bin wie der schnüffler zeichnet mich dann wohl aus:):D

:ups: :ups: :ups:
Soll das jetzt eine Ehre für mich sein???
:verbeug: :verbeug: :verbeug:

Jin Rho
09-10-2009, 23:02
Es gibt sogar ne Übung fürn Kopfstoß.

Einige cm vor die Wand stellen und mit dem Kopf an diesw lehnen. Macht auf dauer Schmerzunempflicher und trainiert die dazugehörigen Muskeln.

Eigentlich eine Shaolintrainingsmethode für das Kunstück, Eisenstange auf Kopf zerschlagen.

Fluegel
10-10-2009, 00:23
ist ja im kfm enthalten, da haut man anderen den kopf zb in die rippen ;) oder man drückt den kopf des anderen gegen seinen und führt den anderen dann zu boden... also war sehr effektiv, tat immer ordentlich weh- die kopfschmerzen danach auch :o

Breitling
10-10-2009, 02:26
Gabs nicht schonmal so einen Thread, in dem der Threadersteller behauptet hat, das vorne ein Muskel am Kopf ist, den man abhärten kann? :D

Naja da man ja auch die Stirn runzeln kann hat man dort irgendwo auch muskeln^^ nur ob sich die abhärten lassen...

Fluegel
10-10-2009, 03:52
wiki sagt :kaffeetri

Beim sogenannten Stirnrunzeln bilden sich Falten auf der Stirn, die im höheren Alter immer deutlicher hervortreten. Diese Bewegung der Stirnhaut wird durch einen mimischen Muskel, den Musculus frontalis ermöglicht. ;)
gibt gescihts-yoga zur faltenstraffung... aber mit abhärten ist da nix :D

DerDieDas
10-10-2009, 09:03
n00bs. Bei nem Kopfstoß versuchst du mit der eigenen Nase das Auge des Gegners zu treffen:baeehh:

nuthin
10-10-2009, 13:03
pfff..richtig: lippe auf lippe. jesus-style!

Katana_Desperado
10-10-2009, 15:18
sehr unangenehm, diese kopfstoßgeschichte.
das letzte mal wo ich so etwas sah, wurde dem "getroffenen" mit einem stoß die nase (halb) abgerissen.

ohne folgeschäden fällt ein kopfstoß übrigens unter "gefährliche körperverletzung", da hinterlistig und furchtbar gemein. :-§

liebe grüße

Mounty
10-10-2009, 15:30
Das hab ich so jetzt das erste Mal gehört...welches gesetzesmerkmal soll das sein?

Katana_Desperado
10-10-2009, 15:37
Das hab ich so jetzt das erste Mal gehört...welches gesetzesmerkmal soll das sein?

tja, man lernt hier nie aus. :)

zitat aus dem paragraphen:

Bei der in § 224 StGB geregelten „gefährlichen Körperverletzung“ handelt es sich um eine Qualifikation. Bei bestimmten Arten der Körperverletzung, die durch genauere Merkmale definiert sind, wird die Strafandrohung erheblich erhöht, weil diese Begehungsweisen als in hohem Maße gefährlich eingestuft werden:

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

du kannst auch mal mit den stichworten "kopfstoß" und "gefährliche körperverletzung" goggeln. da müsstest du haufenweise treffer und urteile finden.

liebe grüße

Jin Rho
10-10-2009, 15:39
Hinterlistiger Überfall hat aber nichts mit Kopfstoß zu tun. Das kann auch einfach ein Ding in Fresse sein, wenn der andere nicht damit rechnen konnte.

Katana_Desperado
10-10-2009, 15:41
Edit....aus persönlichen Gründen.

freakyboy
10-10-2009, 15:44
Hmm also ich glaube wenn du deinen kopf gegen etwas schlägt müsste der andere theoretisch gesehen mehr schmerzen haben. Da war ma iwas mit physik und bewegender und stehender körper oder so. Zudem zielt man eigentlich eher die nase bzw ins gesicht. So würde ich jedenfalls zielen falls ich sowas machen würde.

das würde dem actio = reactio prinzip wiedersprechen :)

angHell
10-10-2009, 19:59
Hinterlistiger Überfall hat aber nichts mit Kopfstoß zu tun. Das kann auch einfach ein Ding in Fresse sein, wenn der andere nicht damit rechnen konnte.

sowas nennt man auch: hinterlistig. ;)

Katana_Desperado
10-10-2009, 20:30
sowas nennt man auch: hinterlistig. ;)

habe ich auch nicht abgestritten.

liebe grüße

utz02
10-10-2009, 21:20
zitat aus dem paragraphen: von Katana Desperado

Bei der in § 224 StGB geregelten „gefährlichen Körperverletzung“ handelt es sich um eine Qualifikation. Bei bestimmten Arten der Körperverletzung, die durch genauere Merkmale definiert sind, wird die Strafandrohung erheblich erhöht, weil diese Begehungsweisen als in hohem Maße gefährlich eingestuft werden:

... 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

liebe grüße
Du hast Recht, Katana, aber wenn z. B. ein Rentner von zwei Schlägern angegriffen wird, wie vor längerer Zeit im bekannten Fall in der U-Bahn-Station, und sich dieser mittels Kopfstoß zur Wehr setzen würde, würde dann jemand danach fragen, ob der Kopfstoß des Rentners hinterlistig war? Schwer zu sagen, denn diesbezügliche Gerichtsurteile fallen oft sehr unverständlich aus, da Richter im Falle einer Selbstverteidigung meistens nach der Frage der "Verhältnismäßigkeit" urteilen. (siehe „Selbstverteidigungsparagraph“)

Selbstverteidigung / Notwehr (http://www.dresden.taekwondo-allkampf.info/wissenswertes/selbstverteidigungnotwehr.html)

Hätte z. B. der o. g. Rentner, der von den beiden Schlägern halb tot geprügelt wurde, in Notwehr einen der Beiden stark verletzt, dann hätte er höchstwahrscheinlich eine hohe Strafe dafür bekommen.

Ein anderes Beispiel
Einem aggressiven Schläger läuft irgend etwas über die Leber, und er sucht deshalb ein (unterlegenes) Opfer um „Dampf abzulassen“. Dieses findet er auch und schlägt ordentlich zu. Das Opfer ist zwar kräftemäßig unerlegen, dafür aber flinker. Es verpasst dem unberechenbaren Angreifer einen Schlag auf die Halsschlagader, dieser verliert das Bewusstsein und fällt mit dem Kopf unglücklich an eine Betonmauer oder auf den Steinboden etc. und zieht sich dabei einen bleibenden Schaden zu. Hier würde der Angegriffene höchstwahrscheinlich eine schwere Strafe bekommen, wenn nicht sogar Haftstrafe.

Ich finde die Frage nach der "Verhältnismäßigkeit" unverständlich, denn wenn jemand in der Praxis massiv angegriffen wird, dann wird er sich nicht vor jeder Gegenwehr-Aktion erst Gedanken darüber machen, ob diese Aktion „verhältnismäßig“ ist. Es ist zwar traurig, aber in der Praxis hat der, der sich halb tot schlagen lässt, bessere Karten als der, der sich ordentlich zur Wehr setzt.

Wenn ich Richter wäre, dann würde ich nicht nach der "Verhältnismäßigkeit" fragen, sondern nur danach, wer als erster handgreiflich wurde.

Gruß
utz02

Horst der Heilige
10-10-2009, 22:10
Hmm also ich glaube wenn du deinen kopf gegen etwas schlägt müsste der andere theoretisch gesehen mehr schmerzen haben. Da war ma iwas mit physik und bewegender und stehender körper oder so. Zudem zielt man eigentlich eher die nase bzw ins gesicht. So würde ich jedenfalls zielen falls ich sowas machen würde.

Lass mich dem NEIN noch was anfügen!
Wenn du mal beim Frühstücken 2 gleichharte Eier gekocht hast, halte eins ruhig(oder stells in nen Eierbecher) und schlag mim anderen (nicht zu grob) drauf! Wirst schon merken welches bricht ;)
S gleiche gilt fürn Kopf^^:D

Kraken
10-10-2009, 22:16
das würde dem actio = reactio prinzip wiedersprechen :)

nope, tut es nicht:)

der bewegte körper hat nämlivh ein höheres potential;)

Andreas
10-10-2009, 23:02
sowas nennt man auch: hinterlistig. ;)

Ja, aber wenn ich zujemanden sage "ich geb dir jetzt ne Kopfnuss" ist das doch nicht mehr "hinterlistig" sondern nur noch gemein.

Warum soll jetzt ne Kopfnuss generell hinterlistig sein?

Fips
10-10-2009, 23:22
nope, tut es nicht:)

der bewegte körper hat nämlivh ein höheres potential;)

Und?:confused:

Zunte
10-10-2009, 23:27
Experten, Experten in allen Lebenslagen findet man im KKB. Ob Physiker oder Juristen hier wird einem geholfen...

Katana_Desperado
10-10-2009, 23:42
Experten, Experten in allen Lebenslagen findet man im KKB. Ob Physiker oder Juristen hier wird einem geholfen...

hehe, jaja, so ist es hier im kkb!
:-)

k.surfer
11-10-2009, 01:29
Du hast Recht, Katana, aber wenn z. B. ein Rentner von zwei Schlägern angegriffen wird, wie vor längerer Zeit im bekannten Fall in der U-Bahn-Station, und sich dieser mittels Kopfstoß zur Wehr setzen würde, würde dann jemand danach fragen, ob der Kopfstoß des Rentners hinterlistig war? Schwer zu sagen, denn diesbezügliche Gerichtsurteile fallen oft sehr unverständlich aus, da Richter im Falle einer Selbstverteidigung meistens nach der Frage der "Verhältnismäßigkeit" urteilen. (siehe „Selbstverteidigungsparagraph“)

Selbstverteidigung / Notwehr (http://www.dresden.taekwondo-allkampf.info/wissenswertes/selbstverteidigungnotwehr.html)

Hätte z. B. der o. g. Rentner, der von den beiden Schlägern halb tot geprügelt wurde, in Notwehr einen der Beiden stark verletzt, dann hätte er höchstwahrscheinlich eine hohe Strafe dafür bekommen.

Ein anderes Beispiel
Einem aggressiven Schläger läuft irgend etwas über die Leber, und er sucht deshalb ein (unterlegenes) Opfer um „Dampf abzulassen“. Dieses findet er auch und schlägt ordentlich zu. Das Opfer ist zwar kräftemäßig unerlegen, dafür aber flinker. Es verpasst dem unberechenbaren Angreifer einen Schlag auf die Halsschlagader, dieser verliert das Bewusstsein und fällt mit dem Kopf unglücklich an eine Betonmauer oder auf den Steinboden etc. und zieht sich dabei einen bleibenden Schaden zu. Hier würde der Angegriffene höchstwahrscheinlich eine schwere Strafe bekommen, wenn nicht sogar Haftstrafe.

Ich finde die Frage nach der "Verhältnismäßigkeit" unverständlich, denn wenn jemand in der Praxis massiv angegriffen wird, dann wird er sich nicht vor jeder Gegenwehr-Aktion erst Gedanken darüber machen, ob diese Aktion „verhältnismäßig“ ist. Es ist zwar traurig, aber in der Praxis hat der, der sich halb tot schlagen lässt, bessere Karten als der, der sich ordentlich zur Wehr setzt.

Wenn ich Richter wäre, dann würde ich nicht nach der "Verhältnismäßigkeit" fragen, sondern nur danach, wer als erster handgreiflich wurde.

Gruß
utz02

Der angegebene Link führt zu einem Text, der m. E. sehr fragwürdig ist.

Sinnvoller ist es, sich die real existierenden Gesetzestexte durchzulesen und sich ein eigenes Urtel zu bilden. Die Hypothesen bzgl. der Bestrafung sich selbst verteidigender Menschen halte ich auch für äußerst fragwürdig.

Ju-Jutsu-Ka
11-10-2009, 01:59
Der angegebene Link führt zu einem Text, der m. E. sehr fragwürdig ist.

100%ige Zustimmung



Sinnvoller ist es, sich die real existierenden Gesetzestexte durchzulesen und sich ein eigenes Urtel zu bilden. Die Hypothesen bzgl. der Bestrafung sich selbst verteidigender Menschen halte ich auch für äußerst fragwürdig.

Noch besser ist es existierende Urteile zu verwenden, da der Gesetztestext doch von Richtern manchmal anders ausgelegt wird, als ein Nichtjurist es tun würde.
(Ein Beispiel ist die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende, im Gesetztestext ist das der Regelfall, in der Realität die Ausnahme)



Das Ziel eines Kopfschtoßes kann im Einzelfall auch andere Stellen als der Kopf sein.
z.B. der Körper im Bodenkampf, wenn der Gegner einen in der Guard hat.
(Ist einmal im Sparring passiert, upps musste da schnell einer aufs Klo zum Kotzen)

Schnueffler
12-10-2009, 00:56
Der angegebene Link führt zu einem Text, der m. E. sehr fragwürdig ist.


Ist er. Fing schon ganz zu Anfang an!
Wenn ein Polizist im Dienst ein rechtswidrigen Angriff auf einen startet, darf man sich wehren! ;)
Aber das zu erkennen ist mMn schwer.

xPatrickx
17-10-2009, 13:54
Es gibt sogar Kopfstoss-Seminare - ein ganzes WE lang, oder gabs zumindest mal... :D

oh ja und wie es die gab:

mit vollkontaktsparring und sandsack drills,sowie abhärtung mit dem kwon headconditioner II !!!

ist noch irgendwo in den veranstaltungsdaten vergraben...


BITTE WIEDERBELEBEN!!!!!!!

:D

Stevederkrueger
17-10-2009, 14:06
Der Kopfstoß als solches wird mit Körperverletzung bestraft.

Der Kopfstoß auf einen unbeteiligten kann man als hinterlistigen überfall werten.
StGb sagt das ganz klar aus.

Eine Schlägerei ist nicht automatisch ein hinterlister Überfall.

Ein Kopfstoß kann ein sehr probates Mittel zur SV sein.

xPatrickx
17-10-2009, 14:08
in der tat.
die gute alte kopfnuss kann eine situation auch a) flott und b)unauffällig beenden.

Stevederkrueger
17-10-2009, 14:26
Hatte mal nen Kollegen, der hat jemanden aus der Not heraus ne Kopfnuss gegeben, der hatte dann an seiner Stirn nen netten Cut.:(

Schön ins Gebiss reingehauen den Kopf.:rolleyes:

.ich.
17-10-2009, 17:45
Der Kopfstoß als solches wird mit Körperverletzung bestraft.

Huch, ich dachte, das wäre dank der Menchenrechte verboten? :P

Stevederkrueger
17-10-2009, 17:46
Na den bekommste ja nicht vom Richter sondern im Knast.:D:D:D

Sorry falscher Satzbau.:o

Tea-Kwon_Joe
17-10-2009, 18:29
ob der Kopfstoß des Rentners hinterlistig war?

:D:D:D:D das ist der lustigste Satz den ich seit langem gehört hab. Bestimmt hat der Rentner die beiden in die Falle gelockt um ihnen einen hinterlistigen Kopfstoß zu verpassen hahahaha ...
Tut nichts zu Sache ich lieg aber trozdem unterm Tisch

scientist
18-10-2009, 14:32
"denn diesbezügliche Gerichtsurteile fallen oft sehr unverständlich aus, da Richter im Falle einer Selbstverteidigung meistens nach der Frage der "Verhältnismäßigkeit" urteilen. (siehe „Selbstverteidigungsparagraph“)"

hi,
erstmal aufräumen mit mißverständnissen:

1. kein richter prüft jemals bei der notwehr die verhältnismäßigkeit. die einzigen, die das machen, sind jura-studenten in ihrer ersten strafrechtsklausur - und das wird dann auch entsprechend bewertet:D

2. ob ein kopfstoß ein hinterlistiger überfall ist, kann man pauschal nicht sagen, kommt immer auf den einzelfall an. wenn sich ein rennter mit kopfstoß wehrt, kannst du hinterlist allerdings vergessen

hier im board ist glaub ich auch ein thread mit erklärungen zur notwehr gepinnt....bitte lesen, bevor man was übernotwehr schreibt.danke
gruß

Katana_Desperado
18-10-2009, 15:08
edit

SaschaB
18-10-2009, 15:21
[B]

au man.
du scheinst ja bescheid zu wissen.

liebe grüße

Wenn das ironisch gemeint ist, dann lass dir sagen: Es stimmt! Kein Richter prüft die "Verhältnismäßigkeit" bei Notwehr.

Ich wundere mich, dass diese Diskussion immer mal wieder auftaucht...

Katana_Desperado
18-10-2009, 15:45
edit

Stevederkrueger
19-10-2009, 16:07
Er prüft ob das Mittel der Erforderlichkeit entspricht.;)

Verhältnismäßigkeit kennt man nur im SEC BW und POLBereich.

KhRYZtAL
19-10-2009, 16:24
nein schon wieder so ein fred :D

Stevederkrueger
19-10-2009, 17:10
So ist das nun mal.

1789
19-10-2009, 17:25
kopfstoss...
hmm die chinesen sagen ja hier:"Kopf aus Glas"

gruss1789

MisterT
14-11-2009, 19:29
Es gibt sogar Kopfstoss-Seminare - ein ganzes WE lang, oder gabs zumindest mal... :D

Aua...danach gibet Kopfschmerzen gratis xD

backzwerg55
16-11-2009, 00:09
Wenn das ironisch gemeint ist, dann lass dir sagen: Es stimmt! Kein Richter prüft die "Verhältnismäßigkeit" bei Notwehr.

Ich wundere mich, dass diese Diskussion immer mal wieder auftaucht...



kann ja nicht ganz sein - der Typ mit dem Neck Messer und seinen 3,5 Jahren Haft hat doch eine Notwehrsituation anerkannt bekommen in der er übertrieben reagiert hat?!

Holzfäller
16-11-2009, 10:32
kann ja nicht ganz sein - der Typ mit dem Neck Messer und seinen 3,5 Jahren Haft hat doch eine Notwehrsituation anerkannt bekommen in der er übertrieben reagiert hat?!

Verhältnismäßigkeit ist ein juristischer Begriff, der eine andere Bedeutung hat als das, was man im Volksmund darunter versteht. Der richtige Begriff ist Gebotenheit.

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Stevederkrueger
17-11-2009, 12:55
Ein Kopfstoß kann sehr gut aein auf kurze Distanz.:D

El Commandante
17-11-2009, 13:30
Ich bringe das hier aus dem Kopf, also soll es nur der Orientierung dienen.. Wenn man § 32 StGB (BRD) durchprüft, also sich fragt, ob eine Rechtfertigung durch Notwehr vorliegen könnte, dann geht man folgendes Schema durch:

1) Notwehrlage
a) Angriff
b) gegenwärtig
c) rechtswidrig
2) Notwehrhandlung
a) Geeignetheit
b) relativ mildestes Mittle
3) Gebotenheit
4) subjektives Rechtfertigungselement
a) Kenntnis der Notwehrlage
b) Verteidigungsille

Eine Einschränkung des Notwehrrechts ist beim Gliederungspunktunkt 2) b) und beim Gliederungspunkt 3) denkbar. Der Verteidiger muss zur Abwehr des Angriffs das "relativ mildeste Mittel" einsetzen. D.h., dass er, falls mehrere Möglichkeiten denkbar sind, diejenige wählen muss, die den Angriff abwenden kann (die also "geeignet" ist, siehe Punkt davor), die aber zugleich den Angreiffer am wenigsten beeinträchtigt. Das alles an sich aber ohne Preisgabe der eigenen Interessen. Man braucht sich also nicht verletzen zu lassen, um den Angreifer zu schonen. Die nächste Wertungsstufe besteht darin, dass die Verteidigung geboten sein muss. Hier findet keine klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung statt, wie z.B. beim rechtfertigendem Notstand nach § 34 StGB statt. Man geht nur einige Fallgruppen durch, um einen rechtsmissbräuchlichen Gebrauch des Notwehrrechts auszuschließen. Das Notwehrrecht ist z.B. bei sog. Bagattelangriffen eingeschränkt. Wenn mir jemand mit der Taschenlampe ins Gesicht leuchtet, kann ich ihn dafür nicht umkloppen. Ein noch besseres Fallsbeispiel ist das sog. krasse Missverhältnis zwischen Eingriffs- und Erhaltungsgut. Wenn ein Dieb im Garten eines Rollstuhlfahrers Kirschen vom Baum pflückt, so ist ein Schuss sicher geeignet, um ihn vom Baum zu holen. Da der Rollstuhlfahrer nicht klettern kann, ist der Schuss auch das relativ mildeste Mittel, da der Rollstuhlfahrer ohne Preisgabe eigener Interessen den Dieb nicht anders aufhalten kann. Der Schuss ist aber nicht geboten, daher würde in einem solchen Fall eine Rechtfertigung des Rollstuhlfahrers aus Notwehr nicht in Frage kommen.

Noch was zum Hinterlistigen Überfall. Dass ein Kopfstoß automatisch einen hinterlistigen Überfall nach § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB darstellen soll, ist absoluter Unfug. Die Hinterlistigkeit ergit sich meistens aus der Situation, nicht aus dem konkret verwendetem Mittel (oder aus einem Zusammenspiel von beidem). Ein Kopfstoß ist einfach ein körperliches Angriffsmittel, wie z.B. ein Faustschlag. Der Gebrauch einer Würgeschlinge von hinten ist ein hinterlistiger Überfall.

Noch etwas zur sog. "Verhältnismäßigkeit der Notwehr". Eine so benannte Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt es im deutschen Recht nicht, durch die Wertungskategorien des relativ mildesten Mittels und der Gebotenheit kommt sie aber doch durch die Hintertür rein. Gut ist, das durch die Formulierung des § 32 StGB klar ist, dass sie Interessen des Verteidigers im Vordergrund stehen. In anderen Rechtsordnungen wird im Notwehrparagraphen aber durchaus der Begriff der Verhältnismäßigkeit verwendet, ohne dass das Nachteile für den Verteidiger haben muss. Im § 29 Abs. 2 StGB CZ (das neue tschechische Strafgesetzbuch, welches am 01.01.2010 in Kraft tritt) heißt es: Notwehr liegt nicht vor, wenn die Verteidigung im Vergleich zum Angriff völlig offensichtlich unverhältnismäßig war. Daraus wird auch deutlich, dass vor allem die Rechtsgüter des Verteidigers schützenswert sind, die des Angreiffers nur bei einer zu starken Beeinträchtigung, in bestimmten Fällen nie, es kommt dann zu einer uneingeschränkten Duldungspflicht des Angreifers.

herrdeslichtes
28-11-2009, 14:51
jungs es ist gefährliche körperverletzung wenn man die nase mit seiner stirn bricht... bin mir leider zu 100 % sicher.

simon ulm
28-11-2009, 15:12
Zitat von Mantana Beitrag anzeigen
Hmm also ich glaube wenn du deinen kopf gegen etwas schlägt müsste der andere theoretisch gesehen mehr schmerzen haben. Da war ma iwas mit physik und bewegender und stehender körper oder so.


Ich glaube, Mantana hat recht. Es ist z.B. so, das wenn bei einem Frontanaufprall von 2 Autos mit der selben masse, das langsamere Auto wesentlich stärker beschädigt wird, und wesentlich weiter zurückbeschleunigt wird. Das schnellere Auto nimmt weniger Schaden.
Leider kann ich mit den konkreten physikalischen Gesetzen nicht dienen.

Aber nimm die Nase ;)

LG Simon