Vollständige Version anzeigen : 1800 Euro Strafe, weil ich mich gewehrt habe
Wunder der Straße
13-10-2009, 22:32
Jetzt gibts schon eine auf den Sack wenn man sich nicht verdreschen läßt. :o
Carsten H. (40) griff in Dresden gegen brutale Pöbler in der Straßenbahn zum Pfefferspray: 1800 Euro Strafe, weil ich mich gewehrt habe - Dresden - Dresden - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/10/12/1800-euro-strafe/weil-ich-mich-gewehrt-habe.html)
Graubereich
13-10-2009, 22:34
Jetzt gibts schon eine auf den Sack wenn man sich nicht verdreschen läßt. :o
Carsten H. (40) griff in Dresden gegen brutale Pöbler in der Straßenbahn zum Pfefferspray: 1800 Euro Strafe, weil ich mich gewehrt habe - Dresden - Dresden - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/10/12/1800-euro-strafe/weil-ich-mich-gewehrt-habe.html)
FRECHEIT!!! :mad:
Habe auch schonmal mehrere Angreifer verprügelt und musste dafür Strafe zahlen,weil die einfach gesagt haben,ich hätte sie angegriffen.... Hier wundert mich nichts mehr......
dingdong
13-10-2009, 22:40
Bild ?
Wunder der Straße
13-10-2009, 22:45
Bild ?
Haben die sich sicher nur ausgedacht, wa? :rolleyes:
"Jetzt landet die Sache vor Gericht " Kurz davor "Das Amtsgericht Dresden verhängte"
Wer findet den Fehler ?
Bei Artikeln dieser Publikation bin ich immer skeptisch.;)
Wunder der Straße
13-10-2009, 22:50
"Jetzt landet die Sache vor Gericht " Kurz davor "Das Amtsgericht Dresden verhängte"
Wer findet den Fehler ?
Bei Artikeln dieser Publikation bin ich immer skeptisch.;)
Und dazwischen: Wir haben gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt
dingdong
13-10-2009, 22:54
Haben die sich sicher nur ausgedacht, wa? :rolleyes:
ne und hitler lebt in argentinien
stand auch letztens in der bild mein ich
hab jedenfalls so eine überschrift dort gelesen.......
Lars´n Roll
13-10-2009, 22:54
Wer findet den Fehler ?
Hab ihn! :)
„Ich habe übers Handy die Polizei gerufen“, sagt Carsten.
ne und hitler lebt in argentinien
stand auch letztens in der bild mein ich
hab jedenfalls so eine überschrift dort gelesen.......
http://www.funpic.hu/files/pics/00035/00035767.jpg
http://www.funpic.hu/files/pics/00035/00035767.jpg
Und damit haben wir den Beweis wie die Bildzeitung funktioniert;):D;)
Das könnte aber auch Ekel Alfred sein.
Wunder der Straße
13-10-2009, 23:05
ne und hitler lebt in argentinien
stand auch letztens in der bild mein ich
hab jedenfalls so eine überschrift dort gelesen.......
Ich dachte in Wien?
YouTube - Adolf Hitler (http://www.youtube.com/watch?v=EpTXwAqF2yE)
Black Adder
14-10-2009, 00:41
Jetzt gibts schon eine auf den Sack wenn man sich nicht verdreschen läßt. :o
Carsten H. (40) griff in Dresden gegen brutale Pöbler in der Straßenbahn zum Pfefferspray: 1800 Euro Strafe, weil ich mich gewehrt habe - Dresden - Dresden - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/10/12/1800-euro-strafe/weil-ich-mich-gewehrt-habe.html)
Jup. Die polizei dein freund und helfer. Wenn du der täter bist. Man sollte die jugendlichen fürs bundesverdienstkreuz vorschlagen. Vielleicht auch noch für den nobel preis. Aber das man sich besser nicht wehrt wenn man angegriffen wird ist eigentlich nicht wirklich was neues. Und das polizei und justiz öfter auf der seite der täter stehen als auf der der opfer auch nicht.
holy_hell
14-10-2009, 06:36
ne und hitler lebt in argentinien
stand auch letztens in der bild mein ich
hab jedenfalls so eine überschrift dort gelesen.......
ich dachte der hatte ufos...:(
KhRYZtAL
14-10-2009, 07:49
oh mann...warum wird in so nem fall überhaupt den jugendlichen geglaubt das is echt unfassbar...ich mein ich bin selber noch einer aber ich weiss wie kaputt im kopf manche in meinem alter oder jünger noch drauf sind...
meinen die ernsthaft, dass der Mann einfach so aus spaß ne gruppe von 8 jugendlichen anpöbelt, die mädels dumm anmacht und ihnen dann weil er so cool ist noch ne ladung pfefferspray hinterher jagt ?!
sowas macht mich echt wütend...:mad:
wie soll man denn bei solchen aktionen der justiz noch vertrauen...ich hoffe mal, dass da einige infos nicht im artikel stehen, die die sache nicht so eindeutig machen!
ich hoffe mal, dass da einige infos nicht im artikel stehen, die die sache nicht so eindeutig machen!
Davon ist auszugehen. In der Bild stand auch schon über jugendliche Schläger "Erkan S. und Hakan K. (Namen von der Red. geändert)"... in Wirklichkeit hießen die Jungs dann Markus und Sebastian, aber egal :rolleyes:
Wir hören hier nur das vermeintliche Opfer. Wenn die Gegenseite glaubhaft darlegen kann, dass er sie mit Pfefferspray angegriffen hat, tough shit.
kingoffools
14-10-2009, 09:07
Wie immer sollte man beide Seiten hören, bevor man sich ein Urteil erlaubt.
Was ich so im Express davon gelesen habe, ist der Pfeffersprayer wohl berufsunfähig und lebt von der Stütze.....nu dreh ich das mal um und behaupte, der Typ war gefrustet und wollte ein paar junge Mädels aufreissen, ist aber gnadenlos abgeblitzt....wurde dann aufdringlich und die anderen Jugendlichen haben versucht die Mädels zu beschützen......und der Asi greift dann zum Pfefferspray......
Nu sieht die Sache doch ganz anders aus, oder ? :ups:
*Azrael*
14-10-2009, 09:16
Apropos... war der net IN der Bahn? müsste das Spray ihn da net auch erreichen?
Trisomie78
14-10-2009, 09:40
wie wär s, wenn man noch mal ne million kameras in s bahnhofsklo hängt? :rolleyes:
Davon ist auszugehen. In der Bild stand auch schon über jugendliche Schläger "Erkan S. und Hakan K. (Namen von der Red. geändert)"... in Wirklichkeit hießen die Jungs dann Markus und Sebastian, aber egal :rolleyes:
Wir hören hier nur das vermeintliche Opfer. Wenn die Gegenseite glaubhaft darlegen kann, dass er sie mit Pfefferspray angegriffen hat, tough shit.
Eigendlich war's genau anderst rum, aus Zweihahn und Dreihahn, wurde kurzer Hand Max und Moritz...
KhRYZtAL
14-10-2009, 10:34
Eigendlich war's genau anderst rum, aus Zweihahn und Dreihahn, wurde kurzer Hand Max und Moritz...
aber eigentlich schreibt man auch eigentlich mit "t":-§
Eigendlich war's genau anderst rum, aus Zweihahn und Dreihahn, wurde kurzer Hand Max und Moritz...
Nein, war's natürlich nicht:
Presserats-Rügen 2006 (http://www.bildblog.de/ruegen2006.php)
KhRYZtAL
14-10-2009, 11:04
Eigendlich war's genau anderst rum, aus Zweihahn und Dreihahn, wurde kurzer Hand Max und Moritz...
Zonk! YOU FAIL!
Schlagdraufundschlus
14-10-2009, 11:48
...und zusätzlich zur erfolgreich abgewehrten Attacke gibt's dann den Hohn und Spott im KKB, weil "der ja bestimmt den Streit angezettelt hat" :D
Am besten hätte er sie mit einem 720°-Kick alle aus dem Bild getreten und dann auf seine schwere Kindheit verwiesen.
Nach Attacke auf den BVB-Torwart: Täter entschuldigen sich bei Weidenfeller - Sport - BVB Borussia Dortmund - Fußball Bundesliga - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/bundesliga/vereine/dortmund/2009/10/02/roman-weidenfeller-attacke/taeter-entschuldigen-sich.html)
Wunder der Straße
14-10-2009, 12:01
Nach Attacke auf den BVB-Torwart: Täter entschuldigen sich bei Weidenfeller - Sport - BVB Borussia Dortmund - Fußball Bundesliga - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/bundesliga/vereine/dortmund/2009/10/02/roman-weidenfeller-attacke/taeter-entschuldigen-sich.html)
Aus fünf Tätern osteuropäischer Abstammung wurde ein Michael P. und Peter M. :p
Ich dachte in Wien?
YouTube - Adolf Hitler (http://www.youtube.com/watch?v=EpTXwAqF2yE)
Das mit den Juden am Ende war nicht nur bestimmt gestellt, sondern auch ziemlich geschmacklos.^^
Trisomie78
14-10-2009, 12:31
@ wunder der strasse
Nach der Version von Michael P. (22) und Peter M. (20, beide Namen geändert)
Bleiben wir bei den Fakten.
Ihr werdet von einer Jugendbande angegriffen und lasst es über euch ergehen
Ergebnis -> Er ging einfach nur durch Bochum: ?Den Schlägern war es egal, ob ich sterbe!? - Ruhrgebiet - Ruhrgebiet - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/ruhrgebiet/aktuell/2009/10/14/jugendbande-tretet-robin-fast-zu-tote/den-schlaegern-war-es-egal-ob-ich-sterbe.html)
oder
Ihr werdet von einer Jugendbande angegriffen und wehrt euch erfolgreich
Ergebnis -> Carsten H. (40) griff in Dresden gegen brutale Pöbler in der Straßenbahn zum Pfefferspray: 1800 Euro Strafe, weil ich mich gewehrt habe - Dresden - Dresden - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/10/12/1800-euro-strafe/weil-ich-mich-gewehrt-habe.html)
Es ist also gleich ob ihr euch wehrt oder nicht. Verdammt teuer und zeitaufwendig wird so eine unfreiwillige Begegnung so und so.
Trisomie78
14-10-2009, 13:10
Es ist also gleich ob ihr euch wehrt oder nicht. Verdammt teuer und zeitaufwendig wird so eine unfreiwillige Begegnung so und so.
das bestreitet keiner.
nur wenn man wie in diesem fall angepöbelt wird + sich nicht entfernen kann, ist man doch gezwungen etwas zu tun.
dass ein assiger mitte 40er auf 8 anständige jugendliche los geht, treibt mich dann allerdings doch zur weissglut.
+ so einer kommt dann auch noch mit bewährung davon. *kopfschüttel*
:ironie:
Linsen&Spätzle
14-10-2009, 14:01
hm Tränengas nur in Notwehr.
Hier gab es keine Notwehrsituation da er nicht geschlagen wurde.
"Nur" angespuckt, was hier in Deutschland ja nicht mal als angriff gilt.
Bei CS Gas wäre das wohl anders aus gegangen weil es eben nicht nur für den GEbrauch an wild Tieren gedacht ist
Trisomie78
14-10-2009, 14:04
typische staatliche haarespalterei.
hätte er besser zurück gespuckt?
*Azrael*
14-10-2009, 14:07
typische staatliche haarespalterei.
hätte er besser zurück gespuckt?
Und das Fressbrett voll bekommen ;)
enraged_Clown
14-10-2009, 14:21
hm Tränengas nur in Notwehr.
Hier gab es keine Notwehrsituation da er nicht geschlagen wurde.
"Nur" angespuckt, was hier in Deutschland ja nicht mal als angriff gilt.
Bei CS Gas wäre das wohl anders aus gegangen weil es eben nicht nur für den GEbrauch an wild Tieren gedacht ist
tschuldigung, aber was ist denn sonst ein angriff? muss ich denn warten bis ich "wirklich" geschlagen werde?
*Azrael*
14-10-2009, 14:26
tschuldigung, aber was ist denn sonst ein angriff? muss ich denn warten bis ich "wirklich" geschlagen werde?
Bis zum ersten Bruch, sonst hast keinen Nachweiß und bist net glaubwürdig ;)
Linsen&Spätzle
14-10-2009, 14:34
tschuldigung, aber was ist denn sonst ein angriff? muss ich denn warten bis ich "wirklich" geschlagen werde?
wenn es nach dem gesetz geht wohl ja
enraged_Clown
14-10-2009, 14:38
wenn es nach dem gesetz geht wohl ja
so nicht richtig, eine bedrohung und beleidigung ist in diesem falle in jedem fall gegenwärtig und man muss sicher nicht abwarten bis man geschlagen wird.
Linsen&Spätzle
14-10-2009, 14:39
sieht das gericht hier wohl anders...
KhRYZtAL
14-10-2009, 14:41
ist aber eigentlich anders...
enraged_Clown
14-10-2009, 14:43
sieht das gericht hier wohl anders...
da arbeiten ja auch nur "menschen"
Schlagdraufundschlus
14-10-2009, 14:44
Richter sollten mehr Nahverkehr fahren.
Linsen&Spätzle
14-10-2009, 14:45
ist aber eigentlich anders...
nach welchem paragraph denn, oder denkst du dir das halt das es anders ist?
Angriff unmittelbar bevorstehend ---> Notwehr!?
enraged_Clown
14-10-2009, 14:50
nach welchem paragraph denn, oder denkst du dir das halt das es anders ist?
die justiz hangelt sich am begriff des "gegenwärtigen" angriffs entlang. "gegenwärtig" war hier in jedem falle eine bedrohung und eine beleidigung (spucken). hier musste das opfer davon augehen das auch weitere körperliche übergriffe zumindest kurz bevorstanden. das sollte durch den paragrapgen der die die notwehr regelt eigentlich abgesegnet sein.
Angriff unmittelbar bevorstehend ---> Notwehr!?
Ja... wenn dich Leute einkreisen darfst du dich auch wehren.
Auf der sicheren Seite ist man trotzdem wenn man sich schnell vom Ort verzieht.
Vor Gericht findest du alles außer Gerechtigkeit ;)
KhRYZtAL
14-10-2009, 15:09
nach welchem paragraph denn, oder denkst du dir das halt das es anders ist?
bin jetzt ehrlichgesagt zu faul zu googlen und sicher weiss ich es auch nicht...nur soweit ich weiss (!) musst du ja auch nicht warten, bis dir einer wenn er mit erhobenen fäusten vor dir steht, ins gesicht schlägt, sondern darfst dich vorher wehren... aber wie gesagt ich weiss es nicht sicher...
*Azrael*
14-10-2009, 15:14
Wir wollen ja net vergessen das Justiz die Lehre vom recht is... net die von Gerechtigkeit ;)
bin jetzt ehrlichgesagt zu faul zu googlen und sicher weiss ich es auch nicht...nur soweit ich weiss (!) musst du ja auch nicht warten, bis dir einer wenn er mit erhobenen fäusten vor dir steht, ins gesicht schlägt, sondern darfst dich vorher wehren... aber wie gesagt ich weiss es nicht sicher...
Wenn du siehst das er zum Schlag ausholt darfst du zuschlagen.
Aber im Endeffekt kommt es auf den Richter an.
Ich schlag zu bevor zum Schlag ausgeholt wird ;)
lg
KhRYZtAL
14-10-2009, 15:21
Wenn du siehst das er zum Schlag ausholt darfst du zuschlagen.
Aber im Endeffekt kommt es auf den Richter an.
Ich schlag zu bevor zum Schlag ausgeholt wird ;)
lg
jo würd ich auch machen :) ich geb mich nicht dem risiko hin, dass er mir eine klatscht...aber kommt auch immer auf die person drauf an....nem assi würd ich ohne bedenken direkt eine geben weil die meisten eh schiss haben zur pozilei zu gehn...
dingdong
14-10-2009, 15:22
Bleiben wir bei den Fakten.
naja
wie gesagt fakten sehen anders aus.............
Aus fünf Tätern osteuropäischer Abstammung wurde ein Michael P.(22) und Peter M.(20) :p
Peter M. (20) ???:ups:
das bin ja ich? osteuropäer? ich bin teils russisches abstammung....
war ich das? was hab ihc nur getan?!?!?:cry:
Linsen&Spätzle
14-10-2009, 15:28
jo würd ich auch machen :) ich geb mich nicht dem risiko hin, dass er mir eine klatscht...aber kommt auch immer auf die person drauf an....nem assi würd ich ohne bedenken direkt eine geben weil die meisten eh schiss haben zur pozilei zu gehn...
ich kenns so das diese meistens die ersten sind die zur Polizei gehen wenn sie dann mal wirklich as abbekommen
Peter M. (20) ???:ups:
das bin ja ich? osteuropäer? ich bin teils russisches abstammung....
war ich das? was hab ihc nur getan?!?!?:cry:
ich wusst schon immer, dass du deine superheldenkräfte für die dunkle seite der macht einsetzt! http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~s7138316/affenbildchen/superschurke.gifich wusste nur nicht, dass du es nicht wusstest! http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~s7138316/affenbildchen/hoho.gif
ich führe ein doppelleben hinter meinem rücken:devil:
miene freundin hat mich auch schon mit meinem bösen ich betrogen;)
gib mir tiernamen!
KRAKEN!
gib mir BÖSE tiernamen!
BÖSES kraken! http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~s7138316/affenbildchen/affe.gif
Tea-Kwon_Joe
14-10-2009, 15:32
In situationen, in denen du jemanden verteidigen musst, kenn ich eig nur kaputze ins gesicht, drauf und dann ganz schnell verschwinden. In situationen wo man sich selbst verteidigen musst sollte man besser dafür sorgen, dass n paar zeugen dabei sind sonst siehts vor gerich ziehmlich schlecht aus
Langsam werd ich das Gefühl nicht los, das verdammt viele Richter KEINE AHNUNG von Realität haben:S
gib mir tiernamen!
KRAKEN!
gib mir BÖSE tiernamen!
BÖSES kraken! http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~s7138316/affenbildchen/affe.gif
:D
den kenn ich nur mit'm schmetterling;)
KhRYZtAL
14-10-2009, 15:37
Ihr schweine :d
Sportler
14-10-2009, 16:11
Wenn du siehst das er zum Schlag ausholt darfst du zuschlagen.
Aber im Endeffekt kommt es auf den Richter an.
Ich schlag zu bevor zum Schlag ausgeholt wird ;)
lg
jo würd ich auch machen :) ich geb mich nicht dem risiko hin, dass er mir eine klatscht...aber kommt auch immer auf die person drauf an....nem assi würd ich ohne bedenken direkt eine geben weil die meisten eh schiss haben zur pozilei zu gehn...
Ihr zwei seid Klasse!!! :yeaha:
:biglaugh::biglaugh:
Wenn man schon so gefährliche Sportarten wie WT macht, sollte man auch das Notwehrrecht kennen.
Ihr zwei seid Klasse!!! :yeaha:
:biglaugh::biglaugh:
Wenn man schon so gefährliche Sportarten wie WT macht, sollte man auch das Notwehrrecht kennen.
Die WT Sache Beiseite ich weiß das diese KK hier keinen guten Ruf hat dafür kann ich aber nichts wenn soviele Asis meinen diese Kampfkunst mit hanebücheren Szenarien zu vermarkten und zu Lehren.
Aber ernsthaft, das Notwehrrecht und Konsequenzen ist das letzte was mich interessiert wenn es um meine Gesundheit geht.
lg
Sportler
14-10-2009, 16:32
Aber ernsthaft, das Notwehrrecht und Konsequenzen ist das letzte was mich interessiert wenn es um meine Gesundheit geht.
lg
Ich bin ein Freund von Nachhaltigkeit... Es macht keinen Sinn, sich in einer Situation so zu verteidigen, dass evtl. ein Knastbesuch drin ist, wo man jeden Montag, Mittwoch und Freitag vergewaltigt wird. :ups:
Notwehr ist kein Freifahrtsschein.
Trisomie78
14-10-2009, 17:41
ich les immer nur notwehrrecht.
+ wo isses denn nun?
mmn hat er nur einen fehler gemacht, indem er selbst die bullen gerufen hat.
Linsen&Spätzle
14-10-2009, 18:13
Ich bin ein Freund von Nachhaltigkeit... Es macht keinen Sinn, sich in einer Situation so zu verteidigen, dass evtl. ein Knastbesuch drin ist, wo man jeden Montag, Mittwoch und Freitag vergewaltigt wird. :ups:
Notwehr ist kein Freifahrtsschein.
was hast n du für ein komisches bild von deutschen gefängnissen..
als ob hier in deutschland tag täglich jemand vergewaltigt wird dort
Ich bin ein Freund von Nachhaltigkeit... Es macht keinen Sinn, sich in einer Situation so zu verteidigen, dass evtl. ein Knastbesuch drin ist, wo man jeden Montag, Mittwoch und Freitag vergewaltigt wird. :ups:
Notwehr ist kein Freifahrtsschein.
Notwehr ist ein Freifahrtsschein, wenn man in richtig zu nutzen weiß.
ja es werden täglich leute vergewaltigt, aber nicht jeder ist von diesem schicksal betroffen-
Black Adder
14-10-2009, 19:09
was hast n du für ein komisches bild von deutschen gefängnissen..
als ob hier in deutschland tag täglich jemand vergewaltigt wird dort
Er hat hat doch gesagt nur montags, mittwochs und freitags. Von täglich war keine rede.
Black Adder
14-10-2009, 19:17
Wie immer sollte man beide Seiten hören, bevor man sich ein Urteil erlaubt.
Was ich so im Express davon gelesen habe, ist der Pfeffersprayer wohl berufsunfähig und lebt von der Stütze.....nu dreh ich das mal um und behaupte, der Typ war gefrustet und wollte ein paar junge Mädels aufreissen, ist aber gnadenlos abgeblitzt....wurde dann aufdringlich und die anderen Jugendlichen haben versucht die Mädels zu beschützen......und der Asi greift dann zum Pfefferspray......
Nu sieht die Sache doch ganz anders aus, oder ? :ups:
Vielleicht versuchte er ja die jungs aufzureissen.;)
Das ganze wird durch den Verteidiger eh hochgeklagt bis der keine Strafe mehr zahlen muss, kein Grund zur Aufregung.
Wenn das unterste Gericht versagt, spricht halt das Mittlere Recht, dass alle versagen ist bei so etwas offensicthlichem sehr unwahrscheinlich.
enraged_Clown
14-10-2009, 19:21
was hast n du für ein komisches bild von deutschen gefängnissen..
als ob hier in deutschland tag täglich jemand vergewaltigt wird dort
naja, es gibt sicher nicht wenige die mit (als) kleinem (kleines) ******loch rein sind aber als (mit) großes (großem) ******loch raus kamen
chillakilla
14-10-2009, 19:23
Das ganze wird durch den Verteidiger eh hochgeklagt bis der keine Strafe mehr zahlen muss, kein Grund zur Aufregung.
Wenn das unterste Gericht versagt, spricht halt das Mittlere Recht, dass alle versagen ist bei so etwas offensicthlichem sehr unwahrscheinlich.
Wahrscheinlich hat er noch Geld fürs Interview bekommen. :D
chillakilla
14-10-2009, 19:24
naja, es gibt sicher nicht wenige die mit (als) kleinem (kleines) ******loch rein sind aber als (mit) großes (großem) ******loch raus kamen
Das hast du schön gesagt. :blume:
gibmirmalneohrfeige
14-10-2009, 19:43
Auf jeden Fall sollte man, wenn man sich wehrt auf keinen Fall den schwarzen Gürtel in irgendwas haben. Sonst wars das vor Gericht. IMMER schuld. Denn man hätte ja irgend ne tolle Festlegetechnik anwenden können, die den lieben Angreifer schont, anstatt ihn so böse zu verletzen....
Wahrscheinlich hat er noch Geld fürs Interview bekommen. :D
So ist es.
Alles halb so wild und nur eine weitere Schlagzeile um den 'das deutsche Strafgesetz ist ungerecht' -Gedankengang zu befriedigen.
Sowas kommt gleich neben Dienstwagenaffaire oder gar noch darunter.
Auf jeden Fall sollte man, wenn man sich wehrt auf keinen Fall den schwarzen Gürtel in irgendwas haben. Sonst wars das vor Gericht. IMMER schuld. Denn man hätte ja irgend ne tolle Festlegetechnik anwenden können, die den lieben Angreifer schont, anstatt ihn so böse zu verletzen....
Woher hast so was ? Kannst Du dass in irgendeiner Form belegen ?
Kurznotiz: Bitte nicht posten das Körperteile von Kampfsportler als Waffe bewertet werden.;)
Trisomie78
14-10-2009, 20:13
So ist es.
Alles halb so wild und nur eine weitere Schlagzeile um den 'das deutsche Strafgesetz ist ungerecht' -Gedankengang zu befriedigen.
Sowas kommt gleich neben Dienstwagenaffaire oder gar noch darunter.
:biglaugh::halbyeaha
Auf jeden Fall sollte man, wenn man sich wehrt auf keinen Fall den schwarzen Gürtel in irgendwas haben. Sonst wars das vor Gericht. IMMER schuld. Denn man hätte ja irgend ne tolle Festlegetechnik anwenden können, die den lieben Angreifer schont, anstatt ihn so böse zu verletzen....
Urban Myth.
Kurznotiz: Bitte nicht posten das Körperteile von Kampfsportler als Waffe bewertet werden.;)
Genau ! Und dreimal "Vorwarnen" müssen sie auch nicht. :D ;)
gibmirmalneohrfeige
14-10-2009, 20:25
Es wurde mir so vom Anwalt gesagt. Es ist wohl so, dass wenn erhebliche Kampfsporterfahrung vorliegt, Fälle völlig anders bewertet werden. Vor allem was Notwehr angeht.
gibmirmalneohrfeige
14-10-2009, 20:27
.
tschuldigung, aber was ist denn sonst ein angriff? muss ich denn warten bis ich "wirklich" geschlagen werde?
wenn es nach dem gesetz geht wohl ja
Ein Angriff ist eine Rechtsverletzung oder eine Rechtsbedrohung. Das muss noch nicht einmal mutwillig geschehen, auch wenn dies idR der Fall ist.
Es gibt z.B. auch verbale Angriffe, gegen die man sich verteidigen kann, natürlich angemessen, was aber auch Auslegungssache ist.
Verhältnismäßigkeit ist ein Kriterium, natürlich werden hier primär offensichtliche Aspekte wie etwa physische Voraussetzungen als Wertungsgrundlage zu Rate gezogen.
Da wir als verantwortungsvolle erwachsene Menschen nicht "schlägern" gehen, sondern im Alltag höchstens reaktionär -etwa aus Notwehr heraus- Gewalt anwenden werden, entfallen diese Kriterien. Schwarzer Gürtel oder Ankündigungen, so ein Mumpitz, das zeigt höchstens, dass alle, die das behaupten, ein falsches Rechtsverständnis haben. Der Notwehrparagraph ist eindeutig formuliert und lässt wenig Spielraum für Interpretationen. Ihr redet von Überschreitung der Notwehr, dann macht das Sinn. Wer die Notwehr überschreitet, verantwortet sich auch zu Recht.
Trisomie78
14-10-2009, 20:40
Der Notwehrparagraph ist eindeutig formuliert und lässt wenig Spielraum für Interpretationen. Ihr redet von Überschreitung der Notwehr, dann macht das Sinn. Wer die Notwehr überschreitet, verantwortet sich auch zu Recht.
hab ich nicht hier im kkb mal gelesen, dass man auch mit spucken "überfordert" sein kann? der notwehrparagraph bezieht sich doch darauf, dass man sich anders nicht zu wehren weiss.
oder liege ich da falsch?
abgesehen davon ist spucken eine "ehrverletzung" dazu kommt noch beleidigung + evtl drohung etc.
Es wurde mir so vom Anwalt gesagt. Es ist wohl so, dass wenn erhebliche Kampfsporterfahrung vorliegt, Fälle völlig anders bewertet werden. Vor allem was Notwehr angeht.
Belege er das mit einem Paragraphen!
Trisomie78
14-10-2009, 20:45
Belege er das mit einem Paragraphen!
kommt wohl entscheidend auf den richter an.
Linsen&Spätzle
14-10-2009, 20:47
Ein Angriff ist eine Rechtsverletzung oder eine Rechtsbedrohung. Das muss noch nicht einmal mutwillig geschehen, auch wenn dies idR der Fall ist.
Es gibt z.B. auch verbale Angriffe, gegen die man sich verteidigen kann, natürlich angemessen, was aber auch Auslegungssache ist.
Verhältnismäßigkeit ist ein Kriterium, natürlich werden hier primär offensichtliche Aspekte wie etwa physische Voraussetzungen als Wertungsgrundlage zu Rate gezogen.
Da wir als verantwortungsvolle erwachsene Menschen nicht "schlägern" gehen, sondern im Alltag höchstens reaktionär -etwa aus Notwehr heraus- Gewalt anwenden werden, entfallen diese Kriterien. Schwarzer Gürtel oder Ankündigungen, so ein Mumpitz, das zeigt höchstens, dass alle, die das behaupten, ein falsches Rechtsverständnis haben. Der Notwehrparagraph ist eindeutig formuliert und lässt wenig Spielraum für Interpretationen. Ihr redet von Überschreitung der Notwehr, dann macht das Sinn. Wer die Notwehr überschreitet, verantwortet sich auch zu Recht.
hm, also ist pfefferspray eine überschreitung der notwehr?
hab ich nicht hier im kkb mal gelesen, dass man auch mit spucken "überfordert" sein kann? der notwehrparagraph bezieht sich doch darauf, dass man sich anders nicht zu wehren weiss.
oder liege ich da falsch?
abgesehen davon ist spucken eine "ehrverletzung" dazu kommt noch beleidigung + evtl drohung etc.
Weiss ich nicht von mir haste das nicht gelesen.
Und ja, da liegst du falsch.
Wenn mich jemand anspuckt, begeht er eine widerrechtliche Handlung. Ist doch einleuchtend. Ehrverletzung ist z.B. auch eine Rechtsverletzung. Und dazu gibt es je nach Situaton unterschiedliche Rechtsreaktionen. Diskutier ich hier aber nicht weiter drüber, gehört nicht hier hin und ist wohl simple Logik.
kommt wohl entscheidend auf den richter an.
Wenn der Richter ohne gesetzliche Basis urteilt, ist der Rechtsspruch sowas von schnell weg vom Fenster.
Im Übrigen steht im Grundgesetz, dass alle Menschen vor dem Recht gleich sind, außerdem müsste ansonsten erstmal ein Gutachten erstellt werden, inwiefern der 'Täter' durch seine kampfsportliche Ausbildung wirklich qualifiziert war, die Situation anders zu lösen, wir alle wissen ja wie verschieden schon einzelne Dojos mit der Gürtelvergabe umgehen, kann mir das einfach schlecht vorstellen.
Anspucken ist erstmal gegen das GG, Stichwort Würde-antasten-verboten, daher könnte man vor dem Gericht klagen, mit der Begründung das ein seelischer Schaden hervorgeruffen worden ist+ evtl. Verunreinigung von Kleidung usw. usf.
hm, also ist pfefferspray eine überschreitung der notwehr?
Was ist das denn für ne Frage? Ist doch ein vollkommen falscher Ansatz. Wenn du in Notwehr handelst, agierst du nicht rechtswidrig. Egal ob du Pfefferspray, Messer oder ne Pumpgun benutzt. Du wirst höchstens für das Führen dieser Utensilien belangt oder eben für Überschreitung der Notwehr. Und wann eine Überschreitung der Notwehr vorliegt, brauchen wir nicht zu diskutieren, dass sollte in den meisten Fällen einleuchten und bei Graubereichen (nicht der User :D) sind Experten gefragt.
Auf jeden Fall sollte man, wenn man sich wehrt auf keinen Fall den schwarzen Gürtel in irgendwas haben. Sonst wars das vor Gericht. IMMER schuld. Denn man hätte ja irgend ne tolle Festlegetechnik anwenden können, die den lieben Angreifer schont, anstatt ihn so böse zu verletzen....
Es wurde mir so vom Anwalt gesagt. Es ist wohl so, dass wenn erhebliche Kampfsporterfahrung vorliegt, Fälle völlig anders bewertet werden. Vor allem was Notwehr angeht.
so ein unsinn!
dein anwalt hat offensichtlich keine ahnung vom geltenden notwehrgesetz!
wenn der richter einen fall anders beurteilt, weil der verteidigende kampfsporterfahrung hatte, und ihm deswegen anmasst er hätte sich ncith wehren dürfen, verstösst der richter selbst gegen das gesetz, und sollte öffentlich gerädert werden;) (nciht ernst nehmen)
ne, das ist schwachfug!
du darfst dich wenn ein rechtsgut in angegriffen wird, bzw, ein angriff UNMITTELBAR bevorsteht, mit allen zur verfügung stehenden mitteln verteidigen!
und kampfsportler sind vor dem gesetz genaus gleiche menschen wie JEDER andere auch!
der unsinn, dass die hände eines kamfsortlers z.B. als waffe angeehen werdne.... unsinn! das widerspricht der gesetzlichen definition einer waffe.
und da weder gesetzlich definiert ist, was genau eigentlcih ein kampfsport ist, und sowieso ncith was "erhebliche erfahrung" ist, KANN das gar nicht sein!
chillakilla
14-10-2009, 21:09
Wenn der Richter ohne gesetzliche Basis urteilt, ist der Rechtsspruch sowas von schnell weg vom Fenster.
Im Übrigen steht im Grundgesetz, dass alle Menschen vor dem Recht gleich sind, außerdem müsste ansonsten erstmal ein Gutachten erstellt werden, inwiefern der 'Täter' durch seine kampfsportliche Ausbildung wirklich qualifiziert war, die Situation anders zu lösen, wir alle wissen ja wie verschieden schon einzelne Dojos mit der Gürtelvergabe umgehen, kann mir das einfach schlecht vorstellen.
Genau, deshalb werden auch 8jährige, 32jährige und 107jährige senile Renter vor Gericht gleich bestraft. Wenn es einen sachlichen Grund gibt, ist Ungleichbehandlung nicht verboten.
gibmirmalneohrfeige
14-10-2009, 21:17
Hallo Kraken, ich hoffe du weisst wovon du redest.
Ich habe lediglich geschildert, dass ich mich vor dem Staatsanwalt rechtfertigen musste. Wenn ich keine Zeugen gehabt hätte, wäre es eng geworden. Dein Gegner wird immer behaupten DU hättest ihn provoziert. Notwehr lässt sich leider nicht immer so leicht beweisen. Als Kampfsportler wird einem glaube ich gerne mal unterstellt man liesse sich leichter auf Handgemenge ein, weil man sich ja insgeheim im Vorteil wähnt....
Trisomie78
14-10-2009, 21:18
Hallo Kraken, ich hoffe du weisst wovon du redest.
Ich habe lediglich geschildert, dass ich mich vor dem Staatsanwalt rechtfertigen musste. Wenn ich keine Zeugen gehabt hätte, wäre es eng geworden. Dein Gegner wird immer behaupten DU hättest ihn provoziert. Notwehr lässt sich leider nicht immer so leicht beweisen. Als Kampfsportler wird einem glaube ich gerne mal unterstellt man liesse sich leichter auf Handgemenge ein, weil man sich ja insgeheim im Vorteil wähnt....
+ wie man sieht bringt einem das telefonat mit den "ordnungshütern" auch nicht unbedingt weiter.
die s-bahn hat sicherheitsvideos. wurde davon kein gebrauch gemacht?
dingdong
14-10-2009, 22:12
Genau, deshalb werden auch 8jährige, 32jährige und 107jährige senile Renter vor Gericht gleich bestraft.
mit 8 schon seniler rentner? frühreif.....
Trisomie78
14-10-2009, 22:27
die s-bahn hat sicherheitsvideos. wurde davon kein gebrauch gemacht?
jaja....
der riss in der strasse ist grösser geworden.
Klasse! Versuchen wirs heute mal mit schwedischem Akzent und nicht weiterhelfender Abstrafung von oben herab; damit mal Abwechslung in denselben Kram kommt.
Hier gab es keine Notwehrsituation da er nicht geschlagen wurde.
Nej. Zu undifferenziert.
"Nur" angespuckt, was hier in Deutschland ja nicht mal als angriff gilt.
Bei CS Gas wäre das wohl anders aus gegangen weil es eben nicht nur für den GEbrauch an wild Tieren gedacht ist
Nej und nej.
[zur Frage, ob man warten muss, bis man geschlagen wird]wenn es nach dem gesetz geht wohl ja
Nej.
Anspucken ist erstmal gegen das GG, Stichwort Würde-antasten-verboten, daher könnte man vor dem Gericht klagen, mit der Begründung das ein seelischer Schaden hervorgeruffen worden ist+ evtl. Verunreinigung von Kleidung usw. usf.
Nej. Man kann nicht gegen Privatpersonen wegen Grundrechtsverstoß klagen. Grundrechte haben keine unmittelbare Drittwirkung. das GG bindet grundsätzlich nur den Staat, vgl. Art 1 Abs.3 GG
hm, also ist pfefferspray eine überschreitung der notwehr?
Kommt drauf an. Grundsätzlich erstmal: nej.
Auf jeden Fall sollte man, wenn man sich wehrt auf keinen Fall den schwarzen Gürtel in irgendwas haben. Sonst wars das vor Gericht. IMMER schuld. Denn man hätte ja irgend ne tolle Festlegetechnik anwenden können, die den lieben Angreifer schont, anstatt ihn so böse zu verletzen....
Nej. Sollten jedoch tatsächlich überlegene Fähigkeiten vorliegen, die auf mildere Art und Weise zum selben Ergebnis geführt hätten, wäre die Anwendung jener zuzumuten. Geht auch ohne schwarzen Gürtel.
Langsam werd ich das Gefühl nicht los, das verdammt viele Richter KEINE AHNUNG von Realität haben:S
Und/Oder verdammt viele KKB-User haben keine Ahnung von Jura ;)
So, sind wir jezt klüger? Nein? Fein. :D
Black Adder
14-10-2009, 22:45
Anspucken ist erstmal gegen das GG.
Neinnein. Das ist ein kultureller ausdruck der achtung und respekt. Man gibt dem gegenüber etwas von seinem wasser.
Hat hier denn keiner Dune gelesen?
Für alle die immer sagen "Richter haben keine Ahnung, und leben nicht in der Realität" ich habe ein Zauberwort "Schöffe";):D;)
Sportler
14-10-2009, 22:55
du darfst dich wenn ein rechtsgut in angegriffen wird, bzw, ein angriff UNMITTELBAR bevorsteht, mit allen zur verfügung stehenden mitteln verteidigen!
Nicht mit allen!! Wenn du verschiedene Möglichkeiten hast(auch wenn du in dem Moment nicht dran gedacht hast), und wenn diese Mittel alle gleich sicher für dich sind, musst du das nehmen, was den anderen am wenigsten verletzt - aber dabei trotzdem den Angriff stoppt.
Beispiel: Ein Typ rennt mit einem Messer auf dich zu. Nur du bist auf der Straße, er zeigt auf dich und ruft: "Ich bring dich um".
Links von dir liegt ein normales Gewehr, rechts ein Betäubungsgewehr. Beide treffen gleich gut, sind geladen, du kennst dich mit ihnen aus, etc pp. Der Richter würde hier zu Recht fragen, warum du den Angreifer nicht betäubt hast und ihn lieber gleich richtig abgeknallt hast.
Ich denke mal, dass es eben dann problematisch werden kann, wenn Richter dir Möglichkeiten unterstellen. Dafür braucht es keine gesetzliche Grundlage. Es gibt keinen Paragrafen, in dem steht: "Wenn ein Typ mit einem Messer auf dich zurennt, und links von dir liegt ein Gewehr und rechts von dir...".
Ich hab mal einen Text gelesen von einem Richter, der Karate macht. Ziemlicher Trottel, dachte er doch(scheinbar ohne irgendwelche Kumite-Erfahrung), ein Kampfsportler müsse fähig sein, einen Angreifer mit einem gezielten Schlag zum Solar Plexus außer Gefecht zu setzen(IPPON!). Dass das gar nicht so leicht ist, war dem KampfKUNST-Richter wohl nicht ganz bewusst. Jedenfalls wird so einer dich lange wegsperren, wenn du jemanden KO schlägst und dieser blöd mit dem Kopf aufkommt, evtl. stirbt.
Wenn du dich im Rahmen der Notwehr bewegst, handelst du nicht rechtswidrig. Notwehr ist definiert, beinhaltet automatisch das Handeln nach dem mildesten notwendigen Mittel. Und wenn das in diesem Rahmen eine Handgranate ist, ist der Einsatz zur Notwehr nun einmal rechtsunwidrig. Also hat Kraken vollkommen recht (es sei denn er bezieht sich nicht auf Notwehrhandlungen, habe sein Post aber genauso verstanden).
Sportler
14-10-2009, 23:03
Wenn du dich im Rahmen der Notwehr bewegst, handelst du nicht rechtswidrig. Notwehr ist definiert, beinhaltet automatisch das Handeln nach dem mildesten notwendigen Mittel. Und wenn das in diesem Rahmen eine Handgranate ist, ist der Einsatz zur Notwehr nun einmal rechtsunwidrig. Also hat Kraken vollkommen recht (es sei denn er bezieht sich nicht auf Notwehrhandlungen, habe sein Post aber genauso verstanden).
Genau das schreibe ich ja. Ich hatte Kraken so verstanden, dass er die Handgranate benutzen will, obwohl er auch mildere Mittel zur Verfügung hat.
´k, stimmt, kann man so verstehen. Naja, meinen ja dasselbe :D
captainplanet
15-10-2009, 06:51
Nej. Man kann nicht gegen Privatpersonen wegen Grundrechtsverstoß klagen. Grundrechte haben keine unmittelbare Drittwirkung. das GG bindet grundsätzlich nur den Staat, vgl. Art 1 Abs.3 GG
Das ist unlogisch: Wenn das Grundgesetz für den Staat bindend ist und die Gesetze des Staates für den Bürger, dann ist das Grundgesetz natürlich auch für den Bürger bindend.
Und hör auf dauernd "Nej" zu sagen.
Und überhaupt - Art 1 Abs.3 GG:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Die "Würde des Menschen" - und darum geht es doch wohl beim Anspucken - steht in Absatz 1. Von "nachfolgenden Grundrechten" kann also keine Rede sein. :p
chillakilla
15-10-2009, 07:19
Das ist unlogisch: Wenn das Grundgesetz für den Staat bindend ist und die Gesetze des Staates für den Bürger, dann ist das Grundgesetz natürlich auch für den Bürger bindend.
jup
Die "Würde des Menschen" - und darum geht es doch wohl beim Anspucken - steht in Absatz 1. Von "nachfolgenden Grundrechten" kann also keine Rede sein. :p
jup
@topic: jup
Das ist unlogisch: Wenn das Grundgesetz für den Staat bindend ist und die Gesetze des Staates für den Bürger, dann ist das Grundgesetz natürlich auch für den Bürger bindend.
Und hör auf dauernd "Nej" zu sagen.
Und überhaupt - Art 1 Abs.3 GG:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Die "Würde des Menschen" - und darum geht es doch wohl beim Anspucken - steht in Absatz 1. Von "nachfolgenden Grundrechten" kann also keine Rede sein. :p
Nej.;)
Der Bürger kann gegen einen anderen Bürger grundsätzlich keine Grundrechte geltend machen. Nennt sich unmittelbare Drittwirkung. Was du meinst, ist eine mittelbare Drittwirkung, also: die Rechtsgedanken der Grundrechte schwuppern in untergeordneten Gesetzen rum.
Berufen kann man sich als Bürger aber grds. nur auf die untergeordneten, wie das StGB oder das BGB. Die Ausnahmen lasse ich jetzt beiseite.
Unlogisch ist das alles auch nicht, höchstens unzureichend von mir formuliert, wenn man es komplett verstehen will. Da besteht hier im Forum aber offensichtlich kein Bedarf, als vielmehr der Wunsch, einfach mal Recht zu haben.
Zur Systematik: Ja, Art. 1 Abs 3 steht hinter Art. 1 Abs. 1 GG. Grund: Man wollte nach Nazideutschland etwas dermaßen Elementares ganz vorne stehen haben. Viel mehr ist da nicht dahinter.
Ergo: mal in 185 StGB schauen.
Aber vorausgesetzt, man könnte Ansprucken in diesem Fall als Grundrechtsverstoß durchprüfen, wäre es fraglich, ob ein Anspucken ein ausreichender Eingriff in die Menschenwürde wäre. Ein Eingriff besteht, wenn der Mensch zum bloßen Objekt [staatl Handelns] degradiert, statt als Subjekt behandelt zu werden.
Ganz so einfach wäre das hier nicht darzulegen.
--> nej.
Edit:
Die "Würde des Menschen" - und darum geht es doch wohl beim Anspucken - steht in Absatz 1. Von "nachfolgenden Grundrechten" kann also keine Rede sein.
Und wegen dieser vermeintlichen Logik gibts n paar 'Experten', die sagen, dass Art.1 Abs.1 GG gar kein Grundrecht, sondern nur so ne Art allgemeine Deklaration wäre. Das kanns nicht ganz sein.
Nej.;)
Der Bürger kann gegen einen anderen Bürger grundsätzlich keine Grundrechte geltend machen. Nennt sich unmittelbare Drittwirkung. Was du meinst, ist eine mittelbare Drittwirkung, also: die Rechtsgedanken der Grundrechte schwuppern in untergeordneten Gesetzen rum.
Berufen kann man sich als Bürger aber grds. nur auf die untergeordneten, wie das StGB oder das BGB. Die Ausnahmen lasse ich jetzt beiseite.
Unlogisch ist das alles auch nicht, höchstens unzureichend von mir formuliert, wenn man es komplett verstehen will. Da besteht hier im Forum aber offensichtlich kein Bedarf, als vielmehr der Wunsch, einfach mal Recht zu haben.
Treffend umschrieben. Kurz gesagt: die Grundrechte regeln die Rechtslagen zwischen Staat und Bürgern. Oder, anders ausgedrückt, zwischen öffentlichen und privaten Rechtsrägern. Bevor dies als Einwand genannt wird: das Strafrecht nimmt übrigens eine "Zwitterfunktion" ein, eigentlich wird hier zwar auch das Verhältnis zwischen Rechtsubjekt und Staat umschrieben, aber soweit mir bekannt ist (die zwei Rechtsvorlesungen liegen bereits einige Jährchen zurück), wird es als eigenständiger Bereich betrachtet und nicht als öffentliche Rechtsnormen.
Was die Auflistungsreihenfolge im Grundgetz angeht, erinnere ich mal an die Ewigkeitsklausel, die muss irgendwo in den Art. 70 ff stehen. Soweit mir bekannt ist, bilden dort die ersten 20 Artikel eine gleichwertige Hierarchiestufe, wo genau etwas genannt wird ist völlig nebensächlich. Mag mich hier aber auch irren...
Genau das schreibe ich ja. Ich hatte Kraken so verstanden, dass er die Handgranate benutzen will, obwohl er auch mildere Mittel zur Verfügung hat.
nene, cih meinte das schon so, wie es auch mcfly schrieb;)
dass das mildeste mittel, welches den angriff sicher beendet, gewählt werden muss ist klar, und auch gesetzlcih festgehalten.
mein text bezog sich darauf, dass man sich auch mit mitteln wehren darf, welche unangemessen sind, wenn kein geringeres zur verfügung stand.
eine abwägung der rechtsgüter findet nicht statt, ebenso eine verhältnissmässigkeitsprüfug oder ähnliches.
Also, zunächstmal ist es so, dass es dem Juristen die Zehennägel aufrollt, wenn selbsternannte Spezialisten selbstverliebt von der "Verhältnismäßigkeit" in der SV skandieren. Denn rechtswissenschaftlich bedeutet das, dass es gilt die betroffenen Interessen abzuwägen, also welches Gut wird durch die Verteidigungshandlung preisgegeben und wie steht es im Verhältnis zu dem, dass angegriffen wurde. Diese Überlegung gibt es aber im §32 StGB nicht, sondern ist eines der Kriterien, die den §32 vom §34 (Notstand) unterscheiden. Durch §34 kann nur gerechtfertigt sein, wer so gehandelt hat, dass es einer positiven Rechtsgüterabwägung genügt. Notwehr (§32) ist sozusagen ein Spezialfall des Notstandes (§34 StGB, §§228, 904 BGB). Beim Notstand darf ganz allgemein ein Gut beeinträchtigt werden, um ein anderes zu Schützen, die zeitlichen Grenzen sind sehr viel weiter, als beim §32, außerdem können Eingriffe in Güter völlig unbeteiligter Dritter gedeckt sein, was beim §32 niemals der Fall sein kann. Beim Notstand ist also der Einzugskreis der Betroffenen größer, die Eingriffskriterien dafür aber enger. Bei der Notwehr, die sich nur gegen Güter des Angreifers selbst richten darf sind die Voraussetzungen deutlich enger, dafür aber die Eingriffsbefugnis in die Güter deutlich schärfer (eben weil keine Abwägung der betroffenen Güter erfolgt). Das wird damit begründet, dass der Angreifer selbst zu vertreten hat, dass seine Güter Schaden nehmen und ihn so eine erhöhte Duldungspflicht trifft.
Daraus folgt, dass die qualität des angegriffenen Gutes nicht mit der des durch die Verteidigung preisgegebenen abgeglichen werden muss. So kann ein Beleidigungsschwall, der einfach nicht enden will durchaus körperliche Verteidigungshandlungen rechtfertigen. Verbale Gutsverletzung (Ehre) <-> körperlicher Eingriff (etwa via Ohrfeige). Das könnte nach dem Notstandsrecht nicht gerechtfertigt werden, weil die körperliche Unversehrtheit das Ehrinteresse deutlich überwiegt. Nach §32 ist das aber möglich, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zur Verdeutlichung ein weiteres, sehr nachvollziehbares Beispiel: Gäbe es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Notwehr im Sinne einer Güterabwägung, könnte das 1,50m kleine, 40kg leichte, 17 Jahre alte Mädchen niemals aus §32 gerechtfertigt sein, wenn es den 2,10m großen, 130kg schweren Mann niedersticht, der es im nächtlichen Park vergewaltigt, da im Rahmen einer Güterabwägung niemals das Lebensinteresse überwogen werden kann (unaufwiegbarkeit des Lebens). Sie muss sich aber verteidigen dürfen und diesem Mädchen kann nicht abverlangt werden, das Messer in dieser Lage nicht zu benutzen, sie hat auch keine Duldungspflicht - das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Ausdruck dieser Überlegung ist der §32, der Eingriffe in höherwertige Güter ermöglicht.
Dafür zieht das Notwehrrecht andere Grenzen:
I) Notwehrlage ist ein
1.) Gegenwärtiger
2.) Rechtswidriger
3.) Angriff
4.) auf rechtlich geschütztes Gut
II) Notwehrhandlung ist die
1.) Verteidigung (darf nur ggn. Güter des Angreifers gerichtet sein)
2.) die erforderlich
3.) und geboten
ist im Rahmen der
III) subjektiven Seite der Notwehr von
1.) Verteidigungswillen getragen und
2.) in Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände geschieht.
Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevor steht, gerade erfolgt oder noch fortdauert (etwa der Dieb, der mit der Beute in der Hand flüchtet).
Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen. Das heißt, die Verteidigungshandlung richtet sich nicht nach der Art des angegriffenen Gutes, sondern lediglich nach den Möglichkeiten des Verteidigers. Das ist auch der Punkt, an dem es für Kampfsportler eng werden kann, denn diesen könnten andere Möglichkeiten unterstellt werden, als Menschen ohne solche Sonderfähigkeiten. Hier ist Argumentationsspielraum gegeben. Wichtig ist, dass man den Unterschied erkennt: Es kommt nicht darauf an, ob jemand unablässig beleidigt wird, oder verprügelt, es kommt darauf an, was er unter den gegeben Umständen dagegen tun kann. Flüchten oder Ausweichen wird ausdrücklich nicht verlangt - wie gesagt, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. So kann auf den Beleidigungsschwall die selbe Verteidigung gerechtfertigt sein, wie auf die Prügel, was bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht der Fall wäre. Nicht der Angriff bestimmt in erster Linie die zugebilligte Notwehrbefugnis, sondern die eigenen Möglichkeiten diesen zu unterbinden. Habe ich drei gleich sichere Möglichkeiten, muss ich die mildeste darunter wählen. Eine vierte, die mich aber selbst gefährden würde (oftmals zB Hebel statt Schläge), die also nicht gleichermaßen sicher zum Erfolg führt, muss ich nicht wählen, ich muss mich nicht selbst gefährden.
Kommen wir zum "Kern" des Notwehrrechtes, den ich ansprach. Das sage ich deswegen, weil die volle Notwehrbefugnis (=Trutzwehr) im Rahmen der Gebotenheit (Pkt. II)3.) in obigem Schema) eingeschrenkt werden kann. Es gibt 5 Fallgruppen, bei denen, wenn einschlägig, sich der Verteidiger auf Schutzwehr verweisen lassen muss und nur wenn unumgänglich zu schonender Trutzwehr greifen darf. Diese 5 Fallgruppen beschreiben aber eher die Peripherie dessen, was das Notwehrrecht eigentlich abdecken möchte und sind sozial-ethische Einschränkungen, die jeder mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann. Im Regelfall sind sie nicht einschlägig, weshalb ich vom "Kern" des Notwehrrechtes sprach. Diese 5 Fallgruppen sind:
1.) Angriffe schuldlos handelnder oder ersichtlich irrender (Kinder unter 14 Jahren, massiv betrunkene (3 promille aufwärts), geistig Behinderte, etc.)
2.) Bagatellangriffe (Angriffe, die an der Grenze zum sozialadäquaten stehen, etwa Ruhestörung durch Kirmesbesucher)
3.) Garantenstelltung (besonderes Verhältnis zwischen Angreifer und Verteidiger, etwa bei Eheleuten, Eltern-Kind-Verhältnissen, etc.)
4.) Notwehrprovokation (selbst zu vertretende Notwehrlage)
und schlussendlich der Grund, warum ich das überhaupt anspreche:
5.) krasses Missverhältnis der betroffenen Güter
Hier kommt im Rahmen der Gebotenheitsprüfung doch noch eine Verhältnismäßigkeitsabwägung in das Notwehrrecht hinein. Der Gedanke ist, dass Grundsätzlich zwar das Recht dem Unrecht nicht weichen muss, was zu oben besprochener Trutzwehrbefugnis führt, es aber Fälle gibt, wo man das nicht ernstlich vertreten kann. Wo also die volle Trutzwehr rechtsmissbräuchlich erscheinen würde, kann über diese Fallgruppen eingeschränkt werden. Ein Bsp. für 5. wäre der Rentner, der sich nicht ohne Hilfe fortgebewegen kann und auf seinem Schaukelstuhl sitzen beobachten muss, wie Kinder (nehmen wir mal an, sie sind älter als 14) seine Kirschen aus dem Baum stehlen. Formal ist das ein rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff auf sein Eigentum. Weil er sich nicht fortbewegen kann, ist die Flinte, die er neben sich stehen hat, die einzige und damit erforderliche und geeignete Verteidigungsmöglichkeit des Alten. Dennoch darf er die Kinder damit nachvollziehbarer Weise nicht aus dem Baum schießen, da dies ein wirklich krasses und nicht tragbares Missverhältnis zwischen dem angegriffenen Gut (Eigentum an Kirschen) und dem durch die Verteidigung preisgegebenen (Leben der Kinder) darstellt.
Es ist also so: Im Kern dessen, was durch das Notwehrrecht geregelt werden soll, gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, nur die Erforderlichkeit. In der Peripherie kann es aber zu einer solchen Abwägung kommen, wenn die Ergebnisse des grundsätzlich anzuwendenden Rechtes allzu unerträglich wären (Einschränkung im Rahmen der Gebotenheit über die 5 Fallgruppen).
Lg,
Luggage
Genau, deshalb werden auch 8jährige, 32jährige und 107jährige senile Renter vor Gericht gleich bestraft.
Wenn das nicht ernst gemeint war = :klatsch::klatsch::klatsch:
Wenns doch = :ups:
chillakilla
15-10-2009, 12:26
Wenn das nicht ernst gemeint war = :klatsch::klatsch::klatsch:
Wenns doch = :ups:
Wenn dein Beitrag nicht ernst gemeint war
= :klatsch::klatsch::klatsch:
Wenns doch = :ups:
Was denkst du denn von mir. :ui:
captainplanet
15-10-2009, 14:08
Nej.;)
Hör sofort auf damit!!!! :motz:
Was du meinst, ist eine mittelbare Drittwirkung, also: die Rechtsgedanken der Grundrechte schwuppern in untergeordneten Gesetzen rum.
Also meinetwegen. Wenn diese Rechtsgedanken in ausreichndem Maße rumschwuppern solls uns recht sein.
Ergo: mal in 185 StGB schauen.
Aber vorausgesetzt, man könnte Ansprucken in diesem Fall als Grundrechtsverstoß durchprüfen, wäre es fraglich, ob ein Anspucken ein ausreichender Eingriff in die Menschenwürde wäre. Ein Eingriff besteht, wenn der Mensch zum bloßen Objekt [staatl Handelns] degradiert, statt als Subjekt behandelt zu werden.
Als ob eine Beleidigung nicht entwürdigend wäre. Du immer mit Deinen Spitzfindigkeiten! Aber das kann ich auch, paß auf:
Die Menschenwürde billigt allen Menschen gleiche Rechte und gleichen Wert zu. Anspucken ist eine abwertende Geste, also entwürdigend, also Eingriff in die Grundrechte. Ob dieser Eingriff "ausreichend" ist ist nicht zu prüfen da man Würde nicht quantifizieren kann.
Und wegen dieser vermeintlichen Logik gibts n paar 'Experten', die sagen, dass Art.1 Abs.1 GG gar kein Grundrecht, sondern nur so ne Art allgemeine Deklaration wäre. Das kanns nicht ganz sein.
Und was genau macht diese Logik zu einer vermeintlichen? Die Tatsache daß es "nicht ganz sein kann"? :rolleyes:
Lg Georg
Und was genau macht diese Logik zu einer vermeintlichen? Die Tatsache daß es "nicht ganz sein kann"?
Nej.
Nicht, dass es nicht ganz sein kann, sondern schon weil dein ganzes Konstrukt "klagen wegen Grundrechtsverstoß Menschenwürde" gänzlich zusammenfallen würde, wenn 1 Abs.1 GG gar kein Grundrecht wäre, sondern diese erst nach 1 Abs.3 GG losgingen.
Zur Menschenwürde: Man könnte trefflich drüber streiten, ob ein Anspucken einen Menschen vom Subjekt zum Objekt degradiert. Mit einfach "Anspucken ist ekelig und n ganzes Stück erniedrigend" kommt man aber nicht weiter. Der Sprung von der einfachen Ehrverletzung zur Objektivierung des Menschen muss geschafft werden.
Ganz abgesehen davon erinnere ich nocheinmal dran, dass dieser Fall sich überhaupt nicht unter das GG subsumieren lässt.
Wenn du dich tatsächlich dafür interessierst, gibt es viele leicht verdauliche Studienbücher für Juraerstsemester.
Wenn dein Beitrag nicht ernst gemeint war
= :klatsch::klatsch::klatsch:
Wenns doch = :ups:
Was denkst du denn von mir. :ui:
Also nicht ernst?
captainplanet
15-10-2009, 18:26
Nej. Nicht, dass es nicht ganz sein kann, sondern schon weil dein ganzes Konstrukt "klagen wegen Grundrechtsverstoß Menschenwürde" gänzlich zusammenfallen würde, wenn 1 Abs.1 GG gar kein Grundrecht wäre, sondern diese erst nach 1 Abs.3 GG losgingen.
Sagte ich daß es kein Grundrecht wäre? Ich sagte daß es kein "nachfolgendes Grundrecht" im Sinne von Absatz 3 wäre und daß deshalb die Sache mit der mittelbaren Drittwirkung hier unzutreffend ist.
Zur Menschenwürde: Man könnte trefflich drüber streiten, ob ein Anspucken einen Menschen vom Subjekt zum Objekt degradiert. Mit einfach "Anspucken ist ekelig und n ganzes Stück erniedrigend" kommt man aber nicht weiter. Der Sprung von der einfachen Ehrverletzung zur Objektivierung des Menschen muss geschafft werden.
Ganz abgesehen davon erinnere ich nocheinmal dran, dass dieser Fall sich überhaupt nicht unter das GG subsumieren lässt.
Einen Menschen vom Subjekt zum Objekt zu machen heißt ihn seiner Würde gänzlich zu berauben. Aber man kann ihn auch "nur" in seiner Würde verletzen. Der Begriff "unantastbar" beinhaltet meiner Auffassung der deutschen Sprache nach auch das.
Wenn du dich tatsächlich dafür interessierst, gibt es viele leicht verdauliche Studienbücher für Juraerstsemester.
Gott behüte! Ich finde juristisches Deutsch eigentlich fürchterlich. Aber das schöne an Texten die versuchen durch komplizierte Formulierungen alle Eventualitäten abzudecken ist daß sie meist mehr Schlupflöcher schaffen als sie stopfen was sie letztlich ad adsurdum führt. Diese Ironie finde ich wunderbar und faszinierend. Wenn ich mich mit einem Gesetzestext beschäftige dann eigentlich immer auch irgendwo mit dem Hintergedanken logisch nachzuweisen daß es eigentlich Unsinn ist was da steht. :D
Gott behüte! Ich finde juristisches Deutsch eigentlich fürchterlich. Aber das schöne an Texten die versuchen durch komplizierte Formulierungen alle Eventualitäten abzudecken ist daß sie meist mehr Schlupflöcher schaffen als sie stopfen was sie letztlich ad adsurdum führt. Diese Ironie finde ich wunderbar und faszinierend. Wenn ich mich mit einem Gesetzestext beschäftige dann eigentlich immer auch irgendwo mit dem Hintergedanken logisch nachzuweisen daß es eigentlich Unsinn ist was da steht. :D
Die wahre Kunst ist eigentlich etwas einfach, knapp und kurz zu formulieren. Schaffen halt die meisten nicht...
captainplanet
15-10-2009, 18:48
Die wahre Kunst ist eigentlich etwas einfach, knapp und kurz zu formulieren. Schaffen halt die meisten nicht...
Meiner Meinung nach sollten Gesetze "weicher" sein damit man sie nicht so leicht umgehen kann. Ich würde etwa der Verfassung folgenden Paragraphen hinzufügen:
"Es ist unzulässig den Wortlaut eines Gesetzes so auszulegen daß die Auslegung den dem Gesetz offensichtlich zugrundeliegenden Absichten widerspricht. Diese Absicht muß so formuliert sein daß sie der durchschnittlich gebildete Leser auf Anhieb erkennen kann."
Aber da hat die Anwaltsgewerkschaft sicher was dagegen...:rolleyes:
Sagte ich daß es kein Grundrecht wäre? Ich sagte daß es kein "nachfolgendes Grundrecht" im Sinne von Absatz 3 wäre und daß deshalb die Sache mit der mittelbaren Drittwirkung hier unzutreffend ist.
kannst du vertreten. stehst damit aber alleine auf weiter flur. was bringt dir die position "ist mir egal, wie die zuständigen das sehen, ich mach das auf meine weise".
über diese konstellation wurde intensiver nachgedacht, als du glaubst.
Einen Menschen vom Subjekt zum Objekt zu machen heißt ihn seiner Würde gänzlich zu berauben. Aber man kann ihn auch "nur" in seiner Würde verletzen. Der Begriff "unantastbar" beinhaltet meiner Auffassung der deutschen Sprache nach auch das.
selbiges wie oben. damit stehst du alleine.
Gott behüte! Ich finde juristisches Deutsch eigentlich fürchterlich. Aber das schöne an Texten die versuchen durch komplizierte Formulierungen alle Eventualitäten abzudecken ist daß sie meist mehr Schlupflöcher schaffen als sie stopfen was sie letztlich ad adsurdum führt. Diese Ironie finde ich wunderbar und faszinierend. Wenn ich mich mit einem Gesetzestext beschäftige dann eigentlich immer auch irgendwo mit dem Hintergedanken logisch nachzuweisen daß es eigentlich Unsinn ist was da steht. :D
das kannst du gerne versuchen, wirst aber mindestens so lange damit scheitern, bis du das system wenigstens grundsätzlich verstanden hast.
im übrigen sind gesetze nicht dazu gedacht, alle eventualitäten abzudecken. die großen gesetze entwickeln vielmehr rechtsgedanken und systeme, die man anwenden und auf den einzelfall ggf. modifizieren kann.
ohne dir allzu nahe treten zu wollen, aber dein wunsch, unvorbereitet die juristen in ihrer spezialität "schlagen" zu wollen, ist nicht gerade realistisch.
siehe:
"Es ist unzulässig den Wortlaut eines Gesetzes so auszulegen daß die Auslegung den dem Gesetz offensichtlich zugrundeliegenden Absichten widerspricht. Diese Absicht muß so formuliert sein daß sie der durchschnittlich gebildete Leser auf Anhieb erkennen kann."
Aber da hat die Anwaltsgewerkschaft sicher was dagegen...
das ist absolut falsch, weil es so eine auslegungsregel bereits gibt; nebst wortlaut und entstehungsgeschichte. ebendiese auslegungsregeln verletzt du übrigens mit deiner einordnung des Art. 1 GG.
captainplanet
15-10-2009, 19:11
Es ist doch hoffentlich (rein theoretisch) nicht von Belang ob ich mit meiner Meinung alleine dastehe, sondern ob sie korrekt ist. Dieses Argument kann ein Indiz sein daß ich einem Denkfehler aufsitze, mehr nicht. Eine Unwahrheit wird doch nicht wahrer nur weil viele Menschen davon überzeugt sind.
das ist absolut falsch, weil es genau so eine auslegungsregel bereits gibt; nebst wortlaut und entstehungsgeschichte.
Dann hapert es an der Umsetzung wage ich zu behaupten.
Mfg Georg
Dann hapert es an der Umsetzung wage ich zu behaupten.
nej. und jetzt denk mal nach.
- das gg wurde geschaffen, um einen rechtsstaat zu etablieren. wenn die deutsche verfassungsgeschichte dir zuviel juristendeutsch enthält, kannst du gerne die geschichte der amerikanischen verfassung nehmen oder die der französischen.
die macht des staats dem bürger gegenüber sollte eingeschränkt und reglementiert werden.
- 1 abs 1 steht vor 1 abs 3 aus historischen und deklaratorischen gründen.
das argument, dass 1 abs 1 aus dem muster fällt, weil 3 nach 1 kommt, klammert sich nur an systematische stellung und wortlaut [was du selbst weiter oben bemängelt hast] und geht gegen sinn und zweck der norm und seine entstehungsgeschichte.
- deine interpretation der menschenwürde ist zu kurzsichtig, weil damit so gut wie jedes nicht geduldete verhalten einem menschen gegenüber zu einem verstoß gegen seine menschenwürde führte und man unter den artikel alles und nichts subsumieren könnte. das würde nicht zuletzt gegen das gebot der bestimmtheit verstoßen.
- dass du mit deiner meinung alleine dastehst, ist ein wink mit dem zaunpfahl, dass mehrere hundert jahre verfassungsentwicklung und die dazugehörigen verdammt hellen köpfe nicht in deine richtung gehen.
das ist absolut falsch, weil es so eine auslegungsregel bereits gibt; nebst wortlaut und entstehungsgeschichte. ebendiese auslegungsregeln verletzt du übrigens mit deiner einordnung des Art. 1 GG.
Nicht nur im Falle von Gesetzesauslegungen, veranschaulicht wird dies z.B. auch im alltäglichen Leben, nehmen wir die Willenserklärung, da sagt das BGB deutlich, dass der tatsächliche Wille zu erforschen und nicht an buchstäblichen Ausdrücken zu haften ist.
Was die Auslegung von Gesetzestexten angeht: aus meiner spärlichen Anwendungserfahrung kann ich nur sagen, dass in diesem Bereich ein sehr breites Spektrum abgedeckt ist, in den allermeisten Gutachen sind z.B. eine Reihe von Gesetzesverknüpfungen zu, welche unterstützend und regulierend einwirken. Daneben gibt es herrschende Meinung, Prezedenzfälle und was dann dessen ungeachtet noch nach gesonderter Auslegung zu beurteilen ist, ist dies aus gutem Grund.
captainplanet
15-10-2009, 20:25
das argument, dass 1 abs 1 aus dem muster fällt, weil 3 nach 1 kommt, klammert sich nur an systematische stellung und wortlaut [was du selbst weiter oben bemängelt hast] und geht gegen sinn und zweck der norm und seine entstehungsgeschichte.
Stimmt, das habe ich selbst bemängelt. Ich habe es trotzdem getan in dem Glauben es sei juristische Praxis Gesetze genau beim Wort zu nehmen, zumindest habe ich oft den Eindruck daß es so ist. Es hat mich sehr gewundert daß es diese "Auslegungsregel" bereits in irgendeiner Form gibt. Kannst Du mir sagen wo genau das steht?
auslegungsregeln?
in den lehrbüchern eben.
ansonsten
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)
egal was man tut als opfer bleibt man das opfer, auch vor dem gesetzt
die täter kommen oft besser weg weil irgendwas nich eindeutig bewiesen werden kann oder sonst was, deutsche gesetze sind für .........
Trisomie78
16-10-2009, 08:52
egal was man tut als opfer bleibt man das opfer, auch vor dem gesetzt
die täter kommen oft besser weg weil irgendwas nich eindeutig bewiesen werden kann oder sonst was
oder sonst was ist sehr treffend formuliert.
ich dachte mal, wer zuerst anzeige erstattet wär im vorteil.
offensichtlich ist sogar egal, wer anruft.
da fällt mir ein, wie mal einer auf mich zu kam mit den worten: jetzt mach ich dich fertig.
da er auch noch n kopf grösser war als ich, bin ich zum auto (ca 2m entfernt) + schnappte mir mein messer, damit er abzischt.
danach war ich natürlich der dumme.
wo bleibt jetzt das recht?
wer sich wehrt ist der dumme. selbst wenn man nichts macht.
deutsche gesetze sind für .........
offensichtlich.
aber kannst dich trösten. sind nicht nur die deutschen gesetzte.
oder sonst was ist sehr treffend formuliert.
ich dachte mal, wer zuerst anzeige erstattet wär im vorteil.
offensichtlich ist sogar egal, wer anruft.
da fällt mir ein, wie mal einer auf mich zu kam mit den worten: jetzt mach ich dich fertig.
da er auch noch n kopf grösser war als ich, bin ich zum auto (ca 2m entfernt) + schnappte mir mein messer, damit er abzischt.
danach war ich natürlich der dumme.
wo bleibt jetzt das recht?
wer sich wehrt ist der dumme. selbst wenn man nichts macht.
offensichtlich.
aber kannst dich trösten. sind nicht nur die deutschen gesetzte.
also in griechenland ist das nicht so :cool:
aber ich versteh schon was du sagen willst, ich finds mit der rechtlsage auch ziemlich ätzend
wer sich wehrt ist der dumme. selbst wenn man nichts macht.
Bla bla bla... BILDZeitungs-Gelaber hier als...
Thema: MACHT MUT ! von www.selbstschutzakademie.de (http://selbstschutzakademie.de/zeitung.htm)
Drei 17-Jährige riefen die Polizei und teilten mit, sie seien soeben grundlos von Jugendlichen zusammengeschlagen worden. Nachdem die Polizei den Beschuldigten ermitteln konnte, stellte sich der Sachverhalt etwas anders dar.
Die drei angeblichen Opfer erwarteten die Polizei im Fanny-Ewald-Ring und gaben an, sie seien von mehreren Jugendlichen mit Baseballkeulen verprügelt worden. Alle drei hatten erhebliche Schwellungen im Gesicht und zum Teil tiefe Platzwunden, sodass Rettungswagen angefordert wurden. Einer der Jugendlichen verblieb stationär im Krankenhaus, die anderen beiden konnten nach ambulanter Behandlung entlassen werden.
Nach Hinweisen auf einen der angeblichen Täter suchten die Beamten dessen Wohnanschrift auf. Der ebenfalls 17-Jährige, der leichte Verletzungen an der Hand erlitten hatte, stellte im Beisein seiner Eltern und seines Bruders den Sachverhalt dar. Demnach sei er auf dem Weg nach Hause gewesen und habe dabei telefoniert. Die Jugendlichen seien an ihn herangetreten und hätten sein Mobiltelefon gefordert. Als er die Herausgabe verweigerte, habe einer der Täter versucht, es ihm zu entreißen. Da er in seiner Freizeit Kickbox - und Karatesport trainiere, habe er wenig Mühe gehabt, im Besitz seines Telefons zu bleiben. Sein Bruder sei ihm dabei noch zu Hilfe gekommen und habe einen der Jugendlichen in eine Hecke befördert. Seine Mutter, die mit einem Besenstiel bewaffnet zur Hilfe geeilt war, habe nicht mehr in das Geschehen eingreifen müssen.
Mit diesem Sachverhalt wurden die drei angeblichen Opfer konfrontiert. Sie wollten danach keine weiteren Angaben zur Sache machen. Gegen sie läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Raubes.
Trisomie78
16-10-2009, 09:27
der hatte 2 zeugen.
ich hatte leider nur 3 gegner.
ich dachte mal, wer zuerst anzeige erstattet wär im vorteil.
Inwiefern denn im Vorteil? Das hat doch keinen Einfluss auf die Rechtsprechung. Also wirklich...
da fällt mir ein, wie mal einer auf mich zu kam mit den worten: jetzt mach ich dich fertig.
da er auch noch n kopf grösser war als ich, bin ich zum auto (ca 2m entfernt) + schnappte mir mein messer, damit er abzischt.
danach war ich natürlich der dumme.
wo bleibt jetzt das recht?
Frag ich mich auch. Er hätte dich angezegen und ordentlich verklagen sollen. Selbst, wenn eine Drohung vorliegt, du gehst als Reaktion zum Auto um dich zu bewaffnen? Warum bitteschön fährst du dann nicht einfach weg.
wer sich wehrt ist der dumme. selbst wenn man nichts macht.
Seh ich ein wenig anders: Dummheit schützt vor Strafe nicht...
Trisomie78
16-10-2009, 10:35
Frag ich mich auch. Er hätte dich angezegen und ordentlich verklagen sollen. Selbst, wenn eine Drohung vorliegt, du gehst als Reaktion zum Auto um dich zu bewaffnen? Warum bitteschön fährst du dann nicht einfach weg.
dann war dies keine notwehr? + warum nicht?
+ weshalb sollte ich mich entfernen? wenn ihm meine fresse nicht passt kann ja er gehn.
Ad primo: ich kenne den Fall nicht, aber wenn du schon zum Auto gehen konntest und Gelegenheit zur Bewaffnung hattest, war der "Angriff" nicht mehr gegenwärtig. Daran hapert es schon mal. Andere Zusätze brauchen wir also gar nicht erst zu betrachten.
Ad secundo: zusätzlich wäre ein Entfernen in diesem Fall unter dem Deckmantel der Erforderlichkeit offensichtlich vorzuziehen gewesen. Deswegen mein Fazit.
Trisomie78
16-10-2009, 10:45
hast schon recht mit m entfernen.
hab einfach keinen bock auf solche spiele.
wenn ich ihm zu hässlich wär, könnte er in ne andere richtung schaun.
viel eher hab ich das gefühl, der machte sich sorgen, dass ich zu schön bin + ihm die ganzen frauen ausspanne.:p
auf öffentlichem raum geh ich hin wo s mir passt.
hab mich lange genug in diese opferrolle drängen lassen.
glaub mir. die atakken werden nicht weniger, sondern eher mehr.
denn mit dem kann man s ja machen.
Trisomie78
16-10-2009, 10:49
beim ersten mal kommen dumme sprüche.
beim zweiten mal fliegen bierdosen nach dir.
+ beim dritten mal lassen sie dich nicht mehr gehn.
dann hau ich dem lieber gleich auf die nuss + beim nächsten mal wechselt er die strassenseite.
Dann beschwere dich aber bitte nicht, dass die Rechtslage kacke ist...
Trisomie78
16-10-2009, 11:01
meine optionen.
schnautze halten + gehn.
ihn züchtigen + sich danach festnehmen lassen.
den kopf hinhalten + hoffen dass er vielleich irgendwann mal aufgefunden + sogar belangt wird.
da kann man doch nur noch fluchen.
edit
wer kennt nicht diese dummen sprüche?
ich weiss wo du wohnst. ich hab kein prospekt von dir etc.
das ist ja das schlimme.
die kennen einen immer. wenn ich ne anzeige mache, dann in der regel gegen unbekannt. (halt irgend so n pöbler aus m park)
ausserdem wozu braucht der n prospekt von mir? da sag ich nur noch mach doch n flyer.
option 4: andere labern lassen und dennoch nicht weggehen, frei nach eiche&wildsau; ggf. sozialkompetenz aufbringen und versuchen zu schlichten. wenn es sich nicht vermeiden lässt, setzt man sich zur wehr, um seine haut zu retten; nicht jedoch, um den anderen zu erziehen oder um zu demonstrieren, dass man nach jahren der gängelei kein opfer mehr ist. so was geht häufiger nach hinten los; zurecht.
aggressivere vertreter dieser auffassung würden jetzt sagen: einfach mal erwachsen werden, auch wenns ab und an bei begegnungen mit idioten schwer fällt.
Trisomie78
16-10-2009, 11:24
wie gesagt. ich war auch mal so naiv + dachte gewalt erzeugt gegengewalt usw. leider kapieren die das nicht.
wenn ich s genau nehme bin ich die gegengewalt.
schliesslich hab ich s nicht nötig, tagsüber vor m kaufhaus zu hocken + auf opfer zu warten.
beim ersten mal kommen dumme sprüche.
beim zweiten mal fliegen bierdosen nach dir.
+ beim dritten mal lassen sie dich nicht mehr gehn.
dann hau ich dem lieber gleich auf die nuss + beim nächsten mal wechselt er die strassenseite.
mh, du siehst den unterschied zwischen unseren lösungen nicht.
naja, nicht weiter schlimm.
Trisomie78
16-10-2009, 11:34
wenn sie andere blöd an machen ist mir das auch schnuppe.
nur spätestens bei den bierdosen gibts prospekt von mir.
die wollen ja genauso dass ich prospekt von ihnen.
edit
das selbe mit dem ewigen spruch von ehre.
wenn sie so ein ehrverständnis hätten, würden sie andern auch ihre "ehre" lassen.
aber ehre entstammt ja offenbahr dem balkan + dort scheint sie auch bleiben zu müssen.
bez. alle andern haben kein recht darauf, denn die haben sie ja gepachtet.
Trisomie78
16-10-2009, 17:30
ich kann s einfach nicht lassen.
option 4: andere labern lassen und dennoch nicht weggehen, frei nach eiche&wildsau; ggf. sozialkompetenz aufbringen und versuchen zu schlichten. wenn es sich nicht vermeiden lässt, setzt man sich zur wehr, um seine haut zu retten; nicht jedoch, um den anderen zu erziehen oder um zu demonstrieren, dass man nach jahren der gängelei kein opfer mehr ist. so was geht häufiger nach hinten los; zurecht.
aggressivere vertreter dieser auffassung würden jetzt sagen: einfach mal erwachsen werden, auch wenns ab und an bei begegnungen mit idioten schwer fällt.
das geht mir nun schon den ganzen tag nach, deshalb schreib ich s jetze doch.
ich hab dich genau vor augen.
er: jetzt mach ich dich platt.
du: na dann nipp ich doch gleich mal an meiner cola.
mir fehlt nur noch dass einer an kommt.
ejj aldääää der ehre ist unser spruch. also sag nicht!
:megalach:
Trisomie78
16-10-2009, 19:44
alles klar.
ich werd s mal versuchen.
Ogami Itto
18-10-2009, 18:27
e
Fischstäbchen
18-10-2009, 21:15
und auf ein neues. Ich kann mir Zivil Cour(blam)age leider nicht leisten und SV auch nicht, ich lasse mich lieber in ehre zum Krüppel schlagen und biete dem deutschen Mann etwas zu lesen.
Das Problem ist wohl ehr die richtige Wahl des Rechtsanwalts, der Grundlegende Fehler des "Pfefferspr. Mannes" war wohl ehr das er die Cops selber geholt hat anstatt zu türmen. ( Wenn es überhaupt so war! )
Ein erwähnenswerter Punkt.
Nach einer bewältigten SV-Situation ist es in aller Regel ratsam, den Ort des Geschehens schnellstmöglich zu verlassen. Das beinhaltet ein Verweilen bei notwendiger Erstversorgung von Verletzten oder in gesonderten Situationen (z.B. in vielen Nothilfefällen), bei welchen ein Entfernen nicht ohne weiteres zeitnah möglich ist.
Polizei oder notfalls auch Rettungswagen kann man allerdings auch anonym benachrichtigen (über Handy des Agressors z.B. ;)), wichtig ist, dass man darauf achtet, diese auch unverzüglich zu alarmieren! Aber niemand ist gezwungen, am "Tatort" zu verweilen und oftmals spricht eine Abwägung dafür, dies auch nicht zu machen.
Ogami Itto
19-10-2009, 13:35
e
Jetzt gibts schon eine auf den Sack wenn man sich nicht verdreschen läßt. :o
Carsten H. (40) griff in Dresden gegen brutale Pöbler in der Straßenbahn zum Pfefferspray: 1800 Euro Strafe, weil ich mich gewehrt habe - Dresden - Dresden - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/10/12/1800-euro-strafe/weil-ich-mich-gewehrt-habe.html)
Ich hab auf den Link geklickt, und als dann diese Seite aufging... hab ich sie wieder zugemacht.
Wenn es in der "Dings" steht ist es gaaaaaaanz sicher wahr.
Samuraii
30-10-2009, 21:28
Das wär doch was :)
1. Der Verteidiger darf sich erst nach dem 3 Schlag wehren
2. Wenn der Angreifer eine Waffe hat, muss der Verteidiger warten bis die Waffe benutzt wird
:D:D:D:D:D:D:D:D
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