Vollständige Version anzeigen : Kündigung der Wt Schule
Taipan007
16-10-2009, 23:14
hi,
bin neu hier weil ich mich mal erkundigen wollte welche Möglichkeiten ich habe, wenn mein Trainer sagt ich müßte noch ein Jahr weiter meine Wt Gebühren bezahlen!
Wollte heute die WT Schule kündigen und er sagte der Vertrag würde sich automatisch um ein Jahr verlängern wenn man nicht vor der Frist, die sich, denke ich auf das Anmelde Datum bezieht, kündigt. Das wäre ja dann so wie mit einem Handy-Vertrag! Ist das überhaupt rechtens? Besonders als ich sagte ich würde mich darüber mal informieren, kam er gleich mit dem Anwalt... ( und sie würden doch meistens bei solchen Fällen gewinnen...). Wie sieht es denn aus wenn man einfach mal nicht planen kann und einem etwas in die Quere kommt... muß man das also schon vor der angeblichen Kündigungsfrist wissen? Das ich für eine nicht in anspruch genommene Leistung bezahlen soll, kommt mir irgendwie nicht in den Kopf und entgeht mir jeglicher Logik... Vorallem sagte er wenn das jetzt paar Tage wären die ich überschritten hätte, dann könnte er ja noch ein Auge zudrücken... als ich nach dem ganzen Grund fragte sagte er mir: Schau mal wenn jeder von einen auf den anderen Tag kündigen würde, dann könnte man einen Wt Schule nicht halten. Damit müßte man meiner Meinung nach immer rechnen, und das dient mir meiner Meinung nach nur zum Kohle machen.
Was würdet ihr mir jetzt empfehlen? Habe jetzt die Kündigungsbestätigung von der Schule die allerdings erst am 31.08.2010 erfolgt. Denkt ihr ich soll mich damit abgeben? Wäre um schnellen Rat sehr dankbar!
Lies den Vertrag mal. Normalerweise geht der 6 Monate und verlängert sich automatisch. Kündigungsfrist sind 3 Monate vor Ablauf. D.h wenn du 2 Monate vor Ablauf kündigst, dann müsstest Du die nächsten 2 Monate noch bezahlen(kannst natürlich auch noch trainieren) und bist danach dann aus dem Vertrag entlassen. August 2010 erscheint mir etwas suspekt.
ChrisR42
16-10-2009, 23:40
vertrag ist vertrag, normal steht die frist da drin, in der du zu kündigen hast. immerhin bist du vertraglich bei einem club, keinem verein. da sind 1 jahres verträge durchaus üblich. viele bieten auch monatsverträge an, die dann allerdings mehr kosten. offensichtlich hast du wohl einen solchen. hier gilt meistens 3 monate vor ende der frist kündigen. wenn dein vertrag 08.09 ausgelaufen ist, und du nicht bereits im 05.09 die kündigung eingereicht hast, bist du tatsächlich vertraglich jetzt drin bis zum 08.10 . das steht aber ganz sicher in deinem vertrag drinne.
in diesem sinne: viel glück bei der kündigung!
Chris
Was steht den in deinem Vertrag? Du hast es doch unterschieben, man sollte die Dinger wirklich mal durchlesen! Wenn da wirklich drin steht, dass der Vertrag sich um ein Jahr verlängert, wird es wohl wirklich so sein und auf legalem Wege ist da nicht viel zu machen.
Sofern ich weiss aber hat man Recht auf außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Sprich, wenn dir ein Arzt einen Attest ausstellen kann, dass Kampfsport problematisch für deine Gesundheit ist (z.b. Rückenprobleme, Knieprobleme, Schulterprobleme — das letze ist sehr populär bei WTlern) — kannst du vorzeitig aus dem Vertrag raus. Wie gesagt: das ist nur vom Hörensagen und ich kann nicht garantieren ob es wirklich so ist! Da solltest du schon einen Juristen fragen (es gibt ja auch Juraforen wo du den Sachverhalt schildern könntest)
chingbum
17-10-2009, 00:20
Aber du bist doch voll geschäftsfähig, oder? Ich kann deinen Schilderungen nämlich nichts ungewöhnliches entnehmen. Wie es aussieht hält sich dein Schulleiter nur an den Vertrag und du wirst nicht an einer Zahlung der ausstehenden Beträge vorbeikommen, auch nicht mit rechtlichen Schritten.
Man kann vielleicht noch mal an die Kulanz appellieren und die eventuelle Absicht zur zukünftigen Wiederaufnahme des Trainings, da das Verhältnis ja allzeit unbelastet war und die Zufriedenheit stets über dem durchschnittlichen Maße gelegen habe, äußern und dann mal schauen, ob man sich vergleichen kann...dann vielleicht mal ein Drittel der ausstehenden Summe anbieten, am besten bar. Kommt halt auch ein bißchen aufs rethorische Geschick an. Mit Rumpoltern gehts immer etwas schlechter. Aber ungeschoren gehts nicht raus, zumindest siehts nicht so aus.
Oder mal hier schauen:
Juraforum.de - Portal für Recht mit Anwaltssuche! .:. Foren für Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Mietrecht Reiserecht Internetrecht (http://www.juraforum.de/)
Viel Erfolg!
Es gibt da gesetzliche regelungen für sowas , frag mal bei na anwalts hotline.
Mfg nassem
Geh doch einfach mal eine VT Schule besuchen. Bei mir hat das geholfen mit sofortiger Wirkung gekündigt zu werden.
Ich würde auf jeden Fall mal mit einem Anwalt reden. Nur weil eine Vetragsverlängerung gerne gemacht wird und dein Lehrer mit dem Spruch ,,Wir gewinnen eh immer " kommt muss es deswegen nicht so sein. Oft stehen in Veträge Dinge die da nicht reingehören. Den Tipp mit dem Artzlichen Attest würde ich mir an deiner Stelle auch durch den Kopf gehen lassen.
Trisomie78
17-10-2009, 09:46
spannend.
ich begann mit nem halbjahresvertrag. da ich bald auf reisen gehe hab ich den trainer gefragt welcher meinte, dass es ganz einfach 3 monate kündigungsfrist gibt. egal zu welchem zeitpunkt. natürlich nach dem halben jahr.
mich erinnert dein trainer stark an nen automechaniker den ich mal hatte.
ich bin der letzte der über wt lästern will.
das passt jedoch ganz zu dem oft erwähnten "geschäftssinn" der wt sparte.
ich würde sagen, vertrag ist vertrag.
NunchakuFreak
17-10-2009, 09:56
Wieso Passieren solche Dinge imer in Ing Ung Schulen?;)
SifuSeifenzwerg
17-10-2009, 10:07
Wieso Passieren solche Dinge imer in Ing Ung Schulen?;)
Man sollte den Fred pinnen.
Killer Joghurt
17-10-2009, 10:11
lesen was man unterschreibt.
ehrlich jungs.
ansonsten ist das mit der gesundheit noch die beste idee.
Rocky777
17-10-2009, 10:18
Geh doch einfach mal eine VT Schule besuchen. Bei mir hat das geholfen mit sofortiger Wirkung gekündigt zu werden.
:hehehe:
Michael1
17-10-2009, 10:50
Würde auch sagen "Vertrag vorher lesen" sollte helfen. Eine solche Laufzeitregelung halte ich ansonsten für nicht zu beanstanden. Gibt es ja an diversen anderen Stellen auch, egal ob Handy, Versicherung, Fitnessstudio, ...
Ist in meinen Augen auch irgendwie "Link" sich dann an sowas nicht halten zu wollen wenn es dafür nicht wirklich einen vernünftigen Grund (wirkliche erkrankung o.ä.) gibt.
Taipan007
17-10-2009, 10:51
Bedanke mich für die schnellen Antworten, habt mir gut weitergeholfen.
Habe noch in einem Jura Forum mein Problem beschrieben. Werde euch auf dem laufenden halten...
Also laut Vertrag ist es gerechtfertigt das sich die Laufzeit stillschweigend um ein Jahr verlängert wenn man nicht vor der Kündigungsfrist kündigt.
Allerdings denke ich, wie es hier schon erwähnt wurde, das Schulterbeschwerden zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Warte jetzt noch ab was im Jura Forum für Vorschläge kommen.
Taipan007
17-10-2009, 10:57
Würde auch sagen "Vertrag vorher lesen" sollte helfen. Eine solche Laufzeitregelung halte ich ansonsten für nicht zu beanstanden. Gibt es ja an diversen anderen Stellen auch, egal ob Handy, Versicherung, Fitnessstudio, ...
Ist in meinen Augen auch irgendwie "Link" sich dann an sowas nicht halten zu wollen wenn es dafür nicht wirklich einen vernünftigen Grund (wirkliche erkrankung o.ä.) gibt.
Michael es gibt ja auch andere Gründe weswegen man zeitlich nicht mehr ins Training kann. Z.B. der Beruf oder man zieht um... Sachen die man halt vielleicht manchmal nicht gleich vor der Kündigungsfrist einplanen kann! Man sollte doch so kulant sein und mal auf seine Monatsbeiträge verzichten können wenn auch keine Leistung in Anspruch genommen werden kann. Und vorallem wenn man schon länger in einem Verein ist! Und in meinem Fall war mein netter Trainer voll hinterrücks und erzählt mir gleich was von seinem Anwalt und das sie doch meistens gewinnen...
DeepPurple
17-10-2009, 11:04
Hier gehts ums Geschäft und nicht um Kulanz. Kündigungsfristen gibts in jedem vertrag, automatische Verlängerungen sind auch üblich. Verträge lesen sollte eigentlich üblich sein.
Inwiefern in einem Vertrag Inhalte stehen, die anfechtbar sind, kann wirklich nur ein Jurist klären.
Im übrigen gibts schon ein paar Threads zu diesem Thema, da stehen alle Tipps schon drin, von Vertrag vor dem unterschreiben lesen bis ärztliches Attest besorgen. Deshalb mach ich hier zu, sofern nicht etwas grundlegend neuses auftaucht. Dann btte PN.
Danke.
Peter
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