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Vollständige Version anzeigen : Shogei verboten!



Der Contraveganer
17-10-2009, 11:50
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_115_kyoketsu_shogei.pdf

Widi
17-10-2009, 12:33
Hieb und Sticheigenschaft durch abrundung der Klinge nicht mehr gegeben aber da zum drosseln eines Menschen vorgesehen, verboten? sach ma, gehts noch? Als nächstes konfiszieren die wohl die Vorhangkordeln und Schiffstaue. mit denen könnte man ja auch jemanden erdrosseln oder erhängen...

lonely boy
17-10-2009, 14:54
Wundert euch das, dass es VERBOTEN ist?

Rocky777
17-10-2009, 14:56
Shit und ich hab ne Kette am Schlüsselbund..

Widi
17-10-2009, 15:15
Wundert euch das, dass es VERBOTEN ist?

Ne, aber die Begründung ist grenzdebil. :-§

Teashi
17-10-2009, 15:15
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_115_kyoketsu_shogei.pdf
zuerst, wer läuft damit durch die gegend?

zweitens, wenn man jemanden erdrosseln will, gibt es dazu den gürtel und die schnürsenkel.

Ratte
17-10-2009, 15:19
Oh oh, hat jemand mal an die armen Klavierhersteller gedacht? Im Grunde müssen die sich auch was neues suchen, da Klavierseiten auch wunderbar zum erdrosseln geignet sind....

Ich seh schon wie dir mir meine Baumarktkette abnehmen wenn ich damit mal draußen trainiere :D

Widi
17-10-2009, 15:44
Oh oh, hat jemand mal an die armen Klavierhersteller gedacht? Im Grunde müssen die sich auch was neues suchen, da Klavierseiten auch wunderbar zum erdrosseln geignet sind....

Ich seh schon wie dir mir meine Baumarktkette abnehmen wenn ich damit mal draußen trainiere :D

Meine Gitarrensaiten:ups:

BuZuS
17-10-2009, 16:00
Jesus... dieser Thread zeigt wunderbar den krass sinkenden IQ des KKB... wirklich traurig :rolleyes:

miskotty
17-10-2009, 16:10
hm... die händler scheinens noch nicht mitgekriegt zu haben. in den shops wirds noch verkauft

Teashi
17-10-2009, 16:15
Jesus... dieser Thread zeigt wunderbar den krass sinkenden IQ des KKB... wirklich traurig :rolleyes:
dein beitrag hebt diesen nicht gerade.

roybaer
17-10-2009, 17:11
Oh oh, hat jemand mal an die armen Klavierhersteller gedacht? Im Grunde müssen die sich auch was neues suchen, da Klavierseiten auch wunderbar zum erdrosseln geignet sind....


Hitman! Agent 47 for president!

sbenji
17-10-2009, 19:00
Verdammt man kann auch mit Bokken, Tessen, Jutte, Schlagstock und tonfa würgen.
Auch das würgen mit einem in der Saya steckendem Tanto hab ich schon gesehen.

Das man mit der schnur/Kette würgen kann ist klar.

Allerdings wenn ich ne Waffe so gestallten will, dass das Würgen eine primäre Eigensschaft ist, dann hab ich eine Schnur mit 2 Griffen im abstand um den dreh von 40 oder 50 cm aber doch nicht 2,5 m.

Mir stellt sich langsam die Frage inwieweit sich das BKA wirklich mit Nahkampfwaffen auseinandergesetzt hat und ob es wirklch qualifiziert genug bzw in dr lage ist realistische Feststellungsbescheide in dieser Kategorie zu erstellen.

ralphp
17-10-2009, 19:53
Wenn das BKA nicht sachkompetent genug ist, um die Waffeneigenschaft korrekt zu beurteilen, dann sollte doch Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid eingelegt werden. Diese Möglichkeit ist gegeben. Mit sachlichen Argumenten muss sich das BKA auseinandersetzen. Vielleicht gelingt es ja, das BKA zu überzeugen ...

BuZuS
18-10-2009, 12:01
dein beitrag hebt diesen nicht gerade.
Mag sein, aber ich rede zumindest keinen Schwachsinn mit lächerlichen Strohmann-Argumenten daher...

ToastHawaii
18-10-2009, 12:23
Es solte doch wirklich keinen verwundern, dass diese Waffe verboten worden ist.

Widi
18-10-2009, 12:35
Jop. Abei mein Problem ist die Argumentation. MMn ist das Ding ungeschliffen immernoch wie ein PR 24 Polizeischlagstock einsetzbar, der ja auch verboten ist. Durch die spitzen Ecken und die Fertigung aus Metall kann evtl. sogar noch mehr Schaden entstehen als bei nem Schlagstock oder Tonfa. Deshalb wäre das eine sachlich nachvollziehbare Begründung für ein Verbot. Das Argument mit dem Drosseln ist hingegen extrem an den Haaren herbeigezogen wenn du mich fragst.

miskotty
18-10-2009, 12:39
Jop. Abei mein Problem ist die Argumentation. MMn ist das Ding ungeschliffen immernoch wie ein PR 24 Polizeischlagstock einsetzbar, der ja auch verboten ist. Durch die spitzen Ecken und die Fertigung aus Metall kann evtl. sogar noch mehr Schaden entstehen als bei nem Schlagstock oder Tonfa. Deshalb wäre das eine sachlich nachvollziehbare Begründung für ein Verbot. Das Argument mit dem Drosseln ist hingegen extrem an den Haaren herbeigezogen wenn du mich fragst.

wieso soll der schlagstock denn verboten sein???
du darfst ihn nicht führen bla bla bla aber er ist doch kein verbotener ggst. das teil aus dem bescheid dürfte jetzt durch die begründung genau wie das nunchako eingestuft worden sein (verbotener gegenst.)

edit: ach so du bist schweitzer... da gelten ja andere gesetze:D

Olster
18-10-2009, 12:44
Hallo


...Abei mein Problem ist die Argumentation. MMn ist das Ding ungeschliffen immernoch wie ein PR 24 Polizeischlagstock einsetzbar, der ja auch verboten ist...

Also in Deutschland ist ein Tonfa/Schlagstock keine verbotene Waffe.
Das Führen eines solchen Stocks ist nicht ohne weiteres möglich, aber der Besitz ist erlaubt.

Was das Shogei betrifft: Da bleibt das BKA (leider) konsequent auf der einmal eingeschlagenen Linie.
Wäre ja auch merkwürdig, wenn Soft-Nunchakus verboten wären, dieses Ding hier jedoch legal... :rolleyes:

Viele Grüße,

Oliver

Widi
18-10-2009, 12:59
Ja, Sorry. Hab das mit dem Mitführverbot verwechselt. Wobei die Begründung für dieses wohl ebenfalls greifen würde. Aber eben, ich finde die Entscheidung einfach extrem willkürlich.

Zunte
18-10-2009, 19:04
Woher kommt eigentlic hdiese Würgeparanoia??

gion toji
18-10-2009, 19:48
meine Vermutung ist, daß es beim Nunchaku entweder eine willkürliche Entscheidung oder eine Vorgabe von oben war. Jetzt sind sie einfach nur noch konsequent: alles, was irgendwie eine Strippe hat, wird abgeschossen

Zunte
18-10-2009, 19:58
meine Vermutung ist, daß es beim Nunchaku entweder eine willkürliche Entscheidung oder eine Vorgabe von oben war. Jetzt sind sie einfach nur noch konsequent: alles, was irgendwie eine Strippe hat, wird abgeschossen

Gut dass ich weiterhin mit dem Stihl Holzspalthammer durch die Gegend laufen kann. Gefährlich ist sowas ja nicht :rolleyes:

miskotty
18-10-2009, 20:01
Gut dass ich weiterhin mit dem Stihl Holzspalthammer durch die Gegend laufen kann. Gefährlich ist sowas ja nicht :rolleyes:

nur solange du keinen faden dran bindest:nini:

Zunte
18-10-2009, 20:08
nur solange du keinen faden dran bindest:nini:

-Tut mir leid mein Herr sie dürfen diese Gatlinggun nicht mitnehmen

-Ja aber was denn? Liegt es an der Uranangereicherten Munition?

-Nein mein Herr natürlich nicht, wer würde sowetwas denn beantstanden? Es ist die Schnur mit der sie ihren Glücksbringer dran befestig haben.

-Ahh OK, das ist ja auch selbstverständlich, Wäre ja absolut verantwortungslos

BuZuS
18-10-2009, 20:11
Gut dass ich weiterhin mit dem Stihl Holzspalthammer durch die Gegend laufen kann. Gefährlich ist sowas ja nicht :rolleyes:
Und dir fällt zwischen Holzspalthammer und Nunchaku kein Unterschied auf? :rolleyes:

Zunte
18-10-2009, 20:13
Und dir fällt zwischen Holzspalthammer und Nunchaku kein Unterschied auf? :rolleyes:

Braucht nicht jedermann heutzutgae einen Dreschflegel??:D

miskotty
18-10-2009, 20:16
Und dir fällt zwischen Holzspalthammer und Nunchaku kein Unterschied auf? :rolleyes:

das mit dem einen viel mehr leute getötet wurden als mit dem andern?

BuZuS
18-10-2009, 20:19
das mit dem einen viel mehr leute getötet wurden als mit dem andern?
Interessant, hast du irgendwelche Zahlen dazu?

Lars´n Roll
18-10-2009, 20:28
meine Vermutung ist, daß es beim Nunchaku entweder eine willkürliche Entscheidung oder eine Vorgabe von oben war.

Bei Nunchackus ebenso wie bei Butterflymessern ist der Fall ganz klar - zuviele Bilder von jugendlichen Pfeifen die damit stolz von Zeitungs- und Fernsehreportern geposed haben. Das gleiche dürfte hinter dem kleinen Waffenschein für Gaspistolen stecken.

Das Shogei hingegen... naja, da kann ich mir irgendwie nich vorstellen, dass ständig irgendwelche Kevins und Mehmets mit so nem Teil aufgegriffen wurden... da war wohl irgendein Sesselpuper übereifrig.


Interessant, hast du irgendwelche Zahlen dazu?

Muss man für jeden Scheiß mindestens 3 wissenschaftlich fundierte Dokumentationen vorlegen?
Um sich das auszumalen reicht ja wohl der gesunde Menschenverstand - ich stell mich auch kackdreist hin und sage, dass mehr Leute mit Küchenmessern als mit Springmessern abgestochen werden. Und ich denke gar nicht daran jetzt nach Statistiken zu suchen... :rolleyes:

@ Unterschied: Hammer is 100% effektiver.

miskotty
18-10-2009, 20:31
Interessant, hast du irgendwelche Zahlen dazu?

Google (http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=mord+hammer&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=mord+hammer&fp=aaf292c33c7f3fe9)

Google (http://www.google.de/#hl=de&q=mord+shogei&meta=&fp=aaf292c33c7f3fe9)
http://www.google.de/#hl=de&ei=T23bSv3VFNKRsAaEivDDDw&sa=X&oi=spell&resnum=0&ct=result&cd=1&ved=0CAYQBSgA&q=mord+nunchaku&spell=1&fp=aaf292c33c7f3fe9
lars du faule socke:D

Zunte
18-10-2009, 20:32
Interessant, hast du irgendwelche Zahlen dazu?

Achso, das entwickelt sich jetzt eh in so eine typische "Ich habe Recht egal was ihr sagt" Sache ;)

sbenji
18-10-2009, 20:37
Wenn man den Holzspalthammer als Axt sieht ist der Vergleich tatsächlich interesannt;):D

Was ich auch nicht nachvollziehen kann:


§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind

1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,

a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

und



Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
[...]
1.3
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8
[...]
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
[...]



Das bewertete Shogei ist stumpf um als Sportgerät eben Verletzungen zu vermeiden. erfüllt 2a nicht, da es als Sportgerät konzipiert ist.
(Vorweg eine Sollbruchstelle an schnur/kette würde die Unfallgefahr drastisch erhöhen.)

Genau wie beim Soft nunchaku es ist zwar geeignet -->2b
aber als Sportgerät gebaut also nicht 2a

verboten sind aber nach Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.3 nur die Waffen, die §1 (2) 2.a erfüllen.

(Bin zwar kein Jurist aber trotzdem.)


Ich kanns nicht nachvollziehen und unterstütze gion toji's These:


meine Vermutung ist, daß es beim Nunchaku entweder eine willkürliche Entscheidung oder eine Vorgabe von oben war. Jetzt sind sie einfach nur noch konsequent: alles, was irgendwie eine Strippe hat, wird abgeschossen

Edit: dabei hab ich noch ganz brav in der Schule gelernt, dass Legislative Exekutive und Judikative getrennt sind.
Scheint doch nicht der fall zu sein. Zb beim Soft nunchaku scheinen die drei instanzen Hand in Hand gearbeitet zu haben anstatt sich gegenseitig zu kontrolieren. Hmmm

VERSCHWÖRUNG :D
los gehts ihr Verschwörungstheoretiker legt los.:ironie:<-- (aber im kleinen durchaus ernst gemeint)

BuZuS
18-10-2009, 20:46
Muss man für jeden Scheiß mindestens 3 wissenschaftlich fundierte Dokumentationen vorlegen?
Nee, Fakten stören irgendwie. Einfach nur sagen was man sich so denkt ist viel lustiger.

Um sich das auszumalen reicht ja wohl der gesunde Menschenverstand - ich stell mich auch kackdreist hin und sage, dass mehr Leute mit Küchenmessern als mit Springmessern abgestochen werden. Und ich denke gar nicht daran jetzt nach Statistiken zu suchen... :rolleyes:
Ich kann mir viel ausmalen, und vieles ist dann trotzdem anders.

Achso, das entwickelt sich jetzt eh in so eine typische "Ich habe Recht egal was ihr sagt" Sache ;)
Ich wollt nur auf die Strohmänner aufmerksam machen, aber wird ohnehin nichts bringen.

miskotty
18-10-2009, 20:54
Nee, Fakten stören irgendwie. Einfach nur sagen was man sich so denkt ist viel lustiger.

Ich kann mir viel ausmalen, und vieles ist dann trotzdem anders.

Ich wollt nur auf die Strohmänner aufmerksam machen, aber wird ohnehin nichts bringen.

ich hab dir doch ein paar zahlen gegeben;)

Zunte
18-10-2009, 21:01
ich hab dir doch ein paar zahlen gegeben;)

Wie er ja sagte, Fakten stören nur

BuZuS
18-10-2009, 21:06
ich hab dir doch ein paar zahlen gegeben;)
Google-Fight war jetzt nicht das was ich mir vorgestellt habe, aber egal. Ihr habt Recht, ich meine Ruhe :)

puggy
18-10-2009, 21:07
Also ich bin für ein Verbot von Kabelbindern die sind sau gefährlich ;)

miskotty
18-10-2009, 21:07
Google-Fight war jetzt nicht das was ich mir vorgestellt habe, aber egal. Ihr habt Recht, ich meine Ruhe :)

jetzt komm aber... wenn google bei hammer mord gleich mal x ergebnisse ausspuckt bei den andern beiden nichts...
muss da noch ein statistiker ran?

BuZuS
18-10-2009, 21:10
jetzt komm aber... wenn google bei hammer mord gleich mal x ergebnisse ausspuckt bei den andern beiden nichts...
muss da noch ein statistiker ran?
holzspalthammer mord - Google Search (http://www.google.com/search?hl=en&safe=off&q=holzspalthammer+mord&aq=f&oq=&aqi=)

miskotty
18-10-2009, 21:14
holzspalthammer mord - Google Search (http://www.google.com/search?hl=en&safe=off&q=holzspalthammer+mord&aq=f&oq=&aqi=)
klar und wenn ich aluminiumnunchaku mit extragehärteter kette mord eingeb kommen noch weniger:rolleyes:

BuZuS
18-10-2009, 21:17
klar und wenn ich aluminiumnunchaku mit extragehärteter kette mord eingeb kommen noch weniger:rolleyes:
Das ist der Punkt. Aber wie gesagt:

Ihr habt Recht, ich meine Ruhe

Zunte
18-10-2009, 21:19
holzspalthammer mord - Google Search (http://www.google.com/search?hl=en&safe=off&q=holzspalthammer+mord&aq=f&oq=&aqi=)

dir ist aber schon klar, dass der Holzspalthammer eine Spezielle Form der Axt und Hammerähnlichengeräte darstellt.

Wenn man Mord, Norwegische Doppelaxt, eingibt wird auch nicht mehr kommen

BakMee
19-10-2009, 09:15
Gut. Ok. Also schon wieder mal eine jap. Waffe die verboten wurde nachdem Nunchaku und Manrikigusari sowie Kusarigama zuvor auch verboten wurde.
Ich denke es wird nicht mehr lange dauern, da werden auch andere folgen wie den chinesischen Flugpfeil (Fei Bien), den Meteorhammer, sowie 3,5,7 und 9 Gliederpeitsche. Der Dreigliederstab wurde ja auch verboten obwohl man damit nicht würgen kann in der traditionellen Ausführung.
So langsam stößt es mich echt auf.
Viele der älteren Kampfsportler u. Kampfkünstler die jahrzehntelang hiermit trainiert haben und eine hohe Kunst erlernt haben sollen von heute auf morgen mit dieser Kunst aufhören weil irgendwelche Leute damit blödsinn gemacht haben oder es wurde auf einmal entdeckt was man damit anrichten kann.
Ähnlich wie bei den Kampfhunden. Zuchtverbot für viele Rassen weil irgendwelche Besitzer mit diesen nicht umgehen konnten.
Die Hunde müssen drann glauben weil der MEnsch mal wieder versagt hat und alle die diese Hunde lieben müssen drunter leiden weil sie diese Hunde nicht mehr halten dürfen.
Jetzt ist es ungefähr so auch bei diesen Kampfsportwaffen. Mittlerweile hat man ihre Gefährlichkeit weggenommen indem sie z.B mit Sollbruchstelle entwickelt worde oder die Schärfe der Klingen weggenommen wurden und trotzdem sind sie verboten und die, die diese Kunst praktizierten und das Jahrelang, sollen auf einmal ihre Schätze kaputtmachen, abgeben oder was weiß ich. Auf jeden Fall nicht mehr weiter damit trainieren dürfen.
Wenn ich einen vor mir hätte vom BKA der diese Festlegung macht, würde ich ihn mal gerne, nach 36 Kampfkunstjahren ERfahrung mal demonstrieren was man mit einer Hundeleine, Schal, Zeitungsrolle oder ählichem machen kann...
Mann es dürfte wohl niemand mehr was in die HAnd nehmen. Aber dann würde wohl ein neues Gesetz im Paragraphendjungel auftauchen über "getarnte Waffen".
Ich denke ich werde heute meiner kleinen Tochter ihr Springseil wegnehmen bevor sie verhaftet wird oder andere Leute damit erwürgt und meinem Sohn bau ich mal seine KEtte von der Mofa ab bevor er anfängt damit was anderes anzustellen.
Bei aller Liebe, tut mir leid leute. Ich halte mich meist immer am Gesetz. Aber so langsam frag ich mich selber ob ich diese Verbote wirklich noch weiter respektieren kann.
Liebe Grüße,
BakMee

rakun
20-10-2009, 15:02
Für mich wäre doch die Frage viel wichtiger welcher Vollidiot die Anfrage beim BKA gestellt hat.

Hab auch schon wegen einiger Sachen einen befreundeten Kommissar gefragt.
Die Antwort war wer viel fragt bekommt viele Antworten( Verbote).

Würd mich gar nicht wundern wenns jemand aus unseren eigenen Reihen gewesen ist um sich wichtig zu machen.

Peetz
20-10-2009, 18:27
ich war s (scherz(oder nicht?))

frage: wo hast n du das ding mit hingenommen, dass die sich dran gestoßen haben?

(damit will ich nich dir die schuld in die schuhe schieben, dass dieses verbot schwachsinn is wissen wir alle)

inzwischen würde ich mich fast auf einen waffenschein für kampfkunst/sportwaffen einlassen, nur damit die mit dem verbieten aufhören
(oder gibt s sowas schon...ich kenn mich da nich gut aus)

gion toji
21-10-2009, 09:01
Für mich wäre doch die Frage viel wichtiger welcher Vollidiot die Anfrage beim BKA gestellt hat.Ich hatte mal ne kurze Unterhaltung mit dem BKA bez. Gummi-Schuko daher kann ich folgendes sagen: der Vollidiot muss berechtigtes Interesse nachweisen, die Kosten übernehmen (mehrere 100 €) und darlegen, was nach seiner Meinung zum Verbot führt. Höchstwahrscheinlich ging der Verbotsantrag von einer Behörde aus (yay, Steuergelder at work :halbyeaha :wuerg:)

To Mae-To
22-10-2009, 16:07
super, für die Shogei wird also schon der Besitz verboten.
Während jeder Durchgeknallte, der sich für die Dauer der Prüfung eines Waffenscheins auf normal-level zusammenreisst, Tonnen von Schusswaffen besitzen darf.
Aber endlich werden die Straßen wieder sicherer, es war ja nicht mehr auszuhalten vor lauter Shogeis..
Und die Amokläufe erst! Alle mit asiatischen Nahkampfwaffen durchgezogen.

Keine mit Pistolen
Gewehren
Granaten
Äxten(!)

...

heavenlybody
20-11-2009, 17:02
@ to mae-to ... ich stimme dir voll zu.

alles in allem bin ich also vorbildlich ... ich trage slipper, somit habe ich keine zur drosselung tauglichen schnürsenkel ... soweit geht das ja noch ... aber wenn die erstmal feststellen, das man seine körperhaare zusammengeknotet zu einem drosselungsfähigen seil klöppel könnte ... dann laufen wir morgen alle nackt und ohne körperbehaarung rum ...

BakMee
21-11-2009, 12:19
Und sogar da könnte man was gegen tun, wenn man es zur Pflicht machen Würde:
YouTube - MARIO BARTH: Hartet Klopapier! ("Männersache") (http://www.youtube.com/watch?v=ieEk8x-LXvI)

Hunter_Joe
21-11-2009, 15:00
ich glaub ich greif dem gesetzt schonma vor und tausch meine wanderschuhe mit extralangen schnürsenkeln gegen welche mit klettverschluss ein...........

guitarsquiddy
21-11-2009, 17:17
Bin zwar Österreicher und daher von eurem Dilemma (noch) nicht betroffen. Aber der (stumpfe) Teil des Ganzen, der nicht als Waffe gedacht ist, kann ja wohl daheim herumliegen. Und ich möchte sehen, wer mir verbietet, Schnur im Haus zu haben.