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Vollständige Version anzeigen : Knüppel im Auto - Recht



SifuSeifenzwerg
28-10-2009, 08:21
Hab gestern Mittag duchs TV gezappt und kam bei irgedeinem Mistsender in eine Doku zu Zöllern in DE, hab aber nur noch den Schluss gesehen. Die haben wohl einen a ngezeigt, der einen Holzknüppel im Wagen hatte, was sie gesucht haben, fanden sie nicht. Ich war und bin völlig überascht und mir ist nicht klar, gegen was der verstossen hat. Ein Holzknüppel ist doch kein verbotener Gegenstandm, warum darf der nicht im Auto sein? Hab wohl irgendeine Gesetzesänderung nicht mitgekriegt. Überhaupt keine Waffen im Zugriffsbereich? Was wäre mit Escrima-Sticks, die in der Sporttasche mit zum Training gehen. Kam auf dem Heimweg vom Schiessen vor einem Jahr in eine Polizeikontrolle, klar Waffe und Munition getrennt und verschlossen aber auf dem beifahrersitz. War denen völlig egal, haben nicht mal in die Taschen geschaut. Nix getrunken? Schönen Abend noch - Ende. Und ein Knüppel gibt so Theater

Messerjocke2000
28-10-2009, 08:55
Überhaupt keine Waffen im Zugriffsbereich?
WaffG §42a...

1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)oder feststehende Messer mit einerKlingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interessevorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständeim Zusammenhang mit der Berufsausübungerfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sportoder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

ShantiX
28-10-2009, 09:15
Wobei natürlich die Frage ist wo hieb waffen anfangen :rolleyes:

Was mich mehr irritiert ist das es doch scheinbar um Zoll,BGS ging???
Hätte gedacht das die solange sie nicht einer direkten Bedrohung ausgesetzt sind, sich keinen Kopp um Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder machen...
Bzw. ggf. Hinweis an die entsprechenden Ordnungshüter!!!:o

speedy_gonzales_93
28-10-2009, 09:29
wie sieht es dan den mit z.b. teleskop schlagstöcken aus sind die auch verboten zu führen

SifuSeifenzwerg
28-10-2009, 09:31
@Was mich mehr irritiert ist das es doch scheinbar um Zoll,BGS ging???

Da kann ich mich täuschen, hab zu spät zugeschaltet. War aber ein Suchhund dabei, der das Auto, Gepäck etc. auf Betäubungsmittel durchsuchte. Dachte, das macht der Zoll.

@Messerjoke
Compris, alles klar

D_LU
28-10-2009, 10:34
@Messerjoke
Compris, alles klar

Wobei die Frage erlaubt sein sollte ob der Transport eines Stocks im Auto gleichzusetzen ist mit dem Führen einer Waffen...

Es war aber abzusehen das mit der Einführung des $42a A(W)ffengesetz der "nomale" Bürger in die Mühlen der Justiz gerät.

Den Spießbürgern Karl, Achmed und Iwan ist das eh scheißegal...

dingdong
28-10-2009, 10:36
kann man den nicht einfach tarnen und fertig.........

Dirk1976
28-10-2009, 11:15
Ich transportiere meine Bos auch im Auto. Bin zu faul, die jedesmal rauszunehmen und für das Training wieder neu einzupacken. Mal sehen, wann daran jemand Anstoß nimmt und mir erklären möchte, dass das nicht geht.
Und wegschließen gestaltet sich ein wenig schwierig bei 180 cm.

Onkel_Escobar
28-10-2009, 11:20
Ich transportiere meine Bos auch im Auto. Bin zu faul, die jedesmal rauszunehmen und für das Training wieder neu einzupacken. Mal sehen, wann daran jemand Anstoß nimmt und mir erklären möchte, dass das nicht geht.
Und wegschließen gestaltet sich ein wenig schwierig bei 180 cm.

Du kannst doch nicht mit 180cm langen Stöcken rumlaufen. :ups: Wachsen die auf Bäumen, oder was? Also ehrlich da hätteste auch selbst drauf kommen können. :D

Bin ma gespannt, wann Wälder verboten werden, die dealen ja geradezu mit Waffen. :hehehe:

Dirk1976
28-10-2009, 11:21
Im Notfall kann man ja behaupten, man war im Baumarkt und hat Besenstiele oder Gardinenstangen gekauft.:D

Klaus
28-10-2009, 11:44
Spazierstock. Und ein Bo IST ein Sportgerät zur anerkannten Brauchtumspflege in sogenannten "Kampfkünsten".

domme
28-10-2009, 11:47
Im Notfall kann man ja behaupten, man war im Baumarkt und hat Besenstiele oder Gardinenstangen gekauft.:D

Wo ist Ihre Rechnung? Waren Sie bei Praktiker, 20 % auf alles, ausser Tiernahrung oder bei Obi - Wan Kenobi?

Es ist schon seltsamst, was die aus der Auslegung der neuen Gesetze machen.
So nen Stock erklârt man als Zahnstocher, vom Dentisten bekommen, damit man das Zahnfleisch wegen dem Parodontoseleiden icht verletzen kann. Ein Placebo gegen Fleischfasern......:o

gruss

domme

Schnueffler
28-10-2009, 11:52
Wobei natürlich die Frage ist wo hieb waffen anfangen :rolleyes:

Was mich mehr irritiert ist das es doch scheinbar um Zoll,BGS ging???
Hätte gedacht das die solange sie nicht einer direkten Bedrohung ausgesetzt sind, sich keinen Kopp um Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder machen...
Bzw. ggf. Hinweis an die entsprechenden Ordnungshüter!!!:o

Wenn ist in einer BuPo (nix mehr BGS) oder Zollkontrolle aufläuft, wird die Sache ganz normal mit abgearbeitet!

ShantiX
28-10-2009, 12:57
kann man den nicht einfach tarnen und fertig.........
:D Schon klar :rolleyes: , pink anpinseln sowie Blümchen und Glöckchen drantackern :p

Wenn ist in einer BuPo (nix mehr BGS) oder Zollkontrolle aufläuft, wird die Sache ganz normal mit abgearbeitet!
OK Thx ...
Und ab wann ist ein Stöckchen dann auffällig? Bzw. von der BuPo oder SchuPo zu berücksichtigen???

Mag wohl der Grund sein warum die meisten halt was anderes zum gleichen Zweck spazieren fahren :rolleyes: :cool:

Daniel_
28-10-2009, 13:28
In meiner Familie wird seit Entdeckung des Feuers das Heim durch Verbrennen von Holz warmgehalten. Ich bin es gewohnt soviel Stöcke mit mir herumzufahren wie ich lustig bin, sei es nun ein Bo, für den ich sowieso keine Tasche habe, ein Bokuto oder mein Wanderstab.
Ein Freund von mir, der es da ähnlich hält wurde allerdings wegen den Stöcken im Auto von der (mit Pistolen bewaffneten) Polizei bereits gefragt, ob er ein Waffennarr sei.
Ein anderes mal wurde er von zivilen Polizisten an der Autobahnraststätte angehalten, die dringend sein Gürtelmesser vermessen mussten, um zu sehen ob es denn nicht länger als 12cm sei. Außerdem soll er das Messer nicht so offen tragen... wie genau er ein Gürtelmesser anders als am Gürtel tragen soll ist ihm bisher noch nicht klar.

Naja, ich hoffe mal, dass Sportgeräte und Feuerholz nicht bald irgendwann in speziellen Behältnissen geführt werden müssen -.-


Abschließend wäre es schön wenn herauszufinden wäre, wo und wann genau diese Dokumentation lief, damit man sich das mal selbst ansehen könnte, anstatt hier nur Mutmaßungen anzustellen.

puggy
28-10-2009, 14:52
Naja, ich hoffe mal, dass Sportgeräte und Feuerholz nicht bald irgendwann in speziellen Behältnissen geführt werden müssen -.-


Ich seh das schon kommen das ich keinen Jo Stab in einer Stofftasche rumtragen muss die beim zuschlagen mit dem Stab natürlich die Wucht abpolstert. ;)

SifuSeifenzwerg
28-10-2009, 15:13
Abschließend wäre es schön wenn herauszufinden wäre, wo und wann genau diese Dokumentation lief, damit man sich das mal selbst ansehen könnte, anstatt hier nur Mutmaßungen anzustellen.

Lohnt eigentlich nicht, war so ne richtige Mist-Produktion. Nur das mit dem Stock lies mich die Sache zu Ende sehen

puggy
28-10-2009, 15:21
Ich hab den Beitrag auch gesehen,
was ich am krassesten fand war das die total enttäuscht waren bei dem Kerl nichts gefunden zu haben.

lennska
28-10-2009, 15:28
Ich hab den Beitrag auch gesehen,
was ich am krassesten fand war das die total enttäuscht waren bei dem Kerl nichts gefunden zu haben.

wenn ich den ganzen tag suchen würde, wäre ich auch enttäuscht

ich wäre allerdings auch abends immer mit schlechtem gewissen über meine schnüffelei gebranntmarkt :p

re:torte
28-10-2009, 15:30
Spazierstock ...

da gibt es echt Formschöne (nicht nur für ältere Menschen)

http://www.quick-stick.de/shop/images/medium/st008.gif

sowas ist voll und ganz erlaubt. (Falls du nicht gerade im Fußballstadion stehst und NB´s anhast....)

SifuSeifenzwerg
29-10-2009, 16:56
Es war aber abzusehen das mit der Einführung des $42a A(W)ffengesetz der "nomale" Bürger in die Mühlen der Justiz gerät.


Kannte den 42a seither nicht, hab mal ein bisschen nachgedacht:

Denke, da heisst einfach schlau sein. Ein Holschlagstock für EU 4,80 ist klar eine Waffe. Ein Schraubenschlüssel, Radkreuz oder so im Auto ist sicher keine.
Ein Kubotan am Schlüssel könnte später mal auch so ausgelegt werden, ein Metallkugelschreiber in der Jackentasche ist sozialadäquat. Ein kleiner Spaten bei den Pfadfindern ist wieder sozialadäquat, ein grosses Messer eher nicht.

Maglite, Starkstromkabel sind wohl schon eher Waffen, werden allgemein und polizeibekannt so gebraucht. Eine Taschenlampe mit Schlagzacken geht sicher auch in die Richtung.

Alles was man im Katalog für SV findet, geht sicher automatisch Richtung Waffe. Im Werkzeugkatalog eher nicht.

Bin sicher nicht der Erste, mit diesem Gedankengang?

Ist natürlich eine Schande, über sowas überhaupt nachdenken zu müssen. Dein Gegenüber macht sich sicher keine Gedanken, ob er Dich mit einer Waffe oder einem Haushaltsgegenstand absticht.

Nochmal zu dem TV-Beitrag: BTM leider nicht gefunden, der arme Hund hat heute kein Erfolgserlebnis. Aber ätsch, gibt trotzdem ne Anzeige, irgendwas geht immer. Kamen sehr sympathisch rüber, die zwei Kleingeister mit dem Hund.
Könnten sich auch freuen, dass nicht jeder Student Gras in der Tasche hat - nix in der Richtung.
Aber: Alle Polizeibeamten, mit denen ich je zu tun hatte waren nicht so. Waren eher sehr sehr bemüht, die Kirche im Dorf zu lassen. War viel gesunder Menschenverstand und wenig Paragraphenreiten.

Michael1
29-10-2009, 17:13
Nein, du bist nicht der Erste, auch nicht der Erste der das hier diskutiert ;).

Das mit der Maglite=Waffe halte ich für nicht haltbar. Der Zweck einer Maglite ist in erster Linie offensichtlich nicht die Verwendung als Waffe. Wenn du die im Auto mitführst wird dir daraus imho keiner einen Strick drehen können.
Zum Thema Kubotan / Schlüsselanhänger gab es irgendwo im Forum auch link zu einem BKA-Gutachten...

Krümel2
29-10-2009, 20:25
Bin ma gespannt, wann Wälder verboten werden, die dealen ja geradezu mit Waffen. :hehehe:

:rotfltota
Bring sie noch auf noch dämlichere Gedanken... :D

Was ist eigentlich, wenn man vom Baumarkt kommt und die Karre voll Pfähle und Latten für nen Zaun hat? Ist ja fast dasselbe... :gruebel:

Graubereich
29-10-2009, 20:53
Wenn ist in einer BuPo (nix mehr BGS) oder Zollkontrolle aufläuft, wird die Sache ganz normal mit abgearbeitet!

Wegen einem Holzstock so viel Aufwand?
Einfach "übersehen" würde doch auch gehen.

Zunte
29-10-2009, 21:14
Bin ma gespannt, wann Wälder verboten werden, die dealen ja geradezu mit Waffen. :hehehe:


Haha Spruch des Tages:rofl::rofl:

VanZan
29-10-2009, 21:58
:rotfltota
Bring sie noch auf noch dämlichere Gedanken... :D

Was ist eigentlich, wenn man vom Baumarkt kommt und die Karre voll Pfähle und Latten für nen Zaun hat? Ist ja fast dasselbe... :gruebel:

Dann hast du einen "Sozialadäguaten Grund", du willst schließlich einen Zaun bauen.
Ist so wie meine Diskussion "Teppichmesser" in der Hosentasche bei einer Verkehrskontrolle, wo ich Arbeitsklamotten an hatte.:D

Graubereich
29-10-2009, 22:34
Dann hast du einen "Sozialadäguaten Grund", du willst schließlich einen Zaun bauen.
Ist so wie meine Diskussion "Teppichmesser" in der Hosentasche bei einer Verkehrskontrolle, wo ich Arbeitsklamotten an hatte.:D

Ihr habt es wirklich schlimm in Deutschland. Ich befürchte, daß wir auch bald solche Zustände haben werden. :mad:

SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 04:40
Ihr habt es wirklich schlimm in Deutschland. Ich befürchte, daß wir auch bald solche Zustände haben werden. :mad:

Ein bisschen normaler gehts bei den Alpenvölkern schon zu. Haben nicht so die Tendenz, gleich überzuschnappen. Die Engländer sind uns dafür immer einen Schritt voraus.

Unsere Pitbull-Hysterie 2001 ging an denen doch ziemlich vorbei.

Schnueffler
30-10-2009, 08:20
Ein bisschen normaler gehts bei den Alpenvölkern schon zu. Haben nicht so die Tendenz, gleich überzuschnappen. Die Engländer sind uns dafür immer einen Schritt voraus.

Unsere Pitbull-Hysterie 2001 ging an denen doch ziemlich vorbei.

Das mit den Alpenvölkern und normaler kannst du ganz gepflegt knicken! Da stimmen die Relationen überhaupt nicht.
In der Schweiz läuft jeder Dritte mit einem Sturmgewehr durch die Gegend, aber seine Arnisstöcke darf man nicht im Kofferraum rumliegen haben, obwohl man in der Schweiz wohnt, arbeitet und auch trainiert. Hat meinen Schwager schicke 800 Franken gekostet und die Stöckchen waren weg.

Koloss
30-10-2009, 08:54
Ein bisschen normaler gehts bei den Alpenvölkern schon zu. Haben nicht so die Tendenz, gleich überzuschnappen. Die Engländer sind uns dafür immer einen Schritt voraus.

Unsere Pitbull-Hysterie 2001 ging an denen doch ziemlich vorbei.

Die Engländer brauchen keine Waffengesetze. Die wissen genau wie viele Pickel du auf dem ***** hast durch die ganzen Kameras die dich auf Schritt und Tritt anstarren. Und es kommt noch lustiger, man kann sich seinen eigene PayTv Überwachungskamerakanal schalten lassen und umgehend die Polizei informieren sollte man etwas verdächtiges sehen...

Schöne neue Welt...und das ist ganz bestimmt nicht lustig.

Klaus
02-11-2009, 11:54
Wenn dafür ein paar Teenager weniger von anderen beknackten Teenies auf der Suche nach Geltung abgestochen werden, kann man mit den Kameras auch leben. Es sei denn, man möchte nicht gefilmt werden wenn man gerade den Leichnam von Erbtante Gertrude ins Auto schleift.

SifuSeifenzwerg
02-11-2009, 16:21
Wenn dafür ein paar Teenager weniger von anderen beknackten Teenies auf der Suche nach Geltung abgestochen werden, kann man mit den Kameras auch leben. Es sei denn, man möchte nicht gefilmt werden wenn man gerade den Leichnam von Erbtante Gertrude ins Auto schleift.

Vielleicht willst Du auch nicht gefilmt werden, wenn Du auf dem Parkplatz eine schnelle Nummer schiebst

Daniel_
02-11-2009, 19:21
Wenn dafür ein paar Teenager weniger von anderen beknackten Teenies auf der Suche nach Geltung abgestochen werden, kann man mit den Kameras auch leben. Es sei denn, man möchte nicht gefilmt werden wenn man gerade den Leichnam von Erbtante Gertrude ins Auto schleift.

Also trage ich einfach selber eine Kamera mit mir rum und mir kann nichts mehr passieren. Wenn Kameras Verbrechen verhindern weiß ich nicht warum es so viele Videos davon gibt.

HeadBudSpencer
02-11-2009, 19:49
Die Engländer brauchen keine Waffengesetze. Die wissen genau wie viele Pickel du auf dem ***** hast durch die ganzen Kameras die dich auf Schritt und Tritt anstarren. Und es kommt noch lustiger, man kann sich seinen eigene PayTv Überwachungskamerakanal schalten lassen und umgehend die Polizei informieren sollte man etwas verdächtiges sehen...

Schöne neue Welt...und das ist ganz bestimmt nicht lustig.

Da gibts doch das Buch schöne neue Welt! Hab das gelesen ist echt Klasse und zeigt wies bald sein wird wenn man nichts dagegen macht

HeadBudSpencer
02-11-2009, 19:53
Also trage ich einfach selber eine Kamera mit mir rum und mir kann nichts mehr passieren. Wenn Kameras Verbrechen verhindern weiß ich nicht warum es so viele Videos davon gibt.

Genau! Völliger Schwachsinn diese Kameras. In spätestens 4 Jahren siehts hier so aus wie in England! Das einzige was es bringt ist das die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Davon kann man sich auch nix kaufen wenn man 6 Fuß unter der Erde liegt!

Messerjocke2000
03-11-2009, 10:17
wie sieht es dan den mit z.b. teleskop schlagstöcken aus sind die auch verboten zu führen

Ja!
Weil, berechtigtes Interesse Waffen zu führen gibbet für Privatbürger nicht.
Jedenfalls aus der Sicht des Gesetzgebers nicht...

Messerjocke2000
03-11-2009, 10:19
Wobei die Frage erlaubt sein sollte ob der Transport eines Stocks im Auto gleichzusetzen ist mit dem Führen einer Waffen...

Steht im 42a drin....


2) Absatz 1 gilt nicht
...
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
...

Messerjocke2000
03-11-2009, 10:21
Wenn Kameras Verbrechen verhindern weiß ich nicht warum es so viele Videos davon gibt.

Der ist gut, muss ich mir merken!:D

Ju-Jutsu-Ka
03-11-2009, 11:44
Wir weichen zwar etwas vom Thema ab, aber zum Theam Kameras:

In England wurde eine Studie veröffentlicht, dass 1000 Kameras 1 Straftat pro Jahr verhindern. Jetzt frage ich mich, ob man sowas nicht unter statistisch unerheblich abtut.

Zum Thema Waffen tragen ja oder nein, gerade wurde eine in den USA veröffentlicht, dass Waffenträger gefährlicher leben. Also öffter Opfer werden als Pazifisten.

Aber auch dazu muss man auch einiges fragen:

Wer hat die Studie in Auftrag gegeben?
Sind Waffenträger wirklich risikobereiter, wie es in der Studie gesagt wurde?
Oder tragen in gefährlichen Gegenden automatisch mehr Menschen Waffen?


IMHO: Waffen haben nix in der öffentlichkeit zu suchen und ich kann mit den dt. Waffengesetzten ganz gut leben.

Was mich eher aufregt ist der blinde & sinnlose Aktionismus an den Flughäfen.
-Ein Keramikmesser bekomme ich immer noch an Board.
-C4 um den Bauch gewickelt wohl auch (Zünder, Kabel und Baterie verschwinden im MP3-Player)

timebird
03-11-2009, 14:29
-C4 um den Bauch gewickelt wohl auch

Da täuscht Du dich ;)

Keramikmesser, weiß ich nicht genau, auf dem Gebiet hab ich noch nicht gearbeitet.

lennska
03-11-2009, 16:21
Da täuscht Du dich ;)

Keramikmesser, weiß ich nicht genau, auf dem Gebiet hab ich noch nicht gearbeitet.

glaubst du, du findest ein keramikmesser in meiner schuhsohle?
nein glaubst du nicht. :cool:

Fluegel
03-11-2009, 18:02
Da gibts doch das Buch schöne neue Welt! Hab das gelesen ist echt Klasse und zeigt wies bald sein wird wenn man nichts dagegen macht

also wenn du's wirklich gelesen hättest wüsstest du, dass die dort beschriebenen verhältnisse nicht herstellbar sind, vor allem nicht bald :rolleyes:
ich denke bzgl. der kamera-diskussion hier meintest du eher orwells "1984" ;)

EDIT: verdammt nochmal, im anderen thread "autokontrolle" hast du auch schon dieses gedankengut zum besten gegeben, unterlasse das bitte (weil geht in bereich politik ;) )!

Stoiker
03-11-2009, 19:15
Steht im 42a drin....

Zählt aus Sicht des Gesetzgebers denn ein Auto als verschlossenes Behältnis?

Messerjocke2000
03-11-2009, 22:30
Zählt aus Sicht des Gesetzgebers denn ein Auto als verschlossenes Behältnis?

Nope.
Vor allem ncih, wenn Du drin sitzt mit der Waffe:D
Ein verschlossenes Handschuhfach vielleicht, wenns denn tatsächlich verschlossen ist.

Messerjocke2000
03-11-2009, 22:32
Wer hat die Studie in Auftrag gegeben?
Sind Waffenträger wirklich risikobereiter, wie es in der Studie gesagt wurde?
Oder tragen in gefährlichen Gegenden automatisch mehr Menschen Waffen?

richtig. Oder tragen Menschen, die von Umfeld/Beruf/etc. mehr Risiko haben eher Waffen?

Tatsache ist, mit dem 42a ist es Privatpersonen nicht mehr erlaubt, Waffen zu führen.

(Ausgenommen SSWs mit kleinem Waffenschein und Abwehrsprays.)

MisterT
04-11-2009, 13:21
wie sieht es dan den mit z.b. teleskop schlagstöcken aus sind die auch verboten zu führen

Mmh...jetzt frag ich mich doch, wenn der Trainer einen Teleskopschlagstock mitbringt zum Training, um Abwehr dagegen zu üben...wie schauts denn damit aus?
Wenn er das Teil evtl. in seiner Sporttasche mitführt...===???


:hehehe:

Also ich war mal mit nem Kollegen unterwegs in der nähe der Grenze nach Holland. Er hatte einen Teleskopschlagstock an die Handbremse geschnürt, jeoch haben die Beamten diesen beim durchsuchen des Fahrzeugs nicht gesehen :rolleyes:

shenmen2
07-11-2009, 19:23
Wir weichen zwar etwas vom Thema ab, aber zum Theam Kameras:

In England wurde eine Studie veröffentlicht, dass 1000 Kameras 1 Straftat pro Jahr verhindern. Jetzt frage ich mich, ob man sowas nicht unter statistisch unerheblich abtut.
Eine einzige verhinderte Straftat pro Jahr ? Wie sollte man so eine Zahl denn bitte feststellen, das ist doch reiner Zufall.
Wenn es durch 1000 Kameras 1000 Straftaten weniger gibt, dürfen sich immerhin 1000 Leute freuen, die nicht Opfer wurden - wobei die allerdings von ihrem Glück nichts wissen :D .
Ich habe nichts gegen Überwachungskameras an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen - da sieht mich doch sowieso jeder, es ist also kein Eingriff in meine Privatsphäre.

Flüchtender Boxsack
08-11-2009, 10:57
eine frage: was ist mit den "quarz handschuhen". einer meiner trainer hat früher beim sport einlass kontrolle betrieben und die haben jeden angezeigt der solchen handschuhe an hatte.
sind das auch waffen ?

Pai Mei
08-11-2009, 12:38
eine frage: was ist mit den "quarz handschuhen". ...sind das auch waffen ?
Laut BKA-Beschluss (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-handschuhe-tactical-gloves.pdf), nein.

Flüchtender Boxsack
08-11-2009, 13:49
Laut BKA-Beschluss (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-handschuhe-tactical-gloves.pdf), nein.
ah vielen dank :)

MisterT
09-11-2009, 09:52
das hat mich auch sehr interessiert mit den Handschuhen :) Dankeschön

oliverk71
09-11-2009, 20:47
Der Sachbearbeiter vom BKA hat sich wohl vorher gut einen durchgezogen, anders kann ich mir diesen Feststellungsbescheid nicht erklären. Aber da das BKA nun mal die Behörde ist, die im Zweifel feststellt, ob etwas eine Waffe ist oder nicht, ist es eben keine Waffe.

Trotzdem würde ich damit nicht unbedingt auf eine Demo oder ähnliches gehen. Hab von einem Fall gehört, wo genau das mit 20 Tagessätzen endete. Stichwort Schutzwaffe (§ 27 VersG)

Stevederkrueger
10-11-2009, 16:45
Wurde gleichgesetzt wie Motorradhandschuhen um die Gelenke zu schützen.

Ich tendiere eher zu Handschuhen, die einen Carbonschutz nutzen, da härter.:D

Credo
10-11-2009, 17:30
ahhhhh, schnell den baseballschläger aus dem auto holen.

sbenji
10-11-2009, 17:34
ahhhhh, schnell den baseballschläger aus dem auto holen.

ne nen Ball und Handschuh dazulegen ;)
Ist doch ein Sportgerät.

Und wenn man spontan mit Freunden in den Park geht hat man gleich was zum spielen dabei :)

marvell
15-01-2010, 01:59
Nennt mich begriffstutzig, aber ich habe das jetzt so verstanden, das ich nach §42 den legal zu erwerbenden teleskopschlagstock nicht mehr am mann tragen darf, wenn ich durch eine dunkle strasse zum nächsten supermarkt will?

Messerjocke2000
15-01-2010, 10:47
Nennt mich begriffstutzig, aber ich habe das jetzt so verstanden, das ich nach §42 den legal zu erwerbenden teleskopschlagstock nicht mehr am mann tragen darf, wenn ich durch eine dunkle strasse zum nächsten supermarkt will?
Rüschtüsch.
SV ist kein allgemein annerkannter Grund. Jedenfalls nicht nach Aussage aller Offiziellen, die sich bisher dazu geäussert haben. :rolleyes:
Im Gesetz stehts auch nicht. Und erst das Führen Hieb- und Stichwaffen verbieten, gleichzeitig aber SV als Ausnahmegrund zuzulassen ist ja irgendwie auch sinnlos.

Exodus73
15-01-2010, 23:39
Ehrlich gesagt mache ich mir über diesen Sch... keine Gedanken mehr!
Je nachdem wen Du da vor dir hast machen sie Dir sogar stress weil Du einen Schruabenschlüssel im Auto hast (Hiebwaffe). Von daher... wer Dir ans Bein pis... will tut es!
Ich habe ab und an einen folder dabei und fertig - bei allem anderen wird man ja paranoid!

D_LU
16-01-2010, 13:29
Je nachdem wen Du da vor dir hast machen sie Dir sogar stress weil Du einen Schruabenschlüssel im Auto hast (Hiebwaffe). Von daher... wer Dir ans Bein pis... will tut es!


Naja, spätestens vor Gericht wäre Ende mit dem Müll... aber der Ärger bis dahin...

Seminarius
17-01-2010, 11:53
vor zwei Monaten habe ich durch den Waffenhändler meines Vertrauens so einen Flyer von Böker bekommen uind da stand drin dass es weiterhin erlaubt wäre, Einhandmesser zu führen

miskotty
17-01-2010, 12:04
vor zwei Monaten habe ich durch den Waffenhändler meines Vertrauens so einen Flyer von Böker bekommen uind da stand drin dass es weiterhin erlaubt wäre, Einhandmesser zu führen

is ja nicht falsch, du brauchst halt nen soz,adäqu. grund;)

Seminarius
17-01-2010, 12:16
zum beispiel? Werkzeug? SV?

Schnueffler
17-01-2010, 12:28
SV definitiv nicht!
Werkzeug wird eng ausgelegt.

Arc Angel
17-01-2010, 22:32
Ist Tierabwehr nicht ein grundsätzlich möglicher sozial anerkannter Grund? Inzwischen tauchen ja vermehrt Wildschweine sogar in Städten auf und große (Kampf-) Hunde gibt's überall. Als ängstlicher Mensch kann man ohne Schlagstock also gar nicht aus dem Haus. Und Tierabwehr ist keine SV.

Für ein Einhandmesser spricht die Verwendung als Rettungsmesser. Nach einem Autounfall ist regelmäßig das Gurtschloß verklemmt, ein Arm gebrochen und das Auto brennt. Da muß man einhändig den Gurt durchschneiden können. Auch wenn an meinem linken Arm ein Pitbull hängt, muß ich ein Messer mit einer Hand öffnen können. Dann sind da noch die Selbstmörder, die sich erhängen und die man mit einem Arm hochhalten muß, damit sie nicht ersticken; auch dann hat man nur eine Hand frei, um das Messer zu öffnen, mit dem man das Seil durchschneiden will. ;)

Falls ein kontrollierender Polizist das als extrem unwahrscheinlich und an den Haaren herbeigezogen ansieht, bittet man ihn, einem die damit ausgesprochene Befreiung von der Gurtpflicht bitte schriftlich zu geben.

Exodus73
17-01-2010, 22:47
Wie gesagt man wird ja echt paranoid dabei...
eigentlich dürft doch das Messer als "alltäglicher Gebrauchtsgegenstand" sozial-adäquat genug sein! Naja wie gesagt wenn Dir einer was will...

Schnueffler
18-01-2010, 07:16
Ist Tierabwehr nicht ein grundsätzlich möglicher sozial anerkannter Grund? Inzwischen tauchen ja vermehrt Wildschweine sogar in Städten auf und große (Kampf-) Hunde gibt's überall. Als ängstlicher Mensch kann man ohne Schlagstock also gar nicht aus dem Haus. Und Tierabwehr ist keine SV.

Für ein Einhandmesser spricht die Verwendung als Rettungsmesser. Nach einem Autounfall ist regelmäßig das Gurtschloß verklemmt, ein Arm gebrochen und das Auto brennt. Da muß man einhändig den Gurt durchschneiden können. Auch wenn an meinem linken Arm ein Pitbull hängt, muß ich ein Messer mit einer Hand öffnen können. Dann sind da noch die Selbstmörder, die sich erhängen und die man mit einem Arm hochhalten muß, damit sie nicht ersticken; auch dann hat man nur eine Hand frei, um das Messer zu öffnen, mit dem man das Seil durchschneiden will. ;)

Falls ein kontrollierender Polizist das als extrem unwahrscheinlich und an den Haaren herbeigezogen ansieht, bittet man ihn, einem die damit ausgesprochene Befreiung von der Gurtpflicht bitte schriftlich zu geben.

Es gibt passende Rettungsmesser! Die brauchst du garnicht zu öffnen, genauso wie einen Gurtschneider! ;)

Messerjocke2000
18-01-2010, 07:42
Ist Tierabwehr nicht ein grundsätzlich möglicher sozial anerkannter Grund? Inzwischen tauchen ja vermehrt Wildschweine sogar in Städten auf und große (Kampf-) Hunde gibt's überall. Als ängstlicher Mensch kann man ohne Schlagstock also gar nicht aus dem Haus. Und Tierabwehr ist keine SV.

Da wird dann gerne auf Pfefferspray uns SSW verwiesen...


Falls ein kontrollierender Polizist das als extrem unwahrscheinlich und an den Haaren herbeigezogen ansieht, bittet man ihn, einem die damit ausgesprochene Befreiung von der Gurtpflicht bitte schriftlich zu geben.
Gurtschneider...
Wobei sowas mMn. als Grund gelten sollte, ein Einhandmesser zu führen, nur weils auch andere Mittel gibt, sollte eigentlich die Auswahl der Mittel nicht unnötig eingeschränkt werden. Ein EHM kann ich jalt zum Broteschmieren, Gurtschneiden, Leute-vom-Baum-schneiden usw. usf. benutzen.

Trotzdem werden es kontrollierende Beamte regelmässig anders sehen...:rolleyes:

Arc Angel
18-01-2010, 08:31
Da wird dann gerne auf Pfefferspray uns SSW verwiesen...

Gurtschneider...
Wobei sowas mMn. als Grund gelten sollte, ein Einhandmesser zu führen, nur weils auch andere Mittel gibt, sollte eigentlich die Auswahl der Mittel nicht unnötig eingeschränkt werden.

Wird sie das? Im Gesetz steht doch nur, daß zum Führen von TS und EHM ein sozialadäquater Grund vorliegen muß. Daß der Zweck nicht auch anders erreicht werden können darf, steht m. W. nicht im Gesetz.


Trotzdem werden es kontrollierende Beamte regelmässig anders sehen...

Hm. Also ich werde eigentlich nicht regelmäßig auf Waffen kontrolliert. Wer damit Probleme hat, sollte vielleicht mal seine innere Einstellung zur Polizei (Bullen oder Freund und Helfer?) und sein allgemeines Auftreten einer kritischen Prüfung unterziehen. Einfach mal einen anständigen Krawattenknoten lernen, dann gibt's auch keine Waffenkontrolle. :D

Messerjocke2000
18-01-2010, 09:17
Wird sie das? Im Gesetz steht doch nur, daß zum Führen von TS und EHM ein sozialadäquater Grund vorliegen muß. Daß der Zweck nicht auch anders erreicht werden können darf, steht m. W. nicht im Gesetz.

Im Gesetz steht:


3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

In den Kommentaren, die von Politikern, teilweise auch aus dem Innenausschuss, wurde SV immer explizit als allgemein anerkannter Zweck ausgeschlossen. sowohl für Messer als auch für Teles.
Und immer mit dem Verweis auf Abwehrsprays und SSW...



Hm. Also ich werde eigentlich nicht regelmäßig auf Waffen kontrolliert. Wer damit Probleme hat, sollte vielleicht mal seine innere Einstellung zur Polizei (Bullen oder Freund und Helfer?) und sein allgemeines Auftreten einer kritischen Prüfung unterziehen.
Benutzt Du dein Messer auch gelegentlich? Ich schon (Pakete, Pizza, Würstel...), und dann sieht man es halt.

Und auch einen Tele kann man gelegentlich sehen, selbst, wenn er verdeckt geführt wird.

Und im Auto kann es einem auch schon mal passieren, dass bei einer Alkoholkontrolle/allegemeinen Verkehrskontrolle/Streifengang am geparkten Auto vorbei, ein Polizeibeamter eine pöse Hieb- und Stichwaffe sieht, oder halt ein Einhandkampklappmesser :D. Und dann isses ersma wech. Was bei teureren Messern schon wehtut...

Arc Angel
18-01-2010, 11:24
Im Gesetz steht:



Zitat:
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

In den Kommentaren, die von Politikern, teilweise auch aus dem Innenausschuss, wurde SV immer explizit als allgemein anerkannter Zweck ausgeschlossen. sowohl für Messer als auch für Teles.
Und immer mit dem Verweis auf Abwehrsprays und SSW...


Tierabwehr (das ist keine SV) ist ein allgemein anerkannter Zweck.
Im Gesetz steht nicht, daß kein allgemein anerkannter Zweck mehr vorliegt, wenn der Zweck auch mit einem anderen Mittel erreicht werden könnte, oder?

Nach einem Kommentar von Schäuble verstehe ich diesen Gummiparagraphen so, daß er einfach der Polizei die Möglichkeit geben soll, gewissen Leuten solches Zeug abzunehmen.

Wer also auf des Wachtmeisters Frage: "Was willste mit dem Einhandmesser, sprich!" antwortet: "Kraß Leude abschdeschen, verschdesde mich!", dem kann jetzt das Messer abgenommen werden, was früher nicht möglich war.

Ein halbwegs intelligenter Mensch, der sich eine halbwegs plausible Ausrede (Amtsdeutsch:"allgemein anerkannter Zweck") einfallen lassen kann, darf sein Messer aber führen.

Das ist m. E. einfach ein Mittel, Schwachbegabte nicht mit gefährlichen Gegenständen herumlaufen lassen zu müssen. Das kann man je nach Standpunkt Ermessensspielraum oder Willkür nennen.



Benutzt Du dein Messer auch gelegentlich? Ich schon (Pakete, Pizza, Würstel...), und dann sieht man es halt.
Und auch einen Tele kann man gelegentlich sehen, ...


Du zückst bei einer Verkehrskontrolle Dein Einhandmesser, läßt es effektvoll aufschnappen und sagst: "Moment, Herr Wachtmeister, ich muß rasch noch diese Pizza schneiden und etwas mit dem Schlagstock weichklopfen, dann zeige ich Ihnen meine Papiere."? :)



Und im Auto kann es einem auch schon mal passieren, dass bei einer Alkoholkontrolle/allegemeinen Verkehrskontrolle/Streifengang am geparkten Auto vorbei, ein Polizeibeamter eine pöse Hieb- und Stichwaffe sieht, oder halt ein Einhandkampklappmesser :D. Und dann isses ersma wech. Was bei teureren Messern schon wehtut...

Ich bin jetzt 49 und in meinem Leben genau dreimal routinemäßig kontrolliert worden, dabei wurde ich genau nullmal durchsucht. Mein Messer befindet sich in der Hosentasche bei meinen Schlüsseln. Wenn Du natürlich eine Waffensammlung auf dem Beifahrersitz spazierenfährst, mußt Du Dich über stirnrunzelnde Polizisten nicht wundern. ;)

Messerjocke2000
18-01-2010, 11:50
Wer also auf des Wachtmeisters Frage: "Was willste mit dem Einhandmesser, sprich!" antwortet: "Kraß Leude abschdeschen, verschdesde mich!", dem kann jetzt das Messer abgenommen werden, was früher nicht möglich war.

So wie den Rettungsanis oder den Soldaten ausserhalb des Dienstes?


Ein halbwegs intelligenter Mensch, der sich eine halbwegs plausible Ausrede (Amtsdeutsch:"allgemein anerkannter Zweck") einfallen lassen kann, darf sein Messer aber führen.

Ähm, nö. Jedenfalls in der Realität nicht...
Unter den allgemein annerkannten Grund fällt erstmal das, was im Gesetz steht: Sport, Beruf, Brauchtum.

Ob man was anderes "durch bekommt", wage ich zu bezweifeln. Du darfst das aber gerne durchprozezieren.:-§



Du zückst bei einer Verkehrskontrolle Dein Einhandmesser, läßt es effektvoll aufschnappen und sagst: "Moment, Herr Wachtmeister, ich muß rasch noch diese Pizza schneiden und etwas mit dem Schlagstock weichklopfen, dann zeige ich Ihnen meine Papiere."? :)

???
Also, mein Messer ist nicht unsichtbar, da es nun mal aus Stahl besteht. Bringe ich es in der Öffentlichkeit zum Einsatz, etwa um Pizza zu schneiden oder ein Paket zu öffnen, oder oder oder, ist es sichtbar, richtig?

Auch durch Polizeibeamte, die sich in der Sichtlinie befinden, richtig?

Wenn ich ein EHM auspacke, kann der Polizeibeamte es damit wahrnehmen, richtig?

MannMannMAnn...




Mein Messer befindet sich in der Hosentasche bei meinen Schlüsseln. Wenn Du natürlich eine Waffensammlung auf dem Beifahrersitz spazierenfährst, mußt Du Dich über stirnrunzelnde Polizisten nicht wundern. ;)
Nö, aber ich hatte in meinem Firmenwagen ein Mora in der Mittelablage liegen, was zu einem Anruf in der Firma geführt hat und dem Kommentar, ich sollte das lieber unter den Sitz packen, weil, das s dürfte ich ja nciht führen...

Hat zwar nur 10cm KL, aber was solls...

sbenji
18-01-2010, 11:56
stimmt doch für alles gibt es ein spielles Werkzeug.
welche man wunderbar in einem Gürtelholster tragen kann...
Gurtmesser für Gurte
Pfefferspray gegen Hunde
Scheren für Tüten (btw sind teilweise sehr spitz)
Nagelschere + Feile für die Finger
Schraubendreher für Schrauben (btw man kann mit stechen)
Ahle zum durstechen von schweren stoffen(btw macht auch woanders Löcher)
Beil zum stöckle machen (btw man kann mit hieben)

eigendlich wollte ich ja einen Knappen fordern der mir das ganze Zeug schleppt aber wenn ich die Klammern so beachte:
Liebe Politiker tut etwas gegen die Aufrüstung auf deutschen straßen und erlaubt den Leuten ihre messer wieder ansonsten haben wir bei dem ganzen "es gibt auch ein entsprechendes Werkzeug" bald wandelnde
Werkzeugkammern und aus der Messerstecherei wird ein Kampf Beil gegen Hauhaltsschere mit fliegenden Schraubendrehern.


Also jetzt mal im ernst,
Politischer Wille war das tragen von einhandmessern zu unterbinden
also werden argumente wie Werkzeug oder Rettungstool oder SV selbst wider jeder Logik nicht aktzeptiert.

Wenn du auf sv ausbist, dann lern mit den legalen Rettungsmessern zu kämpfen Blocken und Schneiden geht immer noch und der Gurtschneidehaken am ende ist der Schneidewirkung eher nicht abträglich. Der stich ist zwar nicht so gut aber was solls.
http://www.feuerwehrdiscount.de/out/oxbaseshop/html/0/dyn_images/z1/fallmesser_p2.jpg
http://www.feuerwehrdiscount.de/out/oxbaseshop/html/0/dyn_images/1/prt_xi_1_p1.jpg
Quelle,Bilder: Feuerwehrdiscount . de

wenn du einer von den Messer sind Werkzeuge Freaks bist (was absolut pervers ist ein Messer nicht zum Morden zu verwenden damit machst du doch lauter Illusionen von Politikern kaputt) :D:D:D
pech gehabt:(

Arc Angel
18-01-2010, 12:38
So wie den Rettungsanis oder den Soldaten ausserhalb des Dienstes?


Sagt mir nichts. Link zu einem letztinstanzlichen Gerichtsurteil?



Unter den allgemein annerkannten Grund fällt erstmal das, was im Gesetz steht: Sport, Beruf, Brauchtum.


Nein.
"Berechtigtes Interesse" -> Du darfst messern.
Sport, Beruf, Brauchtum -> Berechtigtes Interesse
ODER
allgemein annerkannter Grund (nicht Sport, Beruf, Brauchtum) -> Auch berechtigtes Interesse

Lies den Paragraphen genau und nimm ihn wortwörtlich. Alles andere ist juristisch uninteressant.



Ob man was anderes "durch bekommt", wage ich zu bezweifeln. Du darfst das aber gerne durchprozezieren.:-§


Sollte ich mit der Situation konfrontiert werden, tue ich genau das.



Also, mein Messer ist nicht unsichtbar, da es nun mal aus Stahl besteht. Bringe ich es in der Öffentlichkeit zum Einsatz, etwa um Pizza zu schneiden oder ein Paket zu öffnen, oder oder oder, ist es sichtbar, richtig?

Auch durch Polizeibeamte, die sich in der Sichtlinie befinden, richtig?

Wenn ich ein EHM auspacke, kann der Polizeibeamte es damit wahrnehmen, richtig?


Ich weiß ja nicht, was Du so treibst. Ich sehe drei, vier Mal im Jahr überhaupt irgendwo einen Polizisten. Ich esse Pizza beim Italiener vom Teller mit Besteck oder in meinem Büro von Pappe. Im letzteren Fall würde ich sie ggf. mit dem EHM schneiden. Dann ist aber sehr wahrscheinlich kein Polizist zugegen. Pakete öffne ich weder im Park noch auf der Straße, sondern im Büro oder zu Hause.

Soweit ich weiß, hat mir in meinem ganzen Leben noch nie ein Polizist beim Essen oder Postöffnen zugeschaut, ob mit oder ohne EHM. Falls doch, hab ich's nicht gemerkt, ergo könnte er auch nichts gesagt haben - das wäre mir dann aufgefallen.



Nö, aber ich hatte in meinem Firmenwagen ein Mora in der Mittelablage liegen, was zu einem Anruf in der Firma geführt hat und dem Kommentar, ich sollte das lieber unter den Sitz packen, weil, das s dürfte ich ja nciht führen...

Hat zwar nur 10cm KL, aber was solls...

Eben, was soll's. Du bist ja offenbar nicht angeklagt worden, oder? Selbst wenn, wärest Du freigesprochen worden, da kein Verstoß vorlag. Leg in Zukunft eine Zeitung drüber und gut ist.

Arc Angel
18-01-2010, 12:45
[I]
Also jetzt mal im ernst, Politischer Wille war das tragen von einhandmessern zu unterbinden...

Nein, politischer Wille war das Tragen von Einhandmessern durch Asoziale zu unterbinden. Sonst stünde im Gesetz ein komplettes Verbot ohne Ausnahmen wie auch bei Butterflymessern. Genau das hat Schäuble bei Einführung auch gesagt. Tenor: Der normale Streifenpolizist hat genug Menschenkenntnis, um zu entscheiden, wer mit so etwas rumlaufen kann und wem man es besser abnimmt.

Messerjocke2000
18-01-2010, 13:48
Nein, politischer Wille war das Tragen von Einhandmessern durch Asoziale zu unterbinden.
Tja, wie sag ich Dir das jetzt nett?
Das ist schlicht Unfug.
Im Gesetz steht nichts davon, in der realen Umsetzung ist davon auch nichts festzustellen, siehe Sanis.
Klar haben die das Messer wiederbekommen, nur weg wars erstmal trotzdem, Anzeige gabs auch. Die konnten sich aber auch auf Beruf beziehen.

Ziel des Gesetzes war, die pösen "Einhandkampfklappmesser" von der Straße zu bekommen, die ja, wie man weiss, von der Industrie nur entwickelt wurden, weil die Butterflymesser verboten wurden.

Also, jedenfalls "die Politiker "wissen das. Dem Untertanen...äh... Bürger muss man halt klarmachen, dass er nur ein schweizer Messer braucht und darum gefälligst auch nur ein Solches Führen darf...:rolleyes:

Ich meine, ich persönlich sehe das anders. Meinswegen soll jeder drei Einhandmesser und zwei Knüppel führen dürfen (durfte man ja bis vor kurzem noch und die Welt ist auch nicht untergegangen...).

"Die Politiker" sehen es aber anders. Such mal unter Abgeordnetenwatch.de nach Messer/Einhandmesser, da findet man die Aussagen.


Da Sie sich über die Verwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe im § 42 a WaffG unzufrieden zeigen, zitiere ich nachfolgend zu Ihrer Information die Definitionen zu diesen Formulierungen aus der Kommentierung "Praxis der Kommunalverwaltung – Waffenrecht" von Ministerialrat a. D. Kurt Meixner (einsehbar bei Beck-Online): "Berechtigtes Interesse" i. S. des § 42 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WaffG liegt nach der Kommentierung vor, wenn das Mitführen der in § 42 a Abs. 1 Nr. 2 oder 3 WaffG genannten Gegenstände mit sozial-adäquaten Zwecken in Einklang zu bringen ist. Weiterhin nennt der Kommentar als Regelbeispiel für einen allgemein anerkannten Zweck im Rahmen der berechtigen Interessen die Durchführung eines Picknicks oder der Gartenpflege.
...
Auch Ihnen empfehle ich übrigens, sich ein schönes, beidhändig zu öffnendes und damit legales Messer zuzulegen und mich mit weiteren Fragen zu verschonen, warum ein blitzschnell aufklappbares Messer bzw. ein Messer mit feststehender Klingenlänge über 12 cm Länge im öffentlichen Raum unverschlossen in der Regel nichts zu suchen haben. Das verstehen 99 Prozent der Menschen in diesem Land. Die anderen schreiben mir Fragen in diesem Forum.


selbstverständlich ist es dem Opfer im Zweifel egal, mit welchem Messer es verletzt wurde.Aber da bekanntlich Gelegenheit Diebe macht, ist es gerade im Sinne des Opferschutzes unumgänglich, so viele Waffen wie möglich aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Dabei ist es völlig unerheblich, welche Arten von Messern der Vorsitzende des Innenausschusses, der geschätzte Kollege Edathy , kennt oder nicht kennt.

Bei allem Respekt vor den Kriegsversehrten des 1. Weltkrieges. Sie sind inzwischen unter der Erde und taugen wahrlich nicht mehr als Beleg für die Notwendigkeit, ein Einhandmesser in der Öffentlichkeit(!) zu führen.


Einhandmesser sind wegen ihrer Konstruktion zum verdeckten Mitführen sehr gut geeignet. Ein Totalverbot dieser Messer ist vom Gesetzgeber jedoch nicht gewollt, um den ungefährlichen Gebrauch der Messer zu ermöglichen. So sieht § 42 a Abs. 3 WaffG neben den beispielhaft aufgeführten Fallgruppen (Berufsausübung, Brauchtumspflege und Sport) den "allgemein anerkannten Zweck" als Auffangtatbestand vor. Die Vorschrift ist bewußt so allgemein formuliert, damit möglichst viele unproblematische Verwendungen eines Messers - angefangen vom Pfadfinder über den Hobbywinzer bis hin zum Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr - abgedeckt sind.
...
Wer aber keinen plausiblen Grund für das Mitführen dieser Gegenstände glaubhaft machen kann oder sich auf die vage Schutzbehauptung zurückzieht, sich für den Fall der Fälle bewaffnet verteidigen zu wollen, verstößt gegen das Führensverbot.


Mein Rat ist eindeutig: Wenn Sie nicht ein schützenswertes Interesse im Sinne der Ausnahmetatbestände des WaffG haben, dann lassen Sie jegliches Messer schön zu Hause. Klar ist: der Gesetzgeber wird hinter die jetzigen Formulierungen nicht zurückfallen.

Mal als ein paar Beispiele...

Tenor ist eigentlich immer: Bürger, Du brauchst kein Messer, also darfst Du auch nicht
Gerichtsurteile gibt es natürlich noch nicht. Das Gesetz ist von 2008...:rolleyes:

Arc Angel
18-01-2010, 14:12
Zitat von Schäuble
Einhandmesser sind wegen ihrer Konstruktion zum verdeckten Mitführen sehr gut geeignet. Ein Totalverbot dieser Messer ist vom Gesetzgeber jedoch nicht gewollt, um den ungefährlichen Gebrauch der Messer zu ermöglichen. So sieht § 42 a Abs. 3 WaffG neben den beispielhaft aufgeführten Fallgruppen (Berufsausübung, Brauchtumspflege und Sport) den "allgemein anerkannten Zweck" als Auffangtatbestand vor. Die Vorschrift ist bewußt so allgemein formuliert, damit möglichst viele unproblematische Verwendungen eines Messers - angefangen vom Pfadfinder über den Hobbywinzer bis hin zum Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr - abgedeckt sind.
...
Wer aber keinen plausiblen Grund für das Mitführen dieser Gegenstände glaubhaft machen kann oder sich auf die vage Schutzbehauptung zurückzieht, sich für den Fall der Fälle bewaffnet verteidigen zu wollen, verstößt gegen das Führensverbot.


Ja, aber, das ist doch genau, was ich sage: Jeder darf "diese Gegenstände" mit sich führen, wenn er eine gute Ausrede parat hat. SV gilt nicht als Ausrede ("vage Schutzbehauptung" - zu einfach, kommt ja jeder drauf). Wer zu doof ist, um gute Ausreden plausibel zu machen, darf kein Messer führen.

Berlin31er
18-01-2010, 14:42
Wenn die mich mit nem Messer erwischen würden und ich sage ich hab das zum Pilzesammeln o.Ä. würden die es mir auch nicht glauben, das heisst also es kann NICHT jeder das ding mit na guten Ausrede rumführen.

Arc Angel
18-01-2010, 15:05
Wenn die mich mit nem Messer erwischen würden und ich sage ich hab das zum Pilzesammeln o.Ä. würden die es mir auch nicht glauben, das heisst also es kann NICHT jeder das ding mit na guten Ausrede rumführen.

Du gehörst aufgrund Deines Alters genau zu der Zielgruppe, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit EHM rumlaufen soll.

Wenn Du mal 60 bist, wird man Dir den Pilzsammler oder Hobbywinzer sicher abnehmen. ;) Bis dahin ist das eben keine gute Ausrede.

Sven K.
18-01-2010, 17:04
Liebe Gemeinde,

es ist müßig, sich über Auslegungen von Gesetzen zu streiten.
Es gilt allein der Gesetzestext. Was daraus für Euch folgt klärt ein Richter.

Ansonsten stellt die Frage doch unter www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de).
Hier ist der falsche Ort für solche Dinge.