Vollständige Version anzeigen : Soft-Nunchakus im Training erlaubt?
Alexander_Artur
28-10-2009, 13:09
Sind Soft-Nunchakus beim Karatetraining erlaubt? Ich glaube im eigenen Gebrauch sind auch Soft-Nunchakus verboten, doch wie ist es in einem Verein?
Darf man sie dort zu Trainingszwecken benutzen?
:nini:
Wäre über eine Antwort dankbar :)
MfG,
Alex
FireFlea
28-10-2009, 13:37
Sind Soft-Nunchakus beim Karatetraining erlaubt? Ich glaube im eigenen Gebrauch sind auch Soft-Nunchakus verboten, doch wie ist es in einem Verein?
Darf man sie dort zu Trainingszwecken benutzen?
:nini:
Wäre über eine Antwort dankbar :)
MfG,
Alex
Nein
unproVoked
28-10-2009, 14:37
Sind Soft-Nunchakus beim Karatetraining erlaubt? Ich glaube im eigenen Gebrauch sind auch Soft-Nunchakus verboten, doch wie ist es in einem Verein?
Darf man sie dort zu Trainingszwecken benutzen?
:nini:
Wäre über eine Antwort dankbar :)
MfG,
Alex
Deutsche Nunchaku Union (http://www.deutsche-nunchaku-union.de/)
Kontakt: & Webmaster
Andreas Bosse
Speerstraße 30
46395 Bocholt
email: info@nunchaku-bocholt.de
Mobil: 01629233355
Fax:028712749935
Der gibt bei penetrantem Fragen gerne Auskunft ;).
Alexander_Artur
28-10-2009, 16:46
Deutsche Nunchaku Union (http://www.deutsche-nunchaku-union.de/)
Kontakt: & Webmaster
Andreas Bosse
Speerstraße 30
46395 Bocholt
email: info@nunchaku-bocholt.de
Mobil: 01629233355
Fax:028712749935
Der gibt bei penetrantem Fragen gerne Auskunft ;).
sehr schön, danke :)
werd dort morgen oder so mal anrufen :)
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Umgang mit Nunchakus und anderen Waffen, „die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen“, verboten.[2]
Gemäß Feststellungsbescheid des BKA betrifft dieses Verbot auch alle Arten des sogenannten [B]„Soft-Nunchaku“ (siehe den Abschnitt Varianten).[3] Dieser Bescheid wurde aber erst am 24. April 2006 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gültig, da zunächst Klage gegen den Feststellungsbescheid eingereicht wurde, diese aber letztendlich abgewiesen wurde.[4] Das Urteil ist in Fachkreisen umstritten.
Quelle: Wikipedia
kobudo.de
04-11-2009, 15:52
Hallo,
die Begründung würde ich auch mal gerne hören, wieso der Flexi-Stick nicht unter das Nunchakuverbot fällt.
MfG
Thomas
Ju-Jutsu-Ka
04-11-2009, 20:34
Hallo,
die Begründung würde ich auch mal gerne hören, wieso der Flexi-Stick nicht unter das Nunchakuverbot fällt.
MfG
Thomas
Weil man damit jemanden erwürgen kann.
Ich halte das Urteil auch für blöd, aber so ist es nunmal gesprochen worden.
Man kann jetzt darüber spekulieren,
- ob eine Partei schlecht vorbereitet war
- ob der Richter voreingenommen war
- .....
Weiss man aber nicht, wenn man nicht dabei war, aber das Urteil steht so und ist rechtsgültig.
kobudo.de
04-11-2009, 20:50
Hallo Ju-Jutsu-Ka,
Weil man damit jemanden erwürgen kann.
Ich halte das Urteil auch für blöd, aber so ist es nunmal gesprochen worden.
Man kann jetzt darüber spekulieren,
- ob eine Partei schlecht vorbereitet war
- ob der Richter voreingenommen war
- .....
Weiss man aber nicht, wenn man nicht dabei war, aber das Urteil steht so und ist rechtsgültig.
Meine Frage stellung war nicht wieso die Safty Nunchakus verboten sind, sondern wieso die Flexi-Sticks nicht unter das WaffG. fallen, wenn sie auf der Homepage der Deutschen Nunchaku Organisation so frei erhältlich sind?
Ju-Jutsu-Ka
04-11-2009, 21:51
Hallo Ju-Jutsu-Ka,
Meine Frage stellung war nicht wieso die Safty Nunchakus verboten sind, sondern wieso die Flexi-Sticks nicht unter das WaffG. fallen, wenn sie auf der Homepage der Deutschen Nunchaku Organisation so frei erhältlich sind?
Sorry falsch verstanden,
ich behaupte die fallenn drunter und das fällt unter:
"Wo kein Kläger, da kein Richter"
Ich habe da mal ein Gutachten gesehen, dass alle OK wäre.
Aber: Das datiert aber aus der Zeit vor der Novellierung des Gesetztes.
Ich bin allerdings kein Richter!
unproVoked
05-11-2009, 13:52
Hallo,
die Begründung würde ich auch mal gerne hören, wieso der Flexi-Stick nicht unter das Nunchakuverbot fällt.
MfG
Thomas
Kurz dazu:
der "unterschied" liegt wohl im tüv-gutachten für 1000 euro und dem anderen namen.
DieFaust
02-01-2010, 21:58
Deutsche Nunchaku Union (http://www.deutsche-nunchaku-union.de/)
Gibt es so was auch In DOrtmund?
Gibt es so was auch In DOrtmund?
Ist mir zwar nicht bekannt, aber kannst ja mal z.B. hier (http://hakutsurukan.de/component/option,com_frontpage/Itemid,1/) fragen, ob die mit Nunchakus trainieren. Ist ja eigentlich auch für Kobudo typisch.
Aber mal eine rechtliche Frage: Kann man das Training nicht einfach offziell "Artistischer Umgang mit Dreschflegeln" oder ähnlich nennen? Wäre ja nicht unbedingt gelogen und mit bäuerlichen Arbeitsgeräten wird man ja wohl spielen dürfen, oder nicht?^^
Weil man damit jemanden erwürgen kann.
Ich halte das Urteil auch für blöd, aber so ist es nunmal gesprochen worden.
Man kann jetzt darüber spekulieren,
- ob eine Partei schlecht vorbereitet war
- ob der Richter voreingenommen war
- .....
Weiss man aber nicht, wenn man nicht dabei war, aber das Urteil steht so und ist rechtsgültig.
dann müssen seile auch verboten werden.
FireFlea
03-01-2010, 09:04
Und was benutzen die Kobudokas die ich kenne als Nunchaku Ersatz? Dicke Seile mit Knoten an den Enden. :cool: Diese ganze Würgeargumentation der Gesetzgeber ist sowas von realitätsfremd manchmal fragt man sich wo man ist. Vielleicht sollte auch in Zukunft nur Platikbesteck im Haushalt erlaubt sein etc. bevor ich noch jemanden mit der Gabel ersteche.
Lanariel
03-01-2010, 10:01
@Fire:
Da bin ich absolut deiner Meinung.
Und was benutzen die Kobudokas die ich kenne als Nunchaku Ersatz? Dicke Seile mit Knoten an den Enden.
Oder zusammengelegte Gürtel mit getapten Enden..
Scharfkantige Kaffebecher aus Metall sind dann auch zu verbieten. Wie wir seit "Riddick" wissen, kann man damit auch ganz schnell jemanden ins Jenseits befördern :rolleyes:
Aaahhh.....
wie schön es doch in der Schweiz ist, wir trainieren mit schönen traditionellen holz- nunchakus....
Wie sinnvoll die Gesetzeslage in dem Bereich ist, ist ja schon länger bekannt:cool:
Nico
bonsaigarden
21-01-2010, 13:04
Wollte grade Reinschreiben das ich niemals auf mein Holznunschaku verzichten würde aber eben bin auch Schweizer dachte das das überall in der Welt erlaubt is,Schliesslich dient es der Körperlichen ertüchtigung.
erwürgen??????? naja eher woll Totschlag oder so aber ehm erwürgen kan man wen auch mit Strümpfen loOl oder Hand....Kaugummi:ups:^^erst kauen dan erwürgen!!!!
vieleicht solte man mir die Hand verbieten o.O
SpiN2049
04-02-2010, 22:25
Wirt nehmen Lehrgänge in der Tschescheslowa... ach nee, Tschechien heißt des ja jetzt, immer in Anspruch wenn wir mal mit NunChack´s trainiren wollen.
Generell stört mich das Verbot nicht, erstens weil diese Waffe in der von mir praktizierenden Stilrichtung nicht integriert ist, und zweitens weil ich heeme wenn ich lustig bin, jederzeit mit diesem Tainingsgerät trainieren kann. ausser meiner Frau hatt da keiner was gegen ;) .
Das damit nicht in der öffentlichkeit im park trainiert werden kann ist zu verschmerzen... da tun´s dann auch die Kama, die sind ja viiiiiiiiiiiiiel ungefährlicher als zwei stück holz mit ner kette verbunden :D:D
jajaaaa.. Deuschland und die Gesetze.. :ups: :p:p
Hallo zusammen
hat schon jemand von Euch Erfahrung mit diesen "Flexi Sticks" gemacht??. Diese Teile kann man bei der "Deutschen Nunchaku Union" kaufen. Diese Teile sehen genauso aus wie Nunchakus haben aber eine Sollbruchstelle und basieren auf einem TÛV Gutachten. Dadurch das sie mit dem Produktnamen "Flexi Sticks" angemeldet wurden wären es angeblich keine Nunchakus. OK, soweit so gut aber die Teile sehen nach wie vor aus wie Nunchakus (Softnunchakus) und man handhabt sie wie solche. Was nun wenn während ich in meinem Dojo mit 20 Schülern mit den Teilen am trainieren bin und so mir nichts dir nichts stehen ein paar Polizeibeamte in meinem Dojo und konfeszieren die Teile und mich dazu???.......... habe beim deutschen Nunchaku Verband angefragt und warte noch auf Antwort. Wie gesagt - hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Produkt??? :-§
Danke vorab
mit freundlicher Handkante
captainplanet
22-10-2010, 13:17
Ich halte das Urteil auch für blöd, aber so ist es nunmal gesprochen worden.
Man kann jetzt darüber spekulieren,
- ob eine Partei schlecht vorbereitet war
- ob der Richter voreingenommen war
- .....
Weiss man aber nicht, wenn man nicht dabei war, aber das Urteil steht so und ist rechtsgültig.
Urteil? Richter? Tatsächlich? Ich dachte, dieser Feststellungsbescheid ist lediglich die Interpretation des BKAs der Gesetzeslage?!?
cross-over
22-10-2010, 13:25
Hallo zusammen
hat schon jemand von Euch Erfahrung mit diesen "Flexi Sticks" gemacht??. Diese Teile kann man bei der "Deutschen Nunchaku Union" kaufen. Diese Teile sehen genauso aus wie Nunchakus haben aber eine Sollbruchstelle und basieren auf einem TÛV Gutachten. Dadurch das sie mit dem Produktnamen "Flexi Sticks" angemeldet wurden wären es angeblich keine Nunchakus. OK, soweit so gut aber die Teile sehen nach wie vor aus wie Nunchakus (Softnunchakus) und man handhabt sie wie solche. Was nun wenn während ich in meinem Dojo mit 20 Schülern mit den Teilen am trainieren bin und so mir nichts dir nichts stehen ein paar Polizeibeamte in meinem Dojo und konfeszieren die Teile und mich dazu???.......... habe beim deutschen Nunchaku Verband angefragt und warte noch auf Antwort. Wie gesagt - hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Produkt??? :-§
Danke vorab
mit freundlicher Handkante
Mit dem konkreten Produkt habe ich keine Erfahrung. Ich würde aber davon die Finger lassen, da der Verstellungsbescheid des BKA eindeutig ist!
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-soft-nunchaku.pdf
cross-over
22-10-2010, 13:26
Urteil? Richter? Tatsächlich? Ich dachte, dieser Feststellungsbescheid ist lediglich die Interpretation des BKAs der Gesetzeslage?!?
Falsch gedacht!
Hier findest Du mehr
Bundeskriminalamt (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht.html)
Zitat:
Zuständigkeiten des BKA
Das BKA ist gemäß § 40 Abs. 4 WaffG zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen und Gegenstände. Diese sind in der Anlage 2 zum WaffG, der sogenannten „Waffenliste“ (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG) aufgeführt.
Bestehen Zweifel, wie ein Gegenstand waffenrechtlich einzustufen ist, ist ebenfalls die Zuständigkeit des BKA gegeben (§ 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 WaffG). Anträge sind über die örtlich zuständige Waffenbehörde unter Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses an das BKA zu stellen. Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. vor bei der Herstellung und dem Vertrieb einer neu entwickelten Schusswaffe, oder bei bestehender Rechtsunsicherheit von Firmen bzw. Privatpersonen. Eine auf Antrag erfolgte Einstufung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das BKA entscheidet auch im Sinne des § 6 AWaffV über die Zulassung zum Schießsport.
Die vom BKA erstellten Bescheide sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Trunkenbold
22-10-2010, 15:24
Eigentlicher Grund für das Verbot liegt in der einstigen Beliebtheit der Waffe. Hauptsächlich durch die Filmlegende Bruce Lee der sie in diversen Filmen einsetzte wurde sie zur Standard Ausrüstung von Strassenbanden. Als auch bei uns der Trend in die Richtung ging, hab mir mein erstes mit ca. 10 Jahren selbst gebastelt, schritt der Gesetzgeber ein.
Wahrscheinlich angeregt durch den eigentlich letzte Bruce Lee Film in dem er sehr elegant seinen Gegner mit eben der Waffe erwürgt (Genick bricht).
Würgewaffen sind nach dem Gesetzgeber reine Angriffswaffen, und so etwas ist bei uns verboten. Das eigentlich niemand die Waffe so einsetzt ist dem Gesetzgeber insofern egal, als er sie vom „Markt“ haben wollte.
Hallo,
laut meiner Auskunft sind Nunchakus in Deutschland generell verboten. Sogar der Besitz ist strafbar.
Ist meiner Meinung auch gut so.
Gruss
Sukoshi
Hallo,
laut meiner Auskunft sind Nunchakus in Deutschland generell verboten. Sogar der Besitz ist strafbar.
Ist meiner Meinung auch gut so.
Gruss
Sukoshi
Wie oft denn noch diese Fragen? :rolleyes:
Wie Sukoshi schreibt und auch das BKA sagt sind Nunchakus (ja auch die weichen Teile:p) schlicht und einfach in Deutschland komplett verboten.
Und nein, ich finde es nicht gut so - aber so ist es nunmal :mad:
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.