Vollständige Version anzeigen : Nochmal Autokontrolle - Rechte des Bürgers?
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 08:35
Gehört irgendwie zu meiner 'Knüppel-Frage' ist aber ein eigenständiges Thema.
Darf in DE verachtsunabhängig einfach mal so das Auto eines deutschen Bürgers mit Reisetaschen und was so darin ist von Polizei oder Zoll zerlegt und untersucht werden? Gleich noch die Briefe im Koffer lesen, schauen, was der Doc verschrieben hat, Bild der Freundin und Kondomgrösse checken. Irgendwas geht immer, vielleicht verfassungsfeindliche Gedanken im Brief, vielleicht kriegt man den Arzt für irgendwas belangen. Machte in dem Film den Anschein, wäre doch aber ein brutaler Einbruch in die Privatsphäre .
Bei meinen Freunden in den US geht das nicht, das weiss ich. Die sagen der einzelne Bürger habe gegenüber dem Staat Rechte (wiei bei uns), die aber auch durchgesetzt werden. Wenn es bei uns so wäre und ich es ihnen erzählen würde, kämen die mit Saddam, Hitler, Stalin. (Ihr Lieblings-Trio)
re:torte
30-10-2009, 08:38
Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich in einer normalen Verkehrskontrolle nicht aus dem Auto steigen muss. Ich kann die Knöpfe unten lassen und die Papiere durchs Fenster geben.
Problematisch ist wenn etwas gegen mich vorliegt.
Die Cops können natürlich sagen: Der hat sich verdächtig verhalten, wir mussten ihn überprüfen. Theoretisch dürfen sie also dein Auto zerlegen.
Schnueffler
30-10-2009, 08:42
Oh oh, gefährliches Halbwissen!
Je nach dem wer dich kontrolliert, wann er dich kontrolliert, wo er dich kontrolliert und aus welchem Grund er dich kontrolliert, sind die Befugnisse unterschiedlich.
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 08:44
Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich in einer normalen Verkehrskontrolle nicht aus dem Auto steigen muss. Ich kann die Knöpfe unten lassen und die Papiere durchs Fenster geben.
Problematisch ist wenn etwas gegen mich vorliegt.
Die Cops können natürlich sagen: Der hat sich verdächtig verhalten, wir mussten ihn überprüfen. Theoretisch dürfen sie also dein Auto zerlegen.
Bin etwas beruhigt, also auch nicht Kofferraum auf etc.
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 08:47
Oh oh, gefährliches Halbwissen!
Je nach dem wer dich kontrolliert, wann er dich kontrolliert, wo er dich kontrolliert und aus welchem Grund er dich kontrolliert, sind die Befugnisse unterschiedlich.
Wer darf dann wann und wo sowas wie in dem Film. Führerschein zeigen, anhauchen etc. ist nicht mein Problem. Reisetasche und Medikamentenbeutel mal kurz checken schon.
BenitoB.
30-10-2009, 08:47
natürlich dürfen die dich auffordern den kofferraum zu öffnen. schliesslich hast du darin sowas wie verbandkasten und warndreieck,welches die polizei prüfen darf.
To Mae-To
30-10-2009, 08:48
mein Wissensstand:
-bei einem "begründeten Verdacht" der Beamten dir gegenüber dürfen sie das.
-begründeter Verdacht kann sein: Du verhälst dich "auffällig"
-auffällig kann sein: deine Frisur passt ihnen nicht, verhälst dich aufgeregt oder aufmüpfig bla bla bla usw
bin auch schon grundlos angehalten worden, hab mich komplett an alle Verkehrsregeln gehalten und auch keineswegs ein Auto gefahren das überprüfungs-notwendig gewesen wäre.
= Bürgerrechte auf dem Papier mit Zusatzklauseln (begründeter Verdacht) sind weniger Wert als das Papier auf dem sie stehen.
re:torte
30-10-2009, 08:49
deshalb sagte ich auch bei einer allg. Vekehrskontrolle.
Wenn du Nachts nach der Disko in FFM weigerst die Knöpfe hochzumachen und auszusteigen kann das böse enden.....
Aber ein Verdacht lässt sich eh leicht konstruieren, denn Grundsätzlich ist jeder verdächtig. Vor allem wenn er sich weigert auszusteigen. ;)
Bis zu einem gewissen Grad kooperiere ich vorsichtshalber, aber alles muss man sich auch nicht gefallen lassen.
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 08:53
natürlich dürfen die dich auffordern den kofferraum zu öffnen. schliesslich hast du darin sowas wie verbandkasten und warndreieck,welches die polizei prüfen darf.
Denke die dürfen Verbandkasten prüfen. Der muss aber nicht im Kofferraum sein. Sind zwei paar Stiefel.
Edit: Brauch, denke ich, nix verstecken. Will trotzdem nicht, dass z.B. mal geschaut wird, ob ich Medikamente gegen Aids kriege, geht keine Sau was an.
BenitoB.
30-10-2009, 08:57
Denke die dürfen Verbandkasten prüfen. Der muss aber nicht im Kofferraum sein. Sind zwei paar Stiefel
du drehst zwei paar stiefel daraus,weil du es nicht verstehen willst. bei einer allgemeinen verkehrskontrolle darf auch der kofferraum überprüft werden,weil dort,in der regel-nicht immer-, der verbandkasten ist,das warndreieck sowieso,kenns nur dass das im kofferraum ist. dazu kommt dass dann geprüft wird ob sich ein ersatzrad oder pannenset(für fahrzeuge ohne ersatzrad) im pkw befindet. gleichzeitig kann geprüft werden ob sich keine ungesicherte ladung im gepäckabteil findet. das sind alles mögliche,und rechtlich einwandfreie, kontrollmaßnahmen im rahmen der allgemeinen verkehrskontrolle.
Schnueffler
30-10-2009, 08:58
Grob gesagt allgemneine Kontrollen:
Polizei:
Papiere, Sicherheit inkl. Zubehör (Warndreieck, Verbandkasten), technische Dinge (Seriennummer, Motorblocknummer), allgemeine Personenkontrollen.
Zoll:
Sobald ein Grenzbezug hergestellt werden kann (auf ner Autobahn die in ein Nachbarland führt reicht aus), Kennzeichen, etc, Papiere und KOMPLETTER Inhalt von Personen und Kraftfahrzeug.
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 09:03
Grob gesagt allgemneine Kontrollen:
Polizei:
Papiere, Sicherheit inkl. Zubehör (Warndreieck, Verbandkasten), technische Dinge (Seriennummer, Motorblocknummer), allgemeine Personenkontrollen.
Heisst aber nicht automatisch Kofferraum? Gibt ne dubiose Empfehlung eines Schützenverbandes, Zubehör im Fahrzeuginneren zu transportieren. Der Kofferraum dürfe dann nicht automatisch mitgeprüft werde.
Oder: Kofferraum offen und darin eine Tasche, Kiste etc. Die darf dann nicht automatisch mitgeprüft werden?
Onkel_Escobar
30-10-2009, 09:04
Also ich hab keine Ahnung, was die genau dürfen und was nicht, deshalb sage ich dazu auch nix.
Was ich sagen kann, ist das man mit den Jungs auch meisstens gut zu recht kommen kann.
Einmal wurde ich angehalten, weil ich halt "verdächtig" war. Die wollten mich auch auf Drogen kontrollieren, also ich sollte pinkeln, oder so nen Schnelltest machen, weiss es nicht mehr genau. Ich war ziemlich aufgedreht, weil ich am nächsten Tag meine Zwischenprüfung hatte. Hab es Ihnen erklärt, mich aber gerne für den Test bereit erklärt. Durfte dann ohne Test weiterfahren.
Ich hab früher auch etwas feindseliger reagiert. Warum kontrollieren die mich? Was soll die Schickane? Bäh und überhaupt. Mittlerweile finde ich das richtig gut, wenn die ihre Kontrollen machen. Und wie gesagt seit ich mit der Einstellung in Kontrollen gerate und mich auch dementsprechend verhalte, hab ich nur positive Erfahrungen gemacht.
Schnueffler
30-10-2009, 09:17
Wenn ein Beamter irgendwas sehen will, findet man immer einen Grund.
So wie der Onkel das gesagt hat, freundlich bleiben, hilfsbereit und ggf. im Vorfeld schon sagen, was sich ggf. in einer Tasche befindet, insbesondere wenn es Waffen oder ähnliches sind.
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 09:35
Wenn ein Beamter irgendwas sehen will, findet man immer einen Grund.
So wie der Onkel das gesagt hat, freundlich bleiben, hilfsbereit und ggf. im Vorfeld schon sagen, was sich ggf. in einer Tasche befindet, insbesondere wenn es Waffen oder ähnliches sind.
Das ist die Praxis, bei mir auch. Die Theorie mit dem Kofferraum hät ich trotzdem gern gewusst.
In dem blöden Film war da halt so ne Schadensfreude, hehe doch was gefunden, die mir aufgestossen ist. 'Der junge Mann weiss das noch nicht, hat sich wohl noch nicht rumgesprochen, aber Unkenntnis schützt nicht vor Strafe`' Fehlte noch das 'Ätsch'
BenitoB.
30-10-2009, 09:37
in post 10 steht es drin,wenn man es nicht überlesen will.
Schnueffler
30-10-2009, 09:37
Das ist die Praxis, bei mir auch. Die Theorie mit dem Kofferraum hät ich trotzdem gern gewusst.
In dem blöden Film war da halt so ne Schadensfreude, hehe doch was gefunden, die mir aufgestossen ist. 'Der junge Mann weiss das noch nicht, hat sich wohl noch nicht rumgesprochen, aber Unkenntnis schützt nicht vor Strafe`' Fehlte noch das 'Ätsch'
Wie oft denn noch?
Wenn jemand rein schauen will, dann macht er das auch! Einen Grund gibt es immer.
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 09:54
Wie oft denn noch?
Wenn jemand rein schauen will, dann macht er das auch! Einen Grund gibt es immer.
Ist mir absolut klar - das ist die Praxis. Hab aber mal ein paar Semester Geisteswissenschaften studiert und muss immer alles von beiden Seiten wissen. In der Praxis weiss ich, dass WT Müll ist - die mir noch fehlenden Theorie-Teile will ich trotzdem wissen.
HeadBudSpencer
30-10-2009, 09:55
Wie oft denn noch?
Wenn jemand rein schauen will, dann macht er das auch! Einen Grund gibt es immer.
Genau so ist es! Musste mich sogar mal komplett kontrollieren lassen weil mal in der nähe irgendwann mal grafitty gesprüht wurde. Sogar Hosentaschen und so: wie soll da ne Dose reinpassen!? Wenn die wollen können die auch deine Wohnung durchsuchen.Die sagen einfach du stehst unter Verdacht einen Amoklauf zu PLanen. Was willst du denn machen? Privatsphäre gibts in Deutschland sowie so nicht mehr und bald werden die restlichen Grundrechte auch noch alle abgeschafft. In hundert Jahren haben wir Kameras in der eigenen Wohnung!!!
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 10:02
Privatsphäre gibts in Deutschland sowie so nicht mehr und bald werden die restlichen Grundrechte auch noch alle abgeschafft. In hundert Jahren haben wir Kameras in der eigenen Wohnung!!!
Das ist wieder die Praxis. Am Telefon gibts wohl eh schon kein Privatleben mehr, trotz Grundgesetz.
Schnueffler
30-10-2009, 10:02
Ist mir absolut klar - das ist die Praxis. Hab aber mal ein paar Semester Geisteswissenschaften studiert und muss immer alles von beiden Seiten wissen. In der Praxis weiss ich, dass WT Müll ist - die mir noch fehlenden Theorie-Teile will ich trotzdem wissen.
Ich glaube du machst zu lange WT!
Wenn ich was sehen möchte, fällt mir ein Grund dazu sein. Ende!
Nicht nur Praxis, auch Theorie!
Oder willst du jetzt §§ wissen?
Dann schau in dein zustandiges Polizeigesetz.
Seifenzwerg,
Hör auf hier darüber zu schreiben.
Die wissen, wer Du bist, die haben Dein Kennzeichen und die nächste Kontrolle fällt noch härter aus. Mir haben sie mal aus Verdacht die Innenverkleidungen der Türen abmontiert, aber nicht wieder dran, démerde toi-même....
Leider sind die Handhaben bei Verdacht oder gar Gefahr im Verzug anders, als das Grundgesetz uns schützt und seid Schäuble wirds immer besser....
gruss
domme
BenitoB.
30-10-2009, 10:06
meine fresse,was ist daran nicht zu verstehen,dass zur allgemeinen verkehrskontrolle auch die kontrolle des laderaumes und der ladung und des darin befindlichen pannenzubehörs (evt. erste hilfe kasten,warndreieck,ersatzrad oder pannenset) gehört.
die allgemeine verkehrskontrolle besagt ja,dass fahrer und fahrzeug auf einen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren zustand geprüft werden.
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 10:23
Seifenzwerg,
Hör auf hier darüber zu schreiben.
Die wissen, wer Du bist, die haben Dein Kennzeichen und die nächste Kontrolle fällt noch härter aus. Mir haben sie mal aus Verdacht die Innenverkleidungen der Türen abmontiert, aber nicht wieder dran, démerde toi-même....
Leider sind die Handhaben bei Verdacht oder gar Gefahr im Verzug anders, als das Grundgesetz uns schützt und seid Schäuble wirds immer besser....
gruss
domme
Ich warte schon die ganze Woche auf die Polizei. Bei uns gibts diese Woche verdachtsunabhängigen Kontrollen der Waffenbesitzer im Kreis. Ich war noch nicht dran, andere aus meinem Verein schon.
Ist aber wohl wieder Praxis: Kleine Einführung, kurzer Blick in die Waffenschränke (logisch), Seriennummern mit Liste vergleichen, Frage nach Schlüsselaufbewahrung. Hat wohl noch nirgends länger als 10 Minuten gedauert oder irgendwelchen Ärger gegeben.
Am Montag steht dann in der Kreiszeitung was über vorbildliche Schützen im Kreis, könnte wetten
SifuSeifenzwerg
30-10-2009, 12:15
Ich glaube du machst zu lange WT!
Wenn ich was sehen möchte, fällt mir ein Grund dazu sein. Ende!
Nicht nur Praxis, auch Theorie!
Oder willst du jetzt §§ wissen?
Dann schau in dein zustandiges Polizeigesetz.
Dein theoretischer Grund, in den Kofferraum zu schauen kommt dann aber nicht aus der allgemeinen Kontrolle des Fahrzeuges, sondern irgendeinem daraus resultierenden Grund. Dieser zwingt Dich, irgendwas am/im Kofferraum zu schauen - z.B. offensichtliche Überladung des Fahrzeugs. Richtig?
Schnueffler
30-10-2009, 12:18
Mich sowieso nicht! :cool2:
Deine Ladung, dein Warndreieck, Verbandkast, Elektrik, was auch immer.
Privatsphäre gibts in Deutschland sowie so nicht mehr und bald werden die restlichen Grundrechte auch noch alle abgeschafft.
ach, sowieso nicht mehr, na dann ... :rolleyes:
Puh, soviel Halbwissen hier:
Also zur Theorie: Die Polizei darf dich (nicht im fließenden Verkehr) überprüfen. Das heißt sie dürfen sehen ob du alles Voraussetzungen zum Führen eines Kfz erfüllst, sprich Führerschein, Plaketten, Nüchternheit.
Schon Nüchternheit zu kontrollieren ist eigentlich gegen euren Willen unmöglich weil Pusten, Pissen und auf dem Strich laufen alles freiwillige Maßnahmen sind. Selbst die Blutentnahme muss von einem Richter abgesegnet sein! Und der überlegt lieber 3mal, weil eine falsch angeordnetet Blutentnahme eine Körperverletzung im Amt ist.
Desweiteren dürfen sie überprüfen ob du einen Verbandskasten und ein Warndreieck hast. Dazu können sie allerdings nur bei Gefahr im Verzug dein Auto einfach so öffnen, ansonsten erfordert es IMMER einen richterlichen Beschluss, aka Durchsuchungsbeschluss. Die Grenzen für Gefahr im Verzug sind auch nicht willkürlich von den Polizisten festzulegen sondern sind sehr eng gesteckt. Sprich wenn ihr euren Kasten nicht zeigen wollt, weil irgendetwas anderes im Kofferraum, dann rechtfertig dies niemals ein Aufbrechen eures Autos.
Der Zoll hingegen darf beides (auch ohne Beschluss), da er zumeist im Grenzgebiet agiert und dort stichprobenartige Kontrollen, auch auf den Inhalt eurer Sachen, durchführen darf.
Für den Fall das ihr einmal von der Polizei kontrolliert werdet und ihr euer Fahrzeug, warum auch immer, nicht öffnen wollt, dann lasst sie ruhig machen! Ihr müsst ihnen nicht helfen. Wenn ihr eure Schlüssel nicht herausgeben wollt, dann ist das euer gutes Recht!
Schreibt euch die Dienstnummern, ihr Kennzeichen und die Zeit auf und bringt das alles umgehend zu eurem Anwalt oder schreibt der Polizeidirektive, wo die beiden arbeiten direkt einen Brief an den Vorgesetzten. Man mag garnicht glauben wie oft das zur Versetzung bzw Anschiss des Dienstleiters führt.
Ich hatte schon oft den Fall: Kontrolle, nicht ausgestiegen, "Dürfen wir in ihren Kofferraum/Rucksack gucken?" "Nö". "Okay schönen Tag noch."
Oder anders: Kontrolle, nicht ausgestiegen, "Dürfen wir in ihren Kofferraum gucken?" "Nö", Kofferraum aufgebrochen, Nichts gefunden, Ich Beschwerde beim Innensenator meiner Stadt und bei der Dienststelle hinterlassen und schon arbeiten die beiden im tiefsten Osten. Es lagen nämlich noch weit mehr Beschwerden vor, als nur meine vor.
Generell im Umgang mit der Polizei: Namen/Beruf sagen, Ausweis geben,Fresse halten, nicht wieter koorperieren.
Lieber mal eine aufgebrochen Tür oder eine Nacht in Gewahrsam verbringen als stetig seine Rechte aushöhlen zu lassen. Der Grund warum sich die Polizei nämlich im Moment soviel traut ist, das es viele einfach mit sich machen lassen. Zeigt ja auch dieser Thread. Sätze wie "Wenn sie wollen können die alles" sind schlicht und ergreifend Schwachfug. Polizisten können euch eigentlich garnichts, nur Richter!
Bei meinen Freunden in den US geht das nicht, das weiss ich. Die sagen der einzelne Bürger habe gegenüber dem Staat Rechte (wiei bei uns), die aber auch durchgesetzt werden. Wenn es bei uns so wäre und ich es ihnen erzählen würde, kämen die mit Saddam, Hitler, Stalin. (Ihr Lieblings-Trio)
Echt reden wir von den selben USA wo du als Tramper in manchen Regionen von der Polizei einfach so mitgenommen wirst?
Hachimaki
01-11-2009, 15:08
Echt reden wir von den selben USA wo du als Tramper in manchen Regionen von der Polizei einfach so mitgenommen wirst?
So wie bei Rambo! :-§
Bei dem ganzen was man darf und nicht fällt mir doch ne Frage ein.
Darf ich unten ohne, ornanierend, in meinem Auto durch die Stadt fahren?
Wer reinkuckt ist doch selber schuld oder?:D
Oder ist das schon ein gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr?
Darf ich denn nicht mehr mit 200 km/h über die Autobahn, auf dem LEnkrad ein *****heft, in der einen Hand das Telefon mit ner Sexhotline und die andere Hand am .....?
Schnueffler
01-11-2009, 16:59
@ WatT:
Eigene Erfahrungen?
Bei dem ganzen was man darf und nicht fällt mir doch ne Frage ein.
Darf ich unten ohne, ornanierend, in meinem Auto durch die Stadt fahren?
Wer reinkuckt ist doch selber schuld oder?:D
Oder ist das schon ein gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr?
Darf ich denn nicht mehr mit 200 km/h über die Autobahn, auf dem LEnkrad ein *****heft, in der einen Hand das Telefon mit ner Sexhotline und die andere Hand am .....?
1) Nein... das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses oder so :p
.. und eklig ist es auch noch :D
2) Telefon am Ohr Autofahren ist verboten-lesen auch (während der Fahrt)
In der Hand halten kannst Du soviele *****hefte wie Du willst :D
Und der Rest ist wieder Eklig :rolleyes:
SifuSeifenzwerg
01-11-2009, 18:48
Echt reden wir von den selben USA wo du als Tramper in manchen Regionen von der Polizei einfach so mitgenommen wirst?
Kann ich nicht sagen, wurde dort von der Polizei immer absolut korrekt, freundlich und sogar eher nachsichtig behandelt - wie in Deutschland auch.
Das mag auch daran liegen, das in Texas ein klares Feind/Freundbild vorherrscht, egal was auch z.B. Bush mal gesagt hat. Juden - Franzosen - Engländer......einerseits, Deutsche andererseits.
HeadBudSpencer
01-11-2009, 19:37
1) Nein... das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses oder so :p
.. und eklig ist es auch noch :D
Falsch! In deinem Auto darfst du das! Ich habe mich mal nen Bullen angesprochen und so sachen gefragt! Du darfst auch in der öffentlichkeit onanieren! Es wird erst dann zur ordnungwiedrigket wenn du dabei gesehen wirst bzw. Spuren hinterlässt! Mal ne andere Frage:Man darf ja keine teleskopschlagstöcke mit sich führen. Aber man darf ihn doch wohl im Auto im Handschuhfach haben!? Ein Freund von mir muss jetzt blechen weil er damit erwischt wurde.
slickride
01-11-2009, 20:33
Puh, soviel Halbwissen hier:
Also zur Theorie: Die Polizei darf dich (nicht im fließenden Verkehr) überprüfen. Das heißt sie dürfen sehen ob du alles Voraussetzungen zum Führen eines Kfz erfüllst, sprich Führerschein, Plaketten, Nüchternheit.
Schon Nüchternheit zu kontrollieren ist eigentlich gegen euren Willen unmöglich weil Pusten, Pissen und auf dem Strich laufen alles freiwillige Maßnahmen sind. Selbst die Blutentnahme muss von einem Richter abgesegnet sein! Und der überlegt lieber 3mal, weil eine falsch angeordnetet Blutentnahme eine Körperverletzung im Amt ist.
Desweiteren dürfen sie überprüfen ob du einen Verbandskasten und ein Warndreieck hast. Dazu können sie allerdings nur bei Gefahr im Verzug dein Auto einfach so öffnen, ansonsten erfordert es IMMER einen richterlichen Beschluss, aka Durchsuchungsbeschluss. Die Grenzen für Gefahr im Verzug sind auch nicht willkürlich von den Polizisten festzulegen sondern sind sehr eng gesteckt. Sprich wenn ihr euren Kasten nicht zeigen wollt, weil irgendetwas anderes im Kofferraum, dann rechtfertig dies niemals ein Aufbrechen eures Autos.
Der Zoll hingegen darf beides (auch ohne Beschluss), da er zumeist im Grenzgebiet agiert und dort stichprobenartige Kontrollen, auch auf den Inhalt eurer Sachen, durchführen darf.
Für den Fall das ihr einmal von der Polizei kontrolliert werdet und ihr euer Fahrzeug, warum auch immer, nicht öffnen wollt, dann lasst sie ruhig machen! Ihr müsst ihnen nicht helfen. Wenn ihr eure Schlüssel nicht herausgeben wollt, dann ist das euer gutes Recht!
Schreibt euch die Dienstnummern, ihr Kennzeichen und die Zeit auf und bringt das alles umgehend zu eurem Anwalt oder schreibt der Polizeidirektive, wo die beiden arbeiten direkt einen Brief an den Vorgesetzten. Man mag garnicht glauben wie oft das zur Versetzung bzw Anschiss des Dienstleiters führt.
Ich hatte schon oft den Fall: Kontrolle, nicht ausgestiegen, "Dürfen wir in ihren Kofferraum/Rucksack gucken?" "Nö". "Okay schönen Tag noch."
Oder anders: Kontrolle, nicht ausgestiegen, "Dürfen wir in ihren Kofferraum gucken?" "Nö", Kofferraum aufgebrochen, Nichts gefunden, Ich Beschwerde beim Innensenator meiner Stadt und bei der Dienststelle hinterlassen und schon arbeiten die beiden im tiefsten Osten. Es lagen nämlich noch weit mehr Beschwerden vor, als nur meine vor.
Generell im Umgang mit der Polizei: Namen/Beruf sagen, Ausweis geben,Fresse halten, nicht wieter koorperieren.
Lieber mal eine aufgebrochen Tür oder eine Nacht in Gewahrsam verbringen als stetig seine Rechte aushöhlen zu lassen. Der Grund warum sich die Polizei nämlich im Moment soviel traut ist, das es viele einfach mit sich machen lassen. Zeigt ja auch dieser Thread. Sätze wie "Wenn sie wollen können die alles" sind schlicht und ergreifend Schwachfug. Polizisten können euch eigentlich garnichts, nur Richter!
amüsant, sich über das halbwissen anderer "amüsieren" und sich mit erhobenen haupte einreihen.
natürlich ist es keine körperverletzung, wenn die polizei - bzw ein arzt muss das ja tun - nach einer weigerung zu blasen blut abnimmt.
natürlich braucht man dafür keinen beschluss vom richter.
bis dahin hättest du nämlich wieviel promille im blut? genau: 0!
weißte was passiert, wenn du auf der wache dich weigerst blut abnhemen zu lassen? genau, die beamten fixieren dich auf den boden während der arzt dir die spritze in den arm haut.
der große theoretiker, natürlich kannst du sagen, dass du deinen kofferraum nicht öffnest und die beamten nicht dein warndreick zeigen willst.
dann darfst du eben nach hause laufen.
wenn du am straßenverkehr teilnimmst, musst du eine menge pflichten erfüllen.
auch blödes geschwätz, dass die polizei nur bei gefahr in verzug deinen wagen ohne beschluss durchschauen darf. (zoll ausgenommen)
wenn der fahrer unter drogeneinfluss steht liegt dein wagen schneller in einzelteile vor dir als du bis 3 zählen kannst.
bezüglich deines beschwerdeschreibens, die beamten amüsieren sich über sowas. solange sie sich an recht und gesetz halten, davon gehen wir ja aus, passiert rein gar nichts.
und schlussendlich machen sich die vorgesetzten doch eher ungern "feinde" in den eigenen reihen.
der vorgesetzte war übrigens auch mal streifenpolizisten.
zu deinen persönlichen erfahrungen, das ist wohl genauso ernst zu nehmen wie der rest deines beitrags.
na, wenn du anwalt bist, dann werde ich hoffentlich nie dein klient sein.
crazyvoice
02-02-2010, 11:35
amüsant, sich über das halbwissen anderer "amüsieren" und sich mit erhobenen haupte einreihen.
natürlich ist es keine körperverletzung, wenn die polizei - bzw ein arzt muss das ja tun - nach einer weigerung zu blasen blut abnimmt.
natürlich braucht man dafür keinen beschluss vom richter.
bis dahin hättest du nämlich wieviel promille im blut? genau: 0!
weißte was passiert, wenn du auf der wache dich weigerst blut abnhemen zu lassen? genau, die beamten fixieren dich auf den boden während der arzt dir die spritze in den arm haut.
der große theoretiker, natürlich kannst du sagen, dass du deinen kofferraum nicht öffnest und die beamten nicht dein warndreick zeigen willst.
dann darfst du eben nach hause laufen.
wenn du am straßenverkehr teilnimmst, musst du eine menge pflichten erfüllen.
auch blödes geschwätz, dass die polizei nur bei gefahr in verzug deinen wagen ohne beschluss durchschauen darf. (zoll ausgenommen)
wenn der fahrer unter drogeneinfluss steht liegt dein wagen schneller in einzelteile vor dir als du bis 3 zählen kannst.
bezüglich deines beschwerdeschreibens, die beamten amüsieren sich über sowas. solange sie sich an recht und gesetz halten, davon gehen wir ja aus, passiert rein gar nichts.
und schlussendlich machen sich die vorgesetzten doch eher ungern "feinde" in den eigenen reihen.
der vorgesetzte war übrigens auch mal streifenpolizisten.
zu deinen persönlichen erfahrungen, das ist wohl genauso ernst zu nehmen wie der rest deines beitrags.
na, wenn du anwalt bist, dann werde ich hoffentlich nie dein klient sein.
Was du schreibst stimmt so nicht.
1. Die Blutabnahme ist sehr wohl eine Körperverletzung. Wenn du zustimmst, ist das eine Körperverletzung mit deiner Einwilligung und somit kannst du im Nachhinein nicht auf Schadensersatz klagen falls dir trotz einer fachmännischen Blutabnahme ein Schaden entstanden ist. Falls du allerdings nicht zustimmst muss eine richterliche Verfügung herbeigeholt werden, denn die Beamten dürfen das nicht ohne weiteres. Dass das weitere Vorgehen der Polizisten grober ausfallen wird kann gut sein, solang sie sich aber noch im gesetzlichen Rahmen bewegen ist dies nicht beanstandbar. Fraglich ist ob man selber folgende Erklärung abgeben kann: "Ich bin nur mit einer richterlich angeordneten Blutabnahme einverstanden und werde wenn diese vorliegt mich auch kooperativ verhalten." Meiner Meinung ist dies durchaus zu bejahen.
Zur Promillebestimmung durch Bluttest möchte ich noch kurz erwähnen, dass hierbei durch zwei zeitlich versetzte Proben der Alkoholabbau im Körper festgestellt wird und damit der Promillegehalt zum Zeitpunkt der Probe berechnet wird. Zu deinem Einwand, dass man dann 0 Promille hätte ist weiter wohl noch zu sagen, dass solch eine richterliche Verfügung relativ zeitnah den Polizisten zukommt, denn selbst zur Nachtzeit gibt es immer einen Richter der "Bereitschaft" hat damit den Vollzugsbeamten die rechtliche Grundlage für Ihr Handeln zur Verfügung steht.
2. Du behauptest, dass wenn du dein Warndreieck nicht zeigen willst du nach Hause laufen müsstest. Dies kann so nicht stimmen, wie schon WATT ausführt dürfen die Beamten nur bei Gefahr im Verzug selbst und ohne Durchsuchungsbeschluß deinen Kofferraum durchsuchen. Da aber "Gefahr im Verzug" ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, wird dieser ausgelegt, meines Erachtens kann bei einer typischen Verkehrskontrolle nicht üblicherweise von Gefahr im Verzug ausgegangen werden. Klopfgeräusche aus dem Kofferraum, eine Entführung mit einem Wagen deiner Bauart oder sowas in etwa wären für mich als Anzeichen ausreichend um von "Gefahr im Verzug" auszugehen.
Wenn du allerdings wie du schreibst, unter Drogeneinfluß stehst, geht der Polizist natürlich von einer Gefährdung für den restlichen Straßenverkehr aus. Somit wirst du solange aus dem "Verkehr" gezogen bis diese Gefährdung vorbei ist, kann auch heißen, dass nur irrtümlich von Drogen ausgegangen worden ist, weil du stark schwitzt, deine Pupillen sehr groß oder sehr klein sind oder etc. und nachdem dies festgestellt worden du deine Fahrt fortsetzen kannst.
3. Du schreibst, dass sich die Beamten über solch ein Beschwerdeschreiben belustigen. Hielten sie sich an Recht und Ordnung würden nichts passieren.
Dies muss ich ehrlich zugeben, war dein allerbester Satz, denn das heißt ja und jetzt kommst, !!!Wenn die Beamten sich an die Vorschriften halten bei einer Kontrolle, und du dich beschwerst wegen der Kontrolle oder ihrem Vorgehen, dann passiert nichts.!!! Welches Wunder, da machen die Beamten machen was rechtmäßig, das passt jetzt aber dir als Bürger nicht, weil du dich vielleicht nicht gern kontrollieren lässt, du dich unwohl fühltest während der Kontrolle, was auch immer, und dann beschwerst du dich. Diese Beschwerde geht, kommt natürlich drauf an wen du sie wendest, zuletzt an den Vorgesetzten der Beamten und der frägt sie was da war, sie erzählen, "Chef, wir haben den halt Standart kontrolliert. Hat ihm halt keinen Spaß gemacht. Ist nichts rausgekommen und wir haben nachher halt 'nen kleinen Bericht getippt. Wir wissen auch nicht was der will." Dann wird deine Stellungnahme geprüft, eventuell Zeugen gefragt, und dann darüber entschieden ob ein Verstoß gegen Dienstvorschriften stattgefunden hat oder nicht. Weitere Konsequenzen lägen in der Hand des Dienstherren. Doch wo nichts falschgelaufen ist, kann ja auch keine Dienstvorschrift gebrochen worden sein, oder? Also kommt deine Beschwerde in den Akt und damit hat es sich.
Ich antworte auf diesen alten Post nur deshalb, weil ich deinen Unsinn nicht so stehen lassen will. Meine persönliche Meinung ist, dass man stets freundlich sein sollte. Allerdings dürfen sich natürlich Polizisten nicht alles erlauben, also schließe ich mit dem Sprichwort.
"Wie man in den Wald rein ruft, so schallt es hinaus."
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