Verhältnismäßigkeit der Mittel [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Verhältnismäßigkeit der Mittel



lonely boy
30-10-2009, 21:25
Hallo liebe KKB User,
ich höre oft den Begriff "Verhältnismäßigkeit der Mittel"


Was genau ist damit gemeint?
Ich habe dazu meine eigene Auffasung, aber was genau BEDEUTET es für euch?
Gibt es da eine bestimmte DEFINITION???

Habe die Sufu benutz und nichts Konkretes gefunde.
Würde mich über ein paar Antworten oder Links Freuen.
Lg lonely boy

wfn.j
30-10-2009, 21:39
Lesenswert dazu:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Gruß,
Wolfgang

reza.m
31-10-2009, 17:58
Wo wir grad beim Thema sind. Schon mal jemandem aufgefallen wie Paradox WT ist?
WT behauptet einerseitz dass es im Ring nicht funktioniert, weil man da keine Augenstiche, Kehlkopfschläge und Tritte in den Unterleib einsetzen kann.
Andererseitz behaupten die WTler, dass WT eine SV ist, in der man lernen soll sich auf der Straße zu verteidigen. Wenn ich mich verteidige möchte ich danach ungern selber ins Gefängniss, da ich über die Verhältnissmäßigkeit hinausgeschossen bin. Gerade wenn man KKler ist erwarten Richter, dass der Angreifer nicht unbedingt sein Augenlicht und seine Männlichkeit verliert, nur weil sich der WTler verteidigen wollte.

Ogami Itto
31-10-2009, 18:49
e

r1co
31-10-2009, 18:53
Weicht nicht jetzt schon vom Thema ab...
Was ist daran nicht zu verstehen?
Macht dich ein Betrunkener an , gib ihm eine Ohrfeige.
Greift dich jemand richtig an, prügel drauf.
Greift dich jemand mit einer Machete an,zieh deine 45er und baller ihn ab ;)

Janice
31-10-2009, 18:57
@ r1co: so ist es.
Was ist an "Verhältnismässigkeit der Mittel" nicht zu verstehen, wenn man deutsch spricht???

Ogami Itto
31-10-2009, 18:57
e

1789
31-10-2009, 19:02
Weicht nicht jetzt schon vom Thema ab...
Was ist daran nicht zu verstehen?
Macht dich ein Betrunkener an , gib ihm eine Ohrfeige.
Greift dich jemand richtig an, prügel drauf.
Greift dich jemand mit einer Machete an,zieh deine 45er und baller ihn ab ;)

saugeile erklärung zum thema verhältnissmässigkeit... both thumbs up!
:D

gruss1789

wfn.j
31-10-2009, 20:50
Wo wir grad beim Thema sind. Schon mal jemandem aufgefallen wie Paradox WT ist?
Das ist NICHT das Thema!!! Weiteres Off-Topic wird verwarnt.

Gruß,
Wolfgang

Yum Cha
31-10-2009, 22:48
Wo wir grad beim Thema sind. Schon mal jemandem aufgefallen wie Paradox WT ist?
WT behauptet einerseitz dass es im Ring nicht funktioniert, weil man da keine Augenstiche, Kehlkopfschläge und Tritte in den Unterleib einsetzen kann.


Aha, es geht schon wieder los... ich möchte mal einen thread erleben, der ohne Bashing auskommt.
Daß WT nicht im Ring funktioniert behauptet doch keiner, aber es schränkt die Möglichkeiten ein.
Frag doch mal deine Kollegen, die beim OC-Cup waren.



Andererseitz behaupten die WTler, dass WT eine SV ist, in der man lernen soll sich auf der Straße zu verteidigen.

Was soll daran paradox sein? Macht man im Ring SV?



Wenn ich mich verteidige möchte ich danach ungern selber ins Gefängniss, da ich über die Verhältnissmäßigkeit hinausgeschossen bin. Gerade wenn man KKler ist erwarten Richter, dass der Angreifer nicht unbedingt sein Augenlicht und seine Männlichkeit verliert, nur weil sich der WTler verteidigen wollte.

Ich verrate dir was: Die Gefahr belangt zu werden ist immer gegeben sobald du eine KK anwendest und anschließend beschuldigt wirst.
Leider herrscht vor Gerichten immer noch eine weit verbreitete Vorurteilshaltung. Man erwartet, daß eine 60 kg Person drei schwere Schläger quasi mit einem Fingerschnippen in die Flucht schlägt. Diese Erfahrung mußte ich selber vor Gericht machen.

Die Antwort auf die Verhältnismäßigkeit ist im Gesetz sehr schwammig formuliert und im Grunde genommen von der Ansicht des Richters abhängig. Der eine Richter erwartet, daß man als KKler die Flucht ergreift und sich nicht provozieren läßt wärend der nächste noch eine saftige Ohrfeige toleriert als Verteidigung gegen einen Übergriff.

Gruß,

Yum Cha

Nananom
31-10-2009, 23:55
Ich verrate dir was: Die Gefahr belangt zu werden ist immer gegeben sobald du eine KK anwendest und anschließend beschuldigt wirst.
Leider herrscht vor Gerichten immer noch eine weit verbreitete Vorurteilshaltung. Man erwartet, daß eine 60 kg Person drei schwere Schläger quasi mit einem Fingerschnippen in die Flucht schlägt. Diese Erfahrung mußte ich selber vor Gericht machen.

Die Antwort auf die Verhältnismäßigkeit ist im Gesetz sehr schwammig formuliert und im Grunde genommen von der Ansicht des Richters abhängig. Der eine Richter erwartet, daß man als KKler die Flucht ergreift und sich nicht provozieren läßt wärend der nächste noch eine saftige Ohrfeige toleriert als Verteidigung gegen einen Übergriff.

Gruß,

Yum Cha

Ich habe da aber eine andere Erfahrung gemacht. Eine Bekannte von mir (ehemalige Kickbox-Europameisterin) hat in einer Notwehrsituation einem Mann beide Arme gebrochen. Aufgrund ihrer Körperstatur, hat man ihr aber vor Gericht nicht zugetraut das sie zu so einer Tat in der lage sei und sie dementsprechend freigesprochen. Hier in Kassel ticken die Uhren aber sowieso ein bischen anders, hier ist ja sogar der "Kanibale von Rotenburg" mit einer relativ milden Freiheitsstrafe davongekommen, welcher dann bei Wiederaufnahme des Prozesses zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe vom Landgericht Frankfurt verurteilt wurde ;)

Allerdings das jemand schon mal wegen einer Wehr mit der flachen Hand belangt wurde ist mir nicht bekannt und halte ich auch für sehr unwahrscheinlich. Im Gegenteil wenn man auf die Faust verzichtet und sich nur mit der flachen Hand zur Wehr setzt ist man i.d.R immer auf der sicheren Seite.

shimin
01-11-2009, 10:04
schaut euch heute die Straßen an, es ist dort aggressiver geworden, oder kommt mir das nur verstärkt vor?

Schon ein falscher Blick löst heute einen Streit, Schlägerei oder sonstiges aus.

Es fängt vielleicht harmlos an und endet so wie wir es vor ein paar Wochen in München gesehen haben mit dem Tod einer Person.

Meine Devise zu den Verhältnismäßigkeiten:

Lieber von 3 - Richtern verurteilt zu werden, als von 6 - Sargträgern zu Grabe gelassen werden. Wohlbemerkt das ist meine persönliche Ansicht und Meinung.

Horst

r1co
01-11-2009, 14:48
Sobald du gegen mehrere kämpfen musst, kannst du sie sowie so schlachten und wirst freigesprochen, wenn du dich nicht grade wie ein Depp vor Gericht verhälst

Rorschach
01-11-2009, 15:10
schaut euch heute die Straßen an, es ist dort aggressiver geworden, oder kommt mir das nur verstärkt vor?

Schon ein falscher Blick löst heute einen Streit, Schlägerei oder sonstiges aus.

Es fängt vielleicht harmlos an und endet so wie wir es vor ein paar Wochen in München gesehen haben mit dem Tod einer Person.

Meine Devise zu den Verhältnismäßigkeiten:

Lieber von 3 - Richtern verurteilt zu werden, als von 6 - Sargträgern zu Grabe gelassen werden. Wohlbemerkt das ist meine persönliche Ansicht und Meinung.

Horst

Im Gegenteil, es ist ruhiger geworden. Aber wenn mal etwas passiert, wird es in den Medien extrem gepusht. In einer Atmosphäre der Angst lassen sich Menschen führen, ohne zu hinterfragen und nebenbei klingelt das Geld in den Kassen der SV-Kaufmänner.

Abgesehen davon stimme ich dir zu, Zitat: "Wenn mich die eigenen Kinder ein paar Jahre im Gefängnis besuchen müssen, ist das immer noch besser, als wenn sie mich auf dem Friedhof besuchen müssen."

Yum Cha
01-11-2009, 20:06
Lieber von 3 - Richtern verurteilt zu werden, als von 6 - Sargträgern zu Grabe gelassen werden. Wohlbemerkt das ist meine persönliche Ansicht und Meinung.

Horst

Ja, so sehe ich das auch.
Aber nicht jeder ist so konsequent oder anders formuliert: Viele meinen sich Gedanken machen zu können, wenn sie erst in der Situation sind. Das Abwägen und die persönliche Hemmschwelle verschaffen dem Übeltäter die Vorteile, die er braucht.
Egal was für eine KK man macht, wer Skrupel hat und noch überlegen muß wie weit er geht, der hat meistens schon verloren.

Gruß,

Yum Cha

Yum Cha
01-11-2009, 20:25
Sobald du gegen mehrere kämpfen musst, kannst du sie sowie so schlachten und wirst freigesprochen, wenn du dich nicht grade wie ein Depp vor Gericht verhälst

Das ist nicht gesagt. Gesunder Menschenverstand würde das nahe legen, aber vor dem Gesetz gelten andere Richtlinien.

Ich kenne persönlich einen kuriosen Fall, bei dem eine Schlägerbande in Überzahl vor eine Disko daran gehindert wurde den Laden zu stürmen, indem man die Türen von innen verschloß, so daß keiner mehr rein bzw raus konnte bis die Polizei eintraf.
Dummerweise war einer der Schläger in der Disko und rief zuvor von dort seine "Freunde" herbei.
Unglaublich, aber wahr: Danach standen die 2 Sicherheitkräfte an der Tür vor Gericht, weil sich der Typ sie wegen Freiheitsberaubung angezeigt hatte!





Ich habe da aber eine andere Erfahrung gemacht. Eine Bekannte von mir (ehemalige Kickbox-Europameisterin) hat in einer Notwehrsituation einem Mann beide Arme gebrochen. Aufgrund ihrer Körperstatur, hat man ihr aber vor Gericht nicht zugetraut das sie zu so einer Tat in der lage sei und sie dementsprechend freigesprochen.

Daran erkennst du doch selber die völlige Unwissenheit und Voreingenommenheit der Richter:
Sie können sich nicht vorstellen, daß eine Frau sich dermaßen wehren kann und sprechen sie deshalb frei.
Bei Übergriffen von Männern gegen Frauen drücken die Richter (meiner Meinung nach absolut zu recht) ein Auge zu und tolerieren auch den Notwehrexzeß.



Allerdings das jemand schon mal wegen einer Wehr mit der flachen Hand belangt wurde ist mir nicht bekannt und halte ich auch für sehr unwahrscheinlich. Im Gegenteil wenn man auf die Faust verzichtet und sich nur mit der flachen Hand zur Wehr setzt ist man i.d.R immer auf der sicheren Seite.

Du irrst! Eine Ohrfeige kann sehr teuer werden!
Wenn man bedenkt, daß verbale Beleidigungen je nach Schwere weit über 1000 Euro (!!!) kosten kann, der darf sich mal vorstellen was es kostet, wenn der Täter sich als Opfer darstellt und Anzeige erstattet.
Das ist ja das Schlimme an den Serienstraftätern, die sich als Unschuldslamm vor Gericht einfinden und erst nach zig Taten schmerzhaft verdonnert werden.

Gruß,

Yum Cha

flavoursaver
02-11-2009, 10:25
Egal was für eine KK man macht, wer Skrupel hat und noch überlegen muß wie weit er geht, der hat meistens schon verlorenRichtig. Ich bin der Meinung, dass man so agieren sollte wie man es subjektiv für richtig hält. Im Strafrecht wird nämlich (zumindest theoretisch, siehe unten) immer auch auf die subjektive Seite Rücksicht genommen.
Ich spreche damit natürlich auf das Opfer mit "normaler Aggressionsschwelle" an und meine nicht auf den Täter, der aufgrund eines kruden Ehrbegriffs den Passanten absticht, der ihn angeblich schräg angeschaut hat. Also: Fühlt man sich bedroht, darf man sich auch entsprechend wehren. Sieht man für sich keine grosse Gefahr, gibt es auch keinen Grund zuzuschlagen. Common sense.

Das mit dem Gericht ist SOWIESO eine 2. und ganz andere Sache. Recht haben heisst nicht Recht bekommen. Je nach Richter, STA, Verteidiger, Anzahl und Glaubhaftigkeit von Zeugen auf beiden Seiten etc. kann es zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Entsprechend lohnt es sich eigentlich gar nicht, sich darüber Gedanken zu machen, da man all dies in der SV-Situation kaum beeinflussen kann.

PS: Wie Luggage ausführte, gibt es eigentlich keine Verhältnismässigkeitsprüfung bei der Notwehr. Es gibt sie nur insofern, als dass kein krasses Missverhältnis zwischen erlittener bzw. bevorstehender und zugefügter Verletzung besteht. Ansonsten stellt das (schweizer) Strafrecht auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit ab.

Sam V
04-11-2009, 16:27
Ob eine Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab. Grundsätzlich darf der Angegriffene das Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils m. N.). Er muß sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist. Wann eine weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei zu beseitigen, hängt von der jeweiligen "Kampflage" ab (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erfoderlichkeit 5) Bei der Beurteilung der Kampflage ist nach dem heranzuziehenden Kräfteverhältnis (BGH NStZ 2003, 425, 427) festzustellen ob das Verteidigungsmittel objektiv erforderlich ist.

Zu deutsch: Man muß abwägen, ob man mit dem anderen auch schonender fertig wird, aber nicht soweit, dass man ihm eine Chance lassen muß. Einer der nur rumpöbelt darf nicht genauso verhauen werden, wie einer der einen mit einem Katana angreift. Kleine Kinder darf man nicht so verhauen, wie wenn einen Mike Tyson angreift.

MisterT
04-11-2009, 18:08
Im Gegenteil, es ist ruhiger geworden. Aber wenn mal etwas passiert, wird es in den Medien extrem gepusht. In einer Atmosphäre der Angst lassen sich Menschen führen, ohne zu hinterfragen und nebenbei klingelt das Geld in den Kassen der SV-Kaufmänner.

Abgesehen davon stimme ich dir zu, Zitat: "Wenn mich die eigenen Kinder ein paar Jahre im Gefängnis besuchen müssen, ist das immer noch besser, als wenn sie mich auf dem Friedhof besuchen müssen."


Naja, das erste bezweifele ich sehr! Früher wurde aufgehört wenn jemand am Boden lag, jetzt wird noch ordentlich nachgetreten!!! Und Tritte zum Kopf sind an der Tagesordnung! Beim 2. Punkt gebe ich dir auf jeden Fall recht!

Ganz ehrlich Jungs, ich kann hier manche wirklich nicht verstehen! Das komplette Forum ist sehr gut unterteilt und überschaubar programmiert, wie ich finde. Trotzdem kommen jedes mal ``Profifighter´´ in unseren Forumsunterpunkt um unsere Kunst schlecht zu reden!!! :mad:
Ich bin noch nicht lange im Forum, doch bereits nach meinem ersten Vorstellen im Bereich ``das bin ich´´ wurde mir gesagt, das ich keinen spaß im Forum haben werde, aufgrund meines Sportes...
Tja, :(

Ich für meinen Teil kann sagen, ich bin zufrieden mit AVCI WT, wir machen viele Techniken (z.B. aus dem Ringen-Bodenkampf), welche Sportübergreifend sind. Mein WT kann, so wie ich denke hilfreich auf der Straße sein, UND PUNKT :soldat:

Schaut mal ihr Besserwisser, der Junge Mann stellte eine Frage, welche nickest mit WT zutun hat (also im direkten Sinne)...und ihr nutzt den neuen Thread um mal wieder WT als Blödsinn darzustellen... :yeaha: Klasse Jungs!...so wird richtig dikutiert!!! :ironie: :(

Stevederkrueger
04-11-2009, 18:24
Lesen und verstehen sage ich da immer wieder gerne.

Im § 32Abs.2 StGb steht nix von Verhältnismäßigkeit der Mittel drin.

Einem Kameraden von mir hat man aufgelauert und angegriffen.
Er hat sich gegen 3 Mann wirkungsvoll verteidigt.
Wurde auch angezeigt, da er selber die POL gerufen hat und die Angreifer Ihn angezeigt haben wegen Körperverletzung.

Ende vom Geldstrafe wegen Notwehrexzess.

Arm/Bein/ Hand und Nasenbeinbruch bei den Herren.

Schwarzgurt JJ Arm und Beinbruch Freispruch, da der Angreifer überlegen gewesen sei.

Kann so oder so kommen.

angHell
04-11-2009, 18:25
@ MisterT:
Früher wurde auch nachgetreten, nur gabs keine Handykameras und Überwachungsdkameras die das aufzeichneten...

Der einzige unterschied - ich kenne einige Fälle (mehr als 20!) wo zumeist Nazis in den 90ern Leute totgetrampelt haben, am Boden, ganz ohne MMA&Co...

is ja auch nicht so schwer...

Stevederkrueger
04-11-2009, 18:42
Das gab es alles schon, Und nicht nur von Nazi´s ausgehend.

Wurde selber als Jugendlicher verhauen und am Boden gegen den Kopf getreten.

Und das war kein Nazi.

SifuKingKong
06-11-2009, 16:49
@ MisterT:
Früher wurde auch nachgetreten, nur gabs keine Handykameras und Überwachungsdkameras die das aufzeichneten...

Der einzige unterschied - ich kenne einige Fälle (mehr als 20!) wo zumeist Nazis in den 90ern Leute totgetrampelt haben, am Boden, ganz ohne MMA&Co...

is ja auch nicht so schwer...

Nicht schlecht, dann kennst du ja mehr als 25% der offiziellen Tötungsdelikte durch Neonazis der letzten 20 Jahre. Und bei der Hälfte davon ist nicht mal der/die Täter geklärt.

Vielleicht bin ich aber auch nur voreingenommen, da ich persönlich (war mal Punk) seit ungefähr 16 Jahren hier keine Glatze mehr gesehen habe. Dafür jede Menge anderes Kulturgut, welches gerne in Überzahl und bewaffnet auf Schwächere losgeht und dies "Ehre" nennt.*

*kann je na Bundesland variieren :D

Kraken
06-11-2009, 17:31
Zu deutsch: Man muß abwägen, ob man mit dem anderen auch schonender fertig wird, aber nicht soweit, dass man ihm eine Chance lassen muß. Einer der nur rumpöbelt darf nicht genauso verhauen werden, wie einer der einen mit einem Katana angreift. Kleine Kinder darf man nicht so verhauen, wie wenn einen Mike Tyson angreift.

das erste stimmt:)..... das zweite nicht so ganz;)

wenn mich jemand "nur" verprügeln will, kann ich mich auf genau gleiche weise zur wehr setzen, wie wenn leib und leben offensichtlcih (z.B. durch waffe) in gefahr sind.

es muss das mildeste mittel gewählt werden, dass den angriff effektiv beendet.

es kann also sein, dass ich bei nem irren mit nem katana die möglichkeit habe, wdie situation zu lösen, ohne ihn schwer zu verletzen, beim prügler aber nicht.

trotzdem wäre zweiteres legal, wen ich kein milderes mittel zur verfügung habe.

Jim
06-11-2009, 17:43
Mit der Legailität oder Illegalität setze ich mich auseinander,nachdem ich den Angriff abgewehrt habe. Der Kampf geht da quasi in die nächste Runde.

Während der SV habe ich dafür keine Zeit.

Stevederkrueger
06-11-2009, 17:46
So sehe ich das auch.
Man kann nicht minutenlang überlegen, was jetzt besser oder schlechter geeignet ist.

Der Angriff bestimmt meine Verteidigung.

Tobzn
06-11-2009, 19:12
meine meinung ist wenn es zu einem konflikt kommt dann reagiere schnell und gnadenlos (keine unnötigen moves) 200% verteidigung= blocken und ausweichen danach kontern (zeit verschaffen) und das beste einfach gehen und den scheißtyp da liegen lassen, er wollte es schließlich so!! danach kann dir kein richter was !! natürlich ist selbst beherschung alles aber das brauch ich euch ja nicht zu sagen als Fighter!!! ;)

aber im großen und ganzen gebe ich Jim Bo und StevederKrueger recht!!!


lg tobzn

ryoma
06-11-2009, 20:43
Sobald du gegen mehrere kämpfen musst, kannst du sie sowie so schlachten und wirst freigesprochen, wenn du dich nicht grade wie ein Depp vor Gericht verhälst

Auch das kann man (leider) nicht so stehen lassen:
Streitfall Notwehr: "Ich habe noch nie so viel Angst gehabt" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html)

SifuKingKong
07-11-2009, 11:27
Sobald du gegen mehrere kämpfen musst, kannst du sie sowie so schlachten und wirst freigesprochen, wenn du dich nicht grade wie ein Depp vor Gericht verhälst

Ja klar. Ich bin mal von Drei "Südländern" angegriffen worden, denen ich auch ein paar mit auf den Weg gegeben habe (habe auch gut eingesteckt). Wohlgemerkt war ich NICHT schuld, die wollten einfach jemanden verprügeln. Jetzt rate doch mal wer genau von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde. Waren es die mehrfach vorbestraften Typen, oder ich? Natürlich hatte jeder Bruder und Kollege von denen gesehen, wie ich die angegriffen habe. Passiert ja tagtäglich, dass man einfach so beim Bummeln mal die nächste Gruppe von abhängenden Jugendlichen angreift.

Das hat mein Vertrauen in diesen Rechtsstaat nachhaltig zerstört. Ebenso der Fakt, dass einer der Väter noch auf dem Polizeirevier vor Polizisten Morddrohungen gegen mich ausgestoßen hat. Weißt du wieviel das Gericht das interessiert? Null Prozent. Und du kannst dir sicher sein, dass du als unbescholtener Bürger unzählige Mal schwerer bestraft wirst wenn du dich wehrst, als der größte Intensivtäterkönig der im Wochenrhytmus Leute in die Intensivstation kloppt.

Daher: SV ist 1% Kämpfen und 99% Konsequenzen.

SifuKingKong
07-11-2009, 11:30
Auch das kann man (leider) nicht so stehen lassen:
Streitfall Notwehr: "Ich habe noch nie so viel Angst gehabt" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html)

Jaja, der Richter Götzl. In Berlin und Köln werden Typen die Leute zu Krüppel machen schonmal mit einer Ermahnung nach Hause geschickt (evtl. auch Boxstunden, Ausblidungsplatz oder Delfintherapie). Oder eben mal einem Busfahrer ein Messer in den Nacken stechen (von der Tötungsabsicht zurückgetreten, daher keine Haftstrafe).

Und wenn du dich dann gegen so Typen wehrst, gehst du halt vier Jahre in den Bau. Feine Sache, oder?

KhRYZtAL
07-11-2009, 14:17
Ja klar. Ich bin mal von Drei "Südländern" angegriffen worden, denen ich auch ein paar mit auf den Weg gegeben habe (habe auch gut eingesteckt). Wohlgemerkt war ich NICHT schuld, die wollten einfach jemanden verprügeln. Jetzt rate doch mal wer genau von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde. Waren es die mehrfach vorbestraften Typen, oder ich? Natürlich hatte jeder Bruder und Kollege von denen gesehen, wie ich die angegriffen habe. Passiert ja tagtäglich, dass man einfach so beim Bummeln mal die nächste Gruppe von abhängenden Jugendlichen angreift.

Das hat mein Vertrauen in diesen Rechtsstaat nachhaltig zerstört. Ebenso der Fakt, dass einer der Väter noch auf dem Polizeirevier vor Polizisten Morddrohungen gegen mich ausgestoßen hat. Weißt du wieviel das Gericht das interessiert? Null Prozent. Und du kannst dir sicher sein, dass du als unbescholtener Bürger unzählige Mal schwerer bestraft wirst wenn du dich wehrst, als der größte Intensivtäterkönig der im Wochenrhytmus Leute in die Intensivstation kloppt.

Daher: SV ist 1% Kämpfen und 99% Konsequenzen.


man brauch das ganze nicht unnötig pauschalisieren, weil man das 1 mal so erlebt hat...

ChrisR42
07-11-2009, 15:36
man brauch das ganze nicht unnötig pauschalisieren, weil man das 1 mal so erlebt hat...

bei nem freund von mir auch schon passiert, so selten ist das nicht :(
das sind dann eben oft so ereignisse, die durch unverständnis der rechtssprechung ausländerfeindlichkeit fördern bzw erst provozieren.
aber das ist ein anderes thema. :( (ein sehr sehr leidiges)

Jim
07-11-2009, 15:40
bei nem freund von mir auch schon passiert, so selten ist das nicht :(
das sind dann eben oft so ereignisse, die durch unverständnis der rechtssprechung ausländerfeindlichkeit fördern bzw erst provozieren.
aber das ist ein anderes thema. :( (ein sehr sehr leidiges)

Ausländerfeindlichkeit, die nicht gerechtfertigt ist. Wer aufgrund solcher Erlebnisse glaubt, seine Meinung oder seine Ansicht gegenüber andere Menschen bilden zu können, sollte sich selbst lieber mal bilden.

SifuKingKong
07-11-2009, 20:44
man brauch das ganze nicht unnötig pauschalisieren, weil man das 1 mal so erlebt hat...

Ich hab da mehr als nur eine Erfahrung gemacht. Zumal meine Ex bei der Staatsanwaltschaft in einer größeren Stadt während ihres Jurastudiums gearbeitet hat, da stellen sich einem die Haare zu Berge wenn man mal so ein paar Insiderinfos bekommt.

Glaub mir, als unbescholtener Bürger bist du für den Staat der letzte Dreck. Oder besser: um den Täter kümmert sich der Staat und Horden von Gutmenschen, für das Opfer bleibt der Weiße Ring.

Übrigens bin ich mir bewusst, dass die meisten SV Fälle wohl glimpflich ausgehen. Aber zu glauben, dass man vor Gericht wohl recht bekommt, wenn man von mehreren Personen angegriffen wird, das ist SEHR blauäugig. Die meisten Richter usw. sind nämlich auf einer ganz anderen Ebene der Realität. Zumal du dann fast immer noch das Problem mit den Zeugen hast. Da sagen die Angreifer nämlich so schöne Sachen wie z. B. dass du angefangen hast, der Hauptaggressor natürlich nur schlichten wollte und ruhig auf dich eingeredet hat während du durchgedreht bist, wild um dich geschlagen hast und natürlich unglücklich gestürzt bist.

Und auf einmal bist du der Täter.

Killer Joghurt
08-11-2009, 11:47
keine politik:-§

ich verschieb mal in den sv bereich.

guitarsquiddy
11-11-2009, 20:54
Naja, es ist schwierig, da auf einen grünen Zweig zu kommen.

Nach erfolgter Notwehr auf jeden Fall die Rettung rufen. Nicht nur aus legaler Sicht.

Überzogene Notwehr schwebt sowieso wie ein Damoklesschwert drüber, also alles was irgendwie strafmildernd sein könnte ausnutzen.(Abgesehen davon, dass es sich im 21. Jhdt. einfach gehört.)

Jede Waffe, sei es ein Kubotan oder sonstwas wird unsere Chancen schmälern.

Wie es jetzt mit "der hatte ein Messer/eine Flasche/... , der hätte mich getötet und in meiner Panik hab ich einfach die erstbeste Abwehr angewandt, die irgendwo als Reflex gekommen ist" aussieht, müssen die Juristen unter euch klären.

(leicht off-topic: WT, wie auch immer man dazu stehen mag ist vor Gericht sicher besser als eine Waffe. Natürlich abgesehen vom (bei Frauen) stillschweigend tolerierten Pfefferspray)