Vollständige Version anzeigen : Trainer-C = Übungsleiter-C ???
Hi!
Ich wollte nächstes Jahr eine Ausbildung zum Trainer-C bei der N*** machen.
Jetzt meinte mein Trainer im anderen Sport, das ich auch eine Übungsleiterausbidlung im Breitensport machen sollte.
Jetzt ist meine Frage, ob die beiden Ausbildungen gleichwertig sind, oder wo die Unterschiede sind und welche besser ist.
Mein Trainer meinte das, wenn man einen Übungsleiter im Breitensport ist und sich im Sport verletzt hat, dann bekommt man zuschüsse vom Sportbund, wenn man spezielle Sachen braucht.
Weiß jmd von euch mehr?
gruß
Da kannst du dich bei deinem LSB schlau machen. Die sind da sehr hilfsbereit
wenn du dich beim vereinssport verletzt,bist du über deinen verein sportunfall-versichert: egal,ob als trainer,co-trainer oder sportler.
ob du deine fach-lizenz oder die allgemeine machst kann ich dir nicht raten,weil beide gut und sinvoll sind.:rolleyes:
ein kleiner vorteil der allgemeinen ist,dass du später in allen sportarten als trainer arbeiten kannst und nicht auf deine kk festgelegt bist.
fachlich bringt dich die fachlizenz natürlich weiter u.mehr in die tiefe.
die allgemeine gibt einen einen guten überblick über neue,z.t. unbekannte sportarten-dies hat auch seinen reiz...
viel erfolg!;)
ach ja: dein verein bekommt tatsächlich zuschüsse für lizenz-trainer-egal ob fach-oder allgemein.
darfst dann gern mal deine "gehalt" neu verhandeln.
"ach ja: dein verein bekommt tatsächlich zuschüsse für lizenz-trainer-egal ob fach-oder allgemein.
darfst dann gern mal deine "gehalt" neu verhandeln. "
Das werde nach der Lizenz machen ;-)
Also wenn ich mich beim Sport verletzte und zB ne spezielle Schiene fürs Bein brauche oder so, dann bekomme ich zuschüsse vom Verein?!
Ist denn die Trainer-C Lizenez auch vom DSB angesehen?
Wenn euer Verband über den LSB im DOSB ist, ist die Lizenz die Du vom Fachverband bekommst auch vom DOSB (heißt schon länger nicht mehr DSB) anerkannt.
Zunächst einmal möchte ich mich ilyo anschließen: Die Ausbildung läuft von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich ab.
Dann bin ich aber von der folgenden Aussage sehr erschrocken:
wenn du dich beim vereinssport verletzt,bist du über deinen verein sportunfall-versichert: egal,ob als trainer,co-trainer oder sportler.
Das Thema wurde hier im Forum doch bereits mehrfach behandelt und sollte doch bekannt sein.
Jeder Sportler, der in einem Verein, der wiederum Mitglied eines Landessportbundes ist, gemeldet ist, ist über die Sportunfallversicherung versichert. Das betrifft aber nur Fälle, in denen die Verletzungen ein gewisses Ausmaß erreicht haben. Die eigentlichen Behandlungskosten werden von der jeweiligen Krankenkasse des Sportlers normal "abgewickelt". Es gibt also keine bevorzugte Behandlung (die angesprochene Schiene) etc.
Das Verhält sich beim Übungsleiter / Trainer anders, wenn der mit dem Verein einen Arbeitsvertrag (der eine vorgegebene Qualität besitzen muß) abgeschlossen hat. Er zählt dann als Arbeitnehmer (wenn er nicht statt eines Arbeitsvertrages einen Dienstvertrag abgeschlossen hat und dann selbst als Unternehmer auftritt und sich auch entsprechend selbst versichern muß) und ist in diesem Rahmen dann auch durch die jeweilige Berufsgenossenschaft abgesichert. Dann zählt ein Unfall als Arbeitsunfall und man wird auch als Patient der Berufsgenossenschaft behandelt (z.B. bessere Heilmittel, Reha).
Die Frage bzgl. des Unterschiedes Übungsleiter und Trainer hat damit nur indirekt zu tun. Trainer ist i.d.R. die eher fachbezogene Ausbildung beim Fachverband. Es gibt aber auch den Fachübungsleiter. Die Ausbildung wird aber normalerweise nur durch größere Fachverbände durchgeführt. Aber auch die Trainer / Fachübungsleiterausbildung beinhalten einen allgemeinen und einen fachspezifischen Teil. Aber die Ausbildung ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich geregelt.
Jetzt speziell zu Deiner Frage, M@ik:
Die Übungsleiterausbildung / Trainerausbildung ist eigentlich nicht explizid für die Tätigkeit als Trainer eines Vereines gefordert. Der Arbeitgeber muß sich aber darüber vergewissern, daß Du als Arbeitnehmer die erforderliche Fachkunde besitzt. Und was ist da ein besseres Mittel, als die Fachübungsleiter / Trainerlizenz? Zuschüsse vom Verband gibt es aber nur dann, wenn eine Lizenz und ein Arbeitsvertrag (und das in der entsprechenden Qualität) vorhanden sind. Wenn sich z.B. ein Sportler bei einer Taekwondotechnik verletzt und er von Dir als Übungsleiter Breitensport nicht richtig eingewiesen / beaufsichtigt (nicht nur im Training, sondern z.B. auch als Coach bei Wettkämpfen) wude, dann kann das dazu führen, daß Regreßansprüche gegen den Vereinsvorstand und gegen Dich geltend gemacht werden können (Krankenkasse, Arbeitgeber des Geschädigten, der Geschädigte selbst oder dessen Erziehungsberedchtigte etc.).
Wenn Du so fragst, muß Du also gar keine Übungsleiter / Trainerausbildung vorweisen. Der Übungsleiter Breitensport deckt auch nicht den gesamten Bereichs Deines Fachs ab. Die Trainerausbildung vermittelt doch einiges an Fachwissen, das man im normalen Taining nicht mitbekommen kann. Und dann besteht ja noch die Möglichkeit, weitere Ausbildungen (z.B. B- A- Schein) aufsetzen. Ich würde Dir also, sofern es in Deinem Bereich eine geregelte Ausbildung gibt, die Trainer (Fachübungsleiterausbildung) empfehlen.
FitnessMarket
03-11-2009, 11:33
"ach ja: dein verein bekommt tatsächlich zuschüsse für lizenz-trainer-egal ob fach-oder allgemein.
darfst dann gern mal deine "gehalt" neu verhandeln. "
Das werde nach der Lizenz machen ;-)
Also wenn ich mich beim Sport verletzte und zB ne spezielle Schiene fürs Bein brauche oder so, dann bekomme ich zuschüsse vom Verein?!
Ist denn die Trainer-C Lizenez auch vom DSB angesehen?
nein, jedenfalls nicht, weil dein verein bzw. du als mitglied über den lsb versichert ist/bist. vielleicht zahlt dein verein dir als trainer die schiene um dich finanziell etwas mehr zu unterstützen.
die sportversicherung des lsb tritt nur ein, wenn eine andere versicherung nicht eintritt oder man gar keine hat. da heutzutage normalerweise jeder eine krankenversicherung hat, kommt man mit der über den lsb automatisch abgeschlossenen versicherung kaum in kontakt. und wenn, werden da auch nur die nötigen behandlungskosten gezahlt (man kann sich also wegen einer beule nicht gesund stossen ;))
man (der verein) sollte trotzdem jede schwerere verletzung wo die möglichkeit von spätfolgen oder teurer bzw. aufwendiger behandlungen besteht, der, ich nenne sie mal lsb-versicherung, melden. so geht man sicher, dass der unfall dort dokumentiert ist und falls später wegen dieser sache doch noch probleme mit der eigenen versicherung entstehen, die kosten eventuell doch übernommen werden.
zur trainerlizenz:
beim boxen (und vielen anderen vom dosb anerkannten sportarten) ist es folgendermassen:
es gibt den fachlichen teil der trainerausbildung dieser findet beim jeweiligen fachverband statt. in diesem fall dem boxverband (für zukünftige fussballtrainer beim dfb usw...) mit erfolgreichem abschluss hat man dann die übungsleiterlizenz des jeweiligen (landes)-boxverbandes.
dann gibt es beim lsb die überfachliche ausbildung (die für alle zukünftigen trainer gleich ist, weil dort allgemeingültige kenntnisse vermittelt werden).
zusammen ergeben diese beiden in sich abgeschlossenen ausbildungen dann die jeweilige trainer c-lizenz. alles klar? :)
vielen dank samabe...
Ich glaube dem ist dann nichts mehr hinzuzufügen.
Ich brauche den Trainer-C Schein als Vorraussetzung für die Zulassung meiner nächsten Prüfung und da ich nicht so der Wettkämpfer bin und keine Lust auf Wettkämpfe habe und demnach auch keine Kampfrichterlizenz mache möchte, weil mir in meinen Augen die Trainer Lizenz mehr bringt, wollte ich diese nächstes Jahr halt machen.
vielen dank samabe...
Ich glaube dem ist dann nichts mehr hinzuzufügen.
Ich brauche den Trainer-C Schein als Vorraussetzung für die Zulassung meiner nächsten Prüfung und da ich nicht so der Wettkämpfer bin und keine Lust auf Wettkämpfe habe und demnach auch keine Kampfrichterlizenz mache möchte, weil mir in meinen Augen die Trainer Lizenz mehr bringt, wollte ich diese nächstes Jahr halt machen.
Hallo M@ik,
da kommt es natürlich auch wieder auf den Verband an und natürlich auf die Graduierung, die Du anstrebst.
Bei der DTU ist z.B. für den Trainerschein eine Kamprichterlizenz erforderlich, um überhaupt die Trainer C-Lizenz bekommen zu dürfen.
nein, jedenfalls nicht, weil dein verein bzw. du als mitglied über den lsb versichert ist/bist. vielleicht zahlt dein verein dir als trainer die schiene um dich finanziell etwas mehr zu unterstützen.
Nicht der Verein zahlt die Schiene, sondern die Berufsgenossenschaft.
Man geht (fährt, läßt sich fahren,...) wie bei Arbeitsunfällen normal zum "Durchgangsarzt" und bekommt die gleiche Behnadlung (also eine bessere, ls ein Kassenpatient), wie nach einem sonstigen Arbeitsunfall.
die sportversicherung des lsb tritt nur ein, wenn eine andere versicherung nicht eintritt oder man gar keine hat. da heutzutage normalerweise jeder eine krankenversicherung hat, kommt man mit der über den lsb automatisch abgeschlossenen versicherung kaum in kontakt. und wenn, werden da auch nur die nötigen behandlungskosten gezahlt (man kann sich also wegen einer beule nicht gesund stossen ;))
man (der verein) sollte trotzdem jede schwerere verletzung wo die möglichkeit von spätfolgen oder teurer bzw. aufwendiger behandlungen besteht, der, ich nenne sie mal lsb-versicherung, melden. so geht man sicher, dass der unfall dort dokumentiert ist und falls später wegen dieser sache doch noch probleme mit der eigenen versicherung entstehen, die kosten eventuell doch übernommen werden.
Die Versicherung zahlt so, wie eine normale Unfallversicherung. Also i.d.R. größtenteils dann, wenn langfristige Spätfolgen bleiben, die dann nach der "Gliedertaxe" abgefunden werden. Aber halt nicht für Trainer. Die sind über die BG versichert.
Hallo M@ik,
da kommt es natürlich auch wieder auf den Verband an und natürlich auf die Graduierung, die Du anstrebst.
Bei der DTU ist z.B. für den Trainerschein eine Kamprichterlizenz erforderlich, um überhaupt die Trainer C-Lizenz bekommen zu dürfen.
Laut DTU Prüfungsordnung braucht man als Vorausetzung für den 2.Dan
Kampfrichter-Lizenz Landesebende
ODER
Trainer-C Lizenz
"zur trainerlizenz:
beim boxen (und vielen anderen vom dosb anerkannten sportarten) ist es folgendermassen:
es gibt den fachlichen teil der trainerausbildung dieser findet beim jeweiligen fachverband statt. in diesem fall dem boxverband (für zukünftige fussballtrainer beim dfb usw...) mit erfolgreichem abschluss hat man dann die übungsleiterlizenz des jeweiligen (landes)-boxverbandes.
dann gibt es beim lsb die überfachliche ausbildung (die für alle zukünftigen trainer gleich ist, weil dort allgemeingültige kenntnisse vermittelt werden).
zusammen ergeben diese beiden in sich abgeschlossenen ausbildungen dann die jeweilige trainer c-lizenz. alles klar? "
Achso...also bei der N*** ist es nur möglich eine Trainer-Lizenz zu erlangen. Und wenn ich deine Aussage jetzt richtig verstanden habe, beinhaltet diese dann die Fach-/Überfachliche Ausbildung. Sprich die Übungsleiter Ausbildung die man beim LSB machen könnte ist da inbegriffen?!
Hallo M@ik,
das Thema ist doch Trainerschein und nicht Dan-Prüfung.
Um den Trainerschein zu bekommen, mußt Du normalerweise zumindest eine Kampfrichter-Anwärter-Lizenz besitzen, da die Lizenz Zulassungsvoraussetzung für die Trainerlizenz ist. Schau doch einfach mal unter Punkt 3.2.3 nach:
http://www.dtu.de/Regelwerke/8.PDF
Es gibt Trainerlehrgänge, die nur den fachlichen Teil zum Inhalt haben und welche, bei denen auch der überfachliche Teil integriert ist. Es muß aber beides zur Erlangung der Lizenz absolviert und die Prüfungen bestanden werden.
Das ist klar, das man die haben muss. Diese Lizenz ist eine Vorrausetzung für den 1.Dan und die habe ich ja demnach schon.
Ich mache jedes Jahr eine Kampfrichter Grundlizenz, diese zwar immer 2 Jahre gültig, aber man sollte sie auffrischen.
Bei dem Trainer-C Lehrgang werde doch beide bereiche abgedeckt oder etwa nicht?
Es ist ja der erste Trainerschein und ich denke mal,das dort die Grundsätzlichen Sachen gelehrt werden.
Das ist klar, das man die haben muss. Diese Lizenz ist eine Vorrausetzung für den 1.Dan und die habe ich ja demnach schon.
Ich mache jedes Jahr eine Kampfrichter Grundlizenz, diese zwar immer 2 Jahre gültig, aber man sollte sie auffrischen.
Bei dem Trainer-C Lehrgang werde doch beide bereiche abgedeckt oder etwa nicht?
Es ist ja der erste Trainerschein und ich denke mal,das dort die Grundsätzlichen Sachen gelehrt werden.
Für den 1. Dan ist die Teilnahme am KR-Grundlehrgang eine der möglichen Voraussetzung.
Für den Trainerschein ist es eine Kampfrichter (Anwärter) - Lizenz.
Dazu ist nach dem Grundlehrgang mindestens ein Aufbaulehrgang mit Prüfung und normalerweise ein Aufbaulehrgang erforderlich.
Sorry hatte mich bei der Kampfrichter Lizenz verlesen;)
Das ist mir neu, das man eine Kampfrichter Anwärter Lizenz braucht für eine Trainer-C Ausbildung.
Alle die ich kenne und die eine Trainer-C Lizenz bei der N*** gemacht haben, habe diese gemacht gerade weil sie keine Kampfrichter Anwärter Lizenz machen wollten. Beides sind Möglichkeiten für eine Vorrausetzung der Prüfung zum 2.Dan
http://n***.de/fileadmin/user_upload/downloads/DanPruefungen/PO08.06.2009.pdf
Steht bei 3.3.2.3 B
Vllt handhaben die N*** und die DTU anders (was in meinen Augen schwachsinn wäre)
Sorry hatte mich bei der Kampfrichter Lizenz verlesen;)
Das ist mir neu, das man eine Kampfrichter Anwärter Lizenz braucht für eine Trainer-C Ausbildung.
Alle die ich kenne und die eine Trainer-C Lizenz bei der N*** gemacht haben, habe diese gemacht gerade weil sie keine Kampfrichter Anwärter Lizenz machen wollten. Beides sind Möglichkeiten für eine Vorrausetzung der Prüfung zum 2.Dan
Steht bei 3.3.2.3 B
Vllt handhaben die N*** und die DTU anders (was in meinen Augen schwachsinn wäre)
Hallo M@ik,
biite vermenge die Themen doch nicht so:
hier ging es doch um den Trainer-C Schein und da ist, wie ich ja bereits zitiert hatte, eine KR-Lizenz erforderlich. Ich kenne auch mehrere Personen, die keine KR-Lizenz haben und trotzdem bei der N*** (und auch anderen Landesverbänden) die C-Lizenz erhalten haben. Das liegt dann halt am Lehrreferenten des jeweiligen Landesverbandes. Wenn sie sich an die eigenen Regelwerke der DTU nicht halten............................
Für den 2. Dan brauchtst Du keine Trainer-C Lizenz, sondern mußt nur den Lehrgang absolviert haben. Aber wie gesagt: das ist ein anderes Thema.
Ok...gut..du hast recht.
Ich danke für deine hilfreichen Antworten.
Ich werde mich dann mal informieren.
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