BoMb3rMaN
05-11-2009, 14:26
Erstmal der Link:
Deutsche Justiz: Im Überlastungsfall für den Angeklagten - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,656241,00.html)
langsam frage ich mich wo es mit der deutschen Recht-(oder besser SCHLECHT-)Sprechung noch hin gehen soll!
Vor allem die Gründe für das "Urteil" sind ja mal der Kracher:
Aus verschiedenen Gründen ist B. mit einer Bewährungsstrafe davongekommen:
• Die Taten fanden vor der Strafrechtsreform 2004 statt, das Gesetz sah damals eine mildere Bestrafung vor. (noch milder???)
• B. wurde sein Geständnis zu Gute gehalten, das den Opfern eine weitere Vernehmung erspart hat. (freiwillig gestellt hat er sich trotzdem nicht)
• Die lange Verfahrensdauer wirkt strafmildernd für den Angeklagten.
• Die Taten liegen lange zurück.
• Bis zum Prozess hatte er sich nichts zu Schulden kommen lassen und war nicht vorbestraft.(er hat mehrere Mädchen mehrmals missbraucht, also ist er ein Wiederholungstäter)
• Teil der Bewährungsauflage ist es, dass er seinem Opfer Schmerzensgeld zahlt und eine Therapie beginnt.(ja, im Text ist von 30 Euro im Monat die Rede...)
• Das Gericht konnte keine anhaltenden Beeinträchtigungen der Opfer feststellen. (müssen die Opfer also erst akut selbstmordgefährdet sein oder als psychische Wracks enden? das kann man ja wohl kaum als Pluspunkt für ihn werten)
Und da wundert man sich hierzulande über Selbstjustiz...
Ich frag mich wieweit das Ganze noch gehen soll...
Was sagt ihr dazu? Kann man da noch von Rechtsprechung sprechen?
Grüße,
ein etwas wütender Bomb3rman
Deutsche Justiz: Im Überlastungsfall für den Angeklagten - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,656241,00.html)
langsam frage ich mich wo es mit der deutschen Recht-(oder besser SCHLECHT-)Sprechung noch hin gehen soll!
Vor allem die Gründe für das "Urteil" sind ja mal der Kracher:
Aus verschiedenen Gründen ist B. mit einer Bewährungsstrafe davongekommen:
• Die Taten fanden vor der Strafrechtsreform 2004 statt, das Gesetz sah damals eine mildere Bestrafung vor. (noch milder???)
• B. wurde sein Geständnis zu Gute gehalten, das den Opfern eine weitere Vernehmung erspart hat. (freiwillig gestellt hat er sich trotzdem nicht)
• Die lange Verfahrensdauer wirkt strafmildernd für den Angeklagten.
• Die Taten liegen lange zurück.
• Bis zum Prozess hatte er sich nichts zu Schulden kommen lassen und war nicht vorbestraft.(er hat mehrere Mädchen mehrmals missbraucht, also ist er ein Wiederholungstäter)
• Teil der Bewährungsauflage ist es, dass er seinem Opfer Schmerzensgeld zahlt und eine Therapie beginnt.(ja, im Text ist von 30 Euro im Monat die Rede...)
• Das Gericht konnte keine anhaltenden Beeinträchtigungen der Opfer feststellen. (müssen die Opfer also erst akut selbstmordgefährdet sein oder als psychische Wracks enden? das kann man ja wohl kaum als Pluspunkt für ihn werten)
Und da wundert man sich hierzulande über Selbstjustiz...
Ich frag mich wieweit das Ganze noch gehen soll...
Was sagt ihr dazu? Kann man da noch von Rechtsprechung sprechen?
Grüße,
ein etwas wütender Bomb3rman