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Vollständige Version anzeigen : A Watschn und das Gesetz



Mr. Nice Guy
26-11-2009, 19:57
Mich würde mal interessieren, ob eine scheppernde Ohrfeige im deutschen Gesetzbuch auch eine Straftat ist?

Unter Körperverletzung kann das ja kaum laufen oder? Sofern man natürlich nicht so schlägt, dass jemand umfällt, oder schwer verletzt wird, aber ne gute Watschn kann wenn sie richtig trifft übelst weh tun und es wäre eine mildere Aktion als die Faust zu nehmen.

Nötigung vielleicht?

michaa
26-11-2009, 20:09
Wieso keine KV?
Könnte unter körperlicher Misshandlung zu subsumieren sein:

"Eine üble, unangenehme Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird."



Zu einer Nötigung gehört, dass jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung "gezwungen" wird.
Je nach dem welchen Hintergrund die Ohrfeige hatte, kann sie also auch Teil einer Nötigung sein.

Effektiver-Selbstschutz
26-11-2009, 20:13
Was soll denn ne Ohrfeige sonst sein?
Natürlich ist das ne Körperverletzung!

Das Strafmaß einer Körperverletzung ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, das der fährlässigen Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.


Dann kommt es noch drauf an ob es Vorsätzlich gewesen ist!!

michaa
26-11-2009, 20:16
Was soll an ner Ohrfeige idR fahrlässig sein?

Lars´n Roll
26-11-2009, 20:18
Studiert, kann einen Computer bedienen und ist trotzdem so strunzdumm, dass er sich diese Frage nicht selbst beantworten kann?

Faszinierend...

gast
26-11-2009, 20:19
Mich würde mal interessieren, ob eine scheppernde Ohrfeige im deutschen Gesetzbuch auch eine Straftat ist?

Unter Körperverletzung kann das ja kaum laufen oder?

Also dürfte ich wohl jeden Tag vorbeikommen und dir eine runterhaun oder? Oder wäre dir das unangenehm?

Dr.Pain
26-11-2009, 20:19
§223 StGB (Körperverletzung)
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Eine Misshandlung (zufügen von Schmerzen) liegt m.E. vor!

Kannix
26-11-2009, 20:20
Lars :bang:
:D

Mr. Nice Guy
26-11-2009, 20:25
Zu dem Gesetzesauszug. Eine Ohrfeige hinterlässt aber keinerlei Schäden.Was hat das mit Gesundheit schädigen zu tun?!

Was die Dummsprüche angehen:
Ich meine natürlich in Situationen in denen man selbst massiv dumm angemacht wird.
Mitdenken ist erlaubt ihr Dübel :rolleyes:

Kannix
26-11-2009, 20:28
Ei dann hau ich dir mal in die Magengrube, trete Dir in die Eier. Wenn Du wieder Luft kriegst ist doch alles wieder in Butter. Was meinst Du, ist das strafbar oder ist das erlaubt? Sagt der Richter: machen se nur weiter oder was anderes?

michaa
26-11-2009, 20:28
Dann lies halt auch die Antworten ;)
Das hat mit Gesundheit schädigen evtl nich viuel zu tun, aber mit körperlicher Misshandlung.

Wenn mann massiv dumm angemacht wird, Könnte Notwehr (§32 StGB) ins Spiel kommen, dass steht aber auf nem anderen Blatt. Dazu gibts auch glaub ich nen umfassenden Post hier im Forum.

Dr.Pain
26-11-2009, 20:31
Zu dem Gesetzesauszug. Eine Ohrfeige hinterlässt aber keinerlei Schäden.Was hat das mit Gesundheit schädigen zu tun?!
Nö, aber sie verursacht Schmerzen!


Was die Dummsprüche angehen:
Ich meine natürlich in Situationen in denen man selbst massiv dumm angemacht wird.
Mitdenken ist erlaubt ihr Dübel :rolleyes:
Gegen verbale Attacken ist eine verbale Gegenwehr erlaubt. Mehr nicht! (von wenigen Ausnahmen abgesehen)

michaa
26-11-2009, 20:32
Gegen verbale Attacken ist eine verbale Gegenwehr erlaubt. Mehr nicht! (von wenigen Ausnahmen abgesehen)

Wie kommst du zu dem Schluß?

Dr.Pain
26-11-2009, 20:33
Wenn mann massiv dumm angemacht wird, Könnte Notwehr (§32 StGB) ins Spiel kommen
Das meinte ich mit Ausnahmen. Allerdings SEHR MASSIV und WIEDERHOLT

Lars´n Roll
26-11-2009, 20:39
Ich meine natürlich in Situationen in denen man selbst massiv dumm angemacht wird.
Mitdenken ist erlaubt ihr Dübel :rolleyes:

Jaja, ich denke mit... erinnere mich an dolle Stories wo Du auf selbsternannter Hüter der öffenlichen Ordnung machst und Dich mit Leuten anlegen willst, die irgendwo rauchen wo se nich sollen, die bei ner Klausur abschreiben oder die ne Coladose in den Eimer für Papiermüll schmeißen...

Kann mir also durch´s "Mitdenken" ganz gut zusammenreimen, warum Du sowas fragst. ;)

PS: Gaaaaanz schlechtes Unterforum - SV und Du, das passt nur zusammen, wenn´s um Leute geht, die sich mit Typen wie Dir auseinandersetzen müssen...

Toni802
26-11-2009, 20:50
Bei der Ohrfeige kommt es auf die begleitenden Umstände an. Es gab bereits ein Gerichtsurteil darüber, daß eine Mutter, die ihrer Tochter eine Ohrfeige gegeben hat, nicht wegen Körperverletzung verurteilt wurde, weil der Anwalt der Mutter es als moralische Bestrafung ausgelegt hatte. Die Ohrfeige ist äußerst Grenzwertig und der Richter kann es als moralische Bestrafung oder als Körperverletzung sehen.

SaschaB
26-11-2009, 23:14
Grundsätzlich Kv, aus den genannten Gründen.


Und bitte, nicht wieder eine Diskussion über "Ohrfeige und Notwehr". Darüber haben wir erst diskutiert...

enraged_Clown
27-11-2009, 01:34
Mich würde mal interessieren, ob eine scheppernde Ohrfeige im deutschen Gesetzbuch auch eine Straftat ist?

Unter Körperverletzung kann das ja kaum laufen oder? Sofern man natürlich nicht so schlägt, dass jemand umfällt, oder schwer verletzt wird, aber ne gute Watschn kann wenn sie richtig trifft übelst weh tun und es wäre eine mildere Aktion als die Faust zu nehmen.

Nötigung vielleicht?
ich durfte mal jemanden in die klinik fahren dem ist nach einer simplen "ohrfeige" das trommelfell gerissen. also ich nenne das schon eine körperverletzung und da ging wohl auch die staatsanwaltschaft konform wie ich über gemeinsame bekannte erfahren habe.

KhRYZtAL
27-11-2009, 07:35
Studiert, kann einen Computer bedienen und ist trotzdem so strunzdumm, dass er sich diese Frage nicht selbst beantworten kann?

Faszinierend...

You are the Man!:cool:

VivaLosTioz
27-11-2009, 13:25
Wenn dir jemand im Schlaf die Haare färbt (beim Färben bin ich mir nicht 100% sicher) oder abrasiert, dann ist das auch ne Körperverletzung. Also denke ich doch, dass eine Ohrfeige da ebenfalls drunter fallen sollte.

Das Verabreichen von Abführmittel ist z.B. eine Körperverletzung in Tateinheit mit Mißbrauch von Arzneimitteln...

Auch wenn man in beiden Fällen in der Regel keine Schmerzen haben sollte (außer bei letzterem eine Überdosis oder bei erstgenanntem rutscht derjenige mit dem Rasierer "unglücklich" ab *g*)

Kraken
27-11-2009, 13:47
Bei der Ohrfeige kommt es auf die begleitenden Umstände an. Es gab bereits ein Gerichtsurteil darüber, daß eine Mutter, die ihrer Tochter eine Ohrfeige gegeben hat, nicht wegen Körperverletzung verurteilt wurde, weil der Anwalt der Mutter es als moralische Bestrafung ausgelegt hatte. Die Ohrfeige ist äußerst Grenzwertig und der Richter kann es als moralische Bestrafung oder als Körperverletzung sehen.

ohne flachs?

körperverletzung als "moralische bestrafung" ???

welcher richter lässt denn so einen scheiss durchgehen':rolleyes:

Toni802
27-11-2009, 13:55
ohne flachs?

körperverletzung als "moralische bestrafung" ???

welcher richter lässt denn so einen scheiss durchgehen':rolleyes:

Kein Witz, haben das damals in der Schule durchgenommen. Ist allerdings schon 12 - 13 Jahre her, also muss es nicht unbedingt Heute noch gelten.

Fry_
27-11-2009, 15:22
Wenn dir jemand im Schlaf die Haare färbt (beim Färben bin ich mir nicht 100% sicher) oder abrasiert, dann ist das auch ne Körperverletzung. Also denke ich doch, dass eine Ohrfeige da ebenfalls drunter fallen sollte.

Das Verabreichen von Abführmittel ist z.B. eine Körperverletzung in Tateinheit mit Mißbrauch von Arzneimitteln...

Auch wenn man in beiden Fällen in der Regel keine Schmerzen haben sollte (außer bei letzterem eine Überdosis oder bei erstgenanntem rutscht derjenige mit dem Rasierer "unglücklich" ab *g*)

Buttersäureanschlag fällt ebenfalls darunter :D
Wie es mit furzen im Fahrstuhl aussieht weiß ich aber net.

gast
27-11-2009, 15:40
Eins muss man schon sagen: Ohrfeige ist nicht gleich Ohrfeige. Man kann sie voll durchziehen oder leicht auf die Wange haun...

BuZuS
27-11-2009, 15:50
Gibt ja sogar User hier, die eine Ohrfeige als gefährliche Körperverletzung ansehen (weil sie angeblich eine das Leben gefährdende Behandlung darstellt)...

Stoiker
27-11-2009, 16:18
ohne flachs?

körperverletzung als "moralische bestrafung" ???

welcher richter lässt denn so einen scheiss durchgehen':rolleyes:

Ein befreundeter Jurist erzählte mir mal, wie in einer ländlichen Gegend zu fortgeschrittener Stunde bei einem Dorffest ein Mann einer Frau, die zuerst mit ihm rumgeflirtet hatte und dann wohl wieder sehr motzig wurde, eine Ohrfeige verpasst hatte.

Der Richter hat dies später als "Form des bäuerlichen Werbens" bezeichnet und die Anklage auf Körperverletzung wohl abgewiesen. :-)

Gruß
Stoiker

gast
27-11-2009, 16:27
Jaja, die Ortsüblichkeit... :D

Hauser
27-11-2009, 16:46
Der Richter hat dies später als "Form des bäuerlichen Werbens" bezeichnet und die Anklage auf Körperverletzung wohl abgewiesen. :-)


Noch nie son Schmarrn gelesen.

Find die Geschichten hier a`la "ich kenn da einen, der hat da was von so einem Gerichtsurteil gehört", wirklich lustig.

@Threadersteller: Es ist schon richtig so, dass es Anwälte gibt. Du wiederrum beweist, dass Ottonormalbürger nicht in der Lage ist den Gesetzestext zu deuten und interpretieren.

Stoiker
27-11-2009, 16:49
Noch nie son Schmarrn gelesen.
Tja, das habe ich mir auch gedacht, als ich davon gehört habe ;)


Find die Geschichten hier a`la "ich kenn da einen, der hat da was von so einem Gerichtsurteil gehört", wirklich lustig.
Sieh' es halt als lustige Andekdote, wie man sie sich auch unter Freunden zur Auflockerung der Stimmung erzählt und die keinen Anspruch auf wissenschaftlich fundierte Glaubwürdigkeit haben sollen. :)

herrdeslichtes
28-11-2009, 13:39
ja wustet ihr aber auch das wenn ich jemandem ins gesicht spucke das auch körperverletzung ist? :D

würde mich nur mal interessieren was dann passiert wenn ich demjenigen die nase breche.... :D schon gut ich weis schon das im notfallparagraphen steht angemessene gegenwehr :D ich kann google benutzen :D

JJ-2000
28-11-2009, 18:18
ja wustet ihr aber auch das wenn ich jemandem ins gesicht spucke das auch körperverletzung ist? :D

würde mich nur mal interessieren was dann passiert wenn ich demjenigen die nase breche.... :D schon gut ich weis schon das im notfallparagraphen steht angemessene gegenwehr :D ich kann google benutzen :D


Anppucken ist im Regelfall eine Beleidigung und keine Körpverletzung.

Kusagras
28-11-2009, 19:04
Wen der geohrfeigte zum Arzt geht und der Schmerzen
und Schwellung notiert , ist es bei Anzeige spätestens dann
ne Körperverletzung.

Und ne schnell "getätschelte" Ohrfeige zu verteilen ist viel schwieriger... .

Falls du wirklich Lehrer sein solltest, kündigt deine Frage zukünftig ernsthafte Probleme an, den Job zu behalten. Aber vielleicht ist da ja dein Ziel:D:ironie:

Beck@Basa
28-11-2009, 20:46
Ein Boxerkollege von mir hat jemanden in einer Disko ins Koma Geohrfeigt.... so viel dazu.

Lars´n Roll
28-11-2009, 20:58
Aber Mr. Nice Guy würde mit seiner Ohrfeige niemanden verletzen - bewusst niemanden verletzen! :-§


:D


Mal sehen, wer sich noch erinnert... :p

Kusagras
28-11-2009, 21:04
Ein Boxerkollege von mir hat jemanden in einer Disko ins Koma Geohrfeigt.... so viel dazu.


Na ob das noch ne Ohrfeige war... . Könnte auch ne Schutzbehauptung sein.
Aber ich war nicht dabei, kann`s nicht beurteilen.
Aber ein Schlag mit der flachen Hand, mit voller Wucht..das weithin bekannte entsprechende legendär Filmchen mit einer verstorbenen, ehemaligen "Kiezgröße" aus Hamburg ist ja Bände sprechend.

enraged_Clown
28-11-2009, 21:11
Aber ein Schlag mit der flachen Hand, mit voller Wucht..das weithin bekannte entsprechende legendär Filmchen mit einer verstorbenen, ehemaligen "Kiezgröße" aus Hamburg ist ja Bände sprechend.
<object width="425" height="344"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/KImtnABh17c&hl=de_DE&fs=1&color1=0x5d1719&color2=0xcd311b"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/KImtnABh17c&hl=de_DE&fs=1&color1=0x5d1719&color2=0xcd311b" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="425" height="344"></embed></object>
für diejenigen die es noch nicht kennen sollten

Kusagras
29-11-2009, 09:29
..dabei noch die andere Hand in der Hosentasche: ein Musterfilm zur Erklärung des Begriffes "Souveränität".:D

Bare-knuckle
29-11-2009, 11:41
@TE: eine "watschn" gilt bei uns in Ö als leichte körperverletzung
und endet wenns angezeigt wird manchmal sogar mit einer schweren geldstrafe:-§(die eltern eines schülers mussten für eine watschn mal
5000€ blechen)

FunFirst
30-11-2009, 16:30
Die Ohrfeige erfüllt idR den Tatbestand der Beleidigung. Die Beleidigung wird in dem Fall durch die Tätlichkeit qualifiziert.
Unter einer Tätlichkeit versteht man eine unmittelbar gegen den Körper gerichtete Einwirkung, die nach ihrem Objektiven Sinn eine besondere Form (deswegen qualifizierende Form) der Mißachtung des Geltungswertes des Betroffenen ausdrückt (Schönke / Schröder StGB § 185 Rn. 18).
Quelle: Die strafrechtliche Relevanz einer Ohrfeige [Archiv] - Jurathek Forum (http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-13020.html)


Ich vermute aber das wird die halt ein wenig von der intensität der Ohrfeige abhängen

Hauser
30-11-2009, 17:45
Ich vermute aber das wird die halt ein wenig von der intensität der Ohrfeige abhängen

Damit ist aber sicherlich auch nur die "Fehdenohrfeige" gemeint, zmal ich diese Rechtsauffassung für nicht repräsentativ halte. Eine richtige Watschen ist und bleibt KV.
Sicherlich kommt es immer auf den konkreten Einzelfall drauf an, so dass eine individuelle Prüfung stattfinden muss.

Trinator
03-12-2009, 09:11
x

VivaLosTioz
03-12-2009, 09:14
Also wenn mir jemand auch nur eine leichte backpfeife gibt, und ich ihn dann zu boden schlage, würde ich ohne konsequenzen davonkommen?

Stichwort: Verhältnismäßigkeit...

Wenn der dir eine tätschelt und du ihm daraufhin mit ner Donnerfaust gegen die Schläfe erstmal zeigst wo sein Lichtschalter daheim ist und ihn ausknipst, dann brauchste schon nen sehr sehr netten Richter ;)

SifuKingKong
04-12-2009, 18:42
Das mit der "Überschreitung" kann ganz schnell gehen:

Irrer Prozess um Zivilcourage: Schüler angeklagt, weil er einen Schläger stoppte - Hannover - Hannover - Bild.de (http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/aktuell/2009/12/02/schueler-angeklagt/weil-er-einen-schlaeger-stoppte.html)

Gegen den o. g. Fall ist eine Watschen schon fast ein Tötungsversuch.

blitzfaust
15-12-2009, 23:27
ich sehe das genau so: ein ohrfeige/ watschn ist eine einfache körperverletzung. zeigt dich der geschädigte an, bist du mit schmerzengeld dabei... (zivilrecht) eine straftat muss es nicht unbedingt sein (strafrecht) aber auch eine einfache körperverletzung ist im normalfall strafbar (bereits der versuch)

erklärung zum o.g. widerspruch: (muss nicht unbedingt eine straftat sein) weil, es könnte ja eine nothilfe, notwehrhandlung gewesen sein. über die genauen umstände der watschn, läßt uns der frager ja im unklaren...

und weil ich es grad gelesen hab: ja, anspucken ist auch eine körperverletzung, ehrbeleidigung und kann auch "als qualifizierter tatbestand" gelten ( der spucker könnte ja krank sein, HIV,hepatitis, sonstige sachen und dies wissen..) der bespuckte könnte durch ekel zum erbrechen "gezwungen"sein...

s, gibt leider viele evtl. wenn s um rechtsfragen geht... ich denke aber, da wir als kampfkunstfreunde nicht die "bösen" sind... -stellt sich die frage nach der juristischen lage, nach " verteilung einer ohrfeige" nicht, weil wir das immer angemessen, im verhältniss und als mildestes mittel gebrauchen...:D

bin ja gespannt, wann sich der tread tot läuft....

krav maga münster
15-12-2009, 23:49
Mich würde mal interessieren, ob eine scheppernde Ohrfeige im deutschen Gesetzbuch auch eine Straftat ist?

Unter Körperverletzung kann das ja kaum laufen oder? Sofern man natürlich nicht so schlägt, dass jemand umfällt, oder schwer verletzt wird, aber ne gute Watschn kann wenn sie richtig trifft übelst weh tun und es wäre eine mildere Aktion als die Faust zu nehmen.

Nötigung vielleicht?
Ich habe einem Typen mal eine Ohrfeige gegeben, er mich angezeigt.

Die ganze Sache kam vor dem Schiedsmann, ein böses Du, Du, Du und 80 € an den Typen, der sich eine gefangen hat.

Gruß Markus

nicki 1
16-12-2009, 01:39
Hmm... also ich kenn die Gesetzeslage in Deutschland nicht, aber mit der in Österreich hab ich täglich zu tun.

Bei einer Ohrfeige kommt es auf die Intensität drauf an.
Ist das Gegenüber durch die Ohrfeige verletzt worden, ist es definitiv eine Körperverletzung.
Gibt das Gegenüber aber an, dadurch nicht verletzt worden zu sein, sondern lediglich eine klassische Watschn erhalten zu haben dann ist es eine Beleidigung, diese geht wiederum über den Zivilrechtsweg und man erhält maximal eine Geldstrafe, jedoch keine strafrechtliche Verurteilung.