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Vollständige Version anzeigen : Waffenrecht: Zählt Fehlschärfe/Ricasso zur Klingenlänge?



sbenji
06-12-2009, 20:40
Hi mal so ne Frage
Zählt der ungeschliffene Bereich zwischen Griff und der Schneide eigendlich zur Klingenlänge?
Und wass ist bei einem Ganzstahlmesser, wo der Griff nahtlos in die Schneide übergeht.

Graubereich
06-12-2009, 22:17
Hi mal so ne Frage
Zählt der ungeschliffene Bereich zwischen Griff und der Schneide eigendlich zur Klingenlänge?
Und wass ist bei einem Ganzstahlmesser, wo der Griff nahtlos in die Schneide übergeht.

Das mit der Fehlschärfe ist Interpretationssache. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du von der Klingenspitze bis zu den Griffschalen mißt.

Bei Ganzstahlmessern ist das ohne Bild nicht so einfach zu beantworten.

enraged_Clown
07-12-2009, 10:01
Hi mal so ne Frage
Zählt der ungeschliffene Bereich zwischen Griff und der Schneide eigendlich zur Klingenlänge?
Und wass ist bei einem Ganzstahlmesser, wo der Griff nahtlos in die Schneide übergeht.
ist wohl wie der ganze paragraphenkram zum thema messer auslegungssachen. :-§

sbenji
12-12-2009, 09:52
Und das in einem Land wo sogar die Kloschüssel eine DIN Norm hat.
Naja.

oliverk71
22-12-2009, 01:28
Auch das Ricasso gehört zur Klinge, ebenso wie natürlich die Schneide. Also Schneide+Ricasso=Klingenlänge. Ich vermute mal du willst auf den § 42 a WaffG hinaus?! Da würde ich lieber auf Nummer Sicher gehen. Die Klinge ist der aus dem Griff herausragende Teil des Messers. Wenn da ein fließender Übergang von Klinge und Griff ist, würde ich sicherheitshalber den aus der geschlossenen Faust herausragenden Teil messen.

Trinculo
22-12-2009, 08:17
Die Klinge ist der aus dem Griff herausragende Teil des Messers. Wenn da ein fließender Übergang von Klinge und Griff ist, würde ich sicherheitshalber den aus der geschlossenen Faust herausragenden Teil messen.

Yep, im Gesetzt wird auch explizit vom "aus dem Griff ragenden Teil der Klinge" gesprochen.