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Vollständige Version anzeigen : Pistole entwaffnen Rechtslage



Toni93
08-12-2009, 20:45
Hi Leute ich hab mal ne hypothetische Frage. Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.

1. -> ich erschieße ihn aus Schreck/Wut/etc.
2. -> ich erschieße ihn weil er mich nochmal angegriffen hat/ angreifen wollte.
:-§


Danke =)

SeanMates
08-12-2009, 20:52
Da du 15 bist :D, würdest du auch bei einem vorsätzlichen Mord maximal 10 Jahre in Bau kommen wegen dem Jugendstrafrecht.

Toni93
08-12-2009, 20:53
Naja aber stell dir mal vor ich wäre 18. Mich interessiert das einfach mal wie das ist, da ich ja eig. dann als Angegriffener keinen Fehler gemacht habe.

VanZan
08-12-2009, 20:57
Was passiert entscheidet dann die Justiz, und darum kann man hier auch kein Pauschalurteil abgeben.

F-factory
08-12-2009, 20:59
Hi Leute ich hab mal ne hypothetische Frage. Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.

1. -> ich erschieße ihn aus Schreck/Wut/etc.
2. -> ich erschieße ihn weil er mich nochmal angegriffen hat/ angreifen wollte.
:-§


So einfach kann man nicht klären was mit Dir geschehen würde, da noch weitere Umstände eine Rolle spielen.

Gruß
John

Toni93
08-12-2009, 21:13
Achso, okay danke. Ich hab nen Freund der ist Anwalt, den frag ich einfachmal bei Gelegenheit was er dazu meint.

DANKE

Tori
09-12-2009, 11:58
Mach das.. weil Du das mit 15 J. unbedingt wissen musst :rolleyes:

Im übrigen gilt hier folgender Satz:

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand ;)

Fry_
09-12-2009, 12:18
ohne Jurist zu sein, wage ich mal die Aussage:
wer ne Knarre hat und damit jemanden der keine hat abknallt, kann sich wohl schwer auf Notwehr berufen. Außer, der andere war so blöd einen trotzdem anzugehen. So was solls auch geben.

oliverk71
22-12-2009, 21:23
Hi Leute ich hab mal ne hypothetische Frage. Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.

1. -> ich erschieße ihn aus Schreck/Wut/etc.
Dann ist das eine straffreie Überschreitung der Notwehr. § 33 StGB.


2. -> ich erschieße ihn weil er mich nochmal angegriffen hat/ angreifen wollte.
:-§Möglicherweise Notwehr (§ 32 StGB). Aber nur, wenn es auch erforderlich war, denjenigen zu erschießen. Man muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anwenden. Wenn du ein Rhinozeros bist und der Typ ein kleiner Wicht, dann hast du womöglich Schwierigkeiten, dem Richter zu erklären, dass du ihn unbedingt erschießen musstest.

Wenn der Richter keine Notwehr darin sieht, dann ist schlecht. Ganz schlecht.

Kanomann
23-12-2009, 11:24
[QUOTE=oliverk71;2031884 Wenn der Richter keine Notwehr darin sieht, dann ist schlecht. Ganz schlecht.[/QUOTE]

:ups: - :rofl: - :confused:

Kyoshi
23-12-2009, 14:17
Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.

1.) Dann bist Du in Afghanistan !
2.) Du hast Uniform an !
3.) Die deutsche Staatsanwaltschaft zieht Dir die Eier bis zum Erdboden !

Schnueffler
23-12-2009, 23:15
1.) Dann bist Du in Afghanistan !
2.) Du hast Uniform an !
3.) Die deutsche Staatsanwaltschaft zieht Dir die Eier bis zum Erdboden !

So in der Art! ;)

Volzotan
28-12-2009, 01:12
Und das traurige ist, es stimmt sogar.

Kyoshi
28-12-2009, 07:54
Und das traurige ist, es stimmt sogar.

Und ich war dabei ! ;)

heavenlybody
04-01-2010, 21:29
@Toni93: Und, hast du schon mal deinen Freund den Rechtsanwalt gefragt?

welches delikt käme in frage, hmm? ich will mich mal versuchen :D

mord ... auf keinen fall, die arglosigkeit fehlt
totschlag, mindestens aber körperverletzung, auch in seinem qualifizierten tatbestand, dürften dabei rumkommen ... also wenn du ihn in wut erschießen würdest, dann dürfte es auch für totschlag langen, denn im subjektiven tatbestand reicht schon der bedingte vorsatz aus und wer eine geladene waffe auf jemanden richtet ... naja.

das mit dem erschrecken, das kann ich mir immer irgendwie nicht so richtig vorstellen. hey, du hast ihm die waffe abgenommen "erschrecken" da komm ich nicht wirklcih mit - (siehe weiter unten warum ich hier sowieso nicht einem erschrecken folgen kann)


Dann ist das eine straffreie Überschreitung der Notwehr. § 33 StGB.

Möglicherweise Notwehr (§ 32 StGB). Aber nur, wenn es auch erforderlich war, denjenigen zu erschießen. Man muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anwenden. Wenn du ein Rhinozeros bist und der Typ ein kleiner Wicht, dann hast du womöglich Schwierigkeiten, dem Richter zu erklären, dass du ihn unbedingt erschießen musstest.

Wenn der Richter keine Notwehr darin sieht, dann ist schlecht. Ganz schlecht.

auch wenn er kein rhino ist, dem richter beizubiegen, dass der schuss aus einer pistole das mildeste zur verfügung stehende mittel war, dat ist schwer. man könnte sicherlich erwarten, dass er ihn erstmal verbal warnt oder einen warnschuss abgibt und nicht gleich auf den kerl losballert oder dass er mit der waffe abhaut oder sie in einen kanal wirft oder so und wenn du dann noch eine kk/ks machst - und wir sind ja hier in so einem board, dann wird es ungleich noch sehr, sehr viel schwerer, zwar wird dein kenntnisstand berücksichtigt, aber, wenn ich mir den ausgang nochmal durchlese, dann geht toni93 ja davon aus genügend ks/kk-können zu haben, um jemanden mit ner pistole zu entwaffnen, das ist schon eine super leistung. dann kann man auch davon ausgehen, dass er genügend fähig- und fertigkeiten aufbringen kann unbewaffnete angriffe abzuwehren. ballerst du dann also auf ihn los, dann ist nix mehr mit notwehrexzess - dann wird das opfer zum täter

und die frage der affekte ist ja dann auch nochmal zu klären; affekte die auf dem gefühl der bedrohung beruhen sind zulässig, die auf aggression beruhen nicht, wut ist definitiv aggression und einer verwirrung, einer furcht und einem schrecken kann und will ich nicht folgen, wenn der kerl es schafft dem gegner die pistole abzunehmen ... also ich würde wohl eher mein handy oder meine börse rausrücken bevor ich sowas versuche.




1.) Dann bist Du in Afghanistan !
2.) Du hast Uniform an !
3.) Die deutsche Staatsanwaltschaft zieht Dir die Eier bis zum Erdboden !

:yeaha:

K4in
05-01-2010, 08:47
Mich würde viel mehr interessieren, was ist, wenn man demjenigen danach vorsätzlich ins Bein schießt, damit er einen nicht verfolgen kann? :D

Kraken
05-01-2010, 09:09
Mich würde viel mehr interessieren, was ist, wenn man demjenigen danach vorsätzlich ins Bein schießt, damit er einen nicht verfolgen kann? :D

das ist wohl schwr zu sagen...

ein befreundeter polizist von mir wurde mal vom dienst suspendiert und beka eine schriftlihe rüge disziplinarverfahren etc. weil er:

einen vergewaltiger gestellt hat, der mann wurde gesucht und war gerad eim begriff eine tat zu begehen....

er zog siene waffe, und hielt ihn an stehenzubleiben udn sich zu ergeben.

der typ haut ab, er verfolgt ihn... warnt ihn stehenzubleiben oder er würd schiessen.

gibt warnschuss....

schiesst im endlcih ins bein, stellt den täter.

hat er ne medaille gekriegt?

ne, es hiess anschliessend, er hätte keinen genauen schuss sicherstellen können, der hätt ebensogut in den rücken gehen können und hätte somit das leben des täters gfährdet.


was für ein schmarrn!


und deswegen würde ich vorsichtig sein, mit dem schiessen.. wobei als zivilperson. die polizisten dürfen hierzulande eh ncihts mehr (traurig -> :wuerg:)

Kyoshi
05-01-2010, 09:50
@ Kraken

Zu Deinem Freund : Dumm gelaufen ! :narf:

@ K4in


... was ist, wenn man demjenigen danach vorsätzlich ins Bein schießt ...

Unerlaubter Waffenbesitz, schwere Körperverletzung, etc.
Ich hoffe Du hast dann einen sehr guten Anwalt !

Eiweißfresser
05-01-2010, 11:16
Hi Leute ich hab mal ne hypothetische Frage. Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.

1. -> ich erschieße ihn aus Schreck/Wut/etc.
2. -> ich erschieße ihn weil er mich nochmal angegriffen hat/ angreifen wollte.
:-§


Danke =)

Wenn du es aus WUT tust dann gibts ne hohe Strafe

Alleine die tatsache, dass du es geschafft hast ihn zu entwaffnen zeigt, dass du körperlich überlegen bist also könntest du sie auch einfach wegwerfen und ihn körperlich stellen und die Polize anrufen uzwac da körperliche überlegenheit auf deiner seite so würde das jeder gute anwal formuliern

Klaus
05-01-2010, 13:48
Je nachdem "was passiert ist" kann das auch glimpflich ausgehen. Ich liefere aber sicher keine Argumentationshilfe oder Anleitung zum straflosen Mord.

noppel
05-01-2010, 13:54
wenn man ihn abknallt, steht wenigstens nicht aussage gegen aussage http://www.laymark.com/i/m/m131.gif

Ju_Jutsu_Lübeck
05-01-2010, 14:15
keine fingerabdrücke auf der waffe hinterlassen
der hat sich selbst erschossen :ups:

schuss hat sich beim entreißen der waffe gelöst schon wieder:ups:

gibt da ne variante mit handhebel
finger des besitzers bleiben am abzug und man drückt auf den finger des gegners nur das die waffe dank hebel woanderst hinziehlt.

auf keinen fall die knarre anfassen


laut :-§ kommt es extrem auf die jeweiligen einzelnen verhaeltnisse an
beider parteien
vorbestraft auftreten guter anwalt etc pp
allerdings wen nur einer aussagen kann hat das auch seine vorteile

und wie üblich auf notwehr bestehen und anwalt einschalten

K4in
06-01-2010, 06:37
@ Kraken

Zu Deinem Freund : Dumm gelaufen ! :narf:

@ K4in



Unerlaubter Waffenbesitz, schwere Körperverletzung, etc.
Ich hoffe Du hast dann einen sehr guten Anwalt !

Den unterlaubten Besitz halte ich für Blödsinn. Ich hab die Waffe ja nicht bessessen, sodern er.
Ansonsten.. joa, kann sein. Nen guten Anwalt hab ich, keine Sorge :D

Kraken
06-01-2010, 09:52
einen guten anwalt haben ist das eine.... den guten anwalt bezahlen eine ganz andere sache;)

K4in
06-01-2010, 12:13
Isn langjähriger Freund der Familie, der macht das schon.

Was jetzt natürlich nicht bedeutet, dass ich mir ne Knarre hol und Leuten in die Beinde schieße :ups::D

Wilf
07-01-2010, 18:09
Wut und Antipathie sind vor Gericht immer ganz tolle Argumente,
gleich gefolgt von "Von Denen gibt es doch eh genug." usw..:rolleyes:

Ich behaupte zudem mal, dass derjenige, der eine Waffe besitzt,
auch als Besitzer der Waffe gilt. Eigentümer & Besitzer sind nicht
zwangsweise auch immer identisch, vgl. verliehenes Auto.
Ich verleihe mein Auto als Eigentümer und verschaffe so
einem guten Freund den (zeitweisen) Besitz am Auto.
In meinem Besitz ist das Auto erst wieder, wenn ich
die Verfügungsgewalt übers Fahrzeug wiedererlange.

Als Besitzer muss ich eine Sache besitzen
und über die Sache frei verfügen können.