Vollständige Version anzeigen : Wieviel Handlungsfreiheit bracut man als Security?
Tatakái no Ryuu
18-12-2009, 15:15
HI Leute, ich hab ne ernsthafte Frage: Meine Kumpels und ich passen in unserem örtlichen Jugendtreff ein bisschen auf und machen Security. Klar sind wir nicht ausgebildet oder ähnliches, deswegen müssen wir eben fragen. Wei weit dürfen wir gehen? Unser Jugendtreffleiter und der Jugendrat( eine wichtige Entscheidungsinstitution) sind dagegen, dass wir den Minderjährigen Zigaretten abnehmen oder uns großartig wehren. Wenn es nach ihm geht, sollen wir auf Schläge ein bisschen zurüclgehen und ihn holen, aber es darf doch wohl erlaubt sein, denen zu teigen, wos langgeht, oder?
bist du nicht der begründer von ECS?
und du hast angst vor nen paar jugendlichen?:ups:
ich würde denen auf keinen fall "zeigen wos langgeht"..kann ganz schnell ne anzeige geben
bist du nicht der begründer von ECS?
und du hast angst vor nen paar jugendlichen?:ups:
ich würde denen auf keinen fall "zeigen wos langgeht"..kann ganz schnell ne anzeige geben
Amnestie! Bitte! ;)
@Tatakai no Ryuu
"Zeigen wo es lang geht" ist die häufigste Türsteheraufgabe ("Wissen sie zufällig, wo hier das Klo ist?"). Ansonsten ist das eine sehr schwammige Formulierung. Für den Sicherheitsdienst gelten die ganz Normalen Notwehr- und Hausrechtgesetze. Du hast wie jeder Bürger ein Ziviles Festnahmerecht zur Abwehr krimineller Handlungen und zur Fluchtvereitelung nach krimminellen Handlungen. Dein Verein sollte sich statt einer Horde Jungs lieber zwei Profis holen.
Phrachao-Suea
18-12-2009, 16:58
HI Leute, ich hab ne ernsthafte Frage: Meine Kumpels und ich passen in unserem örtlichen Jugendtreff ein bisschen auf und machen Security. Klar sind wir nicht ausgebildet oder ähnliches, deswegen müssen wir eben fragen. Wei weit dürfen wir gehen? Unser Jugendtreffleiter und der Jugendrat( eine wichtige Entscheidungsinstitution) sind dagegen, dass wir den Minderjährigen Zigaretten abnehmen oder uns großartig wehren. Wenn es nach ihm geht, sollen wir auf Schläge ein bisschen zurüclgehen und ihn holen, aber es darf doch wohl erlaubt sein, denen zu teigen, wos langgeht, oder?
Tach Tata! :D
Endlich mal neuigkeiten! :D
Warum sind die dagegen das man den Minderjährigen die Kippen wegnehmen soll? Erste Sache.
Warum sollt ihr so zurückschrecken? Zweite Sache.
Holt euch Profis oder leute die schonmal Sec. gemacht haben.
Warum sind die dagegen das man den Minderjährigen die Kippen wegnehmen soll? Erste Sache.
Villt. weil das absolut ohne Rechtsgrundlage und somit strafbar ist?:-§
Holt euch Profis oder leute die schonmal Sec. gemacht haben.
Dem stimme ich voll und ganz zu.
HeadBudSpencer
19-12-2009, 12:07
Warum sind die dagegen das man den Minderjährigen die Kippen wegnehmen soll? Erste Sache.
Völlig unnötig Minderjährigen die Kippen ab zu hohlen. Was soll das bringen die können sich ja einfach neue kaufen! Man soll selbst Erfahrungen machen und aus seinen Fehlern lernen. Als Erwachsener zu rauchen ist doch noch dümmer, denn spätestens dann sollte man es besser wissen!
Wenn du selbst von einem Jugendlichen angegriffen wirst, kannst du dich verteidigen. Auch wenn jemand verprügelt wird, kannst du dazwischen gehen. Nur halt situationsangepasst. Deine ECS-Fireball-Hyperpunches lässt du besser in den Taschen stecken, bevor deine Ki-Bomben noch den Mond zerstören (oder schlimmeres).
Ich schätze, deine Aufgabe als unausgebildeter Sicherheitsbeauftragter in einem Jugendtreff wird sein, aufzupassen, dass es keine Schlägereien oder andere Unruhen gibt. Und da schreitest du entweder verbal ein; wenn die Situation trotzdem eskaliert oder schon eskaliert ist, kannste ja versuchen, die Kids auseinander zu ziehen - oder du holst halt deinen Jugendleiter.
miskotty
19-12-2009, 13:35
die kippen wegnehmen ist mmn diebstahl. untersagen im jugendzentrum zu rauchen (hausrecht) passt aber. wenn sie sich nicht dran halten müssen sie halt gehen. du kannst natürlich polizei oder ordnungsamt rufen um die kippen einzukassieren:D
Am besten kümmert Ihr Euch um Euren eigenen Kram, statt Security zu "machen". Dann gibt es auch nix auf die Nase.
Phrachao-Suea
19-12-2009, 15:49
Ok stimmt wegnehmen..
ja. Diebstahl,ich depp :D
Man sollte sie eher darauf aufmerksam machen.
Dennoch wenn sie keine 16 sind, ist rauchen eh verboten.
HeadBudSpencer
19-12-2009, 17:33
Am besten kümmert Ihr Euch um Euren eigenen Kram, statt Security zu "machen". Dann gibt es auch nix auf die Nase.
Ja kommt mir auch so vor das er nur einen auf cool machen will.
Man sollte sie eher darauf aufmerksam machen.
Dennoch wenn sie keine 16 sind, ist rauchen eh verboten.
Ja da bist du ja auf dem neuesten Stand:D
Phrachao-Suea
19-12-2009, 17:43
Ja kommt mir auch so vor das er nur einen auf cool machen will.
Ja da bist du ja auf dem neuesten Stand:D
anscheinend nicht :D
Ich hack mich hier raus :D
Die Diskussion ist eh dem ende nahe :D
Ach, die kann man auch ganz einfach wieder anfachen. Aufgemerkt:
es wäre kein Diebstahl. Der erfordert den Willen, den Eigentümer endgültig das Ding wegzunehmen. Vllt nochmal was anderes versuchen?
Aber supi, wie sich insbesondere der Threadsteller auskennt!
So, weitermachen! ;)
HI Leute, ich hab ne ernsthafte Frage: Meine Kumpels und ich passen in unserem örtlichen Jugendtreff ein bisschen auf und machen Security. Klar sind wir nicht ausgebildet oder ähnliches, deswegen müssen wir eben fragen. Wei weit dürfen wir gehen? Unser Jugendtreffleiter und der Jugendrat( eine wichtige Entscheidungsinstitution) sind dagegen, dass wir den Minderjährigen Zigaretten abnehmen oder uns großartig wehren. Wenn es nach ihm geht, sollen wir auf Schläge ein bisschen zurüclgehen und ihn holen, aber es darf doch wohl erlaubt sein, denen zu teigen, wos langgeht, oder?
Ich würde vorschlagen Ihr lasst die Finger von der Sache ;)
ausserdem ist der Thread hier imo falsch und gehört in den Security-Bereich
Grüsse
Tori
Richtig, das Wegnehmen der Kippen ist kein Diebstahl, eher Unterschlagung.
Ich finde, man braucht keine "Profis" an einem Juz, dass können auch andere machen.
Problematischer finde ich es eher, dass euer Leiter es nicht für nätig hält euch vorher über die Grundlagen, bzw. Befügnisse aufzuklären.
Sowas finde ich fahrlässig und bezweifle, dass sich das im rechtlichen Rahmen bewegt.
miskotty
20-12-2009, 13:00
Richtig, das Wegnehmen der Kippen ist kein Diebstahl, eher Unterschlagung.
t.
wo liegt da eigentlich der unterschied?
wo liegt da eigentlich der unterschied?
Bei der Unterschlagung muss nicht zwangsläufig eine dauerhafte Zueignungsabsicht bestehen.
Da fallen z.B. Fälle drunter, wo einem anderen etwas weggenommen wird, der Wegnehmende aber die Absicht hat ihm den Gegenstand wiederzugeben.
Tatakái no Ryuu
21-12-2009, 19:57
Danke Leute das ist ne echte Hilfe. klar wären Profis besser, aber erstens kosten die mehr und zweitens ist das zu viel. Ich will mich nicht wichtigmachen, ich wollte es eben wissen weil ich mich nicht auskenne. ich habe keine ANgst vor denen ich will nur wissen ob die meiner Meinung nach lasche Führung des Leiters korrekt ist. ich mein soll ich mir von nem besoffenen kleinen SPinner sagen lassen, dass er mich ned ernst nimmt wenn ich ihn freundlich bitte sich an unsere Juz- Regeln zu halten, bloß weil ich mal bei Burger King gearbeitet hab? Und mir dann den ***** von dem zeigen lassen? Sowas ist lästig aber erträglich. Schlimmer ist , dass jeder dritte in unserem juz ein Messer dabei hat und sich teilweise oder auch Mädchen an die Kehle gehen. ist es legal die präventiv auf Waffen zu kontrollieren, auch am Eingang? Unser Leiter ist der Meinung wir sollen gaaaaanz lieb sein und bitte bitte sagen: Bitte bitte keine Messer mitbringen. Wir dürfen sie ned kontrollieren, und uns ihre Taschen nicht ansehen. Wenn die Lügen is da drin Halligalli. Selbst wenn wir durchsuchen( im Verdachtsfall) müssen wir sie in sein Büro schleifen, damit sie ihr "Gesicht nicht verlieren".....
Unser Leiter ist der Meinung wir sollen gaaaaanz lieb sein und bitte bitte sagen: Bitte bitte keine Messer mitbringen. Wir dürfen sie ned kontrollieren, und uns ihre Taschen nicht ansehen. Wenn die Lügen is da drin Halligalli. Selbst wenn wir durchsuchen( im Verdachtsfall) müssen wir sie in sein Büro schleifen, damit sie ihr "Gesicht nicht verlieren".....
Was habt ihr bitte für einen beschissenen Leiter?
Durchsuchen durfen grundsätzlich nur Hoheitsträger.
Abtasten lassen darf man jedoch. Wenn man einen Verdacht hat, lasst euch den Inhalt der Taschen zeigen, jedoch NIE selbst reingreifen.
Wenn sich jemand weigert, erlaubt ihr ihm keinen Zutritt.
Sprecht das aber am Besten nochmal mit dem Leiter ab, der hat schließlich das Hausrecht. Macht ihm klar, dass solche Maßnahmen notwendig sind.
heavenlybody
26-01-2010, 16:30
Deine ECS-Fireball-Hyperpunches lässt du besser in den Taschen stecken, bevor deine Ki-Bomben noch den Mond zerstören (oder schlimmeres).
:rotfltota
herrdeslichtes
26-01-2010, 16:40
unterschlagung ist trotzdem eine straftat... aber das nur am rande...
kann es sein das du dir etwas zuviel stress machst wegen der sache? :rolleyes:
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