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Vollständige Version anzeigen : Simple Polizistenfrage[RECHT]



Taijiquanchi
08-01-2010, 21:38
Darf ich Polizisten, die durch ihre Uniform als solche zu erkennen sind (jedoch nicht sicher), Gewalt androhen, wenn sie sich weigern ihren Dienstausweis zu zeigen?

Flöchen
08-01-2010, 21:39
nein

Taijiquanchi
08-01-2010, 21:40
Und was wenn sie mich festnehmen wollen ? Und sich trotzdem weigern ihren Dienstausweis zu zeigen ?

Hachimaki
08-01-2010, 21:40
Was wäre, wenn diese z.B. versuchen würden, jemanden zu verhaften bzw. sich Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen?

Taijiquanchi
08-01-2010, 21:41
Was wäre, wenn diese z.B. versuchen würden, jemanden zu verhaften bzw. sich Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen?

Genau, solche Szenarien meinte ich jetzt.

Shinmen Takezo
08-01-2010, 21:42
Darf ich Polizisten, die durch ihre Uniform als solche zu erkennen sind (jedoch nicht sicher), Gewalt androhen, wenn sie sich weigern ihren Dienstausweis zu zeigen?

selten dämliche frage :rolleyes: ...

Taijiquanchi
08-01-2010, 21:44
Wieso? Die Polizisten kommen und wollen einen meiner Freunde mitnehmen, der kein Deutsch spricht. Ich renne hinterher und frage nach den Ausweisen, die sagen "lass uns mal in Ruhe, siehst du nicht, dass wir Polizisten sind?"

Flöchen
08-01-2010, 21:45
im grunde genommen ist ja die uniform schon mal zeichen der hoheitlichen aufgabenwahrnehmung. bei 'ner festnahme haben die grünen/blauen auch nicht unbedingt die zeit, sich auszuweisen. nichts desto trotz hat der festgenommene danach das recht, sich den dienstausweis zeigen zu lassen. allerdings kann er das nicht mittels körperlicher gewalt erzwingen

edit: wohnungszutritt eh nur bei arg eingeschränkten voraussetzungen. gefahr im verzug oder richterlicher beschluss.

Taijiquanchi
08-01-2010, 21:46
Mh. Dann könnte ich ja Menschen mitnehmen, wenn ich eine Polizeiuniform habe.
Bei Kriminellen wäre es dann zuspät, sich den Ausweis zeigen zu lassen, wenn sie mich schon im Keller eingesperrt haben.

Sportler
08-01-2010, 21:47
Wie Flöchen schon schreibt. Hinterher fragen geht immer. Aber wenn die gerade mitten in der Festnahme sind... Schlechte Idee. Die sind in der Situation sicher zu nichts verpflichtet. Wäre ja noch schöner.

Flöchen
08-01-2010, 21:48
Mh. Dann könnte ich ja Menschen mitnehmen, wenn ich eine Polizeiuniform habe.


an eine echte kommt man ja auch so leicht dran! :rolleyes:

Taijiquanchi
08-01-2010, 21:50
Aber genau. Fälschen kann die sicher. Für den Laien sicher kaum zu erkennen.

Shinmen Takezo
08-01-2010, 21:51
wenn schon kriminelle in kompletter polizeiuniform irgendwelche leute abschleppen, werden die auch ein dienstausweisähnliches papier organisieren können.

hinzukommt noch, weisst du überhaupt wie ein echter aussieht? oder wie ein kopierter von einem echten zu unterscheiden ist?
wohl die wenigsten... hinzu kommt noch mit gewalt drohen :rolleyes:

Flöchen
08-01-2010, 21:52
Aber genau. Fälschen kann die sicher. Für den Laien sicher kaum zu erkennen.

naja für dich offensichtlich ganz bestimmt nicht! :p

Taijiquanchi
08-01-2010, 21:53
wenn schon kriminelle in kompletter polizeiuniform irgendwelche leute abschleppen, werden die auch ein dienstausweisähnliches papier organisieren können.

hinzukommt noch, weisst du überhaupt wie ein echter aussieht? oder wie ein kopierter von einem echten zu unterscheiden ist?
wohl die wenigsten... hinzu kommt noch mit gewalt drohen :rolleyes:

Ja, klar ist das suspekt. Aber es geht um das Szenario. Auf dem Klo fallen mir immer komische Fragen ein. Nehmen wir mal an, ich kann einen gefälschten indentifizieren.

Flöchen
08-01-2010, 21:55
Ja, klar ist das suspekt. Aber es geht um das Szenario. Auf dem Klo fallen mir immer komische Fragen ein. Nehmen wir mal an, ich kann einen gefälschten indentifizieren.

dann überführst du den typen einer straftat (amtsanmaßung und versuchte freiheitsberaubung) und nimmst ihn nach 127 I stpo vorläufig fest! :cool:

:p

xcris
08-01-2010, 22:00
Ich mein es gibt ja auch Mörder die sich als Polizisten verkleidet haben um sich Respekt zu verschaffen.
Hillside Stranglers ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Hillside_Stranglers)

Zudem ist das ja eine ähnliche Geschichte wie mit "Soll man anhalten, wenn Jemand auf der Landstrasse einen Unfall hatte" ;)
Also, ich wär nicht so dumm:D

Flöchen
08-01-2010, 22:01
Zudem ist das ja eine ähnliche Geschichte wie mit "Soll man anhalten, wenn Jemand auf der Landstrasse einen Unfall hatte" ;)
Also, ich wär nicht so dumm:D

so dumm anzuhalten? in dem falle kannst du ganz schnell 'ne unterlassene hilfeleistung am hals haben...

Sportler
08-01-2010, 22:10
Ich hab mal folgende Geschichte gehört:
Karateka ist abends allein unterwegs - weiß nicht mehr genau, ob und wie er dann angehalten wurde, jedenfalls stand er irgendwo auf einer Straße, vor ihm ein anderes Auto, wo zwei dubiose Typen aussteigen. Er dachte, er wird überfallen, also hat er die Typen, bevor sie irgendwelche Waffen ziehen konnten, angegriffen und verprügelt. Am Ende waren es Polizisten - er wurde verurteilt. Müsste nochmal nachfragen, wegen Einzelheiten. Dumme Sache.
Ähnlich wird es laufen, wenn man Typen verprügelt, die eine Uniform anhaben.

xcris
08-01-2010, 22:11
@flöch
Ja, den scheiss hat mir ein Polizist auch mal erzählt, aber ich war auch schon in ganz anderen Gegenden, da weiß jedes Kind, dass man nicht anhält wenn jemand angeblich eine Panne oder einen Unfall hatte .. Also jedenfalls nachts nicht ;)

Den Vorfall per Telfon melden kann man natürlich schon.

Flöchen
08-01-2010, 22:13
@flöch
...aber ich war auch schon in ganz anderen Gegenden, da weiß jedes Kind, dass man nicht anhält wenn jemand angeblich eine Panne oder einen Unfall hatte .. Also jedenfalls nachts nicht ;)


ganz dünnes eis!

Extremer
08-01-2010, 22:51
ganz dünnes eis!

Nein einen Notruf absetzen reicht, ist es mir zu dunkel/unsicher habe ich keine Pflicht zu helfen bzw anzuhalten.
Den Notruf muss ich aber absetzen, mehr nicht

Tori
08-01-2010, 23:50
§113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Quelle: StGB

Im übrigen muß sich ein Beamter in Uniform nicht ausweisen.

Hauser
09-01-2010, 00:56
Absatz drei und vier sind zu dem Thema interessant, aber auch sehr heikel.
Ich kenn die Ausgangslage des TE nicht, aber wenn plötzlich zwei Männer aus dem Nichts auftauchen und meine Kumpel wegzerren, wobei eine polizeiliche Maßnahme nicht zu erkennen ist, könnte man, selbst wenn man den Widerstand mit Gewalt zu brechen versucht, glimpflich davon kommen.
Kommt natürlich immer auf den konkreten Fall drauf an und wie man die Geschichte dem Richter verkäuft.

Polizeirecht ist Ländersache, deswegen unterscheiden sich die Regelungen zur Ausweispflicht von Beamten von Bundesland zu Bundesland.
Trotzdem ist es überwiegend festgeschrieben, dass sich Beamte auf Bedarf ausweisen müssen - selbst Uniformierte. Nur wissen das die wenigsten, bzw. wollen es nicht umsetzen.
Ausnahmen sind im Zuge von Maßnahmen in Situationen, bei denen es keinen zeitlichen Aufschub geben darf (Gefahr in Verzug etc.), oder bei verdeckten Ermittlern.

Nachgucken kann man es beispielshaft im PAG Art. 6, so weit ich mich erinnern kann.

Flöchen
09-01-2010, 11:06
Im übrigen muß sich ein Beamter in Uniform nicht ausweisen.

stimmt nicht! einzelne polizeigesetze der länder verpflichten ihre beamten dazu, vgl. z. b. hier: Art. 6 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art6.htm) (quelle: juris.de) oder hier: § 8 SächsPolG Ausweispflicht - JUSLINE Gemein. Recht - JUSLINE Deutschland (http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=201&paid=8) (quelle: jusline.de) - und dabei wird nicht zwischen uniformierten und zivilen beamten unterschieden.
andere länder wiederrum regeln die ausweispflicht ihrer beamten in den pdv'en - mit einem verweis in dem jeweiligen landespolizeigesetz. aber auch dort wird nicht zwischen uniformierten und zivilen unterschieden

@ hauser: klappt mit dem erinnern ja doch noch ganz gut! ;)

DerRoteTee
09-01-2010, 11:24
naklar darf man Polizisten anpöbeln, bedrohen, anspucken, anpupsen und über sie lästern ! Nicht umsonst tragen sie sone kackgrünen Uniformen!
Wenn dir das nicht Beweis genug ist, kannste sie noch mit Kot bewerfen und androhen, du könntest Muay Thai.

100% ein ganzer Dienstwagen würde bei diesen Dingen zur Flucht antreten!

Mr. Nice Guy
09-01-2010, 12:20
Wo steht in welchen Bundesländern diese Auswespflicht gilt?

In Baden-Württemberg auch?

Tori
09-01-2010, 12:40
stimmt nicht! ;)

Ja... im Prinzip (lt. PAG) haben Du und Hauser recht ;)

Aber... was steht in der Dienstvorschrift? Näheres wird ja hier geregelt. Im Prinzip/theoretisch muß er, in der Praxis nicht.

Im übrigen:

Ausweispflicht von uniformierten Polizeibeamten (http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes;read=27872)


§ 9 Abs. 1 Satz 1 PDV 350 des Landes Niedersachsen: „Der Schutzpolizeibeamte ist im Dienst grundsätzlich durch seine Dienstkleidung ausgewiesen."
§ 9 Abs. 2 ebenda: „Bei Amtshandlungen ist auf Verlangen dem Betroffenen auch der Dienstausweis vorzuzeigen. Der Beamte ist berechtigt, dieses Ansuchen abzulehnen, (...) wenn nach den Umständen keine vernüftigen Zweifel an seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bestehen.

Soweit ich weiß (über dritte), gibt es in der Bayrischen Dienstvorschrift ähnliches. So muß sich bei mehreren Kräften nur der Einsatzleiter ausweisen. Den genauen Wortlaut kenne ich leider nicht.

Ist es nicht so?

Gruß
Tori :beer:

Flöchen
09-01-2010, 13:10
Ja... im Prinzip (lt. PAG) haben Du und Hauser recht ;)

Aber... was steht in der Dienstvorschrift? Näheres wird ja hier geregelt. Im Prinzip/theoretisch muß er, in der Praxis nicht.

Im übrigen:

Ausweispflicht von uniformierten Polizeibeamten (http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes;read=27872)



Soweit ich weiß (über dritte), gibt es in der Bayrischen Dienstvorschrift ähnliches. So muß sich bei mehreren Kräften nur der Einsatzleiter ausweisen. Den genauen Wortlaut kenne ich leider nicht.

Ist es nicht so?

Gruß
Tori :beer:

ob es in der bayrischen dv etwas ähnliches gibt entzieht sich meiner kenntnis. darüber hinaus schrieb ich ja bereits, dass der beamte grundsätzlich durch seine uniform ausgewiesen ist.
was du bezüglich mehrerer kräfte schreibst stimmt! aber das war ja nicht unbedingt die frage. aber auch in diesem beispiel haben wir den fall, dass sich zumindest einer ausweisen muss.
aber wie auch immer, das ganze geht m. e. nun schon in den bereich sonderfälle bzw. konstruktion von fällen. ich wollte einfach nur darauf hinweisen, dass die platte aussage 'ein uniformierter beamter muss sich nicht ausweisen' nicht stimmt.

Toni802
09-01-2010, 13:19
Darf ich Polizisten, die durch ihre Uniform als solche zu erkennen sind (jedoch nicht sicher), Gewalt androhen, wenn sie sich weigern ihren Dienstausweis zu zeigen?

Ich finde es sollte erlaubt werden!!! Grün und blau schlagen, ach nee!!! Sind die ja schon......

Stoiker
09-01-2010, 16:34
Manchmal wäre es gar nicht schlecht, wenn die Beamten sich ausweisen würden...

Artikel 1 (http://www.volksfreund.de/Schuesse-auf-Belgier-Strafbefehl-gegen-Polizisten;art1129,2250102)

Was in diesem Artikel nicht erwähnt wurde - die Beamten waren in Zivil: Artikel (http://www.volksfreund.de/Polizist-bedauert-Schuesse-auf-Belgier;art1129,2181369)

Ergänzung dazu (http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3725-staatsanwaltschaft-trier-erlasst-strafbefehl-gegen-polizisten.html)

Hauser
09-01-2010, 16:47
@Mr. Nice Guy: Müsste in etwa Deckungsgleich mit den anderen Bundesländern sein, wenn dus genau wissen willst, geh in die nächste Gerichtsbibliothek und schau nach. ;)

Leider stimmt es, dass viele Beamten es mit ihren Pflichten als Hoheitsgewalt nicht so ernst nehmen, sondern nur ihre Rechte durchsetzen wollen.

FunFirst
11-01-2010, 23:39
Mh. Dann könnte ich ja Menschen mitnehmen, wenn ich eine Polizeiuniform habe.
Bei Kriminellen wäre es dann zuspät, sich den Ausweis zeigen zu lassen, wenn sie mich schon im Keller eingesperrt haben.

Wenn du den Namen von den Polizisten wissen willst guck auf die Uniform ist auf der brust aufgestickt, zumindest bei den Schutzpolizisten bei den Demo-Prügeltrupps natürlich nicht,


Wenn du ne dir ne Polizei Uniform bastelst, dann kannst du wegen Amtsanmaßung bis zu zwei Jahre in Knast, vielleicht noch zusätzlich wegen Verunglimpfung von Hohheitszeichen.



Und wenn schon Amtsanmaßung, dann das was spass macht Knöllchen verteilen und gleich abkassieren. :-)




Ähnlich wird es laufen, wenn man Typen verprügelt, die eine Uniform anhaben.
In manchen Polizeirevieren auf der Welt gibt es ganz schön rutschige Treppen, hat man so gehört da kann man leicht ausrutschen.

Schnueffler
12-01-2010, 07:26
Wenn du den Namen von den Polizisten wissen willst guck auf die Uniform ist auf der brust aufgestickt, zumindest bei den Schutzpolizisten bei den Demo-Prügeltrupps natürlich nicht,


Bei welcher Polizei ist denn der Name aufgestickt???

Mounty
12-01-2010, 12:22
Bei welcher Polizei ist denn der Name aufgestickt???


Würde mich auch mal interessieren...da kenn ich in Deutschland keine...

KlingonJake
12-01-2010, 12:44
ich weiss das in berlin jetzt sogar vom polizeipräsidenten die ausweispflicht(und damit das aufsticken der namen)demnächst pflicht werden soll...grundsätzlich denk ich aber, dass im moment die IMMER am längeren hebel sitzen. (hatte da mal ein einschneidendes erlebnis auf ner demo, wo der meine personalien haben wollte für seine dienstnummer[demosituation war kurz vor eskaltion].)zudem weiss kaum ein bürger um seine persönlichen rechte gegenüber der ordnungsmacht-egal, ob vorher oider nachher.

Hauser
12-01-2010, 12:47
zudem weiss kaum ein bürger um seine persönlichen rechte gegenüber der ordnungsmacht-egal, ob vorher oider nachher.

Das Problem ist eher die Rechte durchzusetzen. Wenn der Beamte sich weigert Name, Dienststelle etc. zu nennen wird es schwer Beschwerde einzulegen.
Ich finde man sollte das Ganze transparenter machen.

Allerdings kann ich es verstehen, wenn Polizisten nicht jedem frechen Rotzlöffel ihren Ausweis zeigen möchten.

KlingonJake
12-01-2010, 13:28
damals war ich 23, das war bei der demo als george bush in berlin war, die (demo)situation war halt kurz vorm eskalieren...im übrigen habe ich später in den nachrichten gesehen wie genau der polizist, mit dem ich dieses "gespräch" hatte, jmd. genau vor einer kamera weggekickt hat...

Kraken
12-01-2010, 13:35
Das Problem ist eher die Rechte durchzusetzen. Wenn der Beamte sich weigert Name, Dienststelle etc. zu nennen wird es schwer Beschwerde einzulegen.
Ich finde man sollte das Ganze transparenter machen.

Allerdings kann ich es verstehen, wenn Polizisten nicht jedem frechen Rotzlöffel ihren Ausweis zeigen möchten.

das kann ich auch verstehen...

allerdings standen sie bei mir schon an der haustüre(mitbewohner, der damals schon abgehauen ist, hat anscheinend stress gemacht, bevor er abgehauen ist) und wenn da ein fremder, bewaffneter mann an der tür steht und einlass verlangt will ich's dann doch genau wissen, man hört ja so sachen.....

heavenlybody
12-01-2010, 18:26
Ja, klar ist das suspekt. Aber es geht um das Szenario. Auf dem Klo fallen mir immer komische Fragen ein. Nehmen wir mal an, ich kann einen gefälschten indentifizieren.

Ich glaube du solltest dich etwas kürzer auf dem Klo aufhalten :rofl:

Lars´n Roll
12-01-2010, 18:58
und wenn da ein fremder, bewaffneter mann an der tür steht und einlass verlangt will ich's dann doch genau wissen, man hört ja so sachen.....

Ding-Dong

http://www.polizei.schleswig-holstein.de/internet/DE/Organisation/Landeskriminalamt/__bilder/lka-5-sek,property=poster.jpg

So nich, zeigen sie mir erstmal ihren Ausweis! :-§

King of Queens
12-01-2010, 19:17
Wieso? Die Polizisten kommen und wollen einen meiner Freunde mitnehmen, der kein Deutsch spricht. Ich renne hinterher und frage nach den Ausweisen, die sagen "lass uns mal in Ruhe, siehst du nicht, dass wir Polizisten sind?"

Sorry aber dieses Verhalten passt voll ins Klischée! Du hast überhaupt nichts zu melden, die haben ihre Gründe warum sie deinen Kumpel mitnehmen.
Mit deinem Verhalten ist Ärger vorprogrammiert. Funkst du denen noch drein ist das Hinderung einer Amtshandlung und du darfst deinen Kumpel begleiten, so einfach ist das..

Gruss KoQ

EDIT:
Gewisse Funktionäre der Verkehrspolizei tragen ein Namensschild, jedoch nur selten und nur jene, die den Kindergärtnern das korrekte "Über-die-Strasse-laufen" beibringen. Das Polizisten nicht angeschrieben sind ist gut so und soll so bleiben! Alles andere ist purer Schwachsinn!

Schnueffler
13-01-2010, 15:28
Ding-Dong

http://www.polizei.schleswig-holstein.de/internet/DE/Organisation/Landeskriminalamt/__bilder/lka-5-sek,property=poster.jpg

So nich, zeigen sie mir erstmal ihren Ausweis! :-§

Genau! Und treten sie sich erstmal ordentlich die Schuhe ab, bevor sie die Wohnung betreten!!!



EDIT:
Gewisse Funktionäre der Verkehrspolizei tragen ein Namensschild, jedoch nur selten und nur jene, die den Kindergärtnern das korrekte "Über-die-Strasse-laufen" beibringen. Das Polizisten nicht angeschrieben sind ist gut so und soll so bleiben! Alles andere ist purer Schwachsinn!
Ach so!

herrdeslichtes
13-01-2010, 15:40
habe noch nie erlebt das die polizei bevor sie irgendwas von einem wollen zumindest mehr oder minder freundlich sagen: z.b Polizei soundso ausweise bitte denke nicht das wenn sie eine uniform tragen und sagen das sie von der polizei sind, dir einen ausweis zusätzlich zeigen müssen. mal ganz abgesehn davon das du niemals einem polizisten gewalt androhen darfst.

nachdem die polizei mal kam habe ich mir auch die namen geben lassen... das lief ohne probleme.

Mäks
13-01-2010, 15:47
[QUOTE=Shinmen Takezo;2049607]Servo per amikeco QUOTE]

Ebenfalls IPA Mitglied? :)



Ansonsten ist die Frage nach einem Dienstausweis legitim. Allerdings hast du als einfacher Freund des Festgenommenen keine Parteistellung.
Wenn die Amtshandlung so abgelaufen ist, wie ich wohl befürchten muss, bist du aber selbst schuld. Jeder Beamte lässt mit sich reden, wenn das normal abläuft. Was war denn der Festnahmegrund, hmm?
Wärst du an einen Freund von mir geraten, hätte er dich ebenfalls nach dem SPG zur Beruhigung festgenommen, soviel steht mal fest :cool:

Androhung von Gewalt rate ich nicht. Hat mir gegenüber in meinem alten Job mal einer gemacht (2 Polizisten standen hinter ihm). War nicht so lustig für ihn. Für mich schon.
Bei der Polizei legst du dich mit den falschen an, soviel steht fest.

greetz

VanZan
13-01-2010, 17:36
Ding-Dong

http://www.polizei.schleswig-holstein.de/internet/DE/Organisation/Landeskriminalamt/__bilder/lka-5-sek,property=poster.jpg

So nich, zeigen sie mir erstmal ihren Ausweis! :-§

Darüber sollte man keine Witze machen, in bin mal nichts ahnend in so ein Kommando rein gelaufen als ich aus dem Haus gegangen bin. Ich habe mich noch nie so erschrocken wie in dem Moment.:ups:

Lars´n Roll
13-01-2010, 17:45
Es kann ja auch durchaus in die Hose gehen, wenn man sich erschreckt und nicht rechtzeitig einordnet, dass das Polizisten sind und nicht die Al-Aqsa-Brigaden oder so...

Bei der Fahnung nach diesem Zurwehme is ja auch mal jemand erschossen worden, weil er sich vor den bewaffneten Beamten erschreckt und den Polizisten die Tür vor der Nase zugeknallt hat - wobei das bei nem durchgeplanten Zugriff durch ein SEK sicherlich nicht passiert wäre.

King of Queens
13-01-2010, 18:30
War die Frage des Threadstellers überhaupt ernst gemeint? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen...

herrdeslichtes
18-01-2010, 12:58
War die Frage des Threadstellers überhaupt ernst gemeint? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen...

das kann ich mir sogar sehr gut vorstellen... wie die seinen kollegen mitnehmen und er die polizisten anpöpelt... vorallem mit ein bisschen alkohol... ihr müst euch mal mit nem polizisten unterhalten... was die alles erlebt haben... da bleibt euch die spucke weg.

King of Queens
20-01-2010, 20:04
Ja das der das macht kann ich mir auch vorstellen, und wie die ganze Szene vonstatten geht noch besser, ich durfts auch schon erleben.

Aber das die Frage: "darf ich das?" ernst gemeint war, das bezweifel ich...

Mr. Nice Guy
14-02-2010, 10:45
Das Thema ist für mich wieder richtig aktuell.

In meiner Stadt hängen überall in Bus und Bahn Fahndungsblätter aus, auf denen die Polizei warnt und sucht nach Verbrecher, die sich hier in meinem kleinen Örtchen als Polizisten ausgeben, mit Uniform und Leute überfallen. :mad:

Flitschbirne
14-02-2010, 16:27
Darf ich Polizisten, die durch ihre Uniform als solche zu erkennen sind (jedoch nicht sicher), Gewalt androhen, wenn sie sich weigern ihren Dienstausweis zu zeigen?

na klar ! du darfst ihnen sogar zwei lowkicks geben. einen auf bein und einen zum kopf, wenn sie zusammengesackt sind !!!

alter !!!! wie doofe fragen kann man eigentlich stellen ?

Robb
14-02-2010, 16:38
Dann darfst dich sv. Wenn vorher ruhig nüchtern und klaren Gedanken nach Dienstausweis und Dienstnummer gefragt hast. und nichts kam. Oder? So von Rechtlichen Seite her.

Immerfroh
14-02-2010, 16:44
http://chud.com/articles/content_images/5/robocop.jpg


Wie siehts denn bei dem aus?Der hat keine Uniform!

Sven K.
14-02-2010, 17:49
OK. Leute hört auf dummes Zeug und blöde Sprüche zu posten.
Wenn Euch irgendetwas stört braucht Ihr ja nicht zu antworten. :rolleyes:

Raging Bull
14-03-2010, 14:09
1. Bist Du kein Betroffener und somit entfällt jegliche Pflicht des Beamten Dir gegenüber irgendwelche Ausweise zu zeigen.

2. Nein, Du darfst ihn nicht mit Gewalt dazu bringen, Dir seinen Ausweis zu zeigen. Du dürftest sicherlich die Festnahme verhindern (versuchen), wenn es konkrete Hinweise gibt, dass es sich NICHT um Beamte handelt. Einfach nur weil es Dir nicht passt, dass sie deinen Kumpel mitnehmen wollen darfst Du keinem Polizisten Gewalt androhen.

Stelle Dir vor es würde jemand aus einer größeren Menge Menschen heraus verhaftet und JEDER EINZELNE Polizist wäre verpflichtet JEDEM EINZELNEN Anwesenden auf Verlangen den Ausweis vorzuzeigen...

Alephthau
15-03-2010, 02:26
1. Bist Du kein Betroffener und somit entfällt jegliche Pflicht des Beamten Dir gegenüber irgendwelche Ausweise zu zeigen.

Das stimmt NICHT!


2. Nein, Du darfst ihn nicht mit Gewalt dazu bringen, Dir seinen Ausweis zu zeigen. Du dürftest sicherlich die Festnahme verhindern (versuchen), wenn es konkrete Hinweise gibt, dass es sich NICHT um Beamte handelt. Einfach nur weil es Dir nicht passt, dass sie deinen Kumpel mitnehmen wollen darfst Du keinem Polizisten Gewalt androhen.

Sofern man davon ausgehen kann das es sich NICHT um Polizisten handelt darf man im Rahmen der Notwehr handeln bzw. nach 127.1 StPO vorgehen.

Du darfst dich auch gegen eine rechtswidrige Festnahme wehren bzw jemandem bei einer solche helfend zur Seite stehen, soetwas ist ebenfalls durch Notwehr gedeckt.

Nur ist nicht jede Festnahme die einem nicht passt rechtswidrig und man kann sich viel Ärger einhandeln wenn die Festnahme doch rechtens war! (Unrechtmäßige Festnahmen bzw solche wo man eingreifen dürfte sind zum Glück mehr als selten, unsere Beamten haben da doch eher das richtige Augenmaß! ;))


Stelle Dir vor es würde jemand aus einer größeren Menge Menschen heraus verhaftet und JEDER EINZELNE Polizist wäre verpflichtet JEDEM EINZELNEN Anwesenden auf Verlangen den Ausweis vorzuzeigen...

Spätestens wenn die Maßnahme vorbei ist hat der Beamte seinen Dienstausweis auf verlangen vorzuzeigen, dies gilt übrigens auch für die Uniformierten!

Gruß

Alef

Raging Bull
15-04-2010, 22:56
Das stimmt NICHT!


Das würde bedeuten, dass ich jederzeit, jeden Polizisten nach seinem Dienstausweis fragen kann und der ihn mir vorzeigen muss.

Frage: Wo ist das geregelt?

Extremer
15-04-2010, 23:15
Das würde bedeuten, dass ich jederzeit, jeden Polizisten nach seinem Dienstausweis fragen kann und der ihn mir vorzeigen muss.

Frage: Wo ist das geregelt?

Im Landesrecht und in den jeweiligen PDV (Polizeidienstvorschrift).

Aber man möge mich bitte belehren ist doch die Uniform nix weiter als ein Hemd, also keine Hoheitlichen Verbundenheiten, es wird meines Wissen erst Strafbar, wenn man die Abzeichen fälscht und anbringt.

Raging Bull
16-04-2010, 07:09
Im Landesrecht und in den jeweiligen PDV (Polizeidienstvorschrift).



Und die ist dahingehend bei allen 16 Bundesländern gleich?

kingoffools
16-04-2010, 09:51
Ja sicher darfst Du den Beamten Gewalt androhen...und wenn sie dann ihren Dienstausweis noch immer nicht zeigen wollen, kannst Du denen auch gerne versuchen auf die Mütze zu hauen..........allerdings mußt Du auch mit den Konsequenzen dieser Idiotie leben :dumm:

Franz
16-04-2010, 10:22
und wenn dein Kumpel dabei stiften geht bist du zusätzlich noch wegen Gefangenenbefreiung, Behinderung hoheitlicher Aufgaben und noch paar schöner Sachen fällig.
Lies beim Kacken in Zukunft Comics.

Kraken
16-04-2010, 10:32
Im Landesrecht und in den jeweiligen PDV (Polizeidienstvorschrift).

Aber man möge mich bitte belehren ist doch die Uniform nix weiter als ein Hemd, also keine Hoheitlichen Verbundenheiten, es wird meines Wissen erst Strafbar, wenn man die Abzeichen fälscht und anbringt.

Alleine ein grünes Hemd (die Uniform der dt. Polizei ist übrigens SEEEEHR hässlich;)) wird die Leute noch lange nicht dazu bringen, dich für nen Polizisten zu halten!

Imho gelten auch die Schulterklappen etc. als Abzeichen, und die Kappe die manche noch tragen. Dann wird's sense mit dem Gendarmenspiel:D

DocDog
16-04-2010, 10:56
@Kraken
Du hast aber schon mitbekommen, dass hier mittlerweile neue Uniformen unterwegs sind?

@kingoffools
;):D

Der Dienstausweis MUSS NICHT vorgezeigt werden. Lediglich, wenn es situationsbedingt möglich ist, sprich die Lage es zulässt. Und das entscheidet nicht das Gegenüber ;)

Aber solche "Spassvögel" gibt es in der Tat - "Man kan ja alles fälschen, blabla"
Und das Schlimmste ist, dass Leute aus solchen Foren mit "erlerntem Halbwissen" dann in realen Situationen unnötigen Ärger provozieren.

Flöchen
16-04-2010, 10:57
Lies beim Kacken in Zukunft Comics.

:megalach:

DocDog
16-04-2010, 11:01
@Franz
Gute Idee, aber: Schon mal jemanden erlebt, der auf einem Superman-Comic geschlafen hat!? :D Die fühlen sich dann auf einmal auch unbesiegbar - also am besten beim Kacken einfach nur kacken, wenn man damit nicht umgehen kann :p

Zunte
16-04-2010, 11:04
Scheints wohl wirklich zu geben

Interlaken BE: Drei mögliche falsche Polizisten aus Rumänien angehalten - Polizeimeldungen Schweiz (http://www.polizeibericht.ch/ger_details_17092/Interlaken_BE_Drei_moegliche_falsche_Polizisten_au s_Rumaenien_angehalten.html)

Der Bericht ist schon etwas älter. (Den entdeckte ich, als ich auf Reaktion zu Krakens Kommentar zu deutschen Uniformen, nach Schweizer Polizeiuniformen Googlen wollte um ihn mit eigenen Waffen zu schlagen :p)

ilyo
16-04-2010, 11:15
Im Landesrecht und in den jeweiligen PDV (Polizeidienstvorschrift).


Im PolG BaWü existiert so eine Pflicht nicht. In Bayern zugegebenermaßen schon.
Und bei den Dienstvorschriften muss man sich fragen, (a) ob die nicht einfaches Innenrecht sind und (b) ein Verstoß überhaupt irgendwelche Konsequenzen für die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme hat.
Zweiteres muss man sich ohnehin immer fragen.

Tagtraum
16-04-2010, 11:17
Gewalt androhen darf man auch "normalen" Leuten nicht. Die Polizei verklagen weil sie was falsch gemacht haben kann man, sitzt aber immer am kürzeren Hebel.

Die meisten Polizisten (wenn sie nicht grad die Obermacker sind), sagen ihre Namen auf Nachfrage. Vielleicht nicht wenn man sie anpöbelt, aber auf sachliche, ruhige Nachfrage. Soweit ich weiss müssen in der Schweiz uniformierte Polizisten keinen Dienstausweis zeigen, nur Polizisten in zivil müssen das. Namensschilder haben in der Regel nur Büro-Polizisten.

BämBäm
16-04-2010, 11:21
Also in meiner alten Heimatstadt gab es einen Tag im Jahr, da hat sich die Autoschrauberszene an einer Ausfallstrasse getroffen um ihre Prollschleudern vorzuführen inklusive Rennen fahren usw.
Fand die Polizei und die Stadt verständlicherweise nicht so lustig. Als dann dieser Tag mal wieder anstand, hat die Polizei alle Leute die in Richtung dieser Ausfallstrasse unterwegs waren kontroliert und allen, deren Auto auch nur ein wenig getunt war (Alufelgen reichten da schon) Platzverweise erteilt.

Dumm nur das da auch Leute drunter waren die an dieser besagten Strasse gewohnt haben oder ganz woanders hinwollten, was der Polizei aber egal war. Die haben geklagt und das Gericht hat alle Platzverweise wieder eingesammelt.

Um wieder den Bezug zum Thread aufzunehmen, nach der Definition der Paragraphen zuvor (Widerstand gegen die Staatsgewalt), hätte man sich ja dann ja in jedem Fall auch direkt wiedersetzen können.

DocDog
16-04-2010, 11:28
@BämBäm
Platzverweise sind zeitlich und örtlich begrenzt. Wer will da so schnell geklagt haben, dass ein Gericht "die wieder einsammelt"!? :rolleyes:

@Alef
Und das nur dem Betroffenen ggü. ;)

Kraken
16-04-2010, 11:35
Scheints wohl wirklich zu geben

Interlaken BE: Drei mögliche falsche Polizisten aus Rumänien angehalten - Polizeimeldungen Schweiz (http://www.polizeibericht.ch/ger_details_17092/Interlaken_BE_Drei_moegliche_falsche_Polizisten_au s_Rumaenien_angehalten.html)

Der Bericht ist schon etwas älter. (Den entdeckte ich, als ich auf Reaktion zu Krakens Kommentar zu deutschen Uniformen, nach Schweizer Polizeiuniformen Googlen wollte um ihn mit eigenen Waffen zu schlagen :p)

Blaues Hemd und schwarze Hose..... vs. sanbraunes Hemd und gäggi-graue Hose ;)

http://www.polizeiteam.de/Uniformen/images/BY/Polizisten.gif

vs

http://3.bp.blogspot.com/_kkGzJmFu4Mg/R76knkiEP7I/AAAAAAAAAKE/pLEXXkBnACw/s320/Polizeiuniform-Einsatzuniform_herren_III.jpg

Mir persönlich gefallen auch die Einsatzwagen besser, silbern mit orangenen Leuchtstreifen... .fällt viel mehr auf:

http://www.trustedwatch.de/cms/images/content/fahndung/l/polizei_schweiz.jpg


P.S. Die deutsche Polizei scheint ja tatsächlich neue Uniformen zu kriegen:ups: Die sind echt schick! Sehen VIIEEEL besser aus, als die alten!

vinz
16-04-2010, 11:37
Ich hätte auch mal eine relativ einfache Frage, vielleicht kann sie jmd. beantworten der mal bei der Polizei war o.Ä.

Darf ein Polizist alleine (d.h. ohne Kollege der ihn absichert) eine Verkehrskontrolle oder sonstiges durchführen, sprich kleinere Untersuchungen?

Gibt es dazu polizeiinterne Richtlinien oder Gebote?

Danke.

DocDog
16-04-2010, 11:44
@Kraken
Als Du damals bei uns zu Besuch warst, hatte ich die neue Uniform schon einpaar Tage länger ;) Ist also nicht gaaaanz so neu - allerdings auch noch nicht flächendeckend eingeführt :(

Und silberblaue Dienstwagen sehen ja wohl mal richtig schick aus.

@vinz
Ja, darf er. Und polizeiinterne Richtlinien sind nicht umsonst polizeiINTERN :)

vinz
16-04-2010, 11:51
@vinz
Ja, darf er. Und polizeiinterne Richtlinien sind nicht umsonst polizeiINTERN :)

Ich will aber diese Information gegen sie verwenden. :D

Kraken
16-04-2010, 11:55
@Kraken
Als Du damals bei uns zu Besuch warst, hatte ich die neue Uniform schon einpaar Tage länger ;) Ist also nicht gaaaanz so neu - allerdings auch noch nicht flächendeckend eingeführt :(

Und silberblaue Dienstwagen sehen ja wohl mal richtig schick aus.


Echt? Ned schlecht, das war ja:gruebel:... 2008 oder?

Und ja, silbergraue BMW 5er mit leuchtorangen Streifen machen echt Eindruck:D:)

Gibts auch als Volvo..... Und ein Polizeiposten bei mir in der Gegend hat sich als Dienstwagen nen VW newBeetle angeschafft.... die sind echt angeschmiert;):D


Eben, mir gefällt irgendwie die Ausrüstung der CH-Polizei einfach besser, ist aber wohl Geschmackssache.... und evt. spielt auch ein wenig stolz mit:D

Hatte aber bisher (holz anfassen) mit der dt. Polizei nur gute Erfahrungen gemacht, scheinen mir SEHR kompetent zu sein:)

Schnueffler
16-04-2010, 12:13
Hatte aber bisher (holz anfassen) mit der dt. Polizei nur gute Erfahrungen gemacht, scheinen mir SEHR kompetent zu sein:)

Schleimer!

Kraken
16-04-2010, 12:21
Ich möchte ja auch, dass das so bleibt ;)

Sonst steht bei der nächsten Einreise auf einmal jemand an der Grenze und sagt:

"aha, der petr ha, kraken aussem kkb, ne..... haben gehört, hättest über deutsche polizei gelästert, wa? na, dann sperrma dich gleich mal ein!"

:D

Schnueffler
16-04-2010, 12:22
Das geht auch so! ;)

DocDog
16-04-2010, 12:29
@Kraken
Wenn wir uns das nächste Mal sehen, bring ich Dir einpaar schöne Armreife mit. Dann handeln wir das gleich vor Ort ab :p Mal schauen, ob Du verschnürt noch grabbeln kannst.

Ich bin nett: Lieber Metall oder Plastik!? :D

Zunte
16-04-2010, 12:34
mich wundert dass keiner der Artikel kommentiert den ich gepostet habe:ups:

BämBäm
16-04-2010, 12:44
@BämBäm
Platzverweise sind zeitlich und örtlich begrenzt. Wer will da so schnell geklagt haben, dass ein Gericht "die wieder einsammelt"!? :rolleyes:

@Alef
Und das nur dem Betroffenen ggü. ;)

Ja ist klar , im nachhinein natürlich. Mit eingesammelt meinte ich das das Gericht die Praxis für ungültig erklärt hat.

Kraken
16-04-2010, 12:54
Das geht auch so! ;)

So muss man mit diesen Schweizern umgehen :mad:

;D


@Kraken
Wenn wir uns das nächste Mal sehen, bring ich Dir einpaar schöne Armreife mit. Dann handeln wir das gleich vor Ort ab :p Mal schauen, ob Du verschnürt noch grabbeln kannst.

Ich bin nett: Lieber Metall oder Plastik!? :D

Am liebsten solche, sind glabe ich die Standartasrüstung der dt-Polizei:

http://media.relaxdays.de/artikel/10010227/large1.jpg


Harrharr:D

Ich bewege mich glaube ich auf GAAAANZ dünnem Eis langsam;) Jetzt fehlt nur noch flöchen, dann bin ich endgüktig geratzt:o

Krümel2
16-04-2010, 13:21
namensschilder haben in der regel nur büro-polizisten.

nö.

Extremer
16-04-2010, 14:35
Im PolG BaWü existiert so eine Pflicht nicht. In Bayern zugegebenermaßen schon.
Und bei den Dienstvorschriften muss man sich fragen, (a) ob die nicht einfaches Innenrecht sind und (b) ein Verstoß überhaupt irgendwelche Konsequenzen für die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme hat.
Zweiteres muss man sich ohnehin immer fragen.

Warum spielt die Rechtmäßigkeit eine Rolle, egal ob er eine Plastikarte mit seiner Dienstnummer hat oder nicht, spielt erstmal gar keine Rolle, man macht dass was der Polizist sagt, wird er unfreundlich oder man hat das Gefühl das hier etwas nicht koscher ist, kann man 2 Sachen machen, Rechtsanwalt beraten lassen und ggf eine Beschwerde einreichen. 2. sich direkt an den handelnden Polizisten wenden und fragen was sache ist! Aber alles hinterher, wird eine Amtshandlung vollzogen läuft es nach den Spielregeln der Polizisten, basta!

Ich finde es immer wieder lustig wie manche Leute mit Rechten und Pflichten umgehen, hier den Polizisten jede kleinigkeit anhängen, aber dann besoffen Autofahren und eine dümmere Ausrede nach der anderen rausziehen und sich dann über die Polizei herziehen die ja keine Namensschilder tragen und gefälligst was anderes machen sollen.

Also manchmal :rolleyes:

kingoffools
16-04-2010, 15:38
Und manche Polizistinnen verhauen so einfach Fußballspielerinnen......also Sachen gibt´s :D

Flöchen
16-04-2010, 15:41
Ich bewege mich glaube ich auf GAAAANZ dünnem Eis langsam;) Jetzt fehlt nur noch flöchen, dann bin ich endgüktig geratzt:o

:aufsmaul:

:p


Und manche Polizistinnen verhauen so einfach Fußballspielerinnen......also Sachen gibt´s :D

jau, hab ich gestern auch gelesen und mich weggeschmissen... das nennt man mal kundenorientiertes einsatztraining! :D

Alephthau
16-04-2010, 15:53
Hi,

Hab dazu so auf die Schnelle noch das gefunden:


Uniformierte Polizeivollzugsbeamte sind durch ihre Dienstkleidung ausgewiesen, wie bereits karl.may korrekt ausführte. Polizeivollzugsbeamte in ziviler Kleidung haben sich zu Beginn ihres Einschreitens durch ihre Dienstmarke oder den Dienstausweis zu legitimieren. In beiden Fällen - uniformiert oder zivil - haben Polizeivollzugsbeamte auf Verlangen den Dienstausweis vorzuzeigen, ggf. zusätzlich zur Dienstmarke. Dabei wird vorausgesetzt, dass es zuvor zu einer Situation oder einem Verhalten gekommen ist, wodurch dieses Verlangen begründet wird. Einer „Dienstausweiskontrolle“ ohne konkreten Anlass müssen Polizeivollzugsbeamte nicht nachkommen, hier gilt der Nachweis durch die Uniform bzw. die Dienstmarke. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Vorzeigen des Dienstausweises auf Verlangen sind Situationen, in denen die Amtshandlung dadurch erschwert oder gefährdet wird. Dann muss der Dienstausweis oder die Dienstmarke zunächst nicht vorgezeigt werden – auch nicht auf Verlangen. Dieses ist situationsbedingt insbesondere bei Einsätzen der Fall, in denen geschlossene Polizeieinheiten eingesetzt sind, also beispielsweise dem Aufzug unter freiem Himmel (Demonstration). Sobald die Amtshandlung das Vorzeigen der Dienstmarke oder des Dienstausweises zulässt, ist dieses nachzuholen. Dieses ergibt sich aus den jeweiligen Polizeidienstvorschriften.

- Rönner -

-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 29.03.2007 23:09:24

Ausweispflicht von Polizeibeamten 4 Strafrecht Forum 123recht.net (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=84618&page=4&ccheck=1)

In jedem Bundesland wird es so eine Regelung geben! ;)

Gruß

Alef

Raging Bull
16-04-2010, 19:54
Na Alef, da sind wir doch auf einer Linie ;)

rockyfighter
19-04-2010, 09:19
Hab jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber hab bezüglich Dienstausweis noch eine Frage, weil mir kürzlich folgendes passiert ist:

Bei einer Verkehrkontrolle war ich mit einer (uniformierten) Polizistin konfrontiert, die sehr unhöflich war, und ich stand kurz davor, ihren Dienstausweis zu verlangen, um eventuel eine Beschwerde einzureichen. Frage: Muss die Beamtin in so einem Fall den Dienstausweis vorzeigen, wenn ich als Autofahrer danach verlange?

BämBäm
19-04-2010, 09:45
Warum spielt die Rechtmäßigkeit eine Rolle, egal ob er eine Plastikarte mit seiner Dienstnummer hat oder nicht, spielt erstmal gar keine Rolle, man macht dass was der Polizist sagt, wird er unfreundlich oder man hat das Gefühl das hier etwas nicht koscher ist, kann man 2 Sachen machen, Rechtsanwalt beraten lassen und ggf eine Beschwerde einreichen. 2. sich direkt an den handelnden Polizisten wenden und fragen was sache ist! Aber alles hinterher, wird eine Amtshandlung vollzogen läuft es nach den Spielregeln der Polizisten, basta!



Find ich absolut inakzeptabel. Wieso sollte ich den "Schaden" erstmal hinnehmen und im nachhinein darauf hoffen das ich vielleicht Recht bekomme.
Was ist denn z.B wenn ich mit Sicherheit weiß das ich im Recht bin oder wenn die Amtshandlung oppressiven oder schikanösen Charakter hat ?

ilyo
19-04-2010, 20:15
Warum spielt die Rechtmäßigkeit eine Rolle, egal ob er eine Plastikarte mit seiner Dienstnummer hat oder nicht, spielt erstmal gar keine Rolle, man macht dass was der Polizist sagt, wird er unfreundlich oder man hat das Gefühl das hier etwas nicht koscher ist, kann man 2 Sachen machen, Rechtsanwalt beraten lassen und ggf eine Beschwerde einreichen. 2. sich direkt an den handelnden Polizisten wenden und fragen was sache ist! Aber alles hinterher, wird eine Amtshandlung vollzogen läuft es nach den Spielregeln der Polizisten, basta!

[der Rest ist sinnlos]


Die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Polizeimaßnahme ist erstmal absolut berechtigt und kann schnell geklärt werden; auch ohne Verweise auf besoffene Autofahrer.
Wenn du nocheinmal liest, wirst du auch feststellen, dass es hier auch gar nicht um besoffene oder nüchterne Autofahrer geht oder darum, einem Polizisten irgendetwas anzuhängen.

Nachdem man die Frage der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme geklärt hat, kann man immernoch dranhängen, dass es hierzulande nuneinmal so ist, dass Polizeimaßnahmen nicht suspendiert werden können, ob es einem passt oder nicht (steht übrigens auch in meinem ersten posting, das du zitiert hast. Es gibt also keinen Grund sich künstlich aufzuregen)

Verständnis ist immer eine bessere Wahl, als "gehorche dem Typen in Uniform"; insbesondere, weil die Typen in Uniform selbst nur in den seltensten Fällen wirklich Ahnung vom Recht haben.



Find ich absolut inakzeptabel. Wieso sollte ich den "Schaden" erstmal hinnehmen und im nachhinein darauf hoffen das ich vielleicht Recht bekomme.
Was ist denn z.B wenn ich mit Sicherheit weiß das ich im Recht bin oder wenn die Amtshandlung oppressiven oder schikanösen Charakter hat ?
Ist eine politische Entscheidung. Effektivität der Exekutive muss gewahrt bleiben. Schikanöse Übergriffe halten sich auch absolut im Rahmen, so dass hieran nicht gerüttelt wird.

Extremer
20-04-2010, 22:38
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Polizeimaßnahme ist erstmal absolut berechtigt und kann schnell geklärt werden; auch ohne Verweise auf besoffene Autofahrer.
Wenn du nocheinmal liest, wirst du auch feststellen, dass es hier auch gar nicht um besoffene oder nüchterne Autofahrer geht oder darum, einem Polizisten irgendetwas anzuhängen.

Nachdem man die Frage der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme geklärt hat, kann man immernoch dranhängen, dass es hierzulande nuneinmal so ist, dass Polizeimaßnahmen nicht suspendiert werden können, ob es einem passt oder nicht (steht übrigens auch in meinem ersten posting, das du zitiert hast. Es gibt also keinen Grund sich künstlich aufzuregen)

Verständnis ist immer eine bessere Wahl, als "gehorche dem Typen in Uniform"; insbesondere, weil die Typen in Uniform selbst nur in den seltensten Fällen wirklich Ahnung vom Recht haben.


:rolleyes: ich hab mich nicht aufgeregt ;)

1. Muss ich kein Verständniss aufbringen sondern Respekt, den mein Verständniss reicht nicht soweit das man an einem Abend in 2 Polizeikontrollen kommt, was hier ab und an mal pasieren kann ;)
Geschweige den reicht das Verständnis der meisten was wirkliche Polizeiarbeit bedeutet. Deshalb Respekt anstatt Verständniss

2. Glaube ich sehr wohl das die Polizisten wissen was sie dürfen und was nicht.