wie weit darf man gehen [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : wie weit darf man gehen



julimio
12-01-2010, 16:14
beispiel man läuft nachts durch die straßen mit freunden, plötzlich wird man von mehreren angegriffen manche mit messer manche ohne. ich als kampfsportler, wie weit dürfte ich gehen? und darf ich meinen freunden zur hilfe kommen oder muss ich mich raushalten? ich meine neulich gelesen zu haben, dass es ja dieses selbsverteidigungsrecht gibt, also man wird angegriffen und verteidigt sich und man kann nicht angeklagt werden, ich meine aber gelesen zu haben, dass das für kampfsportler nicht gilt dieses gesetz. also meine frage, darf ich mich ganz normal verteidigen ohne irgendetwas befürchten zu müssen?
danke für eure antworten
julimio:-)

Draconic
12-01-2010, 16:24
Ich kenne mich zwar nicht haargenau mit den ganzen Gesetzen aus, aber ganz ehrlich? Wenn dich jemand mit einem Messer bedroht, dann sollte es dir egal sein, ob du mit einer Strafe rechnen musst. Es geht um dein Leben. Außerdem ist es wurst, ob du Kampfsportler bist oder nicht. Wenn du beweisen kannst, dass es Notwehr war, dann kann dir auch nichts passieren. Warum sollte jemand, der Kampfsport betreibt, doppelt bestraft werden? Sprich durch einen Angriff und durch eine gerichtliche Strafe? Das wäre totaler Schwachsinn und würde denke ich mal gegen deine Menschenrechte verstoßen. Ich sage nur Eigenschutz und Unversehrtheit :p
Und warum solltest du nur zuschauen, wenn deine Freunde bedroht werden?^^
Zivilcourage ist kein Gesetzesbruch oder irre ich mich da?
Aber zu deinem Beispiel, wenn man von mehreren Typen bedroht wird: Da bringt dir auch kein Kampfsport was. Da hilft nur die Beine in die Hand nehmen und verduften :D
Ich hoffe ich konnte dir helfen,
Draconic

vinz
12-01-2010, 17:06
Als Kampfsportler ist es einem grundsätzlich untersagt sich zu verteidigen, und, das wissen nur wenige, das gilt auch für Notwehrsituationen!
Also hilf lieber deinen Freunden nicht, das könnte übel ausgehen.

Hab sogar mal von einer modernen Kriesgführungstaktik gehört bei der man die feindlichen Soldaten einfach zu Kampfsportlern erklärt und dann dürfen die sich nicht mehr wehren.

Matsuda
12-01-2010, 17:15
ich stimme da Draconic voll zu!!

gesetze sind für alle gültig und das ist auch gut so!

und warst du jemals in dner situation in der dich jemand abstechen wollte??
glaub mir wenn du dich drin befindest hast du garnich die zeit an sowas zu denken!
versuch ersma da lebend und ohne messer zwischen den rippen rauszukommen.
das ist eindeutig das wichtigste. egal mit welchen mitteln!

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 17:25
Als Kampfsportler ist es einem grundsätzlich untersagt sich zu verteidigen, und, das wissen nur wenige, das gilt auch für Notwehrsituationen!
Also hilf lieber deinen Freunden nicht, das könnte übel ausgehen.

Hab sogar mal von einer modernen Kriesgführungstaktik gehört bei der man die feindlichen Soldaten einfach zu Kampfsportlern erklärt und dann dürfen die sich nicht mehr wehren.


:D:D:D Sehr Geil!!!!

Wanchai
12-01-2010, 17:32
Als Kampfsportler ist es einem grundsätzlich untersagt sich zu verteidigen, und, das wissen nur wenige, das gilt auch für Notwehrsituationen!
Also hilf lieber deinen Freunden nicht, das könnte übel ausgehen.

Hab sogar mal von einer modernen Kriesgführungstaktik gehört bei der man die feindlichen Soldaten einfach zu Kampfsportlern erklärt und dann dürfen die sich nicht mehr wehren.

Lol!!!:D

*Lars*
12-01-2010, 17:36
also meine frage, darf ich mich ganz normal verteidigen ohne irgendetwas befürchten zu müssen?


VIelleicht haut er zurück, aber sonst keine Gefahr :D

Es ging mal das Gerücht um, das KK als Waffen gelten und deshalb vorher ankündigen müssten, wenn sie sich verteidigten. Ist aber Bullshit. Vor dem Gesetz ist es völlig egal, wie Dein Hobby aussieht.

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 17:39
Es ging mal das Gerücht um, das KK als Waffen gelten und deshalb vorher ankündigen müssten, wenn sie sich verteidigten. Ist aber Bullshit. Vor dem Gesetz ist es völlig egal, wie Dein Hobby aussieht.

Würd ich so nicht sagen! Der Richter wird evtl. von Dir erwarten das Du hättest wissen müssen was Du mit diversen Techniken anrichten kannst!!
Muss aber nicht so sein!

Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!!! :D

*Lars*
12-01-2010, 17:42
Ich sprach vom Gesetz, nicht von richterlicher Rechtsprechung ;)

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 17:48
Ich sprach vom Gesetz, nicht von richterlicher Rechtsprechung ;)

Achso..............

Ist nur Doof das der Richter die Gesetze so auslegt wie er es meint, dass es richtig sei !!!

*Lars*
12-01-2010, 17:50
Es nutzt einfach nicht jemanden einzureden, er dürfe sich nicht verteidigen... lt. Gesetz hat er dieses Recht. Über mehr muss man nicht nachdenken als normaler Mensch.

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 17:54
Es nutzt einfach nicht jemanden einzureden, er dürfe sich nicht verteidigen... lt. Gesetz hat er dieses Recht. Über mehr muss man nicht nachdenken als normaler Mensch.
Ist richtig!!
Aber das Böse erwachen kann halt darauf folgen!

*Lars*
12-01-2010, 17:59
Ist richtig!!
Aber das Böse erwachen kann halt darauf folgen!

besser als tot im Straßenrand zu liegen oder?

Oder könnt ihm natürlich auch gerne vermitteln, dass er sich am besten zusammenschlagen lassen sollte, weil ja vielleicht ein Richter die Situation anders beurteilen könnte.....

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 18:02
besser als tot im Straßenrand zu liegen oder?



Stimmt wiederrum!!

Aber wenn Du mal den post vom TE liest, fragt er nach folgen.......... diese hab ich genannt bzw. angedeutet!!!

*Lars*
12-01-2010, 18:05
Stimmt wiederrum!!

Aber wenn Du mal den post vom TE liest fragt er nach folgen.......... diese hab ich genannt bzw. angedeutet!!!

Nein. Seine Frage war, ob für ihn als KK andere Gesetze gelten oder ob er sich wie jeder ganz normal verteidigen darf. Und das darf er.

"ich meine aber gelesen zu haben, dass das für kampfsportler nicht gilt dieses gesetz. also meine frage, darf ich mich ganz normal verteidigen ohne irgendetwas befürchten zu müssen?"

Grundlegend: Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Wie die Entscheidung vor Gericht ausgeht, hängt vom Richter ab und nicht von "für KK andersgeltende Gesetze".

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 18:06
also meine frage, darf ich mich ganz normal verteidigen ohne irgendetwas befürchten zu müssen?
danke für eure antworten
julimio:-)

ohne Worte...........:rolleyes:

heavenlybody
12-01-2010, 18:10
Es gibt schon den Thread - "milde" SV-Techniken (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/milde-sv-techniken-106850/), der dieses Thema behandelt.

Ich empfehle die zwei Threads zusammenzulegen oder wie auch immer.

Falls nicht, dann hier ein paar Links zu dem Thema:
http://www.msk-bochum.de/notwehr.html
14. Notwehr [VorlAT] (http://209.85.129.132/search?q=cache:8pvaEjbnpugJ:heinrich.rewi.hu-berlin.de/materialien/strafAT/14-rechtswidrigkeit-notwehr.doc+Pr%C3%BCfschema+%C2%A7+32+StGB&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de)

*Lars*
12-01-2010, 18:14
Gesetz: er darf sich verteidigen. Damit hat er nichts zu befürchten.

Was Du meinst, ist die individuelle Auslegung durch einen Richter, ob das, was er tat, noch unmittelbar zur Selbstverteidigung gehört. Außerdem hat er - wie ich schon erwähnte - gefragt, ob für ihn andere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten. Und die gelten für ihn nicht. Er hat - auch als KK - wie jeder andere Mensch das Recht, sich selbst zu verteidigen.

Ich frag mich immer, warum Leute SV Systeme trainieren, wenn sie online nix weiter zu tun haben als 16jährigen Angst zu machen, dass sie u.U. mit Sanktionen rechnen müssen und sich deshalb nicht verteidigen sollten / dürften. Gerade Dein System lehrt doch den Erstschlag und befindet sich da in rechtlicher Grauzone und geht mit diesem Thema weitaus verantwortungsloser um als andere SV Systeme.

moE.
12-01-2010, 18:20
ich glaub schon das du dich wehren darfst!
ich meine was will den der richter sagen?
du hättest ihm was brechen können oder was?!

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 18:21
Gesetz: er darf sich verteidigen. Damit hat er nichts zu befürchten.

Was Du meinst, ist die individuelle Auslegung durch einen Richter, ob das, was er tat, noch unmittelbar zur Selbstverteidigung gehört. Außerdem hat er - wie ich schon erwähnte - gefragt, ob für ihn andere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten. Und die gelten für ihn nicht. Er hat - auch als KK - wie jeder andere Mensch das Recht, sich selbst zu verteidigen.

Ich frag mich immer, warum Leute SV Systeme trainieren, wenn sie online nix weiter zu tun haben als 16jährigen Angst zu machen, dass sie u.U. mit Sanktionen rechnen müssen und sich deshalb nicht verteidigen sollten / dürften. Gerade Dein System lehrt doch den Erstschlag und befindet sich da in rechtlicher Grauzone und geht mit diesem Thema weitaus verantwortungsloser um als andere SV Systeme.

Was die Individuelle Auslegung des Richters ist, ist eben der Springende Punkt!!
Es könnte z.B passieren das der Richter dir den §32 Notwehr gibt aber den §33 Überschreitung der Notwehr wiederrum nicht, weil du als Kampfsportler hättest wissen müssen wann Schluß ist!
Ich habe niemandem geraten sich nicht zu verteidigen!!
Habe nur gesagt wie es kommen kann!!

Jeder soll sein Recht auf Körperliche Unversertheit waren!!!! Wenns sein muss auch mit allen Mitteln!!!

*Lars*
12-01-2010, 18:28
Was die Individuelle Auslegung des Richters ist, ist eben der Springende Punkt!!

ist eben nicht der Punkt, weil er nach den gesetzlichen Gegebenheiten gefragt hat ;)
Und gibt es Gesetze, die KK/KS anders beurteilen als nicht-KK/KS? Nein. Jeder Mensch hat das gleiche Recht. Und steht damit der gleichen richterlichen Willkür gegenüber ;) Damit gibt es aber nicht 2 Gesetze. Das ist der Punkt.
Und seine Frage war ja, ob der Notwehrparagraph für ihn als KK/KS nicht gilt (!). Und er gilt für ihn wie für jeden anderen Menschen auch.

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 18:34
Der Fall wurde hier auch schon diskutiert!!!

Prozess in München - Opfer oder Täter? - München - sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/)

Er hat auch in Notwehr gehandelt!! Nu sitzt er im Knast :cool:

*Lars*
12-01-2010, 18:40
Och, und der war KK und deshalb durfte er sich nicht verteidigen? Das ist eine ganz neue Sicht auf den Fall ;) Und nein, auch wenn der Richter in dem Fall fragwürdig entschieden hat, gibt es kein Gesetz, das sich ein Kampfsportler/künstler raushalten müsse. Dir scheint die ganze Fragestellung des TE unklar zu sein....ich hab jetzt aber Feierabend.

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 18:45
Och, und der war KK und deshalb durfte er sich nicht verteidigen? Das ist eine ganz neue Sicht auf den Fall ;) Und nein, auch wenn der Richter in dem Fall fragwürdig entschieden hat, gibt es kein Gesetz, das sich ein Kampfsportler/künstler raushalten müsse. Dir scheint die ganze Fragestellung des TE unklar zu sein....ich hab jetzt aber Feierabend.

Liest Du auch manchmal was ich schreibe??

Im Grunde hab ich alles relevante gesagt!!

Effektiver-Selbstschutz
12-01-2010, 18:57
Hab hier noch einen Interessanten Link zum Thema gefunden der eigentlich alles schlüssig erklärt!!

+++ Selbstverteidigung (http://www.manus-kampfsport.de/sport-informationen/selbstverteidigung.html)

VanZan
12-01-2010, 19:02
Arme und Beine werden als Waffen gewertet.
Der Mond ist aus Käse.
Die Erde eine Scheibe, und der Klapperstorch bringt die Babys.

Jin Rho
12-01-2010, 19:12
Es gibt kein Gesetz was Kampfsportler, in Notwehrsituationen, benachteiligt.
Allerdings ist es wirklich so das viele Richter und Staatsanwälte, teilweise fern von jeder Realität, ihre Vorurteile mit einfließen lassen.
Betrifft nicht nur Kampfsportler sondern auch das Aussehen odre die Arbeit der Person.
Wenn man dem Richter dies nicht nachweisen kann hat man einen Scheiß. Bleibt nur noch die nächste Instanz und die hoffnung auf einen Vernünftigen Richter.
Durfte in dieser hinsicht einige, negative Erfahrungen sammeln.

mare09
12-01-2010, 19:12
Ihr habt beide das relevante gesagt und redet jetzt aber aneinander vorbei :D


@ Topic: Für dich gelten die gleichen Regeln wie für andere auch, greift dich jemand an, darfst dich verteidigen.
Greift jemand deine Freund an darfst du Ihnen helfen, Zivilcourage wird ja grad eh ganz groß propagiert, zumindest in der Stadtbahn in Hannover ^^

Darfst halt nur nicht die Notwehr überschreiten z.B. der Gegner liegt bewusstlos am Boden und du tritts weiter auf ihn ein.

Hauser
12-01-2010, 19:12
Hab hier noch einen Interessanten Link zum Thema gefunden der eigentlich alles schlüssig erklärt!!

+++ Selbstverteidigung (http://www.manus-kampfsport.de/sport-informationen/selbstverteidigung.html)

Noch nie so einen Schwachsinn gelesen.

Adlerklaue
12-01-2010, 19:20
beispiel man läuft nachts durch die straßen mit freunden, plötzlich wird man von mehreren angegriffen manche mit messer manche ohne. ich als kampfsportler, wie weit dürfte ich gehen? und darf ich meinen freunden zur hilfe kommen oder muss ich mich raushalten? ich meine neulich gelesen zu haben, dass es ja dieses selbsverteidigungsrecht gibt, also man wird angegriffen und verteidigt sich und man kann nicht angeklagt werden, ich meine aber gelesen zu haben, dass das für kampfsportler nicht gilt dieses gesetz. also meine frage, darf ich mich ganz normal verteidigen ohne irgendetwas befürchten zu müssen?
danke für eure antworten
julimio:-)

Ich lach mich gleich tot. Oder soll ich eher heulen?:rolleyes:

Typische Frage eines 16jährigen Jackie Chan-Film Geschädigten:D. Nicht böse gemeint, war auchmal etwas realitätsfremd in SV Hinsicht in dem Alter, wie viele andere auch.;)

Wenn du jetzt schon Angst hast, dich zu verteidigen, aufgrund eventueller, späterer gerichtlicher Probleme, was machst du dann erst, wenn du in dieser äusserst lebensbedrohlichen und vermutlich beängstigenden Situation bist?

Vermutlich heulend sterben!
Oder voller Selbstüberschätzung irgendeinen Flugtritt probieren und dich dabei einer unfreiwilligen Beschneidung unterziehen.:ups:

Wenn du ein "Kämpfer" bist und über ein Mindestmaß an gesundem Meschenverstand und Rechtsempfinden verfügst, stellt sich diese Frage nicht wirklich.

Wenn du von mehreren Leuten, mit und ohne Messer, angegriffen wirst, kannst du froh sein, wenn du irgendwie da lebend raus kommst.

Da heisst es absolut Amoklaufen und abhauen oder wie es sich halt ergibt.

Auf jeden Fall alles geben. Mit oder ohne Waffen.

Deine Frage hört sich eher so an, als ob du davon ausgehst, dass du aufpassen müsstest, niemanden ernsthaft zu verletzten, mit deiner Superkampfkunst.:rolleyes:

Achja, wenn deine Freunde mit Messern "wirklich" angegriffen werden, ist das versuchter Mord und keine kleine, freundschaftliche Schlägerei, aus der man sich raushält.:ups:

Da geht es um alles, und es kann äusserst dreckig werden.

Da hälst du dich höchstens raus, weil es zu gefährlich für dich ist, und du Hilfe rufen gehst.
Aber bestimmt nicht, weil deine Freunde es schon selber schaffen werden, und deine Superfähigkeiten natürlich vollkommen unangebracht und übertrieben wären, gegen die armen Messerstecher einzusetzten und du dich cool am Rande des Geschehen zurücklehnst, ne Kippe rauchst und dir denkst, dass du sie schon lange fertiggemacht hättest und deine Freunde schon ein paar lächerliche Stiche aushalten werden.:narf:

SaschaB
12-01-2010, 19:32
Hab hier noch einen Interessanten Link zum Thema gefunden der eigentlich alles schlüssig erklärt!!

+++ Selbstverteidigung (http://www.manus-kampfsport.de/sport-informationen/selbstverteidigung.html)

??? Also da rate ich jeden von ab, dass, was da geschrieben steht, zu glauben.

Ein guter Beitrag, der jetzt nicht insbesondere das Thema "KS/KKler = Waffe" behandelt, aber das Thema Notwehr sehr gut aufschlüsselt, findet sich hier:

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/


Bis denne

vinz
12-01-2010, 19:57
Hab hier noch einen Interessanten Link zum Thema gefunden der eigentlich alles schlüssig erklärt!!

+++ Selbstverteidigung (http://www.manus-kampfsport.de/sport-informationen/selbstverteidigung.html)

:D


Selbstverteidigung bedeutet, sich selbst zu verteidigen.

:D:D
Das ist der erste Satz und ab da hab ich aufgehört zu lesen.
Absolut episch das ganze.

Wanchai
12-01-2010, 20:22
:rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl:

ilyo
12-01-2010, 20:29
Vorab: nej.
(ich picke mir mal ein paar Perlen raus)



Was die Individuelle Auslegung des Richters ist, ist eben der Springende Punkt!!
Nö. Da musste nochmal nachdenken. Richter haben keinen Freischein für Willkür und sind an ein System gebunden wegen so Kleinigkeiten wie dem Rechtsstaatsprinzip. Die Schwarzmalerei ist nicht zu übertreiben; insbesondere nicht von solchen, die selbst keine Erfahrung mit der Rechtsprechung haben.
Zum Beispiel:


Es könnte z.B passieren das der Richter dir den §32 Notwehr gibt aber den §33 Überschreitung der Notwehr wiederrum nicht, weil du als Kampfsportler hättest wissen müssen wann Schluß ist!
Gerade das geht nicht. Wer schon gerechtfertigt ist über 32, braucht keine Entschuldigung mehr über 33. Kurzum: totaler Quark, der hier verzapft wurde.

Ein besonderes Sahnestück ist:

weil du als Kampfsportler hättest wissen müssen wann Schluß ist!
Jeder muss grundsätzlich wissen, wann Schluss ist. Wem das nicht klar ist, sollte nochmal neben den Grundsätzen der Notwehr den intensiven und extensiven Exzess nachgoogeln.

Das hilft dann dabei, solche Pannen zu vermeiden:

Der Fall wurde hier auch schon diskutiert!!!

Prozess in München - Opfer oder Täter? - München - sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/)

Er hat auch in Notwehr gehandelt!! Nu sitzt er im Knast :cool:
Er hat nicht in Notwehr gehandelt. Er war zwar in einer Notwehrsituation, hat bei der Wahl seiner Maßnahmen aber Mist gebaut.


Abschließend:

Hab hier noch einen Interessanten Link zum Thema gefunden der eigentlich alles schlüssig erklärt!!

+++ Selbstverteidigung
Klare Worte, weils schon spät ist: ein Scheiß wird da schlüssig erklärt. Da steht absoluter Mist drin.

Insbesondere ist hier der Begriff der Verhältnismäßigkeit von Bedeutung
Nicht vertretbar.

rme und Beine selbst von mittleren Schülergraden werden als Waffen gewertet
Nicht vertretbar.

Auch das Mitführen von Waffen wie Messern u.ä. (...) wird hierzulande bereits als Aggresion gewertet,
Als Aggression gewertet heißt was genau? Wenn damit gemeint ist, dass eine Rechtfertigung durch 32 nicht mehr möglich ist, ist das schlicht falsch.




Leute, wenn ihr hier was vermittelt, achtet doch wenigstens ein kleines Bisschen darauf, keine allzugroße Kacke zu verzapfen.

Legt dem Threadstarter Luggages Beitrag ans Herz und seid behilflich, wenn Rückfragen bestehen. Aber erfindet das Recht nicht neu!

ColdBlooded
12-01-2010, 20:36
wenn ich/meine freunde mit ner waffe angegriffen werden welche potenziell tödlich ist hat der angreifer glück wenn er den nächsten morgen erlebt.

Adlerklaue
12-01-2010, 20:50
wenn ich/meine freunde mit ner waffe angegriffen werden welche potenziell tödlich ist hat der angreifer glück wenn er den nächsten morgen erlebt.

Grundsätzlich ne gute Einstellung::D

Nur ging es hier um mehrere Angreifer, manche mit und manche ohne Messer.;)

Hauser
12-01-2010, 22:32
Das Rechtssystem in Dt. ist in Vergleich zu anderen Ländern sehr gut.

Früher hab ich auch immer gedacht, dass in vielen Fällen Willkür und ungerechtigkeit vorherrschen, bis ich angefangen hab Jura zu studieren.

Das Kampfsportler schwerer als "Normalos" bestraft werden ist bullshit, vielleicht wird der ein oder andere Richter lediglich der Meinung sein, dass ein KS die Mittel zur Gefahrenabwehr bedachter wählen kann/sollte als jemand ohne KS-Erfahrung, dass aber auch nur in Einzelfällen.

Jin Rho
12-01-2010, 22:48
Nö. Da musste nochmal nachdenken. Richter haben keinen Freischein für Willkür und sind an ein System gebunden wegen so Kleinigkeiten wie dem Rechtsstaatsprinzip. Die Schwarzmalerei ist nicht zu übertreiben; insbesondere nicht von solchen, die selbst keine Erfahrung mit der Rechtsprechung haben.


Theoretisch schon. Praktisch ist es oft an der Grenze.
Für die Gesetze und deren Auslegung gibt es einem Rahmen in dem sich der richter fast frei bewegen kann.
Wenn dazu noch Glaubwürdigkeit, Sympathie und Vorurteile, von denen auch Richter nicht frei sind, zu äußerst merkwürdigen Urteilen kommen.
Und gegen die kommt man kaum an. Dann kann man es auf der nächst höheren Eben Versuchen und hoffen das es besser läuft.
Die Urteile von Richtern sind auch wirklich anfechtbar. Man kann es versuchen. Aber da entsprechen Beweise vorbringen ist unglaublich schwer.
Dann halten nämlich alle zusammen nach dem Motto: Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.

ilyo
12-01-2010, 22:55
Es gibt einen Rahmen, ja. Man sollte diesen Rahmen aber kennen, bevor man über das Rechtssystem urteilt. Hilft auch gegen Vorurteile.

Kraken
12-01-2010, 23:02
wie weit du gehen kannst?

junge, von mir aus kannst du bis nach baghdad gehen;)

Hauser
12-01-2010, 23:18
Theoretisch schon. Praktisch ist es oft an der Grenze.
Für die Gesetze und deren Auslegung gibt es einem Rahmen in dem sich der richter fast frei bewegen kann.
Wenn dazu noch Glaubwürdigkeit, Sympathie und Vorurteile, von denen auch Richter nicht frei sind, zu äußerst merkwürdigen Urteilen kommen.
Und gegen die kommt man kaum an. Dann kann man es auf der nächst höheren Eben Versuchen und hoffen das es besser läuft.
Die Urteile von Richtern sind auch wirklich anfechtbar. Man kann es versuchen. Aber da entsprechen Beweise vorbringen ist unglaublich schwer.
Dann halten nämlich alle zusammen nach dem Motto: Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.

Ein Richter kann Gesetze nicht frei, bzw. willkürlich auslegen. Der von dir genannte Rahmen ist durch bereits bestehende Gesetzesdefinition-/ Auslegung gefüllt. Gerade zu dem doch häufig auftretenden Notwehrrecht wird es deswegen kaum zweifelhafte Gerichtsurteile geben.
Das einzige worüber der Richter frei entscheiden darf ist das Strafmaß, dass wiederrum an die vorhandenen Situation gebunden ist, aber er wird niemanden aus "Willkür" verurteilen, das ist Quatsch.

KlingonJake
12-01-2010, 23:36
@KRAKEN: ich musste grad bestimmt 15 sekunden lachen:D:):D

meine meinung: wer mich schlägt und (ihr könnt mich jetzt verurteilen oder nicht) das trifft auch auf frauen zu, wird zurückgeschlagen...wenn mehrere leute angreifen, einige messer haben, da kann ich nich unterscheiden wer messer hat und wer nich, sobald klar ist, dass 1 ein messer hat, gehe ich davon aus dass sie alle 1 haben(woher sollte ich wissen, dass nicht?). drum verdienen sie alle keine gnade(gleiches träfe bei mir zu, wenn ich von mehreren, auch ohne waffen, angegriffen werde).
nem kumpel ist letztens passiert, dass er von 2 leuten zus.gelatscht wurde und am ende von der polizei als täter hingestellt wurde, obwohl er noch da war(die angreifer waren geflüchtet), er hatte aber genug zeugen , die sagten wie es war...selbst als KK/KS'ler musst du einstecken können..dem kumpel hätten sie noch mehr angetan bzw. krankenhausreif geschlagen.
...............gib den leuten aber keine gnade, schon gar nicht wenn sie waffen haben...

jkdberlin
13-01-2010, 08:47
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f19/rechtsfragen-kkb-107143/

herrdeslichtes
13-01-2010, 10:00
Der Fall wurde hier auch schon diskutiert!!!

Prozess in München - Opfer oder Täter? - München - sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/)

Er hat auch in Notwehr gehandelt!! Nu sitzt er im Knast :cool:

das ist ja mal ohne worte... der typ hat einen 17 !!!! jährigen abgestochen... leute.. einen kleineren jüngeren leichteren mit nem beschissenen messer das er dabei hatte abgestochen... das ist sowas von edit. dieser edit sitzt zu recht im knast und da kann er auch bleiben...

und noch was es stimmt leider auch das selbst wenn notwehr gegeben wurde das man denoch die grenzen der notwehr überschreitet wenn man das zulässige maß überzieht... (richter auslegung) so kann es richtig sein das man sich gewehrt hat.. aber denoch verurteilt wird und das passiert gerade kklern. weil es dort den richtern einfacher fällt zu argumentieren... bzw ihren schuldspruch zu begründen.

@ topic: das diese fragen immer von so jungen kommen hat ja einen grund. gerade in diesem alter trifft man immer wieder auf halbstarke gruppierungen. das ist mir in dem alter auch mehrmals passiert. ein freund von mir wurde nach der disco von so einer gruppe zusammengeschlagen gerade weil man sich in diesem alter in der gruppe bärenstark fühlt.

aber mal ernsthaft egal welchen kampfsport du machst. wenn mehr als 2 gegner dich attackieren wirds gefährlich und wenn ein messer im spiel ist ja sowiso. aber ich verspreche dir in so einer situation machst du dir bestimmt keine gedanken was passiert wenn du einen angreifer verletzt.

Kraken
13-01-2010, 10:12
das ist ja mal ohne worte... der typ hat einen 17 !!!! jährigen abgestochen... leute.. einen kleineren jüngeren leichteren mit nem beschissenen messer das er dabei hatte abgestochen... das ist sowas von edit. dieser edit sitzt zu recht im knast und da kann er auch bleiben...


soso :rolleyes:


ich hoffe nur, dass DU mit fast 2 promille im blut noch so beisammen bist, das alter und die gefährlichkeit eins angreifers abzuschätzen udn die korrekte methode zur verteidigung zu wählen;)

weiterhin hoffe cih inständig, dass du NIEMALS in die situation kommst du spüren wie gefährlich ein "erst" 17 jähriger sein kann...... offensichtlcih verwechselst du nälich 17 udn 7 jährige.

weiterhin wurde heir unterschlagen, dass der 17 jährige angreifer zu FÜNFT auf einen wehrlosen betrunkenen losgegangen ist, vorher haben die 5 seinen ebenfalls betrunkenen kollegen zusamengeschlagen.


er hat imho völlig richtig gehandelt! für seine geistesgegenwärtige verteidigung sollte man dem kerl einen orden verleihen! einziges manko: das arsc*loch von angreifer hat leider überlebt :(

SaschaB
13-01-2010, 10:40
soso :rolleyes:


ich hoffe nur, dass DU mit fast 2 promille im blut noch so beisammen bist, das alter und die gefährlichkeit eins angreifers abzuschätzen udn die korrekte methode zur verteidigung zu wählen;)

weiterhin hoffe cih inständig, dass du NIEMALS in die situation kommst du spüren wie gefährlich ein "erst" 17 jähriger sein kann...... offensichtlcih verwechselst du nälich 17 udn 7 jährige.

weiterhin wurde heir unterschlagen, dass der 17 jährige angreifer zu FÜNFT auf einen wehrlosen betrunkenen losgegangen ist, vorher haben die 5 seinen ebenfalls betrunkenen kollegen zusamengeschlagen.


er hat imho völlig richtig gehandelt! für seine geistesgegenwärtige verteidigung sollte man dem kerl einen orden verleihen! einziges manko: das arsc*loch von angreifer hat leider überlebt :(

Das ist doch schonwieder dieser Fall mit dem Neckknife, oder?

Dann stimmt die Aussage "dass der 17 jährige angreifer zu FÜNFT auf einen wehrlosen betrunkenen losgegangen ist, vorher haben die 5 seinen ebenfalls betrunkenen kollegen zusamengeschlagen" nicht und soll hier auch nicht Thema sein! Darüber wurde ja nun ausreichend diskutiert.

Bitte back to topic!

der herbie
13-01-2010, 11:23
Aus meiner Sicht steht in dem Beitrag von Luggage alles Wesentliche kompakt erklärt.
Wer sich darüber hinaus seriös informiern will, sollte sich einschlägige Kommentierung wie Schönke/Schröder, Tröndle/Fischer, Münchener Kommentar etc mal zu Gemüte führen, keine leichte Kost, beantwortet aber alle Fragen.

Noch mehr Überblick kann man sich nach der lektüre bei Juris online verschaffen, indem man sich div. Urteile mal anschaut.

Grüße,

der herbie

PS: Im Zweifel lasse ich mich aber lieber von 12 richten als von 6 tragen!

Hauser
13-01-2010, 11:53
Aus meiner Sicht steht in dem Beitrag von Luggage alles Wesentliche kompakt erklärt.
Wer sich darüber hinaus seriös informiern will, sollte sich einschlägige Kommentierung wie Schönke/Schröder, Tröndle/Fischer, Münchener Kommentar etc mal zu Gemüte führen, keine leichte Kost, beantwortet aber alle Fragen.

Noch mehr Überblick kann man sich nach der lektüre bei Juris online verschaffen, indem man sich div. Urteile mal anschaut.

Grüße,

der herbie

PS: Im Zweifel lasse ich mich aber lieber von 12 richten als von 6 tragen!

Du glaubst doch nicht, dass ein Rechtslaie mit der einschlägigen Rechtsliteratur und Kommentaren zu Recht kommt.
Ausserdem muss man sich juris freischalten lassen. Dejure.org ist da eine bessere Alternative.

Schwede1968
13-01-2010, 12:04
Noch nie so einen Schwachsinn gelesen.

Absoluter Unfug!

der herbie
13-01-2010, 12:14
Du glaubst doch nicht, dass ein Rechtslaie mit der einschlägigen Rechtsliteratur und Kommentaren zu Recht kommt.
Ausserdem muss man sich juris freischalten lassen. Dejure.org ist da eine bessere Alternative.

Habe ich auch nicht behauptet...:D;), daher mein grundsätzlicher Verweis auf den Thread von Luggage. Ich finde es mitunter halt erstaunlich, dass - google sein Dank - jeder §§ zitieren kann, kein Mensch aber auf die Idee kommt, das es auch haufenweise Kommentierungen gibt, die die Rechtsfindung deutlich erleichtern. Klugscheissmodusaus

Kleinere Urteilssammlung findest Du auch hier:

recht-in.de - Juristische Fachportale - Startseite (http://www.recht-in.de/)

Kann da aber keine Aussage über die Qualität treffen, weil ich mich wenn erforderlich in juris tummele.

Hauser
13-01-2010, 12:37
Habe ich auch nicht behauptet...:D;), daher mein grundsätzlicher Verweis auf den Thread von Luggage. Ich finde es mitunter halt erstaunlich, dass - google sein Dank - jeder §§ zitieren kann, kein Mensch aber auf die Idee kommt, das es auch haufenweise Kommentierungen gibt, die die Rechtsfindung deutlich erleichtern. Klugscheissmodusaus


Schon klar, nur macht sich keiner die Mühe sowas nachzulesen. Ist viel einfacher Halbwissen in einem Forum zu posten.

der herbie
13-01-2010, 13:14
schon klar, nur macht sich keiner die mühe sowas nachzulesen. Ist viel einfacher halbwissen in einem forum zu posten.

:d:d

Gast
13-01-2010, 13:17
warum sollen die leute, die ihre erfahrungen posten, nicht recht haben? nur weil es im gesetz steht, heisst es nicht das die praxis auch wirklich so aussieht.

ich warn neulich auch mal wieder bei einer gerichtsverhandlung, da wurde gelogen und betrogen was das zeug hält, aber der richter hats zum glück gemerkt und der zeuge bekam dann noch wegen falschaussage ein aufm deckel, das hat mich mal schwer beeindruckt :).

Saarbrigga
13-01-2010, 13:47
Das Kampfsportler schwerer als "Normalos" bestraft werden ist bullshit, vielleicht wird der ein oder andere Richter lediglich der Meinung sein, dass ein KS die Mittel zur Gefahrenabwehr bedachter wählen kann/sollte als jemand ohne KS-Erfahrung, dass aber auch nur in Einzelfällen.

So einen Einzelfall gab es mal. Weiss nicht mehr genau wann es war, aber definitiv zwischen 1992 und 1995 (zu der Zeit war ich im Karate Verein).

Kurzfassung:
Ein wegen schwerer Körperverletzung vorbestrafter Kampfsportler (Kickboxer, knapp 2 m groß und über 100 kg schwer) gerät auf einem Parkplatz mit einem - wie sich später rausstellte - bewaffneten Typ (knapp 70 kg und deutlich kleiner) aneinander. Als es handgreiflich wird, zieht der Typ eine Schusswaffe und schiesst dem Kampfsportler fünf mal :mad: in den Kopf, er ist direkt tot.

Was würde man erwarten? Doch eigentlich ganz klar dass der Typ wegen Toschnalgs, wenn nicht gar Mordes verurteilt wird (selbst Körperverletzung mit Todesfolge wär zu harmlos).

Was ist passiert? Der Richter entschied auf Notwehr, da sich der Täter gegen einen sehr gefährlichen Menschen, der bereits wegen schwerer Körperverletzung vorgestraft war, verteidigte.
Er wurde lediglich für das illegale Besitzen und Benutzen einer Schusswaffe verurteilt, vom Totschlag/Mord jedoch freigesprochen.


Ich weiss noch zu gut wie wir im Karatetraining darüber sprachen, es wurde fast eine Stunde darüber diskutiert.
Mein Trainer und die meisten von uns hatten für den Freispruch null Verständnis, aber es gab auch ein paar wenige die dem Täter Recht gaben, sprich wenn ein kleines und im KS unerfahrenes Hemdchen auf einen fast 2 m großen Vollkontaktkickboxer trifft, darf es ALLES machen.

Die Frage stellt sich: Wäre der Typ auch freigesprochen worden, wenn der andere kein vorbestrafter Kampfsporlter gewesen wäre?
Ich würde schätzen nein, was meint Ihr?

Hauser
13-01-2010, 14:16
Ich sehe das nicht als Einzelfall, sondern als korrekte Urteilsbegründung.

Keine Ahnung wie die Situation konret aussah, aber für den "Kleinen" gab es in der Situation kein milderes Mittel, als die Bedrohung durch Schusswaffengebrauch abzuwehren, da er körperlich deutlich unterlegen war. Das er Kampfsportler war kommt vielleicht noch unterstützend hinzu und ich denke, dass das Urteil genauso ausgefallen wäre, wenn der andere keine Kampfsporterfahrung gehabt hätte, dafür waren die körperlichen Unterscheidungsmerkmale einfach zu eindeutig.

Also eine Ansicht korrekte Entscheidung.

Ineluki
13-01-2010, 15:04
warum sollen die leute, die ihre erfahrungen posten, nicht recht haben? nur weil es im gesetz steht, heisst es nicht das die praxis auch wirklich so aussieht.


Sie können schon recht haben, AAAAABER

Wer von uns kann wirklich beurteilen kann, ob die Erfahrungen auch stimmen, oder ob sich der Stänkerer hier als Unschuldslämmchen ausgibt?

Willst Du der erste sein, der hier was schreibt?
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/verbesserungsvorschl-ge-notwehrrecht-106388/

Wie sollte die Praxis denn aussehen? Wer als erster im KKB schreibt, hat recht?

P.S.
@Niten
Was genau sollte denn der Verteidigende in Deinem Beispiel machen? Du darfst auch gerne Vorschläge machen... aber im Endeffekt dreht ihr Nörgler euch wie ein Fähnchen im Wind,

ilyo
13-01-2010, 15:10
Ich sehe das nicht als Einzelfall, sondern als korrekte Urteilsbegründung.

Keine Ahnung wie die Situation konret aussah, aber für den "Kleinen" gab es in der Situation kein milderes Mittel, als die Bedrohung durch Schusswaffengebrauch abzuwehren, da er körperlich deutlich unterlegen war. Das er Kampfsportler war kommt vielleicht noch unterstützend hinzu und ich denke, dass das Urteil genauso ausgefallen wäre, wenn der andere keine Kampfsporterfahrung gehabt hätte, dafür waren die körperlichen Unterscheidungsmerkmale einfach zu eindeutig.

Also eine Ansicht korrekte Entscheidung.




Richtig. Oder um es anders auszudrücken: ein Schrank attackiert einen Zwerg dermaßen, dass dieser sich nicht anders zu wehren weiß und zur Schusswaffe greift.
Sonst beschwert sich das KKB doch immer, dass die Grenzen der Notwehr zu eng gefasst seien. Hier bekommt mal einer umfassende Befugnisse und das Ergebnis ist nicht genehm, weil der Erschossene aus dem eigenen lager kommt (oder um die Scheinargumentationa us dem Neckknife-Thread aufzugreifen:was, wenn der vorbestrafte Kickboxer eine Waffe gehabt hätte?!)


Das Fallbeispiel hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob Kampfsportler härter bestraft werden. Das Urteil liefert stattdessen Hinweise dafür, dass die hier allgemein vertretene Auffassung, man dürfe bei der Notwehr so gut wie gar nichts, nicht richtig ist.
Wenn man zur Frage etwas heraussuchen will, ob Kampfsportler im Rahmen der Notwehr überfordert werden, sollte man Urteile suchen, in denen Kampfsportler Angeklagte sind und nicht die Opfer.


Also so langsam wird es wirklich doof.

VanZan
13-01-2010, 15:11
Wenn man sich dafür interessiert wie kompliziert es doch sein kann einen Fall zu beurteilen, da habe ich einen Tipp die meisten Gerichte sind froh wenn sich Leute freiwillig als Schöffen melden. Das verändert das Weltbild was man vorher von Prozessen hatte ganz erheblich.:D;):D

Gast
13-01-2010, 15:39
Sie können schon recht haben, AAAAABER

Wer von uns kann wirklich beurteilen kann, ob die Erfahrungen auch stimmen, oder ob sich der Stänkerer hier als Unschuldslämmchen ausgibt?

Willst Du der erste sein, der hier was schreibt?
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/verbesserungsvorschl-ge-notwehrrecht-106388/

Wie sollte die Praxis denn aussehen? Wer als erster im KKB schreibt, hat recht?

P.S.
@Niten
Was genau sollte denn der Verteidigende in Deinem Beispiel machen? Du darfst auch gerne Vorschläge machen... aber im Endeffekt dreht ihr Nörgler euch wie ein Fähnchen im Wind,

das war jetzt allgemein bezogen und nicht auf das beispiel, nur weil man jura studiert und die gesetzestexte beherrscht, müssen die erfahrungen von andern user nicht falsch sein.
bzw fühlen sich hier manche immer ein wenig besser, da man durch sein studium meint, nur die alleinige meinung ist gültig und der laie hätte eh kein plan.
so kommts auf jeden fall von manchen rüber, auch wenn sich nicht gleich jeder angesprochen fühlen muss und es evtl auch garnicht so beabsichtigt ist.


ich finde unser gesetze schon ganz gut geregelt, leider lässt die umsetzung öfter zu wünschen übrig. man darf nie vergessen das richter auch "nur" menschen sind und auch gesetze von menschen geschaffen werden.
in dem genannten thread kann ich gerne mal was posten, was man verbessern könnte und was mir gegen den strich geht, ich weiss allerdings nicht genau ob das thema dann wieder zuu politisch wird.

Saarbrigga
13-01-2010, 16:33
@ Hauser & ilyo

Findet Ihr wirklich, dass man 5 (ich betone FÜNF!!!) Schüsse in den Kopf als Notwehr bezeichnen kann?

Hauser
13-01-2010, 16:37
@ Hauser & ilyo

Findet Ihr wirklich, dass man 5 (ich betone FÜNF!!!) Schüsse in den Kopf als Notwehr bezeichnen kann?

Ob es jetzt einer oder fünf sind finde ich nicht wirklich erheblich. Vielleicht hätte man Anmahnen müssen, dass er zuerst auf nicht lebenswichtige Körperteile hätte zielen müssen um den Angriff zu beenden, vielleicht hat hier aber der § 33 gegriffen, wobei zu klären gewesen wäre wo in dem konkreten Fall die Grenzen gelegen hätten.
Kann man alles nicht genau deuten, da wir nicht den Tathergang, die Umstände und die Aussage von dem Schützen dazu kennen.

Calito
13-01-2010, 21:08
Ich sehe das nicht als Einzelfall, sondern als korrekte Urteilsbegründung.

Keine Ahnung wie die Situation konret aussah, aber für den "Kleinen" gab es in der Situation kein milderes Mittel, als die Bedrohung durch Schusswaffengebrauch abzuwehren, da er körperlich deutlich unterlegen war. Das er Kampfsportler war kommt vielleicht noch unterstützend hinzu und ich denke, dass das Urteil genauso ausgefallen wäre, wenn der andere keine Kampfsporterfahrung gehabt hätte, dafür waren die körperlichen Unterscheidungsmerkmale einfach zu eindeutig.

Also eine Ansicht korrekte Entscheidung.

Und dann kann man nicht ins Knie schießen? Oder auf die Beine???



Ich lach mich gleich tot. Oder soll ich eher heulen?:rolleyes:

Typische Frage eines 16jährigen Jackie Chan-Film Geschädigten:D. Nicht böse gemeint, war auchmal etwas realitätsfremd in SV Hinsicht in dem Alter, wie viele andere auch.;)

Wenn du jetzt schon Angst hast, dich zu verteidigen, aufgrund eventueller, späterer gerichtlicher Probleme, was machst du dann erst, wenn du in dieser äusserst lebensbedrohlichen und vermutlich beängstigenden Situation bist?

Vermutlich heulend sterben!
Oder voller Selbstüberschätzung irgendeinen Flugtritt probieren und dich dabei einer unfreiwilligen Beschneidung unterziehen.:ups:

Wenn du ein "Kämpfer" bist und über ein Mindestmaß an gesundem Meschenverstand und Rechtsempfinden verfügst, stellt sich diese Frage nicht wirklich.

Wenn du von mehreren Leuten, mit und ohne Messer, angegriffen wirst, kannst du froh sein, wenn du irgendwie da lebend raus kommst.

Da heisst es absolut Amoklaufen und abhauen oder wie es sich halt ergibt.

Auf jeden Fall alles geben. Mit oder ohne Waffen.

Deine Frage hört sich eher so an, als ob du davon ausgehst, dass du aufpassen müsstest, niemanden ernsthaft zu verletzten, mit deiner Superkampfkunst.:rolleyes:

Achja, wenn deine Freunde mit Messern "wirklich" angegriffen werden, ist das versuchter Mord und keine kleine, freundschaftliche Schlägerei, aus der man sich raushält.:ups:

Da geht es um alles, und es kann äusserst dreckig werden.

Da hälst du dich höchstens raus, weil es zu gefährlich für dich ist, und du Hilfe rufen gehst.
Aber bestimmt nicht, weil deine Freunde es schon selber schaffen werden, und deine Superfähigkeiten natürlich vollkommen unangebracht und übertrieben wären, gegen die armen Messerstecher einzusetzten und du dich cool am Rande des Geschehen zurücklehnst, ne Kippe rauchst und dir denkst, dass du sie schon lange fertiggemacht hättest und deine Freunde schon ein paar lächerliche Stiche aushalten werden.:narf:

Musste schon sehr krass lachen...^^ Aber hast schon Recht...da heißts nur noch rette sich wer kann...und hilf notfalls nem Freund raus...!



wie weit du gehen kannst?

junge, von mir aus kannst du bis nach baghdad gehen;)

dito



soso :rolleyes:


ich hoffe nur, dass DU mit fast 2 promille im blut noch so beisammen bist, das alter und die gefährlichkeit eins angreifers abzuschätzen udn die korrekte methode zur verteidigung zu wählen;)

weiterhin hoffe cih inständig, dass du NIEMALS in die situation kommst du spüren wie gefährlich ein "erst" 17 jähriger sein kann...... offensichtlcih verwechselst du nälich 17 udn 7 jährige.

weiterhin wurde heir unterschlagen, dass der 17 jährige angreifer zu FÜNFT auf einen wehrlosen betrunkenen losgegangen ist, vorher haben die 5 seinen ebenfalls betrunkenen kollegen zusamengeschlagen.


er hat imho völlig richtig gehandelt! für seine geistesgegenwärtige verteidigung sollte man dem kerl einen orden verleihen! einziges manko: das arsc*loch von angreifer hat leider überlebt :(

Ich denke ich könnte es noch entscheiden, dass ne Messerattacke in den Hals überzogen is, aber eigentlich find ichs auch nicht schlimm...


Es is halt einfach so, dass heutzutage "halbstarke"(ich hasse dieses Wort!) Jugendliche in jeder(!) Stadt auf Stress aus sind und das sind besonders EDIT Ausländer mit Migrationshintergrund(wie man sie immer nennem will...und ich selbst bin zum Teil Ausländer...)!
Das is einfach Teil ihrer nicht verarbeiteten Vergangenheit und der deutschen(westlichen) Toleranz, die sie denken lässt dass wir und unsere Systeme schwach sind!

Tori
13-01-2010, 22:11
Und dann kann man nicht ins Knie schießen? Oder auf die Beine???



auf die Beine? Ehrlich? Ja natürlich kann man auf die Beine schiessen. Nämlich Jochbein, Nasenbein, Brustbein, Stirnbein :rolleyes:

:p

Kraken
13-01-2010, 22:20
Ich denke ich könnte es noch entscheiden, dass ne Messerattacke in den Hals überzogen is, aber eigentlich find ichs auch nicht schlimm...


Es is halt einfach so, dass heutzutage "halbstarke"(ich hasse dieses Wort!) Jugendliche in jeder(!) Stadt auf Stress aus sind und das sind besonders Edit Ausländer mit Migrationshintergrund(wie man sie immer nennem will...und ich selbst bin zum Teil Ausländer...)!
Das is einfach Teil ihrer nicht verarbeiteten Vergangenheit und der deutschen(westlichen) Toleranz, die sie denken lässt dass wir und unsere Systeme schwach sind!

hmmm..... glaube ich irgendwie nicht:o

sogar stocknüchtern.. .wenn ich angst hätte, jemand will mich umbringen..... und ich hätte ein messer dabei... ihc würd's einfach dorthin tun, wo's als erstes geht!

und als erstes geht's dahin, wo man hinschaut.... und hinschauen tut man irgendwo im gesicht... und dann landet's halt im hals.

find das völlig normal:)

Calito
13-01-2010, 22:25
hmmm..... glaube ich irgendwie nicht:o

sogar stocknüchtern.. .wenn ich angst hätte, jemand will mich umbringen..... und ich hätte ein messer dabei... ihc würd's einfach dorthin tun, wo's als erstes geht!

und als erstes geht's dahin, wo man hinschaut.... und hinschauen tut man irgendwo im gesicht... und dann landet's halt im hals.

find das völlig normal:)

KP vll reagiert man besoffen überzogen, aber von mir kenn ichs eher, dass ich garnicht reagiere und erstma 2 Fäuste sitzen hab, bis ich realisier was abgeht^^ (natürlich nur betrunken:p)

ich weiß nicht wie ich reagieren würde aber Fakt ist, dass ich nicht mit nem Messer in der Tasche durch die Gegend laufe, wodurch so eine Situation schlichtweg nicht entsteht!

ilyo
14-01-2010, 07:02
@ Hauser & ilyo

Findet Ihr wirklich, dass man 5 (ich betone FÜNF!!!) Schüsse in den Kopf als Notwehr bezeichnen kann?

Das ist Fallfrage und muss individuell geklärt werden. Anhand deines Bsps kann man aber festhalten:
- Das Bsp hat nichts mit der Frage zu tun, ob Kampfsportler vor Gericht die Arsckarte gezogen haben. Der Angeklagte war keiner.
- Das Bsp hat allerdings etwas mit den pauschalen Falschbeurteilungen von bspw *Napoleon* zu tun, die hier immer wieder auftauchen, wenn ein vermeintlicher Sympathieträger verurteilt wird und das kollektive Geflenne über das dt. Recht losgeht. Der Spruch "vorGericht bist du in Gottes Hand" wird derart inflationär gebraucht und dient so langsam als Vorwand, um nicht näher nachdenken zu müssen und schneller zu einem genehmen Ergebnis zu kommen.

SaschaB
14-01-2010, 07:29
@ Calito und besonders Kraken: Ich hatte doch schon geschrieben, dass dieser Fall hier genug diskutiert wurde und nicht Bestandteil dieses Threads ist!

Calito
14-01-2010, 12:49
Jop schon verstanden, aber abgesehen davon denke ich dass das Thema eh genügent besprochen wurde...

Tori
14-01-2010, 22:23
@ Calito und besonders Kraken: Ich hatte doch schon geschrieben, dass dieser Fall hier genug diskutiert wurde und nicht Bestandteil dieses Threads ist!

Ich finde aber durchaus, dass dieser Fall auch Bestandteil dieses Threads sein muß. Die Frage hies: "wie weit darf man gehen" und das wurde auch in diesem Fall intensiv diskutiert.

Ich zitiere hier nochmal Luggage Beitrag mit den für mich entscheidenden Punkten (etwas gekürzt-der komplette Text ist ja nachlesbar):

Daraus folgt, dass die qualität des angegriffenen Gutes nicht mit der des durch die Verteidigung preisgegebenen abgeglichen werden muss. So kann ein Beleidigungsschwall, der einfach nicht enden will durchaus körperliche Verteidigungshandlungen rechtfertigen. Verbale Gutsverletzung (Ehre) <-> körperlicher Eingriff (etwa via Ohrfeige). Das könnte nach dem Notstandsrecht nicht gerechtfertigt werden, weil die körperliche Unversehrtheit das Ehrinteresse deutlich überwiegt. Nach §32 ist das aber möglich, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dafür zieht das Notwehrrecht andere Grenzen:
I) Notwehrlage ist ein
1.) Gegenwärtiger
2.) Rechtswidriger
3.) Angriff
4.) auf rechtlich geschütztes Gut
II) Notwehrhandlung ist die
1.) Verteidigung (darf nur ggn. Güter des Angreifers gerichtet sein)
2.) die erforderlich
3.) und geboten
ist im Rahmen der
III) subjektiven Seite der Notwehr von
1.) Verteidigungswillen getragen und
2.) in Kenntnis der notwehrbegründenden Umstände geschieht.

Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen. Das heißt, die Verteidigungshandlung richtet sich nicht nach der Art des angegriffenen Gutes, sondern lediglich nach den Möglichkeiten des Verteidigers. Das ist auch der Punkt, an dem es für Kampfsportler eng werden kann, denn diesen könnten andere Möglichkeiten unterstellt werden, als Menschen ohne solche Sonderfähigkeiten. Hier ist Argumentationsspielraum gegeben. Wichtig ist, dass man den Unterschied erkennt: Es kommt nicht darauf an, ob jemand unablässig beleidigt wird, oder verprügelt, es kommt darauf an, was er unter den gegeben Umständen dagegen tun kann. Flüchten oder Ausweichen wird ausdrücklich nicht verlangt - wie gesagt, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. So kann auf den Beleidigungsschwall die selbe Verteidigung gerechtfertigt sein, wie auf die Prügel, was bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht der Fall wäre. Nicht der Angriff bestimmt in erster Linie die zugebilligte Notwehrbefugnis, sondern die eigenen Möglichkeiten diesen zu unterbinden. Habe ich drei gleich sichere Möglichkeiten, muss ich die mildeste darunter wählen. Eine vierte, die mich aber selbst gefährden würde (oftmals zB Hebel statt Schläge), die also nicht gleichermaßen sicher zum Erfolg führt, muss ich nicht wählen, ich muss mich nicht selbst gefährden.

Es ist also so: Im Kern dessen, was durch das Notwehrrecht geregelt werden soll, gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, nur die Erforderlichkeit. In der Peripherie kann es aber zu einer solchen Abwägung kommen, wenn die Ergebnisse des grundsätzlich anzuwendenden Rechtes allzu unerträglich wären (Einschränkung im Rahmen der Gebotenheit über die 5 Fallgruppen).


Nochmal:
Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen. Das heißt, die Verteidigungshandlung richtet sich nicht nach der Art des angegriffenen Gutes, sondern lediglich nach den Möglichkeiten des Verteidigers


Es ist also so: Im Kern dessen, was durch das Notwehrrecht geregelt werden soll, gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, nur die Erforderlichkeit
Und dies lässt (trotz ausführlichem Gesetz) eben für Gerichte doch einen gewissen Spielraum, der nun so oder so ausgelegt werden kann (was Luggi ja auch geschrieben hat).

Zudem sind für mich folgende Punkte eben auch bei dem Fall mit dem Studenten nicht richtig behandelt worden.

Folgendes steht im Gesetz:


§32 Notwehr:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



§33 Überschreitung der Notwehr:
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Und bei §33 haben wir nämlich genau den Knackpunkt ;)

Und verweise zudem auf §35 Entschuldigender Notstand.

Imho

ilyo
15-01-2010, 06:55
Und bei §33 haben wir nämlich genau den Knackpunkt

Und verweise zudem auf §35 Entschuldigender Notstand.

Der Knackpunkt des Falls lag beim Exzess, ja. Wurde auch im Thread diskutiert und muss hier nicht wiederholt werden. Das Ergebnis ist gleich: lag nicht vor.
Eine nochmalige Diskussion wird kein anderes Ergebnis hervorbringen können.
Was sich diejenigen, denen das Ergebnis nicht passt, mal überlegen könnten: was genau sind die Voraussetzungen für 33?

Der Verweis zu 35 greift auch nicht. Ist sogar abwegig nach dem Ergebnis von 32.
Aber sag mal: glaubst du, ein Richter könnte das Prüfen des 35 vergessen haben?

SaschaB
15-01-2010, 07:34
Ich finde aber durchaus, dass dieser Fall auch Bestandteil dieses Threads sein muß. Die Frage hies: "wie weit darf man gehen" und das wurde auch in diesem Fall intensiv diskutiert.



Ich finde nicht! Der Fall wurde bis zum Erbrechen diskutiert. Nur weil deine Meinung nicht akzeptiert wurde, muss man nun nicht wieder damit anfangen.

Hier ist jetzt Schluß mit dem Fall!!

Jeder der weiter darüber diskutieren möchte: www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de/)

Punkt!

StaySave
09-04-2011, 08:29
Hallo :D

ich habe eine frage bezüglich auf das Maße der Selbstverteidigung,
Kurz die Situation:

Bei mir in der Schule ist ein Rechts orentierter Junge, der Täglich wahrlos leute verprügelt. Jetzt habe ich erfahren das er eine Liste mit Leuten hat die er zum Abschluss verprügeln will. Wie kann ich mich gegen Ihn verteidigen ? Wenn er mich angreift Ihm eine zurück verpassen ? oder sobald er mich angreift Ihn nach allen formen der Kunst windel weich prügeln? oder einfach nur abwehren und Ihn Anzeigen?

Ich weiß nicht wie ich reagieren soll im Grunde bin ich gegen Gewalt, vielleicht könnt IHR mir helfen.

Danke im vorraus :D

enraged_Clown
09-04-2011, 08:49
Hallo :D

ich habe eine frage bezüglich auf das Maße der Selbstverteidigung,
Kurz die Situation:

Bei mir in der Schule ist ein Rechts orentierter Junge, der Täglich wahrlos leute verprügelt. Jetzt habe ich erfahren das er eine Liste mit Leuten hat die er zum Abschluss verprügeln will. Wie kann ich mich gegen Ihn verteidigen ? Wenn er mich angreift Ihm eine zurück verpassen ? oder sobald er mich angreift Ihn nach allen formen der Kunst windel weich prügeln? oder einfach nur abwehren und Ihn Anzeigen?

Ich weiß nicht wie ich reagieren soll im Grunde bin ich gegen Gewalt, vielleicht könnt IHR mir helfen.

Danke im vorraus :D
troll? wenn dem wirklich so ist, eine solche liste existiert. polizei und dann stichworte: liste + schule + amoklauf?. was meinst du, wie schnell da jemand reagiert.

ps. wann lernen die menschen endlich wieder für sich selbst zu denken?

Immerfroh
09-04-2011, 09:16
Ich weiß nicht wie ich reagieren soll


Du machst MT und stellst so eine dumme Frage... dir will jemand zum Abschluss die Fresse polieren...wenn du so gegen Gewalt bist, dann geh in die Fötusstellung, falls der Angreifer kommt, winsel wie ein Mädchen...wenn er trotzdem angreifen sollte, pinkel dich noch zusätzlich ein.

AndyLee
09-04-2011, 10:11
Hallo :D

ich habe eine frage bezüglich auf das Maße der Selbstverteidigung,
Kurz die Situation:

Bei mir in der Schule ist ein Rechts orentierter Junge, der Täglich wahrlos leute verprügelt. Jetzt habe ich erfahren das er eine Liste mit Leuten hat die er zum Abschluss verprügeln will. Wie kann ich mich gegen Ihn verteidigen ? Wenn er mich angreift Ihm eine zurück verpassen ? oder sobald er mich angreift Ihn nach allen formen der Kunst windel weich prügeln? oder einfach nur abwehren und Ihn Anzeigen?

Ich weiß nicht wie ich reagieren soll im Grunde bin ich gegen Gewalt, vielleicht könnt IHR mir helfen.

Danke im vorraus :D

Grundsätzliche Frage ist m. E.: Wer erwartet von dir eigentlich, dass du das allein regeln musst? Bei Schule fallen mir sofort die Lehrer ein, dann gibt es noch deine Eltern, es gibt Mitschüler und es gibt natürlich die Polizei. Ich finde, dass es da ne Menge Hilfe gibt...

Ein Philosoph schrieb mal Folgendes zu der Frage, wie man im Leben voran kommt:
1. Durch Lernen - das ist das Edelste.
2. Durch Nachahmen - das ist das Einfachste.
3. Durch Erfahrung - das ist das Bitterste.

Eine Bitte zum Schluss: Wenn du dich für den Kampf entscheidest, wäre es dir da möglich, nach dem Kampf kurz dein Gesicht zu fotografieren und hier zu veröffentlichen? Dies könnte dann Anderen, die eine ähnliche Frage haben, die Entscheidung evtl. erleichtern.

Immerfroh
09-04-2011, 11:03
Eine Bitte zum Schluss: Wenn du dich für den Kampf entscheidest, wäre es dir da möglich, nach dem Kampf kurz dein Gesicht zu fotografieren und hier zu veröffentlichen? Dies könnte dann Anderen, die eine ähnliche Frage haben, die Entscheidung evtl. erleichtern.

Verstehe ich jetzt nicht so ganz

AndyLee
09-04-2011, 11:22
Verstehe ich jetzt nicht so ganz
Das reicht dann ja auch... ;)

Immerfroh
09-04-2011, 11:29
Das reicht dann ja auch... ;)

Verstehe ich ebenfalls nicht.

AndyLee
09-04-2011, 11:42
Verstehe ich ebenfalls nicht.
Hm...verstehst du jetzt alles nicht oder nur nicht ganz?

Immerfroh
09-04-2011, 11:49
Hm...verstehst du jetzt alles nicht oder nur nicht ganz?

ich verstehe nur dich nicht..verstehst du das?

Super Famicom
09-04-2011, 11:52
Bei mir in der Schule ist ein Rechts orentierter Junge, der Täglich wahrlos leute verprügelt.
Das verstehe ich nicht. Jemand der sich am Recht orientiert verprügelt doch keine Mitmenschen...


Jetzt habe ich erfahren das er eine Liste mit Leuten hat die er zum Abschluss verprügeln will.
Oha. Wenn er dich mit der Liste angreift dann gute Nacht. Bei bewaffneten Angreifern stehen Deine Chancen schlecht! Lauf lieber weg und spiel bloß nicht den Helden!
Wenn er Dich ohne die Liste angreift, dann halte ihm auch noch die andere Wange hin und lehre ihn wahre Demut!

AndyLee
09-04-2011, 12:31
ich verstehe nur dich nicht..verstehst du das?
Natürlich verstehe ich das. Ich bin Pädagoge - ich verstehe alles :D

HatkeineAhnung
09-04-2011, 12:55
Natürlich verstehe ich das. Ich bin Pädagoge - ich verstehe alles :D
Falsch, das erklärt alles:D;)

Oogway
09-04-2011, 13:08
Falsch, das erklärt alles:D;)

Kommt darauf an...ob geisteswissenschaftlicher oder naturwissenschaftlicher Pädagoge :D (Wer das nicht versteht, dem werde ich es auch nicht erklären ;))

Ich will das Foto ebenfalls sehen :cool:

Immerfroh
09-04-2011, 13:17
Natürlich verstehe ich das. Ich bin Pädagoge - ich verstehe alles :D

Baumschule?

AndyLee
09-04-2011, 13:31
Baumschule?
Treffer - versenkt! Schnell weg...

Breka
09-04-2011, 13:50
Grundsätzliche Frage ist m. E.: Wer erwartet von dir eigentlich, dass du das allein regeln musst? Bei Schule fallen mir sofort die Lehrer ein, dann gibt es noch deine Eltern, es gibt Mitschüler und es gibt natürlich die Polizei. Ich finde, dass es da ne Menge Hilfe gibt...


In meiner Schulzeit, welche noch nicht allzu lange zurückliegt, habe ich die Erfahrung gemacht, dass es nichts bringt die Lehrer zur Hilfe zu holen. Selbst wenn sie tatsächlich versuchten dem Opfer zu helfen, so wird es dann einfach nach der Schule verprügelt. Was für Konsequenzen soll der "rechte Mitschüler" von den Lehrern an seinem Abschluss befürchten?
Eltern von asozialen Kindern kümmern sich recht wenig darum, wenn ihr Kind sich gerne prügelt. Sie denken oft, der andere habe es verdient.
Die Polizei wegen einer Schulhofprügelei? Das halte ich für arg übertrieben.

Zumindest die Erfahrung meiner Schulzeit war, dass es das sinnvollste ist, zu lernen zurück zu schlagen. Das war tatsächlich die einzige valide Methode um Idioten los zu werden. Auch wenn das nicht in die wunderschönen pädagogischen Konzepte passt. Wo leben wir eigentlich, dass wegen Schulhofraufereien die Polizei in Erwägung gezogen wird? :rolleyes:

AndyLee
09-04-2011, 14:37
Zumindest die Erfahrung meiner Schulzeit war, dass es das sinnvollste ist, zu lernen zurück zu schlagen. Das war tatsächlich die einzige valide Methode um Idioten los zu werden. :rolleyes:

Etwas provokante Antwort: Wenn du mit "Idioten" die meinst, die sich ständig Prügeln, kann ich dir zu deiner Ideologie nur gratulieren. Damit hast du dich in den Reigen dieser Idioten ganz unauffällig eingereiht.

StaySave
09-04-2011, 15:00
Du machst MT und stellst so eine dumme Frage... dir will jemand zum Abschluss die Fresse polieren...wenn du so gegen Gewalt bist, dann geh in die Fötusstellung, falls der Angreifer kommt, winsel wie ein Mädchen...wenn er trotzdem angreifen sollte, pinkel dich noch zusätzlich ein.





Super und wenn ich den dann schön die Fresse poliere bekomm ich richtig stress sehr schlau !!!!! Und Gewalt ist die Sprache der Dummen nur so zur Info !

thai.goliath
09-04-2011, 15:07
Etwas provokante Antwort: Wenn du mit "Idioten" die meinst, die sich ständig Prügeln, kann ich dir zu deiner Ideologie nur gratulieren. Damit hast du dich in den Reigen dieser Idioten ganz unauffällig eingereiht.
Nein hat er nicht. Er verprügelt keine Menschen aus Lust und Laune, sondern um sich zu verteidigen. Bin ich auch ein Idiot, wenn ich auf der Straße angefallen werde und mich wehre?


Das verstehe ich nicht. Jemand der sich am Recht orientiert verprügelt doch keine Mitmenschen...
:D


Und Gewalt ist die Sprache der Dummen nur so zur Info !
Und das begründest du wiedurch?

Breka
09-04-2011, 16:14
Etwas provokante Antwort: Wenn du mit "Idioten" die meinst, die sich ständig Prügeln, kann ich dir zu deiner Ideologie nur gratulieren. Damit hast du dich in den Reigen dieser Idioten ganz unauffällig eingereiht.

Mit Idioten meine ich Menschen, die andere Menschen grundlos angreifen, psychisch oder physisch. Und meine Erfahrung hat insbesondere in der Schule gezeigt, dass es wesentlich erfolgversprechender ist sich gegen diese Menschen selber zur Wehr zu setzen anstatt nur zu Lehrer oder Eltern zu gehen (das kann und sollte man zusätzlich auch machen). Das kann auch heißen, dass man als erster zuschlägt, wenn die anderen dabei sind einen psychisch fertig zu machen. Das heißt aber nicht, das man als erster angreifen sollte.
Leute die sich prügeln pauschal als Idioten zu bezeichnen ohne ihre Gründe zu berücksichtigen ist meines Erachtens eine unzulässige Verallgemeinerung. Die Idioten sind die, die mit Freude Mitmenschen fertig machen.

qfunce
09-04-2011, 16:23
Oha. Wenn er dich mit der Liste angreift dann gute Nacht. Bei bewaffneten Angreifern stehen Deine Chancen schlecht! Lauf lieber weg und spiel bloß nicht den Helden!
Wenn er Dich ohne die Liste angreift, dann halte ihm auch noch die andere Wange hin und lehre ihn wahre Demut!

Schon mal am papier geschnitten? Alter Falter, mit Liste macht er feine Streifen aus dir! Wünsch dir Glück das er seine Liste im Smartphone hat...


Natürlich verstehe ich das. Ich bin Pädagoge - ich verstehe alles :D

Aber hoffentlich kein Sozialpädagoge?
Treffen zwei Sozialpädagogen auf einen am Boden liegenden der blutet. Sagt der eine Pädagoge zum anderen: "Du, der das angerichtet hat müssen wir unbedingt helfen!"

qfunce
09-04-2011, 16:25
Super und wenn ich den dann schön die Fresse poliere bekomm ich richtig stress sehr schlau !!!!! Und Gewalt ist die Sprache der Dummen nur so zur Info !

Hör doch auf Muttis Rat: "Sohn, wenn dich einer anpöbelt ignoriere ihn doch einfach!"

StaySave
09-04-2011, 16:29
Es ist doch Idiotisch ( von keinem Nutzen ) ohne Grund und einfach nur aus
Langeweile andere Menschen zu verprügeln oder Ihnen schmerzen zuzu fügen...

Ich renn ja auch nicht den lieben, langen Tag herrum und verhau jeden der mich dumm von der Seite anguckt?

das meine ich mit Gewalt ist die sprache der Idioten...

Zu dem ist es in der Schule schon schlimm mit der Gewalt weil ( bei mir zumindestens) alle die Gewalt ausüben "dumm" sind und nicht wirklich Perspektiven haben. Dazu kommt noch das die meisten keinerlei Kampfsport können und sich dem entsprechend im Kampf wie kleine Kinder verhalten, daher kam bei mir die frage auf wie ich darauf reagieren soll, da ich MT kann und vorher schon andere Kampfsportarten gelehrnt habe und ich nicht scharf darauf bin jemanden übelst zu vermöbeln weil ich darin keinen Sinn sehe, für mich ist der Kampfsport eine Lebensweise aber immer mit dem gedanken niemanden zu verletzten und mehr im Sportlichen Sinne zu agieren.

Wollte halt nur mal von Leuten ( die älter sind als ich ) wissen, wie man sich korrekt verhalten soll, gerade bei einem so heiklen Thema, da z.B. dadurch meine weitere Schulische und Sportliche karriere gefähredet wird....


Gruß :D

Super Famicom
09-04-2011, 17:46
Schon mal am papier geschnitten? Alter Falter, mit Liste macht er feine Streifen aus dir!
Aaahh! Klaffende Papierschnitte! Schmerzen höllisch und heilen schlecht! Ich sage ja: "reaLISTEsche" Verteidigung ist da bei ernsthafter Tötungsabsicht völlig ausgeschlossen! :D

Edit:


Wollte halt nur mal von Leuten ( die älter sind als ich ) wissen, wie man sich korrekt verhalten soll, gerade bei einem so heiklen Thema, da z.B. dadurch meine weitere Schulische und Sportliche karriere gefähredet wird....
Wer soll Dir denn darauf eine Antwort geben?! Tu was Du tun musst, wenn's soweit ist. Hier gibt's nur ganz wenige Hellseher

DerBen
09-04-2011, 17:51
Aber hoffentlich kein Sozialpädagoge?
Ja, ist er. Klick sein Profil an, wenn du mir nicht glaubst. :D

DerBen
09-04-2011, 18:00
Es gibt nicht, dass jemand keinen Grund zum prügeln hat. Sein Ego zieht immer nutzen daraus (erklärt auch, warum es Hooligans gibt, die einen überdurchschnittlichen Verdienst haben). Nur verweichlichen die Menschen und suchen sich andere Ventile (Kuchenbacken, etc.), weil sie es kontrollieren können.
Die Leute die ihr niederes Ich nicht beherrschen können und kein anderes Ventil haben und finden können sind dann die dummen Schläger die sich ständig prügeln.
Ich befürworte nicht, dass Leute die sich nicht prügeln wollen ohne für sie erkennbaren Auslöser angegriffen werden, aber wollte trotzdem kurz daran erinnern, dass Gewalt in der Natur eines jeden Menschen liegt und dass es nur eine Sache der Selbstbeherschung ist, sich den Maßstäben des Sozialen Daseins zu beugen.

AndyLee
09-04-2011, 18:05
Nein hat er nicht. Er verprügelt keine Menschen aus Lust und Laune, sondern um sich zu verteidigen. Bin ich auch ein Idiot, wenn ich auf der Straße angefallen werde und mich wehre?

Das weiß ich nicht... es geht hier auch nicht um "Straße" sondern um "Schule"...

Wenn man im hier und jetzt körperlich angegriffen wird, muss man sich verteidigen. Ich glaube, dies ist unstrittig aber auch nicht das Thema hier. Es geht vielmehr um die Mitschüler, welche andere ständig körperlich bedrohen. Von daher bleibt hier schon mehr als nur die eine Option (Zuschlagen) als Lösung übrig.

Hier geht es m. E. eigentlich um "endgültige" Lösungen, die zumeist mit einem "zurückschlagen" nicht immer erreicht werden kann...

Fisting
09-04-2011, 18:41
Lies mal den § 32 Strafgesetzbuch (StGB), auch als sog. "Notwehrparagraph" bekannt:

1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Dieses Notwehrrecht gilt für jeden Menschen, zumindest innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland!

"die Verteidigung, die erforderlich ist" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, also wirst Du bsp. am Handgelenk gezogen, dann wäre der Schlag zum Kehlkopf unverhältnismäßig und Du würdest wegen einem "Notwehrexzess" bestraft. Greifen Dich jedoch mehrere Gegner an oder ein Gegner hat ein Messer, dann ist Dein Leben bedroht und der Kehlkopfschlag wäre gerechtfertigt, um Dich zu schützen.

Genauso darfst Du bei einem am bodenliegenden und aufgabewilligen Gegner nicht mehr endlos nachtreten oder nachschlagen (auch hier: Notwehrexzess). Der Notwehrexzess wird nur einzig und allein dann nicht bestraft, wenn man aus Angst oder Furcht gehandelt hat. Das ist aber eine Beweisfrage ... und bei 20 herumstehenden Berufs- und Gewohnheitszeugen, die alle was anderes gesehen haben oder sich suggerieren lassen, was sie gesehen haben sollen, würde ich mich nicht darauf verlassen.

Du musst das mildeste Dir zur Verfügung stehende Anwehrmittel nutzen, dass den Verteidgungszweck erfüllen kann. Das hängt immer von der eigenen Ausgangslage (Frau, schwächer, krank, Situation "Leben oder Tod" und eine einzige Aktion entscheidet) und der Qualität der Gewalt ("harmloser Angriff" oder ernstzunehmende Attacke) ab, die Dir entgegengebracht wird.

"gegenwärtig" bedeutet, dass die Angriffsaktion entweder schon begonnen haben oder unmittelbar bevorstehen muss. D.h. schlägt der Gegner zu, kannst Du Dich mit einer Abwehr und einem(mehreren) Gegenangriff(e) verteidigen, aber Du musst nich unbedingt zuwarten, bis Dein Gegner zuschlägt ... auch das Hochnehmen der Fäuste oder das Ausholen durch den Gegner rechtfertigt Deinerseits einen Präventivangriff.

"rechtswidrig" bedeutet, dass Du den gegnerischen Angriff nicht provoziert haben darfst. D.h. wenn Du jemanden, der Dir nichts getan hat, solange beleidigst, bis er Dir in die Fresse schlägt, dann wäre Deine Abwehr dagegen keine Notwehr. Genausowenig, wenn Du selbst eine Straftat begehst ... z.B. Du raubst jemanden aus, derjenige wehrt sich, Du verteidigst Dich und plädierst später auf Notwehr ... allein der gesunde Menschenverstand sagt Dir, dass das keine Notwehr sein kann.

Generell in einem Gerichtsverfahren NIEMALS erwähnen, dass Du Kampfkunst oder Kampfsport betreibst. Du darfst Dich zwar - wie wir gerade gerlernt haben - auch als Könner verteidigen, jedoch wird man Dir als Kampfkünster/-sportler immer vorhalten "dass Du den Messerangreifer ja mit dem kleinen Daumen spielerisch hättest entwaffnen können" ... schließlich "trainieren Sie ja ein tödliches Kampfsystem" ...

Kein Witz, lebensfremde Richter und Gutachter, die in einer schönen Gegend wohnen, mit dem Dienstwagen herumchauffiert werden und sich selbst nie verteidigen mussten, urteilen nach solchem Blödsinn.

That´s the way it is ... babies!

HatkeineAhnung
09-04-2011, 19:55
Super und wenn ich den dann schön die Fresse poliere bekomm ich richtig stress sehr schlau !!!!! Und Gewalt ist die Sprache der Dummen nur so zur Info !

Ich versteh dich nicht. Wenn du Pazifist bist lass dich verhauen. Wenn du keiner bist wehr dich!

PS: Hört sich nach einen Labersack an!

Kable
09-04-2011, 20:01
Ich kenne einen Richter der Kampfsport macht, ich bin Schöffe der Kampfsport macht, mein Bruder ist Jurastudent und Schöffe der Kampfsport macht, ich kann dieses ewige "Alle Juristen sind weltfremd nicht mehr hören."

coug4r
10-04-2011, 01:10
Ich kenne einen Richter der Kampfsport macht, ich bin Schöffe der Kampfsport macht, mein Bruder ist Jurastudent und Schöffe der Kampfsport macht, ich kann dieses ewige "Alle Juristen sind weltfremd nicht mehr hören."

auch wenn das jetzt ot ist und egtl nicht zum thema passt:

---------------------------------------------------------
yay, von einem auf alle schließen!!!

die zahl der kampfsporttreibenden richter dürfte wohl extrem gering sein, egal ob du jetzt einen kennst. beschränkt man sich auf die relevanten vollkontaktstile, siehts wohl noch düsterer aus.

und dass die werten herren der oberschicht schon jemals selbst mit realer gewalt konfrontiert werden bezweifel ich auch, auch wenn das in einzelfällen sein kann. schon ottonormalbürger kommt wohl sogut wie nie in eine reale sv-situation die nach gewalt schreit. mit steigender bildung und gehalt wird das wohl nicht häufiger sein.

es gibt genug aberwitzige urteile wo man sich nur an den kopf langen konnte und betreffenden richter in die selbe situation wünscht. nach dem motto "was hätte der in dieser situation gemacht, dass er so ein urteil spricht".

jaja, gerechtigkeit hat quasi nichts mit recht zu tun. trotzdem.

fazit: "alle juristen sind weltfremd", ist falsch. "viele sind weltfremd" triffts aber eigentlich ziemlich gut in meinen augen.


/e tolle richter z.B hier

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31167/1.html

oder hier

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/keine-notwehr-sv-messer-26830/

AndyLee
10-04-2011, 09:25
Also ich denke, dass wir uns doch über eines im Klaren sind: Wird man körperlich angegriffen, darf man sich verteidigen.

Der Entschluss, sich zu verteidigen, hat einen Zeitrahmen von vllt. einer Sekunde. Anwälte und Richter haben danach alle Zeit der Welt, den Fall genau unter die Lupe zu nehmen und jedes Detail zu betrachten. Allein dadurch entsteht schon ein Ungleichgewicht zwischen der Realität und den daraus resultierenden juristischen Folgen. Außerdem gibt es auch noch den juristischen Vertreter der Gegenpartei.

Will sagen: Wenn dann ein Richter anwesend ist, der sich ein bisschen mit Kampfsport auskennt, könnte das zumindest etwas hilfreich sein. Wie hilfreich, kann ich nicht abschätzen.

Insgesamt ging es im Thema aber doch nicht um die Frage, ob man sich "überhaupt" verteidigen darf, sondern speziell um einen Fall aus der Schule. Daher geht es hier m. E. auch nicht nur um kurzfristige Handlungen, sondern um Aktionen, die dem ganzen Spuk insgesamt ein Ende setzen?

Anzunehmen, dass mit einem einzigen (evtl. gewonnenen) Kampf alles zu Ende ist, finde ich - gerade im Hinblick auf Schule - sehr naiv.

StaySave
10-04-2011, 16:39
Also ich denke, dass wir uns doch über eines im Klaren sind: Wird man körperlich angegriffen, darf man sich verteidigen.

Der Entschluss, sich zu verteidigen, hat einen Zeitrahmen von vllt. einer Sekunde. Anwälte und Richter haben danach alle Zeit der Welt, den Fall genau unter die Lupe zu nehmen und jedes Detail zu betrachten. Allein dadurch entsteht schon ein Ungleichgewicht zwischen der Realität und den daraus resultierenden juristischen Folgen. Außerdem gibt es auch noch den juristischen Vertreter der Gegenpartei.

Will sagen: Wenn dann ein Richter anwesend ist, der sich ein bisschen mit Kampfsport auskennt, könnte das zumindest etwas hilfreich sein. Wie hilfreich, kann ich nicht abschätzen.

Insgesamt ging es im Thema aber doch nicht um die Frage, ob man sich "überhaupt" verteidigen darf, sondern speziell um einen Fall aus der Schule. Daher geht es hier m. E. auch nicht nur um kurzfristige Handlungen, sondern um Aktionen, die dem ganzen Spuk insgesamt ein Ende setzen?

Anzunehmen, dass mit einem einzigen (evtl. gewonnenen) Kampf alles zu Ende ist, finde ich - gerade im Hinblick auf Schule - sehr naiv.





Für mich währe es ein Ende, weil ich dann nicht mehr auf der Schule bin :D

Danke für die vielen antworten, auch wenn einige am Thema vorbei sind :D

Sven K.
10-04-2011, 18:06
Ich mach dann auch mal zu. :rolleyes: