Angemessenes Ruhigstellen mittels Würgen [Archiv] - Kampfkunst-Board

PDA

Vollständige Version anzeigen : Angemessenes Ruhigstellen mittels Würgen



mmvk
23-01-2010, 09:03
hi,
mein Sohn Sohn wurde in der Schule Opfer eines Angriffes und hat sich meiner Meinung nach richtig verhalten: Den Angreifer mittels eines Beinwurfes zu Boden geworfen, Gegner lag am Rücken, auf ihn gekniet, Ruhigstellen mittels Würgegriff von vorne beidhändig mit gekreuzten Händen, Anklammern am Hemdkragen, Verdrehen, der rechten Hand.
Jetzt beging er einen Fehler: Er lockerte den Würgegriff zu früh, was der Gegner zum Anlaß nahm, sich in seinem Oberarm zu verbeißen.
Die Narbe ist heute, nach 2 Jahren noch beträchtlich und dies ist der Anlaß eines Schadenersatzprozesses.
In diesem behauptet jetzt der Gegner, mein Sohn hätte ihn grundlos in den Schwitzkasten genommen und er mußte in Todesangst zubeißen.
Meine Anwältin ist doof und sagt, wenn wir zugäben, daß wir gewürgt hätten, dann haben wir den Prozeß schon verloren.
Soll ich einen Sachverständigen für Selbstverteidigung beantragen, um zu beweisen, daß das Ruhigstellen mit Würgen die angemessene Abwehrmaßnahme war?
Viele Grüße von
mm

gast
23-01-2010, 09:15
Ist das alles nach 2 Jahren noch beweisbar? Gibts noch Zeugen? Wie alt waren die beiden / sind sie heute?

Ohne diese Fragen zu beantworten ist eine Ferndiagnose noch viel schwerer...

Quaestor
23-01-2010, 09:19
Die Anwältin ist nicht doof.

Du hast nicht geschrieben wie/womit Dein Sohn angegriffen wurde.
Ich vermute aber mal, dass es nichts schlimmes war (sonst hättest Du es erwähnt).

Würgen ist eine das Leben gefährdende Behandlung, und das Opfer der Würgeattacke durfte sich m.E. verteidigen.

Wenn Dein Sohn ihn nur festgehalten hätte, wäre das natürlich was anderes. So detaliert wie Du die Hndlung Deines Sohnes aber beschrieben hast, scheidet das wohl aus.

BuZuS
23-01-2010, 09:25
"Meine Anwältin, die jahrelang Jura studiert hat, ist doof, darum frag ich mal völlig ahnungslose Internet'experten', die wissen das sicher besser" :rolleyes:

miskotty
23-01-2010, 09:31
hi,
mein Sohn Sohn wurde in der Schule Opfer eines Angriffes und hat sich meiner Meinung nach richtig verhalten: Den Angreifer mittels eines Beinwurfes zu Boden geworfen, Gegner lag am Rücken, auf ihn gekniet, Ruhigstellen mittels Würgegriff von vorne beidhändig mit gekreuzten Händen, Anklammern am Hemdkragen, Verdrehen, der rechten Hand.
Jetzt beging er einen Fehler: Er lockerte den Würgegriff zu früh, was der Gegner zum Anlaß nahm, sich in seinem Oberarm zu verbeißen.
Die Narbe ist heute, nach 2 Jahren noch beträchtlich und dies ist der Anlaß eines Schadenersatzprozesses.
In diesem behauptet jetzt der Gegner, mein Sohn hätte ihn grundlos in den Schwitzkasten genommen und er mußte in Todesangst zubeißen.
Meine Anwältin ist doof und sagt, wenn wir zugäben, daß wir gewürgt hätten, dann haben wir den Prozeß schon verloren.
Soll ich einen Sachverständigen für Selbstverteidigung beantragen, um zu beweisen, daß das Ruhigstellen mit Würgen die angemessene Abwehrmaßnahme war?
Viele Grüße von
mm

ich versteh die technik grad nicht...:)
aber würgen kommt nie gut an und was zur hölle ist ein sachverständiger für sv? ach ja.... würgen auf dem schulhof...vergiss es:D

Stoiker
23-01-2010, 09:36
Was redest Du denn da?
Dein Sohn hat natürlich nicht gewürgt. Er hat den anderen am Kragen gegriffen, um ihn wegzuschieben. Wer kommt denn auf Würgen?
Aber so genau kann er das nicht mehr sagen. Er war ganz überrascht von dem Angriff, wollte den anderen wegschieben, ist dabei gestolpert und mit ihm zu Boden gefallen. Und als er aufstehen wollte, um zum Lehrer zu laufen, hat der andere plötzlich zugebissen.

Und die Idee eines Sachverständigen vom Bundesamt für Kampfsport, Kampfkunst und Selbstverteidigung (BaKKS) würde ich sein lassen. Besser wäre ein guter Leumund - sicherlich können die Lehrer der Schule bestätigen, dass Dein Sohn ein friedfertiger und toleranter Mensch ist, der den christlich-humanistischen Werten nahesteht und auf keinen Fall einer derjenigen ist, die sich mit Freude auf dem Schulhof prügeln (so wie das Beißerchen, der ja schon oft aufgefallen ist, wie er andere Schüler geschlagen hat), oder?

Viel Erfolg!
Stoiker

miskotty
23-01-2010, 09:39
Was redest Du denn da?
Dein Sohn hat natürlich nicht gewürgt. Er hat den anderen am Kragen festgehalten. Wer kommt denn auf Würgen?
Aber so genau kann er das nicht mehr sagen. Er war ganz überrascht von dem Angriff, wollte den anderen wegschieben, ist dabei gestolpert und mit ihm zu Boden gefallen. Und als er aufstehen wollte, um zum Lehrer zu laufen, hat der andere plötzlich zugebissen.

ach mensch, er ist doch so stolz das sein sohn cool judo gemacht hat...schmäler nicht seine leistung:mad::D

ilyo
23-01-2010, 09:55
"Meine Anwältin, die jahrelang Jura studiert hat, ist doof, darum frag ich mal völlig ahnungslose Internet'experten', die wissen das sicher besser" :rolleyes:

Meine Fresse, ich hatte noch nie so sehr den Drang dir zuzustimmen, wie hier.

SkiTe
23-01-2010, 11:57
"Meine Anwältin, die jahrelang Jura studiert hat, ist doof, darum frag ich mal völlig ahnungslose Internet'experten', die wissen das sicher besser" :rolleyes:

Hm, ich wollte ja auch meinen Senf hier abgeben, aber Deine Feststellung bringt mich in die Bredouille: Ich bin zwar kein Jurist, aber ich war damals auf der Uni ein paar Mal auf Jura-Feten. Außerdem ist meine Freundin Anwältin. Bin ich damit schon halb-doof bzw für einen Beitrag überqalifiziert?

Gruß

*Lars*
23-01-2010, 12:00
Was redest Du denn da?
Dein Sohn hat natürlich nicht gewürgt. Er hat den anderen am Kragen gegriffen, um ihn wegzuschieben. Wer kommt denn auf Würgen?
Aber so genau kann er das nicht mehr sagen. Er war ganz überrascht von dem Angriff, wollte den anderen wegschieben, ist dabei gestolpert und mit ihm zu Boden gefallen. Und als er aufstehen wollte, um zum Lehrer zu laufen, hat der andere plötzlich zugebissen.

Seh ich auch so ;)

vinz
23-01-2010, 12:17
"Meine Anwältin, die jahrelang Jura studiert hat, ist doof, darum frag ich mal völlig ahnungslose Internet'experten', die wissen das sicher besser" :rolleyes:

''Alle Anwälte sind Halbgötter und alles was sie sagen ist die reine Wahrheit und sollte nieeeeeemals hinterfragt werden.'' :rolleyes::rolleyes:

Jim
23-01-2010, 12:18
Zehn Experten, zehn Meinungen.

BuZuS
23-01-2010, 12:23
''Alle Anwälte sind Halbgötter und alles was sie sagen ist die reine Wahrheit und sollte nieeeeeemals hinterfragt werden.'' :rolleyes::rolleyes:
"Ich weiß alles besser weil ich nen Internetanschluss und Wikipedia in meinen Bookmarks habe, darum ist meine Meinung zu einem Prozess, dessen Verlauf, Grundlage und aktuellen Stand ich nicht im geringsten kenne, viel besser als die der zuständigen Anwältin, die jahrelanges Jurastudium hinter sich und jahrelange Erfahrung in Rechtsfragen wie diesen hat. Deswegen war's klüger, statt die Meinung eines zweiten Sachverständigen einzuholen, hier im KKB-Forum zu fragen."
Geh doch wieder in Beileidsthread rumflamen, das kannste besser.

Sven K.
23-01-2010, 13:05
OK. Hier kann wohl niemand halbwegs korrekte Aussagen machen.
Meiner Meinung nach hat es @Stoiker sehr gut auf den Punkt gebracht.

Bessere Hilfe findet man unter www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de)