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Vollständige Version anzeigen : Jemanden 5-15 min Festhalten und ruhig stellen.



FunFirst
23-01-2010, 12:30
Angenommen ich muss jemanden 5-15 Min ruhig stellen,
z.b. der Kerl hat einer Oma die Handtaschne geraubt oder sonstiges verbrechen begangen.
Ich hab ihn überwältigt und warte auf das Eintreffen der Polizei

Wie schaff ich es eine Person solange ruhig zustellen, denke 5-15min sind normal bis die Polizei da ist, sind aber wiederrum ne ganz schön lange zeit, wenn man auf jemandem draufhockt. Ich denke auch kaum das man nen Fesselgriff z.b. Kreuzfesselgriff solange so halten kann das er nie eine möglichkeit hat loszukommen.

Zumal es sicher vielleicht auchnoch umstände kommt die einen ablenken z.b. schaulustige passanten die doch mal zivilcourage zeigen und einen Fragen was machen sie mit diesem Mann da.

Ist es unter umständen sinvoll dem Täter weitere schäden zuzufügen, z.b. "versehentlich solange weiterdrücken bis die Hand knackt oder der arm", wenn es sich um einen Schwereren fall handelt und evtl ne Gefahr für dich selbst ausgeht.

Welche techniken eignen sich in sehr extremen Fällen, "z.b. Bärtiger Mann mit Turban dreht durch und spielt im Flugzeug mit komischer substanz rum", den gegner so zu verletzen das es seine Kampffähigkeit massiv herrabsetzt.

Robb
23-01-2010, 12:52
Für welchen genauen Zweck willst es wissen(Beruflich....)?

coleman
23-01-2010, 12:58
z.b. so:

http://www.samurai-burgdorf.de/cms/images/stories/lehrmaterial/ude-hishigi-ashi-garami.jpg

das mit dem versehentlichen verletzen nehme ich jetzt mal nicht ernst.:-§

Robb
23-01-2010, 13:03
Netter Haltegriff. tzu zweit gut.

icken
23-01-2010, 13:16
Die Kontrolle am Boden wie im Video klappt ganz gut.
Man hat wenn man will, noch beide Hände frei zum Biertrinken, oder um die Cops anzurufen.

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Sven K.
23-01-2010, 13:23
Meinem laienhaften Rechtsverständnis nach. darfst du im Grunde gar nichts.
Du solltest ihn nach der "Überwältigung" loslassen. Natürlich darfst Du ihn
(immer wieder) an einer Flucht hindern. Festhalten ist aber nicht so gut.
Du darfst seine Personalien feststellen. Kann er sich ausweisen musst du ihn
laufen lassen, wenn nicht, eben an der Flucht hindern und immer wieder
"einfangen". Fesseln darfst Du nicht. Zum "auf den Oberkörper setzen" gibt es
einige Fälle in denen Polizisten verurteilt wurden, weil der "Täter" massiv
gelitten hat oder gar gestorben ist. Gerade wenn der Täter unter Drogen/Alk
usw. steht.

Letzten Endes entscheidet alles weitere eh der Richter. Also immer schön für
Zeugen sorgen.

Ausführlichere Aussagen können sie wohl hier dazu machen. www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de)

Peejay
23-01-2010, 13:44
Welche techniken eignen sich in sehr extremen Fällen, "z.b. Bärtiger Mann mit Turban dreht durch und spielt im Flugzeug mit komischer substanz rum", den gegner so zu verletzen das es seine Kampffähigkeit massiv herrabsetzt.[/QUOTE]

Warum nicht so:ein blonder, blauäugiger Typ dreht durch und spielt im Flugzeug mit komischer Substanz rum!:D

gast
23-01-2010, 14:06
Angenommen ich muss jemanden 5-15 Min ruhig stellen,
z.b. der Kerl hat einer Oma die Handtaschne geraubt oder sonstiges verbrechen begangen.
Ich hab ihn überwältigt und warte auf das Eintreffen der Polizei

Wie schaff ich es eine Person solange ruhig zustellen, denke 5-15min sind normal bis die Polizei da ist, sind aber wiederrum ne ganz schön lange zeit, wenn man auf jemandem draufhockt. Ich denke auch kaum das man nen Fesselgriff z.b. Kreuzfesselgriff solange so halten kann das er nie eine möglichkeit hat loszukommen.

Zumal es sicher vielleicht auchnoch umstände kommt die einen ablenken z.b. schaulustige passanten die doch mal zivilcourage zeigen und einen Fragen was machen sie mit diesem Mann da.

Ist es unter umständen sinvoll dem Täter weitere schäden zuzufügen, z.b. "versehentlich solange weiterdrücken bis die Hand knackt oder der arm", wenn es sich um einen Schwereren fall handelt und evtl ne Gefahr für dich selbst ausgeht.

Welche techniken eignen sich in sehr extremen Fällen, "z.b. Bärtiger Mann mit Turban dreht durch und spielt im Flugzeug mit komischer substanz rum", den gegner so zu verletzen das es seine Kampffähigkeit massiv herrabsetzt.

Also ein einfacher Diebstahl rechtfertigt jedenfalls keine schwere Körperverletzung (Knochen brechen etc.)...

FunFirst
23-01-2010, 14:11
Naja ich denke der fall das sich jemand einsichtig zeigt und sagt okay, ich hab scheisse gebaut, hier ist mein ausweis ich wart mal eben bis die Polizei da ist. Ist natürlich schön aber nicht garantiert. Ich geh mal eher von aus das der Täter mir ans Leder will, sprich ich wenn ich ihn loslasse tut er mir was.

Ne ich brauch das nicht Beruflich, und ich hoffe ich brauch das sowieso überhaupt nicht, aber will es trotzdem wissen.


Also ein einfacher Diebstahl rechtfertigt jedenfalls keine schwere Körperverletzung (Knochen brechen etc.)...

Die frage war Raub oder sonstiges verbrechen nicht Diebstahl.
Ich will mich jetzt nicht hinstellen und sagen juchu ich habe ihm die knochen gebrochen, das hast du davon du böser schuft. Nur wenn das halt jemand ist der besonders Böse und Gefährlich ist, z.b. Unzurechnungsfähig etc. Wäre es vielleicht die überlegung ob ich ihm "versehentlich" nen knöchlein Breche quasi zur Eigensicherung.


Ich such eher ne Technische möglichkeit jemanden 5-15 min Festzuhalten, keine rechtliche.
Wenn ich Rechtsberatung brauche gehe ich zum Anwalt und nicht ins Kampfkunstboard.

Widi
23-01-2010, 14:14
Hmmm, spontan würd ich jetzt sagen omoplata oder die eine Festnahmetechnik die ich im militär gelernt habe. Schwer zu erklären, aber der gegner liegt auf dem Bauch und man fixiert seinen arm in die Höhe mit den Knien um Druck auf seien Schulter zu machen(EDIT: Ungefähr so wie im Video von icken). Sonst vielleicht mit nem Gürtel oder SChubändel o.ä. fixieren.

Zum Thema ihn "unabsichtlich verletzen": NEIN! Sobald du ihn fest nimmst bist du für Ihn verantwortlich. Den Rest kannst du dir denken.

Sven K.
23-01-2010, 14:18
Naja ich denke der fall das sich jemand einsichtig zeigt und sagt okay, ich hab scheisse gebaut, hier ist mein ausweis ich wart mal eben bis die Polizei da ist. Ist natürlich schön aber nicht garantiert. Ich geh mal eher von aus das der Täter mir ans Leder will, sprich ich wenn ich ihn loslasse tut er mir was.

Ne ich brauch das nicht Beruflich, und ich hoffe ich brauch das sowieso überhaupt nicht, aber will es trotzdem wissen.

Das ist ja das schlimme. Was bringt es "hypothetische" Fälle zu diskutieren ?

Die Gesetzgebung ist da doch recht eindeutig. Wenn Du in der Lage bist
jemanden zu überwältigen, kannst Du für das darauf folgende auch keine
Notwehr oder ähnliches geltend machen. Also greifen alle anderen Gesetzte.
Die musst Du eben einhalten, sonst gibt es mecker vom Bäcker ähh... Richter. ;)

gast
23-01-2010, 18:17
Naja ich denke der fall das sich jemand einsichtig zeigt und sagt okay, ich hab scheisse gebaut, hier ist mein ausweis ich wart mal eben bis die Polizei da ist. Ist natürlich schön aber nicht garantiert. Ich geh mal eher von aus das der Täter mir ans Leder will, sprich ich wenn ich ihn loslasse tut er mir was.

Ne ich brauch das nicht Beruflich, und ich hoffe ich brauch das sowieso überhaupt nicht, aber will es trotzdem wissen.



Die frage war Raub oder sonstiges verbrechen nicht Diebstahl.
Ich will mich jetzt nicht hinstellen und sagen juchu ich habe ihm die knochen gebrochen, das hast du davon du böser schuft. Nur wenn das halt jemand ist der besonders Böse und Gefährlich ist, z.b. Unzurechnungsfähig etc. Wäre es vielleicht die überlegung ob ich ihm "versehentlich" nen knöchlein Breche quasi zur Eigensicherung.


Ich such eher ne Technische möglichkeit jemanden 5-15 min Festzuhalten, keine rechtliche.
Wenn ich Rechtsberatung brauche gehe ich zum Anwalt und nicht ins Kampfkunstboard.

Wenn du Tipps brauchst wie du Leute "versehentlich" verletzt geh am besten zu Türstehern einschlägiger Lokale und nicht ins KKB ;)

backzwerg55
23-01-2010, 18:18
Meinem laienhaften Rechtsverständnis nach. darfst du im Grunde gar nichts.
Du solltest ihn nach der "Überwältigung" loslassen. Natürlich darfst Du ihn
(immer wieder) an einer Flucht hindern. Festhalten ist aber nicht so gut.
Du darfst seine Personalien feststellen. Kann er sich ausweisen musst du ihn
laufen lassen, wenn nicht, eben an der Flucht hindern und immer wieder
"einfangen". Fesseln darfst Du nicht. Zum "auf den Oberkörper setzen" gibt es
einige Fälle in denen Polizisten verurteilt wurden, weil der "Täter" massiv
gelitten hat oder gar gestorben ist. Gerade wenn der Täter unter Drogen/Alk
usw. steht.




Vorsicht: Personalien feststellen darf NUR die Polizei. Keine Politesse, kein Securityheini, kein Passant der zufällig hilft!
Theoretisch darfst du nichtmal in die Brieftasche einer hilflosen Person gucken um evtl jemanden zu benachrichtigen oder so.
Sicherlich kannst du ihn danach fragen (wie bei einem Unfall z.b.) aber weigert er sich hast du kein Druckmittel und musst auf die Polizei warten.

Wikipedia sagt dazu noch folgendes:


Wird eine Person nach § 127 Abs. 1 StPO von einer anderen Person vorläufig festgenommen, weil sie einer Straftat unmittelbar verdächtig ("auf frischer Tat") ist, kann sie durch die freiwillige Angabe der Personalien den Freiheitsentzug beenden, denn dann ist in der Regel der Grund für die vorläufige Festnahme entfallen. Auch hier besteht wiederum kein Recht, die Person zur Herausgabe der Personalien zu zwingen, dies ist nur durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft möglich. Gibt eine Person gegenüber einer Amtsperson keine Personalien an und/oder kann sich nicht legitimieren, wird ein Personenfeststellungsverfahren angewandt.

Quelle (das hier ist ein Link ;) ) (http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsfeststellung_%28Recht%29#Vorl.C3.A4 ufige_Festnahme_als_.E2.80.9EJedermannsrecht.E2.80 .9C)

Sven K.
23-01-2010, 18:33
Vorsicht: Personalien feststellen darf NUR die Polizei. Keine Politesse, kein Securityheini, kein Passant der zufällig hilft!
Theoretisch darfst du nichtmal in die Brieftasche einer hilflosen Person gucken um evtl jemanden zu benachrichtigen oder so.
Sicherlich kannst du ihn danach fragen (wie bei einem Unfall z.b.) aber weigert er sich hast du kein Druckmittel und musst auf die Polizei warten.

Wikipedia sagt dazu noch folgendes:



Quelle (das hier ist ein Link ;) ) (http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsfeststellung_%28Recht%29#Vorl.C3.A4 ufige_Festnahme_als_.E2.80.9EJedermannsrecht.E2.80 .9C)

Ich habe auch nicht gesagt man soll dem Verdächtige das Portmonee klauen
und nach dem Ausweis suchen. Man kann aber höflich darauf hinweisen,
dass man den Verdächtigen solange da behält, bis er sich ausgewiesen hat.

Ansonsten vergiss Wikipedia.
Ich halte mich an die hier § 127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)
Da gibt es erläuternde "Gesetzestexte" und BGH-Urteile zu dem Thema.
Gerade was das "Fixieren" des Verdächtigen angeht. ;)

Ratte
23-01-2010, 18:37
Welche techniken eignen sich in sehr extremen Fällen, "z.b. Bärtiger Mann mit Turban dreht durch und spielt im Flugzeug mit komischer substanz rum", den gegner so zu verletzen das es seine Kampffähigkeit massiv herrabsetzt.

Warum nicht so:ein blonder, blauäugiger Typ dreht durch und spielt im Flugzeug mit komischer Substanz rum!:D

Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. Der kann ja auch blond, blauäugig, bärtig und mit turban bekleidet sein ;)

Hauser
23-01-2010, 18:50
Ich habe auch nicht gesagt man soll dem Verdächtige das Portmonee klauen
und nach dem Ausweis suchen. Man kann aber höflich darauf hinweisen,
dass man den Verdächtigen solange da behält, bis er sich ausgewiesen hat.


Ist das nicht ein bisschen Realitätsfremd? Das wird auch kein Dt. Richter verlangen.

Sven K.
23-01-2010, 19:30
Ist das nicht ein bisschen Realitätsfremd? Das wird auch kein Dt. Richter verlangen.

Mag sein. Schau dir aber bitte die Urteile an. Recht haben und Recht
bekommen sind 2 Paar Schuhe. ;)

Hauser
23-01-2010, 19:36
Mag sein. Schau dir aber bitte die Urteile an. Recht haben und Recht
bekommen sind 2 Paar Schuhe. ;)

Versteh den Zusammenhang nicht. Die verlinkten Urteile auf dejure waren allesamt verständlich und logisch nachvollziehbar.

Dort ging es hauptsächlich um den Verdacht eines vorläufig Festnehmenden rechtmäßig zu handeln. Klar, dass man da ganz schnell von seinem Ross herunterfallen kann.

Sven K.
24-01-2010, 11:04
Versteh den Zusammenhang nicht. Die verlinkten Urteile auf dejure waren allesamt verständlich und logisch nachvollziehbar.

Dort ging es hauptsächlich um den Verdacht eines vorläufig Festnehmenden rechtmäßig zu handeln. Klar, dass man da ganz schnell von seinem Ross herunterfallen kann.

Habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Was ich sagen wollte war
nur, dass Urteile und Richter nicht immer zwingend realistisch sind.

Wobei man natürlich noch fragen müsste, was deiner Meinung nach
Realitätsfremd ist. Das ich dem Verdächtigen das Portmonee klaue oder
das ich ihn höflich nach seiner Identität frage. ;)

Hier werden aber bei einer "Festnahme" nach §127Stpo nicht nur ebd.
sondern unter Umständen noch etliche andere Gesetze tangiert. Wie diese
letzten Endes ausgelegt werden ist Sache des Richters und lässt sich
"hypothetisch" nicht klären. Jedenfalls nicht hier im KKB. Ich rate daher die
Frage auf www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de) zu stellen. Da sitzen die Fachleute.
Es gibt Momente, in denen ich jemanden festnehmen darf, auch mit Gewalt
und Fesseln. Dies kann man aber nicht verallgemeinern.
Nur darum ging es mir. ;)

FunFirst
24-01-2010, 14:13
Das ist ja das schlimme. Was bringt es "hypothetische" Fälle zu diskutieren ?

Übt man nicht Selbstverteidigung hauptsächlich für fälle wo man hofft das sie nie eintreten.



Wenn du Tipps brauchst wie du Leute "versehentlich" verletzt geh am besten zu Türstehern einschlägiger Lokale und nicht ins KKB ;)
Ich denke als Türsteher oder Sicherheitskraft hat man wesentlich mehr probleme jemanden dem richter zu erklären das man jemanden beim Festhalten verletzt hat, als ein normaler Bürger.

Wenn ich jetzt alleine mit meiner Freundin durch den park gehe oder nachts um drei an einer U-Bahn station stehe und werde angegriffen was (ich weiss wieder ein Hypotetischer fall, aber les mal die Polizeimeldungen vom Wochenende kommt zig mal vor). Dann ist doch die Überlegung, zu welchem Risiko bin ich eher bereit, Strafe oder Schädigung durch Angreifer.

Ich habe auch nicht vor jemand mutwillig zu verletzen, ich frage mich nur ob es aus SV Gesichtspunkten evtl sinvoll sein kann, bevor sich jemand evtl wieder losreist und auf mich losgeht.

Cortalios
24-01-2010, 17:03
also, wenn du bei dem bärtigen Mann im Flieger, welcher durchrastet und eine komische Substanz zusammenbraut nicht aufs MAXIMUM gehst, dann denke ich wirst du kaum noch in SV- Situationen kommen :p.

olem
24-01-2010, 20:37
Meinem laienhaften Rechtsverständnis nach. darfst du im Grunde gar nichts.
Du solltest ihn nach der "Überwältigung" loslassen. Natürlich darfst Du ihn
(immer wieder) an einer Flucht hindern. Festhalten ist aber nicht so gut.
Du darfst seine Personalien feststellen. Kann er sich ausweisen musst du ihn
laufen lassen, wenn nicht, eben an der Flucht hindern und immer wieder
"einfangen". Fesseln darfst Du nicht. Zum "auf den Oberkörper setzen" gibt es
einige Fälle in denen Polizisten verurteilt wurden, weil der "Täter" massiv
gelitten hat oder gar gestorben ist. Gerade wenn der Täter unter Drogen/Alk
usw. steht.

Letzten Endes entscheidet alles weitere eh der Richter. Also immer schön für
Zeugen sorgen.

Ausführlichere Aussagen können sie wohl hier dazu machen. www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de)

"Schade. Taubsi konnte leider entkommen." :D

Daywalker
24-01-2010, 20:58
Jetzt mal das Gesetz aussen vorgelassen und du auf jeden Fall die Person an der Flucht hindern mußt, eignet sich eine Festlegetechnik am Boden. Plautze nach unten, Arme auf den Rücken, mit den Händen und dem Knie sichern. Bei Gegenwehr kannste auch zu einem Kreuzfesselgriff zurückgreifen oder anderen Hebeln, die den "Kollegen" am Aufstehen hindern.

Wie gesagt, ob es angemessen ist mußt du selbst entscheiden. Du solltest auf jeden Fall vermeiden bei einer Bagatelle (Vordrängler an der Supermarktkasse :D) übermäßig Gewalt anzuwenden.

Mr. Nice Guy
25-01-2010, 14:23
Du darfst seine Personalien feststellen.

Da ist die Grenze zur Amtsanmaßung aber sicherlich auch klein, denn den Ausweis darf nur Polizei, Zoll und solche Leute verlangen.

@Topic
Man kann Situationen nicht erzwingen. Es gibt aufjedenfall Griffe, bei denen du den Gegner so lange du willst festhalten kannst, ohne ihn zu verletzen, aber in diese Positionen muss man erst mal kommen und darauf würde ich mich im Ernst nicht verlassen, dass man dahin kommt, denn der Gegner wird nicht wie der Trainingspartner im Training die Aktionen einfach geschehen lassen.

re:torte
25-01-2010, 14:29
es gibt aber auch so etwas wie eine Bürgerverhaftung, oder nicht?

Sven K.
25-01-2010, 16:47
es gibt aber auch so etwas wie eine Bürgerverhaftung, oder nicht?

Guckst Du hier Festnahme ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Festnahme#Jedermann-Festnahme) ;)

miskotty
25-01-2010, 16:59
Guckst Du hier Festnahme ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Festnahme#Jedermann-Festnahme) ;)

aaaaargh...ich fühle mich von §§§§ :-§ paragraphen verfolgt:weirdface... schaut man kurz ins kkb um pause von sachkundevorbereitung zu haben und dann kommt vorläufige festnahme nach §127 abs.1 stpo. das kapitel hatte ich grad zum 4. mal gelesen.:motz::troete:. nicht das ichs versteh...aber es verfolgt mich:sport098:

sorry fürs ot:D

Helmut Gensler
25-01-2010, 17:17
wie wäre es mit folgender Szenerie?
Ein Lehrer sieht in der Pause, wie ein Schüler ausrastet und um sich schlägt.
Aufgrund seiner Garantenstellung ( er muss dafür sorgen, dass keine Verletzungen einer Schutzbefohlenen eintreten) sollte er eingreifen. Er geht hin, ruft zur Ordnung, die Prügelei geht weiter...
Das könnte eine reale Szene sein... passiert schon mal auf Schulhöfen.

miskotty
25-01-2010, 17:32
wie wäre es mit folgender Szenerie?
Ein Lehrer sieht in der Pause, wie ein Schüler ausrastet und um sich schlägt.
Aufgrund seiner Garantenstellung ( er muss dafür sorgen, dass keine Verletzungen einer Schutzbefohlenen eintreten) sollte er eingreifen. Er geht hin, ruft zur Ordnung, die Prügelei geht weiter...
Das könnte eine reale Szene sein... passiert schon mal auf Schulhöfen.

unter 14 jährige dürfen nicht vorläufig festgenommen werden nach 127 stpo(grad gelernt...)auseinanderhalten darf er wenn die ermahnung nicht reicht. gesundheit des schutzbefohlenen geht vor (höheres rechtsgut). brachiale gewaltanwendung ist meines wissens nicht geststattet, aber festhalten/weg versperren dürfte drin sein.
kann bei lehrern natürlich alles anders sein... ich dreh an paragraphen grad eh durch...:D
wenn alles falsch ist bitte anschreiben:ups:

fractals
25-01-2010, 18:38
rnc....
lösung jedes problems

roybaer
25-01-2010, 18:47
Ganz klar auschoken und wenn er wieder zu sich kommt nochmal und das ausreichend oft wiederholen. Aber natürlich nur wenn es in der Verhältnismäßigkeit steht ;D

Berufspenner
25-01-2010, 19:14
Wenn ich das jetzt richtig verstehe...

Du hast jemanden auf frischer Tat ertappt (jemanden beklaut, erpresst, geschlagen, etc.pp.) und will flüchten. Du packst ihn dir, weil er dringend tatverdächtig ist. Du fixierst ihn, damit er nicht abhauen kann. Er wehrt sich massivst. Dann solltest du im Rahmen der Notewehr dich verteidigen dürfen, aber natürlich musst du da auf die Verhältnismäßigkeit achten. Nur, weil der Typ sagt, dass er dich platt macht, sobald er los kommt, heißt das nicht, dass du ihm mal eben das Genick anknacksen darfst. Dir sollte aber gestattet sein zu tun, was nötig ist, um den dringend Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Dabei ist das Maß an Gewalt aber so gering wie möglich zu halten.

Wenn ich jetzt nicht falsch liege, solltest du dich mit diesem Verhalten soweit rechtlich im passenden Rahmen bewegen. Oder irre ich?

PS: Gilt die Androhung von unmittelbarer Gewalt seitens des potentiellen Täters auch schon als Straftat?

Robb
25-01-2010, 19:24
Guckst Du hier Festnahme ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Festnahme#Jedermann-Festnahme) ;)

interessant man lernt nur dazu. Auch bei gestzkram

Hauser
25-01-2010, 19:31
Wenn ich jetzt nicht falsch liege, solltest du dich mit diesem Verhalten soweit rechtlich im passenden Rahmen bewegen. Oder irre ich?

Theoretisch ja. Widerstand darf man zur Durchführung der Maßnahme brechen.
Wie weit man gehen darf entscheidet der Einzelfall



PS: Gilt die Androhung von unmittelbarer Gewalt seitens des potentiellen Täters auch schon als Straftat?

Generell ist sowas eine Nötigung.
Wert er sich und du drohst ihm an eine reinzuzimmern wenn er weitermacht, ist dies nicht rechtswidrig, da dies dem zu erreichenden Zweck dienlich und nicht verwerflich ist.
Wenn du es natürlich einfach so sagst, ohne das er dir einen Anlass gibt, sieht die Sache anders aus.

Hauser
25-01-2010, 19:35
interessant man lernt nur dazu. Auch bei gestzkram

Wikipedia ist alles andere als eine gute Infoquelle, gerade wenn es um Rechtsfragen geht, da es zu unterschiedlichen Themengebieten auch im Detail unterschiedliche Auffassung der Rechtsgelehrten gibt.
Gerade bei der vorl. Festnahme kräuseln sich mir teilweise die Haare bei dem Text auf wikipedia.
Darauf werde ich aber nicht näher eingehen, weil das sonst zu umfangreich werden würde.

Wer sich informieren will, sollte dies mit der einschlägigen Rechtsliteratur tun.

Robb
25-01-2010, 21:11
dürfte ich jetzt ein Dealer festlegen?

Tori
25-01-2010, 21:22
Wikipedia ist alles andere als eine gute Infoquelle, gerade wenn es um Rechtsfragen geht, da es zu unterschiedlichen Themengebieten auch im Detail unterschiedliche Auffassung der Rechtsgelehrten gibt.
Gerade bei der vorl. Festnahme kräuseln sich mir teilweise die Haare bei dem Text auf wikipedia.
Darauf werde ich aber nicht näher eingehen, weil das sonst zu umfangreich werden würde.

Wer sich informieren will, sollte dies mit der einschlägigen Rechtsliteratur tun.

:halbyeaha

Bei dem Text auf Wiki kräuselt sich im übrigen bei mir mehr als nur ein paar Haare ;)

Kraken
25-01-2010, 21:26
Da ist die Grenze zur Amtsanmaßung aber sicherlich auch klein, denn den Ausweis darf nur Polizei, Zoll und solche Leute verlangen.


also ICH würde mich aufs kriegsrecht berufen!!!

name udn stand muss er mir angeben, udn festgehalten wird er, bis mir sein heimatland einen guten austauschdeal vorschlägt :cool:

Hauser
25-01-2010, 22:14
dürfte ich jetzt ein Dealer festlegen?

hä?

Robb
26-01-2010, 12:32
hä?

nur so aus langeweile gefragt.

Fit & Fight Sports Club
26-01-2010, 13:17
§ 127 StPO Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs.1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


Gruß,
Eric

Robb
26-01-2010, 13:25
und ohne Beweise darf nur max. 24h Untersuchungshaft oder?

FunFirst
27-01-2010, 00:13
dürfte ich jetzt ein Dealer festlegen?

Nur wenn er dir schlechtes Zeug verkauft hat ... Betrug.



Ich hab die Frage doch eindeutig nach einer Technischen Lösung gestellt weil es mich interessiert.
Nochmal aufgabenlage, Täter greift mich an (Urasache egal, geht nicht um recht), ich überwältige den Täter und jemand ruft die Polzei, was 5-15 min dauert (normalfall).
Det Täter soll so lange ruhig gestellt werden bis die Polizei eintrifft.
Welche möglichkeiten hat man da, ich glaube das man die Hebel nicht so lange durchhalten kann, z.b. hand schläft ein, bein schläft ein etc durchhalten kann.

Wenns 15 min dauert muss ich es auch bequem haben, und innerhalb von 15min gibts immer nen moment wo man mal nicht aufpasst.

Choke wäre ich denk ich relativ geeignet, der Gegner wird auf jeden fall schonmal geschwächt dadurch, birkt aber auch risiken.

hannibalbarkas
27-01-2010, 01:36
DEINE Hand schläft ein, wenn du einige Minuten bei einem anderen einen Hebel ansetzt? Was machst du denn bitte für Hebel? ;)

Ein Hebel funktioniert im Wesentlichen auf zwei Ebenen, zum einen verhinderts du idR das der entsprechende Arm, Bein, was auch immer, irgendwie bewegt wird. Zum anderen, und das ist für dich vielleicht inetressanter, kannst du damit Schmerzen zufügen. Schmerzen sind in diesem Zusammenhang besonders gut. Du musst den Kerl schon beschäftigen, sonst kommt er auf dumme Gedanken. Dabei gilt: der Schmerzreiz darf auf keinen Fall dauerhaft sein (sonst gewöhnt er sich daran, ist er gar zu groß, ist es ihm egal und er bricht sich auch den eigenen Arm um da raus zu kommen), sondern sollte kurz, aber heftig sein. Druckpunkte (jaja, ich weiß) im Gesicht bzw am Kopf sind da ganz gut. Ist letztendlich ein psychologisches Mittel, die Angst vor Schmerzen reicht häufig schon.
Also, Fixierung, zB durch Hebel und Körpergewicht, Schmerzreiz bei "insubordination", vielleicht auch einfach ein beruhuígendes Gespräch. (Das schlimmste an Schmerzen ist die Pause dazwischen...). Vielleicht entspannt er sich aber auch.
P.S. Da die rechtliche Bewertung keine Rolle spielt, bietet sich auch rohe Gewalt an- bis Trefferwirkung zu erkennen ist-
Solltest du jetzt genauere Techniken wollen, dann geh zu einem Trainer der dich kennt und abschätzen kann WAS du mit solchen Techniken überhaupt vor hast...

Kyoshi
27-01-2010, 09:15
@ hannibalbarkas

:halbyeaha

Guter Beitrag !

Hauser
27-01-2010, 09:18
Nur wenn er dir schlechtes Zeug verkauft hat ... Betrug.



Ich hab die Frage doch eindeutig nach einer Technischen Lösung gestellt weil es mich interessiert.
Nochmal aufgabenlage, Täter greift mich an (Urasache egal, geht nicht um recht), ich überwältige den Täter und jemand ruft die Polzei, was 5-15 min dauert (normalfall).
Det Täter soll so lange ruhig gestellt werden bis die Polizei eintrifft.
Welche möglichkeiten hat man da, ich glaube das man die Hebel nicht so lange durchhalten kann, z.b. hand schläft ein, bein schläft ein etc durchhalten kann.

Wenns 15 min dauert muss ich es auch bequem haben, und innerhalb von 15min gibts immer nen moment wo man mal nicht aufpasst.

Choke wäre ich denk ich relativ geeignet, der Gegner wird auf jeden fall schonmal geschwächt dadurch, birkt aber auch risiken.

Bei Hebel lässt sich drüber reden, ein Choke übersteigt ganz eindeutig deine Befugnisse.
Letztendlich trägst du die Verantwortung, wenn du jemanden vorläufig festnimmst. Wenn du der Meinung bist, dass du es alleine nicht schaffst, sprich gezielt Leute an ob sie dir helfen. Aber experementier nicht mit irgendwelchen gesundheitsschädigenden Techniken, da sitzt du schneller auf der Anklagebank als dir lieb ist.

roybaer
27-01-2010, 17:08
Man kann sich auch bestimmt ganz gut Handschellen aus Schnürsenkeln basteln oder ähnliches. Gibt ja nix was mit Schnürsenkeln nicht machen kann...
Gürtel, Abschleppseil, Stirnband, Armband, Kordel in einer Jacke, Würginstrument, Gitarrengurt, Gemälde aufhängen, Schuhe zubinden, Hosenbein engschnüren damit sie nicht in die Fahrradkette kommt...

Klaus
27-01-2010, 19:02
Wenn das stimmt was da steht, dürfte fesseln bei Widerstand mit Sicherheit ein sanfteres Mittel sein, als jemandem ständig auf die Fresse zu hauen wenn er aufsteht.

Da dort im zitierten Paragraphen eindeutig steht dass man festnehmen darf wenn derjenige sich nicht ausweist, ist damit auch eigentlich klar dass derjenige sich nicht darauf berufen darf dass nur die Polizei die Identität feststellen darf. Sonst wäre das ein Widerspruch in sich. Das dürfte nur gelten wenn keine Straftat vorliegt, oder man denjenigen kennt und das damit unnötig ist.

Mein Tipp, wenn es eine Bagatelle ist und kein Raubüberfall oder ein versuchtes Tötungsdelikt, mit dem Handy ein Foto machen und laufen lassen. Soll sich die Polizei drum kümmern, und man riskiert kein Strafverfahren. Sollte es doch zwingend nötig sein, Schuhbänder zusammenbinden, oder falls nicht vorhanden, Gürtel um die Beine und auf den Boden setzen. Bei Aufstehen einfach wieder umschubsen, ohne Superman-Punch und anschliessendem Kimura bis zum Bruch, oder "TKO (Knee to head)".

Hauser
27-01-2010, 21:49
Da dort im zitierten Paragraphen eindeutig steht dass man festnehmen darf wenn derjenige sich nicht ausweist, ist damit auch eigentlich klar dass derjenige sich nicht darauf berufen darf dass nur die Polizei die Identität feststellen darf. Sonst wäre das ein Widerspruch in sich.


Wieso ist das ein Widerspruch? Die vorläufige Festnahme hat den Zweck einen Straftäter den Vollstreckungsbehörden zuzuführen.
Eine Zivilperson darf schlichtweg nicht die Identität eines anderen im Zuge der Strafverfolgung aufnehmen auch wenn der Täter einem freiwillig den Ausweis zeigt, dies ist gesetzlich nur den Vollzugsbeamten gestattet. Ich weiss also nicht wieso immer jemand auf den Trichter kommt man dürfte die Personalien aufnehmen.

Kraken
28-01-2010, 07:58
tja, dann wird man ihn wohl festhalten müssen :)

Rince89
28-01-2010, 08:28
Gürtel um die Beine und auf den Boden setzen. Bei Aufstehen einfach wieder umschubsen, ohne Superman-Punch und anschliessendem Kimura bis zum Bruch, oder "TKO (Knee to head)".

ich stell mir gerade folgende situation vor:
du (männlich) erwischt ein mädchen dabei, wie sie dir dein handy aus der tasche zieht (ja, sowas soll heutzutage vorkommen). du merkst es. sie läuft weg, du hinterher, erwischst sie, überwältigst sie und fixierst sie erstmal mit deinem körpergewicht... und genau in dem moment, als du deinen gürtel öffnest, um das wehrlos am boden liegende mädchen zu fesseln, kommt eine polizeistreife (möglichst zwei weibliche beamte) um die ecke^^
mal sehen, ob du überhaupt noch zum erklären kommst :rofl:

-Sic-
28-01-2010, 08:40
du (männlich) erwischt ein mädchen dabei, wie sie dir dein handy aus der tasche zieht (ja, sowas soll heutzutage vorkommen). du merkst es. sie läuft weg, du hinterher, erwischst sie, überwältigst sie und fixierst sie erstmal mit deinem körpergewicht... und genau in dem moment, als du deinen gürtel öffnest, um das wehrlos am boden liegende mädchen zu fesseln, kommt eine polizeistreife (möglichst zwei weibliche beamte) um die ecke^^
mal sehen, ob du überhaupt noch zum erklären kommst
da denk ich doch mal bevor du den mund öffnen kannst hast du schon 2 Knüppel auf dem Kopf XD

Aber wenn ich mich recht entsinne darfst du niemanden Fesseln da es glaube zu Freiheits beraubung deiner seits führt hat mir mal mein Ausbilder beim Bund gesagt ausnahmen sind Feldjäger und KSK. Weiß ich aber net mehr genau ist schon paar jährchen her

Kraken
28-01-2010, 08:49
vor allem trägst du die verantwortung dafür, was mit dem gefesselten passiert;)

wenn er sich dann verletzt, bist DU verantwortlich!

Franz
28-01-2010, 09:17
habe selten soviel Mist wie in diesem Thread gelesen

5-15 Minuten festhalten?
Ohne den anderen zu schädigen ohne selbst zu übersäuern oder von anderen paar drauf zu bekommen?
Das geht nur mit Fessel, Handschellen oder irgendwo einsperren.
Man muss sich ja auch die Zeit verschaffen die Polizei zu rufen und Möglichkeiten wie immer wieder auschoken sollte man nicht nutzen, da dies zu Gehirnschäden führen kann und bei Bagatellen zu wirklich Ärger führt und zwar für einen selbst.

Hauser
28-01-2010, 09:23
Aber wenn ich mich recht entsinne darfst du niemanden Fesseln da es glaube zu Freiheits beraubung deiner seits führt hat mir mal mein Ausbilder beim Bund gesagt ausnahmen sind Feldjäger und KSK. Weiß ich aber net mehr genau ist schon paar jährchen her

Dann haben die Stuss erzählt. Fessenln darf man, wenn der andere sich der Maßnahme entziehen will oder sich erheblich wehrt.
Letztendlich bringt es auch nichts solch theoretische Fälle zu besprechen.
Die vorl. Festnahme wurde wie schon gesagt lediglich dafür geschaffen, dass ein unmittelbar Tatverdächtiger direkt den Vollzugsbehörden übergeben werden kann und nicht das sich Karl Schmittchen mal wie der Dorfsherrif fühlen kann.
Befugnisüberschreitungen werden aus meiner Erfahrung rigoros bestraft, umso schlimmer ist es also das es so viele verbreitete Irmeinunen zu diesem Them gibt.

Alephthau
28-01-2010, 11:09
Meinem laienhaften Rechtsverständnis nach. darfst du im Grunde gar nichts.
Du solltest ihn nach der "Überwältigung" loslassen. Natürlich darfst Du ihn
(immer wieder) an einer Flucht hindern. Festhalten ist aber nicht so gut.
Du darfst seine Personalien feststellen. Kann er sich ausweisen musst du ihn
laufen lassen, wenn nicht, eben an der Flucht hindern und immer wieder
"einfangen". Fesseln darfst Du nicht. Zum "auf den Oberkörper setzen" gibt es
einige Fälle in denen Polizisten verurteilt wurden, weil der "Täter" massiv
gelitten hat oder gar gestorben ist. Gerade wenn der Täter unter Drogen/Alk
usw. steht.


Perse ist das festhalten/einsperren/an der freien Bewegung hindern einer Person eine Freiheitsberaubung/Nötigung etc, wielange ist unerheblich, und dieser Tatbestand wird durch den § 127 StPO neutralisiert. Gilt der § 127 StPO als nicht gegeben sind die entsprechenden Tatbestände wieder einschlägig.

Die vorläufige Festnahme nach § 127.1 StPO ist die gleiche die auch die Polizei vornimmt, einzig Abs 2 ist nur den Strafverfolgungsbehörden erlaubt.

In Abs. 1 steht nichts von "Handfesseln anlegen darf aber nur die Polizei" oder ähnliches, ergo gilt hier für Jedermann die gleichen Vorrausetzungen wie für Vollzugsbeamte.

Es gilt aber das Gebot der Verhältnismäßigkeit, grob gesagt darf man dem Festgenommenen also nicht die Beine brechen um ihn an einer weiteren Flucht zu hindern, und man darf in sofern nur die Mittel einsetzen die den Festgenommenen an der Flucht hindern, die Eigensicherung gewährleisten und den Festgenommenen nicht übermäßig schädigen.

Hm, ich glaube so in etwa kann man es definieren! :)

Gruß

Alef

gast
28-01-2010, 11:18
...nicht das sich Karl Schmittchen mal wie der Dorfsherrif fühlen kann.


Aber irgendwie hab ich das Gefühl dass es genau darum geht bei den meisten Threads die hier zu einem solchen Thema erstellt werden - Frei nach dem Motto wenn ich schon KK mache dann muss ichs auch mal auf der Strasse rauslassen damit alle sehen was für ein Hengst ich bin...

Alephthau
28-01-2010, 11:34
Wieso ist das ein Widerspruch? Die vorläufige Festnahme hat den Zweck einen Straftäter den Vollstreckungsbehörden zuzuführen.
Eine Zivilperson darf schlichtweg nicht die Identität eines anderen im Zuge der Strafverfolgung aufnehmen auch wenn der Täter einem freiwillig den Ausweis zeigt, dies ist gesetzlich nur den Vollzugsbeamten gestattet. Ich weiss also nicht wieso immer jemand auf den Trichter kommt man dürfte die Personalien aufnehmen.


Das ist ein wenig verzwickt, man darf zwar nicht die Identität feststellen bzw den vorläufig Festgenommenen dazu zwingen sich einem gegenüber auszuweisen. Aber da die vorläufige Festnahme nach bekannt werden der Identität nicht mehr gilt kann man demjenigen das schon als "Angebot" machen.

Aber selbst wenn er mit Ausweispapieren wedelt kann man trotzdem die vorläufige Festnahme aufrecht erhalten wenn man Zweifel an der Echtheit dieser Dokumente hat bzw man diese nicht wirklich gut einsehen kann z.B. bei Dunkelheit! :) (Man sollte den Bogen hier aber nicht überspannen.....)

Gruß

Alef

-Sic-
28-01-2010, 22:47
Danke wieder was gelernt, naja der hatte eh net mehr alle der typ :D

Klaus
30-01-2010, 20:00
ich stell mir gerade folgende situation vor:
du (männlich) erwischt ein mädchen dabei, wie sie dir dein handy aus der tasche zieht (ja, sowas soll heutzutage vorkommen). du merkst es. sie läuft weg, du hinterher, erwischst sie, überwältigst sie und fixierst sie erstmal mit deinem körpergewicht... und genau in dem moment, als du deinen gürtel öffnest, um das wehrlos am boden liegende mädchen zu fesseln, kommt eine polizeistreife (möglichst zwei weibliche beamte) um die ecke^^
mal sehen, ob du überhaupt noch zum erklären kommst :rofl:

Ich stell mir gerade Folgendes vor:


Mein Tipp, wenn es eine Bagatelle ist und kein Raubüberfall oder ein versuchtes Tötungsdelikt, mit dem Handy ein Foto machen und laufen lassen.

Aber Deine Geschichte ist bestimmt lustiger.

Klaus
30-01-2010, 20:05
Der Widerspruch in "man darf nicht die Personalien feststellen, das darf nur die Polizei, und man darf nicht festnehmen weil man ja nur die Personalien feststellen braucht".

Von Gewalt war da keine Rede. Man darf also ENTWEDER Festnehmen wenn sich derjenige NICHT ausweisen will (dann sieht man auch nicht in die Papiere), ODER man bekommt die Papiere -freiwillig- gezeigt und notiert sich die Identität. "Weder-noch" ist 100% Bullshit, da es explizit in dem Paragraphen anders steht. Will sich derjenige also partout nicht ausweisen, gibt er mir damit das Recht, bei einer offenkundigen Straftat ihn solange an der Flucht zu hindern bis die Polizei eintrifft, durch -festhalten-. Schlägt er mir dann in die Fresse, schlage ich ihm die Scheisse aus dem Schädel.

Einem Dieb renne ich aber garantiert nicht hinterher, und vermutlich würde ich ihn auch nicht an der Flucht hindern wenn er unbedingt will.

Sven K.
24-02-2010, 18:01
Nur so zwischendurch.

Drei Jahre Haft für tödliche Rangelei - Norddeutschland - Nordsee-Zeitung (http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Norddeutschland/Drei-Jahre-Haft-fuer-toedliche-Rangelei-_arid,316989_puid,1_pageid,15.html)

Sie haben ihn wohl auf den Bauch gelegt und sich auf den Rücken gekniet.
Wurde hier ja auch "empfohlen".

Kraken
24-02-2010, 19:12
Es stand zwar "umklammert"

Klaus
24-02-2010, 19:44
Letzten Endes lohnt sich das für alles ausser versuchten Tötungsdelikten wohl kaum. Schwere Verletzungen für ein geklautes Handy ?

heavenlybody
25-02-2010, 11:49
Oh Gott, was geht denn hier schon wieder ab. Lasst den Juristen die Erörterung der §§ und nehmt das Wiki vielleicht als groben Überblick, aber nie als darauf zu berufende Quelle, da bekommt man nen netten Kommentar von den Profs, würde man mit sowas ankommen.


Drei Jahre Haft für tödliche Rangelei - Norddeutschland - Nordsee-Zeitung (http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Norddeutschland/Drei-Jahre-Haft-fuer-toedliche-Rangelei-_arid,316989_puid,1_pageid,15.html)


Das hätte nicht "tödliche Rangelei", sondern "tödliche Umklammerung" oder "tödliche Umarmung" heißen müssen, noch besser "Kuscheln mit Todesfolge". Ich hab in dem Bericht auch nix von aufm Bauf festgelegt gelesen, hast du noch nen anderen Bericht oder gar das Urteil, das finde ich nämlich nicht.

EDIT:
Bei "Sicherheitsmännern" genauso wie bei dem Ladendedektiv finde ich das Resultat schon sehr bedenklich und die Voegehensweise befremdend, werden die nicht ordentlich geschult, also ich wäre für eine Sonderausbildung durch die Polizei als Beingung zur Erlanung eines Berufs-/Erwebsscheins als Sicherheitsmensch oder so.

Sven K.
25-02-2010, 15:49
Ich weiß ja nicht wie Ihr so googlet aber bitte ... ;)


Mann stirbt nach Prügelei am Irenensee Uetze Börde und Burgdorfer Land Aus der Region Hannover / NP - Neue Presse (http://www.neuepresse.de/Hannover/Aus-der-Region/Boerde-und-Burgdorfer-Land/Uetze/Mann-stirbt-nach-Pruegelei-am-Irenensee)


Es geht mir auch nicht darum WAS genau in diesem Fall vorgefallen ist. Es geht mir darum, dass
ein "Festpinnen" am Boden -gerade bei Leuten unter Drogen/Alk und/oder körperlichen Gebrechen-
die falsche Vorgehensweise ist.

Buja
26-02-2010, 07:43
also erstens mal folgendes (wörtlich)aus der strafprozessordnung:„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.

In der praxis ist es so das du jemand nur dann festhalten darfst wenn er nicht bekannt ist. d.h wenn du weißt wer des ist, auch ohne das du einen ausweiß oder so hast! Solltest du ihn festhalten wollen/müssen dann immer in anbetracht der verhältnismäßigkeit!
Verhältnismäßigkeitsprinzip ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip)

eigentlich ganz einfach

heavenlybody
26-02-2010, 11:02
Mann stirbt nach Prügelei am Irenensee Uetze Börde und Burgdorfer Land Aus der Region Hannover / NP - Neue Presse (http://www.neuepresse.de/Hannover/Aus-der-Region/Boerde-und-Burgdorfer-Land/Uetze/Mann-stirbt-nach-Pruegelei-am-Irenensee)


Genau deswegen sind mir Urteile eigentlich immer lieber als Zeitungsartikel. In der fettgedruckten Einleitung steht "müssen sich seit Donnerstag zwei Wachleute wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten" und im Text steht "Die Staatsanwaltschaft klagt die beiden Aufpasser des Campingplatzes, 26 und 36 Jahre alt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge an.". Das ist schon ein nicht unerheblicher Unterschied.

Davon mal abgesehen, 110 kg für 15 bis 20 Minuten, das ist ne ganze Menge und ganz schön heftig. "Er sagt, er habe mehrere Trainings absolviert und leite Neulinge wie den Mitangeklagten an." Das ist für mich die heftigste Aussage. MMn muss der Kerl demnach gewusst haben was er tut und was passieren wird bzw. kann, zumindest muss er es aber billigend in Kauf genommen haben.

Auszug aus einem BGH-Urteil:


b) Nach diesen Grundsätzen durfte der Angeklagte den flüchtenden
D. von hinten anspringen, zu Fall bringen und am Boden ”fixieren”. Die hiermit verbundene Freiheitsberaubung und Nötigung war gerechtfertigt [...]
Zumindest das Festlegen am Boden ist erlaubt, dagegen, dass das Festlegungsopfer auf dem Bauch lag wurde auch nix eingewandt. (Quelle: Urteil des 4.*Strafsenats vom*10.2.2000 -*4*StR*558/99*- (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=713190bd4a0c37b615ef0933edec4b68&nr=23970&pos=1&anz=2))



Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.

In der praxis ist es so das du jemand nur dann festhalten darfst wenn er nicht bekannt ist. d.h wenn du weißt wer des ist, auch ohne das du einen ausweiß oder so hast! Solltest du ihn festhalten wollen/müssen dann immer in anbetracht der verhältnismäßigkeit!
Verhältnismäßigkeitsprinzip ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip)

eigentlich ganz einfach

Eben nicht! Eine Festnahme funktioniert nicht immer nach dem Wunschschema. Die "Täter" widersetzen sich ab und zu auch gern. Dann kann es passieren, dass aus einer Festnahmesituation auf einmal eine Notwehrsituation wird, dann gelten wieder ganz andere Grundsätze. Zückt der Festzunehmende nämlich plötzlich ein Messer, dann steht der Festnehmende plötzlich einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegenüber.

Darüber hinaus gibt es noch sowas wie ein Erlaubnistatbestandsirrtum der ggf. auch noch zu berücksichtigen ist.

All sowas macht die Beurteilung des Festnahmerechts nicht so leicht für einen Laien. Jedoch für einen Sicherheitsmenschen empfinde ich, wie bereits angeführt, es dringend erforderlich, dass eine rechtliche Belehrung als Voraussetzung zur Erlangung einer Erlaubins als Sicherheitsmensch arbeiten zu dürfen als notwendig. Die Leute müssten geschult werden wie sie eine Festnahme durchführen dürfen und wie die rechtliche Situation aussieht.

Zur "Verhältnismäßigkeit" steht auch einiges im Urteil.

---
Wir können ja mal schauen was Wessels/Beulke, Strafrecht - Allgemeiner Teil, in der 33. Auflage unter der Rnd 354ff. schreibt.



Ob § 127 I 1 StPO eine wirklich begangene Straftat bzw. eine rechtswidrige Tat voraussetzt oder ob dort wie im Bereich des § 127 II StPO dringender Tatverdacht genügt, ist umstritten. In einer Zivilsache hat der BGH den letztgenannten Standpunkt eingenommen. [...] Richtiger Ansicht nach können dem privaten Festnehmer, der im Gegensatz zu Amtsträgern keiner disziplinarischen Verantwortung unterliegt, keine derart weitreichenden Befugnisse zugestanden werden. Diese Irrtumsfälle müssen gelöst werden über die Regeln, die über den Erlaubnistatbestandsirrtum gelten und eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Tat entfallen lassen. [...]

§ 127 I 1 StPO rechtfertigt Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen oder weniger entscheidende Maßnahmen, wie etwa die Wegnahme des Personalausweises oder des Zündschlüssels zum Kraftfahrzeug [...] Zur Durchsetzung der Festnahme darf Gewalt angewendet werden. Wer sich einer berechtigten Festnahme widersetzt oder sich ihr gewaltsam zu entziehen sucht, muss bei der Überwindung seines Widerstandes auch Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit hinnehmen. [...]"

EDIT (weiter im Zitat):

Ein Schusswaffengebrauch zum Zwecke der Festnahme ist nichtstaatlichen Organen wegen der besonderen Gefährlichkeit eines solchen Vorgehens nur in Form von Warnschüssen gestattet. Im Übrigen kann § 127 I StPO bei Privaten auch im Falle besonders schwerwiegender Rechtsgutsverletzungen den Einsatz von Schusswaffen nicht legitimieren.[...]




EDIT 2:

Bitte, lasst Wiki aus dem Spiel. Meine Gründe lassen sich schon nachvollziehen aus einem Wiki-Artikel über das Wiki:




Überblick
Die Artikel der Online-Enzyklopädie werden von einer weltweiten Autorengemeinschaft kollektiv und unentgeltlich erstellt. Jeder Internetbenutzer kann Wikipedia-Artikel nicht nur lesen, sondern auch bearbeiten, auch formal anonym.[...]

Redaktion
Das Wiki-System erlaubt es jedem Benutzer der entsprechenden Website der Wikipedia, Artikel und Beiträge zu verfassen und Texte zu ändern, ohne sich anmelden zu müssen. Bestimmte, in der Regel umstrittene Artikel können von nicht angemeldeten oder von neu angemeldeten Benutzern nicht bearbeitet werden; es kommt auch vor, dass ein Artikel so stark umstritten ist oder mutwillig entstellt wird (Vandalismus), dass er für jegliche Bearbeitung gesperrt wird.[...]

Eine eigentliche Redaktion gibt es nicht, das Prinzip basiert vielmehr auf der Annahme, dass sich die Benutzer gegenseitig kontrollieren und korrigieren. Die deutschsprachige Wikipedia hat 2008 das System der Sichtung eingeführt. Dadurch wird allen unangemeldeten Benutzern automatisch die letzte gesichtete Version eines Artikels angezeigt. Neuere ungesichtete Versionen bereits gesichteter Artikel werden nur angemeldeten Benutzern angezeigt.

Jede Seite verfügt über eine eigene Diskussionsseite, auf der jeder Benutzer seine Anregungen notieren kann. Sie gibt zudem Aufschluss über die Entwicklungsgeschichte eines Artikels und eventuelle Kontroversen.[...]

Identität und Sachkompetenz
Die Identität der Wikipedia-Autoren ist vielfach nicht bekannt. Zwar machen viele regelmäßige Autoren Angaben zur eigenen Person auf ihrer Benutzerseite, doch ist dies freiwillig und kaum überprüfbar. Im Frühjahr 2007 geriet der Fall des 24-jährigen amerikanischen Wikipedia-Autors Essjay in die Schlagzeilen, der sich fälschlich als Universitätsprofessor ausgegeben hatte und in der englischen Wikipedia in die höchsten Community-Ämter aufgestiegen war.[64]
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia)

heavenlybody
26-02-2010, 11:43
Im Übrigen schließe ich mich Sven K. an und bin dafür, dass weitere Diskussionen über § 127 I StPO in einschlägigen Jura-Foren geführt werden sollten.

Da wir hier im Bezug auf die Festnahmetechniken m.M.n. immer wieder die rechtliche Frage ins Spiel bringen würden, bin ich für das Schließen dieses Threads oder der Eröffnung eines neuen Threads oder der Weiterführung dieses Threads unter der Maßgabe, dass wir mal all das rechtliche Zeugs in der Ausgangsbeschreibung weglassen und nur über Techniken zum Festlegen diskutieren, z.B. die klassischen Methoden den Gegner am Boden festzulegen.

Buja
26-02-2010, 14:04
Also ein "sicherheitsmensch" im öffentlichen Bereich muss geschult sein, das is die Sachkundeprüfung nach §34a im Bewachungsgewerbe, dort ist auch die vorläufige Festnahme bestandteil, und wurde mir zumindest so erklärt wie ichs oben geschrieben habe, dazu muss ich noch sagen sobald die Idäntität festgestellt ist darfst du den vermeintlichen Täter nicht weiter festhalten, sondern nur wenn diese nicht feststellbar ist. Zur feststellung reicht wenn irgendjemand seinen Namen und eine ungefähre Adresse weiß oder wenn du oder ein andrer Zeuge beispielweise die Eltern kennt o.ä oder auch wenn er dir einfach sagt er heißt so und so....
Aber die Prozessordnung is halt schon kompliziert und ein stückweit auch immer auslegbar deshalb zurück zum technischen Bereich. Und ich denke des ist sehr stark situationsabhängig! Bist du allein, ist er allein gibts andere die helfen, wenn du zu fünft um ihn rumstehst und er allene ist, wird er sich auch ohne körperlichen einsatz festhalten lassen, wenn du allein bist und er hat drei kollegen, würd ichs ganz sein lassen ehrlich gesagt, und eher mal schauen das ich was mitkriege, autokennzeichen oder sonstige Merkmale! Das kann man pauschal sicher net sagen!

heavenlybody
26-02-2010, 16:20
naja, dass es ausreicht, dass er dir seinen namen nennt, dass ist wirklich noch fraglich, denn damit gibt er zwar einerseits eine identität preis, aber das bedeutet ja nicht, ob es seine ist. kann er dies mittels eines amtlichen dokuments wie personalausweis, reisepass oder führerschein nachweisen, dann würde ich dem definitiv zustimmen, ebenso bei der sachlage, dass der "täter" durch das bekanntsein identifiziert wird, z.b. nachbars junge, wo ich weiß das ist kai uwe mustermann.

das video auf der ersten seite finde ich bzgl der festlegungstechnik ganz gut, man kann den gegner auch über einen armhebel gut am boden fixieren, da muss ich noch nicht einmal auf ihm knien und der rührt sich dann nicht freiwillig.