Verbotene Waffen [Archiv] - Kampfkunst-Board

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The little Dragon
01-02-2010, 16:15
Hi,
also ich weiß das Nunchacku und Shuriken in Deutschland beide Verboten sind ( über den Sinn darüber könnte man streiten:D) Gibt es denn noch mehr verbotene Waffen aus Asien die eigentlich Bestandteil der Kampfkünste waren oder sind das die einzigen beiden ?

Robb
01-02-2010, 17:15
Wann wurde der Waffenbesitz in Deutschland verboten bzw. so stark eingeschränkt? (http://www.gutefrage.net/frage/wann-wurde-der-waffenbesitz-in-deutschland-verboten-bzw-so-stark-eingeschraenkt) der erste Beitrag ist schon interessant.

Bare-knuckle
01-02-2010, 17:18
schlagring z.B? google mal nach verbotenen waffen findest sicher ethliches.

bei uns in ö ist das nunchaku übrigens erlaubt:p

BakMee
01-02-2010, 21:02
Weitere verbotene Waffen sind:

Dreigliederstab (auch genannt:San jetzu Kon, Sanchaku, Sam jit Gun, San jie gun, Three section Staff)

Gliederstab mit 4 Enden (zwei lange außen, zwei kürzere Innen) Bin mir niocht ganz sicher wie die Waffe heißt, mein aber Setuchaku. Fällt beim BKA unter nunchaku (Den richtigen Namen kennen mit Sicherheit hier die Vertreter der jap KK 'te besser)

MAnrikigusari (10000 Man Kraft Kette) Kette von etwa 60 cm Länge mit jeweils ein Gewicht am Ende)

Kusarigama (Sichel, am unteren Ende eine Kette welches ein Gewicht drann hat)

Shogei ( ein längeres Messer mit gekrümmten Widerhaken mit langer Kette, welches ein Metallring am Ende hat.

Werden mit Sicherheit aber noch mehr werden.. Unser BKA lässt sich ja immer wieder was neues einfallen ......

Liebe Grüße,
BakMee

Der Contraveganer
01-02-2010, 22:29
Nun mal langsam. Die Waffen, die in der BRD verboten sind, sind klar benannt. Eine genaue Liste findet sich im WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 und auf folgender Seite des BKA Bundeskriminalamt (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html) Nicht mehr und nicht weniger ist verbindlich. Drei- und Mehrgliederstäbe finden sich dort übrigens nicht.

BakMee
02-02-2010, 00:42
Nun, so wie es mir polizeilich vorgelegt wurde gehören auch die Mehrgliederstäbe dazu. ICh hatte mich erkundigt da der Dreigliederstab eine traditionelle Waffe in vielen chinesischen KK'ten ist. Dort stand vom BKA das 2 und mehrgliederige Holzstäbe zu den verbotenen Waffen gehören. Irgendwo habe ich glaub ich noch den Ausdruck... Muß nochmal schauen, dann stelle ich es hier rein.
Die Waffe Manrikigusari wird genauso gehandhabt da es zu den, nach dem BKA, Nunchakuähnlichen Waffen gehört.
Mit Shogei und Kusarigama kann man würgen - deshalb verboten.
Obwohl der Shogei erst vor kurzem verboten wurde.
In einigen Shops kann man ihn in der Abblidung noch finden, jedoch steht meist drunter: In Deutschland verboten...
Ich selber hasse diese Verbote, da man genauso gut mit einem Springseil, Abschleppseil, Taschenmesser oder Schlüsselring genauso einen Schaden anrichten kann. Benutzt man einer dieser verbotenen Waffen, so würden sie einem eher hinderlich werden wenn man nicht jahrelang damit trainiert hat.
Viele Kampfkünstler/KAmpfsportler so wie ich trainierten JAhrzehntelang mit Waffen die heute plötzlich verboten werden und das heißt das man alles von heute auf morgen vergessen soll und über Board schmeißen soll weil das Gesetz es auf einmal verbietet.
Ich kannte Leute die mit z.B dem Nunchaku zum Kampfsport überhaupt kamen und so davon begeistert waren und damit sich selber beim Training so viele blaue Flecken und Beulen selber zufügten als wenn man 100 Treppenstufen heruntergefallen war und trotzdem weitermachten. Irgendwann nach vielen vielen Jahren Training waren sie so gut und stolz auf das wie sie mit diesem kleinen Dreschflegen umgehen konnten und mir zeigten wie schnell und geschickt sie damit waren und selbst Kim Silver gaaanz locker in den Schatten stellten. Bummmmmmmsssss.... Plötzlich war das Verbot da. Viele machten trotzdem weiter. Anzeigen kamen und genau diese Leute hatten dann ihre ganze Kunst an den Nagel gehängt...
Mir tut es echt leid genau für diese Leute. Sie hatten echt niemals jemand ein Haar gekrümmt. Waren natürlich durch ihr Vorbild, damals Bruce Lee, total inspiriert worden. Und obwohl ich selber nie ein großer Fan vom Nunchaku oder ein Bruce Lee Fan war, tut es mir immer noch um diese Leute leid. ICh bin gegen diese Verbote aus den besagten Gründen und ich kenne den Ärger den das Gesetz mach(t)en kann...
Und so geht es mit den Verboten gaaanz langsam immer Jahr für Jahr ein Stückchen weiter. Betreibe meine Kunst schon seit 1973 und erlebe es echt auch JAhr für Jahr wie es ein Stückchen immer weiter geht.
Gut nicht alle haben die selbe Einstellung aber wenn ich jemanden unbedingt verletzen möchte brauche ich dazu keine Waffe und wenn, dann gibt es in der heutigen Zeit viel praktischere Dinge als eine traditionelle Waffen...
Spazierstock, Regenschirm, Schlüsselbund, Hundeleine, Feuerzeug, Steine, Gürtel und noch vieles mehr.
Aber wenn die Verbote mal hier auch noch drann gehen wird mein Schreiben hier schon lange vergessen sein.
Liebe Grüße,
BakMee

Messerjocke2000
02-02-2010, 07:12
Werden mit Sicherheit aber noch mehr werden.. Unser BKA lässt sich ja immer wieder was neues einfallen ......

Da kann das BKA aber nun mal wirklich nichts für. Da darfst Du dich bei den Rot/Rot/Grünen für bedanken...

Zum Gesetz:
WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html)

Kurzfassung (ohne Munition und Schusswaffen)
Alles Verboten:

Totschläger/flexible Stahlruten
Shiriken
Faustmesser/Stossdolche
Springmesser (außer "Taschenmesser" Def. siehe Gesetz)
Fallmesser
Nunchucks
Butterflymesser
"getarnte" Waffen (Stockdegen, Koppelschlossmesser usw.)
Flammenwerfer :D
Reizgas ohne Zulassungzeichen
Elektroschocker ohne Zulassungszeichen

Das müsste alles sein (wie gesagt ohne Schusswaffen und Mun, da gibts auch noch so einiges.

Die Einschätzungen des BKA, ob etwas Waffe/verbotener Gegenstand ist, finden sich hier:
Bundeskriminalamt (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html)

Ob ein Drei/Viergliederstab unter Nunchuk fällt...
Wahrscheinlich schon, weils ja laut Gesetzesbegründung ums Würgen geht.

Sicher kann das aber nur das BKA feststellen. Das kostet dann aber auch etwa 400€.


Kilian

Der Contraveganer
02-02-2010, 17:39
Hier sollte abllerdings beachtet werden, dass der Dreigliederstab bauartbedingt nicht zum Würgen geeignet ist, weil die Kettenglieder bzw. die Schnüre/Hanfstränge/etc. in der Regel zu kurz sind um den menschnlichen Hals zu umschliessen. Damit kann man schlichtweg nicht würgen. Maßgeblich für das Vebot von Nunchucku und Shogei ist deren Eignung zum Einsatz als Würgewaffe. Die ist beim Dreigliederstab nicht gegeben. Ob der Dreigliederstab eine dem Nunchuku gleichwertige Schalgwaffe ist, ist für die Bewertung hinsichtlich der Verbotseigenschaft irrelevant.

Messerjocke2000
03-02-2010, 07:21
Hier sollte abllerdings beachtet werden, dass der Dreigliederstab bauartbedingt nicht zum Würgen geeignet ist, weil die Kettenglieder bzw. die Schnüre/Hanfstränge/etc. in der Regel zu kurz sind um den menschnlichen Hals zu umschliessen. Damit kann man schlichtweg nicht würgen. Maßgeblich für das Vebot von Nunchucku und Shogei ist deren Eignung zum Einsatz als Würgewaffe. Die ist beim Dreigliederstab nicht gegeben. Ob der Dreigliederstab eine dem Nunchuku gleichwertige Schalgwaffe ist, ist für die Bewertung hinsichtlich der Verbotseigenschaft irrelevant.

Alles richtig. Letztlich feststellen kann das aber halt nur das BKA.

BakMee
03-02-2010, 23:58
Richtig Messerjocke2000, und das BKA sagt: Dreigliederstäbe gehören zur Gattung: Nunchaku und somit ists verboten.
Diese Argument "zum Würgen nicht geeignet" interessiert das BKA nicht und nimmt sich davon nichts an.
Liebe Grüße,
BakMee

Berlin31er
04-02-2010, 00:45
Springermesser sind soviel ich weiss nicht immer Verboten, da gibt´s dann auch nochma unterschiede vonwegen gerade Klinge ohne "Zähne", gerader Klingenrücken, länge der Klinge etc. das gleiche bei Butterflys, z.B. sind Butterflymesser mit einer Klinge von höchstens 4cm nicht verboten die Maße bei nem Springer weiss ich gerade nicht.

Schnueffler
04-02-2010, 07:58
Springermesser sind soviel ich weiss nicht immer Verboten, da gibt´s dann auch nochma unterschiede vonwegen gerade Klinge ohne "Zähne", gerader Klingenrücken, länge der Klinge etc. das gleiche bei Butterflys, z.B. sind Butterflymesser mit einer Klinge von höchstens 4cm nicht verboten die Maße bei nem Springer weiss ich gerade nicht.

Butterflymesser sind verboten!
ALLE!

tustone
04-02-2010, 08:21
Butterflymesser sind verboten!
ALLE!

Nicht ganz richtig, der Vorposter hat schon recht:

Für Butterflys mit einer Klingenlänge von nicht mehr als 41mm und einer Klingenbreite von unter 10mm gilt das Verbot nicht.

miskotty
04-02-2010, 09:04
Nicht ganz richtig, der Vorposter hat schon recht:

Für Butterflys mit einer Klingenlänge von nicht mehr als 41mm und einer Klingenbreite von unter 10mm gilt das Verbot nicht.

sind das net diese schlüsselanhänger?:D

Messerjocke2000
04-02-2010, 09:11
Richtig Messerjocke2000, und das BKA sagt: Dreigliederstäbe gehören zur Gattung: Nunchaku und somit ists verboten.
Diese Argument "zum Würgen nicht geeignet" interessiert das BKA nicht und nimmt sich davon nichts an.
Liebe Grüße,
BakMee

Gibts da einen Feststellungsbescheid zu? Ich zweifle das nicht an, wäre nur interessant, das schriftlich zu haben.

Messerjocke2000
04-02-2010, 09:16
sind das net diese schlüsselanhänger?:D

Jup. Gibt es auch einen Feststellungsbescheid zu , ich bin nur grad zu blind ihn zu finden, oder er steht nicht online.

Begründung war aber, wenn ich mich recht entsinne, dass das kein Messer in dem Sinne mehr ist.

BakMee
04-02-2010, 10:21
Gibts da einen Feststellungsbescheid zu? Ich zweifle das nicht an, wäre nur interessant, das schriftlich zu haben.

Die Polizei hat mir mal ausgedruckt... Sobald ich das wiederfinde, versuchs ich hier irgendwie zu posten...
Liebe Grüße,
BakMee

OliverJ
04-02-2010, 16:06
Augen auf, er ist online (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-76_mini_butterfly_springmesser.pdf)

Messerjocke2000
05-02-2010, 07:48
Augen auf, er ist online (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-76_mini_butterfly_springmesser.pdf)

Ah, danke, ich war wohl echt blind.

gion toji
05-02-2010, 09:14
bleibt nur die Frage, wie ich meine Hände jetzt auf 4cm schrumpfen lassen kann

Der Contraveganer
05-02-2010, 09:54
@BaKMee: Vieleicht solltest du mal eine Quelle einstellen, aud der hervorgeht, wie das BKA Dreigliederstäbe einschätzt. Das Wäre der Diskussion sehr dienlich und sicher für eine Vielzahl von Usern hier von Interesse.

BakMee
05-02-2010, 13:08
Wie gesagt, bin am suchen. Sobald ichs gefunden habe , stelle ichs hier rein. Versprochen.
Grüße,
BakMee

Pantoffelheld
06-02-2010, 22:08
Springermesser sind soviel ich weiss nicht immer Verboten, ...

Springmesser sind seit etwa Mitte der 70er Jahre verboten und daran hat sich nichts geändert.

Was ebenfalls seit dem damaligen Verbot wirksam ist, ist eine Ausnahmeregellung:

Springmesser die von Art und Beschaffenheit als Taschenmesserr gelten können, sind vom Verbot nicht betroffen.

Der Gesetzgeber hat die Kriterien wie folgt festgelegt:

Klingenlänge max 8,5 cm
Klinge einseitig geschliffen (also kein Dolchschliff)

Dann gab es noch ein Verhältnis von Klingenlänge zu Klingenbreite, das nicht unterschritten werden durfte.

Soweit ich weiß ist dieser Passus mitlerweile gestrichen worden - hinzu kam dafür das völlige Verbot von Springmessern mit nach vorne herausschnellender Klinge sowie das komplette Verbot von Fallmessern (Klinge kommt ebenfallls nach vorne raus).

BakMee
06-02-2010, 23:44
Mein Schreiben habe ich bisher noch nicht gefunden. Suche allerdings weiter. Hier schon mal etwas vorab aus dem NEtz:


Anlage 2
(zu § 2 Abs.2 bis 4)
Waffenliste

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.1
Waffen (§ 1 Abs.2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.November 1990 (BGBl.I S.2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;

1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

1.2.1
Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr.2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

1.2.2
ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (zB Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);

1.2.3
über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (zB Zielscheinwerfer) oder markieren (zB Laser oder Zielpunktprojektoren);

1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (zB Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

1.3
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8

1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;

1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

1.3.4
Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann;

1.3.5 Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände

*

in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
*

zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;

1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (zB Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;

1.3.7
Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;

1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (zB Nun-Chakus);

1.4
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4

1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

*

höchstens 8,5 cm lang ist,
*

in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
*

nicht zweiseitig geschliffen ist und
*

einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);

1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);

1.4.4
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (zB Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit oder bestimmungsgemäß in der Tierhaltung Verwendung finden;

Pantoffelheld
09-02-2010, 22:34
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...

:ironie:

Verbieten klappt schon mal.

Der Gesetzgeber scheint doch sehr bestrebt zu sein, aus Deutschland ein sicheres Land für seine Bürger zu machen.

Wenn jetzt noch die Justiz Staftäter als solche behandelt und nicht wie schon oft geschehen, die Opfer zu Tätern macht, wäre das durchaus hilfreich.
;)

BakMee
10-02-2010, 11:45
:ironie:

Verbieten klappt schon mal.

Der Gesetzgeber scheint doch sehr bestrebt zu sein, aus Deutschland ein sicheres Land für seine Bürger zu machen.

Wenn jetzt noch die Justiz Staftäter als solche behandelt und nicht wie schon oft geschehen, die Opfer zu Tätern macht, wäre das durchaus hilfreich.
;)

Ja, aber wieso Ironie? Ist doch wirklich so....

Pantoffelheld
10-02-2010, 12:30
Ja, aber wieso Ironie? Ist doch wirklich so....

Ironie weil: Das ist wirklich so, klappt aber nicht, wenn man Strafverfolgung schleifen läßt.

Der Gesetzgeber hat in den letzen Jahrzehnten ziemich viele Verbote in Richtung Waffen erlassen - Schlagringe oder Totschläger sind z.B. seit fast 4-Jahrzehnten verboten.

Komischwerseise halten sich gerade die, wegen denen diese Verbote eingeführt wurden, am wenigsten daran.

Auch oben genannte Gegenstände kann man nämlich nach wie vor im Einsatz finden - nur eher selten auf der Seite von Notwehrberechtigten, dafür aber bei der "Gegenseite".

Tja und im Zusammenhang, daß in D. auf der anderen Seite Intensivtäter kaum vom Staat gebremst werden, ist Ironie schon angebracht.

BakMee
10-02-2010, 21:44
Alles klar... Jetzt hats der alte BakMee auch verstanden...
Na ja, Manchmal fällt hat der Groschen halt was später...:o
Allerdings muß ich dir da zu 100% zustimmen..
Liebe Grüße,
BakMee

grodek
23-02-2010, 13:20
seh ichs richtig, dass ein Klappmesser mit 8cm Klinge/einseitig geschliffen ohne Klappmechanismus legal bei sich zu führen ist?

Kraken
23-02-2010, 13:44
Ein Klappmesser ohne Klappmechanismus?

Wie soll denn das gehen?:D

enraged_Clown
23-02-2010, 13:57
seh ichs richtig, dass ein Klappmesser mit 8cm Klinge/einseitig geschliffen ohne Klappmechanismus legal bei sich zu führen ist?
ja, ausser an vollmond und ungeraden donnerstagen

grodek
23-02-2010, 15:01
Ein Klappmesser ohne Klappmechanismus?

Wie soll denn das gehen?:D

ohne federunterstützten Klappmechanismus ... :D

oder dachtest du jetzt an sowas:
http://www.classen-kicker.de/bilder/jpg/griffe/griff_holz_lang_gr.jpg

Kraken
23-02-2010, 15:07
Ist das nciht ein leerer Griff?

Du meinst ein Klappmesser ohne automatischen Mechanismus;)

Aber genug der Klugscheisserei :D

Spark
02-03-2010, 16:28
Ich meine mich zu erinnern das in DE doch auch diese Soft Nunchakus verboten seien, oder?

Hab nämlich vorhin mal so durch die Decathlon Website geklickt und bin dabei über die hier gestossen und war dementsprechend sehr verwundert:
Decathlon - Waffen - Messer - Schlagwaffen Schlaginstrumente Nunchaku DOMYOS - Nunchaku aus Schaumstoff DOMYOS - : Nunchaku-Stbe aus Schaumstoff - ideal fr das Training. (http://www.decathlon.de/DE/nunchaku-21198942/)

Gab es da irgendeine Lockerung des Gesetzes? Oder macht sich der Laden da schlicht und ergreifend strafbar? :ups:

das_etwas
02-03-2010, 16:58
Ich meine mich zu erinnern das in DE doch auch diese Soft Nunchakus verboten seien, oder?

Hab nämlich vorhin mal so durch die Decathlon Website geklickt und bin dabei über die hier gestossen und war dementsprechend sehr verwundert:
Decathlon - Waffen - Messer - Schlagwaffen Schlaginstrumente Nunchaku DOMYOS - Nunchaku aus Schaumstoff DOMYOS - : Nunchaku-Stbe aus Schaumstoff - ideal fr das Training. (http://www.decathlon.de/DE/nunchaku-21198942/)

Gab es da irgendeine Lockerung des Gesetzes? Oder macht sich der Laden da schlicht und ergreifend strafbar? :ups:

Die sind verboten... Ich hab das auch schonmal entdeckt und die verfügbarkeit in den Filialen geprüft, aber man bekommt die Dinger hier nicht.
Die scheinen eher für den französischen Markt gedacht zu sein, wo die soweit ich weiss legal sind.

Schnueffler
02-03-2010, 19:22
In Deutschland nicht erhältlich, nur in den französischen Läden.

Spark
02-03-2010, 19:34
Ah ok. Dann verwenden die einfach die gleiche Datenbank komplett für beide Märkte ohne sowas zu filtern?

Gut zu wissen. Ich hatte mich schon echt gewundert. :D

psychofrettchen
02-03-2010, 20:59
Wenn ich daran denke das wir als Kinder ( Ende der achtziger Jahre ) Shuriken und Butterfly´s im Fachhandel erstanden haben....:D;)

Exodus73
02-03-2010, 21:29
Jaja die wilden 80er... :D

schon traurig was unsere Politiker sich jedesmal für einen ****** einfallen lassen. Als wenn es nichts wichtigeres gäbe als ein populistisches Gesetz nach dem anderen zu erlassen!

psychofrettchen
02-03-2010, 21:39
Jaja die wilden 80er... :D

schon traurig was unsere Politiker sich jedesmal für einen ****** einfallen lassen. Als wenn es nichts wichtigeres gäbe als ein populistisches Gesetz nach dem anderen zu erlassen!

Tja, dem überwiegenden Teil der Politiker wären kritiklose Wähler, die nichts hinterfragen, ( "Untertanen";) ) auch am liebsten. Sag mal ist dein Nickname an ne Metalband angelehnt ?:D

J-M-91
02-03-2010, 22:19
Ich meine mich zu erinnern das in DE doch auch diese Soft Nunchakus verboten seien, oder?

Hab nämlich vorhin mal so durch die Decathlon Website geklickt und bin dabei über die hier gestossen und war dementsprechend sehr verwundert:
Decathlon - Waffen - Messer - Schlagwaffen Schlaginstrumente Nunchaku DOMYOS - Nunchaku aus Schaumstoff DOMYOS - : Nunchaku-Stbe aus Schaumstoff - ideal fr das Training. (http://www.decathlon.de/DE/nunchaku-21198942/)

Gab es da irgendeine Lockerung des Gesetzes? Oder macht sich der Laden da schlicht und ergreifend strafbar? :ups:



Macht schon Sinn,
Nunchakus sind ja nicht verboten weil man mit ihnen schlagen kann,
sondern weil man mit ihnen würgen kan:cool:

Psst, Geheimtipp: mit nem Schnürsenkel kann man auch würgen.
aber keinem Politiker erzählen

Spark
02-03-2010, 23:15
Macht schon Sinn,
Nunchakus sind ja nicht verboten weil man mit ihnen schlagen kann,
sondern weil man mit ihnen würgen kan:cool:

Psst, Geheimtipp: mit nem Schnürsenkel kann man auch würgen.
aber keinem Politiker erzählen

Ja... omg! Ich realisiere gerade was! Jetzt versteh ich das Geschrei nach MMA Verbot usw. Überlegt doch mal: Arme, Beine.. damit kann man ja nicht nur schlagen, nein! Sogar würgen! :ups:

Sollte man sofort allen abnehmen! Das ist ja Wahnsinn! :-§

scnr :D:D:D

Ceofreak
03-03-2010, 06:12
Der Kontinuumtransfunktionator dürfte hierzulande auch verboten sein :D

Warjag
03-03-2010, 08:38
Zu den 3 Gliederstäben: diese fallen unter Würgehölzer und sind Verbotene Waffen. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.8.

Der Witz ist, daß der reine Gesetzestext nicht alles ist. Man ist deshalb eben nicht sicher, wenn man sich genau an den Gesetzestext hält.

Und auch die Polizei und selbst das BKA machen allerlei Aussagen die zum Teil klar dem Gesetz wiedersprechen oder die dann vor Gericht keinen Bestand haben. Weil sie keine Ahnung haben.

Und Richter und Staatsanwälte oft auch nicht. Recht ist, was der Richter daraus macht, das kann man immer wieder erleben.

Nur mal ein Fall: Da sagt der Staatsanwalt, auf dem Pfefferspray müsse ein BKA Prüfzeichen sein, sonst sei es eine Verbotene Waffe. Es handelte sich aber um ein Tierabwehrspray, und auf einem solchen ist nie ein BKA Prüfzeichen. Die Erwiderung es handele sich um ein Tierabwehrspray und das könne man doch legal überall kaufen wurde beiseite gewischt mit der irrwitzigen Behauptung, es ginge ja nicht um den Erwerb oder Besitz der Verbotenen Waffe, sondern um das Führen.

Bei Verbotenen Waffen ist aber auch der Erwerb und Besitz strafbar, das hat mit Führen rein gar nichts zu tun.

Ergebnis: Verurteilung wegen des Führens ! einer Verbotenen Waffe.

So sieht die Kompetenz unserer Judikative aus.

Und das ist kein Extrembeispiel und kein Einzelfall.

Nun aber mal zu komplizierteren Einzelfällen: Nehmen wir mal einen Kubotan. Es gibt Kubotan, die sehen wie Schlüsselanhänger aus oder werden auch als solche benutzt. Oder sie sehen wie Kugelschreiber aus, nur kann man damit nicht schreiben.

Genau genommen rein nach dem Gesetz wäre ein Kubotan damit eine Verbotene Waffe ! Da er seiner Form nach geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen.

Nun hat das BKA speziell zum Kubotan einen Bescheid erlassen in dem es feststellt, daß ein Kubotan keine Verbotene Waffe sei.

Dieser Bescheid strotzt aber nur so vor Fehlern und ist einfach eine völlig falsche Subsumption. Das BKA behauptet, der Kubotan sei überhaupt keine Waffe, weil er als Waffe nicht erkennbar sei. Unter die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 zum WaffG würden aber ja nur Hieb- oder Stoßwaffen fallen.

Damit sei es unproblematisch, daß der Kubotan geeignet sei einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, da er eben keine Hieb- oder Stoßwaffe sei sondern nur ein Gegenstand der diese Eigenschaft hätte einen anderen Gegenstand vorzutäuschen. Und er sei eben deshalb keine Waffe weil er nicht als solche erkennbar sei.

Selbst ein juristische Laie kann hier erkennen, welch bizarre Paradoxa diese Subsumption des BKA hervor ruft.

Denn wenn man das BKA hier wörtlich nimmt, dann gäbe es überhaupt keine Verbotenen Waffen nach Nr. 1.3.1. Den jede Waffe die als solche nicht erkennbar ist, wäre demzufolge keine Waffe und würde damit nicht unter Nr.1.3.1 fallen.

Würde diese Subsumption zutreffen, dann hätte das BKA damit genau genommen die ganze Nr.1.3.1 ausgehebelt.


Aber natürlich hält das vor Gericht nicht stand. Recht ist was der Richter draus macht und manche Richter beugen auch das Recht wie es ihnen gefällt. Und wenn man sich keinen guten Anwalt leisten kann, dann wird man verurteilt und kommt da auch nicht mehr raus (siehe Pfefferspray).



Es gibt also keine Rechtssicherheit, und es gibt ein Zweiklassenrecht (für die mit gutem teurem Anwalt und für den Rest).

Allgemein kann man sagen, daß die Vertreter der Judikative Elfenbeinturmbewohner sind die von Waffen meistens keine Ahnung haben und auch nicht objektiv urteilen sondern in ihren urteilen massiv von Instinken geprägt werden. Messer (Klauen!) sind deshalb beispielsweise grundsätzlich böse, während ein niedlicher Kubotan erlaubt ist. (Am besten Rosafarben ! kein Witz !!)

Warjag
03-03-2010, 08:43
Gut nicht alle haben die selbe Einstellung aber wenn ich jemanden unbedingt verletzen möchte brauche ich dazu keine Waffe und wenn, dann gibt es in der heutigen Zeit viel praktischere Dinge als eine traditionelle Waffen...

Man könnte aber auch Äxte und Armbrüste dafür hernehmen. :p

Weil Äxte nicht unter das Waffengesetz fallen und Armbrüste überall geführt werden dürfen.:cool:

Kraken
03-03-2010, 09:04
Macht schon Sinn,
Nunchakus sind ja nicht verboten weil man mit ihnen schlagen kann,
sondern weil man mit ihnen würgen kan:cool:

Psst, Geheimtipp: mit nem Schnürsenkel kann man auch würgen.
aber keinem Politiker erzählen

Dann überleg nochmals, wieso sie in Ami-Gefängnissen den Insassen sowohl Schnürsenkel, als auch Gürtel verweigern ;)

Daher kommt übrigens der "Gansta"-Style mit Hosen unter den Arschbacken und Schuhen die wie Ausgelatscht aussehen..... wurde anfangs aus solidarität so getragen, aber geschätzte 100% der Möchtegerne haben keine Ahnung mehr, wieso dass das so ist :D

Warjag
05-03-2010, 15:33
Wenn man von der deutschen Polizei in eine Zelle gesteckt wird, dann sollten einem ebenfalls der Gürtel und die Schuhe (Schnürsenkel) abgenommen werden.

Auch wenn es oft nicht so praktiziert wird so ist es doch eigentlich so vorgesehen.

Das hat nicht den Hintergrund das man damit andere angreifen könnte sondern damit sollen Selbstmorde durch Erhängen verhindert werden.

dino
30-03-2010, 21:21
Hallo!


Man könnte aber auch Äxte und Armbrüste dafür hernehmen.

Weil Äxte nicht unter das Waffengesetz fallen und Armbrüste überall geführt werden dürfen.

Allein daran kann man schon sehen, was für "Denker" beim Waffengesetz am Werk waren. Aber Wurfsterne verbieten.... Welche Logik! :narf:

Gruss

dino

Quinchi
20-04-2010, 19:04
Ich weiß nur, dass Schwerter wie Katana, Breit/Lang/1 1/2-Schwerter, Wakizashis und Tanto`s nicht verboten sind.

Diese werden als "Kunstgegenstände" angesehen und das haben wir auch in einer gewissen Form der NBTHK zu verdanken.

Natürlich widmet sich in dem Fall die NBTHK mehr Kunstorientierten Schwertern (die auch eine Geschichte aufzuweisen haben) dennoch ist die Fertigung einer handgeschmiedeten Klinge dementsprechend auch eine Kunst.

Sei es Deko, Handgeschmiedete, oder traditionelle Klingen, Leute die sich damit nicht auskennen (Polizisten, einfache Bürger auf der Straße etc) sehen da kaum Unterschiede somit fällt das alles unter Blankwaffen und diese Blankwaffen unter Kunstgegenstände im deutschen Gesetzbuch (neben vielen anderen auch)

Das sollte glaube auch die Frage beantworten, warum "Klappmesser", "Shuriken" usw usw nicht zugelassen sind.

Eine Blankwaffe kann man ab 18 Jahren hier in Deutschland käuflich erwerben.