Vollständige Version anzeigen : Türsteherlizenz
Hi Leute,
ich hab eine frage wo kann mann einen türsteherschein machen und welcher vorraussetzungen gibt es dafür??
:D
Alfons Heck
07-02-2010, 16:10
Hallo LuKasZ,
erst mal:
- eine Woche lang je 3Std/Tag an der Zimmertür stehen.
- eine Woche lang je 6Std/Tag an der Wohnungstür stehen.
- eine Woche lang je 9Std/Tag an der Haustür stehen.
Dann eine schöne Urkunde im Netz suchen, ausfüllen und vertisch:D
OK
Es gibt Ausbildungen im Sicherheitsgewerbe die auch sinnvoll sind um sich an eine Tür zu stellen. Ich denke einige user werden Dir demnächst genaueres posten.
Gruß
Alfons.
:D das war nicht das wonach ich gesucht habe aber egal danke für deine antwort :D
hoffen wir mal das mir jemand anders helfen kann :D
Hallo LuKasZ,
erst mal:
- eine Woche lang je 3Std/Tag an der Zimmertür stehen.
- eine Woche lang je 6Std/Tag an der Wohnungstür stehen.
- eine Woche lang je 9Std/Tag an der Haustür stehen.
Dann eine schöne Urkunde im Netz suchen, ausfüllen und vertisch:D
:megalach: :klatsch:
Immerfroh
07-02-2010, 16:30
Versuchs mal mit der Sachkundeprüfung § 34a Bewachungsgewerbe
Alles wichtigi findest Du hier.
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f68/ausbildungs-qualifikationswege-sicherheitsgewerbe-58029/
Da ist der Thread ja auch mit "WICHTIG" markiert. ;)
Kommt aber auch darauf an was du GENAU machen willst. Für einige
"Türsteher"-Dienste ist nämlich keinerlei Ausbildung vonnöten.
Schnueffler
07-02-2010, 17:53
Hallo LuKasZ,
erst mal:
- eine Woche lang je 3Std/Tag an der Zimmertür stehen.
- eine Woche lang je 6Std/Tag an der Wohnungstür stehen.
- eine Woche lang je 9Std/Tag an der Haustür stehen.
Dann eine schöne Urkunde im Netz suchen, ausfüllen und vertisch:D
Erfahrungswerte???? :D ;)
Alfons Heck
07-02-2010, 18:18
Erfahrungswerte???? :D ;)
Ja,
habe keinen Streß mehr mit dem Briefträger und sonstigen Türbelagerern:p
Schnueffler
07-02-2010, 18:21
Ja,
habe keinen Streß mehr mit dem Briefträger und sonstigen Türbelagerern:p
Kann man dich mal zum Bekannten verleihen, wegen den Zeugenden aus Jehova???
erst mal:
- eine Woche lang je 3Std/Tag an der Zimmertür stehen.
- eine Woche lang je 6Std/Tag an der Wohnungstür stehen.
- eine Woche lang je 9Std/Tag an der Haustür stehen.
Dann eine schöne Urkunde im Netz suchen, ausfüllen und vertisch:D
:rotfltota
Hallo LuKasZ,
erst mal:
- eine Woche lang je 3Std/Tag an der Zimmertür stehen.
- eine Woche lang je 6Std/Tag an der Wohnungstür stehen.
- eine Woche lang je 9Std/Tag an der Haustür stehen.
Dann eine schöne Urkunde im Netz suchen, ausfüllen und vertisch:D
OK
Es gibt Ausbildungen im Sicherheitsgewerbe die auch sinnvoll sind um sich an eine Tür zu stellen. Ich denke einige user werden Dir demnächst genaueres posten.
Gruß
Alfons.
:rotfltota
chris grupe
16-02-2010, 18:22
wenn Du im Eingangsbereich der Diskothek arbeitest und Ausweiskontrollen durchführst Sachkundeprüfung nach §34 a GewO (Gewerbeordnung) bei Deiner zuständigen IHK. Wenn Du keine Ausweiskontrollen durchführst (was ich mir nicht vorstellen kann, einhalten des Betreibers des Jugendschutzgesetzes) reicht das 40-stündige Unterrichtungsverfahren für Nichtselbständige nach §34a GewO aus. Zu 99% wollen die Unternehmen und das zuständige Ordnungsamt (als erlaubniserteilende Behörde) für die Türstehertätigkeit die Sachkundeprüfung. Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung dauert 120 Minuten beinhaltet ca. 72 Fragen (Multiple Choice). Wenn Du den schriftl. Teil mit mindestens 50% bestanden hast, kannst Du in die mündliche Prüfung. Ohne einer guten Vorbereitung oder Jurastudium nicht schaffbar ;)
Hi Leute,
ich hab eine frage wo kann mann einen türsteherschein machen und welcher vorraussetzungen gibt es dafür??
:D
herrdeslichtes
01-03-2010, 12:04
Hallo LuKasZ,
erst mal:
- eine Woche lang je 3Std/Tag an der Zimmertür stehen.
- eine Woche lang je 6Std/Tag an der Wohnungstür stehen.
- eine Woche lang je 9Std/Tag an der Haustür stehen.
Dann eine schöne Urkunde im Netz suchen, ausfüllen und vertisch:D
.
:rofl: Mega!
Harrington
03-03-2010, 09:41
wenn Du im Eingangsbereich der Diskothek arbeitest und Ausweiskontrollen durchführst Sachkundeprüfung nach §34 a GewO (Gewerbeordnung) bei Deiner zuständigen IHK. Wenn Du keine Ausweiskontrollen durchführst (was ich mir nicht vorstellen kann, einhalten des Betreibers des Jugendschutzgesetzes) reicht das 40-stündige Unterrichtungsverfahren für Nichtselbständige nach §34a GewO aus. Zu 99% wollen die Unternehmen und das zuständige Ordnungsamt (als erlaubniserteilende Behörde) für die Türstehertätigkeit die Sachkundeprüfung. Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung dauert 120 Minuten beinhaltet ca. 72 Fragen (Multiple Choice). Wenn Du den schriftl. Teil mit mindestens 50% bestanden hast, kannst Du in die mündliche Prüfung. Ohne einer guten Vorbereitung oder Jurastudium nicht schaffbar ;)
Hat nix mit Ausweiskontrolle oder nicht zu tun, wenn du an ner Tür stehst, brauchst du die Sachkunde, Schulung alleine reicht nicht.
Chris sollte es wissen er ist bei der IHK Mittelfranken der Ansprechpartner für die 434a Sachen soweit ich mich recht entsinne
Harrington
03-03-2010, 11:43
stimmt, dann müsste er wissen, dass die sachkunde für türpersonal pflicht ist, und die schulung seit 2003 nicht mehr reicht, denke nicht, dass in mittelfranken ein anderes gesetz für sicherheitspersonal die regel ist.
hier mal zum thema die ihk frankfurt a.m IHK Frankfurt am Main - Novellierung des Bewachungsgewerberechts (http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/branchen/bewachung/novellierung/index.html)
hier bei uns in nrw reicht die schulung alleine nicht, das hat nichts mit ausweiskontrollen an der tür zu tun, alle türjungs und mädels brauchen die skp.
Daemonday
10-03-2010, 00:34
Solange sie für ein privates Sicherheitsunternehmen arbeiten.
Ist man bei der Discothek direkt angestellt brauch man trauriger Weise -NICHTS-
Deswegen sind 70% der Türsteher Schränke die die denken sie hätten die Lizenz zum in den ***** tretten.
Ist man bei einem Sicherheitsunternehmen angestellt brauch man aber ganz klar die Sachkunde (wie auch Citystreife und Kaufhausdetektiv).
Da man dadurch aber beiweitem nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten hat die man in dem Gewerbe haben sollte, sollte man nur für Firmen arbeiten die einem entsprechende Schulungen anbieten (kostenfrei).
Alles andere läuft meist auf abzocke oder unbewusste Rechtsverstöße hinaus.
LG
Micha
chris grupe
04-04-2010, 08:52
stimmt, dann müsste er wissen, dass die sachkunde für türpersonal pflicht ist, und die schulung seit 2003 nicht mehr reicht, denke nicht, dass in mittelfranken ein anderes gesetz für sicherheitspersonal die regel ist.
sorry, bin normalerweise kein Klugschwätzer, muss aber sein :D. Es unterscheidet sich ganz klar zwischen: "Einlassbereich bei gastgewerblichen Diskotheken" und "Einlasskontrollen in reinen Gaststätten" bei letzteren ist keine Sachkundeprüfung erforderlich. Übrigens, wenn der Ausgangsbereich getrennt von Eingangsbereich in einer Diskothek ist, braucht der Typ am Ausgang keine SKP! Durch die vielen schwarzen Schafe :ups: (die gibt es wirklich) lassen die Ordnungsämter nur noch Leute mit SKP zu und legen den § 34a Abs. 1 GewO sehr genau aus. In der kommentierten Fassung gibt es deutlich mehr Spielraum. Als Faustformel gilt: "Sobald Du mit personenbezogenen Daten zu tun hast (Personenkontrollen, Ausweiskontrollen und Jugenschutz usw.) brauchst Du die SKP". Letztes Wort haben eh die Ordnungsämter bei der Zulassung des Personals, dass der Unternehmer meldet. Also Citystreifen, Türsteherdienste und Kaufhausdetektive brauchen sie, es gibt aber Ausnahmemöglichkeiten, die kein Ordnungsamt nutzen muss!
hier mal zum thema die ihk frankfurt a.m IHK Frankfurt am Main - Novellierung des Bewachungsgewerberechts (http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/branchen/bewachung/novellierung/index.html)
Es ist nur ein kleiner Infoflyer um mit kurzen Sätzen zu erklären was Sache ist. Hier eine ausführlichere Beschreibung http://www.ihk-nuernberg.de/nbg/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Taetigkeiten-im-Bewachungsgewerbe_122.pdf
hier bei uns in nrw reicht die schulung alleine nicht, das hat nichts mit ausweiskontrollen an der tür zu tun, alle türjungs und mädels brauchen die skp. Wenn Du deine Arbeit anständig machst, kontrollierst Du die Ausweise aller Gäste die unter 18 Jahre alt sind, ansonsten hat Dein Auftraggeber richtig Ärger bei einer Kontrolle. :-§ (Jugendschutzgesetz und Betreiberpflichten) Glaube mir, der Gesetzgeber versteht seit einiger Zeit keinen Spaß mehr wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommst. Viel Spaß beim stehen...:)
Viele Grüße aus Nordbayern
@ chris grupe
Guter Kommentar ! :halbyeaha
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