InsOp
25-02-2010, 16:11
Heyho,
ich trainiere ja seit einigen monaten muay thai
um eben in gewissen situationen gewappned zu sein,
und deswegen wollte ich mich mal nach meinen rechten erkundigen,
und da hab ich mir den artikel "recht und sv" aus dem forum hier
durchgelesen (unter anderem).
Es wird gesagt:
Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen
Gehen wir von folgender Situation aus:
Man wird aus einem trivialen Grund angemacht, und unablässig beleidigt
-> Ehre als persönliches Gut wird verletzt.
Man hat folgende Option:
- Man ignoriert ihn je nach Möglichkeit und intensität der Beleidigungen
Wenn dies schief läuft, oder nicht in Ruhe gelassen wird, oder ein cholerischer Typ ist, oder man deswegen schlecht dransteht gibts weitere Optionen - Man ist:
- Redegewandt und versucht den verbalen Angreifer verbal in die Flucht zu schlagen
--> Die Sache eskaliert
--> Die Sache funktioniert
- Man Ohrfeigt/schubst seinen Attackierer und weist ihn in seine Schranken
--> Die Sache eskaliert
--> Die Sache funktioniert
- Man benutzt seine MA erfahrung und versucht den Angreifer Ungefährlich zu machen, durch das körperliche Verletzen/KO
--> Man wird verprügelt
--> Die Sache funktioniert
Worauf ich hinaus will, wenn dich jmd dumm anmacht etc pp,
und man ungefähr abschätzt wie der kerl drauf ist,
und gemäß handelt, zB sofortiger schlag auf ne KO zone,
ist das gerechtfertigt?
Ich prügel ja niemand KO nur weil er mich dumm anmacht,
oder meine freundin begrabscht.
gemäß dem zitat weiter oben FÜHRT die Aktion aber zum Erfolg,
und würde mich "keinesfalls" selbst verletzen (wies noch weiter in dem text steht), denn alles andere wäre risikoreicher, und würde gegebenfalls
meinem angreifer einen vorteil verschaffen der vll nicht allzugut endet.
Und ab wann ist selbstjustiz und wann notwehr?
wenn jmd dabei ist mich anzuspucken un ich ihm eine knall isses notwehr?
un wenn die spucke schon auf mir gelandet is un ich ihm dann eine knall isses
selbstjustiz?
(wäre auf beispiele wie freundin begrabschen (falls das überhaupt hier reinpasst) oder flüssigkeit auf jmd verschütten etc adaptierbar)
für die informationen wär ich euch dankbar :)
ich trainiere ja seit einigen monaten muay thai
um eben in gewissen situationen gewappned zu sein,
und deswegen wollte ich mich mal nach meinen rechten erkundigen,
und da hab ich mir den artikel "recht und sv" aus dem forum hier
durchgelesen (unter anderem).
Es wird gesagt:
Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen
Gehen wir von folgender Situation aus:
Man wird aus einem trivialen Grund angemacht, und unablässig beleidigt
-> Ehre als persönliches Gut wird verletzt.
Man hat folgende Option:
- Man ignoriert ihn je nach Möglichkeit und intensität der Beleidigungen
Wenn dies schief läuft, oder nicht in Ruhe gelassen wird, oder ein cholerischer Typ ist, oder man deswegen schlecht dransteht gibts weitere Optionen - Man ist:
- Redegewandt und versucht den verbalen Angreifer verbal in die Flucht zu schlagen
--> Die Sache eskaliert
--> Die Sache funktioniert
- Man Ohrfeigt/schubst seinen Attackierer und weist ihn in seine Schranken
--> Die Sache eskaliert
--> Die Sache funktioniert
- Man benutzt seine MA erfahrung und versucht den Angreifer Ungefährlich zu machen, durch das körperliche Verletzen/KO
--> Man wird verprügelt
--> Die Sache funktioniert
Worauf ich hinaus will, wenn dich jmd dumm anmacht etc pp,
und man ungefähr abschätzt wie der kerl drauf ist,
und gemäß handelt, zB sofortiger schlag auf ne KO zone,
ist das gerechtfertigt?
Ich prügel ja niemand KO nur weil er mich dumm anmacht,
oder meine freundin begrabscht.
gemäß dem zitat weiter oben FÜHRT die Aktion aber zum Erfolg,
und würde mich "keinesfalls" selbst verletzen (wies noch weiter in dem text steht), denn alles andere wäre risikoreicher, und würde gegebenfalls
meinem angreifer einen vorteil verschaffen der vll nicht allzugut endet.
Und ab wann ist selbstjustiz und wann notwehr?
wenn jmd dabei ist mich anzuspucken un ich ihm eine knall isses notwehr?
un wenn die spucke schon auf mir gelandet is un ich ihm dann eine knall isses
selbstjustiz?
(wäre auf beispiele wie freundin begrabschen (falls das überhaupt hier reinpasst) oder flüssigkeit auf jmd verschütten etc adaptierbar)
für die informationen wär ich euch dankbar :)