Frage zu "Recht und SV" [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Frage zu "Recht und SV"



InsOp
25-02-2010, 16:11
Heyho,
ich trainiere ja seit einigen monaten muay thai
um eben in gewissen situationen gewappned zu sein,
und deswegen wollte ich mich mal nach meinen rechten erkundigen,
und da hab ich mir den artikel "recht und sv" aus dem forum hier
durchgelesen (unter anderem).

Es wird gesagt:
Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen

Gehen wir von folgender Situation aus:
Man wird aus einem trivialen Grund angemacht, und unablässig beleidigt
-> Ehre als persönliches Gut wird verletzt.

Man hat folgende Option:

- Man ignoriert ihn je nach Möglichkeit und intensität der Beleidigungen
Wenn dies schief läuft, oder nicht in Ruhe gelassen wird, oder ein cholerischer Typ ist, oder man deswegen schlecht dransteht gibts weitere Optionen - Man ist:

- Redegewandt und versucht den verbalen Angreifer verbal in die Flucht zu schlagen
--> Die Sache eskaliert
--> Die Sache funktioniert

- Man Ohrfeigt/schubst seinen Attackierer und weist ihn in seine Schranken
--> Die Sache eskaliert
--> Die Sache funktioniert

- Man benutzt seine MA erfahrung und versucht den Angreifer Ungefährlich zu machen, durch das körperliche Verletzen/KO
--> Man wird verprügelt
--> Die Sache funktioniert

Worauf ich hinaus will, wenn dich jmd dumm anmacht etc pp,
und man ungefähr abschätzt wie der kerl drauf ist,
und gemäß handelt, zB sofortiger schlag auf ne KO zone,
ist das gerechtfertigt?
Ich prügel ja niemand KO nur weil er mich dumm anmacht,
oder meine freundin begrabscht.
gemäß dem zitat weiter oben FÜHRT die Aktion aber zum Erfolg,
und würde mich "keinesfalls" selbst verletzen (wies noch weiter in dem text steht), denn alles andere wäre risikoreicher, und würde gegebenfalls
meinem angreifer einen vorteil verschaffen der vll nicht allzugut endet.


Und ab wann ist selbstjustiz und wann notwehr?
wenn jmd dabei ist mich anzuspucken un ich ihm eine knall isses notwehr?
un wenn die spucke schon auf mir gelandet is un ich ihm dann eine knall isses
selbstjustiz?
(wäre auf beispiele wie freundin begrabschen (falls das überhaupt hier reinpasst) oder flüssigkeit auf jmd verschütten etc adaptierbar)

für die informationen wär ich euch dankbar :)

Scorp1on King
25-02-2010, 16:16
oder meine freundin begrabscht.

Also das is für mich schon ein Grund.

Ju-Jutsu-Ka
25-02-2010, 16:31
....
Gehen wir von folgender Situation aus:
Man wird aus einem trivialen Grund angemacht, und unablässig beleidigt
-> Ehre als persönliches Gut wird verletzt.

Man hat folgende Option:

- Man ignoriert ihn je nach Möglichkeit und intensität der Beleidigungen


Einzige juristisch saubere Option





Worauf ich hinaus will, wenn dich jmd dumm anmacht etc pp,
und man ungefähr abschätzt wie der kerl drauf ist,
und gemäß handelt, zB sofortiger schlag auf ne KO zone,
ist das gerechtfertigt?


Nein




Und ab wann ist selbstjustiz und wann notwehr?

Das entscheidet bei jeder Situation (..mit Anklage..) ein Richter neu
Außerdem nicht Selbstjustiz, sondern
a) Körperverletzung (in ihren Abstufen)
oder
b) Überschreitung der Notwehr

InsOp
25-02-2010, 16:52
Widerspricht aber dem was ich hier: http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/
gelesen habe, oder versteh ich was falsch?
ansonsten, würd ich fragen:
ab wann, ist was gerechtfertigt? wenn ich zur lösung des konflikts
beitragen will

The little Dragon
25-02-2010, 20:36
Vom Gesetzt aus gesehn ist es so das in einer SV Situation die Verteidigung nicht "härter" sein darf als der Angriff. Das heißt wenn dich jemand nur verbal anmacht darfst du ihn deswegen nicht angreifen. Andernfalls immer Situationsbedingt. Wenn dich jemand schubst ist das vermutlich auch kein Grund ihm den Kehlkopf einzuschlagen, aber wenn klar wird das er dich zusammenschlagen will o.ä. könnteste schon härter ran gehn. also bei direktem Körperlichem Kontakt ist es dir auch erlaubt dich körperlich zu wehren, aber nicht viel härter als der vorangegangene "Angriff/Provokation".

InsOp
26-02-2010, 13:44
dsa steht auch wieder im widerspruch zu dem link den ich im vorherigen post gepostet habe, was mir auch logisch erscheint

Spark
26-02-2010, 14:12
dsa steht auch wieder im widerspruch zu dem link den ich im vorherigen post gepostet habe, was mir auch logisch erscheint

Klar kannst du den KO hauen. Allerdings hängt es dann immer vom Richter ab, ob er das als gerechtfertigt sieht. Bzw. ob er das auch als das mildeste dir zur Verfügung stehende Mittel ansieht.

Denn statt ihn KO zu hauen hätte es evtl auch eine Backpfeife oder ein "harmloser" Lowkick getan. Wenn bei dem anderen die Lichter ausgehen, nur weil er gespuckt hat oder deine Mama eine alte *piep* genannt hat, ist dass nicht unbedingt etwas das bei einem Richter später gut ankommt.

Und was das bsp mit "die Spucke ist schon auf mir, ist es nun nicht mehr Notwehr?" angeht, dass ist auch Quatsch. Wenn der Typ dich angespuckt hat, und du ihn irgendwie 10 min später wieder triffst und ihn dann eine haust, dann ist es Körperverletzung. Solange ihr euch noch im Konflikt befindet, und er womöglich weiter macht/angreift, dann ist es immer noch Notwehr. Allerdings auch hier: Ihn ins Nirvana kloppen, damit er ja nix mehr machen kann, ist nicht unbedingt das mildeste Mittel zum beenden der Situation.

Da hilft auch immer schön der hier angewandte Spruch: "Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!" ;)

BämBäm
26-02-2010, 14:14
Gibt es eigentlich ne ungefähre Definition ab wann ein Angriff als abgewehrt gilt ? Wie weit darf ich gehen um sicher zu stellen das von dem Angreifer keine Gefahr mehr ausgeht, gerade auch im Hinblick auf die Häufigkeit von Aktionen, denn nach einem Ding an die Birne fällt ja nicht jeder gleich um.

Und da man ja im Training viele Techniken automatisiert, spult man die im Verteidigungsfall dann auch so ab. Es könnte dann meiner Ansicht nach problematisch werden zu erklären, warum nach Jab & Cross nach 2 Kicks nötig gewesen sind.

Spark
26-02-2010, 14:20
Gibt es eigentlich ne ungefähre Definition ab wann ein Angriff als abgewehrt gilt ? Wie weit darf ich gehen um sicher zu stellen das von dem Angreifer keine Gefahr mehr ausgeht, gerade auch im Hinblick auf die Häufigkeit von Aktionen, denn nach einem Ding an die Birne fällt ja nicht jeder gleich um.

Und da man ja im Training viele Techniken automatisiert, spult man die im Verteidigungsfall dann auch so ab. Es könnte dann meiner Ansicht nach problematisch werden zu erklären, warum nach Jab & Cross nach 2 Kicks nötig gewesen sind.

Nun, am sichersten bist du da wohl, wenn deine Aktion reicht, damit du abhauen kannst. Damit ist die Situation gelöst. Mehr wird kein Richter erwarten, bzw. nur schwer tolerieren denke ich.

Wie gesagt, wenn du nur eine Aktion startest um ihn abzulenken und zu entkommen, dann brauchst dir keine Sorgen machen, was irgendwelche Anklagen angeht wegen Überschreitung der Notwehr. Wenn du den Typ richtiz zusammenfaltest, dass er sich nicht mehr rührt, dann könnte man dir eine Überschreitung der Notwehr vorwerfen.

Da kann jeder Richter anders drüber entscheiden, weswegen es schwer ist eine genaue Grenze zu ziehen.

Sven K.
26-02-2010, 15:47
Da wir hier keine "Rechtsberatung" machen dürfen und die meisten hier auch
nicht aus der "Juristerei" kommen bitte ich Euch solche Fragen doch hier zu besprechen.

www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de)

Hier führt das zu nichts.