Vollständige Version anzeigen : Nunchaku-Do?
Hallo Leute,
Nunchaku-Do?
Ist das in Deutschland nicht verboten?
Nach dem neuen Waffengesetz darf man ja nicht mal mehr die aus Schaumstoff besitzen!
Viele Grüße
Panther
PS: Ob es dann so gut in die welche KK macht Ihr Umfrage passt?
Sebastian
07-09-2003, 21:36
Eine Umfrage sagt nichts über Legalität oder Illegalität aus, bzw. bezieht sich nicht darauf. Wenn man es mal gemacht hat und dort abgestimmt hat und es jetzt nicht mehr macht, hat man nie ein Gesetz gebrochen. Somit bleibts drin.
Außerdem gibts weitere Infos sicher hier: http://www.nunchakudo.de ;) ;)
the_ANSWER
07-09-2003, 21:37
Was? Die Soft-Nunchakos wurden verboten? Warum das denn? Sollte man dann nicht auch Kissen oder Schnüre verbieten? ;)
Original geschrieben von Panther
Hallo Leute,
Nunchaku-Do?
Ist das in Deutschland nicht verboten?
Nach dem neuen Waffengesetz darf man ja nicht mal mehr die aus Schaumstoff besitzen!
Viele Grüße
Panther
PS: Ob es dann so gut in die welche KK macht Ihr Umfrage passt?
In gewisser Hinsicht wird es auch nicht unbedingt geduldet das du ein etwas größeres Messer mit dir trägst, deswegen ist aber Kali, Arnis und Escrima noch lange nicht verboten.
Also warum sollte dann Nunchaku Do verboten sein?
Original geschrieben von Sebastian
Außerdem gibts weitere Infos sicher hier: http://www.nunchakudo.de ;) ;)
Nein leider nicht, die Seite z.B. wurde das letzte mal Anfang 2002 aktualisiert ;)
Und wie Du selbst geschrieben hast bezieht sich die Umfrage ja darauf was man zurzeit macht.
Original geschrieben von Sebastian
Im Übrigen denke ich, dass sich zwischenzeitlich bei einigen hier on Board die Kampfkunst geändert hat, bzw. neue Kampfkünste hinzugekommen sind.
Original geschrieben von iNcHpUnCh
Also warum sollte dann Nunchaku Do verboten sein?
Mit was willst Du Nunchaku Do den trainieren außer mit Nunchakus? Jede Art von Nunchaku ist verboten!
Im Arnis kannst ja ein Übungsmesser nehmen usw...
Zeig mir den Paragraphen in dem sie AUSDRÜCKLICH verboten sind.
Um es dir mal nahezulegen:
Ein Soft Nunchaku mit einer Sollbruchstelle ist ein Sportgerät und ist keineswegs verboten. Desweiteren muss die "Kette" also Schnur so kurz sein, das das Nunchaku nicht als Würgewaffe verwendet werden kann.
Demnach ist das Training, der Besitz und das sinnlose rumgefuchtel mit einem Soft-Nunchaku welches diese Anforderungen entspricht NICHT verboten.
Das wurde übrigens schon beim bayrischen und nordrhein-westfälischen Bundeskriminalamt mit Musterstück angefragt und so bescheinigt.
In diesem Sinne, Mike
P.S.: Im juristischen Tenor werden die Nunchakus Würgehölzer genannt.
Wann wurde da angefragt und mit welchen Musterstück?
Und sind die Musterstück, dann auch die welche im Training verwendet werden?
Angefragt wurde die 1998, 2000 und seit dem Bekanntwerden der Gesetzesänderung zum 01.04.03.
Die Musterstücke die dort hin gesendet wurde sind Soft Nunchakus wie sie im Handel erhältlich sind. Der Käufer sollte sich darüber informieren ob das zu erwerbende Nunchaku den Anforderungen entspricht, sonst macht er sich ebenso strafbar wie der Händler, dem es nach dem neuen GEsetz verboten ist solche Nunchakus zu vertreiben.
Welche Soft-Nunchakus Karl, Heinz und Uwe im Training benutzen kann hier nicht zur Debatte stehen. Fakt ist das es im Handel bereits seit Jahren fast nur noch Soft Nunchakus gibt die den aktuellen Ansprüchen gerecht werden.
Hallo Mike,
also ein paar Bekannte von mir arbeiten bei der Polizei und beim Bundesgrenzschutz und die sind alle unabhängig der gleichen Meinung bezüglich der neuen Rechtslage ab April 2003. Und zwar das jede Art von Nunchaku verboten ist, auch die welche früher erlaubt waren und alle früher erteilten Genehmigungen widerrufen wurden. Wenn sich das Gegenteil raus stellt, wäre ich sehr glücklich, da ich selbst Nunchaku-Do Trainer bin ;) Wäre nur schade um meine Softnunchakus die ich unbrauchbar gemacht habe, würde ich aber gerade noch so verkraften.
Viele Grüße
Heiko
Hallo Heiko,
nichts gegen deine Bekannten oder andere Bedienstete der polizeilichen Behörden und des BGS, aber ich kann deren Ausführung nicht zustimmen zumal sie auch arg pauschal klingt/ist. Nunchakus sind nach wie vor verboten. Durch das neue Gesetz wurden "Lücken im System" geschlossen wo sich einschlägige Bundesbürger gedacht haben sie nehmen echte Chuks und machen leichten Schaumstoff drum und ein wenig Gewebeband. Augenscheinlich und nach Drucktest mit dem Finger stellst du als Beamter fest das es sich um ein Safety-Nunchaku handelt. Mit der Neuerung darf der Beamte das "Gerät" aber nun beschlagnahmen um festzustellen ob es dem Gesetz entspricht oder nicht. Sowas lässt sich ja aufgrund der Herstellerangaben schnell feststellen.
Wie bereits oben geschrieben brauch ein Soft Nunchaku nach den heutigen Richlinien eine Sollbruchstelle und die Schnur muss kurz genug sein, sodaß die Würgehölzer nicht tatsächlich zum strangulieren benutzt werden können.
Ich halte das Gesetz hinsichtlich der Nunchakus für schwer ausführbar. Ein Butterfly ist klar als Butterfly zu erkennen, ebenso eine Gaspistole, für die du ja nun einen sogenannten "Kleinen Waffenschein" brauchst, denn du ohne weiteres bei der nächstgelegenen Polizeistation bekommen kannst.
Grüße, Mike
Gegenfrage, hast Du mir ein Gesetzestext wo das mit der Sollbruchstelle usw. drin steht? Sollte aber nach April 2003 geschrieben worden sein.
Also Heiko, ein bißchen kümmern musst du dich schon ;)
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
.....Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);.....
etc. p.p.
Az.: 1 BvR 539/03 unter diesem Aktenzeichen findest du die Zurückweisung der eingereichten Verfassungsbeschwerde des Bundesverfassungsgerichts.
Den Rest findest du in jedem aktuellen Waffengesetz (jur. WaffG)
Viele Grüße, Mike
wie wärs mit einem guten Link für Faule?
Klar: http://www.google.de :D
Gute N8, Mike
P.S.: DU bist doch der Nunchaku-Do Trainer ;)
OK, ich habe hier ein Link ;)
Nunchaku-Rechtslage (http://www.kampfkunst.de/_forum/index.php?showtopic=1238&st=0&#entry11436)
Bruce1962
08-09-2003, 05:29
Waffengesetz
Anlage 2, Abschnitt 1
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
...entspricht im Wortlaut genau der Bestimmung im alten Waffengesetz. Einziger Unterschied: Vor Nun-Chakus wurde ein "z.B." gesetzt.
Das bayrische Landeskriminalamt, hat per Gutachten festgestellt, dass sich der Sport-Nunchaku aufgrund der Sollbruchstelle und den Schaumstoffüberzog nicht als Würgeinstrument eignet und deshalb nicht verboten ist. Das NRW-Gutachten kenne ich nicht, tippe aber hier auf das gleiche Ergebnis.
@ Panther
Ausnahmegenehmigungen konnten nur für "echte" Nunchakus" erteilt werden. Das ist nicht mehr möglich. Diese Ausnahmegenehmigungen werden widerrufen.
Soft-Nunchakus sind aber laut o.g. Gutachten keine Waffe. Eine Ausnahmegenehmigung war nicht nötig.
Also weiterhin viel Spass beim Training!
Gruß Bruce
Sebastian
08-09-2003, 06:36
alright,
achja mit dem Link zu dem Verband wollte ich nur darauf hinweisen das man über direkten Kontakt zu deren Verantworlichen notfalls noch mehr Informationen erhalten hätte.
Grüße
Sebastian
weapon in the world!
I love Nunchakos
vor allem wenn Meister Lee sie verwendet!
Wegen ihm hab ich begonnen mich mit Chakos auseinanderzusetzten und es ist die genialste Waffe!
Mit den echten ist es jedoch schon a bissl gefährlich!
vor allem wenn man jemanden schlägt damit! 750kg Aufschlagkraft! Schlüsselbein bricht am 50kg!
mcfly777
09-06-2004, 13:02
Waffengesetz
Anlage 2, Abschnitt 1
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
...entspricht im Wortlaut genau der Bestimmung im alten Waffengesetz. Einziger Unterschied: Vor Nun-Chakus wurde ein "z.B." gesetzt.
Das bayrische Landeskriminalamt, hat per Gutachten festgestellt, dass sich der Sport-Nunchaku aufgrund der Sollbruchstelle und den Schaumstoffüberzog nicht als Würgeinstrument eignet und deshalb nicht verboten ist. Das NRW-Gutachten kenne ich nicht, tippe aber hier auf das gleiche Ergebnis.
@ Panther
Ausnahmegenehmigungen konnten nur für "echte" Nunchakus" erteilt werden. Das ist nicht mehr möglich. Diese Ausnahmegenehmigungen werden widerrufen.
Soft-Nunchakus sind aber laut o.g. Gutachten keine Waffe. Eine Ausnahmegenehmigung war nicht nötig.
Also weiterhin viel Spass beim Training!
Gruß Bruce
Hallo,
habe eben gerade mit dem BKA telefoniert. Mit den Beamten, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig sind. Seit dem neuem WaffG sind ja nicht mehr die Länder für Ausnahmegenehmigungen zuständig, sondern nur noch das BKA. Die sagten mir, dass bisher noch NIEMALS eine Ausnahmegenehmigung für ein Nunchaku erteilt wurde. Die sagten auch, dass sogar die Soft-Nunchakus als Waffe eingestuft werden.
Jetzt bin ich ein wenig durcheinander. Kann mir jemand genau sagen, welche Behörde wann irgend etwas bezüglich Soft-Nunchakus geprüft hat? Diese Prüfung muss aber NACH der Novellierung des WaffG geschehen sein.
Wie gesagt, das BKA als einzig zuständige Behörde sagt, dass es keine Ausnahmen gibt...
McFly
hermanmonster
14-07-2004, 13:54
Schaut euch mal die anderen Threads hier zum Thema Nunchakus an ... hab dort schon einiges dazu gepostet ...
Fazit ist:
ALLE ARTEN VON NUCHAKUS EGAL WELCHER BAUART SIND VERBOTEN !!!!
Gruss,
Hermann
Munoshut
15-07-2004, 08:50
Wird ja wohl kein Problem sein, die trotzdem zu bekommen ;)
hermanmonster
15-07-2004, 09:08
Natuerlich ist das kein Problem ...
Aber billiger und einfacher ist selber bauen. Du darfst nur die beiden Stoeckchen nicht fest miteinander verbinden, d.h. das Ding darf nicht einsatzbereit sein ... (Kettchen mit kleinem Karabinerhaken ?) :D
Gruss,
Hermann
silent seeker
15-07-2004, 10:50
Kleiner Hinweis der Vollständigkeit halber: nur in Deutschland ist alles verboten. Ihr seid von Ländern umgeben die aus dem Besitz von 2 Hölzchen mit Seil kein Drama machen.
PS: die berühmten 750 kg Aufschlagskraft pro cm2 stammen aus einer amerikanischen Studie die das Verbot in bestimmten Bundesstaaten rechtfertigen sollte. Dürfte qualitativ vergleichbar sein mit der Studie über Saddam Husseins unsichtbare Atomwaffen die er angeblich im Zierteich (oder vielleicht unterm Wohnzimmerteppich) versteckt hat. 750 kg pro cm2 ist mehr als ein Vorschlaghammer schafft. Wenn das ernstzunehmen wäre, würde man bei Abbruch-Häusern keine Bulldozer mehr brauchen sondern einfach nen Bauarbeiter mit Nunchaku vorbeischicken.
~
Munoshut
15-07-2004, 11:14
Sind solche Waffen auch in Österreich verboten? Wollte aus China vielleicht welche einführen(dort gibts die Waffen ja spottbillig)
hermanmonster
15-07-2004, 13:07
Soweit ich weiss, sind die in Oesterreich erlaubt ...
silent seeker
15-07-2004, 13:43
Sind solche Waffen auch in Österreich verboten?
Wollte aus China vielleicht welche einführen(dort gibts die Waffen ja spottbillig)
man kann sie, wie schon angedeutet, in Ö legal kaufen, was dich aber nicht vor behörden-willkür am flughafen schützt. die dürfen ALLES beschlagnahmen, da haben sie spielraum nach eigenem ermessen. du könntest ja osama bin laden sein, der mit dem chaku die amerikanische botschaft stürmen will. oder so ähnlich.
versuchen kann man's natürlich trotzdem. vergiss nicht, hier zu berichten ob es geklappt hat. ;)
~
Munoshut
15-07-2004, 14:07
Naja Antritt meiner China-Reise vorrausischtlich 07/2005, Rückflug 07/2006 bzw open End.
Aber wenn ich mich noch daran erinnere schreib ichs hier rein ;)
Munoshut
21-07-2004, 13:20
Ähm nochmal eine nachträgliche Frage.
Dass der Besitz ja jetzt verboten ist, hab ich bemerkt(zumindest in DE) aber wie siehts mit dem Einsatz in einer bedrohlichen Situation aus. Nehmen wir an, das Nunchaku gehört einem nicht aber man setzt es zur Verteidigung ein.
Wie ist das allgemein, darf man sich mit einem Schwert/Stock oder sonstigen Waffen verteidigen, wenn die Gegner in der Überzahl sind(5,6,7...:1), man diese Waffen aber nur in der Umgebung findet?
Würde mich mal interessieren.
Wie ist das allgemein, darf man sich mit einem Schwert/Stock oder sonstigen Waffen verteidigen, wenn die Gegner in der Überzahl sind(5,6,7...:1), man diese Waffen aber nur in der Umgebung findet?
Du meinst, wenn man so gaaanz zufällig auf dem Erdboden ein Nunchaku findet, während man von 5-7 Mann angegriffen wird ??? :D *TränenausAugenwisch*
Aber jetzt mal realistisch gesehen... wirst Du von dieser Horde angegriffen und Du entwendest einem von denen sein Nunchaku und benutzt es selbst zur Gegenwehr, dann spricht überhaupt nix dagegen. Notwehr halt. Du darfst dann aber nicht anschließend mit dem Nunchaku ihre Köpfe zerplatzen lassen, während sie schon kampfunfähig auf dem Boden liegen, dann liegt wieder eine Überschreitung der Notwehr vor und dann wirst Du dafür auch zur Rechenschaft gezogen... ;)
Gruß Micha
Blue_Dragon
28-07-2004, 03:42
Du meinst, wenn man so gaaanz zufällig auf dem Erdboden ein Nunchaku findet, während man von 5-7 Mann angegriffen wird ??? :D *TränenausAugenwisch*
Ach übrigens das ist anscheinend gar nicht so selten das Jugendliche immer öfters mit verbotenen Waffen rumlaufen (Schlagring, Nunchaku)
Deshalb fand ich die frage gar nicht mal so abwegig.
Blue_Dragon
Ach übrigens das ist anscheinend gar nicht so selten das Jugendliche immer öfters mit verbotenen Waffen rumlaufen (Schlagring, Nunchaku)
Deshalb fand ich die frage gar nicht mal so abwegig.
DAS war aber gar nicht die Frage... ;)
Gruß Micha
Scorpion17
28-07-2004, 12:26
Noch ne Frage...könnt natürlich das Internet darüber absuchen aber vielleicth weiss das gerade jemand von euch..
Nun, wie die Gesetze in DE und A sind weiss ich nun....aber weis sieht's in der Schweiz aus?
MfG
Blue_Dragon
30-07-2004, 01:24
DAS war aber gar nicht die Frage... ;)
Gruß Micha
Aber meine Antwort ;)
Blue_Dragon
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