xcris
11-03-2010, 16:49
HI!
Sagen wir mal ich hätte im Jahr 2004 mal Jemanden aus Notwehr die Nase gebrochen und hätte eine Anzeige werden Schwerer Körperverletzung bekommen, welche jedoch eingestellt wurde.
Wäre die Tat dann jetzt verjährt?
Ein Anwalt meinte (Kennt sich nach eigenen angaben auch nicht 100%ig aus), dass solche Sachen nach 4 Jahren verjährt sind, mehr konnte er mir aber nicht sagen.
Jedoch habe ich jetzt im Internet gelesen, dass es im Fall von Körperverletzung 30 Jahre braucht bis es verjährt ist .. Doch da steht nicht ob dies nur gilt wenn man verurteilt wurde, oder auch wenn die Angklage fallen gelassen wurde?!?
NRW-Justiz: Verjährung im Zivilrecht (http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/V/Verjaehrung_im_Zivilrecht/index.php)
194ff-verjaehrung (http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/194ff.htm)
Schadensersatzansprüche spätestens:
* wegen Körperverletzung 30 Jahre (§ 199 II)
* andere: 10 Jahre nach Entstehung (§ 199 III 1)
* oder 30 Jahre nach Ereignis (§ 199 III 2)
Denn entweder lässt man es drauf ankommen oder unterschreibt den scheiss Wisch.
Nur wer blecht schon gerne tausende Euros, wenn er weiss das er nicht Schuld war?
Kennt sich da Jemand zufällig aus?!?
Sagen wir mal ich hätte im Jahr 2004 mal Jemanden aus Notwehr die Nase gebrochen und hätte eine Anzeige werden Schwerer Körperverletzung bekommen, welche jedoch eingestellt wurde.
Wäre die Tat dann jetzt verjährt?
Ein Anwalt meinte (Kennt sich nach eigenen angaben auch nicht 100%ig aus), dass solche Sachen nach 4 Jahren verjährt sind, mehr konnte er mir aber nicht sagen.
Jedoch habe ich jetzt im Internet gelesen, dass es im Fall von Körperverletzung 30 Jahre braucht bis es verjährt ist .. Doch da steht nicht ob dies nur gilt wenn man verurteilt wurde, oder auch wenn die Angklage fallen gelassen wurde?!?
NRW-Justiz: Verjährung im Zivilrecht (http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/V/Verjaehrung_im_Zivilrecht/index.php)
194ff-verjaehrung (http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/194ff.htm)
Schadensersatzansprüche spätestens:
* wegen Körperverletzung 30 Jahre (§ 199 II)
* andere: 10 Jahre nach Entstehung (§ 199 III 1)
* oder 30 Jahre nach Ereignis (§ 199 III 2)
Denn entweder lässt man es drauf ankommen oder unterschreibt den scheiss Wisch.
Nur wer blecht schon gerne tausende Euros, wenn er weiss das er nicht Schuld war?
Kennt sich da Jemand zufällig aus?!?