Thema Einhandmesser veboten ja oder nein? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Thema Einhandmesser veboten ja oder nein?



mb-truckermesser
14-03-2010, 18:30
Moin moin, ich besaß eine so genanntes Truckermesser von Mercedes Benz aus der Trucker-Collection. Dieses erwarb ich im Juni 2009.
Am 4 März wurde ich im Rahmen einer Polizeikontrolle durchsucht ( da mein Beifahrer sich nicht angeschnallt hatte). Dabei wurde von den Polizisten meine Mb-Messer entdeckt und als verboten eingezogen:mad:, da es sich um ein EINHANDMESSER handeln solle und dieses laut den WaffG angeblich verboten sein soll:-§. Meine Frage an euch ist nun ob das Führen von Taschenmessern/ Einhandmessern in Deutschland verboten ist?...ob mich der Verkäufer (Mercedes Benz) darüber hätte informieren müssen, das das tragen des Messers verboten ist? und ob Mercedes Benz wirklich so dumm ist und vorher die Rechtslage bezüglich des sehr beliebten Truckermessers nicht überprüft hat?

Viele Grüße und danke schon mal im Vorraus für eure Infos

Julian

Franz
14-03-2010, 18:34
Die Einhandmesser sind nach wie vor im Verkauf.
Besitzen und führen ist immer zweierlei.

Alpha Köln
14-03-2010, 19:11
Hallo.

1. Der Verkauf und der Besitz von Einhandmessern ist nach wie vor erlaubt.
2. Das Führen des Einhandmessers ist grundsätzlich verboten (Ausnahmen: z.B. beruflicher Bedarf oder das Mitführen in einem verschlossenem Behältnis für sportliche Zwecke).
3. Der Verkäufer hätte Dich auf die rechtliche Situation aufmerksam machen müssen.


Gruss,

Micha

Exodus73
14-03-2010, 20:02
Stimmt doch garnicht, das Führen von Einhandmessern ist nicht VERBOTEN aber man braucht einen sozialadäquaten Grund! Ein Messer zur SV mit sich zu fürhen ist kein solcher Grund, aber es dabei zu haben für den alltäglichen Gebrauch kann schon ein sozi. Grund sein! Probelm dabei ist wie immer die Frage was der entsprechende Beamte aus dieser schwammingen Bezeichnung macht!
Du kannst das Messer zurückfordern (falls Du im Rechtschutz bist konsultier einen Anwalt und erzähl im die Geschichte), zumal Dir das Teil ja nicht abgenommen wurde im Rahmen einer Straftat. Im übrigen stellt ein Führen von Eihandmessern keinen gesetzesverstoß da sonder bestenfalls eine Ordnungswiedrigkeit!

Sinn (oder besser Schwachsinn) dieses Gesetzes soll sein das man eine bessere Grundlage hat vor allem jugendlichen ein Messer /Waffe abnehmen zu können.

ThirdKing
14-03-2010, 20:55
Beim Messer gehts erstmal um den Liner-Lock (damit wird die Klinge gegen versehentliches Zuklappen gesichert). Verboten sind die Dinger erstmal garnicht- ein etlichen Messern, ist das sogar notwenig, damit mit ihnen richtig gearbeitet werden kann.

Dein Messer kannste dir wiederholen!

Moin moin, ich besaß eine so genanntes Truckermesser von Mercedes Benz aus der Trucker-Collection.
Dein Fehler war schon, dass du es dir überhaupt wegnehmen lassen hast: Das ist ein Truckermesser und hattest es im Auto- das ist Grund genug, es dabei zu haben.
den Beschlagnahmungsbescheid, wirst du ja noch haben, also ab zum Polizeirevier damit- wenn dies nicht rausrücken wollen, nimm dir nen Anwalt.

ThirdKing

enraged_Clown
14-03-2010, 20:56
Mir wurde auch kürzlich ein Rettungsmesser abgenommen, bei der Vorbereitung einer Ausbildertätigkeit. Habs dann aber unbürokratisch wieder bekommen, das ganze sogar ohne Kostenfolge. Am besten keinen Sperl machen und ordentlich gesittet bei der Behörde vorsprechen.

Alpha Köln
14-03-2010, 22:39
Stimmt doch garnicht, das Führen von Einhandmessern ist nicht VERBOTEN aber man braucht einen sozialadäquaten Grund!

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn
das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

(Auszug aus dem WaffG nach der letzten aktualisierung im Juni `09)

Liebe Leute,

die Gesetzeslage ist hier eigentlich sehr eindeutig, was das Führen von Einhandmessern angeht. Dies ist und bleibt (leider) grundsätzlich erstmal verboten. Das "berechtigte Interesse" muß im Einzellfal erstmal nachgewiesen werden, was in der Regel nicht einfach ist. So wird die Tatsache, das es sich hier um ein Messer aus der MB-Trucker Kollektion handelte und es von einem Fahrer im Fahrzeug mitgeführt wurde eindeutig nicht ausreichen. :)
Somit war auch die Sicherstellung / Beschlagnahme erstmal rechtens.
Es spricht allerdings nichts dagegen, das Messer wiederzubekommen, solange es nicht im Rahmen einer Straftat sichergestellt wurde an der man selbst maßgeblich beteiligt war.

Also Exodus & ThirdK,
evtl. etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen. Könnte für einen User der sich darauf verläßt auch böse ausgehen. Und wir wollen ja niemanden hier schaden. ;)

Grüsse aus Köln,

Micha

Exodus73
14-03-2010, 23:50
Hmmm habe dazu 3 Polizisten und 1 Juristen befragt und beide waren der Auffassung das es nicht Verboten ist ein Einhandmesser zu führen solange man es für den alltäglichen Gebrauch (was einem soz. Adäq. Grund entspricht) verwendet! Aber da kann man halt mal wieder sehen was für ein schwammiges und unsinniges Gesetz geschaffen wurde.

Toni802
15-03-2010, 00:55
Hmmm habe dazu 3 Polizisten und 1 Juristen befragt und beide waren der Auffassung das es nicht Verboten ist ein Einhandmesser zu führen solange man es für den alltäglichen Gebrauch (was einem soz. Adäq. Grund entspricht) verwendet! Aber da kann man halt mal wieder sehen was für ein schwammiges und unsinniges Gesetz geschaffen wurde.

:ups::D

Pyriander
15-03-2010, 09:09
Bei der Initiative Messer sind Werkzeuge ist ein Text des Niedersächsischen Innenministeriums zu finden, der ein paar sozial Adäquate Gründe auflistet, wie Angeln, Nahrungszubereitung, Äpfelschälen usw.
Das dumme ist eben nur, dass unter Umständen der Polizist auf der Straße keine Ahnung davon hat. Vielleicht ein Ausdruck ins Auto? Ist aber auch blöd.

n00by
15-03-2010, 09:54
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn
das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

(Auszug aus dem WaffG nach der letzten aktualisierung im Juni `09)



Hey, das heißt ja wenn ich z.b. ein kampfmesser zum training mitnehmen möchte geht das ohne weiteres klar? gut zu wissen :D

ElCativo
15-03-2010, 10:03
Mir wurde auch kürzlich ein Rettungsmesser abgenommen, bei der Vorbereitung einer Ausbildertätigkeit. Habs dann aber unbürokratisch wieder bekommen, das ganze sogar ohne Kostenfolge. Am besten keinen Sperl machen und ordentlich gesittet bei der Behörde vorsprechen.

Kleine Zwischenfrage, was ist denn ein Rettungsmesser?

das_etwas
15-03-2010, 10:16
2. Das Führen des Einhandmessers ist grundsätzlich verboten (Ausnahmen: z.B. beruflicher Bedarf oder das Mitführen in einem verschlossenem Behältnis für sportliche Zwecke).


Gibt es denn Richtlinien für die Definition des "sportlichen Zweckes"?
Ich habe ein Einhandmesser, das es vor ein paar Jahren als Werbegeschenk beim Angelgerätehändler gab. Das ist zum Angeln auch recht praktisch... Fraglich ist nur, ob das in den Gesetzen auch so vorgesehen ist.:-§

Bamboo
15-03-2010, 10:19
Am 4 März wurde ich im Rahmen einer Polizeikontrolle durchsucht ( da mein Beifahrer sich nicht angeschnallt hatte).


Wenn ich fragen darf, was muß man tun um bei einer Polizeikontrolle durchsucht zu werden? Ich wurde schon zig mal wg. Geschwindigkeits...äh..Mißverständnissen :o u.ä. angehalten und nie hat man es für nötig erachtet mich oder mein Fahrzeug zu durchsuchen :gruebel:

Exodus73
15-03-2010, 10:44
Ich glaube es hängt wirklich ganz stark davon ab welchem Beamten man begegnet, und wie er an dem Tag drauf ist... im Grunde liegts aber nicht an den Polizisten sondern an unseren Politikern die solche Gesetze erlassen!

@Toni: BEIDE PARTEIEN oder BEIDE GRUPPEN (also Polizei und Juristen)! Hey es war spät! :D

enraged_Clown
15-03-2010, 11:49
Kleine Zwischenfrage, was ist denn ein Rettungsmesser?
Ein unter der Produktbezeichnung verkauftes einhändig zu öffnendes Messer mit Gurtschneider und Glasbrecher. Ein sogenanntes Pocket Rescue Tool.

suxwietuxnixsux
15-03-2010, 12:26
@ Enraged Clown
Fallen ausdrücklich als Rescue Tools verkaufte Messer nicht generell aus dem einhand Paragraphen?
Bin mir da nich sicher, also nagel mich keiner drauf Fest.

@ Topic:
Das führen von einhandmessern, ist mit einem Sozialadäquaten Grund weiterhin erlaubt...aber wie vorher schon gesagt wurde, kommts da ganz stark drauf an, was der Beamte für einen legal reason hält, und was nicht.
Aber sich das wiederzuholen, ist bestimmt einen Versuch wert.
Viel Erfolg dabei :)

ThirdKing
15-03-2010, 13:07
Wenn man hier schon was "fachmännisches" einfügt, sollte man das wenigtesn selbst einmal gelesen haben :D

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren[...]
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
die Gesetzeslage ist hier eigentlich sehr eindeutig, was das Führen von Einhandmessern angeht. Dies ist und bleibt (leider) grundsätzlich erstmal verboten.
Verboten? Quatsch- die Klinge vom Mercedes Truckermesser ist keine 12cm lang und damit ist das Bestizen, Tragen, Führen usw erlaubt.

ThirdKing

the5ilence
15-03-2010, 13:10
Hi!

Also tut mir Leid, wenn das jetzt schon früher mal in diversen Themen gefragt wurde - aber die Aussagen, dass sich das Gesetz letztes Jahr geändert hat und jetzt irgendwie fast alles verboten ist verwirren mich doch total.

Kann mir irgendwer mit Sicherheit sagen welche Messer ich denn jetzt komplett ohne jegliche Komplikationen führen darf???

Also so weit ich verstanden hab ist ein einseitig geschliffenes Messer mit 12cm Klingenlänge kein Problem, oder? Muss ich dass dann nur auf öffentlichen Veranstaltungen abgeben?


3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

Warum klammern die Gesetzestexte eigentlich nicht eindeutig??? Aber wenn ich das richtig interpretiere wäre das ganze so zu klammern:

( Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) )

ODER

( feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm )

Tiju
15-03-2010, 13:14
Ist das Messer nun feststehend oder klappbar? Wenn es ein Klappmesser ist, spielt die Klingenlänge keine Rolle, es ist auch bei einer Länge von 1 cm nicht führbar ohne berechtigten Grund. Das kommt durch das "oder" im Gesetzestext.

Rettungsmesser sind genau wie normale Messer zu behandeln, wenn einhändig feststellbar -> Führverbot, wenn kein berechtigtes Interesse. Wer eine Übung vorbereitet, dürfte ein berechtigtes Interesse haben.

Ein Messer, das man für das Kampftraining benötigt, darf man auf dem Weg zum Kampftraining nicht führen, da man auf dem Weg nicht kampftrainiert. Ist doch relativ logisch, oder?

Edit, da erst jetzt gesehen: @ the5ilence: wenn ein feststehendes Messer eine Klinge bis 12 cm hat, ist es ohne berechtigtes Interesse zu führen. Allerdings nur dann, wenn es keine Hieb- und Stoßwaffe ist. Die Definition der Hieb- und Stoßwaffe ist etwas knifflig. Auch ein einseitig geschliffenes Messer kann Hieb- und Stoßwaffe sein, wenn es dem Wesen nach bestimmt ist, Verletzungen zuzufügen. Ein Beispiel dafür wären Grabendolche des 1. Weltkriegs, da gibt es ganz wenige mit einseitigen Klingen unter 12 cm, die aber unter die Hieb- und Stoßwaffen fallen. Die meisten einklingigen Messer sind allerdings keine Hieb- und Stoßwaffen. Ein berechtigtes Interesse zum Führen von Hieb- und Stoßwaffen ist etwas schwerer zu bejahen als das für Einhandmesser (die u.U. auch Hieb- und Stoßwaffen sein können), ist z.B. bei historischen Veranstaltungen gegeben.

Alpha Köln
15-03-2010, 15:32
Wenn man hier schon was "fachmännisches" einfügt, sollte man das wenigtesn selbst einmal gelesen haben :D

Verboten? Quatsch- die Klinge vom Mercedes Truckermesser ist keine 12cm lang und damit ist das Bestizen, Tragen, Führen usw erlaubt.

ThirdKing

Und wenn man meint, hier sein mehr oder weniger geordnetes Halbwissen als Fakten zu verkaufen, sollte man wenigstens die Ausgangsfrage richtig gelesen haben, im Idealfall aber auch den Gesetzestext, denn hier wird unterschieden zwischen -> Einhandmesser und -> Messer mit feststehender Klinge.

Bei dem betreffenden Messer handelt es sich, nach Angabe des des Fragestellers, um ein Einhandmesser, somit ist die Klingenlänge unerheblich. Und somit bleibt das Führen, gem. § 42a WaffG, grundsätzlich erstmal verboten.

Gruss,

Micha

Alpha Köln
15-03-2010, 15:49
Hey, das heißt ja wenn ich z.b. ein kampfmesser zum training mitnehmen möchte geht das ohne weiteres klar? gut zu wissen :D

Stimmt, ich hab auch immer eins zum Training mit. Aber bitte den Gesetzestext ganz lesen, es muß im verschlossenen Behältnis mitgeführt werden (Sporttasche im Kofferraum reicht i.d.R. aus, Schulterholster unter der geschlossenen Jacke meistens nicht :D)

Gruss

backzwerg55
15-03-2010, 16:07
ich hasse diesen Hickhack um Messer - ich hatte jahrelang ein billiges 4€ Messer aus dem Aldi bei mir - das war ein super Brief und Flaschenöffner. Bis mir mein Trainer (Jurist) gesagt hat, dass der "Dorn" in der Klinge das ganze zum verbotenen Gegenstand machen würde. Mit dem Ding kann man nichtmal Brot schneiden.. aber egal, jetzt hab ich ein Schweizer Offiziersmesser, das kann man unter keinen Umständen mit nur einer Hand ziehen... und schärfer als das olle Aldi Ding ist auch :D

Kyoshi
15-03-2010, 16:07
@ EP Köln

2x :halbyeaha

Kraken
15-03-2010, 16:33
Wenn man hier schon was "fachmännisches" einfügt, sollte man das wenigtesn selbst einmal gelesen haben :D

Verboten? Quatsch- die Klinge vom Mercedes Truckermesser ist keine 12cm lang und damit ist das Bestizen, Tragen, Führen usw erlaubt.

ThirdKing

ODER war hier das entscheidende Wort ;)

Schnueffler
15-03-2010, 16:54
Wenn man hier schon was "fachmännisches" einfügt, sollte man das wenigtesn selbst einmal gelesen haben :D

Verboten? Quatsch- die Klinge vom Mercedes Truckermesser ist keine 12cm lang und damit ist das Bestizen, Tragen, Führen usw erlaubt.

ThirdKing

Selbst ins Bein geschossen würd ich mal sagen! ;)
Schlecht wenn man ein ODER nicht von einem UND unterscheiden kann! :ups:

ThirdKing
15-03-2010, 19:48
Sachen werden nicht dadurch richtiger, dass ihr sie andeuernd wiederholt- tatsache ist nunmal, dass ein Truckermesser nicht verboten ist.


Rettungsmesser sind genau wie normale Messer zu behandeln,
Nein, sind sie eben nicht. Rettungsmesser laufen nicht unter Messer- so sind zB Rettungsmesser mit Fallmechanismus nicht verboten, herkömmliche Fallmesser hingegen schon.


Bei dem betreffenden Messer handelt es sich, nach Angabe des des Fragestellers, um ein Einhandmesser, somit ist die Klingenlänge unerheblich.
Um hier mal ganz einfach bei den Bsics zu bleiben, damit selbst du es verstehst: Ein Truckermesser ist nichts anderes als ein normales Taschenmesser mit Liner-Lock. Und die sind nicht verboten.
Dabei spielt es keine Rolle wie sehr du hier rumheulst und wie viele andere dir zustimmen- Truckermesser sind frei verkäuflich und dir kann niemand ans Bein pissen, wenn du eins im Handschuhfach liegen hast.
@Ep Köln: Ich hab schon nen paar andere Threads von dir gelesen... auch wenn du großer Polizeifan bist, ist trotzdem nicht alles richtig was die machen. Nur weil die Polizei etwas beschlagnahmt, heißt das nicht, dass der Gegenstand auch verboten ist.

ThirdKing

Lars´n Roll
15-03-2010, 21:16
ich hasse diesen Hickhack um Messer - ich hatte jahrelang ein billiges 4€ Messer aus dem Aldi bei mir - das war ein super Brief und Flaschenöffner. Bis mir mein Trainer (Jurist) gesagt hat, dass der "Dorn" in der Klinge das ganze zum verbotenen Gegenstand machen würde. Mit dem Ding kann man nichtmal Brot schneiden.. aber egal, jetzt hab ich ein Schweizer Offiziersmesser, das kann man unter keinen Umständen mit nur einer Hand ziehen... und schärfer als das olle Aldi Ding ist auch :D

Jurist hin oder her - das ist dummes Zeug.

Der Dorn von dem ich denke dass Du ihn meinst ist der hier neben dem Korkenzieher zu sehen:

http://www.cookplanet.com/images/13613.jpg

Und der macht kein Messer zum Faustmesser. http://de.wikipedia.org/wiki/Faustmesser

Was das Führen von Einhandmessern betrifft - das Gesetz is halt schwammig formuliert, deshalb begibt man sich in die (potentiell willkürlichen) Hände der Behörden, die entscheiden können, ob man jetzt einen "sozial adäquaten" Grund hatte, eins mit sich zu führen oder nicht...

Schnueffler
16-03-2010, 06:18
Sachen werden nicht dadurch richtiger, dass ihr sie andeuernd wiederholt- tatsache ist nunmal, dass ein Truckermesser nicht verboten ist.


Nein, sind sie eben nicht. Rettungsmesser laufen nicht unter Messer- so sind zB Rettungsmesser mit Fallmechanismus nicht verboten, herkömmliche Fallmesser hingegen schon.


Um hier mal ganz einfach bei den Bsics zu bleiben, damit selbst du es verstehst: Ein Truckermesser ist nichts anderes als ein normales Taschenmesser mit Liner-Lock. Und die sind nicht verboten.
Dabei spielt es keine Rolle wie sehr du hier rumheulst und wie viele andere dir zustimmen- Truckermesser sind frei verkäuflich und dir kann niemand ans Bein pissen, wenn du eins im Handschuhfach liegen hast.
@Ep Köln: Ich hab schon nen paar andere Threads von dir gelesen... auch wenn du großer Polizeifan bist, ist trotzdem nicht alles richtig was die machen. Nur weil die Polizei etwas beschlagnahmt, heißt das nicht, dass der Gegenstand auch verboten ist.

ThirdKing
@ TE:
So eins?
Fahrer - Messer Taschenmesser Mercedes Benz Collection bei eBay.de: Zubehör (endet 02.02.10 09:53:52 MEZ) (http://cgi.ebay.de/Fahrer-Messer-Taschenmesser-Mercedes-Benz-Collection_W0QQitemZ350193497867QQcmdZViewItemQQpt ZAngelzubeh%C3%B6r?hash=item518928b70b)

@ ThirdKing:
Woher beziehst du deine Weisheiten?
Wie definierst du führen?
Sobald es einhändig zu öffnen ist, unterliegt es einem Führungsverbot.
Bei en anderen Dingen in deinem Post:
Es geht auch nicht ums verboten sein oder nicht, sondern um das FÜHREN! Und da gibt es nun mal das Führungsverbot.

der herbie
16-03-2010, 07:33
@ TE:
So eins?
Fahrer - Messer Taschenmesser Mercedes Benz Collection bei eBay.de: Zubehör (endet 02.02.10 09:53:52 MEZ) (http://cgi.ebay.de/Fahrer-Messer-Taschenmesser-Mercedes-Benz-Collection_W0QQitemZ350193497867QQcmdZViewItemQQpt ZAngelzubeh%C3%B6r?hash=item518928b70b)

@ ThirdKing:
Woher beziehst du deine Weisheiten?
Wie definierst du führen?
Sobald es einhändig zu öffnen ist, unterliegt es einem Führungsverbot.
Bei en anderen Dingen in deinem Post:
Es geht auch nicht ums verboten sein oder nicht, sondern um das FÜHREN! Und da gibt es nun mal das Führungsverbot.

Wunderbar auf den Punkt gebracht. Ist wei mit den Radarwarnern, Du darfst sie besitzen, aber nicht betreiben.

Grüße

der herbie

PS: Ich gebe zu, das die Gesetzessystematik ziemlich schwachsinnig ist, ändert aber nichts daran, dass es so ist.

miskotty
16-03-2010, 08:07
Sobald es einhändig zu öffnen ist, unterliegt es einem Führungsverbot.


nicht ganz:) einhändig zu öffnen und arretierbar;)

Schnueffler
16-03-2010, 08:16
nicht ganz:) einhändig zu öffnen und arretierbar;)

Jepp, das habe ich unterschlagen!

miskotty
16-03-2010, 08:28
Jepp, das habe ich unterschlagen!

ich find cool das immer mehr folder ohne arretierung rauskommen. erleichtert vieles:)

Alpha Köln
16-03-2010, 08:38
Sachen werden nicht dadurch richtiger, dass ihr sie andeuernd wiederholt- tatsache ist nunmal, dass ein Truckermesser nicht verboten ist.


Nein, sind sie eben nicht. Rettungsmesser laufen nicht unter Messer- so sind zB Rettungsmesser mit Fallmechanismus nicht verboten, herkömmliche Fallmesser hingegen schon.


Um hier mal ganz einfach bei den Bsics zu bleiben, damit selbst du es verstehst: Ein Truckermesser ist nichts anderes als ein normales Taschenmesser mit Liner-Lock. Und die sind nicht verboten.
Dabei spielt es keine Rolle wie sehr du hier rumheulst und wie viele andere dir zustimmen- Truckermesser sind frei verkäuflich und dir kann niemand ans Bein pissen, wenn du eins im Handschuhfach liegen hast.
@Ep Köln: Ich hab schon nen paar andere Threads von dir gelesen... auch wenn du großer Polizeifan bist, ist trotzdem nicht alles richtig was die machen. Nur weil die Polizei etwas beschlagnahmt, heißt das nicht, dass der Gegenstand auch verboten ist.

ThirdKing


1. Ich bemühe mich hier um einen vernünftigen Umgangston und um sachlich und fachlich korrekte Behandlung der Fragen. Und das erwarte ich auch von den anderen Teilnehmern. Solltest Du dazu nicht in der Lage sein, wäre - glaube ich - niemand traurig, wenn Du Dich einfach geschlossen halten würdest.

2. Lies Doch bitte die Fragen / Antworten ordentlich und antworte auf das was wirklich darin steht. Wir reden hier über das Führen von Einhandmessern und das ist und bleibt (leider) VERBOTEN! (Und ja, es gibt ausnahmen :D) Denn es wurde (s. Ausgangsfrage) gezielt nach der rechtlichen Situation bei Einhandmessern gefragt.

3. Nicht alles was frei verkäuflich ist, darf auch (mit)geführt und/oder benutzt werden (z.B. Einhandmesser).

4. Hab schon länger nicht geheult, schon garnicht rum...

5. Ich bin mit den Aktionen der Polizei nicht immer einverstanden, frag mal die Kollegen die bei mir trainieren, was die sich öfter mal anhören müssen. Aber auch bei Fragestellungen im Bezug auf das "Fehlverhalten" von Polizeibeamten gilt: Bitte sachlich und fachlich richtig diskutieren. Nicht nur aus der Sicht des Betroffenen und schon garnicht auf Basis von Halbwissen und Hörensagen. Da das aber manchmal etwas zu kurz kommt, maße ich mir - als ehemaliger Polizeibeamter - an, diese Seite auch mal zu beleuchten.

6. Nur weil etwas sichergestellt / beschlagnahmt wird, ist es noch nicht verboten. Das ist richtig und wurde von mir auch nie bestritten. Aber die Sicherstellung / Beschlagnahme ist, bei unklarer Rechtslage, ein korrektes Mittel. Die Rückgabe des sichergestellten Gutes kann immer beantragt werden und wird auch erfolgen, wenn kein Rechtsverstoß vorliegt.

Gruss,

Micha

Tiju
16-03-2010, 12:29
@ ThirdKing: kann mich EP Köln nur anschließen. Zum Rettungsmesser beziehst Du Dich wahrscheinlich auf einen Feststellungsbescheid des BKA, der durch die WaffG-Novelle 2008 überholt ist. Alles, was einhändig feststellbar ist, ist bis zur gegenteiligen Äußerung des BKA als unter das Führverbot fallend zu betrachten. Falls Dir ein entsprechender Bescheid nach 2008 bekannt ist, wäre ein Link dazu hilfreich.