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Vollständige Version anzeigen : Messer in Bezug auf aktuelles Waffenrecht



Pai Mei
17-03-2010, 17:28
Da in diversen Thread's teilweise kontroverse Ansichten zum Thema Messer führen und Messerbesitz herrschen, poste ich mal eine m.E.n. brauchbare Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage (Quelle: Messer Katalog 2010)

miskotty
17-03-2010, 17:34
wow...diese kugelschreibermesser gibts bei uns in der stadt zu kaufen...25 euro und du bist dabei:D

Wolverine
21-03-2010, 17:16
Abweichend von diesem Artikel sind Kugelschreibermesser nicht grundsätzlich verboten:

Link BKA (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-kugelschreibermesser.pdf)

elTotih
21-06-2010, 16:39
und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz genau wie holz tonfas die kann auch schon n z.b 14 jähriger besitzten

D_LU
21-06-2010, 19:38
und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz genau

Lesen... und verstehen... Hoffe das bringt man euch in der Schule noch bei ;)

WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__40.html)

WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html)

Nr. 1.3.1

Daemonday
21-06-2010, 23:45
und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz
Deswegen wurde vor ein Paar Jahren auch ein hochrangiger Politiker verhaftet. Der meinte auch das sei ein erbstück.^^


genau wie holz tonfas die kann auch schon n z.b 14 jähriger besitzten
Besitzen ja als Sportgerät. Führen darf er sie aber keines Wegs (übrigens auch nicht mit 18)

Lg
Micha

raien
21-06-2010, 23:55
und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz genau wie holz tonfas die kann auch schon n z.b 14 jähriger besitzten


Bist halt noch recht jung ,das ändert sich aber mit den jahren .
Probier mal genau zu lesen dann wirst auch du erleuchtet

Peace and Woodstock

Caramba
22-06-2010, 06:20
Huhu zusammen,
also so fern mir bekannt ist ist jeder Gegenstand, der vortäuscht etwas zu sein und als Waffe zu benutzen ist verboten.
Das gilt für Kugelschreibermesser, Schirmpistolen, Stockdegen etc. also alles, was deinem Gegenüber vorgaukeln kann du wärest quasi unbewaffnet. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen im Besitz und Eigentum. Du darfst Chakus zu Hause haben, aber es ist verboten sie versammlungsrechtlich mitzuführen - soll heißen wenn dich einer damit außerhalb deiner Wohnung erwischt biste fällig. Der Unterschied hierbei ist allerdings rein rechtlich ... der Besitz von den versteckten Gegenständen ist prinzipiell verboten - auch daheim.
Da gibt es dann noch lustige Stilblüten. So darf man einen Baseballschläger nur mit sich führen (z.B. im Auto) wenn man auch eine komplette Baseballausrüstung mit sich führt. Ansonsten kann man da bei einer Kontrolle auch einen Strick draus drehen. Verboten sind auch Stahlruten die einen Fallmechanismus haben, aber nicht diejenigen, die man herausziehen und arretieren muss. Hintergrund: Man kann die herausfallende Rute so halten, daß man sie nicht sehen kann, ergo man den Träger für unbewaffnet halten könnte.
Verboten sind all die schönen Dinge die irgendwas mit "Ninja" im Wort haben. Irrsinnigerweise sind so "Ninja-Wurfmesser" verboten, weil das Wort Ninja schon die Verletzung einer Person impliziert, also so der Grund des Mitführens offenliegt, aber normale Wurfmesser als Sportgeräte gelten :ups: . Da hat einer richtig gut mitgedacht, gelle? Ein zweischneidiges Messer oder alles was Dolch im Namen führt unterliegt derselben Bewertung, ebenso wie Faustmesser/-dolche weil verborgen und "Dolch", 30cm lange Küchenmesser und das gute alte Skinnermesser jedoch nicht, da Arbeitsutensil genau wie eine Holzfälleraxt oder ein Zimmermannshammer - trifft man jedoch jemanden an mit einem Teppichmesser, Hammer oder Schraubenzieher kann demjenigen die eher ungewöhnliche Nutzung zur Verformung einer anderen körperlichen Struktur eines Mitmenschen unterstellt werden, z.B. Nachts in der Fußgängerzone. Der Gesetzgeber ist da - wie so oft - recht schwammig.
Gegen eine Fahrradluftpumpe aus Metall sagt aber keiner was :rolleyes:
Bis dannemann
Caramba

Arc Angel
23-06-2010, 22:22
Gegen eine Fahrradluftpumpe aus Metall sagt aber keiner was


Einige ausziehbare Werkzeuge:

Wurflöffel ausziehbar Far Flung - Hunde - Star Mark - dogs4friends.de (http://www.dogs4friends.de/product_info.php?refID=65&info=p536_Ausziehbarer-Wurfloeffel-Far-Flung-von-Star-Mark.html)
atlantis-shop24.de > Baumarkt & Auto > Werkzeug > Teleskop-Schraubendreher > Teleskop-Schraubendreher (http://www.atlantis-shop24.de/Teleskop-Schraubendreher_detail_9685.html?campaign=preisrob oter)
Teleskop-Magnetheber, bis 630 mm ausziehbar - Schlossers Werkzeuge (http://www.schlossers-werkzeuge.de/Sonstiges/Magnetheber-Spiegel/Teleskop-Magnetheber-bis-630-mm-ausziehbar::2320.html?refID=preisroboter)
Magnetheber, flexibel, Länge 560 mm - Schlossers Werkzeuge (http://www.schlossers-werkzeuge.de/Sonstiges/Magnetheber-Spiegel/Magnetheber-flexibel-Laenge-560-mm::2322.html)
Helfer mit Licht und Magnet und Teleskop (http://www.rp-markt.de/de/Garten-Steckdosensteine/Heim-Garten/Teleskop-LED-Magnet-von-195-800mm-Zugkraft-32Kg..html)

Bißchen mehr Phantasie, liebe Schlagstockfreunde. ;)

Wolverine
24-06-2010, 20:49
[...]
Das gilt für Kugelschreibermesser, Schirmpistolen, Stockdegen etc. also alles, was deinem Gegenüber vorgaukeln kann du wärest quasi unbewaffnet. [...]
Kugelschreibermesser nicht generell (siehe mein Posting oben)



[...]Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen im Besitz und Eigentum. Du darfst Chakus zu Hause haben, aber es ist verboten sie versammlungsrechtlich mitzuführen [...]
Nein: Nunchakus sind in Deutschland verboten, sowohl der Besitz als auch Eigentum



[...]So darf man einen Baseballschläger nur mit sich führen (z.B. im Auto) wenn man auch eine komplette Baseballausrüstung mit sich führt. [...]
Nein, dass stimmt nicht



[...]Verboten sind auch Stahlruten die einen Fallmechanismus haben, aber nicht diejenigen, die man herausziehen und arretieren muss.
[...]
Nein, Stahlruten (flexibel) sind in Deutschland verboten, egal ob automatisch oder manuell



[...]
Verboten sind all die schönen Dinge die irgendwas mit "Ninja" im Wort haben.
[...]
Ach, ich wusste noch garnicht, dass die Teenage Mutant Ninja Turtles auch verboten sind (und Ninja-Filme, und ...) :rolleyes:

Gruß
Wolverine

Wolverine
24-06-2010, 20:57
Einige ausziehbare Werkzeuge:

[...]

Bißchen mehr Phantasie, liebe Schlagstockfreunde. ;)

Hmm, der größte Teil davon darf aber nicht als Schlagstock, sondern eher als -stöckchen bezeichnet werden :D

Wenn schon Werkzeug, dann dieses hier (http://www.woick.de/catalog/product_info.php?manufacturers_id=AutotechnikZube&products_id=7906)

Gruß
Wolverine

Daemonday
24-06-2010, 23:34
Huhu zusammen,
also so fern mir bekannt ist ist jeder Gegenstand, der vortäuscht etwas zu sein und als Waffe zu benutzen ist verboten.
Das gilt für Kugelschreibermesser, Schirmpistolen, Stockdegen etc. also alles, was deinem Gegenüber vorgaukeln kann du wärest quasi unbewaffnet. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen im Besitz und Eigentum. Du darfst Chakus zu Hause haben, aber es ist verboten sie versammlungsrechtlich mitzuführen - soll heißen wenn dich einer damit außerhalb deiner Wohnung erwischt biste fällig. Der Unterschied hierbei ist allerdings rein rechtlich ... der Besitz von den versteckten Gegenständen ist prinzipiell verboten - auch daheim.
Da gibt es dann noch lustige Stilblüten. So darf man einen Baseballschläger nur mit sich führen (z.B. im Auto) wenn man auch eine komplette Baseballausrüstung mit sich führt. Ansonsten kann man da bei einer Kontrolle auch einen Strick draus drehen. Verboten sind auch Stahlruten die einen Fallmechanismus haben, aber nicht diejenigen, die man herausziehen und arretieren muss. Hintergrund: Man kann die herausfallende Rute so halten, daß man sie nicht sehen kann, ergo man den Träger für unbewaffnet halten könnte.
Verboten sind all die schönen Dinge die irgendwas mit "Ninja" im Wort haben. Irrsinnigerweise sind so "Ninja-Wurfmesser" verboten, weil das Wort Ninja schon die Verletzung einer Person impliziert, also so der Grund des Mitführens offenliegt, aber normale Wurfmesser als Sportgeräte gelten . Da hat einer richtig gut mitgedacht, gelle? Ein zweischneidiges Messer oder alles was Dolch im Namen führt unterliegt derselben Bewertung, ebenso wie Faustmesser/-dolche weil verborgen und "Dolch", 30cm lange Küchenmesser und das gute alte Skinnermesser jedoch nicht, da Arbeitsutensil genau wie eine Holzfälleraxt oder ein Zimmermannshammer - trifft man jedoch jemanden an mit einem Teppichmesser, Hammer oder Schraubenzieher kann demjenigen die eher ungewöhnliche Nutzung zur Verformung einer anderen körperlichen Struktur eines Mitmenschen unterstellt werden, z.B. Nachts in der Fußgängerzone. Der Gesetzgeber ist da - wie so oft - recht schwammig.
Gegen eine Fahrradluftpumpe aus Metall sagt aber keiner was
Bis dannemann
Caramba
Ich stimme Wolverin voll und Ganz zu nie soviel Käse in einem post gesehen.

Vorallem das mitn Baseballschläger ist so ne typische Urbane Legende.^^
Und nunchakus erlaubt ausser bei Demos? schön wärs

Echt nur 5 Minuten im WaffenG blättern hätten vor dem Post echt geholfen.

lg
Micha

heavenlybody
25-06-2010, 11:50
Fehlpost.

heavenlybody
25-06-2010, 11:59
da reicht es schon §1 WaffG durchzulesen. dann kommen auch keine schwachsinnigen ideen mit dem unterschied von besitz und eigentum zustande, weil es umgang heißt. vielleicht hilft es, wenn ich hier mal den absatz 3 zitiere:


(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt,
führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder
damit Handel treibt. (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf)

alles was mit ninja zu tun hat? oh schei***, wie kommt man denn auf so eine schwachsinnige idee? allein schon die logik lässt mich zweifeln, denn alle "ninja"-waffen haben auch noch eine japanische bezeichnung und darüber hinaus sind nicht alle ninjawaffen verboten und und und

juris BMJ - Startseite (http://www.gesetze-im-internet.de) ist eine gute adresse

müssen alle trainer jetzt noch eine belehrung über das waffenrecht durchführen damit nicht so viel schwachsinn in umlauf kommt? gut finde ich es auch, dass es häufig heißt: "ein freund hat mir gesagt ...", "ich habe gehört/gelesen ...", usw. keiner sagt mal: "ich habe keine ahnung, wie sieht es denn nun genau aus?" das würde zumindest nicht diejenigen verunsichern, die es auch nicht wissen und nur mitlesen.

Exodus73
25-06-2010, 12:10
Moin Leute!

Zu den Nunchakus... um die Verwirrung mal etwas weiter zu treiben... man KANN bzw. man KONNTE (obs noch geht weiß ich nicht) eine Sonderlizenz erwerben um mit den Dingern auf Demos/Galas etc. zu hantieren! Ob man die jetzt bei der Polizei oder irgendner Behörde beantragen muß weiß ich aber nicht.
Und zu den Messern... also mal ehrlich... diese ganze Aufregung um welches Messer darf ich noch mitnehmen etc. ... klar ist das Gesetz total dämlich, und trägt mehr zur verunsicherung bei als es nützt (nützt es überhaupt was???).
Aber unter sozialadäquatem Gebrauch verbirgt sich auch der ganz normale Umgang, bei sich Tragen usw. und nicht nur das Messer im Strumpfband für Volkloreautritte oder Angeln; Camping usw.
Und was die öffentlichen Veranstaltungen angeht... laßt euch mal mit nem Messer dort erwischen (egal was für eins auch ein Zweihändigt zu öffnendes Messer oder eins mit feststehender Klinge) das wird auch erstmal eingezogen von der Polizei - ok es ist vielleicht leichter es hinterher wieder zu bekommen aber sicher ist das auch nicht!
Kauft euch Das Messer was für eure Zwecke dienlich ist und fertig! Und wenn es euch abgenommen wird, dann nehmt euch nen guten Anwalt (aber für ein Messer für 20 € lohnt sich das nun wirklich nicht) und macht keinen Larry bei der Polizei! Fragen warum ihr euer Schweizer Taschenmesser beim Rudelgucken dabei hattet werdet ihr euch genauso anhören müssen, als wenn ihr nen Einhandfolder oder Springer (erlaubtes) dabei hattet.

Icewing
25-06-2010, 12:55
Zu den Nunchakus... um die Verwirrung mal etwas weiter zu treiben... man KANN bzw. man KONNTE (obs noch geht weiß ich nicht) eine Sonderlizenz erwerben um mit den Dingern auf Demos/Galas etc. zu hantieren! Ob man die jetzt bei der Polizei oder irgendner Behörde beantragen muß weiß ich aber nicht.
Tut mir leid, aber fällt mir schwer zu glauben, wenn sogar Soft-Nunchakus als verbotene Waffen gelten.
Vor 3 Wochen gab es hier nen Thread (Nunchakus auf KK-Galas), wo ein User gesagt hat er hat eine Sondergenehmigung für die Dinger, da er Sachverständiger für Waffen ist.

Als Normalsterblicher gibt es bei verbotenen Waffen keine Ausnahme vor dem Gesetz.

Nunchakus sind als "Würgehölzer" verboten, darum auch in der Soft-Variante nicht erlaubt. Andere Waffen (Butterfly/Balisong) sind in der Trainingsvariante (gelochte, breite Klinge also NICHT stumpfgeschliffen) zulässig. Das hab ich schriftlich vom LKA-Berlin.

Daemonday
25-06-2010, 13:09
Diese Sondergenehmigung gibt es, wird vom BKA Wiesbaden erteilt oder sollte man besser sagen nicht erteilt.

Den um die besagte Sondergenehmigung zu bekommen muss man sehr sehr viel Vitamin B haben oder Bei den Olympischen Spielen unser Vaterland im Bereich Nunchuku vertretten.
(ja ich weis das es die Disziplin nicht gibt)

Also im Klartext es gibt diese Sondergenehmigung aber sie wird sogut wie nie erteilt.

lg
Micha

P.s. Ich bin auch Waffensachverständiger aber deswegen darf ich auch keine Nunchuks haben.

Icewing
25-06-2010, 13:17
:idea:Dann ist der Weg ja klar...dafür sorgen das "Nunchaku" Olympisch wird und wir in die Natiomalnschaft kommen...
:sport006:

Exodus73
25-06-2010, 14:54
Ja und auf dem Weg zum Turnier mußte das dann im Hochsicherheitstresor transporierten und Polizeischutz beantragen damit diese ungemein gefährliche Waffe nicht entwendet und für ein Verbrechen genutzt wird! :D

Exodus73
25-06-2010, 14:56
Tut mir leid, aber fällt mir schwer zu glauben, wenn sogar Soft-Nunchakus als verbotene Waffen gelten.
Vor 3 Wochen gab es hier nen Thread (Nunchakus auf KK-Galas), wo ein User gesagt hat er hat eine Sondergenehmigung für die Dinger, da er Sachverständiger für Waffen ist.

Als Normalsterblicher gibt es bei verbotenen Waffen keine Ausnahme vor dem Gesetz.

Nunchakus sind als "Würgehölzer" verboten, darum auch in der Soft-Variante nicht erlaubt. Andere Waffen (Butterfly/Balisong) sind in der Trainingsvariante (gelochte, breite Klinge also NICHT stumpfgeschliffen) zulässig. Das hab ich schriftlich vom LKA-Berlin.

Ähm bist Du dir da sicher mit dem Balisong? Also mit der scharfen Variante... dachte alle Doppelflügelmesser (Balisong) würden darunter fallen... was sind denn bitte Balisong mit breiter Klinge? Haste mal ein Photo/Link davon... und worunter fallen die dann unter Einhandfolder? Oder meintest Du breite im Sinne von der Breite des Klingenrückens und nicht der Klingenbreite/Höhe?

Wolverine
25-06-2010, 17:45
Ich schätze mal, mit dem Balisong ist solch einer gemeint:
http://home.nwn.de/daten_bank/balisong trainer.jpg

Arc Angel
25-06-2010, 21:12
Hmm, der größte Teil davon darf aber nicht als Schlagstock, sondern eher als -stöckchen bezeichnet werden :D


Es ging mir in erster Linie um den Hinweis, daß es allerlei ausziehbare stockartige Werkzeuge gibt. Wer so etwas braucht, wird schon das passende finden.

Im übrigen reicht es, wenn so etwas stabil genug für einmaligen Gebrauch ist: Man gerät als halbwegs normaler Mensch nicht ständig in SV-Situationen - die meisten wahrscheinlich in ihrem ganzen Leben nicht - und da das ganze Zeug recht billig ist, ist es auch leicht ersetzt.



Wenn schon Werkzeug, dann dieses hier (http://www.woick.de/catalog/product_info.php?manufacturers_id=AutotechnikZube&products_id=7906)


Entzückend! :) Ich sag's ja: bißchen Phantasie.

Über kurz oder lang wird sicher auch ein findiger Hersteller auf die Idee kommen, einen stabilen Tele mit einer Alibilampe an der Spitze, einem dicken Magneten oder einer Aufnahme für eine Nuß zum Werkzeug zu machen.

Für etwas Ältere ist das ein schöner Begleiter: Der Ziegenhainer (http://de.wikipedia.org/wiki/Ziegenhainer)

Kannix
25-06-2010, 21:36
P.s. Ich bin auch Waffensachverständiger aber deswegen darf ich auch keine Nunchuks haben.

Wie kannst du mit 22 Sachverständiger sein, oder was verstehst Du darunter?


@all
wenn sich jemand darüber aufregt dass FAustdolche, totschläger, versteckte WAffen verboten sind und Küchenmesser nicht, der sollte sich mal an den Kopf greifen

Icewing
26-06-2010, 14:33
Ich schätze mal, mit dem Balisong ist solch einer gemeint:
http://home.nwn.de/daten_bank/balisong trainer.jpg

jep, die Dinger mein ich.

sbenji
26-06-2010, 21:07
Für etwas Ältere ist das ein schöner Begleiter: Der Ziegenhainer (http://de.wikipedia.org/wiki/Ziegenhainer)
Spaziersöcke allgemein sind klasse

Wir müssen die Spazierstöcke wieder modern und "in" machen.
Lassen sich wünderbar als Hanbo verwenden.

Haben Wums.
Sind lang genug gegen Messer
Entsprechende Modelle sind elegant und chic
UND entlasten die Kniee (<-Gesundheitsaspekt)

So ein Hanbo ähm Spazierstcok aus Bloodwood oder Ebenholz mit nem hübschen Knubbel obendrauf sieht super aus und hilft auch beim umhau... ähm handfesterem Deeskalieren

Schnueffler
26-06-2010, 23:13
Spaziersöcke allgemein sind klasse

Wir müssen die Spazierstöcke wieder modern und "in" machen.
Lassen sich wünderbar als Hanbo verwenden.

Haben Wums.
Sind lang genug gegen Messer
Entsprechende Modelle sind elegant und chic
UND entlasten die Kniee (<-Gesundheitsaspekt)

So ein Hanbo ähm Spazierstcok aus Bloodwood oder Ebenholz mit nem hübschen Knubbel obendrauf sieht super aus und hilft auch beim umhau... ähm handfesterem Deeskalieren

Ich sage nur:
Sticks: Walking Sticks (Cold Steel) (http://www.coldsteel.com/sticksportal.html)
und
Slim Stick (http://www.coldsteel.com/slim-stick.html)

Wolverine
27-06-2010, 00:02
Von den Cold Steel Walking Sticks besitze ich den City Stick und den African Walking Stick.
Der African W.S. ist mir zu klobig, aber der City Stick ist wirklich was schönes :cool:

Schnueffler
27-06-2010, 11:52
Von den Cold Steel Walking Sticks besitze ich den City Stick und den African Walking Stick.
Der African W.S. ist mir zu klobig, aber der City Stick ist wirklich was schönes :cool:

Bin am überlegen ob ich mir einen der Citysticks zulegen soll!

DavidBr.
27-06-2010, 11:55
Mir würde der Irish Blackthorne auch gut gefallen.

Kannix
27-06-2010, 14:46
Ok, und Ihr latscht jetzt mit einem Stock in der Gegend rum?:rolleyes:

Schnueffler
27-06-2010, 16:44
Ok, und Ihr latscht jetzt mit einem Stock in der Gegend rum?:rolleyes:

In meinem Alte darf man das schonmal!

Wolverine
27-06-2010, 20:39
Leider wird ein Gehstock heutzutage immer gleichgesetzt mit einer "Krücke" :gruebel:
Aber ich komme auch so langsam in das Alter, wo ein Stock nicht mehr so sehr auffällt :rolleyes:

Tori
27-06-2010, 20:42
In meinem Alter darf man das schonmal!

*klugscheissermodusaus* :D

Pffff.... Jüngling.... :p

Schnueffler
27-06-2010, 20:52
*klugscheissermodusaus* :D

Pffff.... Jüngling.... :p

Sack!

Tori
27-06-2010, 21:18
Sack! :klatsch:

Du hast das "alter" vergessen :p - korrekt heisst es also "alter Sack" :D;)

:)

Schnueffler
29-06-2010, 16:28
Meinetwegen auch das! ;)

TRMT
29-06-2010, 16:42
Ok, und Ihr latscht jetzt mit einem Stock in der Gegend rum?:rolleyes:

Habe ich mich jetzt auch gefragt.. Ich muss mir wohl auch einen zulegen, mit 18 werde ich ja langsam alt.

Daemonday
01-07-2010, 14:59
@Kannix

Wie kannst du mit 22 Sachverständiger sein, oder was verstehst Du darunter?

durch lernen?^^, sich immerweiter vortbilden?^^

Ich versteh darunter das ich meine Firma im Bereich Technik und Ausbildung von Faustfeuerwaffen berate und dafür bezahlt werde.

Ist ja auch net so das man dazu nen Kurs besuchen muss oder einen Abschluss in Waffenwissenschaften haben muss.

Ich wollte hierbei nur darauf hinaus das man als Sachverständiger keine Sonderrechte hat, Ausser man hat einen wirklich guten Grund.

Lg
Micha

Kannix
01-07-2010, 16:00
@Kannix

durch lernen?^^, sich immerweiter vortbilden?^^

Ich versteh darunter das ich meine Firma im Bereich Technik und Ausbildung von Faustfeuerwaffen berate und dafür bezahlt werde.

Ist ja auch net so das man dazu nen Kurs besuchen muss oder einen Abschluss in Waffenwissenschaften haben muss.

Ich wollte hierbei nur darauf hinaus das man als Sachverständiger keine Sonderrechte hat, Ausser man hat einen wirklich guten Grund.

Lg
Micha

Aha, Du bist also Sachverständiger in dem Sinne dass Du Dich dafür hältst und nicht indem eine Institution wie z.b. die IHK auch der Meinung ist.

Daemonday
01-07-2010, 16:09
achso^^ das meinst du^^

Ehm ich habe so einige Zertifikate der IHK und anderer Institutionen wie VBG und BDWS.

Was mich nur intresieren würdewas hat das mit meinem Alter zu tun? Ok ich musste zur MPU weil ich keine 25 bin aber wuhu das war auch kein grosses Ding.

Lg
Micha

Kannix
01-07-2010, 16:34
Na weil Sachverständiger im Sinne der IHK wird man nicht so einfach und auf keinen Fall mit 22;)

Zunte
01-07-2010, 16:40
Ok, und Ihr latscht jetzt mit einem Stock in der Gegend rum?:rolleyes:

Ja. Du etwa nicht?

Kannix
01-07-2010, 23:36
Ja. Du etwa nicht?

Nein, bin kein Wandersbursch. Und mein Hund findet Menschen mit Stöcken suspekt, auch wenn er Stöcke ansich mag:D

Klaus
02-07-2010, 14:20
Menschen mit Stöcken sind gefährlich:

http://www.rs-rabatte.de/images/charlie-chaplin.jpg

oliverk71
10-07-2010, 23:55
In dem Pdf ist ein Bild mit einem Einhandmesser. Sollte aber eigentlich ein Springmesser sein.