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Vollständige Version anzeigen : Tatsachenberichte gesucht: Kampfsportler vor Gericht



Fry_
25-03-2010, 10:42
Ich dachte mir, ich mach dazu mal nen Thread auf:
Es heißt ja immer wieder, und wird gelegentlich von Juristen bestritten, daß Richter bei Kampfsportlern grundsätzlich andere Maßstäbe anlegen als bei Sterblichen.
Mich würde interessieren, was diesbezgl an tatsächlichen Erfahrungen oder Infos zu Urteilen bei der werten Gemeinde vorliegt, und mach selber mal den Anfang :

Ein Amateurboxer (gehörte zum familiären Umfeld eines Freundes) hatte ein Verfahren wegen Körperverletzung, überliefert ist folgender Satz vom Richter:
"Sie sind Boxer und wissen, was Ihre Faust anrichten kann. Beim nächsten mal also ...."
Es gab tatsächlich ein nächstes mal - der Betreffende geriet in einer Kneipe ausgerechnet mit der Staatsmacht aneinenander, und das kam etwa so:
Person A beginnt Prügelei mit Person B, Delinquent fühlt sich berufen zu helfen (der Person B ;) ), im allgemeinen Getümmel verschwindet Person A und die Polizei taucht auf, diese hält zunächst den Delinquenten für den Schurken, was zu einer kleinen Keilerei führt.
Im anschließenden Prozeß haben die Polizisten bestätigt, daß der Delinquent in der Keilerei mit ihnen ausschließlich seine Führhand benutzt hat, was vom Richter ausdrücklich gewürdigt wurde. Er kam dann u.a. deshalb mit nem blauen Auge davon, trotz Vorstrafe. Genaueres weiß ich nicht, ist auch ewig her.

Falls jemand Infos zu Urteilen hat oder aus dem eigenen Umfeld was mitteilen kann, immer her damit.

noppel
25-03-2010, 10:46
naja jetz kommen natürlich nur sachen, wo der kampfsportler der ***** war, weil man die anderen nicht bewusst wahrnimmt... so haste am ende wieder n ziemlich einseitiges bild.

Fry_
25-03-2010, 10:52
naja jetz kommen natürlich nur sachen, wo der kampfsportler der ***** war, weil man die anderen nicht bewusst wahrnimmt... so haste am ende wieder n ziemlich einseitiges bild.

wenn tatsächlich nur Sachen geschildert werden, wo in der Verhandlung der KS-Hintergrund thematisiert wurde (das kann ja auch der Staatsanwalt mal ohne Erfolg angeführt haben) bleibt es jedem überlassen, was er draus macht.
Die wahren Stammtischbrüder (und wohl auch der eine oder andere Vollblut-Jurastudent) sind ohnehin realitätsresistent, für andere mags hilfreich zum Verständnis sein. Daß das keinen statistischen Wert oder so hat, sollte klar sein.

heavenlybody
25-03-2010, 16:55
im forum finden sich einige verlinkungen zu urteilen oder zeitungsartikeln mit urteilsabdruckung, musst du mal suchen.

einen artikel habe ich hier für dich: Amadeu Antonio Stiftung ~ Interview mit Tibor Sturm (http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/interview-tibor-sturm/)

Hier sind mehr Einzelheiten: http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/debatte/rechtsblog/tibor-sturms-alptraum/

Raging Bull
31-03-2010, 10:27
Meine bescheidenen Kampfkünste sind im Aktendschungel derart verwurstet worden, dass ich von hochrichterlicher Stelle eine "militärische Spezialausbildung" bescheinigt bekommen habe....(und dass als Kriegsdienstverweigerer..:D)

Richter haben i.d.R vom Kampfsport soviel Ahnung, wie Kühe vom Singen.

Aber eben nur "in der Regel". Es soll auch Richter geben, die selbst KS machen oder gemacht haben und das dann besser einschätzen.

Ansonsten gilt -wie so häufig in der Jurisprudenz- : "Kann man so sehen, kann man aber auch so sehen"

straightblast
31-03-2010, 11:11
"militärische Spezialausbildung" bescheinigt bekommen habe

:rofl: ist ein witz oder?

FlyingFist
31-03-2010, 11:31
im Gesetz gibt es keine ausdrücklichen Passagen, die eine Sonderbehandlung für Kampfsportler vorsehen. Problematisch kann es natürlich dann werden, wenn man seine Kenntnisse dazu ausnutzt (oder es auch "einfach so kommt"), dass man den Gegner schwer verletzt oder in Lebensgefahr bringt. Dann kann man schon sich schon einmal des Vorwurfs der schweren oder gefährlichen Körperverletzung stellen müssen.

Das eigentliche Problem ist, dass viele Menschen und damit auch Richter ein unangemessenes oder falsches Bild vom Kampfsport haben, voreingenommen sind oder denken, jeder Kampfsportler könnte den Ausgang eines Kampfes nach belieben beeinflussen. Das kann sich leider auch in der Beurteilung des Sachverhaltes niederschlagen.

Ich selbst durfte als Referendar die Erfahrung machen, dass eine Richterin der Überzeugung war, Kampfsport würde zumeist nur trainiert, um anderen möglichst effektiv Schaden zufügen zu können. Meiner Meinung hatte sich das Bild bei ihr schon ziemlicih festgesetzt. Schade für eine Richterin am Landgericht.

Darüber hinaus wurde ich Zeuge, wie die Richter ein "ich mache Selbstverteidigung" nicht haben gelten lassen beim Angeklagten. Die wollten explizit hören, dass er Muay Thai und BJJ betreibt. Davon zeigten sie sich hinter geschlossenen Türen schon beeindruckt - und ggf. auch beeinflusst. Leider hatten die körperlichen Fähigkeiten des Angeklagten aber nunmal gar nichts mit der Anklage zu tun. Pech für ihn, wenn die Richter das trotzdem (unbewusst) mit einbeziehen, weil der Mensch in ein (erdachtes?) bestimmtes Bild passt.

:boxing:

Onkel_Escobar
31-03-2010, 11:37
im Gesetz gibt es keine ausdrücklichen Passagen, die eine Sonderbehandlung für Kampfsportler vorsehen. Problematisch kann es natürlich dann werden, wenn man seine Kenntnisse dazu ausnutzt (oder es auch "einfach so kommt"), dass man den Gegner schwer verletzt oder in Lebensgefahr bringt. Dann kann man schon sich schon einmal des Vorwurfs der schweren oder gefährlichen Körperverletzung stellen müssen.

Das eigentliche Problem ist, dass viele Menschen und damit auch Richter ein unangemessenes oder falsches Bild vom Kampfsport haben, voreingenommen sind oder denken, jeder Kampfsportler könnte den Ausgang eines Kampfes nach belieben beeinflussen. Das kann sich leider auch in der Beurteilung des Sachverhaltes niederschlagen.

Ich selbst durfte als Referendar die Erfahrung machen, dass eine Richterin der Überzeugung war, Kampfsport würde zumeist nur trainiert, um anderen möglichst effektiv Schaden zufügen zu können. Meiner Meinung hatte sich das Bild bei ihr schon ziemlicih festgesetzt. Schade für eine Richterin am Landgericht.

Darüber hinaus wurde ich Zeuge, wie die Richter ein "ich mache Selbstverteidigung" nicht haben gelten lassen beim Angeklagten. Die wollten explizit hören, dass er Muay Thai und BJJ betreibt. Davon zeigten sie sich hinter geschlossenen Türen schon beeindruckt - und ggf. auch beeinflusst. Leider hatten die körperlichen Fähigkeiten des Angeklagten aber nunmal gar nichts mit der Anklage zu tun. Pech für ihn, wenn die Richter das trotzdem (unbewusst) mit einbeziehen, weil der Mensch in ein (erdachtes?) bestimmtes Bild passt.

:boxing:

Mal ne doofe Frage, fragen die explizit danach und ich kann doch auch nein sagen, oder? Die können doch nicht jeden Verein anrufen und fragen ob ich da Mitglied bin.

straightblast
31-03-2010, 11:46
Mal ne doofe Frage, fragen die explizit danach und ich kann doch auch nein sagen, oder? Die können doch nicht jeden Verein anrufen und fragen ob ich da Mitglied bin.

natürlich kannst du lügen, ich persönlich würde es vielleicht machen, wenn man jetzt nicht gerade irgendwas, super aufälliges gemacht hast, was dich als kk betreibender verrät! :)

re:torte
31-03-2010, 11:53
ich mach kein Kampfsport, ich mach Pilates auf SV- Basis. Für Pilates- Praktizierende gibt es vor dem Gesetz keine Sonderbehandlung ;)

straightblast
31-03-2010, 11:59
ich mach kein Kampfsport, ich mach Pilates auf SV- Basis. Für Pilates- Praktizierende gibt es vor dem Gesetz keine Sonderbehandlung ;)

:klatsch:

falls mich wer fragt, ich mach vollkontakt yoga- wird der richter bestimmt nichts gegen haben :D

Fry_
31-03-2010, 12:01
Könnten wir mal Sachen rauslassen die KEINE Tatsachenberichte zum Thema sind ... :rolleyes:

FlyingFist
31-03-2010, 12:08
Mal ne doofe Frage, fragen die explizit danach und ich kann doch auch nein sagen, oder? Die können doch nicht jeden Verein anrufen und fragen ob ich da Mitglied bin.

also falls du als Angeklagter vor Gericht stehst, musst Du nichts sagen und es steht Dir natürlich auch frei, zu lügen. Problematisch wird es, wenn Zeugen geladen sind, die etwas anderes aussagen. Das würde Deine Glaubwürdigkeit natürlich schon ins Wanken bringen.

Aber nein: wenn es nicht erforderlich ist, würde ein Gericht wohl kaum diverse Sportschulen befragen.

Im Übrigen sollte man das Lügen vorm Richter nicht unterschätzen. Oft sind die bei der Befragung von Menschen ziemlich geschult und Umgereimheiten fallen denen schnell auf...

:boxing:

straightblast
31-03-2010, 12:12
Könnten wir mal Sachen rauslassen die KEINE Tatsachenberichte zum Thema sind ... :rolleyes:
ai, sir! :)


Im Übrigen sollte man das Lügen vorm Richter nicht unterschätzen. Oft sind die bei der Befragung von Menschen ziemlich geschult und Umgereimheiten fallen denen schnell auf...

und wenn er dich gar nicht darauf anspricht, würdest du was dazu sagen- eher nicht, oder?

FlyingFist
31-03-2010, 17:12
ai, sir! :)

und wenn er dich gar nicht darauf anspricht, würdest du was dazu sagen- eher nicht, oder?

nein. bietet nur gesprächsstoff.

:boxing:

Raging Bull
02-04-2010, 21:53
:rofl: ist ein witz oder?

Nein, traurige Tatsache...

Ich kann FlyingFist da nur zustimmen. Er hat ja offensichtlich Erfahrung. Viele Richter haben -wie viele andere Menschen auch- ein vorgefertigtes Bild vom Kampfsportler. Diese Menschen theoretisieren gern und welchen Grund kann es -theoretisch- geben Kampfsport zu betreiben? Richtig, man will andere verletzten. Insbesondere (Kick-, Thai-,)Boxern wird da ohnehin ne gehörige Portion Sadismus zugesprochen. (Und nicht zu vergessen Tumbheit...sprich: der Eine diskutierte und als der Boxer sich verbal nicht mehr helfen konnte hat er halt zugeschlagen. Fall erledigt)

Als Judoka hast Du da noch Chancen, aber spätestens bei Karate und Kickboxen hörts auf.

Meistens erübrigt sich die Frage "Lügen vor Gericht" sowieso, da Nebenkläger oder Geschädigte (oder Verleumder) den Angeklagten und / oder sein Umfeld kennen. Die bringen den Kampfsport dann schon ein.

Lügen ist da keine Alternative. Man kann höchstens noch Schadensbegrenzung betreiben und von "weichen" Abwehrtechniken und Stoss statt Schlag sprechen.

Aber wenns keiner weiß, würd ichs als Angeklagter auch net einbringen...

Ben23890
02-04-2010, 22:27
Richtig, man will andere verletzten. Insbesondere (Kick-, Thai-,)Boxern wird da ohnehin ne gehörige Portion Sadismus zugesprochen. (Und nicht zu vergessen Tumbheit...sprich: der Eine diskutierte und als der Boxer sich verbal nicht mehr helfen konnte hat er halt zugeschlagen. Fall erledigt)

Als Judoka hast Du da noch Chancen, aber spätestens bei Karate und Kickboxen hörts auf.


die mma´ler sind sowieso die asigsten die sinds nichtmal wert erwähnt zu werden :D

Fry_
03-04-2010, 01:47
Nein, traurige Tatsache...
Ich kann FlyingFist da nur zustimmen.
....

Dann kannst Du uns ja bestimmt ein bis zwei Beispiele schildern.
Der Thread war ja nicht für allgemeines Gerede zum Thema gedacht (davon gibts im KKB bereits reichlich) ...

Raging Bull
03-04-2010, 16:14
die mma´ler sind sowieso die asigsten die sinds nichtmal wert erwähnt zu werden :D

Sowieso...das sind doch die, die auf Geheimkämpfen in den USA andere Leute totschlagen, oder? :D

@ Fry

Kann ich sicherlich. Mir ist noch nicht so ganz klar, was genau Du geschildert haben willst. Ich persönlich habe mehrere Fälle selbst erlebt, wo Vorurteile in der Justiz (auch gegen KSler) eine Rolle gespielt haben. Die jetzt in ihrer Gänze hier hineinzuschreiben, würde das Forum sprengen. Deswegen könnte ich nur Aussagen aus dem Gedächtnis rezitieren oder nochmal in den Akten nach entsprechendem wühlen. Was interessiert Dich?

Wenn Du an Schlamperei und Vorurteilen in der Justiz allgemein interessiert bist, so empfehle ich Dir (aus Gründen der Textquantität) das Buch "Halbgötter in Schwarz - Deutschlands Justiz am Pranger" von Rolf Bossi.

Gruß Bull

Kyoshi
03-04-2010, 17:42
@ Raging Bull

Der Rolf Bossi ?
(* 10. September 1923 in Karlsruhe) ist einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands

Fry_
03-04-2010, 18:01
...@ Fry
Kann ich sicherlich. Mir ist noch nicht so ganz klar, was genau Du geschildert haben willst. Ich persönlich habe mehrere Fälle selbst erlebt, wo Vorurteile in der Justiz (auch gegen KSler) eine Rolle gespielt haben. Die jetzt in ihrer Gänze hier hineinzuschreiben, würde das Forum sprengen. Deswegen könnte ich nur Aussagen aus dem Gedächtnis rezitieren oder nochmal in den Akten nach entsprechendem wühlen. Was interessiert Dich?
...

Ich würde gern einfach was über konkrete Fälle lesen und inwiefern KS im Prozeß eine Rolle gespielt hat.
Allgemeine Debatten, und vor allem tonnenweise Meinungen zum Thema, haben wir doch hier schon genug.

*Lars*
03-04-2010, 18:12
Soweit ich weiß, muss man auf Fragen, die einen selbst belasten könnten, nicht antworten. Warum also vor Gericht zur Thematik KS überhaupt Stellung beziehen?

Raging Bull
03-04-2010, 18:45
@ Kyoshi
Yep, genau der. Das Buch ist gut, auch wenn er sich hinterher bei der Analyse ein wenig verliert. Aber vieles von dem er schreibt kenne ich aus eigener Erfahrung.

@ Fry
Da wird es natürlich schwerer, da KSler sein erst mal gar keine Rolle spielen darf. (Bei der subjektiven und objektiven Strafrechtsprüfung) Das Ganze spielt sich dann mehr hinter verschlossenen Türen ab (wie FightingFist schon schrieb), da KSler sein allenfalls indizielle Wirkung hat.

Ab und an hat man dann auch mal das Glück, dass ein Richter sich in der Urteilsbegründung schriftlich oder mündlich vergaloppiert. (So wie z.B Amtsrichter Klarmann einem Zeugen die Glaubwürdigkeit absprach mit der Begründung "Türken lügen immer")

Konkret fällt mir jetzt ein Richter (LG) ein, der bei einer Körperverletzung ins Urteil hinein schrieb, die Tat sei dem Angeklagten nicht "wesensfremd" und dies auf KS bezog. Soll heißen: Der haut ja sowieso gern drauf, dass der n friedlicher Mitbürger ist, brauch er uns nicht zu erzählen.
Ich schau aber gern nochmal nach anderen "konkreten" Beispielen.

@ Lars
Als Angeklagter musst Du gar nix sagen. Weder be- noch entlastendes. Allerdings hatte ich in einem anderen Post schon mal geschrieben, dass sich bei KV (die Fälle die vor Gericht gehen) "Opfer" und "Täter" meist kennen und das Opfer häufig sehr daran gelegen ist, dem Gericht den Umstand, dass der Angeklagte KSler ist, mitzuteilen.

Fry_
03-04-2010, 19:00
...
@ Fry
Da wird es natürlich schwerer, da KSler sein erst mal gar keine Rolle spielen darf. (Bei der subjektiven und objektiven Strafrechtsprüfung) Das Ganze spielt sich dann mehr hinter verschlossenen Türen ab (wie FightingFist schon schrieb), da KSler sein allenfalls indizielle Wirkung hat.
Konkret fällt mir jetzt ein Richter (LG) ein, der bei einer Körperverletzung ins Urteil hinein schrieb, die Tat sei dem Angeklagten nicht "wesensfremd" und dies auf KS bezog. Soll heißen: Der haut ja sowieso gern drauf, dass der n friedlicher Mitbürger ist, brauch er uns nicht zu erzählen.
...

Genau so was hab ich gemeint, danke.
Wäre ja mal interessant, ob in Zusammenhang mit der anderen Art von KS-Relevanz, nämlich der Annahme daß Kampfsportler immer haushoch überlegen und also quasi nie in einer Notwehrlage seien, auch schon mal Gutachter befragt wurden.
Wäre ja komisch, wenn ein Amtsrichter allein darüber entscheidet - ohne daß eine fachmännische Beurteilung darüber eingeholt wird - ob z.B. ein Judoka tatsächlich locker Angreifer entwaffnen kann.

Raging Bull
03-04-2010, 19:19
Da hab ich doch grad noch was für Dich gefunden:

"Unabhängig davon, ob der Beklagte nun Kampfsportler ist oder nur ein wenig Kampfsporterfahrung (...) mitbringt, darf das Amtsgericht aus diesem Umstand schließen, dass der Beklagte dem Kläger körperlich überlegen ist. Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn man als wahr unterstellt, dass der Kläger einige Kilo schwerer als der Beklagte sein mag. (...) Es verstösst nicht gegen die Denkgesetze, wenn das Gericht aus der körperlichen Überlegenheit des Beklagten den Schluss zieht, dass der Beklagte nicht mit einem weiteren Angriff zu rechnen brauchte."

Verurteilt wegen Überschreiten der Notwehr. Aus dieser Passage ergibt sich klar, dass der Beklagte, so er nicht KSler gewesen wäre, die Notwehr noch nicht überschritten hätte. Dem Gericht ist es dabei auch "egal", wie weit die KS-Erfahrung geht.


Was soll der Gutachter denn bestätigen/ widerlegen? Was soll das für ein Gutachter sein? Im Übrigen reichen den Gerichten Formulierungen alá "das Gutachten in eigener Würdigung nachvollzogen" i.d.R aus, um missliebige Gutachten vom Tisch zu wischen...

Sorry...nicht zu Ende gelesen...wenn Du Glück hast, befragt der Richter einen ihm bekannten KSler mal privat. Selbst wenn Du soviel Glück haben solltest beginnt da das nächste Vabanquespiel. Ich brauch Dir ja nicht zu sagen, wie viele Flitzpiepen sich selbst KSler schimpfen....

Fry_
03-04-2010, 19:24
wow :ups:
Na ja, ein Gutachter könnte doch z.B. ein Kampfsportausbilder der Polizei sein. Vielleicht nicht grad in einem Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt :D
(jetzt mal davon ausgehend, daß der Richter nur keine Ahnung hat und ansonsten nicht böswillig ist).

Raging Bull
03-04-2010, 19:39
:rolleyes:Ist letztlich Entscheidung des Gerichts. Selbst wenn der Richter nicht "böswillig" (hatte dazu einen meiner früheren Posts editiert...dürft dich interessieren) so musst Du ihn erstmal soweit bringen zuzugeben, dass er davon keine Ahnung hat.
Dem KSler leuchtet das ein, aber ein sicherlich nicht unintelligenter Richter, der nie im Leben real Kontakt mit KS hatte, könnte sich dennoch einbilden, die KS-Möglichkeiten zu druchblicken. Dabei kommen dann so lustige Dinge raus, wie man auch in einigen Threads bezüglich rein theoretisch unterrichtender KS/KK-Schulen lesen kann.

Tja...wenn er einen fragt. Wie gesagt, vielleicht hast Du Glück. Vielleicht fragt er aber auch gerade jenen Polizeipräsidenten (der is der Oberste, der muss es theoretische ja noch viel besser wissen als der Ausbilder....:rolleyes:) der sich mit Äußerungen wie "die Polizei trägt kein Quarzsandhandschuhe, weil diese lediglich dem Zweck dienen härter zuzuschlagen und die Polizei keine Schlägertruppe ist" hervortut...

Vielleicht hast Du auch einen Richter, der selbst jahrelang gekämpft hat und das ganze absolut realistisch einschätzt...vielleicht auch einen, dessen Sohn gestern von einem bösen Typen verprügelt worden ist, der ausgerechnet genau deine Kampfsportart betreibet (oder betreiben soll)....reine Glückssache...

Daemonday
03-04-2010, 21:18
Naja es hat auch Jahre wenn nicht Jahrzehnte gedauert der Judikative klar zu machen das man auf einen Angreifer mit Messer in Notwehr schießen darf.
Auch hier wurde immerwieder argumentiert wen man eine Feuerwaffe hat könne man den Gegenüber auch sso in schach halten, oder man dürfe sie garnicht benutzen sondern müsse das gleiche Mittel wählen.

Faktisch kann man sagen das man nicht härter bestraft werden kann nur weil man KK´ler ist. Dies kann aber zur klärung der Schuldfrage eine Rolle spielen.

Zu Kick- oder Thaiboxen muss man sagen das es halt sehr oft vorkommt das wenn ein Schläger eine KK betreibt er meist aus der Richtung kommt. Klar schwarze Schafe gibt es überall, aber trotzdem gibt es in der Richtung LEIDER mehr als z.B. im Aikido oder Judo.

Lg
Micha

sbenji
03-04-2010, 22:05
Naja es hat auch Jahre wenn nicht Jahrzehnte gedauert der Judikative klar zu machen das man auf einen Angreifer mit Messer in Notwehr schießen darf.
Auch hier wurde immerwieder argumentiert wen man eine Feuerwaffe hat könne man den Gegenüber auch sso in schach halten, oder man dürfe sie garnicht benutzen sondern müsse das gleiche Mittel wählen.


Micha
hmm ich hab das so im Kopf, dass der Einsatz eines Messers das Leben mehr bedroht als der Einsatz einer Schusswaffe.
Das sind doch mal Statements aus der justiz Junge du musst ihn nicht erst nierderschießen, du darfst in gleich umbringen:p

Eine Frage an die Juristen
hat man nicht die Moglichkeit selbst Sachverständige (hochrangige Kampfkünstler, SV-ausbilder) hinzuzuziehen?

ilyo
03-04-2010, 23:44
Naja es hat auch Jahre wenn nicht Jahrzehnte gedauert der Judikative klar zu machen das man auf einen Angreifer mit Messer in Notwehr schießen darf.
Aha? Woher weißt du das denn?

Kraken
03-04-2010, 23:46
Würd mich auch interessieren, seit wann man das denn darf.....

sbenji
03-04-2010, 23:51
Aha? Woher weißt du das denn?

Ne mich würde es interessieren ob man es darf

Raging Bull
04-04-2010, 02:05
Naja...Micha an sich hast Du recht...aber wie mein Beispiel zeigt, wird der Notwehrbegriff dann doch gerne etwas enger gefasst, als beim Normalbürger. Das mag man theoretisch begründen können, faktisch wird hier aber schon die Tatsache ob jemand KSler ist oder nicht zum entscheidenen Schuldfaktor.

Zugegebenermaßen hat das in "klareren" Fällen keine derartigen Auswirkungen (zu haben).

Stimmt diese Korrelation? Sind tatsächlich mehr KVler auch gleichzeitig Kick- Thaiboxer? Selbst wenn bedeutet das nicht, dass ein einzelner Thai- Kickboxer deswegen tenendziell gewaltätiger ist als andere Menschen.

Oder auf den Fall Klarmann bezogen: selbst wenn ihn bislang ALLE Türken nur angelogen hätten, hat das keinerlei Beweischarakter, dass der vor ihm sitzende das auch tut, weil es a) seine eigene subjektive Lebenswahrnehmung ist und b) auch eine Scheinkorrelation sein kann. (Es ist bewiesen, dass in Norddeutschland bei zunehmendem Storchenflug die Geburtenrate steigt. Das ist allerdings kein Beweise dafür, dass der Storch die Babies bringt)

So kann es auch sein, dass es lediglich deswegen mehr KVler unter Thai- Kickboxern gibt, weil Richter eher geneigt sind diese abzuurteilen (Hypothese!)

@ sbenji
Du bzw. Dein Verteidiger kann natürlich einen Antrag stellen. Über den entscheidet aber das Gericht, also der Richter. Bei einem solchen würde ich die Chancen eher gering einstufen, da die Richter argumentieren werden, dass sie zum einen hinlänglich Erfahrung mit KV haben und zum andern mit der Irrelevanz, denn wie Micha korrekt ausführt, spielt dies bei der Schuldfrage zunächst mal keine Rolle.

Daemonday
05-04-2010, 12:17
Zum Thema das ich eigentlich nur nebenher angekratzt habe.

Bis vor einiger Zeit war es so das ein Messer vor Gericht zwar als gefährliche Waffe angesehen wurde, man aber nur gegen einen Angreifer mit selbigem mit einer Schusswaffe vorgehen durfte wenn kein anderes Mittel zur verfügung stand oder der Gegner einem deutlich überlegen war.
Hatte man nun also die Wahl sich mit einem Schlagstock oder einem Revolver zu verteidigen musste man den Schlagstock wählen. Das Schießen wäre schon ausserhalb der Verhältnissmäßigkeit gewessen.
Man ging davon aus das man dem Angreifer leicht sein Messer wegschlagen oder abnehmen könne und dieses allgemein nicht gefärlich genug sei.

Heute ist es aber so das es mittlerweile auch zu unseren Lieben Freunden von Staatsanwaltschaft und co. durchgedrungen ist das ein Messer immer gefährlich ist. Eine Abwehrtechnik birgt immer ein hohes Risiko für den eigenen Leib, Leben und Gesundheit.
Wenn ich also es vorziehe auf einen Angreifer zu schießen statt diese mitunter höchsten Rechtsgüter aufs Spiel zu setzen darf ich dies auch.

Zum Thema KK ler vor Gericht will ich nocheinmal sagen das ich keinen Fall persönlich kenne wo der KK ler anders behandelt oder bestraft wurde nur weil er diesen Sport ausübte.
Aber ich kenne Fälle wo die Kenntnisse, die so ein Sport mitsich bringt, als Begründung genutz wurden ein ,,ich wusste nicht was Passiert wenn ich so oder so mache´´ abzuschmettern.

Mal als Beispiel:
Ein Judoka kann nicht sagen ich wusste nicht was passiert wenn ich meinen Arm um seinen Hals lege und zuziehe. Oder ein Boxer kann nicht sagen ich wusste nicht was passiert wenn ich volle Möhre gegen seinen Kopf schlage.
Wenn diese von vornherein sagen das sie keine aber auf garkeine andere Möglichkeit sahen sich zu verteidigen, und dies in dem Moment als die einzig wahre und zuverlässige Möglichkeit sahen diesen Angriff zu beenden wäre es aber was anderes.

Lg
Micha

Raging Bull
05-04-2010, 20:59
Zum Thema das ich eigentlich nur nebenher angekratzt habe.

Bis vor einiger Zeit war es so das ein Messer vor Gericht zwar als gefährliche Waffe angesehen wurde, man aber nur gegen einen Angreifer mit selbigem mit einer Schusswaffe vorgehen durfte wenn kein anderes Mittel zur verfügung stand oder der Gegner einem deutlich überlegen war.
Hatte man nun also die Wahl sich mit einem Schlagstock oder einem Revolver zu verteidigen musste man den Schlagstock wählen. Das Schießen wäre schon ausserhalb der Verhältnissmäßigkeit gewessen.
Man ging davon aus das man dem Angreifer leicht sein Messer wegschlagen oder abnehmen könne und dieses allgemein nicht gefärlich genug sei.

Heute ist es aber so das es mittlerweile auch zu unseren Lieben Freunden von Staatsanwaltschaft und co. durchgedrungen ist das ein Messer immer gefährlich ist. Eine Abwehrtechnik birgt immer ein hohes Risiko für den eigenen Leib, Leben und Gesundheit.
Wenn ich also es vorziehe auf einen Angreifer zu schießen statt diese mitunter höchsten Rechtsgüter aufs Spiel zu setzen darf ich dies auch.



Freut mich zu hören, dass das mittlerweile auch da angekommen ist.

Zum andern:
Wie gesagt, die Tatsache, ob jemand Kampfsportler ist, oder nicht, hat keine Auswirkungen auf die objektive und subjektive Straftatbestandsprüfung, kann aber bei der Frage, ob noch Notwehr vorliegt oder nicht, durchaus entscheidend sein. Das sind dann genau die Fälle, wo solche Dinge zum Tragen kommen, wie Judoka, Boxer etc.

Es gibt natürlich kein Gesetz, dass es einem KS/KKler vorschreibt sich schlagen lassen zu müssen und wenn Notwehr nicht in Betracht kommt, wird KV bestraft, ob KS/KKler oder nicht.

Allerdings hat das auch eine ganze Menge mit "glauben" zu tun. Es frage sich jeder selbst, wie er reagiere, wenn zB Mike Tyson ihm erzähle, dass er völlig schuldlos angegriffen wurde. Das denkt sich aber der Richter, er schreibt es in der Regel nicht ins Urteil. Und damit gibts auch keine oder kaum Fälle, mit denen der Nachweis erbracht werden könnte. Unabhängig davon, würde das Urteil vermutlich mit solchen Zusätzen einer Überprüfung im Rahmen einer Berufung (so sie möglich ist) nicht standhalten, wenn sonst nichts Substanitiiertes dazu dargetan wird.

"Blöd" ist es nur, wenn sich viele dieser "Gedanken" im Kopf eines Richters summieren und zu falschen Ergebnissen führen. Dann wird oft fleissig aus Schriftsätzen des Nebenklägers abgeschrieben, mit Ergebnissen der "eigenen Beweisaufnahme" nachgewürzt und schlussendlich noch nach Lücken in den (ohnehin recht wertfreien) Protokollen gesucht. Fertig ist das Strafurteil.

Das von mir zitierte Urteil ist ein beispiel. Es liegt hier vor und es besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, dies hier einzusehen oder gegen eine Aufwandsentschädigung eine Kopie (mit geschwärzten Daten wg. Datenschutz) von mir zu erhalten, so man glaubt, ich erfinde dies.

Edit @ Micha:
Dem letzten Satz muss ich doch zumindest teilweise widersprechen. Denn was "erforderliches Mittel" ist und was nicht, entscheidet einzig und allein der Richter. Es muss "objektiv" zuverlässig und verfügbar sein und "objektiv" ist im Gericht nur der Richter.

Daemonday
05-04-2010, 21:46
Stimmt diese Korrelation? Sind tatsächlich mehr KVler auch gleichzeitig Kick- Thaiboxer? Selbst wenn bedeutet das nicht, dass ein einzelner Thai- Kickboxer deswegen tenendziell gewaltätiger ist als andere Menschen.
Den Absatz hatte ich doch glatt übersehn^^
Also ich kann aus beruflicher Erfahrung sagen das es diese Konstelation tatsächlich sehr häufig gibt. Liegt warscheinlich daran das Kickboxen auf Schläger cooler und härter als Aikido und co aussieht.
Natürlich ist es so das nicht jeder Kickboxer auch gleich ein KVler (übrigens schöne Bezeichnung^^) ist. Warscheinlich ist es auch nur einer unter 100 oder noch weniger. Dieser eine zieht aber halt dei ganze KK Schiene in den Dreck.


Edit @ Micha:
Dem letzten Satz muss ich doch zumindest teilweise widersprechen. Denn was "erforderliches Mittel" ist und was nicht, entscheidet einzig und allein der Richter. Es muss "objektiv" zuverlässig und verfügbar sein und "objektiv" ist im Gericht nur der Richter.

Du musst mir nicht wiedersprechen weil ich da vollkommen mit dir konform gehe. Wenn das net so rüber kam sage ich wie so oft:

Höre nicht auf das was ich schreibe, sondern höre auf das was ich denke^^

Lg
Micha

Raging Bull
05-04-2010, 21:57
Den Absatz hatte ich doch glatt übersehn^^
Also ich kann aus beruflicher Erfahrung sagen das es diese Konstelation tatsächlich sehr häufig gibt. Liegt warscheinlich daran das Kickboxen auf Schläger cooler und härter als Aikido und co aussieht.

Ich weiß jetzt nicht, was Du beruflich machst und würde Dir gefühlsmäßig auch recht geben. Allerdings ist das unsere subjektive Lebenserfahrung, was möglicherweise auch damit zu tun hat, dass sich kein Mensch für eine Korrelation Fußballer <--> KV interessiert. (Ich hatte mal n echt altes Auto, von dem man auf der Strasse normalerweise wenig sieht, seit dem seh ich die Dinger dauernd, einfach weil ich mehr drauf achte.)



KVler (übrigens schöne Bezeichnung^^)

Gell? :D





Höre nicht auf das was ich schreibe, sondern höre auf das was ich denke^^

Lg
Micha

Ich werd mir in Zukunft mehr Mühe geben....versprochen :D

Daemonday
05-04-2010, 22:37
Ich bin beruflich in der privaten Sicherheit tätig (nein kein Türsteher oder sowas )
Bei dem mit der Wahrnehmung gebe ich dir recht. Es kann auch gut sein das all die mit dennen ich Stress hatte und mir nicht versucht haben gegen den Kopf zu tretten einen Aikido Hintergrund haben und dies nur nicht gesagt haben.
Außerdem sind Fussballer auch sau gefährlich die können auch gut tretten und so ne Blutgrätsche ist auch nen fieser Move.^^

Lg
Micha

Raging Bull
05-04-2010, 23:09
Puah....ich hab mal von nem Bundesliga-Handballer eine gescheppert bekommen....:ups:

:krank011:

Kannix
05-04-2010, 23:39
Ich verstehe nicht was an dem Titel so schwer zu verstehen ist. Tatsachenberichte gesucht.
Irgendwelche Mutmaßungen und ichhabmalgehört-Berichte bekommt man von jedem 15jährigen im Judoverein.

Daemonday
05-04-2010, 23:54
Hab dich mal nicht so^^
Es wurden doch Tatsachenberichte gepostet. Das man diese dan diskutiert und evtl. ein bischen abgleitet liegt in der Natur eines Forums. Sollange das nicht ausartet ist das doch auch net schlimm oder?

Lg
Micha

Raging Bull
06-04-2010, 00:45
Fakten Fakten Fakten...

Ich kann ja nochmal recherchieren, aber beim Lesen der vorrangegangenen Posts wird doch eigentlich deutlich, dass es nicht allzu viel geben KANN, oder nicht? Ein Richter DARF nunmal nicht einfach sagen: "Hörens mal, Sie haben zwar ein Alibi und alle Zeugen haben gesagt, des war ein anderer, aber weil sie ****** machen, verurteile ich sie!" (Es sei denn er freut sich darüber, wenn seine Urteile aufgehoben werden....)

Unabhängig davon, wo sollen den hier "Hab ich mal gehört" - Berichte stehen???

Die Mutmaßungen betreffen doch den Bericht, man könnte sie auch theoretische Überlegungen nennen.

Klaus
06-04-2010, 15:52
Nur so als kleiner Tipp nebenbei: ich würde wenn mich die Polizei bei einer Prügelei aufgreift es einfach mit der George-Foreman-Defense (Arme um den Kopf wickeln) und GAR NICHT zurückschlagen versuchen. Auch nicht mit der "Führhand". Ich käme überhaupt nicht auf die Idee, bei Leuten mit weisser Mütze mit der Führhand eine Führung nach Punkten herausboxen zu wollen.

gast
06-04-2010, 16:19
Also ich kann aus meinen persönlichen Erfahrungen folgendes sagen: Ich kenne 3 Menschen mit einer Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Alle drei trainieren Kampfsport.

Das kann natürlich auch dran liegen, dass ich eine Menge Kampfsportler kenne - Ich kenne aber auch eine Menge Nichtkampfsportler...

Raging Bull
06-04-2010, 18:17
Nur so als kleiner Tipp nebenbei: ich würde wenn mich die Polizei bei einer Prügelei aufgreift es einfach mit der George-Foreman-Defense (Arme um den Kopf wickeln) und GAR NICHT zurückschlagen versuchen. Auch nicht mit der "Führhand". Ich käme überhaupt nicht auf die Idee, bei Leuten mit weisser Mütze mit der Führhand eine Führung nach Punkten herausboxen zu wollen.

Versteh den Tipp /die Intention des Posts nicht, Klaus.

Klaus
06-04-2010, 18:37
Dass ich nicht nachvollziehen kann wenn ein "Boxer" argumentieren muss er habe gegen die Polizei nur die Führhand eingesetzt. Ich setze da alles mögliche ein, Augen, entsetzten Gesichtsausdruck, erhobene Arme, Unschuldsmiene, Worte, aber eher keine Hände oder Füsse.

Raging Bull
06-04-2010, 19:03
Dass ich nicht nachvollziehen kann wenn ein "Boxer" argumentieren muss er habe gegen die Polizei nur die Führhand eingesetzt. Ich setze da alles mögliche ein, Augen, entsetzten Gesichtsausdruck, erhobene Arme, Unschuldsmiene, Worte, aber eher keine Hände oder Füsse.

Öhm...bin ich jetzt blöd? Wo steht denn das? :ups:

Ich seh da kein Beispiel Boxer vs. Polizei...

Fry_
06-04-2010, 20:04
Öhm...bin ich jetzt blöd? Wo steht denn das? :ups:

Ich seh da kein Beispiel Boxer vs. Polizei...

Es soll sich wohl auf den Fall beziehen, mit dem ich den Thread gestartet hab.
Ich glaube, Klaus will zum Ausdruck bringen daß er sich nicht in die Lage eines Boxers versetzen kann der wegen Angriffs auf Polizisten vor Gericht steht. Ist ja auch keine Schande, kann man ruhig zugeben.

Raging Bull
06-04-2010, 21:43
Ach so...den hab ich gar net mehr im Kopf. Danke Fry


Es passt zwar erst auf den zweiten Blick in den Thread, aber da der eh nicht auszuarten droht stell ich´s mal hier rein.
Wie ich sagte, manchmal hat man ja Glück und ein Richter macht KK oder KS. Das kann aber auch in die Hose gehen:



"Ich war 42 Jahre alt und hatte nie eine Kampfsportart betrieben, als ich WT durch Herrn Leinenbach im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Landgericht Saarbrücken kennenlernte.

Was mich vom WT überzeugt hat, ist folgendes:

WT vermittelt Techniken, die es auch einem sportlich Ungeübten ermöglichen, sich gegen Angriffe körperlich überlegener Personen zu verteidigen oder zumindest Zeit zur Flucht zu gewinnen
diese Fähigkeit kann man bereits nach kurzer Zeit ohne intensives Training erwerben

WT lehrt, wie man ohne Panik auf plötzliche Angriffe reagieren kann
Ich bin sicher, dass es z.B. heute niemand mehr gelingen würde, mich zu erwürgen, und dass dies bei jedem so wäre, der sich – wenn auch nur 2 Stunden – mit WT beschäftigt hat

das System ist für körperlich schwache Menschen, insbesondere auch für Frauen, hervorragend geeignet.

Ich betreibe WT weiter und habe inzwischen den ersten Schülergrad.

Ulrich Chudoba

Richter am Landgericht"

aus: www.wingtsunwelt.com (http://www.wingtsunwelt.com/artikel.php?id=820)


Herr Chudoba war bis 2002 Vorsitzender Richter am LG Saarbrücken. Er ist 1944 geboren, hat also 1986 mit WT begonnen.
Die Internetseite von mir aufgerufen worden am 06.04.10.

Das soll kein Gebashe werden, es hat mit WT nur periphär zu tun.

Aber jedem KS/KK sollte doch klar sein, dass Herrn Chudobas "Sicherheit" nicht mehr erwürgt werden zu können nach 2 Stunden WT, völliger Humbug sind. Mein BJJ-Trainer hat regelmäßig im Sparring gefühlte 30 Chancen mich zu erwürgen. Und ich betreibe nun KS/KK seit etwa demselben Jahr wie Herr Chudoba. Zwar nicht solange BJJ, aber ich war auch ca. ein 3/4 Jahr bei der EWTO, die mir diese Fähigkeiten nicht beibrachte. (Wäre Herr Chudoba noch am LG müsste ich die EWTO mühelos auf Nachbesserung verklagen können.)

Herrn Chudoba soll ja seine Freude an WT unbenommen bleiben, aber wenn ein Richter auf der Homepage des nach eigenen Angaben weltgrößten Kampfkunstverbandes mit dieser Aussage wirbt, dann brauchen wir doch nicht mehr über die Chancen eines KSlers vor Gericht zu diskutieren, wenn der wegen Körperverletzung angeklagt ist und sich auf Notwehr gegen einen solchen Angriff beruft, allerdings eingestehen muss, dass er seinem Kontrahenten dabei die Nase gebrochen hat oder bloß n blaues Auge geschlagen hat.

Herr Chudoba hätte ihm ja nicht mal mehr geglaubt, dass es ein Angriff ist und wenn doch ist ein solcher NACH 2 STUNDEN Kampfkunsttrainings VON KÖRPERLICH UNTERLEGENEN Menschen problemlos abwehrbar.


Jessas bin ich jetzt stinkig....

ThirdKing
06-04-2010, 22:14
Jessas bin ich jetzt stinkig....
Mach dir mal keine Sorgen... wenn du gegen jemanden WT einetzt, ist das sowieso Notwehr (weil man dich erwürgen wollte).

ThirdKing

Kyoshi
07-04-2010, 04:44
Macht mir hier bloß keine *ing *ung Diskussion auf !

SifuSeifenzwerg
07-04-2010, 05:26
@Raging Bull
Nach 2 Stunden kann man vielleicht jeden Demo-Würgeversuch eines Nicht-Grapplers abwehren. Der Laie hält sich dann leicht für Unbesiegbar, ging mir auch mal ähnlich.

Peejay
07-04-2010, 05:29
Macht mir hier bloß keine *ing *ung Diskussion auf !


:cooolll: :D

Raging Bull
07-04-2010, 07:18
Macht mir hier bloß keine *ing *ung Diskussion auf !

Ich hab ja extra geschrieben, dass das mit *ing *ung nur peripher zu tun hat.
Aber ich kanns ja nu mal net ändern, wenn die EWTO den Mist auf ihrer Hompage präsentiert.

Ich hätte das genauso gepostet, wenns auf der Seite von BDB, AIBA, WAKO, WKA etc gestanden hätte.

Und es geht ja nicht darum, ob WT sinnvoll ist oder net, sondern lediglich, dass ein Richter einen solchen Mist verzapft.

Wenn auf irgendeiner Seite eines anderen Verbandes ähnliches zu lesen ist, so bitte ich dies hier zu ergänzen.

Ceofreak
07-04-2010, 07:47
Krass das mit dem WT Richter. Leider ist dieser "Irrglaube" wohl weitverbreitet.

geetar
07-04-2010, 09:04
Ich für meinen Teil erzähle niemandem, dass ich eine KK betreibe, dann bleiben einem solchen Situationen schon erspart...

Daemonday
07-04-2010, 10:21
Ich machs mir noch einfacher und vermeide einfach Situatuionen in dennen ich von einer KK gebrauch machen müsste (zumindest privat).

Lg
Micha

Raging Bull
07-04-2010, 10:51
@ geetar
Sehr vernünftig! Wobei Du natürlich auch immer mit der Geschwätzigkeit von Trainingspartnern, Nachbarn etc. rechnen muss...kommt auch biss drauf an, wo man wohnt.

@ Micha
Auch sehr vernünftig, aber stündest Du bei berudlichen Fälle "privat" vor Gericht.

Eure Reaktionen sind mehr als verständlich. Ich machs nicht anders. Aber ich ärgere mich dann immer, wenn dann mal was passiert ist, sich alle wundern, warum die Leute weggucken.

Mittlerweile gilt ja schon als "Zivilcourage" die Polizei zu rufen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Daemonday
07-04-2010, 11:26
Ja schon klar^^

Aber beruflich habe ich einen gut bezahlten Anwalt der mir schon sagt was ich wann wie sagen soll. Ausserdem habe ich beruflich dan meist das Hausrecht durchgesetzt und war auch nicht alleine.
Klar bin ich da als privatperson angeklagt, aber trotzdem ist es was anderes als wen ich mich privat verteidigt habe oder Nothilfe geleistet habe.

ich wollte auch nur sagen das ich beruflich schlecht solchen Situationen aus den Weg gehen kann.^^

Außerdem sehe ich sogar Nothilfe als selbstverständlich an.^^

Lg
Micha

LongIP
08-04-2010, 00:09
Vielleicht mal einen gaaaaanz anderen Gesichtspunkt zum Thema:

Ich bin Schöffenrichter am Landgericht (Strafgericht) und hatte auch schon mehrere Fälle von Körperverletzung zu verurteilen.
Ich habe bislang fast jedesmal die Erfahrung gemacht, dass ich von den anderen (Profi-)Richtern recht sparsam angesehen werde, wenn ich als Schöffe (die sagen sonst wohl eher selten was :D) danach frage, wie denn zugeschlagen wurde (Faust oder Handkante); wer oben war, wer in Stand-up; welche besonderen Verletzungscharakteristika aufgetreten sind usw usw.......

Ich bin sogar schon mal von einem Verteidiger wegen meiner Nachfragen recht deutlich angegangen worden.:mad: Hab mich dann derart revanchiert, dass ich den Vorsitzenden gefragt habe, ob ich mir das gefallen lassen muss:rolleyes:
Die Reaktion des Vorsitzenden war ziemlich cool. Er meinte so sinngemäß zu dem Verteidiger, das es ja gerade der Sinn und Zweck von Schöffen sei "normale" Menschen in die Rechtssprechung mit einzubinden - und da könne es auch schon mal vorkommen, dass ein KK-Experte zum Schöffen bestellt würde. Hab ich innerlich schon drüber lachen müssen, wie dick der in dem Moment aufgetragen hat. Aber der Verteidiger war ziemlich geplättet :hehehe:



Kurzum - mein urpersönlicher Eindruck ist:
Richter sind zumindest im theoretischen Bereich sehr gut
Richter verstehen es auch meistens sehr gut Nach- bzw. Fangfragen zu stellen.
Sie sind psychologisch geschult oder haben zumindest entsprechende Praxiserfahrung über die Jahre gewonnen.
Die Richter, die ich kenne haben auch alle durchaus Menschenkenntnis - meint sie konnten recht gut einsortieren, wes Geistes Kind da vor ihnen stand.

Was sie NICHT haben sind Kenntnisse über die rein körperlichen Aspekte von KK/KS. Zum Beispiel Fragen wie:
Wie erfolgversprechend sind Messerabwehren, kann ich mit nem Jab einen KO hauen, was sind Nervenpunkte, Energiebahnen, kann man einen Kampf kontrollieren oder oder oder.........
Allerdings muß ich gestehen, diejenigen die ich kennengelernt habe, haben SEHR aufmerksam zugehört, wenn ich im Besprechungszimmer zu diesem Thema meine spezielle Meinung gesagt habe. Allerdings habe ich mich auch immer um möglichst große Neutralität BEMÜHT.

Bedenkt auch mal - die Leute die die Rechtskommentare schreiben, müssen nicht unbedingt Richter mit Praxiserfahrung "von der Front" sein. Ganz oft sind das Hochschulprofessoren, die noch nie die Uni verlassen haben, um sich mal die Realität anzusehen (ich kenne da einen von:narf:).

Lange Rede - meine persönliche Überzeugung: Alle Richter müssten mind. mal 6 Monate SV-Training machen:D

Greets Matthias

LongIP
08-04-2010, 00:18
Und es geht ja nicht darum, ob WT sinnvoll ist oder net, sondern lediglich, dass ein Richter einen solchen Mist verzapft..

Das finde ich in der Tat ebenfalls mehr als bedenklich ....!! Ich hätte nicht gedacht, dass selbst Leute in "Führungspositionen" für die Marketingmaschinerie der EWTO derart empfänglich sein würden....

Allerdings gebe ich folgendes zu bedenken - eine ähnliche Diskussion gab es hier im Board schon mal. Der Thread wurde seinerzeit von einem Richter der nen Schwarzgurt im Shotokan hat angestoßen.
Meiner persönlichen Meinung nach ein völliger Theoretiker (was das Kämpfen angeht !).
Ich konnte mir damals ein paar gehässige Nachfragen nicht verkneifen - auf die Antworten warte ich seit über einem Jahr immer noch...... Wundert mich allerdings überhaupt nicht:D

Greets Matthias

Raging Bull
08-04-2010, 00:24
Ich habe bislang fast jedesmal die Erfahrung gemacht, dass ich von den anderen (Profi-)Richtern recht sparsam angesehen werde, wenn ich als Schöffe (die sagen sonst wohl eher selten was :D)


Seltenst!!! Umso schöner mal wieder einen zu treffen!! Hallo! :)


u
nd da könne es auch schon mal vorkommen, dass ein KK-Experte zum Schöffen bestellt würde. Hab ich innerlich schon drüber lachen müssen, wie dick der in dem Moment aufgetragen hat.

Hat er vermutlich gar nicht. Selbst wenn Deine Kenntnisse so bescheiden sind wie Du, bist Du im Gegensatz zu wohl 90 % der Jurisprudenz definitiv ein KK-Experte.



Kurzum - mein urpersönlicher Eindruck ist:
Richter sind zumindest im theoretischen Bereich sehr gut
Richter verstehen es auch meistens sehr gut Nach- bzw. Fangfragen zu stellen.
Sie sind psychologisch geschult oder haben zumindest entsprechende Praxiserfahrung über die Jahre gewonnen.
Die Richter, die ich kenne haben auch alle durchaus Menschenkenntnis - meint sie konnten recht gut einsortieren, wes Geistes Kind da vor ihnen stand.


Manche mehr, manche weniger. Gibt -wie überall- auch da Nieten.



Was sie NICHT haben sind Kenntnisse über die rein körperlichen Aspekte von KK/KS. Zum Beispiel Fragen wie:
Wie erfolgversprechend sind Messerabwehren, kann ich mit nem Jab einen KO hauen, was sind Nervenpunkte, Energiebahnen, kann man einen Kampf kontrollieren oder oder oder.........


100% Zustimmung


Allerdings habe ich mich auch immer um möglichst große Neutralität BEMÜHT.

Macht Dich sehr sympathisch. Insbesonder, dass Du weißt, dass man sich nur bemühen kann.



Bedenkt auch mal - die Leute die die Rechtskommentare schreiben, müssen nicht unbedingt Richter mit Praxiserfahrung "von der Front" sein. Ganz oft sind das Hochschulprofessoren, die noch nie die Uni verlassen haben, um sich mal die Realität anzusehen (ich kenne da einen von:narf:).

:yeaha:yeaha



Lange Rede - meine persönliche Überzeugung: Alle Richter müssten mind. mal 6 Monate SV-Training machen:D

Du hast schon wieder recht :ups:
Aber bitte nichts, wo man nach 2 Stunden überzeugt ist, alles abwehren zu können.




Greets Matthias


Greets back

Kyoshi
08-04-2010, 05:23
@ LongIP

Sehr guter Beitrag ! :halbyeaha

LongIP
08-04-2010, 22:10
@ LongIP

Sehr guter Beitrag ! :halbyeaha

Danke danke. Fühle mich ehrlich geschmeichelt;)

Vorallem - endlich mal wieder eine wirklich sachliche Diskussion hier im Board.

Was ich in meinen bisherigen Beiträgen bislang nicht geschrieben habe (sorry, aber es war schon etwas spät am Abend) - als ich das Wort "bemüht" beim schreiben so deutlich hervorgehoben habe - das war natürlich kein Versehen.

Es ist im Thread ja schon thematisiert worden - im Rahmen der Beweisaufnahme bzw. der Verhandlung wird (zumindest versucht) die Tat so präzise wie nur irgendwie möglich zu ergründen.
Natürlich bin ich mir als aktiver KK/KS absolut darüber im Klaren, dass wir über Reflexreaktionen in Sekundenbruchteilen reden - keine Frage.
Aber Leute - was sollen die Richter denn sonst machen ??? Sie müssen doch in irgendeiner Weise zu einer wie auch immer gearteten Entscheidung kommen (keine Verurteilung ist auch eine Entscheidung !), die dann vorzugsweise auch noch richtig und "gerecht" sein soll.
Die bemühen sich, mangels tatsächlicher Kenntnisse, mit ihrem theoretischen Wissen und ihrer Berufserfahrung in eine Situation reinzudenken, die ggf. Monate oder Jahre her ist.
Zeugenaussagen - najaaaaaaaa ........! Da hab ich schon Sachen erlebt :narf:


Ich bin beruflich selber Ermittlungsbeamter (nein kein Polizist :D) - als solcher habe ich selbst Verfahren erlebt oder geleitet, wo wir nie in der Lage waren den Sachverhalt in allen Konsequenzen aufzudecken. Das ist manchmal einfach so - ist Sch***; passiert aber ! (alte Ermittlerweisheit: Es gibt nichts schlimmeres als einen nur halb ermittelten Sachverhalt........)
Und dann sitzt man als Richter/Schöffe im Besprechungszimmer - guckt sich schmal an - und fragt sich: Und watt nu ?!?!

Kein Richter/Schöffe will sich den Vorwurf machen lassen müssen, einen Unschuldigen in den Knast geschickt zu haben. Ich habe bereits Leute für mehrere Jahre in den Bau geschickt; und leicht ist mir die Entscheidung nur selten gefallen. Dabei hatten wir in allen Verfahren den Vorteil Geständnisse bzw. eindeutige Beweise zu haben.
Wenn ich mal einen einzigen "philosophischen" Satz bringen darf: Es ist sehr leicht nach harten Urteilen zu schreien (a la BILDzeitung) - aber sie selber zu fällen bzw. vor dem eigenen Gewissen zu verantworten; das ist ne ganz andere Hausnummer ! **Philosophenmodus wieder aus...;)**



Wenn ich in diese Situation käme, dass man meine KK/KS-Kenntnisse gegen mich verwenden wollte, dann würde ich vielleicht versuchen einen hochgraduierten KK-Meister meines Vertrauens (vorzugsweise vielleicht nen Polizisten, SEK-Beamten o. ä.) als "Sachverständigen" zu bringen, der die Richter auf die Realitäten von KK/KS in SV-Situationen hinweist.
Sollte natürlich jemand sein, der auch ein gewisse "Reputation" hat (deshalb z. B. Polizei/SEK) und nicht irgendein vorbestrafter Ex-Knacki der auf der Reeperbahn die Tür von nem Bordell macht:dumm:.
Außerdem sollte er natürlich auch ein DIFFERENZIERTES Bild geben. Wenn er ein auf harten Aggro markiert - Mahlzeit:rolleyes: Dem I-Ging-Vertreter von der VHS würde man die Fachkompetenz allerdings wohl auch kaum abkaufen.....

Denn merke: RICHTER SIND MENSCHEN; d. h. sie haben wie alle anderen Vorurteile, Meinungen, Lebens- o. Berufserfahrungen etc. etc.
Mal nen Beispiel, wie ich das mit MENSCHEN meine: Bei meiner allerersten Verhandlung als Schöffe habe ich in der Sitzungspause vom Vorsitzenden, der mich vor der Verhandlung vereidigt hat,folgenden Satz gehört (Zitat !!): "Wissen Sie was - ich möchte mal einen normalen Menschen verurteilen; und nicht immer nur die selben Idioten."
DAS habe ich mit Lebenserfahrung und "wes Geistes Kind" gemeint..........


Ich kann mir vorstellen, es wäre evt. auch sinnvoll zu sagen: "Herr Richter - ich hatte einfach Angst !" (gut - wenn ich den anderen krankenhausreif gemöbelt habe ist das mal nen ganz blöder Spruch:rolleyes:).


Sowas wie eine pauschal gültige Strategie für dieses Problem wird es m. M. nach nicht geben. Kommt immer darauf an
- wie war die Situation
- welche und vorallem WESSEN Zeugen treten auf
- wer hat welche Verletzungen von wem (und wie viele)
- waren Waffen im Spiel, und wenn ja, wer hat damit angefangen
- welche KK/KS habe ich denn gelernt (Aikido hat da sicher nen ganz anderen Ruf als Muay Thai
Die Liste ließe sich jetzt noch ellenlang fortführen.....

Aaaaaber - allen meinen Ausführungen zum Trotz ist eine Sache mal ganz klar: Ich werde lieber von 5 Leute veruteilt als von 6 zu Grabe getragen ! Lieber 5 Jahre Bau als 1 Minute tot :bang:

Nen guter Bekannter von mir (macht ne Tür) hat genau diesen Satz mal in einem Verfahren, das er am Hals hatte, gebracht. Er meinte der Satz hätte richtig "eingeschlagen":D:respekt:

So - hoffe nen bischen was produktives beigetragen zu haben.

Greets Matthias

LongIP
08-04-2010, 22:48
Seltenst!!! Umso schöner mal wieder einen zu treffen!! Hallo! :)
Sind wir "Kollegen" ??



Hat er vermutlich gar nicht. Selbst wenn Deine Kenntnisse so bescheiden sind wie Du, bist Du im Gegensatz zu wohl 90 % der Jurisprudenz definitiv ein KK-Experte.
15 Jahre Training - 3 mal die Woche..... Ich weiß - selber Schuld :D



Gibt -wie überall- auch da Nieten.
Kollege - da haste mal nen wahren Satz gelassen ausgesprochen !




Insbesonder, dass Du weißt, dass man sich nur bemühen kann.
Das ist der Punkt, den die meisten Leuten leider nicht verstehen WOLLEN. Schön das das endlich mal einer das nachvollziehen kann ! :halbyeaha




Aber bitte nichts, wo man nach 2 Stunden überzeugt ist, alles abwehren zu können.
Stimmt - das wäre der totale Rohrkrepierer:D



Greets Matthias

Raging Bull
08-04-2010, 23:09
Aber Leute - was sollen die Richter denn sonst machen ??? Sie müssen doch in irgendeiner Weise zu einer wie auch immer gearteten Entscheidung kommen (keine Verurteilung ist auch eine Entscheidung !), die dann vorzugsweise auch noch richtig und "gerecht" sein soll.
Die bemühen sich, mangels tatsächlicher Kenntnisse, mit ihrem theoretischen Wissen und ihrer Berufserfahrung in eine Situation reinzudenken, die ggf. Monate oder Jahre her ist.

100% Zustimmung, problematisch ist da mancher Richter, dem dieses nicht mehr bewusst ist. Gibt ja auch genug Kampfsporttheoretiker, die irgendwann tatsächlich glauben, sie hätten den Stein der Weisen gefunden und dem "Praktiker" erzählen, was er alles falsch macht.



Zeugenaussagen - najaaaaaaaa ........! Da hab ich schon Sachen erlebt :narf:


Oh...für gute Anekdoten bin ich da immer offen :D




Ich bin beruflich selber Ermittlungsbeamter (nein kein Polizist :D)


Da hätte ansonsten auch der Verfassungsschutz jetzt ganz genau mitgelesen.....:D




Kein Richter/Schöffe will sich den Vorwurf machen lassen müssen, einen Unschuldigen in den Knast geschickt zu haben.


Naja...sagen wir mal so, die Anwesenheit von Schöffen ist (so dieser auch mit dem Richter redet und in der Lage ist einen eigenen Standpunkt zu entwickeln) immer ein gutes Regulativ. Bedauerlicherweise sind ja nicht bei jedem Gericht Schöffen vorgesehen. Und genau bei diesen Gerichten (Einzelrichter) werden die "kleinen" Strafen verhängt. Da ist dann auch schon mal die Mittagspause wichtiger, als die Wahrheit. Da "glaubt" man auch schon mal gerne viel. Man ist ja Herrgott.

Ein Grund warum ich ein Verfechter des Geschworenengerichts bin.



Wenn ich mal einen einzigen "philosophischen" Satz bringen darf: Es ist sehr leicht nach harten Urteilen zu schreien (a la BILDzeitung) - aber sie selber zu fällen bzw. vor dem eigenen Gewissen zu verantworten; das ist ne ganz andere Hausnummer ! **Philosophenmodus wieder aus...;)**


Glaub ich Dir gerne. Ich beneide da niemanden.



Wenn ich in diese Situation käme, dass man meine KK/KS-Kenntnisse gegen mich verwenden wollte, dann würde ich vielleicht versuchen einen hochgraduierten KK-Meister meines Vertrauens (vorzugsweise vielleicht nen Polizisten, SEK-Beamten o. ä.) als "Sachverständigen" zu bringen, der die Richter auf die Realitäten von KK/KS in SV-Situationen hinweist.

Über diesen Antrag entscheidet das Gericht. Und die sind vor Schöffengerichten (mit "aktiven" Schöffen) nunmal deutlich leichter durchzubringen, als beim Einzelrichter.



Sollte natürlich jemand sein, der auch ein gewisse "Reputation" hat (deshalb z. B. Polizei/SEK) und nicht irgendein vorbestrafter Ex-Knacki der auf der Reeperbahn die Tür von nem Bordell macht:dumm:.


Versteht sich von selbst. Wobei der "vorbestrafte Ex-Knacki" (übrigens ein Pleonasmus :D ) vermutlich viel Ahnung von der Materie hat. Der muss nicht unbedingt lügen, aber dein Beispiel zeigt schön, wie wichtig die Psychologie vor Gericht ist. (Ich bin ohnehin der Meinung, ein guter Rechtsanwalt sollte mehr Psychologe als Jurist sein)





Denn merke: RICHTER SIND MENSCHEN;

:ups::ups::ups:



"Wissen Sie was - ich möchte mal einen normalen Menschen verurteilen; und nicht immer nur die selben Idioten."
DAS habe ich mit Lebenserfahrung und "wes Geistes Kind" gemeint..........


Deswegen erproben sich heutzutage viele Anwälte als Schauspiellehrer. Nicht um eine Lüge besser zu präsentieren, sondern damit der "Idiot" n halbwegs vernünftiges Bild abgibt. Man darf da aber auch nie vergessen, dass derjenige sich in einer Ausnahmesituation (nicht alle :D ) befindet und oftmals nicht so "tickt" wie er das sonst tut. (Gute Anwälte tragen daher festes Schuhwerk, um dem Burschen als mal anzukicken, wenn er in die falsche Richtung rennt)




"Herr Richter - ich hatte einfach Angst !" (gut - wenn ich den anderen krankenhausreif gemöbelt habe ist das mal nen ganz blöder Spruch:rolleyes:).


Ist n bissl zu kurz gedacht an dieser Stelle. Wir stellen uns einen Angriff vor. Unser "Idiot" reagiert mit ein paar Schlägen. Einer trifft sagen wir das Auge, einer die Nase, einer den Bauch.

Nun wird das Auge blau, die Nase blutet, das Gesicht geschwollen. Unser Angreifer lässt erstmal Fotos machen, am Besten vor Ort, ist ja heute mit Handy kein Problem mehr. Das Ganze sieht natürlich schlimm aus, aber eine Woche später ist schon alles wieder gut. Wenn unser Angreifer nun findig ist, klagt er über Bauchschmerzen. Nach dem Schlag in den Bauch spricht somit alles für ein Bauchtrauma. Was passiert?

Ein Bauchtrauma lässt sich nicht diagnostizieren, genausowenig wie Schmerzen. Solange unser Angreifer also klagt, wird er untersucht werden. Aber selbst wenn man sonst keinerlei Hinweise findet, wird man ihn unter Kostkarenz im Krankenhaus behalten. Welcher Arzt würde ihn rauswerfen? Denn käme es infolge einer nicht erkannten inneren Verletzung zu inneren Blutungen und man hat den Kerl vorher aus dem Krankenhaus geworfen, gehts dem Arzt an den Kragen. Also bleibt er da.

Vor Gericht (und in den Akten) sieht man dann das Foto von dem übel zugerichteten Kerl und liest, dass der noch zwei Wochen im Krankenhaus war.

Das alles widerspricht aber keineswegs, dass unser "Idiot" Angst hatte. (Viele von denen sind auch in der Tat so genannte "Angstschläger") Bei vorgenanntem Fall wird es sehr schwer, dass Gericht von einer Notwehr zu überzeugen.

Gruß Bull

Raging Bull
08-04-2010, 23:26
Sind wir "Kollegen" ??

Nicht ganz. Aber ich war mal in der Branche




15 Jahre Training - 3 mal die Woche..... Ich weiß - selber Schuld :D


Wieso? Du bist zu bescheiden. Wenn ich mir anschaue, wie ernst Du Deinen Schöffendienst nimmst, gehe ich davon aus, dass Du Dich mit KS ebenso auseinandergesetzt hast. Da kann man ruhig "Experte" sagen.



Kollege - da haste mal nen wahren Satz gelassen ausgesprochen !


Gell :D Ich hack ja immer n bissl auf den Richtern rum; dabei darf man aber nie vergessen, dass unser Justizsystem nur funtkioniert, weil wir zum überwiegenden Teil sehr gute Richter haben. Und auch einige richtig gute Schöffen.




Das ist der Punkt, den die meisten Leuten leider nicht verstehen WOLLEN. Schön das das endlich mal einer das nachvollziehen kann ! :halbyeaha


Das ist wie mit der Gerechtigkeit, amn kann es nur versuchen. Gibt da n guten Spruch aus der Zivilgerichtsbarkeit - Ein gerechtes Urteil ist eines, mit dem beide Seiten gleichermaßen unzufrieden sind.




Stimmt - das wäre der totale Rohrkrepierer:D



Was wir da schon staatlicherseits alles erlebt haben....das Dumme ist, das wenn so ein Erlass käme, der wieder von jemanden verfasst worden wäre, der von KK/KS keine Ahnung hat. Da guckt man sich dann Videos an und "meint" das wär doch was Tolles....:mad:


Gruß Bull

Tiju
09-04-2010, 10:31
...
Ich bin beruflich selber Ermittlungsbeamter (nein kein Polizist :D) - als solcher habe ich selbst Verfahren erlebt oder geleitet, wo wir nie in der Lage waren den Sachverhalt in allen Konsequenzen aufzudecken.

Da werde ich jetzt aber doch etwas von Neugier geplagt. :) Du bist scheinbar kein Staatsanwalt (oder doch?), da fällt mir sonst nur noch Steuerfahnder oder Zollfahnder ein. Ein Freund von mir ist übrigens bei der Steuerfahndung, die führen ihre Strafverfahren ja auch selbst durch.


... Denn merke: RICHTER SIND MENSCHEN; d. h. sie haben wie alle anderen Vorurteile, Meinungen, Lebens- o. Berufserfahrungen etc. etc. ...


Ich kenne einige Richter recht gut, und zwar so gut, daß man Hintergrundinformationen über Denkweisen erhält, die sonst niemand offiziell erhält. ;) Ich kann Deine Ausführungen nur bestätigen. Glücklicherweise ist die Luschenquote unter Richtern geringer als im Durchschnitt und die meisten sind bemüht und kompetent. Im Großen und Ganzen kann man mit der Justiz wirklich zufrieden sein.

Raging Bull
10-04-2010, 12:02
Im Großen und Ganzen kann man mit der Justiz wirklich zufrieden sein.

Da muss ich widersprechen.

Ja, der überwiegende Teil ist sehr kompetent. Das ist "Glück" und damit darf man nicht zufrieden sein.

Faktisch gäbe es einiges am deutschen Justizsystem zu verbessern. Warum z.B ist das Rechtsmittel Berufung nur gegen Urteil des Amtsgerichtes zulässig? Warum kann ich wegen jedem Rechtsfehler Rechtsmittel einlegen, aber bei der Tatsachenfeststellung ist jede noch so krude Sache nicht rechtsmittelfähig?

Heißt in der Praxis: Ist der Aushang falsch, kann ich gleich das ganze Urteil anfechten, ist die Tatsachenfeststellung hingegen völlig daneben, kann ich am LG nichts dagegen tun.

Aus diesem Grund werden Zeugenaussagen vorm LG nicht protokolliert und nur vom Richter widergegeben. So wird manche Aussage ins Gegenteil verkehrt. Die Protokolle vom AG hingegen erinnern an das 18.Jahrhundert. Warum wird da keine moderne Technik zugelassen? Es wird protokolliert, was der Protokollbeamte aufnimmt. Ist der nach langer Verhandlung müde, fehlt auch mal was im Protokoll. Und der genaue Wortlaut wird sowieso nie getroffen. Aber genau da kommts doch in der Berufung oft drauf an. Das heißt der Berufende ist auf eine günstige freie Formulierung des Protokollbeamten angewiesen und nicht auf das tatsächlich Gesprochene.
Man kann natürlich Protokollberichtigung beantragen. Dann setzen sich die Teilnehmer der Verhandlung nach 4 Wochen nochmal zusammen und versuchen aus der Erinnerung das Protokoll zu berichtigen. Warum kein Aufnahmegerät?

Damit kann man doch nicht zufrieden sein.

LongIP
13-04-2010, 23:03
Oh...für gute Anekdoten bin ich da immer offen :D
Och ich kann mich da an eine erinnern, dass eine Frau gegen ihren eigenen Mann ausgesagt hat. Tag später kam sie mit nem RICHTIG dicker blauen Auge wieder und hat die ganze Aussage wiederrufen. Suuuuper -nen Tag vorher wollte sie sich noch scheiden lassen.:rolleyes:



Da hätte ansonsten auch der Verfassungsschutz jetzt ganz genau mitgelesen.....:D
Wieso datt denn ??? Ist jetzt wirklich als ernstgemeinte Frage ....?? Hab ich noch nie von gehört. Das bestimmte Personen/Personengruppen das Schöffenamt nicht annehmen dürfen ist mir dabei schon klar....



Naja...sagen wir mal so, die Anwesenheit von Schöffen ist (so dieser auch mit dem Richter redet und in der Lage ist einen eigenen Standpunkt zu entwickeln) immer ein gutes Regulativ. Bedauerlicherweise sind ja nicht bei jedem Gericht Schöffen vorgesehen. Und genau bei diesen Gerichten (Einzelrichter) werden die "kleinen" Strafen verhängt. Da ist dann auch schon mal die Mittagspause wichtiger, als die Wahrheit. Da "glaubt" man auch schon mal gerne viel. Man ist ja Herrgott.

Da ist leider durchaus ab und zu was dran. Das die Mittagspause nen "entscheidender" Punkt für die Meinungsbildung eines Richters sein kann, habe ich persönlich erlebt (ansonsten übrigens m. E. er wirklich guter Richter !).



Ein Grund warum ich ein Verfechter des Geschworenengerichts bin.
Also da bin ich zum ersten Mal absolut anderer Meinung. Halte ich für total falsch - weil Geschworene m. E. zu stark psychologisch beeinflußt werden könnten. In Amiland wird sowas an den Unis unterrichtet. Wie Du aus meinen bisherigen Beiträgen ohne Zweifel rausgelesen hast, "spiele" ich ja auch gerade auf den psychologischen Aspekt an.
Ich habe vor einigen Jahren selber mal ne Anzeige an der Backe gehabt. Meine "Strategie" war als das aufzutreten was ich außerhalb des Dojos bin - nämlich ein auf Seriösität bedachter Beamter. Resultat war übrigens wie gewünscht ;).




"vorbestrafte Ex-Knacki" (übrigens ein Pleonasmus :D )
Stimmt - Deutsch-LK hat offensichtlich nicht wirklich geholfen (Prinzip vom schwarzen Neger):D



vermutlich viel Ahnung von der Materie hat. Der muss nicht unbedingt lügen,
In der Tat. Ich sagt mal so - WENN das ein "Bekehrter" ist (nen Bekannter von mir ist selber mehrfach vorbestraft, arbeitet aber jetzt mit schwererziehbaren Jugendlichen), dann KANN das durchaus auch glaubhaft sein.....


aber dein Beispiel zeigt schön, wie wichtig die Psychologie vor Gericht ist.
Genau darauf wollte ich auch hinaus. Was die Beweisführung angeht, haste doch ganz oft miese Karten. Die Gegenseite legt irgendwelche Atteste vor (ob Gefälligkeitsbescheinigung oder nicht kann eh keiner kontrollieren - hab übrigens selber schon mal eine bekommen:rolleyes:) - und damit haste bekanntlich die A****karte am Hals



(Ich bin ohnehin der Meinung, ein guter Rechtsanwalt sollte mehr Psychologe als Jurist sein)
Da sind wir schon wieder einer Meinung ;)




Deswegen erproben sich heutzutage viele Anwälte als Schauspiellehrer. Nicht um eine Lüge besser zu präsentieren, sondern damit der "Idiot" n halbwegs vernünftiges Bild abgibt.
Jup - haben wir von Amtswegen Unterricht drüber gehabt.



Man darf da aber auch nie vergessen, dass derjenige sich in einer Ausnahmesituation (nicht alle :D ) befindet und oftmals nicht so "tickt" wie er das sonst tut.

Kann ich nur bestätigen - hab ich persönlich bei Durchsuchungen erlebt. Um in meiner eigenen Sache "normal" zu ticken, hab ich mich vorher beraten lassen (mein Boss ist Jurist, und nen guter Bekannter ist Anwalt) und meine Aussage mehrfach einstudiert (zu Hause vorm Spiegel)- mit Varianten



Ist n bissl zu kurz gedacht an dieser Stelle. Wir stellen uns einen Angriff vor. Unser "Idiot" reagiert mit ein paar Schlägen. Einer trifft sagen wir das Auge, einer die Nase, einer den Bauch.
Nun wird das Auge blau, die Nase blutet, das Gesicht geschwollen. Unser Angreifer lässt erstmal Fotos machen, am Besten vor Ort, ist ja heute mit Handy kein Problem mehr. Das Ganze sieht natürlich schlimm aus, aber eine Woche später ist schon alles wieder gut. Wenn unser Angreifer nun findig ist, klagt er über Bauchschmerzen. Nach dem Schlag in den Bauch spricht somit alles für ein Bauchtrauma. Was passiert?

Ein Bauchtrauma lässt sich nicht diagnostizieren, genausowenig wie Schmerzen. Solange unser Angreifer also klagt, wird er untersucht werden. Aber selbst wenn man sonst keinerlei Hinweise findet, wird man ihn unter Kostkarenz im Krankenhaus behalten. Welcher Arzt würde ihn rauswerfen? Denn käme es infolge einer nicht erkannten inneren Verletzung zu inneren Blutungen und man hat den Kerl vorher aus dem Krankenhaus geworfen, gehts dem Arzt an den Kragen. Also bleibt er da.

Vor Gericht (und in den Akten) sieht man dann das Foto von dem übel zugerichteten Kerl und liest, dass der noch zwei Wochen im Krankenhaus war.

Das alles widerspricht aber keineswegs, dass unser "Idiot" Angst hatte. (Viele von denen sind auch in der Tat so genannte "Angstschläger") Bei vorgenanntem Fall wird es sehr schwer, dass Gericht von einer Notwehr zu überzeugen.

Zugegeben - bei so einem Sachverhalt haste definitiv nen riesiges Problem !! Was ich in meinem Ursprungsbeitrag nicht geschrieben hatte (sorry PC hat gesponnen - wollte noch korrigieren, hat aber nicht gefunzt) - "Herr Richter - ich hatte Angst; und da sind mir die Nerven durchgegangen !" KANN klappen - müssen muß es natürlich nicht ....

Greets Matthias

LongIP
13-04-2010, 23:19
da fällt mir sonst nur noch Steuerfahnder oder Zollfahnder ein. Ein Freund von mir ist übrigens bei der Steuerfahndung, die führen ihre Strafverfahren ja auch selbst durch.

Volltreffer :devil: Ich bin Steuerfahnder von Beruf. Aber Strafsachenbearbeitung mache ich nicht. Das ist bei uns ne eigene Abteilung. Ich bin nur Ermittler.

Bevor ich Fahnder geworden bin, war ich übrigens sieben Jahre stellvertretender Leiter der Vollstreckungsabteilung. Da wurde es auch nie langweilig :D Ganz im Gegenteil - "Storys" ohne Ende erlebt !

Greets Matthias

Tiju
14-04-2010, 07:36
Da muss ich widersprechen.

Ja, der überwiegende Teil ist sehr kompetent. Das ist "Glück" und damit darf man nicht zufrieden sein.

Faktisch gäbe es einiges am deutschen Justizsystem zu verbessern. Warum z.B ist das Rechtsmittel Berufung nur gegen Urteil des Amtsgerichtes zulässig? Warum kann ich wegen jedem Rechtsfehler Rechtsmittel einlegen, aber bei der Tatsachenfeststellung ist jede noch so krude Sache nicht rechtsmittelfähig?

Heißt in der Praxis: Ist der Aushang falsch, kann ich gleich das ganze Urteil anfechten, ist die Tatsachenfeststellung hingegen völlig daneben, kann ich am LG nichts dagegen tun.

Aus diesem Grund werden Zeugenaussagen vorm LG nicht protokolliert und nur vom Richter widergegeben. So wird manche Aussage ins Gegenteil verkehrt. Die Protokolle vom AG hingegen erinnern an das 18.Jahrhundert. Warum wird da keine moderne Technik zugelassen? Es wird protokolliert, was der Protokollbeamte aufnimmt. Ist der nach langer Verhandlung müde, fehlt auch mal was im Protokoll. Und der genaue Wortlaut wird sowieso nie getroffen. Aber genau da kommts doch in der Berufung oft drauf an. Das heißt der Berufende ist auf eine günstige freie Formulierung des Protokollbeamten angewiesen und nicht auf das tatsächlich Gesprochene.
Man kann natürlich Protokollberichtigung beantragen. Dann setzen sich die Teilnehmer der Verhandlung nach 4 Wochen nochmal zusammen und versuchen aus der Erinnerung das Protokoll zu berichtigen. Warum kein Aufnahmegerät?

Damit kann man doch nicht zufrieden sein.

Hehehe, das fällt unter den Teil, der vom Großen und Ganzen nicht erfaßt ist. Man kann natürlich noch mehr kritikwürdige Punkte finden. Ich sehe das entspannter, seitdem ich mich fast ausschließlich im Bereich des öffentlichen Rechts bewege. Probleme relativieren sich stark, wenn man sie selbst nicht hat. :D;)

@ LongIP: gratuliere zum Beruf. Im Unterschied zu vielen halte ich Steuerhinterziehung für eine ziemlich widerliche Sache und bin froh über jeden, der dafür in den H... getreten wird. :)

LongIP
14-04-2010, 22:13
@ LongIP: gratuliere zum Beruf. Im Unterschied zu vielen halte ich Steuerhinterziehung für eine ziemlich widerliche Sache und bin froh über jeden, der dafür in den H... getreten wird. :)

Na jetzt oute ich mich mal - Wirtschaftskriminalität ganz allgemein wird m. E. VIIIIIIIIEL zu lasch bestraft.
Wahrscheinlich bin ich da voreingenommen.

Ich habe einen Fall bearbeitet der 2,8 Miollionen DM hinterzogen. Resultat: 1 3/4 echter Bau (dabei aber "Heimschläfer") und nochmal 9 Monate Bewährung. Geldstrafe entfiel weil Kohle in Afrika.

2 Wochen nach Urteilsverkündung treffe ich den bei Aldi an der Kasse :mad: Na toll.
Möchte mal VORSICHTIG die Frage der Gerechtigkeit aufwerfen, wenn gleichzeitig wegen deutlich niedrigerer Beträge die sie veruntreut haben jahrelang einfahren............. "Ist doch blos der Staat"

Ich pflege den Leuten immer zu sagen: "Haben ´se den Idioten den sie da betrügen eigentlich schon mal gesehen ? Nee ? Dann gucken se mal in den Spiegel !"

Ich habe einmal einem Jugendlichen im Rahmen der Nothilfe die Nase gebrochen. Diese bestenfalls 3 Sekunden Reflexhandlung wurden "durchgekaut" bis zum Erbarmen ..... (Bin übrigens freigesprochen worden)

Wenn einer hinterzieht, dann macht der das über lange Jahre. JEDEN TAG.
Und das auch ganz bestimmt nicht aus Reflex - DER WILL DAS SO HABEN ! Das nennt man Vorsatz:mad:

Sorry - ich reg mich grad auf :rolleyes: Ist wohl Betriebsblindheit *gg*.

Greetings Matthias

Raging Bull
15-04-2010, 14:54
Och ich kann mich da an eine erinnern, dass eine Frau gegen ihren eigenen Mann ausgesagt hat. Tag später kam sie mit nem RICHTIG dicker blauen Auge wieder und hat die ganze Aussage wiederrufen. Suuuuper -nen Tag vorher wollte sie sich noch scheiden lassen.:rolleyes:

Oh Mann...ich hatte mal einen, der hatte seine Aussage wirklich gut einstudiert. Überraschungszeuge ganz am Schluss...:rolleyes:

Bloß den Ort des Geschehens verwechselte der aufeinmal...plötzlich dreht der sich zum Nebenkläger rum und fragt den, wo es war...:rolleyes:




Wieso datt denn ??? Ist jetzt wirklich als ernstgemeinte Frage ....?? Hab ich noch nie von gehört. Das bestimmte Personen/Personengruppen das Schöffenamt nicht annehmen dürfen ist mir dabei schon klar....

Weil Du als Teil der Exekutive nicht gleichzeitig Teil der Judikative sein darfst. (Gewaltenteilung) Wobei ich mich gerade frage, ob Du als Finanzbeamter nicht auch Teil der Exekutive bist...







Also da bin ich zum ersten Mal absolut anderer Meinung. Halte ich für total falsch - weil Geschworene m. E. zu stark psychologisch beeinflußt werden könnten. In Amiland wird sowas an den Unis unterrichtet. Wie Du aus meinen bisherigen Beiträgen ohne Zweifel rausgelesen hast, "spiele" ich ja auch gerade auf den psychologischen Aspekt an.
Ich habe vor einigen Jahren selber mal ne Anzeige an der Backe gehabt. Meine "Strategie" war als das aufzutreten was ich außerhalb des Dojos bin - nämlich ein auf Seriösität bedachter Beamter. Resultat war übrigens wie gewünscht ;).

Naja, im zweiten Absatz zeigst Du ja deutlich, dass das in Deutschland auch läuft. Die "Professionalität" der Amis bezüglich der Manipulation halte ich nicht unbedingt für einen Grund gegen das Geschworenensystem. (Man muss auch nicht 1:1 übernehmen, die Amis sind ja nicht die einzigen. Deutschland hatte ja auch mal kurzzeitig ein Geschworenensystem)

Allein warum ein guter Jurist auch gleichzeitig eine deutlich bessere Menschenkenntnis, als Otto Normalgeschworener aufweisen soll, leuchtet mir nicht ganz ein. Und es ist nunmal deutlich schwerer 12 Leute zu manipulieren, als 1 oder 3 (die oft dem "Leitwolf" folgen...)

Außerdem kommen da noch die ganzen Bekanntheitslinien (gerade in kleinen Bundesländern) hinzu. Ich kenne Anwälte die geben bewusst Mandanten an Kollegen ab, wenn klar ist, dass Richter XY den Fall übernimmt, schlicht und einfach, weil sie wissen, dass Richter XY IHNEN nicht wohl gesonnen ist und die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (oder das Strafmaß) damit steigt.

Auch ist das in kleineren Bundesländer "doof", wenn man Rechtsmittel einlegt und der Vorsitzende der Rechtsmittelinstanz und der erstinstanzlich urteilende Richter sind Arbeitskollegen aus dem selben Haus (vielleicht spielen die noch Tennis zusammen).




Stimmt - Deutsch-LK hat offensichtlich nicht wirklich geholfen (Prinzip vom schwarzen Neger):D

War ein ziemlich häufiger....wollte auch nur n bissl klugsch**** :D



Auf den Rest antworte ich ein ander mal, lieber Matthias....

Gruß
Bull

LongIP
17-04-2010, 01:49
Oh Mann...ich hatte mal einen, der hatte seine Aussage wirklich gut einstudiert. Überraschungszeuge ganz am Schluss...:rolleyes:

Also ich mußte bei einer ganz normalen Zeugenvernehmung (nicht gerichtsanhängig) mal richtig herzhaft lachen. Das war ein Türke - auf die Frage wieviel Kinder er denn hat, hat er geantwortet - 2. Was mich ehrlich gesagt schon nen bischen gewundert hat.... Nen paar Tage später kam er an und meinte er hätte 5 Kinder. Auf meine Nachfrage hin, stellte sich raus, er hatte mit 2 Kindern nur die Söhne gemeint:D

Nen anderer Zeuge war mal so dämlich in einer Vernehmung einen Beleg vorzulegen, den er selber gefälscht hatte. Das Üble daran war, er hatte dabei den Briefkopf meiner Behörde imitiert, MEINE Unterschrift und mein Dienstsiegel gefälscht. Aber dann war es so "schlau" Rechtschreibfehler einzubauen und meinen Namen falsch zu schreiben. :p
Schon der Gipfel der Blödheit - finde ich ............



Bloß den Ort des Geschehens verwechselte der aufeinmal...plötzlich dreht der sich zum Nebenkläger rum und fragt den, wo es war...:rolleyes:
Nicht schlecht :D Ich hatte mal nen netten Fall von schriftlicher Lüge/Belegfälschung. Der wußte in einem Vertrag (mit seiner eigenen Frau - logisch :cool:) der 1988 abgeschlossen wurde schon welche 5-stellige Postleitzahl mal gelten würde... Ist klar ;).........



Weil Du als Teil der Exekutive nicht gleichzeitig Teil der Judikative sein darfst. (Gewaltenteilung) Wobei ich mich gerade frage, ob Du als Finanzbeamter nicht auch Teil der Exekutive bist...
Vom Grundsatz der Gewaltenteilung her hast Du da sicherlich auch recht, aber das machen relativ viele Kollegen. Allein an meinem Amt immerhin 4. Ergo wird das wohl in Ordnung sein..........




Naja, im zweiten Absatz zeigst Du ja deutlich, dass das in Deutschland auch läuft.
Das wohl - aber ich bin dann doch der Überzeugung, dass ein/mehrere Profirichter bzw. für lange Jahre bestallte Schöffen nicht so stark beeinflußt werden können wie Geschworene. Außerdem kommen die auch nicht gleich mit "dem Strick"

Das das System perfekt wäre behaupte ich allerdings auch nicht:o !




Allein warum ein guter Jurist auch gleichzeitig eine deutlich bessere Menschenkenntnis, als Otto Normalgeschworener aufweisen soll, leuchtet mir nicht ganz ein.
Müssen muß er sicherlich nicht - aber ich habe eben auch die Erkenntnis gemacht (hatte früher ständig Juristen als Abteilungsleiter - aber die wechselten recht schnell), das viele Juristen die frisch vom Studium kommen, noch so dieses "Gut-Menschen-Syndrom" oder die "Weltverbesserereinstellung" haben. Wenn die lange genug im Amt waren, um erstmal zu peilen, wie sie von den Schuldner/Hinterziehern oder oder oder hinters Licht geführt worden sind - dann haben die sich in ihrer Einstellung aber dermaßen was schnell geändert ......... War immer wieder interessant zu beobachten:D
Menschenkenntnis ist nichts was schon immer da ist - sie entwickelt sich (gut bei manchen Leuten auch nicht..........)
Ich habe übrigens auch beobachtet, das Richter die länger dabei sind; zu härteren Urteilen tendieren, als die neueren.



Und es ist nunmal deutlich schwerer 12 Leute zu manipulieren, als 1 oder 3
Theretisch haste da Recht - praktisch kann das durchaus falsch sein. Kommt auf die Persönlichkeiten an !


(die oft dem "Leitwolf" folgen...)
da ist in der Praxis allerdings leider was dran..........



Außerdem kommen da noch die ganzen Bekanntheitslinien (gerade in kleinen Bundesländern) hinzu. Ich kenne Anwälte die geben bewusst Mandanten an Kollegen ab, wenn klar ist, dass Richter XY den Fall übernimmt, schlicht und einfach, weil sie wissen, dass Richter XY IHNEN nicht wohl gesonnen ist und die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (oder das Strafmaß) damit steigt.

Auch ist das in kleineren Bundesländer "doof", wenn man Rechtsmittel einlegt und der Vorsitzende der Rechtsmittelinstanz und der erstinstanzlich urteilende Richter sind Arbeitskollegen aus dem selben Haus (vielleicht spielen die noch Tennis zusammen).
keine Frage - wenn die selben Leute lange an Ort und Stelle sind, sprechen sich deren Stärken und Schwächen ganz schnell rum. Weiß ich von mir selber auch. Als ich noch Vollstreckungsbearbeitung gemacht habe, hat mir nen Kumpel der bei der Bank tätig ist, mal erzählt - die Banken würden sich bei den Kunden erkundigen, ob sie Steuerschulden haben. Und wenn ja - wer ist der Sachbearbeiter. Ich wurde da wohl immer als "harter Hund" gehandelt.
Mir hat mal ein Schuldner wörtlich berichtet, sein Bankberater hätte gesagt: "Wenn sie zu dem beim Finanzamt gehen, versuchen ´se ja nicht den Mann zu vera*****! Der weiß wovon er redet"
Okay - hab mich zugegebenermaßen geschmeichelt gefüht....:D

Ich bin derzeit Fachermittler für Landwirtschaft und Forsten. DIE Szene ist auch mächtig überschaubar ! Die Anwälte und Steuerberater machen Selbstanzeigen (zum Teil) definitiv auch davon abhängig, wer das Verfahren leitet. Kein Thema - ist hinlänglich bekannt im Amt !

Meine ehemalige Chefin hat dieses Wissen übrigens ganz gezielt eingesetzt. So in der Art: "Wenn ihr Mandant weiterhin die Kooperation verweigert; bekommt er einen anderen Sachbearbeiter. Sie wissen wen ich meine..........!"
Ob´s funktioniert hat, weiß ich allerdings nicht.



War ein ziemlich häufiger....wollte auch nur n bissl klugsch**** :D
kein Problem - hast ja Recht........:respekt:


Mal ne neugierige Frage meinerseits - was machst Du beruflich ? Justizwesen ?

Greets Matthias

Raging Bull
17-04-2010, 09:48
Also ich mußte bei einer ganz normalen Zeugenvernehmung (nicht gerichtsanhängig) mal richtig herzhaft lachen. Das war ein Türke - auf die Frage wieviel Kinder er denn hat, hat er geantwortet - 2. Was mich ehrlich gesagt schon nen bischen gewundert hat.... Nen paar Tage später kam er an und meinte er hätte 5 Kinder. Auf meine Nachfrage hin, stellte sich raus, er hatte mit 2 Kindern nur die Söhne gemeint:D

Oh Mann....ich habs mal erlebt, dass ein (offenbar ziemlich radikaler) Iraner dem Gericht die Zeugenaussage seiner Frau verweigern wollte. Er meinte seine Frau dürfe dem Richter nicht in die Augen schauen und er würde sie schon mal gar nicht alleine mit anderen Männern in einem Raum lassen.

Dem Verteidiger hätte eine schriftliche Aussage genügt, aber dem Richter ist der Kragen geplatzt. Er hat dem Zeugen dann nahegelegt mal darüber nachzudenken, ob er mit so einer Einstellung im richtigen Land lebt. Man muss sicher vorsichtig mit solchen Äußerungen sein. Umso besser fand ich es, dass er sich getraut hat. Er sagte auch hinterher noch, dass ihm da das Denken anderer egal wäre, da Mann und Frau gleichgestellt wäre und er es nicht ertragen könne, dass gewisse Teile der Gesellschaft glauben sie könnten das GG umgehen. Fand ich ziemlich beeindruckend.



Nen anderer Zeuge war mal so dämlich in einer Vernehmung einen Beleg vorzulegen, den er selber gefälscht hatte. Das Üble daran war, er hatte dabei den Briefkopf meiner Behörde imitiert, MEINE Unterschrift und mein Dienstsiegel gefälscht. Aber dann war es so "schlau" Rechtschreibfehler einzubauen und meinen Namen falsch zu schreiben. :p
Schon der Gipfel der Blödheit - finde ich ............

Nee oder? :ups:
DAS hab ich vor Gericht noch net erlebt. (In der Schule ist mal einer auf dem rechten Bein reingehumpelt, gesagt er sei gestürzt und müsste zum Arzt und daraufhin auf dem linken herausgehumpelt....:D )



Ich hatte mal nen netten Fall von schriftlicher Lüge/Belegfälschung. Der wußte in einem Vertrag (mit seiner eigenen Frau - logisch :cool:) der 1988 abgeschlossen wurde schon welche 5-stellige Postleitzahl mal gelten würde... Ist klar ;).........

Das kenn ich aus demselben Fall wie dem Ü-Zeugen! Die legten Rechnungen vor wegen Schadenersatz. Blöd daran war, dass ein Geschäft zur Rechnungslegung gar nicht mehr existiert hatte, was aber nur aufgefallen ist, weil zufälligerweise die Schwägerin des StA dort gearbeitet hatte und dem das komisch vorkam...die hatten das Datum einer älteren Rechnung gefälscht um so einen Abzug "alt für neu" zu umgehen. Insgesamt glaube ich bis heute, dass die ganzen Tricks da auf dem Mist des Rechtsanwaltes von dem Kläger/ Nebenkläger gewachsen ist.




Vom Grundsatz der Gewaltenteilung her hast Du da sicherlich auch recht, aber das machen relativ viele Kollegen. Allein an meinem Amt immerhin 4. Ergo wird das wohl in Ordnung sein..........

Würd mich trotzdem mal interessieren. Ist auch beides im selben Bundesland?





Das wohl - aber ich bin dann doch der Überzeugung, dass ein/mehrere Profirichter bzw. für lange Jahre bestallte Schöffen nicht so stark beeinflußt werden können wie Geschworene. Außerdem kommen die auch nicht gleich mit "dem Strick"

Den einen oder andern wird da aber auch nur das GG von abhalten.




Das das System perfekt wäre behaupte ich allerdings auch nicht:o !


Wirds logischerweise auch nie werden. Mich ärgert allerdings, dass aus Interessenklüngeleien das System eher verschlechtert, als verbessert wird. Ich bin da vielleicht auch ein wenig idealistisch.




Menschenkenntnis ist nichts was schon immer da ist - sie entwickelt sich (gut bei manchen Leuten auch nicht..........)
Ich habe übrigens auch beobachtet, das Richter die länger dabei sind; zu härteren Urteilen tendieren, als die neueren.


Es entwickeln sich aber auch Abneigungen und manche genießen einfach ihre Macht. Leute im Anfangsstadium geben sich mehr Mühe (müssen sie ja auch). Ihnen fehlt tatsächlich oft die Erfahrung, aber auf der anderen Seite neigen Leute, die etwas schon sehr lange machen zu einer gewissen Selbstherrlichkeit. Und da merkt mancher kaum auf welche abstruse Pfade er sich begibt. Die Gefahr sehe ich bei Geschworenen nicht.



Theretisch haste da Recht - praktisch kann das durchaus falsch sein. Kommt auf die Persönlichkeiten an !

Genau darum geht es mir. In unserem System spielt das Glück m.E eine viel größere Rolle. Und - nicht zu vergessen: das Urteil ergeht im Namen des Volkes, also sollte es auch von einer repräsentativen Teilmenge dieses Volkes gefällt werden. Im Sinne der Gauß´schen Normalverteilung...:D

Da kann man wieder gegen mich sprechen. In einer leicht beeinflussbaren Mediengesellschaft ist Denken und "eigenes Urteil bilden" nicht mehr unbedingt in, dennoch schätze ich die Gefahr von Berufskrankheiten bei Profis höher ein.



Als ich noch Vollstreckungsbearbeitung gemacht habe, hat mir nen Kumpel der bei der Bank tätig ist, mal erzählt - die Banken würden sich bei den Kunden erkundigen, ob sie Steuerschulden haben. Und wenn ja - wer ist der Sachbearbeiter. Ich wurde da wohl immer als "harter Hund" gehandelt.
Mir hat mal ein Schuldner wörtlich berichtet, sein Bankberater hätte gesagt: "Wenn sie zu dem beim Finanzamt gehen, versuchen ´se ja nicht den Mann zu vera*****! Der weiß wovon er redet"
Okay - hab mich zugegebenermaßen geschmeichelt gefüht....:D

Ich bin derzeit Fachermittler für Landwirtschaft und Forsten. DIE Szene ist auch mächtig überschaubar ! Die Anwälte und Steuerberater machen Selbstanzeigen (zum Teil) definitiv auch davon abhängig, wer das Verfahren leitet. Kein Thema - ist hinlänglich bekannt im Amt !

Wohl wahr. Wie gesagt, blöd ist das bei Rechtsmitteln im selben Haus. Kennen tun die sich in jedem Fall und dann kommts drauf an, wie die zueinander stehen. Mancher Richter freut sich, wenn er seinem Kollegen das Urteil "um die Ohren schlagen" kann, mancher schwingt auf derselben Wellenlänge wie sein "Kumpel". Auf jeden Fall wirds da für den Rechtsmittelführer zum Vabanquespiel und das ist ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders.

Im übrigen sind mir da "harte Hunde" wesentlich lieber. Die haben nämlich ebenso die Neigung auch mal freizusprechen (so sie Zweifeln). Viel schlimmer sind die, die immer verurteilen, aber dafür sehr milde.

Frei nach dem Motte "Die Polizei ermittelt ja nicht wenn nix gewesen ist. Ich hab jetzt den Schwarzen Peter das beurteilen zu müssen kann es nicht, also gebe ich eine milde Strafe. Wenn der es nicht war, ist´s ja nicht so schlimm."

Und bedauerlicherweise hast Du die Typen am AG als Einzelrichter oft mal vor Dir. Ist übrigens interessant sich mal die zweitinstanzliche Rechtsprechung anzusehen. Einige AG´s kommen da recht häufig recht schlecht weg.

Gruß
Bull

Hauser
17-04-2010, 11:46
Und dann sitzt man als Richter/Schöffe im Besprechungszimmer - guckt sich schmal an - und fragt sich: Und watt nu ?!?!


Ich will ja das gegenseitige Eierschaukeln nicht stören, aber was ich hier über drei Seiten lese kräuselt meine Haare doch leicht teilweise.
Nur mal explizit gefragt - Auf welchem Rechtsweg, in welcher Instanz, auf welchem Klagweg kann ein normaler Beamter als Richter tätig werden oder Urteile fällen so wie du es ja anscheinend behauptest.
Interessiert mich nur vom Blickwinkel eines unwissenden Jurastudenten heraus.

Kraken
17-04-2010, 12:10
Richter werden doch gewählt?

Zumindest bei uns... und ich glaube mich erinnern zu können, dass theoretisch jeder zum Richter gewählt werden kann..... in der Praxis aber erfharene Juristen aus einleuchtenden Gründen bevorzugt werden.


Kann mich aber täuschen, und tue das wahrscheinlich sogar:D

Hauser
17-04-2010, 12:19
Richter werden doch gewählt?

Zumindest bei uns... und ich glaube mich erinnern zu können, dass theoretisch jeder zum Richter gewählt werden kann..... in der Praxis aber erfharene Juristen aus einleuchtenden Gründen bevorzugt werden.


Kann mich aber täuschen, und tue das wahrscheinlich sogar:D

Ist zum Glück bei uns nicht so. Richter, kann man nur werden, wenn man das 2. Staatsexamen mit Prädikat abgelegt hat, also Jura studiert hat.
In bestimmten Fällen, z.b. im Wirtschaftsstrafrecht oder Arbeitsrecht werden z.b. Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Laienrichter eingesetzt, die aber immer einem Vollrichter zuarbeiten.

Sven K.
17-04-2010, 16:05
Ich denke hier sind einige, die (Hilfs)-Richter also Schöffe (http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe)sind. Das kann in DE
so ziemlich jeder werden. Daraus eine rechtliches Wissen abzuleiten finde ich
schon recht grenzwertig. Man hat aber natürlich etwas tiefere Einblicke, als
der Normalbürger.


Des weiteren kann man sich natürlich auch per PN austauschen, denn mittlerweile
sind wir hier ziemlich vom Thema abgekommen, sodass ich geneigt bin dicht zumachen. :rolleyes:

Also bitte NUR die Frage vom TE beantworten. Am besten mit Link zum Urteil
oder andere Belege.

Hauser
17-04-2010, 16:58
Ich denke hier sind einige, die (Hilfs)-Richter also Schöffe (http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe)sind. Das kann in DE
so ziemlich jeder werden. Daraus eine rechtliches Wissen abzuleiten finde ich
schon recht grenzwertig.

:halbyeaha

bin auch für zumachen.

gast
17-04-2010, 16:59
Richter werden doch gewählt?

Zumindest bei uns... und ich glaube mich erinnern zu können, dass theoretisch jeder zum Richter gewählt werden kann..... in der Praxis aber erfharene Juristen aus einleuchtenden Gründen bevorzugt werden.


Kann mich aber täuschen, und tue das wahrscheinlich sogar:D

Ist nur in der Schwiez so. Dort kriegen die Richter ja auch echt dick Kohle...

LongIP
17-04-2010, 21:51
Ich will ja das gegenseitige Eierschaukeln nicht stören, aber was ich hier über drei Seiten lese kräuselt meine Haare doch leicht teilweise.
Höfliche und vorallem sachlichdienliche Kommentare wieder dieser bewegen mich immer wieder dazu nicht mehr weiter zu antworten...........



Nur mal explizit gefragt - Auf welchem Rechtsweg, in welcher Instanz, auf welchem Klagweg kann ein normaler Beamter als Richter tätig werden oder Urteile fällen so wie du es ja anscheinend behauptest.
Strafsenat am Landgericht in Hildesheim wenn Du es genau wissen willst. Wieso behaupte ich eigentlich etwas ???
Thema Schöffe guckst Du hier:

GVG - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/gvg/__76.html)

Was ist in Deinen Augen eigentlich ein "normaler" Beamter ??? Gibt es auch unnormale ?


Interessiert mich nur vom Blickwinkel eines unwissenden Jurastudenten heraus.
Juris ist Dein Freund - oder sollte es zumindest sein.....:rolleyes: Alternativ kann ich noch "SIS" empfehlen....

By the way - ich empfehle ebenfalls nen Themenwechsel !

Greets Matthias

Kyoshi
18-04-2010, 04:06
Auf allgemeinen Wunsch mache ich dann mal dieses Thread zu !

Closed