Nothilfe!? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Nothilfe!?



straightblast
02-04-2010, 18:46
hey,
ich habe eine kleine frage bezüglich "nothilfe".
und zwar eine kleine geschichte: :cool:
vor ungefähr 2 monaten war ich von der schule auf den weg nachhause, auf der anderen straßenseite liefen 2 ca. 16 jährige jugendliche. sie wechselten kurz vor einer kreuzung die straßenseite. beim überqueren fuhr ein abbiegender passat so dicht an einem der jugendlichen vorbei, dass es fast einen unfall gegeben hätte- mehr als 20 cm haben bestimmt nicht gefehlt.
der jugendliche war erschrocken, hebte seinen arm und rief irgendwas. das auto hielt an und es stieg ein mann aus.
er schrie den jugendlichen sofort an, kam ihn seeehr nahe worauf der jugendliche anscheinend angst bekam. der mann schubste den jugendlichen, faste ihn ins gesicht und stieß ihn-der jugendliche stolperte und fiel. ich hatte schon mein mp3 player ausgemacht, meinen rucksack abgestellt und wollte "mich einmischen". der jugendliche stand wieder auf, der typ sagte noch was ala "noch'n problem?" und fuhr dann weiter.
meine frage ist:
A) dürfte ich mich gleich "gewaltsam" einmischen?
B) war es eigentlich schon im bereich von nothilfe?

Hauser
02-04-2010, 19:18
darfst einen anderen nur bei einem gegenwärtigen angriff helfen.
in dem fall war es so, dass dieser nach dem schubsen objektiv betrachtet beendet war, also darfst du erst mal gar nichts machen.
Beo Nothilfe sieht die Sache immer etwas kritischer für den Helfenden aus.
Zu beachten ist, das man ein angemessenes Mittel finden muss um den Angriff zu unterbinden. Dem Kerl gleich eins auf die Nase zu verpassen dürfte deshalb schon aus dem Rahmen fallen.

stagediver
02-04-2010, 19:19
Ich denke nicht, dass handgreifliches Eingreifen erlaubt ist, bevor der Angreifer brutal wird. Dieses "Umwerfen" des Jungen hätte wahrscheinlich nur verbale Einmischung und das anrufen der grünen Helfer gerechtfertigt. Dass das den Kerl wohl nur noch provoziert hätte, muss ich sicher nicht erwähnen. Aber hast du soweit gut gemacht, dich innerlich auf schlimmeres vorzubereiten - ich war bisher meistens auch nur in Situationen, in denen ich schon mal die Brille zur Seite gepackt hatte, und sich die Sache dann selbst entschärft hat.

EDIT:
Oh, Hauser war schneller...

backzwerg55
02-04-2010, 19:27
die erste Idee die mir da gekommen ist: einfach mal dazwischen Stellen. So schaffst du "Schutz" für denjenigen am Boden, gehst aber nicht gleich auf den Angreifer los (Stichwort angemessen handeln)
Macht natürlich nur Sinn, wenn du dann im Fall der Fälle einen erneuten Angriff (diesmal gegen dich) abwehren könntest.. aber da du ja explizit nach Gewaltanwendung fragst, gehe ich mal davon aus, dass du das kannst ;)


PS: er hebte seinen Arm.. omg :ups:

straightblast
02-04-2010, 19:40
die erste Idee die mir da gekommen ist: einfach mal dazwischen Stellen. So schaffst du "Schutz" für denjenigen am Boden, gehst aber nicht gleich auf den Angreifer los (Stichwort angemessen handeln)
Macht natürlich nur Sinn, wenn du dann im Fall der Fälle einen erneuten Angriff (diesmal gegen dich) abwehren könntest.. aber da du ja explizit nach Gewaltanwendung fragst, gehe ich mal davon aus, dass du das kannst ;)


PS: er hebte seinen Arm.. omg :ups:

also ich hatte mir keine sorgen um mein wohlergehen gemacht, ich behaupte mal selbstsicher, dass ich mit dem herren keine größeren probleme gehabt hätte.
er war "salzstangen-format" und ich bin "holzfäller-ähnlich" gebaut, auch technisch bin ich vorbereitet und hatte leider schon ab und an ärger- ich war mir nur nicht rechtlich sicher und wollte es nicht eskalieren lassen.

Kyoshi
03-04-2010, 09:03
@ straightblast

Schau mal unter :


Notwehrlage
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.

Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch menschliches Verhalten.

Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung des § 22 StGB (Versuch).

Umstritten ist, ob rechtswidrig bedeutet, dass ein eindeutiger Widerspruch zur Rechtsordnung erkennbar sein muss oder ob bereits eine Rechtsgutbedrohung ausreicht, die der Angegriffene nicht zu dulden hat.

In jedem Falle entfällt die Rechtswidrigkeit des Angriffs immer dann, wenn zugunsten des Angreifers selbst ein Rechtfertigungsgrund eingreift (etwa Notwehr oder Notstand). Wenn bspw. ein Angegriffener eine Sache eines Dritten zuhilfe nimmt, um einen tätlichen Angriff gegen seine Person abzuwehren, darf der Dritte seinerseits nicht dem Angegriffenen die Sache wegnehmen. Für den Dritten liegt keine Notwehrlage vor, da die Verwendung und ggfs. Beschädigung der Sache durch den Angegriffenen aufgrund dessen Notwehrlage gerechtfertigt ist. Eine Notwehr gegen eine Notwehrhandlung ist nicht möglich.


Notwehr ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr)

Ryo
03-04-2010, 11:04
In dem Fall dürftest Du sicher dazwischengehen, verbal schlichten, etwaige Körperliche Angriffe notfalls mit (angemessener) Gewalt unterbinden.

Ausserdem die 110 Anrufen, Kennzeichen Notieren, als Zeuge bereithalten.

Hier fand meines erachtens ein Verstoß gegen die STVO statt (zu geringer Abstand) ebenso Körperverletzung.



Und wie schon gesagt wurde... Nothilfe bedeutet genau wie Notwerht einen Unmittelbaren Angriff abzuwehren, bzw. weiteren Angriffen vorzubeugen.



Vielleicht hat der Fahrer ja öfter so ne Anfälle und schon ein fast volles Punktekonto und eine Meldung hätte ihm in diesem Fall den Führerschein gekostet ;) Darum immer mit den Opfern ansprechen ob Anzeige und Zeuge gewünscht...

*Lars*
03-04-2010, 12:41
Wenn Du den Eindruck hast, dass es notwendig ist, einzugreifen, dann tu das ruhig. Die Rechtssprechung kennt durchaus die Situation, dass jemand irrtümlich auch annehmen kann, dass ein Notstand existiert. Wenn jemand nicht einschlägig bekannt wurde und glaubhaft vermitteln kann, dass er eine solche Situation gesehen hat, hat der vermutlich vor Gericht auch nicht so viel zu befürchten. Und wenn er aus irgendeinem Grund doch die "rote" Karte kriegt - was ja anfänglich eh mit ner Bewährungsstrafe, Sozialstunden etc. gegessen sein dürfte -, würde ich an seiner Stelle lieber das in Kauf nehmen als vielleicht monatelang mit der "Schuld" auf meinen Schultern herumlaufen zu müssen, dass ich nicht eingegriffen habe.

Fry_
03-04-2010, 12:46
ein kasernenhofmäßiges sehr laut gebrülltes "Hey !" wirkt da manchmal Wunder.
Und ggf kommt der Böse dann auf einen selber zu, womit der Vorgang von der Nothilfe zur Notwehr veredelt wird.

Jim
03-04-2010, 15:29
Wenn Du den Eindruck hast, dass es notwendig ist, einzugreifen, dann tu das ruhig. Die Rechtssprechung kennt durchaus die Situation, dass jemand irrtümlich auch annehmen kann, dass ein Notstand existiert. Wenn jemand nicht einschlägig bekannt wurde und glaubhaft vermitteln kann, dass er eine solche Situation gesehen hat, hat der vermutlich vor Gericht auch nicht so viel zu befürchten. Und wenn er aus irgendeinem Grund doch die "rote" Karte kriegt - was ja anfänglich eh mit ner Bewährungsstrafe, Sozialstunden etc. gegessen sein dürfte -, würde ich an seiner Stelle lieber das in Kauf nehmen als vielleicht monatelang mit der "Schuld" auf meinen Schultern herumlaufen zu müssen, dass ich nicht eingegriffen habe.

:halbyeaha

Helmut Gensler
03-04-2010, 15:36
ich unterstütze Ryo.
den Jungen fragen, ob eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung + ..... zu stellen ist,
als Zeuge aussagen, auf Post vom Staatsanwalt warten.

Sven K.
03-04-2010, 17:36
Wenn Du den Eindruck hast, dass es notwendig ist, einzugreifen, dann tu das ruhig. Die Rechtssprechung kennt durchaus die Situation, dass jemand irrtümlich auch annehmen kann, dass ein Notstand existiert. Wenn jemand nicht einschlägig bekannt wurde und glaubhaft vermitteln kann, dass er eine solche Situation gesehen hat, hat der vermutlich vor Gericht auch nicht so viel zu befürchten. Und wenn er aus irgendeinem Grund doch die "rote" Karte kriegt - was ja anfänglich eh mit ner Bewährungsstrafe, Sozialstunden etc. gegessen sein dürfte -, würde ich an seiner Stelle lieber das in Kauf nehmen als vielleicht monatelang mit der "Schuld" auf meinen Schultern herumlaufen zu müssen, dass ich nicht eingegriffen habe.

Man nennt es dann "Putativ-Notwehr" ;)
Putativnotwehr ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr)

*Lars*
03-04-2010, 17:43
Man nennt es dann "Putativ-Notwehr" ;)
Putativnotwehr ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr)

Ich weiß, man muss ja trotzdem nicht mit Fremdworten rumprotzen, wenn's dem Sachverhalt nix bringt :D

Schnueffler
04-04-2010, 01:42
Ich weiß, man muss ja trotzdem nicht mit Fremdworten rumprotzen, wenn's dem Sachverhalt nix bringt :D

Dafür gibt es ja dann den Link! ;)

J-M-91
04-04-2010, 07:35
Gilt Putativnotwehr auch wenn man mit Nothilfe gegen eine Notwehr vorgeht, wenn man es nicht besser weiß?
Wahrscheinlich schon, oder?

*Lars*
04-04-2010, 09:52
Gibt auch Putativnothilfe.

straightblast
04-04-2010, 13:50
was es nicht alles gibt :o

Kyoshi
04-04-2010, 14:37
Putativnotwehr (von lat. putare, „glauben“, „meinen“) ist ein Begriff aus dem Strafrecht, genauer der allgemeinen Strafrechtslehre. Wie der Begriff sagt, liegt hier gerade keine Notwehr vor. Der Täter geht lediglich irrig davon aus, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr bei dem vermeintlichen Angriff gegeben seien. Irrt der Täter dazu noch über die rechtlichen Grenzen der Notwehr, so spricht man vom Putativnotwehrexzess.

Putativnotwehr ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr)

Kyoshi
04-04-2010, 14:39
Putativnotstand (von lat. putare, „glauben“, „meinen“) ist ein Begriff aus dem Strafrecht, genauer der allgemeinen Strafrechtslehre.

Im Wesentlichen ist der Putativnotstand vergleichbar mit der Putativnotwehr, bei der sich der Täter einbildet, gerade in einer Notwehrlage zu sein und sich nach dem Notwehrrecht verteidigen zu dürfen. Beim Putativnotstand bildet sich der Täter jedoch eine Notstandslage ein und meint, sich nach dem Notstandsrecht verteidigen zu dürfen. In Wirklichkeit jedoch liegt keine reelle Notstandslage vor.

Die rechtliche Bewertung ist mit der der Putativnotwehr gleichzusetzen.

Putativnotstand ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotstand)

Kraken
04-04-2010, 14:41
Und bleibt Putativnotwehr straffrei?

Falls ja, müssten so ziemlich alle zugesprochenen Notwehrexzesse von Gerichten Revidiert werden..... denn wohl jeder, der sein Leben verteidigt, geht davon aus, dass dies erlaubt ist.

Ich erinnere mich da an den Fall, wo ein armer Student gegen 5 Angreifer sich mit nem Messer zur Wehr setzte, und dafür verurteilt wurde. Wobei der "täter" ganz bestimmt annahm, dass er rechtmässig handelte, als er sich gegen 5 Täter mit der einzig realistischen Methode zur Wehr setzte.

wer überschreitet eigentlich BEWUSST und absichtlich die Notwehr?

straightblast
04-04-2010, 14:57
wer überschreitet eigentlich BEWUSST und absichtlich die Notwehr?

ich denke mal "opfer" die durch den agriff auf ihre person so sauer geworden sind, dass sie dem täter noch eine lektion erteilen wollen und sozusagen rache üben.

Fry_
04-04-2010, 15:35
...
Ich erinnere mich da an den Fall, wo ein armer Student gegen 5 Angreifer sich mit nem Messer zur Wehr setzte, und dafür verurteilt wurde. Wobei der "täter" ganz bestimmt annahm, dass er rechtmässig handelte, als er sich gegen 5 Täter mit der einzig realistischen Methode zur Wehr setzte...

es waren eher 3 Leute die von 5 assis attackiert wurden, oder aber 1 vs 1.
nur mal so am rande ....

Kraken
04-04-2010, 17:01
Du meinst nen anderen Fall..... bei dem, der ich meine wurden zwei Studenten von 5 Serben angegriffen, sie schlugen den ersten brutal nieder, und wollten gerade den zweiten attackiere, dieser hatt trotz 1.8 Promille die geistesgegewart, sein Messer zu ziehen, und aufs erste zu stechen, was er sah. Leider überlebte der Täter dies.....

Und die unglaublich blöden Gerichte sprachen von einem "gezielten Angriff" auf den Hals.... bei einem total betrunkenen Menschen:rolleyes:

*Lars*
04-04-2010, 17:40
Und bleibt Putativnotwehr straffrei?

Falls ja, müssten so ziemlich alle zugesprochenen Notwehrexzesse von Gerichten Revidiert werden..... denn wohl jeder, der sein Leben verteidigt, geht davon aus, dass dies erlaubt ist.

Ich erinnere mich da an den Fall, wo ein armer Student gegen 5 Angreifer sich mit nem Messer zur Wehr setzte, und dafür verurteilt wurde. Wobei der "täter" ganz bestimmt annahm, dass er rechtmässig handelte, als er sich gegen 5 Täter mit der einzig realistischen Methode zur Wehr setzte.


Das Phänomen am KKB ist irgendwie:

dass irgendwelche Leute, die nicht bei Gericht zugegegen waren und gar nicht Einblick in alle Fakten und Beweise hatten, glauben wirklich beurteilen zu können, wie der Richter hätte entscheiden müssen.

Jungs, nur weil es die Putativparagraphen gibt, heißt das nicht automatisch, dass jeder, der rumkloppt, gleich straffrei davon kommen muss.... ;)

Bzw bedeutet es nicht im Umkehrschluss, dass nur, weil es den Putativparagraphen gibt, das Gericht falsch spricht, nur weil sie ihn nicht angewendet haben.

Tiju
04-04-2010, 17:48
Kraken, meinst Du diesen Fall von Sven G.? Streitfall Notwehr: "Ich habe noch nie so viel Angst gehabt" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html)

Er hat:
- eine tödliche Waffe ohne Vorwarnung eingesetzt
- gegen einen Gegner, der sichtlich schwächer war; die anderen standen scheinbar nur rum
- gegen einen Gegner, der nur geschubst hat
- sofort eine Stelle angegriffen, die tödliche Folgen geradezu wahrscheinlich macht
- hat danach keine Anzeige gemacht, sondern sich nach Hause verdrückt

In diesem Fall kann ich dem OLG und BGH gerade noch abnehmen, daß sie gewisse Probleme mit Notwehr hatten und Notwehrexzess nicht so recht abgenommen haben. Man hätte aber auch großzügiger sein können, wie so oft im Recht kann man verschiedene Sichtweisen vertreten.

Wenn Du einen anderen Fall meinst, wäre ein Link oder eine genauere Schilderung gut.

Zum Fall des TS: der Angriff auf den Jugendlichen war hier beendet. Ein verbales Eingreifen zur Verhinderung weiterer Angriffe wäre sicher problemlos gewesen. Ob die ursprüngliche Schuld beim Autofahrer lag oder den Jugendlichen, die achtlos über die Straße gegangen sind und sich dann aufgeplustert haben (Beleidigung?), weiß man nicht. Auf jeden Fall hätte der Fahrer nicht aussteigen und die Jugendlichen angreifen sollen.

Kraken
04-04-2010, 17:58
Ja, ich meine exakt diesen Fall.

ICH hätte dem Typen nen verdammten Orden verliehen!

Rufe dir ins Gedächtnis: ab 0.5 Promille hält uns der Gesetzgeber für nicht mehr zurechnungsfähig genug, um ein Auto zu führen... der Typ hatte beinahe den VIERFACHEN Pegel (1.8 Promille) und du verlangst also von nem völlig besoffenen zu velrangen, gezielt irgendwo sonsthin zu stechen, als das natürlichste (Richtung der Augen) ist einfach dämlich meiner Meinung nach. Und wenn MICH 5 Leute angreifen würden, Augenblicke nachdem sie bereits meinen Freund niedergeschlagen haben.... ich wäre stolz, hätte ich den Scheisskerl niedergestochen!

Du sagst der Angreifer war sichtlich schwächer? Bist du echt so weltfremd zu glauben, nur weil jemand ein paar wenige lächerliche Kilogramm schwerer ist, soll er sich gegen einen offensichtlich EXTREM gewaltbereitsen gefährlichen Mann.. nein FÜNF Männer!!!!!!!!!! durchsetzen können.... obwohl er völlig besoffen ist?

Nein.... ich kann das nicht im geringsten verstehen..... und würdest DU mit 1.8 Promille erst mal ne Anzeige machen, nachdem zu gerade so knapp mit dem Leben davongekommen bist, bei FÜNF Angreifern?

Ich glaube ein auch nur im Ansatz fähiger Richter hätte eingesehen, dass der Typ mit verdammten 1.8 Promille im Blut nunmehr nur begrenzt zurechnugnsfähig war....


Aber egal....... ich bin zum GLÜCK kein Jurist..... mit solchem weltfremden Scheissurteilen abzugeben... ich müsste nur noch kotzen:wuerg:

Tiju
04-04-2010, 18:20
Es gibt einige Leute, die mit 1,8 Promille noch relativ urteilsfähig sind, leider. Sogar evangelische Kirchenobere können mit viel Alkohol noch relativ unauffällig Auto fahren, was einen doch erstaunt. So was nennt man Alkoholgewöhnung, eine böse Sache.

Es haben nicht fünf Männer auf G. eingeschlagen, sondern ein Jugendlicher war scheinbar kurz davor. Da es kaum möglich ist, ein Neckknife zu ziehen und in den Hals eines anderen zu stoßen, während dieser zum Schlag ausholt und bevor er zuschlägt, spricht viel dafür, daß G. es schon vorher in der Hand hatte. Wieso hat er den anderen nicht gewarnt? Es gilt die eherne Regel, daß man tödliche Waffen gegen Unbewaffnete nur nach vorheriger Warnung, sofern möglich, anwenden darf. Dann darf man auch Unbewaffnete erschießen oder erstechen, wenn sie weiter angreifen. Hier war diese Warnung möglich. Anders wäre es gewesen, wenn mehrere Leute bereits auf G. eingeschlagen hätten. Und wieso hat er nicht nach der zuschlagenden Hand geschnitten, was bei den üblichen Abstandsverhältnissen eigentlich nahe liegt, sondern in den Hals gestochen, so ziemlich die einzige Gegend, wo man außer im Herzbereich tödliche Verletzungen zufügen kann. Zufällig getroffen? Entweder ist er nach vorne gesprungen oder vor dem Schlag nicht zurückgewichen, was auch seltsam wirkt.

Wenn man dann noch sagt, man habe mit dem Messer nicht gedroht, weil man keine abschreckende Wirkung erwartet habe, so spricht dies ganz klar für überlegtes und situationsbewußtes Handeln, keinen angstbedingten Ausfall während des Zwischenfalls. Da bleibt wenig Raum für Notwehrexzess.

Man kann den Fall anders sehen als die Gerichte, aber so absolut daneben und unglaublich ist die Verurteilung von G. nun nicht. Mehr könnte man nur sagen, wenn man die Gerichtsakten kennen würde.

Kraken
04-04-2010, 18:30
Denkst du, dass ein Student, der auf einen klaren Kopf angewiesen ist, ein Alkoholiker ist, und damit sich stark an den Alkohol gewöhnt hat?

Ob alle fünf schlagen wollten, oder nur einer der fünf Angreifer ist für mihc unerheblihc.... mit Menschlihcem Verstand war davon auszugehen, dass die anderen vier Angreifer auch Gewalt angewendet hätten, hätte er sich milder gewehrt.

Von einer vorgeschriebenen Warnung steht meinen Informationen nach übrigens nichts im Gesetz.... falls ihc mich täusche, bitte Gesetzesauszug vorlegen.

ich hätte übrigens wohl bei maximaler Angst um mein Leben (was bei ihm der Fall gewesen sein dürfte, bei fünf Angreifern, die zuvor sienen Freund skrupellos niederschlugen) ebenfalls einfach aufs Erste gestichen... und das ist nunmal hals/Gesichtsbereich!

Das ist einfach natürlich! Ebenso beim Schlagen... wohin schlägt ein Mensch den natürlicherweise? Auf den Unterarm oder die Hand des Angreifers? Wo lebst denn du?

Es ist die natürlichste Reaktion das Gesicht anzugreifen... und da kann's halt auch mal innen Hals gehen.


Ich fand die Verurteilungb mehr als nur daneben.... ich finde sie ein bezeichnendes Armutszeugnis für einen vorgeblichen Rechtsstaat.... ein Kniefall vor gewaltbereiten Tätern! Ein Freibrief Menschen anzugreifen... denn wehren dürfen sie sich offensichtlich nicht mehr!

Einer der traurigsten Fälle von Gerichtsversagen, denn ich selbst mitgekriegt habe!

cheng li
04-04-2010, 21:36
Denkst du, dass ein Student, der auf einen klaren Kopf angewiesen ist, ein Alkoholiker ist, und damit sich stark an den Alkohol gewöhnt hat?

Ob alle fünf schlagen wollten, oder nur einer der fünf Angreifer ist für mihc unerheblihc.... mit Menschlihcem Verstand war davon auszugehen, dass die anderen vier Angreifer auch Gewalt angewendet hätten, hätte er sich milder gewehrt.

Von einer vorgeschriebenen Warnung steht meinen Informationen nach übrigens nichts im Gesetz.... falls ihc mich täusche, bitte Gesetzesauszug vorlegen.

ich hätte übrigens wohl bei maximaler Angst um mein Leben (was bei ihm der Fall gewesen sein dürfte, bei fünf Angreifern, die zuvor sienen Freund skrupellos niederschlugen) ebenfalls einfach aufs Erste gestichen... und das ist nunmal hals/Gesichtsbereich!

Das ist einfach natürlich! Ebenso beim Schlagen... wohin schlägt ein Mensch den natürlicherweise? Auf den Unterarm oder die Hand des Angreifers? Wo lebst denn du?

Es ist die natürlichste Reaktion das Gesicht anzugreifen... und da kann's halt auch mal innen Hals gehen.


Ich fand die Verurteilungb mehr als nur daneben.... ich finde sie ein bezeichnendes Armutszeugnis für einen vorgeblichen Rechtsstaat.... ein Kniefall vor gewaltbereiten Tätern! Ein Freibrief Menschen anzugreifen... denn wehren dürfen sie sich offensichtlich nicht mehr!

Einer der traurigsten Fälle von Gerichtsversagen, denn ich selbst mitgekriegt habe!

seh ich ähnlich!:halbyeaha

und die "eherne regel, dass man tödliche waffen nur nach vorheriger warnung gegen unbewaffnete einsetzt" halte ich übrigens auch für eher suboptimal (mal ganz milde ausgedrückt) da ich man sich damit selbst um den vorteil der überraschung bringt und im ernstfall ist "barmherzigkeit gegen den feind" halt nun mal "grausamkeit gegen dich selbst". wenn der/die andere(n) unbewaffnet sind und ich trotzdem zu ner waffe greifen würde dann wahrscheinlich weil ich davon überzeugt bin, dass es sein muss und deswegen sähe ich da auch nicht den geringsten grund irgendwelche rücksicht walten zu lassen.

ich sehs eher anders rum: wer eine waffe zieht und trotzdem denkt, es sich leisten zu können dadurch errungene vorteile gleich wieder zu verschenken hattte a) den punkt eine waffe ziehen zu müssen noch (lange) nicht erreicht und war sich dessen auch bewusst od. wollte b) posen und den harten spielen.
für schlau halte ich weder a noch b...

ilyo
05-04-2010, 08:25
Schon wieder eine alte Diskussion aufwärmen? Mit denselben Begründungen (die dadurch alleine nicht richtiger werden)? Ohne tatsächlich etwas Primäres vom Fall gelesen zu haben? Ohne jede juristische Bildung und dementsprechend mit massiven logischen Denklücken?

Muss das sein?

NB: Diese eherne Regel ist so nicht korrekt dargelegt, Cheng Li.

Kyoshi
05-04-2010, 08:34
Schon wieder eine alte Diskussion aufwärmen?

Das glaube ich nicht !

Daher

Closed