Schubsen- angreifen? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Schubsen- angreifen?



Scorp1on King
10-04-2010, 15:29
Hallo KKB,

ich habe eine Frage bezüglich den Juristischen Folgen, wenn man von jemandem geschubst wird ohne das man ihn in irgendeiner Weise beleidigt etc. hat und ihm dann die Nase bricht oder etwas derartiges.

Ich komme auf die Frage da mein Muay Thai Trainer meinte das man sobald man agressiv geschubst wurde direkt angreifen sollte.

Danke im Vorraus

TK87
10-04-2010, 15:32
nachdem du geschubst worden bist, ist der angriff vorbei.
wenn du den schubser nicht abwehrst, sondern anschließend angreifst, ist es keine sv mehr.
trotzdem würde ich es tun.

Hauser
10-04-2010, 15:35
Egal ob der Schubser "abgeschlossen" ist oder nicht ist es weder geeignet noch erforderlich als Reaktion darauf dem anderen die Nase zu brechen.
Da wirst du vor Gericht ins offene Messer laufen.

Ausserdem ist ein Angriff auf ein Rechtsgut nicht automatisch abgeschlossen, wenn auch die objektive Tathandlung abgeschlossen ist.
Hier kommt es auch auf das subjektive Empfinden drauf an, ob man davon ausgehen kann, dass noch weitere Attacken folgen können.

Scorp1on King
10-04-2010, 15:36
Also wäre man dann nicht mehr im Recht anzugreifen??

Ich denke ich würde es trotzdem machen.Also hat mein Trainer mir dann eher was schlechtes geraten.

Scorp1on King
10-04-2010, 15:37
Ich gehe von einem Argessor aus von dem ich erwarte das er erneut angreift.

Hauser
10-04-2010, 15:45
Also wäre man dann nicht mehr im Recht anzugreifen??

Ich denke ich würde es trotzdem machen.Also hat mein Trainer mir dann eher was schlechtes geraten.

Kampfsporttrainier haben in der Regel keine juristischen Kenntnisse, woher auch.

Die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Wenn klar erkenntlich ist, dass du mit weiteren (körperlichen) Attacken zu rechnen hast und du nicht anderweitig aus der Situation heraus kommst kann es als Notwehr gelten wenn du zuschlägst.
Auch wenn dich jemand zweimal schubsen sollte gilt für mich ein zuschlagen noch nicht als Notwehr.

SaschaB
10-04-2010, 15:47
Natürlich kannst du dich verteidigen...
Wenn du dem Angreifer dabei die Nase brichst, KANN es zu Problemen kommen, dies zu rechtfertigen.

SaschaB
10-04-2010, 15:49
Kampfsporttrainier haben in der Regel keine juristischen Kenntnisse, woher auch.

Die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Wenn klar erkenntlich ist, dass du mit weiteren (körperlichen) Attacken zu rechnen hast und du nicht anderweitig aus der Situation heraus kommst kann es als Notwehr gelten wenn du zuschlägst.
Auch wenn dich jemand zweimal schubsen sollte gilt für mich ein zuschlagen noch nicht als Notwehr.

Ich weiss, ist deine subjektive Meinung, aber wie kommst du darauf, dass ein Schubsen kein rechtswidriger Angriff ist, bei dem ich mich verteidigen darf?

Sven K.
10-04-2010, 15:50
Da du hier im KKB kaum eine "rechtlich adäquate" Auskunft erhalten wirst,
haben wir im Team beschlossen, bei juristischen Fragen auf

http:// www.recht.de (http://www.recht.de)

zu verweisen.