Jemand Ahnung von Mietrecht? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Jemand Ahnung von Mietrecht?



Kouhei
16-04-2010, 21:12
Hallo zusammen!

Ich habe da eine Frage, heute hat mir mein ehemaliger Vermieter angerufen. Ich bin vor 7 Monaten dort ausgezogen, alles tip top geputzt, Wohnung wurde ohne Beanstandungen abgenommen und meine Mietkaution 3 Monate später zurückgezahlt. Jetzt nach über einem halben Jahr ruft mich mein ehemaliger Vermieter an und verlangt von mir eine Zahlung von knapp 1000€ für eine neue Waschmaschine, da diese nicht mehr richtig funktioniere und ich angeblich der letzte war der sie benutzt hat.

Ich fiel natürlich aus allen Wolken und sagte, das komme gar nicht in Frage, da es schon über ein halbes Jahr her ist, er die Wohnung abgenommen und mir 3 Monate später die Kaution ausbezahlt hat.

Das entbehrt doch jeglicher rechtlicher Grundlage? Er könnte ja, weiss ich was mit der Maschine in der zwischenzeit gemacht haben :mad:

Mike S.
16-04-2010, 21:21
Nein, wir machen jetzt hier keine Rechtsberatung. Das ist nämlich nicht erlaubt. Aber:

1. Er soll seine angeblichen Ansprüche schriftlich geltend machen

2. Mit dieser Forderung gehst Du zu einem Anwalt (Erstberatung eigentlich immer kostenlos).

3. Wenn er nichts schriftlich macht und seine Forderungen gerichtlich einklagt, einfach locker bleiben und sich keine weiteren Gedanken machen.

Gruß

raien
16-04-2010, 21:47
Nein, wir machen jetzt hier keine Rechtsberatung. Das ist nämlich nicht erlaubt. Aber:

1. Er soll seine angeblichen Ansprüche schriftlich geltend machen

2. Mit dieser Forderung gehst Du zu einem Anwalt (Erstberatung eigentlich immer kostenlos).

3. Wenn er nichts schriftlich macht und seine Forderungen gerichtlich einklagt, einfach locker bleiben und sich keine weiteren Gedanken machen.

Gruß


seh ich auch so :halbyeaha

-Ays-
16-04-2010, 22:39
lies nochmal den wisch, den der vermieter bei der wohnungsübergabe dir gegeben hat.

bei mir wars zumindest so, dass er darauf aussagt, dass die wohnung zum zeitpunkt der übergabe in gutem zustand war und er von nachforderungen absieht...

/noppel

€€€€€€€€€€€€€€€
http://www.gratisrecht.de/mietrecht/fristen-nachforderung-des-vermieters-bei-auszug.html


Vermieter haben sechs Monate nach Auszug Zeit, Nachforderungen an den Mieter zu stellen.
Die Frist beginnt nicht wie oftmals angenommen mit Beendigung des Mietverhältnisses, sondern bereits mit der Schlüsselübergabe
Der Vermieter kann über diese Frist hinaus keine weiteren Ansprüche an den Mieter stellen. Dies trifft insbesondere auf Forderungen bei Schäden an der Wohnung zu.

defensiv
16-04-2010, 22:45
War die Waschmaschine überhaupt mitvermietet???

Exodus73
16-04-2010, 22:45
Stimme Ays zu... bin zwar kein Anwalt aber Vermieter! :D

chiefrocker666
16-04-2010, 23:41
Rechtschutz?
Dann Anwalt... alles andere kannste vergessen.

Grüße.

captainplanet
17-04-2010, 00:45
Und selbst wenn die Forderung zu Recht besteht was ich nciht glaube: Tausend Euro für eine gebrauchte Waschmaschine??? Der hat doch einen an der Waffel! Um das Geld krieg ich drei Neue!

Kouhei
17-04-2010, 07:52
lies nochmal den wisch, den der vermieter bei der wohnungsübergabe dir gegeben hat.

bei mir wars zumindest so, dass er darauf aussagt, dass die wohnung zum zeitpunkt der übergabe in gutem zustand war und er von nachforderungen absieht...

/noppel

€€€€€€€€€€€€€€€
Fristen: Nachforderung des Vermieters bei Auszug | Ratgeber Recht | Das Branchenbuch für Rechtsfragen und Forum für Meinungen (http://www.gratisrecht.de/mietrecht/fristen-nachforderung-des-vermieters-bei-auszug.html)

Ja, für die Ausszahlung der vollen Kaution musste er bestätigen und unterschreiben, dass die Wohnung in einwandfreiem Zustand abgegeben wurde und er darum auf Forderungen verzichtet. Für sowas wäre ja eben die Kaution da.

Dem Rest, danke für die Antworten!

Ja die Waschmaschine war mitvermietet, so ein kleines scheiss ding, das ich jedesmal selbst am Wasser und abfluss anschiessen musste -.-

ponyeule
17-04-2010, 08:41
Ich würd mir auch keine großen Sorgen machen - wie Du schon sagst: Wer weiß, was in dem halben Jahr so alles damit gewaschen wurde:rolleyes: Und 1000,--€ sind sogar für ne Neue 3x zuviel:ups:

Kraken
17-04-2010, 09:21
1000Euro für ne Waschmaschine find ich jetzt nicht so viel;)

Vielleicht in D-Land, oder vielleicht für ne Kindermascine zum spielen:o

Ansonsten: Kannste knicken..... der kann dir nichts anhaben!

Held vom Erdbeerfeld
17-04-2010, 09:25
Hallo zusammen!

Ich habe da eine Frage, heute hat mir mein ehemaliger Vermieter angerufen. Ich bin vor 7 Monaten dort ausgezogen, alles tip top geputzt, Wohnung wurde ohne Beanstandungen abgenommen und meine Mietkaution 3 Monate später zurückgezahlt. Jetzt nach über einem halben Jahr ruft mich mein ehemaliger Vermieter an und verlangt von mir eine Zahlung von knapp 1000€ für eine neue Waschmaschine, da diese nicht mehr richtig funktioniere und ich angeblich der letzte war der sie benutzt hat.

Ich fiel natürlich aus allen Wolken und sagte, das komme gar nicht in Frage, da es schon über ein halbes Jahr her ist, er die Wohnung abgenommen und mir 3 Monate später die Kaution ausbezahlt hat.

Das entbehrt doch jeglicher rechtlicher Grundlage? Er könnte ja, weiss ich was mit der Maschine in der zwischenzeit gemacht haben :mad:

Du kannst deinen Ehemaligen Vermieter anrufen und sagen, "Du kannst mich am ***** lecken!" Die Wohnung wurde übergeben und es gibt ein Protokoll dafür.Da hat er schlicht und ergreifend Pech gehabt der Knabe ... ;)

Abgekämpft
17-04-2010, 13:57
Ich würde einen Fachanwalt fragen IN DER SCHWEIZ!!
I

Extremer
18-04-2010, 21:21
Ruf ihn an und erzähl ihm was du für eine Waschmaschine jetzt hast :D

gast
18-04-2010, 21:37
Ja, für die Ausszahlung der vollen Kaution musste er bestätigen und unterschreiben, dass die Wohnung in einwandfreiem Zustand abgegeben wurde und er darum auf Forderungen verzichtet. Für sowas wäre ja eben die Kaution da.

Tjo, und darin liegt die Antwort. Wenn die Maschine nachher irgendwann kaputt geht hat er Pech gehabt.

Sogar wenn die Maschine an dich vermietet war und kaputt geht ist garnicht sicher dass du was zahlen musst wenn du sie nicht mutwillig zerstört hast. (Öst. Recht, keine Beratung :D)

Globetrotter
18-04-2010, 21:46
Es gibt Tage da verliert man. Und es gibt Tage da gewinnen die Anderen. ;)

Also in diesem Sinne - dein Vermieter hat Pech gehabt ... :engelteuf

Jackson1
19-04-2010, 00:15
...

mykatharsis
19-04-2010, 01:21
1000Euro für ne Waschmaschine find ich jetzt nicht so viel;)
Schweizer haben halt keinen Bezug zum Geld. Zumindest nicht ihrem eigenen. ;)

Franz
19-04-2010, 07:27
für solche Fragen gibt es den Mieterbund.

Kyoshi
19-04-2010, 07:41
mieterbund.de (http://www.mieterbund.de/)
oder
mieterverein-virtuell.de (http://www.mieterverein-virtuell.de/)

scientist
19-04-2010, 08:29
1.
beweislast trägt der vermieter....wird ihm nicht gelingen
2. nur zur klarstellung: erstBERATUNG beim anwalt ist niemals kostenos, darf esgarnicht sein; Kosten: gewöhnlich zwischen 150 und 190 euro;
kostenlos ist nur erstgespräch, bei dem der anwalt entscheidet, ob er das mandat annimt; selbstverständlich werden die 150 eur0 im streitfll angerechnet....
gruß

Caramujo
19-04-2010, 08:49
Also ich würde als allererstes auf mein Übergabeprotokoll gucken.
Wenn da nichts vermerkt ist und auch im Mietvertrag nichts anderes aufgeführt ist, mache ich mir da erst Mal keine Sorgen.
Dann würde ich gucken ob ich eine Rechtsschutzversicherung (oder einen Anwalt in der Familie) habe :D
Anschließend sage ich dem Kerl, dass er seine Ansprüche gefälligst schriftlich geltend machen soll, und dass ich vorher erst mal gar nichts zahle. Und das er sich (sollte seine Forderung unberechtigt sein) noch auf die Gebührenrechnung von meinem Anwalt einstellen soll :D

Wenn er die Ansprüche schriftlich geltend macht, dann geht´s hier wohl nicht mehr ohne Anwalt. Wenn nicht, mündliche Forderungen einfach ignorieren! :cool:
Nicht einschüchtern lassen!

So würd ich das halt machen ......

@Kraken
EUR 1000,00 für eine Waschmaschine? :ups:
Kann doch nicht sein, dass eine ganz normale Waschmaschine in der Schweiz echt so teuer ist? Da bekomme ich ja hier 3 Markengeräte für .... :ups:

Caramujo

ElCativo
19-04-2010, 10:42
Stimme Ays zu... bin zwar kein Anwalt aber Vermieter! :D


+1

Bei beidem :D

Kraken
19-04-2010, 11:13
@Kraken
EUR 1000,00 für eine Waschmaschine? :ups:
Kann doch nicht sein, dass eine ganz normale Waschmaschine in der Schweiz echt so teuer ist? Da bekomme ich ja hier 3 Markengeräte für .... :ups:

Caramujo

Markengerät ist nicht gleich Markengerät;)

Guck dir mal die verlinkte Preisliste z.B. von Schulthess durch.... die ist in Schweizer franken.... 1.5 CHF= ca. 1 Euro.

http://www.schulthess.ch/fileadmin/user_upload/downloadcenter/Preislisten/Preisliste_2010-1_D.pdf

Caramujo
19-04-2010, 11:34
Also ich rede von hier gängigen Markengeräten (mit denen auch ich gute Erfahrungen gemacht habe) z. B. Privileg, AEG ....

Mein Privileg-Toplader läuft z. B. seit 7 Jahren. Und läuft und läuft. :D
OMG ich sollte es wohl nicht beschreien - schnell klopf auf Holzkopf :D

Caramujo

Kraken
19-04-2010, 11:38
Und ich rede von Markengeräten;)

In der Schweiz kaufen nunmal viele solche Geräte.... Schulthess etc. Selbst ein V-Zug Gerät ist nicht unter 2000 Franken (1300 Euro) zu haben ...

Caramujo
19-04-2010, 12:02
Wow, eine Waschmaschine für EUR 1300 wäre mir persönlich echt zu teuer!
Ich würd - auch hier in D - grad bei einer Waschmaschine (solange sie funktioniert und sparsam ist, ist´s doch egal wie die aussieht, steht eh im Keller) dann doch eher bei den 2. Wahlgeräten schauen, die haben oft nur einen kleinen Kratzer, sind aber voll funktionstüchtig und haben auch noch volle Garantie. Da kriegt man dann ein Gerät das normalerweise z. B. so um die 600 Euronen kosten würde für die Hälfte oder weniger :cool:

Ok, aber die Schweiz ist eh teurer und somit nicht vergleichbar :D

Caramujo

Interruptus
19-04-2010, 12:16
Ich kann aus familiärer Erfahrung sagen, dass es für Privatvermieter nicht so einfach ist, an sein Geld zu kommen. Da muss der schon mit dem Anwalt und einem gerichtlichen Mahnverfahren ankommen. Der Anwalt müsste dann aber erkennen, dass sein Mandant m.E. keinen Beweis erbringen kann, dass die Maschine aufgrund Deiner Benutzung nicht mehr funktioniert.
Aber das haben die anderen ja schon geschrieben. Ich kenn halt nur die andere Seite und weiss um die Probleme, die man schon hat, wenn man an seine Miete kommen will.

gast
19-04-2010, 12:30
Ich kann aus familiärer Erfahrung sagen, dass es für Privatvermieter nicht so einfach ist, an sein Geld zu kommen. Da muss der schon mit dem Anwalt und einem gerichtlichen Mahnverfahren ankommen. Der Anwalt müsste dann aber erkennen, dass sein Mandant m.E. keinen Beweis erbringen kann, dass die Maschine aufgrund Deiner Benutzung nicht mehr funktioniert.
Aber das haben die anderen ja schon geschrieben. Ich kenn halt nur die andere Seite und weiss um die Probleme, die man schon hat, wenn man an seine Miete kommen will.

Sowieso. Vor allem wenn man mehr haben will als einem eigentlich zusteht... :D

St. Michels
19-04-2010, 12:36
Rechtsberatung ist leider (oder zum Glück) nicht erlaubt hier. Daher schreibe ich nur, was ich getan hätte:

Ich hätte dem Vermieter den Vogel gezeigt und darauf verwiesen, dass er mir die Wohnung ordentlich abgenommen hat. Alles Weitere wäre sein Problem.

Interruptus
19-04-2010, 23:37
Wieso haben hier eigentlich alle Angst, "Rechtsberatung" zu machen, wenn sie ihre Meinung zu diesem Fall posten ?
Dachte, das wäre nur evtl, wenn überhaupt bei Anwälten ein Problem.
Wenn ich als rechtlicher Laie meine Ansichten zu einem Thema schreibe, ist das doch noch lange keine juristische Beratung.
Oder hab ich da was verpasst ?

Kraken
20-04-2010, 09:00
Doch eben;)

nur ein Anwalt DARF rechtlich beraten... wir dürfen das gar nicht.

gast
20-04-2010, 09:06
Das ist schon allein deshalb so damit Anwälte für Dinge Kohle kassieren können die eh im Gesetz oder in einem Urteil stehen... :D
(Ausnahmen davon gibts natürlich auch, für einige Dinge brauchts wirklich einen Anwalt)