Zivilcourage lohnt sich nicht? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Zivilcourage lohnt sich nicht?



Ceofreak
20-04-2010, 07:29
Quelle (http://www.shortnews.de/id/827549/Muenchner-zeigt-Zivilcourage-Jetzt-muss-er-600-Euro-Strafe-zahlen)

Uwe W. versteht die Welt nicht mehr: Der Münchner zeigte Zivilcourage, indem er an einem U-Bahnhof eine Frau beschützte. Jetzt wird er dafür mit einer 600-Euro-Strafe "belohnt".

Das war passiert: Auf dem Heimweg sah W., wie ein Betrunkener eine Frau mit einer Flasche niederschlägt. Er geht auf den Brutalo los. Dabei stürzt der Betrunkene ins Gleisbett.

Weil sich der U-Bahn-Schläger dabei die Hand brach, musste sich Uwe W. vor Gericht verantworten. Das Urteil: 600 Euro Strafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Uwe W. sagt jetzt: "Zivilcourage lohnt sich nicht".



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Was fürne Frechheit... Das is natürlich wieder n gutes Beispiel um die Bürger zur Zivilcourage aufzufordern...

Ceo.. *facepalm*

devzero
20-04-2010, 07:35
Jo, dass die Richter keine Ahnung vom Leben ausserhalb des Gerichtes haben, ist hinlänglich bekannt und solche Dinge hats auch schon öfters gegeben.

Ceofreak
20-04-2010, 07:37
Leider isses wirklich so, das das wieder mehr als 80% derjenigen die das lesen davon abhält Nothilfe zu leisten, einfach aus dem Grund der rechtlichen Konsequenzen.

Gut gemacht München, bist ja bekannt für deine überaus sinnvolle Rechtepolitik, wo Politiker nichts besseres zu tun haben als Killerspiele als den Teufel zu titulieren und sich Monatelang gedanken darüber machen wie sie sie verbieten können, anstatt etwas Sinnvolles zu tun ;)

Gruß

Ceo

Tiju
20-04-2010, 07:39
Ich kann in dem Linkfenster nicht nach unten scrollen und den Artikel lesen. Klingt aber so, als ob der Angriff auf die Frau nicht mehr gegenwärtig gewesen wäre. Daher wäre das "Losgehen auf den Brutalo" keine Notwehr, sondern Selbstjustiz. Kannst Du den Link nachbessern oder liegt das an meinem System?

Edit: beim zweiten mal ging es, aber der Artikel ist ja ein Beispiel an Informationsarmut. Da man den Sachverhalt nicht kennt, kann man dazu nichts weiter sagen. Auf jeden Fall ist es nicht Notwehr, wenn A den B niederschlägt und dann rum steht oder weggeht, und man den A dann seinerseits niederschlägt, da der Angriff auf B schon vorbei war. Eine vorläufige Festnahme nach § 127 StPO wäre möglich, aber dabei muß man aufpassen, nicht zu weit zu gehen.

BämBäm
20-04-2010, 07:46
Das sind alles ein bißchen wenig Informationen, was sagt denn die Frau dazu ? kann mir nicht vorstellen das bei entsprechender Zeugenaussage, der Helfer da irgendwas zu befürchten hätte.

Alles andere wäre ne Bankrotterklärung für jeden Zivilcourageansatz. Da muss ich dann jedesmal bevor ich jemanden helfe meinen Kontostand, meine Rechtschutzversicherung und meine Haftpflicht prüfen und mir dann nochmal gut überlegen ob der mögliche Ärger, das wirklich Wert ist. :mad:

Kann jawohl nicht sein.

sbenji
20-04-2010, 07:49
shortnews gibt als Quelle tz-online an:


[...]Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.

Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll.

Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Gut eineinhalb Minuten später fährt die U-Bahn ein. Als der Zug weg ist, sind die jungen Leute nicht mehr da – und der Schläger zunächst auch. Er wird Minuten später festgenommen. Uwe W. kümmert sich um die verletzte Frau, wartet auf die Polizei.[...]

Liest sich zumindestens vorbildlich.

Auch wenn bei einem kräftigen Schubser, insbesondere Wenn das Gleichgewicht schon gestört ist, mehr als bei einem Schlag ins Gesicht passieren kann (was eben nicht jedem bewusst ist), empfind ich das eigendlich als relativ besonnenes Handeln.
Nicht jeder hat seine Umgebung so gut im Blick, dass er unter Schlägen sagen kann wo jetzt was (Gleis) ist und daran denkt.

Ceofreak
20-04-2010, 07:52
Dabei gehts mir garnichmal um den Sachverhalt an sich, sondern um den Artikel in der Bildzeitung der wie gesagt bestimmt 80% der Leser abschreckt Zivilcourage zu Zeigen.

Negativbeispiel sozusagen.

*Lars*
20-04-2010, 07:58
Leider isses wirklich so, das das wieder mehr als 80% derjenigen die das lesen davon abhält Nothilfe zu leisten, einfach aus dem Grund der rechtlichen Konsequenzen.


Richtig. Und darüber sollte man auch mal im KKB nachdenken, wenn man hier immer einseitig darüber diskutiert, dass alle Zivilcouragierten ständig Ärger mit der Justiz bekommen. Die Wahrheit ist doch tatsächlich, dass gegen einen, der nach der Zivilcourage verurteilt wurde, 99 Leute stehen, die erfolgreich Zivilcourage zeigten und danach keine Probleme bekamen.

Ceofreak
20-04-2010, 08:02
Richtig. Und darüber sollte man auch mal im KKB nachdenken, wenn man hier immer einseitig darüber diskutiert, dass alle Zivilcouragierten ständig Ärger mit der Justiz bekommen. Die Wahrheit ist doch tatsächlich, dass gegen einen, der nach der Zivilcourage verurteilt wurde, 99 Leute stehen, die erfolgreich Zivilcourage zeigten und danach keine Probleme bekamen.

:halbyeaha:

heavenlybody
20-04-2010, 08:05
Ich kann in dem Linkfenster nicht nach unten scrollen und den Artikel lesen. Klingt aber so, als ob der Angriff auf die Frau nicht mehr gegenwärtig gewesen wäre. Daher wäre das "Losgehen auf den Brutalo" keine Notwehr, sondern Selbstjustiz. Kannst Du den Link nachbessern oder liegt das an meinem System?

Edit: beim zweiten mal ging es, aber der Artikel ist ja ein Beispiel an Informationsarmut. Da man den Sachverhalt nicht kennt, kann man dazu nichts weiter sagen. Auf jeden Fall ist es nicht Notwehr, wenn A den B niederschlägt und dann rum steht oder weggeht, und man den A dann seinerseits niederschlägt, da der Angriff auf B schon vorbei war. Eine vorläufige Festnahme nach § 127 StPO wäre möglich, aber dabei muß man aufpassen, nicht zu weit zu gehen.

Ging mir auch so, deswegen einfach die Quelle der Quelle nutzen: 600*Euro Strafe, weil er helfen wollte - München - Aktuelles - tz-online.de (http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/strafe-weil-er-helfen-wollte-tz-722259.html)

Und dieses Zitat ist ja wohl der Hammer:


Die Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war. „Die Situation war nach meinem Gefühl nicht bereinigt. Ich hatte Angst, dass der Täter auch noch auf mich losgeht.“ Vor Gericht durfte sie nicht aussagen – als Zeugin, die den Angriff unmittelbar erlebt hatte.

Uwe W. glaubt immer noch, im falschen Film zu sein. „Ich war zuvor ein völlig unbescholtener Bürger. Jetzt hab ich einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.“ Das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, sitzt tief. „Diese Ausnahmesituation nur nach einem Video ohne Ton und nach Aussagen von zwei Zeugen zu beurteilen, die am gegenüberliegenden Bahnsteig standen, ist eine Ungerechtigkeit.“

Da fehlen mir echt die Worte.

Und ja ... an den §127 StPO habe ich auch gedacht:



Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.

Doch das ist dann eher was fürs Juraforum.

BämBäm
20-04-2010, 09:22
Nach dem Lesen des vollständigen Artikels, kommt mir die Galle hoch. Und Aussagen in der Art:

Weil er größer ist als der Schläger, weil die gefährliche Situation nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bereits „bereinigt“ war

oder

Er soll 600 Euro zahlen – wegen vorsätzlicher Körperverletzung! Begründung: Die Lage im U-Bahnhof sei bereits bereinigt, ein Notruf abgesetzt gewesen. Es habe somit keinen Grund gegeben, dem Schläger so kräftig zu schubsen, dass dieser ins Gleisbett fallen konnte. Zudem sei er Savas K. körperlich weit überlegen.

oder

Amtsgerichtsprecherin Ingrid Kaps. „Seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“ ...Na danke schön auch.

und das ganze obwohl eine der Frauen die ja direkt beteiligt, war etwas gegenteiliges aussagt, da drängt sich mir die Ansicht auf, das die beteiligten Teile des Justizsystems anscheinend auf Fantasy Island wohnen.

Redman
20-04-2010, 09:41
Also nicht erst dazwischen gehen und die Frauen schützen, sondern dem Typen gleich von hinten eine überbraten. Dann ist der Angriff ja noch gegenwärtig...

Juristen sind schon komisch :wuerg:

Phrachao-Suea
20-04-2010, 09:43
Das ist ja mal richtig Fantastisch.
Man greift ein und bekommt ne Strafe,
der Täter der besoffen ne Frau anpackt ist dann noch das Opfer...
was ist wenn der Täter die Frau vermöbelt hätte?
Dann würden wieder alle schreien:
"Warum hat da keiner eingegriffen!?"

Kraken
20-04-2010, 09:47
:wuerg:

Deutsche Justiz mal wieder... ich könnt echt nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!

Manchmal ist die Justizia ein wenig blinder als man sich wünscht;)

Kraken
20-04-2010, 09:48
Das ist ja mal richtig Fantastisch.
Man greift ein und bekommt ne Strafe,
der Täter der besoffen ne Frau anpackt ist dann noch das Opfer...
was ist wenn der Täter die Frau vermöbelt hätte?
Dann würden wieder alle schreien:
"Warum hat da keiner eingegriffen!?"

:halbyeaha:

gast
20-04-2010, 10:15
Hm, die Frage wäre was ist wenn der Zug kommt während der Typ im Gleisbett liegt bzw. ob er ihn absichtlich da rein gestoßen hat... Hm...

Aber nein, wir betrachten das jetzt alles nich so genau - Unfair böse nicht einmal Zivicourage darf man zeigen eine Frechheit ein Witz mir geht gleich der Hut hoch!!!

Tiju
20-04-2010, 10:37
Tja, bei dem Sachverhalt finde das Urteil auch sehr bedenklich. Scheinbar wollte W. den Schläger festhalten, wozu er nach § 127 StPO berechtigt war, darauf hat dieser ihn angegriffen, das Wegschubsen war ja wohl die geringst mögliche Abwehrreaktion. W. befand sich meiner Meinung nach in Notwehr. Wenn der Schläger umfällt, weil er besoffen ist, ist das sein Problem. Ich würde da jedes Rechtsmittel gegen das Urteil nutzen, was geht. Die Ansicht der StA ist irgendwie typisch für unser gequältes Ordnungs- und Sicherheitsverständnis, wo der Bürger eben nur als friedliebendes Opfer angenehm ist.

Als Zwischenfazit kann man sagen: Zivilcourage lohnt sich nicht.

itto_ryu
20-04-2010, 11:44
Und bei dem Vorfall in der Münchner U-Bahn, als Zivilcourage tödlich geendet hat für den Helfer, hat alle Welt den Einsatz gelobt, wie vorbildlich, man darf nicht wegsehen, man muss helfe blablabla... was soll man angesichts solcher Vorfälle noch sagen? Außer vielleicht, dass Leute die helfen danach besser abhauen sollten wie Verbrecher, bevor die Polizei eintrifft, denn sie haben ggf. eine Straftat begangen? Da weiß man ja nicht, ob man lachen oder weinen soll. Killerspiele, die UFC, Filme, das ist immer alles verantwortlich und ein schöner Sündenbock für die Zustände, aber der Umstand vielleicht, dass Gerechtigkeit in der Gesellschaft keine größere Beachtung findet und sich auf das soziale Gemüt der gesamten Gesellschaft auswirkt, wenn offensichtlich Krieg geführt wird, es aber keiner zugeben möchte, wenn selbsternannte moralische Instanzen wie Kirche und Politik lügen, betrügen und schlimmeres tun oder Politik- und Wirtschafskräfte, die mafiös handeln auch noch gedeckt werden, ja wen wundert es dann, dass es der Gesellschaft altersunabhängig mehr und mehr an moralischen Grundsätzen fehlt? Wenn dann noch die "wenigen Guten" mit Geld-, Haftstrafen oder schlimmer "belohnt" werden, setzt das starke Zeichen auch für Täter.

Ceofreak
20-04-2010, 12:23
und bei dem vorfall in der münchner u-bahn, als zivilcourage tödlich geendet hat für den helfer, hat alle welt den einsatz gelobt, wie vorbildlich, man darf nicht wegsehen, man muss helfe blablabla... Was soll man angesichts solcher vorfälle noch sagen? Außer vielleicht, dass leute die helfen danach besser abhauen sollten wie verbrecher, bevor die polizei eintrifft, denn sie haben ggf. Eine straftat begangen? Da weiß man ja nicht, ob man lachen oder weinen soll. Killerspiele, die ufc, filme, das ist immer alles verantwortlich und ein schöner sündenbock für die zustände, aber der umstand vielleicht, dass gerechtigkeit in der gesellschaft keine größere beachtung findet und sich auf das soziale gemüt der gesamten gesellschaft auswirkt, wenn offensichtlich krieg geführt wird, es aber keiner zugeben möchte, wenn selbsternannte moralische instanzen wie kirche und politik lügen, betrügen und schlimmeres tun oder politik- und wirtschafskräfte, die mafiös handeln auch noch gedeckt werden, ja wen wundert es dann, dass es der gesellschaft altersunabhängig mehr und mehr an moralischen grundsätzen fehlt? Wenn dann noch die "wenigen guten" mit geld-, haftstrafen oder schlimmer "belohnt" werden, setzt das starke zeichen auch für täter.


+1

Kraken
20-04-2010, 12:29
Die Ansicht der StA ist irgendwie typisch für unser gequältes Ordnungs- und Sicherheitsverständnis, wo der Bürger eben nur als friedliebendes Opfer angenehm ist.

Als Zwischenfazit kann man sagen: Zivilcourage lohnt sich nicht.

So sieht's traurigerweise aus!!!!

Obwohl das dem Gesetz aufs Schärfste widerspricht vergewlatigen die Richter jeglicher Rechtsgefühl, und man MUSS sich wehrlos der Gewalt anderer hingeben.... die werden dann zwar nicht bestraft, aber wenigstens kommt man selbst auch strafrei davon!

MikePike
20-04-2010, 13:18
So, das heißt also im Fall der Fälle, wenn man eingreifen will: Umhauen & abhauen....^^

Daemonday
20-04-2010, 13:37
Oder sich vorher ein Quichgrünes Kostüm anziehen und sich dan Kickass nennen.

LG
Micha

arfel
20-04-2010, 14:01
trotzdem lieber einem opfer helfen in dem man das tut was man für richtig hält.
denn wie würde man sich fühlen wenn das opfer plötzlich stirbt und man weiß man hätte doch eigentlich was unternehmen können.
falls man dann doch verurteilt wird kann man immer noch den richter eine klatschen dann steigt zwar der betrag aber es lohnt sich dann wenigstens.

also helfen>>sich vergewissern das es dem opfer gut geht>> beine in die hand nehmen und abhauen.

dwidz
20-04-2010, 14:05
Ich kann den Link leider nicht öffnen. Steht da irgendwo, was für ein Gericht den Mann verurteilt hat? Ich frage mich nämlich wo da die Schöffen waren. Die sind doch genau dafür da. Damit die Gerechtigkeit nicht in den Juristischen Winkelzügen untergeht. Die können doch den Richter überstimmen... Irgendwas ist da gewaltig schief gegangen...

Aber das hier sollte wirklich nicht ausser Acht gelassen werden. DAS IST EXTREM WICHTIG:


... Die Wahrheit ist doch tatsächlich, dass gegen einen, der nach der Zivilcourage verurteilt wurde, 99 Leute stehen, die erfolgreich Zivilcourage zeigten und danach keine Probleme bekamen.

TRMT
20-04-2010, 14:22
Alles genau verlaufen wie es sein muss. Wie kann man bitte einen korrekten Bürger der ein Gläschen getrunken hat und ein bisschen einsam ist einfach gewaltsam zu Tode verprügeln?!

ACHTUNG IRONIE

Sven K.
20-04-2010, 14:45
Ich muss mir das erst mal durchlesen. Danach werde ich entscheiden ob hier
auf bleibt. Heute muss ich aber erst mal trainieren.