Vollständige Version anzeigen : Leung Ting Urteil in II. Instanz (2010): UNSCHULDIG
Hallo zusammen,
das habe ich gerade von meinem Si-Fu Dr. F. M. als Mail (weitergeleitet) bekommen:
Ich habe zu dem gesamten "Ereignis" meine eigene Meinung..., will Euch aber über die neuesten Infos von heute morgen aus Hongkong teilhaben lassen.
MAIL VON SIFU LEUNG TING:
A Great Day!
I'm more than happy today; cause I won the court case within a morning!
Funnest thing is that the high court judge seemed like my own "defending barrister" when he argued all the points wth the prosecutor.
Then, right after a short break, he went out & stated that "I'm not guilty"!
Now I'm receiving al lot of phone calls & messages to congratulate me winmagistratening of the court case wthin a short time. It proves that the stupid "magistrate on probation" was completely wrong!
Best Wishes
Si-Fu
P.S.: Please do send out this massage for me to everybody.
ÜBERSETZUNG DER EWTO/KRK:
Ein großer Tag!
Ich bin mehr als glücklich, denn ich gewann den Prozess an einem einzigen Morgen.
Das Witzigste daran ist, dass der Richter des Hohen Gerichtshofes mit meinen eigenen Verteidiger offenbar "konnte", (das merkte man) als dieser mit dem Staatsanwalt alle Anklagepunkte durchging. Schon nach einer kurzen Verhandlungspause kam er (der Richter) raus und verkündete, dass ich "nicht schuldig" sei ..."
Alles Gute
Si-Fu
(Leung Ting)
P.S.: Bitte sendet diese Nachricht für mich an alle!
pizzamasochiste
01-05-2010, 12:49
edit
jkdberlin
01-05-2010, 12:56
Bevor hier noch mehr Punkte vergeben werden: denkt bitte an die Boardregeln! Es geht ohne Beleidigungen, Verleumdungen, Bashing etc.
Damit ist diese Frauengeschichte wohl erst mal, ebenso wie das abgetriebene Kind , aus der Welt …:(
So recht freuen kann ich mich irgendwie dennoch nicht , hätte dem lieben Sigung einfach zu gerne ein paar einschlagende positive Erfahrungen , im Interesse des Wing Tsun s gewünscht .. ;)
LorenzLang
03-05-2010, 08:18
Funnest thing is that the high court judge seemed like my own "defending barrister" when he argued all the points wth the prosecutor.
Das Witzigste daran ist, dass der Richter des Hohen Gerichtshofes mit meinen eigenen Verteidiger offenbar "konnte", (das merkte man) als dieser mit dem Staatsanwalt alle Anklagepunkte durchging.
Ich hätte das anders übersetzt:
Das Witzigste daran ist, dass der Richter des Hohen Gerichtshofes wie mein
"Verteidiger" erschien/wirkte, als er mit dem Staatsanwalt über
die Anklagepunkte diskutierte/stritt.
Ich denke, die EWTO-Übersetzung bringt einen "Nasenfaktor" rein, der
im Original nicht vorhanden ist. Der Richter hat lt. Original nur die
Argumentation der Verteidigung vollständig übernommen.
LL
Hallo zusammen,
das habe ich gerade von meinem Si-Fu Dr. F. M. als Mail (weitergeleitet) bekommen:
Ich habe zu dem gesamten "Ereignis" meine eigene Meinung..., will Euch aber über die neuesten Infos von heute morgen aus Hongkong teilhaben lassen.
MAIL VON SIFU LEUNG TING:
A Great Day!
I'm more than happy today; cause I won the court case within a morning!
Funnest thing is that the high court judge seemed like my own "defending barrister" when he argued all the points wth the prosecutor.
Then, right after a short break, he went out & stated that "I'm not guilty"!
Now I'm receiving al lot of phone calls & messages to congratulate me winmagistratening of the court case wthin a short time. It proves that the stupid "magistrate on probation" was completely wrong!
Best Wishes
Si-Fu
P.S.: Please do send out this massage for me to everybody.
ÜBERSETZUNG DER EWTO/KRK:
Ein großer Tag!
Ich bin mehr als glücklich, denn ich gewann den Prozess an einem einzigen Morgen.
Das Witzigste daran ist, dass der Richter des Hohen Gerichtshofes mit meinen eigenen Verteidiger offenbar "konnte", (das merkte man) als dieser mit dem Staatsanwalt alle Anklagepunkte durchging. Schon nach einer kurzen Verhandlungspause kam er (der Richter) raus und verkündete, dass ich "nicht schuldig" sei ..."
Alles Gute
Si-Fu
(Leung Ting)
P.S.: Bitte sendet diese Nachricht für mich an alle!
Nun ja, dann ist diese unschöne Geschichte aus der Welt.
Gibt es hierfür auch noch eine Nachrichtenmeldung oder eine andere Veröffentlichung?
Dass die negative Schlagzeile schneller durch das Internet verbreitet wurde, war ja zu erwarten. In Hongkong hat er jedoch sicherlich ordentlich "an Gesicht" verloren. Eine gehörige Portion positiv Presse wird er doch bestimmt ins Leben gerufen haben, oder?
Wenn du eine Quelle hast - bitte posten. Danke
Was wird ihm vorgeworfen ? Hat er sich etwa einer Schülerin vergriffen?
Gruss
@ k.putt
YouTube - WT WING TSUN LEUNG TING GERICHTSVERHANDLUNG (http://www.youtube.com/watch?v=wC53Mii1rMo)
@ k.putt
YouTube - WT WING TSUN LEUNG TING GERICHTSVERHANDLUNG (http://www.youtube.com/watch?v=wC53Mii1rMo)
Alles klar ...
Goekhan S.
04-05-2010, 11:16
Da hat wohl der Richter WEICH NACHGEGEBN :D genau wie im WT. Bestimmt auch WT ler :D
flavoursaver
04-05-2010, 14:14
ich kenn das chinesische rechtssystem nicht (wenn es denn dort überhaupt sowas in der art gibt), aber sagen wir doch besser "freispruch in 2. instanz". "unschuldig" tönt irgendwie falsch :D
Cortalios
04-05-2010, 14:26
naja da die chinesische Rechtssprechung nicht für Weltoffenheit, Meinungsfreiheit und auch nicht Frauenrechte bekannt ist, finde ich das wort "unschuldig" ein wenig übertrieben.:rolleyes:
Vorallem, wenn es so ablief, wie Leung Ting es selber schreibt ... nur weil er mim Verteidiger konnte..*ppfff* :ups:
naja da die chinesische Rechtssprechung nicht für Weltoffenheit, Meinungsfreiheit und auch nicht Frauenrechte bekannt ist, finde ich das wort "unschuldig" ein wenig übertrieben.:rolleyes:
Hm, inwiefern ist Hong Kong da denn eigentlich eigenständig? Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass Hong Kong da mit Mainland-China vergleichbar ist. Aber ich kenne mich da nicht aus.
Vorallem, wenn es so ablief, wie Leung Ting es selber schreibt ... nur weil er mim Verteidiger konnte..*ppfff* :ups:
Wo schreibt er das denn? Ich lese da nur: "Funnest thing is that the high court judge seemed like my own "defending barrister" when he argued all the points wth the prosecutor."
Gruß,
Wolfgang
Alephthau
04-05-2010, 18:36
naja da die chinesische Rechtssprechung nicht für Weltoffenheit, Meinungsfreiheit und auch nicht Frauenrechte bekannt ist, finde ich das wort "unschuldig" ein wenig übertrieben.:rolleyes:
Vorallem, wenn es so ablief, wie Leung Ting es selber schreibt ... nur weil er mim Verteidiger konnte..*ppfff* :ups:
Hm, Du wirst angeklagt, weißt aber Du bist unschuldig, der Staatsanwalt sieht dich als schuldig an, argumentiert entsprechend und macht nach diversen Indizien im Plädoyer klar das Du ein böser Mensch bist der das eindeutig getan hat.
Du würdest natürlich das Urteil annehmen, oder?
Wenn nicht wirst Du wohl Revision einlegen lassen durch deinen Anwalt und im zweiten Prozess folgt der Richter nicht den Ausführungen des Staatsanwalts, vielleicht weil er merkt das alles ein wenig konstruiert wirkt und er Zweifel hat, und Du bekommst Recht und entsprechend einen Freispruch.
Deiner Argumentation nach bist Du dann also trotzallem schuldig und hast halt nur im zweiten Prozess einen Freispruch bekommen weil der Richter DIR geglaubt hat und nicht was der Staatsanwalt gesagt hat.
Merkste eigentlich noch die Einschläge?
Gruß
Alef
Hm, inwiefern ist Hong Kong da denn eigentlich eigenständig? Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass Hong Kong da mit Mainland-China vergleichbar ist. Aber ich kenne mich da nicht aus.
Einland zwei Systeme heißt das momentan. Das heißt das in Hongkong in der Regel andere Regeln gelten als auf dem Festland China.
Liebe grüße,
Shin
jkdberlin
05-05-2010, 08:04
Intertessant, wer hier aufgrund von Vorurteilen und Intoleranz sich zum Rechtsexperten und Richter aufspielt.
naja da die chinesische Rechtssprechung nicht für Weltoffenheit, Meinungsfreiheit und auch nicht Frauenrechte bekannt ist, finde ich das wort "unschuldig" ein wenig übertrieben.:rolleyes:
Vorallem, wenn es so ablief, wie Leung Ting es selber schreibt ... nur weil er mim Verteidiger konnte..*ppfff* :ups:
Das war ja mal wieder klar, daß es so interpretiert wird.
Vereurteilt man LT, dann ist es ein klarer Beweis für seine Schuldund verurteilt man ihn nicht, dann dann ist das System geschmiert - Hauptsache LT steht als Schuldiger da.
Fakt ist: Er wurde frei gesprochen und steht vor dem Gesetz als unschuldig da.
Wie das nun im einzelnen ablief, das wissen nur die betroffenen selber, aber mal ganz ehrlich, es sieht doch so aus, als sollte LT ein wenig zur Kasse gebeten werden und der Schuß ging nach hinten los...
Gruß,
Yum Cha
netwolff
05-05-2010, 10:25
Also wenn mich nicht alles täuscht, wurde jemand freigesprochen, ist also vor dem Gesetz unschuldig, fertig. Natürlich sagt das nichts darüber aus, ob jemand etwas wirklich getan hat oder nicht und den Imageverlust, Verlust von Freunden, die Scham etc. kann das nicht mehr nehmen. Und dabei ist das egal ob Hongkong, Festlandchina, Timbuktu oder Deutschland.
turbopedro
05-05-2010, 15:16
ÜBERSETZUNG DER EWTO/KRK:
Ein großer Tag!
Ich bin mehr als glücklich, denn ich gewann den Prozess an einem einzigen Morgen.
Das Witzigste daran ist, dass der Richter des Hohen Gerichtshofes mit meinen eigenen Verteidiger offenbar "konnte", (das merkte man) als dieser mit dem Staatsanwalt alle Anklagepunkte durchging. Schon nach einer kurzen Verhandlungspause kam er (der Richter) raus und verkündete, dass ich "nicht schuldig" sei ..."
Alles Gute
Si-Fu
(Leung Ting)
Das ist ja mal die schlechteste Translation i have ever seen!
Nun ja, dann ist diese unschöne Geschichte aus der Welt.
Gibt es hierfür auch noch eine Nachrichtenmeldung oder eine andere Veröffentlichung?
Dass die negative Schlagzeile schneller durch das Internet verbreitet wurde, war ja zu erwarten. In Hongkong hat er jedoch sicherlich ordentlich "an Gesicht" verloren. Eine gehörige Portion positiv Presse wird er doch bestimmt ins Leben gerufen haben, oder?
Wenn du eine Quelle hast - bitte posten. Danke
Ah, da ist das Statement ja.
LeungTing.com - Official Statment 1 (http://www.leungting.com/index.php?option=com_content&task=view&id=150&Itemid=60&lang=en)
flavoursaver
05-05-2010, 21:06
Intertessant, wer hier aufgrund von Vorurteilen und Intoleranz sich zum Rechtsexperten und Richter aufspielt.Na, na... ich glaube es reicht, ab und zu Zeitung zu lesen, um zu wissen, dass Chinas Justiz nicht ganz unabhängig vom Parteiapparat agiert. Das ganz generell und unabhängig vom LT-Fall. Inwiefern das auf Hong Kong mit seinem Common-Law-System abfärbt, weiss ich nicht.
Klar: Freispruch vor 2. Instanz bedeutet genauso "unschuldig" im juristischen Sinne, wie bei einem Freispruch in 1. Instanz. Aber irgendwas wird an der Geschichte dran gewesen sein, sonst hätte es gar keine Anklage gegeben, geschweige denn eine erstinstanzliche Verurteilung. I.S.d. der "materiellen Wahrheit" ist eine eigentliche 100%ige moralische "Unschuld" also eher unwahrscheinlich. Diese unjuristische Bemerkung erlaub ich mir als Jurist ;)
Wenn nicht wirst Du wohl Revision einlegen lassen durch deinen Anwalt und im zweiten Prozess folgt der Richter nicht den Ausführungen des Staatsanwalts, vielleicht weil er merkt das alles ein wenig konstruiert wirkt und er Zweifel hat, und Du bekommst Recht und entsprechend einen Freispruch.Siehst du einen bestimmten Grund für ein ausserordentliches Rechtsmittel? :D
jkdberlin
06-05-2010, 07:35
Diese unjuristische Bemerkung erlaub ich mir als Jurist ;)
Die nachträgliche Rechtfertigung macht es nicht besser, im Gegenteil. Diese "Nach-Verurteilung" gerade als Jurist ist dann wohl eher anderen Beweggründen geschuldet...
Aber irgendwas wird an der Geschichte dran gewesen sein, sonst hätte es gar keine Anklage gegeben, geschweige denn eine erstinstanzliche Verurteilung. I.S.d. der "materiellen Wahrheit" ist eine eigentliche 100%ige moralische "Unschuld" also eher unwahrscheinlich.
Oh man...
flavoursaver
06-05-2010, 11:53
Die nachträgliche Rechtfertigung macht es nicht besser, im Gegenteil. Diese "Nach-Verurteilung" gerade als Jurist ist dann wohl eher anderen Beweggründen geschuldet...Jetzt spielst DU dich als Richter auf :rolleyes:
Es geht mir gar nicht um "Nachverurteilung", meine Aussage ist allgemeingültig, nicht nur auf LT bezogen. Die Diskrepanz zwischen materieller und juristischer Wahrheit ist ein Fakt, den du nicht leugnen kannst. Die Justiz beschneidet sich selbst in Bezug auf Wahrheitsfindung durch Aussageverweigerungsrechte, Beweisverwertungsverbote etc. Du kannst deine Frau auch direkt vor dem Richter verhauen, und danach aufgrund eines Verfahrensfehlers freigesprochen werden. Der im common-law gebräuchliche Gegensatz "guilty/not guilty" ist imho in diesem Fall absolut ungenau. Wie ich schon im ersten Post geschrieben hab: Ich empfehle den Begriff "Freispruch"!*
Killer Joghurt
06-05-2010, 11:59
edit. zu doof iwie
DeepPurple
06-05-2010, 12:24
Also das einzige was wir wissen ist, dass da ein Ereignis war und LT angeklagt und freigesprochen wurde. Punkt und aus.
Alles andere ist nur Spekulation.
@flavoursavour
Freispruch heisst im deutschen Rechtssystem doch, dass er unschuldig ist. Für moralische Beurteilungen wissen wir doch nicht genug.
flavoursaver
06-05-2010, 12:52
Also das einzige was wir wissen ist, dass da ein Ereignis war und LT angeklagt und freigesprochen wurde. Punkt und aus.
Alles andere ist nur Spekulation.
@flavoursavour
Freispruch heisst im deutschen Rechtssystem doch, dass er unschuldig ist. Für moralische Beurteilungen wissen wir doch nicht genug.Ich finde einfach, man muss aufpassen mit dem Wort "unschuldig". M.m.n. kann man das Wort gebrauchen werden bei "Freisprüchen erster Klasse" (eindeutige Unschuld). Kritisch wirds bei "Freisprüchen zweiter Klasse" (Freispruch aus Mangel an Beweisen bei Weiterbestehen des Tatverdacht). Wenns um "Freisprüche dritter Klasse geht" (Klare Schuld, aber Verwertungsverbot desjenigen Beweises welcher die Schuld eigentlich beweist) finde ich das Wort "unschuldig" gänzlich fehl am Platz. Im angelsächsisches Recht wird nicht unterschieden, dort heisst es immer "not guilty". Richtig: Wir wissen nicht was passiert ist. Umgekehrt heisst "not guilty" aber eben auch nicht automatisch, dass LT nichts getan hat, d.h. dem Wortsinn nach tatsächlich "unschuldig" ist. Daher: Der Klarheit halber "Freispruch"!
jkdberlin
06-05-2010, 13:02
Nach "irgendwas wird da schon dran sein" hört sich dein jetziges Zurückgeruder sehr merkwürdig an. In dubio pro reo scheint für dich bei LT nicht zu gelten. Aber nein, wir argumentieren das jetzt auf einen Allgemeinplatz heraus. Billig und rhetorisch daneben.
flavoursaver
06-05-2010, 13:20
Nach "irgendwas wird da schon dran sein" hört sich dein jetziges Zurückgeruder sehr merkwürdig an. In dubio pro reo scheint für dich bei LT nicht zu gelten. Aber nein, wir argumentieren das jetzt auf einen Allgemeinplatz heraus. Billig und rhetorisch daneben.Deine Unterstellung ich würde zurückrudern kannst du dir sparen! Bei "irgendwas wird da schon dran sein" bleib ich auch! Die Behauptung, dass trotz einer Anklageeröffnung UND einer erstinstanzlichen Verurteilung NICHTS an den Vorwürfen dran gewesen sein soll, wäre ein Zugeständnis deinerseits, dass die chinesische Justiz nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktioniert.
Bei uns wird angeklagt, wenn eine Verurteilung bei über 50% Wahrscheinlichkeit liegt. Verurteilt wird, wenn keine vernünftigen Zweifel vorhanden sind. Da MUSS was dran gewesen sein! Der Freispruch in 2. Instanz erfolgte mit allergrösster Wahrscheinlichkeit aus verfahrensrechtlichen Gründen/Beweisgewichtungsgründen. Dass da plötzlich aktiv bewiesen werden kann, dass die Frau ALLES erfunden hat, ist ja wohl komplett aus der Luft gegriffen. Der andere Fall, dass einfach nicht genügend Beweise da waren, ist der wahrscheinliche. Und das ist auch ok so, dass dann freigesprochen wird. Etwas anderes hab ich nie gesagt! Ich sag nur, für mich passt dann das Wort "Freispruch" besser als "unschuldig".
jkdberlin
06-05-2010, 13:33
Ich brauch mir nichts sparen, dein Interpretations-"Blabla" kann hier jeder selber lesen.
flavoursaver
06-05-2010, 13:49
Ich brauch mir nichts sparen, dein Interpretations-"Blabla" kann hier jeder selber lesen.Meine erste Aussage (1. Beitrag) war: "Freispruch" tönt in diesem Fall besser als "unschuldig"!
Meine zweite Aussage (2. Beitrag) war die Erklärung, warum ich finde, dass "Freispruch" besser tönt als "unschuldig": Weil bei einer 1.instanzlichen Verurteilung - generell und in casu - IRGENDETWAS (nicht mal zwingend am Tattag) passiert sein MUSS, und weil daher zwar ein (2.instanzlicher) "Freispruch" gegeben ist, aber nicht zwingend die tatsächliche (nicht = juristische!) "Unschuld".
Daraufhin hast du mich der "nachträglichen Rechtfertigung" und "Zurückgeruder" bezichtigt.
Also entweder hast du nicht richtig gelesen, oder du hast von der Materie keine Ahnung. In diesem Fall: Wenn man keine Ahnung hat...
Sorry ;)
Selbst wenn du so denkst, kannst du dir die Ausführung deiner Meinung sparen. Ich halte es für unglaublich unfair und billig mit so einem Unsinn um die Ecke zu kommen. Schon allein, dass man derartiges in einem Forum diskutieren muss, finde ich unverständlich.
jkdberlin
06-05-2010, 13:53
Hehe, schreibt jemand, der in einem nicht stringenten Vortrag 3 Rechtssysteme miteinander vermischt, und keine 50%, keine 5%, nichtmal 0,5% der Tatsachen zu dem Thema kennt, dafür aber eine Menge schlauer und weitreichender Schlussfolgerungen daraus zieht.
Ich denke, wir haben unsere Standpunkte genug dargestellt. Das war's dann für mich. Danke, setzen...
flavoursaver
06-05-2010, 14:16
Selbst wenn du so denkst, kannst du dir die Ausführung deiner Meinung sparen. Ich halte es für unglaublich unfair und billig mit so einem Unsinn um die Ecke zu kommen. Schon allein, dass man derartiges in einem Forum diskutieren muss, finde ich unverständlich.
Hehe, schreibt jemand, der in einem nicht stringenten Vortrag 3 Rechtssysteme miteinander vermischt, und keine 50%, keine 5%, nichtmal 0,5% der Tatsachen zu dem Thema kennt, dafür aber eine Menge schlauer und weitreichender Schlussfolgerungen daraus zieht.
Ich denke, wir haben unsere Standpunkte genug dargestellt. Das war's dann für mich. Danke, setzen...Dieser "Vortrag" kam allein dadurch zustande, dass du mich nach meinem 2. Beitrag dumm von der Seite angemacht hast. Ich ging davon aus, dass du mich falsch verstanden hast (glaube ich immer noch), allein deshalb hab ich daraufhin meine Aussage versucht zu erklären. Das wurde mit "Blabla" taxiert, auch nicht sehr konsensförderlich.
Wie kannst du ein persönliches Problem damit haben, dass ich zwischen "jurstischer Unschuld" und "effektiver Unschuld" unterscheide, und deshalb der Klarheit halber von "Freispruch" spreche? Denn DAS war meine Aussage!!! Nichts von wegen Leung Ting gehört ist Gefängnis. Nur: Ob LT effektiv "unschuldig" ist, weiss man nicht. Ist ja auch nicht weiter tragisch.
Versteh ich nicht! Wir verstehen uns nicht :) Egal. Muss man ja nicht.
Schön, dass sich herausgestellt hat, dass Leung Ting unschuldig ist. Alles andere hätte wohl ein schlechtes Licht auf die gesamte Kung Fu-Gemeinschaft geworfen.
Gruß,
Wolfgang
Alephthau
06-05-2010, 16:18
erlaub ich mir als Jurist ;)
Ich vermute mal bei "der objektivsten Behörde der Welt"?
Sorry, aber ich wurde schonmal beinahe angeklagt wegen Zuhälterei, weil mir weder der ermittelnde Kommisar noch der StA glauben wollte wie es schien. (Jemand hatte mit hilfe meines verlorenen Auweises eine Wohnung angemietet und sie als "Modell-Wohung" betrieben, die Nutten mußten das Geld in einen Briefkasten mit meinem Namen werfen und das Telefon lief ebenso auf meinem Namen....man konnte zu der Zeit alles telefonisch in Auftrag geben ohne das geprüft wurde ob man das wirklich war!)
Nachdem es sich immer weiter zugespitzt hatte, ich war damals so naiv zu glauben es würde ohne Anwalt gehen weil ich ja schließlich unschuldig war, habe ich mir einen Anwalt genommen. Dieser hat dann zu mir nach ein paar Unterhaltungen mit der StA gesagt das diese sich auf mich eingeschossen haben um so Druck aufzubauen in der Hoffnung an die Hintermänner ranzukommen....nach dem Motto ich würde schon zusammenbrechen wenn ich plötzlich ein paar Jährchen zu erwarten hätte. (Bauernopfer trifft es glaube ich ganz gut)
Das interessanteste war das mein Anwalt meinte das selbst die dilletantischen gefälschten Unterschriften im Mietvertrag mich nicht entlasten würden für den StA.
Nach ein wenig Schriftverkehr mit meinem Anwalt hatten sie nach einer Weile nie wieder etwas von sich hören lassen, nichtmal eine Einstellung oder sonstiges habe ich zugesand bekommen.
Was ich davon hatte? Ich bin immernoch in der EK-Datei, mein Chef hatte mich damals sogar in dieser gesehen als er Täter identifizieren sollte.
Bin ich jetzt also deiner Meinung nach ein Zuhälter, denn schließlich wurde gegen mich ermittelt und auch beinahe Anklage erhoben wenn ich keinen Anwalt genommen hätte?
Gruß
Alef
P.S. Mein Anwalt hat mir später noch mitgeteilt das es sich beim eigentlichen Hintermann um jemanden handelte der als gefährlich galt, der auch mal gerne mit Molotow-Cocktails entmieten würde aber dem nie etwas nachzuweisen gewesen wäre bisher.
/edit
In meinem Freundeskreis war das ganze übrigens der größte Lacher und hat auch für viel Kopfschütteln gesorgt! ;)
jkdberlin
06-05-2010, 21:16
Nichts von wegen Leung Ting gehört ist Gefängnis. Nur: Ob LT effektiv "unschuldig" ist, weiss man nicht. Ist ja auch nicht weiter tragisch.
Nein, genau das hast du nicht geschrieben. Wäre es so, hätte ich nichts gesagt. Aber mit "Aber irgendwas wird an der Geschichte dran gewesen sein..." unterstellst du oder suggerierst du, dass LT was doch was getan hat und mit deinen weiteren Ausführungen konstruierst du, dass er nur aufgrund eines Verfahrensfehlers freigesprochen wurde.
Und diese konstruierte Unterstellung ohne Kenntnis der Fakten finde ich unangemessen.
Grüsse
flavoursaver
10-05-2010, 15:55
Nein, genau das hast du nicht geschrieben. Wäre es so, hätte ich nichts gesagt.Verstehe ich das richtig: Hätte ich also gesagt "Leung Ting gehört ist Gefängnis", was bedeuten würde, ich bin überzeugt er ist schuldig, und ich bin überzeugt er hat sich das Urteil gekauft oder es war ein Urteil dritter Klasse, dann wär das ok für dich?...
Aber mit "Aber irgendwas wird an der Geschichte dran gewesen sein..." unterstellst du oder suggerierst du [...]...Wenn ich aber Möglichkeiten erläutere, so findest du das schlechter, als oben erwähnte Aussage?
Nein, genau das hast du nicht geschrieben. Wäre es so, hätte ich nichts gesagt. Aber mit "Aber irgendwas wird an der Geschichte dran gewesen sein..." unterstellst du oder suggerierst du, dass LT was doch was getan hat und mit deinen weiteren Ausführungen konstruierst du, dass er nur aufgrund eines Verfahrensfehlers freigesprochen wurde.
Und diese konstruierte Unterstellung ohne Kenntnis der Fakten finde ich unangemessen.
GrüsseNa, eigentlich ist es so (und klarer kann ich mich wirklich nicht mehr ausdrücken):
Mit dieser Aussage suggerierst DU:
1., dass es schlecht sei (Benutzung der Worte "Suggestion", "Unterstellung" und "Konstruktion"), wenn ich den Fakt ausspreche, dass "Freispruch" nicht mit "Unschuld" gleichgesetzt werden kann. Dass es politisch unkorrekt sei, Leung Ting und der Öffentlichkeit unfair gegenüber, und dergleichen. Das ist Blödsinn. Meine Grundaussage war, ist und bleibt diejenige, dass ich das im angelsächsischen Recht gebräuchliche "not guilty" - generell, und konsequenterweise auch im Fall Leung Ting - für uneindeutig halte, und das Wort "Freispruch" deshalb bevorzuge.
2., dass ich behaupte, Leung Ting hätte das getan was ihm im 1. Prozess vorgeworfen wurde (Behauptung ich stelle (nur!) auf "Verfahrensfehler" ab). Ich erwähnte drei Möglichkeiten, wie es zu einem Freispruch kommen kann. "Freispruch dritten Grades" war eine von dreien. Ich habe klar gesagt, dass ich davon ausgehe, dass Leung Ting aus verfahrensrechtlichen Gründen (in casu Beweisgewichtung) freigesprochen wurde.
3., dass ich spezifische Fallkenntnisse bräuchte, um eine Aussage bzgl. verschiedener Möglichkeiten machen zu können (Benutzung der Worte "ohne Kenntnis der Fakten"). Die Fakten brauch ich aber nur, um eine definitive Aussage zu machen. Again: Ich spreche von verschiedenen möglichen Qualitäten von Freisprüchen, welche - statistisch und nach meiner Erfahrung - verschieden wahrscheinlich sind.
4., dass ich mir die Möglichkeit, dass Leung Ting den 2. Prozess aus verfahrensrechtlichen Gründen (siehe 2.) gewonnen hat, nur aus den Fingern sauge. Das ist falsch. Es ist ein Fakt, dass es im Strafrecht darum geht, was sich beweisen lässt und was nicht. Die "juristische Unschuld" wird festgestellt, die tatsächliche Unschuld ist egal. Das kann man gut finden oder nicht, ändern lässt es sich nicht. Es ist ausserdem ein Fakt, dass es in den meisten Fällen nur dann zu einer Anklage und Verurteilung kommt, wenn tatsächlich im weitesten Sinne "etwas passiert ist".
5., dass ich Leung Ting einen Freispruch aufgrund von verfahrensrechtlichen Schranken nicht zugestehe. Dem ist nicht so. Ich bin ein Verfechter des Grundsatzes des fairen Prozesses. Nur über das, was rechtlich relevant ist und auch bewiesen werden kann, soll geurteilt werden. Jeder soll freigesprochen werden, dem man eine Tat nicht nachweisen kann. In einem solchen Fall kann aber der "Freispruch" nicht mit "Unschuld" gleichgesetzt werden (Siehe 1.), denn die effektive Unschuld (siehe 4.) ist ja nicht bewiesen. Again: Das soll keine Konsequenzen haben. Freispruch ist Freispruch.
6. Nicht nur in dieser Aussage, sondern während dem ganzen Geschreibsel, hast du all das suggeriert, was ich in Punkt 1.-5. erläutert habe. Mit "Nach-Verurteilung" und "[...] anderen Beweggründen geschuldet" suggerierst du, dass ich in diesem Thread schreibe, weil ich etwas gegen Leung Ting sagen will (In den VT-Topf schmeissen?). Tatsächlich aber schreibe ich, weil mich die Thematik interessiert. Mit dem Vorwurf "Zurückgeruder" hast du mir von Anfang an nicht zugestanden, dass ich eine andere Meinung habe als diejenige, welche du mir vorwirfst. Mit "Billig und rhetorisch daneben" und "Blabla" hast du eine klare Verständigung böswillig verunmöglicht.
Soviel von mir. Thema für mich beendet.
Oh mann.. ihr wieder mal :rolleyes:
Erst wird gewettert, und Lobe aufs Rechtssystem aufgesprochen....
Nun kommt raus, dass der Mann unschuldig war..... schon wird das Rechtssystem verteufelt:D
Er wurde freigesprochen, er IST unschuldig, basta! IN Dubio pro reo! Daran sollten wir uns ebenfalls alle halten, und seien die Zweifel an seiner Schuld auch noch so klein.... sollte das Urteil eines offiziellen Gerichte wohl höher wiegen als eure persönliche Abneigung diesem Mann gegenüber!
Ich muss zugeben, dass es mir in den Kram gepasst hätte, wenn Leung Ting schuldig gewesen wäre.
Er ist aber nicht schuldig, ich find das toll, dass anscheinend die Tat NICHT geschehen ist.
Euren Neid, und eure schlechten bösartigen Gedanken widern mich regelrecht an!!! Ekelhaft wie sich hier die Leute mockieren, dass Leung Ting unschuldig ist!!!!!!!!!!
Ihr solltet euch gewaltig was schämen, aber richtig :mad:
R u not entertained?
10-05-2010, 22:29
http://www.ultrafeel.tv/wp-content/uploads/image/humor/china-rice-bag-fallen-over.jpg
ChrisR42
10-05-2010, 22:39
http://dudelol.com/DO-NOT-HOTLINK-IMAGES/Meanwhile-in-Australia.jpg
Ich muss zugeben, dass es mir in den Kram gepasst hätte, wenn Leung Ting schuldig gewesen wäre.
Bitte?
War klar, dass du das rauspickst, ich hätt Geld darauf verwettet:rolleyes:
Nun, ich mag die EWTO und die ganze LT-KRK Sache nicht besonders, und die beiden Herren sind mir aufs Äusserste unsympatisch und zuwider!
Wäre er verurteilt worden, wäre es mir NOCH leichter gefallen, ihn nicht zu mögen, und die öffentliche Darstellung hätte gelitten, wohl ebenso wie die EWTO, was ich sehr begrüsst hätte.:)
Ist das etwa beleidigend, oder verstösst gegen die Forenregeln? Oder hast du sonst ein Problem damit, dass ich die beiden nicht mag?
War klar, dass du das rauspickst, ich hätt Geld darauf verwettet:rolleyes:
Nun, ich mag die EWTO und die ganze LT-KRK Sache nicht besonders, und die beiden Herren sind mir aufs Äusserste unsympatisch und zuwider!
Wäre er verurteilt worden, wäre es mir NOCH leichter gefallen, ihn nicht zu mögen, und die öffentliche Darstellung hätte gelitten, wohl ebenso wie die EWTO, was ich sehr begrüsst hätte.:)
Ist das etwa beleidigend, oder verstösst gegen die Forenregeln? Oder hast du sonst ein Problem damit, dass ich die beiden nicht mag?
Ich habe ein Problem damit, dass es dir in den Kram passt, wenn Menschen wegen schweren Straftaten verurteilt werden. Das sollte rein gar nichts mit Sympathie und Antipathie gegenüber eines Verbandes oder Stiles zu tun haben. Um Gottes Willen, denk das nächste mal lieber nach, bevor du schreibst!
Ich denke nach;)
Mir gefällt ebenso die Tatsache, dass der Leung Ting als Mensch (der er ja ist) unschuldig ist, und freigesprochen wurde.
Eine Verurteilung hätte mir auf rein verbandspolitischer Ebense in den Kram gepasst, dachte, das machte ich genug deutlich;)
Aber da er freigesprochen wurde, erübrigt sich jede Diskussion, und ich find's lächerlich, wie sich hier manche ereifern, udn Gift und Galle spucken gegen Leung Ting.
DeepPurple
11-05-2010, 06:06
Das ist auf alle Fälle ein ehrliches Statement. Ich finds schön, wenns jemand offen zugibt.
Glückskind
11-05-2010, 08:57
Ich habe ein Problem damit, dass es dir in den Kram passt, wenn Menschen wegen schweren Straftaten verurteilt werden.
Findest Du es etwa grundsätzlich falsch wenn Menschen (Ergänzung von mir: zu Recht) wegen schweren Straftaten verurteilt werden?
Willst Du schwere Straftäter lieber ungestraft davon kommen lassen? Ich verstehe Dich hoffentlich gerade falsch.
denk das nächste mal lieber nach, bevor du schreibst!
Ein guter Rat! :-)
Schöne Grüße
Glückskind
Schön, dass sich herausgestellt hat, dass Leung Ting unschuldig ist. Alles andere hätte wohl ein schlechtes Licht auf die gesamte Kung Fu-Gemeinschaft geworfen.
Das erschließt sich mir jetzt nicht. Es gibt keine Sippenhaft. Nach dem Motto "Alle Träger des goldenen Ranges hauen Frauen..." ;)
netwolff
11-05-2010, 10:23
Das erschließt sich mir jetzt nicht. Es gibt keine Sippenhaft. Nach dem Motto "Alle Träger des goldenen Ranges hauen Frauen..." ;)
Dem Gesetz nach vielleicht nicht, im Volksmunde aber mit Sicherheit. "Hab ich ja immer gesagt, die Chunner sind aggressiv". Das wäre das Fazit gewesen, kann doch außer ein paar Bevorzugten keine Sau Chun und Chun auseinanderhalten und 99% der Normalos nicht Chun von CLF, Hung Gar, Karate etc...
Findest Du es etwa grundsätzlich falsch wenn Menschen (Ergänzung von mir: zu Recht) wegen schweren Straftaten verurteilt werden?
Willst Du schwere Straftäter lieber ungestraft davon kommen lassen? Ich verstehe Dich hoffentlich gerade falsch.
Nein, aber ich bin froh, wenn man hört, dass jemand unschuldig ist. Dann zu sagen: Schade, mir wäre der Beweis der Schuld lieber gewesen, finde ich abstoßend.
marius24
11-05-2010, 11:31
Nein, aber ich bin froh, wenn man hört, dass jemand unschuldig ist. Dann zu sagen: Schade, mir wäre der Beweis der Schuld lieber gewesen, finde ich abstoßend.
Finde ich nicht, hier in Europa wäre LT anders Verurteilt worden und wieso ? Weil unser Wertesystem und dadurch unser Rechtssystem anders funktioniert.
Man muss akzeptieren können, dass es nun mal in Asien anders ist. Jedoch macht es dass für uns nicht weniger "falsch"
mar
Finde ich nicht, hier in Europa wäre LT anders Verurteilt worden und wieso ? Weil unser Wertesystem und dadurch unser Rechtssystem anders funktioniert.
Man muss akzeptieren können, dass es nun mal in Asien anders ist. Jedoch macht es dass für uns nicht weniger "falsch"
mar
Weist du, welche Beweise oder Zeugen was ausgesagt haben? Weist du, wie genau die Situation ist oder war? Hast du Einsicht in die Akten? Woher weist du, aufgrund welcher Fakten LT frei gesprochen wurde?
Oder "passt es dir einfach nicht in den Kram"?
Das ist doch völlig Wurst, ob LT nun freigesprochen wurde oder nicht.
http://cycnus.de/aktuell/schnokus/data/018_breaking_news.jpg
DeepPurple
11-05-2010, 11:42
Finde ich nicht, hier in Europa wäre LT anders Verurteilt worden und wieso ? Weil unser Wertesystem und dadurch unser Rechtssystem anders funktioniert.
Man muss akzeptieren können, dass es nun mal in Asien anders ist. Jedoch macht es dass für uns nicht weniger "falsch"
mar
Um das beurteilen zu können, müsste man wissen, was vorgefallen ist.
In unserem Wertesystem und unserem Rechtssystem ist ein Freigesprochener unschuldig.
Aber ich seh schon, das Thema ist ziemlich am Ende, deshalb closed.
Wichtiges bitte PN an mich.
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.