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Vollständige Version anzeigen : Strafe wegen NUNCHAKU!!! (DRINGEND!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)



Kenmaru
23-05-2010, 20:04
Hey leute,

ich wurde beim Nunchaku spielen erwischt und die dinge wurde von zwei ''netten'' Polizisten mitgenommen.

Weiss jemand was mich jetzt erwartet?
Wieviel Strafgeld muss ich zahlen usw.

Außerdem bin ich chinesischer Staatsbürger.(Natürlich legal in Deutschland...deutsche Abi usw.)
Droht mir jetzt eine Ausweisung aus Deutschland???

Danke im voraus für alle Antworten.

Ghost90
23-05-2010, 20:05
man schmeißt doch keinen ausm land wegen illegalen waffenbesitz (solange es nur chakus sind) hab selber auch welche

ich denke 50 sozial stunden und das wars

savage dog
23-05-2010, 20:15
kollege von mir hat "sched" 250 Euro gezahlt

icken
23-05-2010, 20:17
Hey leute,

ich wurde beim Nunchaku spielen erwischt und die dinge wurde von zwei ''netten'' Polizisten mitgenommen.

Weiss jemand was mich jetzt erwartet?
Wieviel Strafgeld muss ich zahlen usw.

Außerdem bin ich chinesischer Staatsbürger.(Natürlich legal in Deutschland...deutsche Abi usw.)
Droht mir jetzt eine Ausweisung aus Deutschland???

Danke im voraus für alle Antworten.

Ich würde sagen, nicht bücken, wenn die Seife runterfällt.:D

Dit jibt Knast, Alta.
Unalaubta Waffenbesitz!

Kenmaru
23-05-2010, 20:20
danke...

jetzt bin ich erleichtet, dass ich mit meiner Freundin in Deutschland zusammen bleiben kann
:)

Immerfroh
23-05-2010, 20:26
Wo haste den mit deiner Waffe gespielt...aufm örtlichen Marktplatz?

Kenmaru
23-05-2010, 20:30
Jo also
ich habe die an einem Kinderspielplatz vorgeführt, weil ein kleiner Kumpel von mir von Kampfkunst begeistert ist. Und ich wollte ihm ein Gefallen tun. Er hat sich ja auch gefreut bevor die Polizisten gekommen sind.

Es war eine Ecke WEIT weg entfernt von anderen Kinder, die allerdings auch begeister zugeschaut haben.:)

Fox67
23-05-2010, 20:30
Wo haste den mit deiner Waffe gespielt...aufm örtlichen Marktplatz?

Das wär ja was :D

Schnueffler
23-05-2010, 20:31
Mal so laienhaft in den Raum geworfen: (alle Teilzitate von Juris und dem WaffG, Hervorhebungen von mir)

§ 52 Strafvorschriften
...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
...


Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
...
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
...


§ 54 Einziehung und erweiterter Verfall
(1) Ist eine Straftat nach den §§ 51, 52 Abs. 1, 2 oder 3 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 5 begangen worden, so werden Gegenstände,

1. auf die sich diese Straftat bezieht oder

2. die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,

eingezogen.

icken
23-05-2010, 20:35
Jo also
ich habe die an einem Kinderspielplatz vorgeführt, weil ein kleiner Kumpel von mir von Kampfkunst begeistert ist. Und ich wollte ihm ein Gefallen tun. Er hat sich ja auch gefreut bevor die Polizisten gekommen sind.

Es war eine Ecke WEIT weg entfernt von anderen Kinder, die allerdings auch begeister zugeschaut haben.:)



Hättest ihm lieber eine Sandburg geformt.;)

Phrachao-Suea
23-05-2010, 20:39
ey,mal im ernst...
wie kann man den so eine scheisse ziehen?
WIE?

Ach du kacke.
Lern draus.

SV-Rheinmain
23-05-2010, 20:40
Jo also
ich habe die an einem Kinderspielplatz vorgeführt, weil ein kleiner Kumpel von mir von Kampfkunst begeistert ist. Und ich wollte ihm ein Gefallen tun. Er hat sich ja auch gefreut bevor die Polizisten gekommen sind.

Es war eine Ecke WEIT weg entfernt von anderen Kinder, die allerdings auch begeister zugeschaut haben.:)


Sorry, ist echt nicht böse gemeint, aber wie doof bist du denn eigentlich? Wenn ich mit meiner Kleinen auf dem Spielplatz bin und da würde einer mit Nunchaks rummachen wäre auch meine erste Reaktion mal die Jungs von Blau-Silber zu rufen.
Wenn du schon mit sowas rummachen musst um es jemandem zu zeigen, dann mach es zu Hause im Wohnzimmer oder im Keller, aber doch nicht in der Öffentlichkeit. Es ist doch allgemein hinlänglich bekannt, dass diese Sachen als verbotene Gegenstände unter das Waffengesetz fallen!
Was allerdings noch nicht immer so gewesen ist. In meiner Jugendzeit konnte ich diese Dinger noch frei kaufen und auch mit mir rumschleppen :D

Trinculo
23-05-2010, 20:41
Wenn Du sonst nichts auf dem Kerbholz hast, wird sich der Ärger im Rahmen halten, eventuell wird's teuer.

Kenmaru
23-05-2010, 20:42
Phrachao-Suea

deine Antwort bringt so ziemlich nix....
-.-

ich weiss es war blöd von mir und alles
aber ein Lächeln von einem Kind kann manchmal unbezahlbar sein....

ich wollte nur ihn glücklich sehen....
naja

Phrachao-Suea
23-05-2010, 20:43
Phrachao-Suea

deine Antwort bringt so ziemlich nix....
-.-

ich weiss es war blöd von mir und alles
aber ein Lächeln von einem Kind kann manchmal unbezahlbar sein....

ich wollte nur ihn glücklich sehen....
naja

Erst denken dann fuchteln.
Wird warscheinlich nur teuer. Also,lern draus.

Immerfroh
23-05-2010, 20:43
Phrachao-Suea

deine Antwort bringt so ziemlich nix....
-.-

ich weiss es war blöd von mir und alles
aber ein Lächeln von einem Kind kann manchmal unbezahlbar sein....

ich wollte nur ihn glücklich sehen....
naja

Das hat nur gelächelt weil es die Polizisten vor dir gesehen hat...und du warst mit deiner Vorstellung noch zu gange :D

Phrachao-Suea
23-05-2010, 20:44
Das hat nur gelächelt weil es die Polizisten vor dir gesehen hat...und du warst mit deiner Vorstellung zu gange :D

:megalach:

*Lars*
23-05-2010, 20:46
Illegaler Waffenbesitz - Deutsche Anwaltshotline - Strafrecht (http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/strafrecht/illegaler_waffenbesitz.php)

Kenmaru
23-05-2010, 20:56
Natürlich lern ich was draus...
danke für eure Antworten
hoffe es bleibt bei einer Geldstrafe...
:o

Phrachao-Suea
23-05-2010, 20:57
Wird schon :)

SV-Rheinmain
23-05-2010, 21:01
Natürlich lern ich was draus...
danke für eure Antworten
hoffe es bleibt bei einer Geldstrafe...
:o

Du wirst sicherlich weder dafür ausgewiesen werden noch in den Bau gehen. Je nach Strafmaß kann es allerdings sein, dass du als vorbestraft gilst. Das macht sich natürlich bei Bewerbungen etc. nicht grad gut.
Wird wahrscheinlich als Ersttäter, so vermute ich es zumindest mal, nicht so wild werden.
Ob das dann wirklich das Lächeln des Kindes wert war?

captainplanet
23-05-2010, 21:12
ey,mal im ernst...Lern draus.
Was lernen? Daß man in Deutschland besser im Gesetzbuch nachliest bevor man irgendeinen Handgriff tut? Der gesunde Menschenverstand des juristischen Laien stuft die Dinger zuerst mal als besseres Spielzeug ein. Der Gedanke Nunchakus könnten verboten sein ist völlig absurd wenn man es nicht besser weiß.

Und ich verstehe wirklich nicht was in Polizisten vorgeht die wegen solcher Lappalien einen Aufstand machen anstatt einfach in eine andere Richtung zu schauen und weiterzugehen. Zwei Hölzchen mit einer Kette dran sind ja wirklich keine Sache.


Sorry, ist echt nicht böse gemeint, aber wie doof bist du denn eigentlich? Wenn ich mit meiner Kleinen auf dem Spielplatz bin und da würde einer mit Nunchaks rummachen wäre auch meine erste Reaktion mal die Jungs von Blau-Silber zu rufen.
Au ja! Denunzianten braucht das Land! *edit*
Grußlos Georg

SV-Rheinmain
23-05-2010, 21:19
Au ja! Denunzianten braucht das Land! Es waren Leute wie Du die anno dazumal zur SS petzen gingen wenn der Nachbar das jüdische Hausmädchen heimlich dürchfütterte... :mad:

Großlos Georg

EDITIERT VON MIR SELBST UND EINE BELEIDIGUNG FÜR DIE ICH MICH BEI CAPTAINPLANET ENTSCHULDIGE RAUSGENOMMEN! Was soll dieser Nazivergleich?

Bei Nunchakus handelt es sich nicht nur um zwei Stäbchen die mit einer Kette verbunden sind. Könntest du mit sowas ordentlich umgehen käme eine solche Aussage nicht zustande! Ich habe damit jahrelang trainiert und weiß genau was man mit solchen Dingern anrichten kann.
Von daher: gerade auf einem Kinderspielplatz oder auch an dessen Rand mache ich mir bei sowas berechtigte Sorgen um die dort spielenden Kinder und rufe die Polizei.
AUCH EDITIERT

Schnueffler
23-05-2010, 21:20
Natürlich lern ich was draus...
danke für eure Antworten
hoffe es bleibt bei einer Geldstrafe...
:o

Wo war es denn?
Bundesland und Ort?

@ Captainplanet:
Dafür gibt es Gesetze!

Kenmaru
23-05-2010, 21:23
also es war in Baden Württemberg
Kreis Calw falls jemand das was sagt.:)

captainplanet
23-05-2010, 21:26
@ SV-Rheinmain: Oh, ich nenne Dich keinen Nazi. Ich nenne Dich einen Menschen der das was die Obrigkeit ihm vorbetet über die eigene Moral stellt und behaupte daß es damals im Prinzip nicht anders war. Fakt ist daß sich das Verbot von Nunchakus logisch nicht begründen läßt. Ich kann mit einem Stock auch sehr gut schlagen und jemanden mit einer Hundeleine wunderbar erwürgen. Beides findet man in Parks zuhauf.

Georg
der auch seit einigen Jahren mit Nunchakus trainiert :cool:

SV-Rheinmain
23-05-2010, 21:34
Dann lies dir deine eigene Aussage oben mal durch und behaupte nochmal, dass du hier keinen Vergleich zum dritten Reich gezogen hast.

Natürlich kann fast jeder von uns hier auch mit Alltagsgegenständen schlagen, würgen etc. Doch Nunchakus sind nunmal genau zu diesem Zweck da. Zumindest in der heutigen Zeit.
Ich weiß nicht ob du selbst Kinder hast. Falls nicht, dann denk mal bitte über genau diesen Dialog den wir jetzt hier führen zu einem Zeitpunkt nach wenn du selbst Vater bist!
Glaub mir, damit ändern sich so einige Einstellungen und Ansichten!

Draconic
23-05-2010, 21:40
captainplanet, stell dir mal folgende Situation vor:
Du bist mit deinen Kindern auf einem Spielplatz. Du siehst einen jungen Kerl, der mit einem Nunchaku rumwirbelt, um seinem Kumpel zu zeigen, wie gut er damit umgehen kann. Du weißt aber nicht, inwieweit er die Waffe beherrscht und es kann gut sein, dass ein Kind zu nah an den Typen ran geht und die Waffe abkriegt. Gewollt oder nicht spielt hier keine Rolle. Würdest du wirklich sowas gut heißen?
Ich will nicht sagen, dass Nunchakus besonders gefährlich sind oder dass sie verboten gehören, aber ein Spielplatz ist für Kinder gedacht, die rumrennen, sich austoben und halt spielen. Da haben Waffen nichts zu suchen. Wer trotzdem an solch einem Ort Waffen demonstriert, ist selbst schuld, wenn Eltern die Polizei rufen.
Ich persönlich würde zwar denjenigen auffordern, dies an einem privaten Ort zu tun, aber nicht jeder denkt so.

captainplanet
23-05-2010, 21:58
Dann lies dir deine eigene Aussage oben mal durch und behaupte nochmal, dass du hier keinen Vergleich zum dritten Reich gezogen hast.
Eine Relation ist keine Gleichsetzung.

Natürlich kann fast jeder von uns hier auch mit Alltagsgegenständen schlagen, würgen etc. Doch Nunchakus sind nunmal genau zu diesem Zweck da. Zumindest in der heutigen Zeit.
Sie sind auch da um die Geschicklichkeit und die Koordination zu trainieren, sich vor Freunden ein bißchen wichtig zu machen und nicht zuletzt um damit rumzuspielen. Du sagst selbst daß Du damit trainierst, Du tust das wohl kaum in der Erwartung diese Kenntnisse irgendwann in einer Auseinandersetzung einsetzen zu können. Es ist vor allem Spielerei. Und es war doch ein Spielplatz, oder?

Ich weiß nicht ob du selbst Kinder hast. Falls nicht, dann denk mal bitte über genau diesen Dialog den wir jetzt hier führen zu einem Zeitpunkt nach wenn du selbst Vater bist!
Glaub mir, damit ändern sich so einige Einstellungen und Ansichten!
Ich habe zwar keine Kinder, aber ich war mal eines. Damals hatten wir im Park einen tollen Spielplatz, da stand eine alte rostige Dampflokomotive auf der wir rumgeturnt sind, da war eine Art Baumhaus wo man raufklettern konnte, eine große Rutsche, Schaukeln mit denen man fast in die Waagrechte kam, ein Teich wo die Kinder gespielt haben und andere feine Dinge. Das ist heute alles nicht mehr da. Jede Möglichkeit wo runterzufallen, sich aufzuschürfen oder ins Wasser zu fallen wurde ausgemerzt. Heute stehen da vornehmlich Spielsachen die selbst Dreijährigen das Gesicht einschlafen lassen. Was bleibt den Kindern heute noch? Handys? Computer? Drogen...?

Ich finde die Tendenz unserer Gesellschaft jedes noch so kleine Risiko um jeden Preis auszumerzen jedenfalls grundfalsch. Und das Nunchakuverbot in Deutschland ist ein gutes Beispiel dafür.

Georg

Phrachao-Suea
23-05-2010, 22:03
KKB ich liebe dich.
Weisste hör auf den Captain Planet,lerne nicht und lande im Knast ;)

Elmeto
23-05-2010, 22:15
ich weiss es war blöd von mir und alles
aber ein Lächeln von einem Kind kann manchmal unbezahlbar sein....

ich wollte nur ihn glücklich sehen....
naja


das hört sich bisschen nach Michael Jackson an.

bzw. R.I.P. Michael J.

DieKlette
23-05-2010, 22:17
Du weißt aber nicht, inwieweit er die Waffe beherrscht und es kann gut sein, dass ein Kind zu nah an den Typen ran geht und die Waffe abkriegt. Gewollt oder nicht spielt hier keine Rolle. Würdest du wirklich sowas gut heißen?


Dann quatscht man freundlich mit dem, aber ruft nicht die Bullen, Korinthenkackerei...

Kenmaru
23-05-2010, 22:18
leute ich sehe es ja ein dass ich scheisse gebaut hab. :)
tatsache ist dass eigene Meinung, Standpunkt oder Logik nicht die Gesetze ändern kann.
ich nehme meine Strafe an was immer auch das ist.....
und bin dann vorbestraft oder so...und fertig.
:o
danke für all eure Ratschläge und konstruktive Kritiken

Ach ja.....streitet euch nicht
seid lieb zu einander
:)

SV-Rheinmain
23-05-2010, 22:23
Halt uns aber auf jeden Fall mal auf dem Laufenden was denn dabei rauskommt!

Und trotz meiner Kritik: alles Gute und ich drück dir fest die Daumen, weil ich glaube dir, dass es einfach nur Unbedachtheit und vielleicht ein wenig Übermut war.

Rocky777
23-05-2010, 22:24
leute ich sehe es ja ein dass ich scheisse gebaut hab. :)

Vorallem keine Frau beeindruckt! :narf: :p

BSE01
23-05-2010, 23:30
Bei Nunchakus handelt es sich nicht nur um zwei Stäbchen die mit einer Kette verbunden sind. Könntest du mit sowas ordentlich umgehen käme eine solche Aussage nicht zustande! Ich habe damit jahrelang trainiert und weiß genau was man mit solchen Dingern anrichten kann.


Und? Ein Boxer kann mit seinen Fäusten auch einiges anrichten... soll man ihm jetz verbieten in der Öffentlichkeit Schattenboxen zu machen, könnt ja ein kleines Kind in die Fäuste reinlaufen? :rolleyes:

Phrachao-Suea
23-05-2010, 23:31
Und? Ein Boxer kann mit seinen Fäusten auch einiges anrichten... soll man ihm jetz verbieten in der Öffentlichkeit Schattenboxen zu machen, könnt ja ein kleines Kind in die Fäuste reinlaufen? :rolleyes:

Dämlicher Vergleich.

SV-Rheinmain
23-05-2010, 23:33
Dämlicher Vergleich.

Danke! Du warst schneller als ich :D

Phrachao-Suea
23-05-2010, 23:33
Danke! Du warst schneller als ich :D

Kein Ding!:halbyeaha

:D

captainplanet
23-05-2010, 23:40
Ich habe meine Differenzen mit SV-Rheinmain per PM bereinigt und entschuldige mich nun hiermit dafür vorhin die Nazi-Keule aus dem Sack geholt zu haben. Er scheint doch ganz okay zu sein! :)

Lg Georg

SV-Rheinmain
23-05-2010, 23:44
Ich habe meine Differenzen mit SV-Rheinmain per PM bereinigt und entschuldige mich nun hiermit dafür vorhin die Nazi-Keule aus dem Sack geholt zu haben. Er scheint doch ganz okay zu sein! :)

Lg Georg

Auch Georg scheint ganz ok zu sein. Nach dem PM-Austausch hab ich mein Posting auch editiert und darin enthaltene Beleidigungen rausgenommen für die ich mich hier dann ebenfalls entschuldige!

So einfach kann es doch sein sich zu vertragen und sich sogar ok zu finden ;)

Gruß

Thomas

silberkatze
24-05-2010, 03:22
Du wirst sicherlich weder dafür ausgewiesen werden noch in den Bau gehen. Je nach Strafmaß kann es allerdings sein, dass du als vorbestraft gilst. ...

Das auch nicht mal. Da haben Hamburger Polizisten (die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe von der Schanzenstr.) schlimmeres abgezogen, sind dabei verurteilt worden und haben immer noch die Marke behalten: Bewährungsstrafe unter 1 Jahr. Gilt als nicht Vorbestraft.

Ich finde es übrigens kurios, dass wenn die Vorführung nich mit einem 2-teiligen sondern 3-teiligen Dreschgerät statt gefunden hatte, wäre alles gut gewesen. (Obwohl die Strafe nach mathematischer Logik 50% härter ausfallen müsste).

dagukimm
24-05-2010, 06:54
Fake Check: Bruce Lee - Ping Pong - Galileo Video vom 21. August 2009 (http://www.prosieben.de/tv/galileo/rubriken/fake-check-bruce-lee-ping-pong-galileo-video-21-august-2009-1.1250093/)
use this as you defence wenn thay can scho this in TV in Gemeny way cant you???

Schnueffler
24-05-2010, 09:07
Das auch nicht mal. Da haben Hamburger Polizisten (die Polizeiwache in unmittelbarer Nähe von der Schanzenstr.) schlimmeres abgezogen, sind dabei verurteilt worden und haben immer noch die Marke behalten: Bewährungsstrafe unter 1 Jahr. Gilt als nicht Vorbestraft.


Ahm, FALSCH!
Das eine JAhr Freiheitsstrafe wäre der Grund, um einen Beamten auf Lebenszeit aus dem Dienstverhältnis zu entlassen.
Vorbestraft bist du, wenn du einen Strafbefehl erhälst, eine Freiheitsstrafe, auch zur Bewährung. Die Höhe des Strafbefehls oder die Länge der Strafe ist unerheblich, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Wenn ein Strafverfahren gegen ein Bußgeld eingestellt wird, dann ist man nicht vorbestraft oder bei Ordnungswidrigkeitenverfahren.

icken
24-05-2010, 09:51
Dann quatscht man freundlich mit dem, aber ruft nicht die Bullen, Korinthenkackerei...

Alles klar, ist in der heutigen Zeit auch völlig problemlos.;)
Er packt seine Waffe weg, andere stecken ihre Kippen ein und entschuldigen sich mit einer Verbeugung.
Münchener U-Bahn: Mann geschlagen, weil er Raucher ansprach (http://www.shortnews.de/id/707737/Muenchener-U-Bahn-Mann-geschlagen-weil-er-Raucher-ansprach)

Kenmaru
24-05-2010, 10:02
eh mann
also ich hätte meine chakus weggepackt
:)

icken
24-05-2010, 10:11
eh mann
also ich hätte meine chakus weggepackt
:)

Scheinst ja doch ein netter Mensch zu sein.
Viel Glück noch bei der Sache.
Egal was passiert, es geht immer weiter.
Fehler sind dazu da, um gemacht zu werden, ist alles ein Lernprozess.

Ogami Itto
24-05-2010, 10:17
e

Helmut Gensler
24-05-2010, 10:22
mein Sohn wurde mit "illegalen" Softairs erwischt, durch seine 17 Jahre durfte ich ein wenig mitreden.
Er beteuerte sehr überzeugend, dass er nichts Böses im Sinne hatte und auch nicht in der Nähe von Kindern mit seinen Kumpels damit rumballerte, sondern fast nur auf dem eigenen Gelände ( also erlaubt)
Strafe = Knarren eingezogen, + strenger Blick der Polizisten

es geht also auch einige Stufen unter Knast etc.

Ogami Itto
24-05-2010, 11:20
e

Interruptus
24-05-2010, 11:40
Wollte nur noch mal ergänzen, dass Nunchakus nicht verboten sind, weil sie so gefährlich sind. Sonst müsste man ja auch so Einiges an (Küchen-)Werkzeug verbieten !

Ich denke, da steht eher die Milieunähe im Vordergrund. Soll heissen: Es wurden oft Chakus bei Straftaten gefunden, die im Zuhälter-, Dealer-, und Gangmilieu verübt wurden. Daher hat man die verboten, denn Schlagen und Würgen kann der Laie mit anderen Sachen besser.

Weiss nicht, ob das 100%ig korrekt ist, aber so hab ich´s gelesen...

P.S.: Dasselbe gilt m.E. bei Butterfly- und Springmessern.

Draconic
24-05-2010, 15:44
Dann quatscht man freundlich mit dem, aber ruft nicht die Bullen, Korinthenkackerei...
Natürlich... Man weiß bei Fremden immer sofort, wie sie reagieren. Kein normaler Mensch geht mit Waffen auf den Spielplatz. Würdest du ihn auch nett bitten, seine Waffe wegzupacken, wenn er mit nem Messer oder sonst was rumhantiert? :aufsmaul:

John Preston
25-05-2010, 10:25
Wollte nur noch mal ergänzen, dass Nunchakus nicht verboten sind, weil sie so gefährlich sind. Sonst müsste man ja auch so Einiges an (Küchen-)Werkzeug verbieten !

[...]
Unsinn, es geht darum was das jeweilige Objekt zum Hauptziel macht, d.h. mit einem Küchenmesser werde ich wahrscheinlich eher Gemüse schneiden, als es mit zur Disko nehmen. Ein Nunchaku hingegen ist klar eine Waffe.
Das nun auch Soft-Nunchakus fallen, weil man damit immer noch würgen kann (Klick (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-soft-nunchaku.pdf)), ist meiner Meinung nach immer doch sehr fragwürdig.

Aber mit dem Milieu-Nähe sehe ich da eher nicht, wobei ich dazu aber auch keine Statistiken kenne.

Klaus
25-05-2010, 13:08
Warum auch mit Nunchakus spielen ? Weil Bruce die benutzt hat ? Da gibt es andere Sachen mit denen man auch wunderbar üben kann und Leute beeindrucken. :) Und die sind als Hilfsmittel der Auseinandersetzung auch wesentlich nützlicher als ein alter koreanischer Mini-Dreschflegel zum Heu dreschen. Langstock zum Beispiel, kann man in der 1,60-2m-Ausführung auch als Wanderstab mitnehmen. ;)

BämBäm
25-05-2010, 13:42
Über den Sinn und Unsinn von waffenbezogenen Vorschriften und Gesetzen, läßt sich streiten.
Die Show auf nem Spielplatz mit anwesenden Kindern durchzuführen war sicher nicht die beste Idee.

Daniel_
26-05-2010, 00:13
Natürlich... Man weiß bei Fremden immer sofort, wie sie reagieren. Kein normaler Mensch geht mit Waffen auf den Spielplatz. Würdest du ihn auch nett bitten, seine Waffe wegzupacken, wenn er mit nem Messer oder sonst was rumhantiert? :aufsmaul:

Sind Messer jetzt auch schon auf Kinderspielplätzen verboten?
Ich würde selbstverständlich jemanden darum bitten durch seine Spielerei
keine Kinder zu gefährden. Solange es keine Opfer zu beklagen gibt kann man
durchaus alles gesittet und zivilisiert regeln, dazu benötigt man keiner
Ordnungskräfte.
Da gibt es echt schlimmere Typen, als jemanden der mit seinem Nunchaku
einem Freund was zeigen will. Beispielsweise diese fiesen Mistkerle die einfach
ihren Müll in den Wald werfen, wenn ich so einen mal erwische kann er das
alles auffressen oder an einen Backstein gebunden durch sein Fenster zurückhaben.

dagukimm
26-05-2010, 07:22
Mini-Dreschflegel aus Japan; Korea und China so es dass und laut der 1. Satz in der Grund Reicht daff nam Keine Dreschflege in der Waffen § haben 1. Nunchaku ist jampans und dann es ist enen Chinesis Wörge holz we get das???? es ist when man aus eine Ford eine Peugeot macht!!! oder so was. und Nochmal we can so was in TV gezeit??? ohne Straff???????????
Fake Check: Bruce Lee - Ping Pong - Galileo Video vom 21. August 2009
das war here in Good old Germany Ich kann die Schule und der meister da und whan man nach Hamburg get am 5 Juni werd sie Nunchaku da bestit seehen!!
Sorry about my Germen!

Ju-Jutsu-Ka
26-05-2010, 07:27
Sind Messer jetzt auch schon auf Kinderspielplätzen verboten?
Ich würde selbstverständlich jemanden darum bitten durch seine Spielerei
keine Kinder zu gefährden. ..
Da man für "dummes Gucken" mittlerweile schon erstochen wird, würde ich die Polizei rufen oder (falls ich die Chance hätte) dem Typen von hinten so was von eins über den Schädel ziehen, der vor meinen Kind mit einer Waffe hantiert.

Wer auf einem Kinderspielplatz vor Kindern mit einer Waffe hantiert, hat ja wohl einen totalen Sockenschuss. Wie kommt man auf sowas?

Denk mal an Vorbildfunktion, Nachahmungsverlangen von Kindern, Angst der Eltern.....


Solange es keine Opfer zu beklagen gibt kann man durchaus alles gesittet und zivilisiert regeln, dazu benötigt man keiner
Ordnungskräfte.

Was ist das denn für eine Blödsinnige Aussage? Wenn es bei Waffen Opfer gibt ist es zu spät und man kann u.U. gar nix mehr regeln.

SV-Rheinmain
26-05-2010, 07:44
Da man für "dummes Gucken" mittlerweile schon erstochen wird, würde ich die Polizei rufen oder (falls ich die Chance hätte) dem Typen von hinten so was von eins über den Schädel ziehen, der vor meinen Kind mit einer Waffe hantiert.

Wer auf einem Kinderspielplatz vor Kindern mit einer Waffe hantiert, hat ja wohl einen totalen Sockenschuss. Wie kommt man auf sowas?

Denk mal an Vorbildfunktion, Nachahmungsverlangen von Kindern, Angst der Eltern.....



Was ist das denn für eine Blödsinnige Aussage? Wenn es bei Waffen Opfer gibt ist es zu spät und man kann u.U. gar nix mehr regeln.

Na ein Glück, dass ich nicht der einzige "Denunziant" bin!

Grad wenn Kinder mit im Spiel sind geht die Sicherheit ganz einfach vor! Das wird wohl jeder unterstreichen der/die Vater/Mutter ist!

Ju-Jutsu-Ka
26-05-2010, 08:23
Na ein Glück, dass ich nicht der einzige "Denunziant" bin!

Grad wenn Kinder mit im Spiel sind geht die Sicherheit ganz einfach vor! Das wird wohl jeder unterstreichen der/die Vater/Mutter ist!

... nicht nur Eltern, sondern jeder der klar denken kann.

Draconic
26-05-2010, 08:41
Sind Messer jetzt auch schon auf Kinderspielplätzen verboten?
Ich würde selbstverständlich jemanden darum bitten durch seine Spielerei
keine Kinder zu gefährden. Solange es keine Opfer zu beklagen gibt kann man
durchaus alles gesittet und zivilisiert regeln, dazu benötigt man keiner
Ordnungskräfte.
Da gibt es echt schlimmere Typen, als jemanden der mit seinem Nunchaku
einem Freund was zeigen will. Beispielsweise diese fiesen Mistkerle die einfach
ihren Müll in den Wald werfen, wenn ich so einen mal erwische kann er das
alles auffressen oder an einen Backstein gebunden durch sein Fenster zurückhaben.

Auch ich bin gerade mal 18 Jahre alt und habe keine Kinder (logischerweise?!). Und trotzdem habe ich scheinbar mehr Verstand als der Kandidat Daniel. Spielplätze wurden für Kinder erbaut und nicht für Jugendliche oder generell junge Leute, die sich da entweder die Hucke zusaufen, alles zumüllen oder schlicht und einfach Mist bauen. Da haben Waffen nichts zu suchen, ob es Opfer gibt oder nicht. WENN es Opfer geben sollte... Na dann viel Glück, dann ist es nähmlich schon zu spät.:(

gion toji
26-05-2010, 08:55
... oder (falls ich die Chance hätte) dem Typen von hinten so was von eins über den Schädel ziehen, der vor meinen Kind mit einer Waffe hantiert.

Denk mal an Vorbildfunktion, Nachahmungsverlangen von Kindern.....
:narf:

Ich finde, man sollte die Kirche im Dorf lassen.
Der Thread-Ersteller schreibt selbst, daß keine Kinder gefährdet waren:

Es war eine Ecke WEIT weg entfernt von anderen Kinder, die allerdings auch begeister zugeschaut haben.:)
Er macht für mich auch nicht den Eindruck, daß er beim geringsten Ansprechen sofort das Messer gezogen hätte
Ich denke, in diesem Fall, wäre es vollkommen ausreichend, ihn anzusprechen, und ihn bitten den Scheiß zu lassen

re:torte
26-05-2010, 09:42
der Threadsteller stellt sich mit ner Waffe auf den spielplatz.
Wär ich dort gewesen, hätte ich ihn entwaffnet und den ***** versohlt.

das ist ein Spielplatz.

Interruptus
26-05-2010, 10:05
Er macht für mich auch nicht den Eindruck, daß er beim geringsten Ansprechen sofort das Messer gezogen hätte
Ich denke, in diesem Fall, wäre es vollkommen ausreichend, ihn anzusprechen, und ihn bitten den Scheiß zu lassen

Ja, das denkst Du !

Aber dazu muss man sehen, dass es ja zwei ganz unterschiedliche Sichtweisen sind. Wenn z.B. Eltern mit Kindern dort sind, haben die vielleicht Angst. Sie kennen den jungen Herren mit dem asiatischen Kloppgerät nicht und denken, vielleicht spinnt der ja auch und zieht meinem Kevin (Mandy, Sandy, Justin...) gleich eins über...

Hab mal aus zweiter Hand was ganz ähnliches erlebt: Ein früherer Kumpel ist mal an einem Spielplatz vorbeigekommen. Dort ist er mit Kindern ins Gespräch gekommen und hat die voll gelabert von wegen, sie sollen in Zukunft alles besser machen als die Erwachsenen. Er war halt ein bekiffter Idealist mit Dreadlocks. Der konnte keiner Fliege was zu Leide tun. Kurz darauf hat ihm ein aufgebrachter Vater allerdings das Bob Marley-T-Shirt zerrissen und die Polzei hat ihn mitgenommen und einen Tag dabehalten.

War für uns alle recht unverständlich. Aber wenn man ehrlich ist und sich in die Eltern der Kinder versetzt, schon einzusehen...

Ju-Jutsu-Ka
26-05-2010, 11:53
:narf:

Ich finde, man sollte die Kirche im Dorf lassen.
Der Thread-Ersteller schreibt selbst, daß keine Kinder gefährdet waren:



Genau

und die Typen die trotz 10 Vorstrafen frei rumlaufen, weil ja alles nicht so schlimm ist, treten trotzdem andere Leute tot.

Das der Threadersteller vielleicht alles etwas besser darstellt wegen seiner subjektiver Warnehmung oder weil er einfach so dumm bzw. falsch sozialisiert ist, dass er glaubt Waffen gehören in die Öffentlichkeit und dann auf einen Kinderspielplatz.




Es war eine Ecke WEIT weg entfernt von anderen Kinder, die allerdings auch begeister zugeschaut haben.:)

Es waren also Kinder auf dem Spielplatz.
Dann haben Waffen da einfach nichts verloren, schon gar keine illegalen.

Wenn so ein unbekannter Typ auf dem Spielplatz mit einer Waffe hantiert, sorgen die Eltern normalerweise dafür, dass die Kinder da nicht mehr hingehen.
Somit wird die Nutzung des Spielplatzes durch Kinder, der vom Namen her ja für Kinder vorgesehen ist, eingeschränkt und sowas müssen die Eltern auch nicht hinnehmen.

gion toji
26-05-2010, 12:54
Ja, das denkst Du !

Aber dazu muss man sehen, dass es ja zwei ganz unterschiedliche Sichtweisen sind. Wenn z.B. Eltern mit Kindern dort sind, haben die vielleicht Angst. Sie kennen den jungen Herren mit dem asiatischen Kloppgerät nicht und denken, vielleicht spinnt der ja auch und zieht meinem Kevin (Mandy, Sandy, Justin...) gleich eins über...das mag zwar ein Grund sein (den ich z.T. sogar nachvollziehen kann), aber keine Rechtfertigung. Mit der gleichen Rechtfertigung hätte man den TE auch von hinten erschlagen können. Denn vielleicht spinnt er und er könnte ja...:rolleyes:


und die Typen die trotz 10 Vorstrafen frei rumlaufen, weil ja alles nicht so schlimm ist, treten trotzdem andere Leute tot.
was hat das jetzt damit zu tun?


Das der Threadersteller vielleicht alles etwas besser darstellt wegen seiner subjektiver Warnehmung ...Und du warst dabei und kannst deswegen die Lage objektiv einschätzen? Wir müssen davon ausgehen, daß alles sich so abgespielt hat, wie TE das beschreibt, weil uns andere Fakten nicht zur Verfügung stehen :rolleyes:

... bzw. falsch sozialisiert ist, dass er glaubt Waffen gehören in die Öffentlichkeit und dann auf einen Kinderspielplatz.Wo ist eigentlich das Problem mit Waffen in der Öffentlichkeit? Waffen alleine tun erstmal niemandem weh. Erst eine Kombination aus Waffe und Gewaltbereitschaft wird problematisch. Und zumindest das letzte kann ich beim TE nicht beobachten (im Gegensatz zu einigen anderen hier anwesenden)

Mal abgesehen davon, daß ich die Einstufung von Nunchaku als Waffe für schwachsinnig halte

herrdeslichtes
26-05-2010, 13:19
Wo ist eigentlich das Problem mit Waffen in der Öffentlichkeit? Waffen alleine tun erstmal niemandem weh. Erst eine Kombination aus Waffe und Gewaltbereitschaft wird problematisch. Und zumindest das letzte kann ich beim TE nicht beobachten (im Gegensatz zu einigen anderen hier anwesenden)

Mal abgesehen davon, daß ich die Einstufung von Nunchaku als Waffe für schwachsinnig halte

sag mal aber sonst merkst du es noch oder? DAS WAR EIN SPIELPLATZ MIT ANDEREN KINDERN! NOCHMAL: SPIELPLATZ.... WAFFE? SPIELPLATZ?

selbstverständlich hätte ich als mutter da die ordnungskräfte gerufen... ne auch als vater... warum den auch nicht dafür sind die ja auch da... der typ ist 21 ist kein kleines kind das mit sofairs rumspielt sondern ein erwachsener mit waffe... und gerade in bw...

Intro: Forum - Zeitgeschehen - BLUTBAD IN PFORZHEIM Mann metzelte Kolleginnen mit Samurai-Schwert nieder - Intro Magazin (http://www.intro.de/forum/zeitgeschehen/1063719782/1/blutbad-in-pforzheim-mann-metzelte-kolleginnen-mit-samurai-schwert-nieder)

das war überall in der presse... und bei uns gesprächsthema... nichts für ungut... zu einem 14 jährigen gehe ich hin und frag was das soll aber bei einem erwachsenen auf nem spielplatz? no chance... der muss ja schon (nichts für ungut TE) eins an der waffel haben...

Ju-Jutsu-Ka
26-05-2010, 13:26
das mag zwar ein Grund sein (den ich z.T. sogar nachvollziehen kann), aber keine Rechtfertigung. Mit der gleichen Rechtfertigung hätte man den TE auch von hinten erschlagen können. Denn vielleicht spinnt er und er könnte ja...:rolleyes:

Erschlagen schon gar nicht.
Und in der beschriebenen Situation auch (noch) nicht.




Und du warst dabei und kannst deswegen die Lage objektiv einschätzen? Wir müssen davon ausgehen, daß alles sich so abgespielt hat, wie TE das beschreibt, weil uns andere Fakten nicht zur Verfügung stehen :rolleyes:

Er hat auf einem Spielplatz wo auch Kinder anwesend waren mit einer illegalen Waffe hantiert. Das ist der unbestrittene Fakt.
Und das dann die Poizei eingreift, ist genauso richtig wie die folgende Strafe.



Wo ist eigentlich das Problem mit Waffen in der Öffentlichkeit?
Mit einer illegale Waffe hat per Gesetz schon mal der Staat ein Problem.




Waffen alleine tun erstmal niemandem weh. Erst eine Kombination aus Waffe und Gewaltbereitschaft wird problematisch.
Ähnliche Argumentation wie die NRA, und schon da ist die ziemlich dämlich.




Und zumindest das letzte kann ich beim TE nicht beobachten (im Gegensatz zu einigen anderen hier anwesenden)

Ob das so ist, kannst Du nicht beurteilen.
Allerdings wer mit illegalen Waffen in Nähe von Kindern hantiert ist nicht ganz normal.



Mal abgesehen davon, daß ich die Einstufung von Nunchaku als Waffe für schwachsinnig halte

Darüber kann man diskutieren, der Gesetzgeber hat es aber so festgelegt und daran muss sich jeder halten. So ist das halt in einem Rechtsstaat.


So und falls Du Kritik- und Einsichtfähig bist, denke mal bitte in Ruhe darüber nach (unabhängig von der Rechtslage), was für einen Eindruck einer Waffe in den Händen eines Halbstarken in der Nähe von Kindern auf die anwesenden Eltern macht.
Allein bei dem Gedanken verbietet sich das.

gion toji
26-05-2010, 13:50
sag mal aber sonst merkst du es noch oder? DAS WAR EIN SPIELPLATZ MIT ANDEREN KINDERN! NOCHMAL: SPIELPLATZ.... WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ? WAFFE? SPIELPLATZ?
ich merke vor allem, daß hier statt mit Logik und Fakten gerade emotional "argumentiert" wird
Ja, Spielplatz, Waffe. Und weiter? Ging Gefahr für Kinder aus? Nein! -> Ende der Diskussion


Erschlagen schon gar nicht.
Und in der beschriebenen Situation auch (noch) nicht. das hast du aber hier (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/strafe-wegen-nunchaku-dringend-113984/index4.html#post2205549) so geschrieben


Ähnliche Argumentation wie die NRA, und schon da ist die ziemlich dämlich.na auf die Begründung bin ich gespannt. Am besten postest du sie in diesem Thread (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/hoplophobie-112229/)


So und falls Du Kritik- und Einsichtfähig bist, denke mal bitte in Ruhe darüber nach (unabhängig von der Rechtslage), was für einen Eindruck einer Waffe in den Händen eines Halbstarken in der Nähe von Kindern auf die anwesenden Eltern macht.
Allein bei dem Gedanken verbietet sich das.Ich sehe, du warst dabei, wenn du die Entfernung zwischen TE und den anwesenden Kindern einschätzen kannst :rolleyes:
Du kannst übrigens auch gerne mal darüber nachdenken, was gefährlicher ist: zwei Holzstücke mit einer Schnur oder eine gewaltbereite Person

Ju-Jutsu-Ka
26-05-2010, 14:13
das hast du aber hier (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/strafe-wegen-nunchaku-dringend-113984/index4.html#post2205549) so geschrieben


"Wer vor meinen Kinder" nicht "in einigem Abstand" : Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Da Du leider nicht einsehen willst (oder kannst) was ich und einige mehr hier meinen, klinke ich mich aus der Diskussion aus.

geetar
26-05-2010, 14:14
vielleicht spinnt der ja auch und zieht meinem Kevin (Mandy, Sandy, Justin...) gleich eins über...

Du hast Jennifer, Rocco und Dennis vergessen!

Daniel_
26-05-2010, 14:26
Auch ich bin gerade mal 18 Jahre alt und habe keine Kinder (logischerweise?!). Und trotzdem habe ich scheinbar mehr Verstand als der Kandidat Daniel. Spielplätze wurden für Kinder erbaut und nicht für Jugendliche oder generell junge Leute, die sich da entweder die Hucke zusaufen, alles zumüllen oder schlicht und einfach Mist bauen. Da haben Waffen nichts zu suchen, ob es Opfer gibt oder nicht. WENN es Opfer geben sollte... Na dann viel Glück, dann ist es nähmlich schon zu spät.:(

Wie immer werde ich nicht verstanden. Es ging mir in erster Linie darum, dass Messer anscheinend automatisch mit Waffen assoziiert werden. Wenn jemand seinem Kind auf dem Spielplatz einen Apfel schälen will oder ein Stück Wurst abschneiden zwingt ihn doch wohl niemand dazu das mit einem Stein zu machen oder? Ich finde es einfach nur gemein den Messern gegenüber, wenn sie in Diskussionen zu Waffen eingebracht werden: "oh, denkt nur mal an diese gefährlichen Messer, ich hoffe mein Kind wird niemals eines sehen".

Daniel_
26-05-2010, 14:47
Es waren also Kinder auf dem Spielplatz.
Dann haben Waffen da einfach nichts verloren, schon gar keine illegalen.


Hier wird eindeutig zu stark polemisiert. Dem Gerät wird laut deutschem Recht
ein Waffencharakter zugeschrieben und illegal ist es auch noch, aber man sollte
sich mal ein wenig Gedanken darüber machen als nur die Worte "Waffe" und "illegal"
rot leuchtend vor sich zu sehen.
Fangen wir bei dem Thema "illegal" an. Dieses in Beamtensprech sogenannte
"Würgeholz" ist ja aufgrund seiner Eigenschaft als Würgewaffe verboten.
Ich nehme mal nicht an, dass Gefahr bestand, dass eines der anwesenden Kinder
spontan von dem Spielzeug erwürgt worden wäre.
Der dem Ding gesetzlich unterstellte Waffencharakter wäre also bei weitem kein
Grund irgendwen zu Hilfe zu rufen, solange er das keinem um den Hals wickelt.

Was bleibt ist, dass er wahrscheinlich akrobatische Tricks mit einem Gerät durchgeführt hat,
das zufällig in Deutschland verboten ist.
Man kann jetzt als fieser Denunziant die Polizei rufen, weil es ja verboten ist,
aber mehr Gefahr als bei einer normalen Jongliervorführung hat wohl eher nicht bestanden.


Würgen kann man jemanden auch damit:


http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/5e/Diabolo-left_wrap.jpg/500px-Diabolo-left_wrap.jpg

Und das Zeug will sicher auch kein Kind an den Kopf bekommen:


http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/94/Fire_juggling_equipment.JPG/800px-Fire_juggling_equipment.JPG

Dennoch sitzen zahllose Kinder auf jedem Mittelaltermarkt in erster Reihe,
wenn damit herumhantiert wird. Für gewöhnlich wird keiner verletzt und die
Polizei ruft auch niemand.
Ihr müsst einfach einsehen, dass er damit nicht gekämpft hat, sondern
eine akrobatische Vorstellung geliefert, und außer der deutschen Gesetzgebung
spricht nichts dagegen, vor Kindern den Clown zu spielen.


P.S.:
Beide Bilder stammen aus den Wikipedia Commons. Antworten zu Lizenzfragen finden sich dort:
Datei:Diabolo-left wrap.jpg ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Diabolo-left_wrap.jpg&filetimestamp=20050719161512)
Datei:Fire juggling equipment.JPG ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Fire_juggling_equipment.JPG&filetimestamp=20071201130509)

gion toji
26-05-2010, 14:49
Da Du leider nicht einsehen willst (oder kannst) was ich und einige mehr hier meinen, klinke ich mich aus der Diskussion aus.Tut mir Leid, alles, was ich momentan sehe, ist die irrationale Angst vor leblosen Gegenständen

Jan_
26-05-2010, 16:18
Tja Kenmaru, Deutschland hat nunmal ein echt besch... Waffengesetz. Das ist dumm gelaufen und es tut mir leid für dich.
Ich kann nicht glauben, wie viele bildzeitungsgeschädigte Paranoiker selbst hier im Kampfkunst-Forum nicht einmal die Eier haben, um mit nem Kerl, der eine Art akrobatische Vorführung gibt, ins Gespräch zu kommen.

Jan_
26-05-2010, 16:25
Woanders hat man eine lockerere Einstellung. ;)
MApJnyk1PV8

Schnueffler
26-05-2010, 20:21
Ich muß auch mal meinen Senf dazu beitragen:
1. Waffen an sich sind nicht gefährlich. Die Gefahr geht immer von demjenigen aus, der sie führt/nutzt/damit hantiert/etc.
2. Man kann einem Menschen nur vor den Kopf schauen.
3. Ein Nunchaku ist ein verbotener Gegenstand, der weder geführt/genutz/besessen werden darf.

Ich denke mal, bei den drei Punkten sind sich alle einig.
Oder?
Was jetzt kommt, ist nur pure Theorie!!!
Selbst wenn der TE noch so friedlich und nett aussieht, seine Show in einiger Entfernung vor den Kindern abzieht, hantiert er noch mit einem verbotenen Gegenstnd in der Öffentlichkeit rum. Und wer sagt mir, das er nicht ein Psychopath ist und bei einem "schrägen" Blick austickt und durch die Gegend prügelt???
Und ich möchte mich nicht mit einem Nunchakuschwinger prügeln wollen, weil er auf einmal rot sieht und auf Kinder losgeht.

Schnueffler
26-05-2010, 20:23
Woanders hat man eine lockerere Einstellung. ;)
MApJnyk1PV8

Da möchte ich nicht wissen, wieviele aus Reflex oder einfach nur purer Angst mit dem Golfschläger nach dem Typen geschlagen haben!

SV-Rheinmain
26-05-2010, 21:00
Ich finde es sehr interessant, dass dem TE selbst nach der Aktion offensichtlich völlig klar war, dass er tatsächlich Scheiße gebaut hat, anderen hier jedoch vollkommen die Einsicht dafür fehlt.

Es wurde schon etliche Male erwähnt. Trotzdem noch einmal in anderen Worten wie Leute es sehen können die von KS/KK null Plan haben, dafür aber Zeitungen und Magazine lesen sowie ab und an mal den Fernseher einschalten wenn Nachrichten sind:

Jemand fuchtelt mit einem offensichtlich gefährlichen Gegenstand rum
Kinder unterschiedlichen Alters sind in der Nähe
Altersmäßig paßt derjenige in einen bestimmte Kategorie
Es kommt Angst auf


Und die Reaktion dort ganz schnell die Polizei zu Hilfe zu rufen ist das Beste was Eltern oder auch zufällig vorbeikommende, denkende Mitbürger machen können.

Es steht doch außer Frage, dass der ein oder andere von uns hier hingeht, dem Typ ggf. eins auf die Fresse haut, die Chakus abnimmt und wenn der fragt warum bekommt er noch eine gelangt.
Aber erwartet ihr das von einer Mutter die außer Kochen und Kinderhüten solche Situationen nur aus der Zeitung kennt, oder von dem Vater, dessen gefährlichstes Abenteuer bisher war dem Nudelholz seiner Alten auszuweichen?

Also: seht es mal wirklich realistisch! Es hat nix mit Denunzianten zu tun sondern eher mit einer gewissen Propylaxe.

scarabe
26-05-2010, 21:28
die Ordnungshüter in unseren Parks schreiben eifrig immer die Besitzer von netten, kleineren Hunden auf, wenn diese verbotenerweise frei laufen. Die Bullys und Dobermänner und sonstige Hunde, deren Besitzer irgendwo zwischen Dealer und Zuhälter einzordnen sind, übersehen sie regelmäßig, selbst, wenn diese vor ihren Augen herumrennen.

Ich finde es zwar auch leichtsinnig, wenn nicht zu sagen, dämlich, vor kleinen Kindern seine Nunchakus vorzuführen, aber es ist mal wieder typisch für unsere Polizei, daß so ein verhältnismäßig harmloser Vorfall streng geahndet wird, während bei irgendwelchen finsteren Typen, ähnl. oben, Zuhälter, Dealer, etc., wie sie hier in B zu dutzenden abhängen (und wetten, gaaanz viele mit Waffen), bevorzugt weggeschaut wird- denn das könnte ja weh tun, wenn man sich mit denen anlegt.

Was bringt dann das bestgemeinte Waffengesetz?

SV-Rheinmain
26-05-2010, 21:49
Ich kenne einige Ordnungshüter auch privat sehr gut, teilweise auch durch/aus dem Kampfsport. Und bei denen die ich kenne kann ich dir versichern, dass die solchen von dir beschriebenen Konflikten keinesfalls aus dem Weg gehen.

Trotzdem bleibt die hier im Thread beschriebene Situation eine ganz andere. Hier könnten Kinder unmittelbar betroffen sein. Ich schreibe ganz bewußt "könnten". Also ist hier ein Einschreiten einfach geboten.
Und dieses Selbsteingreifen kann aus mehreren Gründen heraus gefährlich werden:

Du sprichst den Typ mit den Chakus an. Der ist nicht nett und du hast die Dinger sofort in der Fresse
Du ziehst dem Typ eine ab. Notwehr/Nothilfe? Sehr fraglich, denn es ist nix passiert bisher. Also bist du ggf. wegen Körperverletzung dran.
Das eigene Kind ist bei. Ich verliere vielleicht. Was ist in dem Moment mit meinem Kind?
Ich gehe hin, spreche den an. Meine Tochter hört (mal wieder) nicht und kommt mit und bekommt das Ding ggf. ab und wird verletzt, vielleicht sogar schwer. (OK, der Typ würde es nicht überleben, aber die Verletzung des Kindes bliebe trotzdem bestehen)


Es gibt also wirklich sehr viele und auch vielschichtige Gründe sich nicht selbst um die Situation zu kümmern, sondern es diejenigen machen zu lassen, die dafür auch bezahlt werden.
Wenn jemand so unbedacht solche Dinge abzieht muß er auch mit den Konsequenzen rechnen und damit leben können.
Ich denke mal, dass unser TE sowas, unabhängig vom Strafmaß, nicht mehr machen wird, weil er es eingesehen hat großen Mist gebaut zu haben. Bringt er es auch wirklich vor Gericht so rüber wird er mit einem Schuß vor den Bug wegkommen.

straightblast
26-05-2010, 21:54
@ TE
schreib mal, wenn ein urteil "gefällt" wurde...

Interruptus
26-05-2010, 21:58
Du hast Jennifer, Rocco und Dennis vergessen!

Hehe, oder Jacqueline, Celine, Roque, Samantha, Ronny :ups:

Daniel_
26-05-2010, 22:49
Für mich gibts da in erster Linie zwei Szenarien:

1.) Ich weiß, dass das Nunchaku in Deutschland verboten ist.

Ich sehe einen Chinesen mit einem Nunchaku auf einem Spielplatz, was denkt man da?
Klar, der Typ hat keine Ahnung von unseren Gesetzen, mit logischem
Verständnis kommt man da ja auch nicht drauf, dass das Ding verboten sein könnte.
Also geht man doch zu ihm hin, und macht ihn darauf aufmerksam, damit er
das schnell entsorgen kann und keinen Ärger mit dem Gesetz bekommt.


2.) Ich weiß nicht, dass Nunchakus in Deutschland verboten sind.

Ich sehe einen Chinesen der mit primitiven Gerät eine akrobatische Vorführung
liefert, auch schön. Sollte ich Angst um Kinder haben kann ich ihn sicherlich
darauf aufmerksam machen.



Also, zwei Möglichkeiten, entweder man sieht jemanden der weniger über
das deutsche Gesetz weiß als gut für ihn ist, oder jemanden der einen lustigen
Tanz aufführt.

Wer bei der 1. Version die Polizei ruft, nur um des Gesetzes Willen ist einfach
nur ein gemeiner Denunziant.
Wer hingegen bei der 2. Version die Polizei ruft ist ein paranoider Idiot.

Um mal Klaus Kinski zu zitieren: "So dumm kann keiner sein..."


Es steht vollkommen außer Frage, dass Kenmaru hinsichtlich unserer aktuellen
Gesetzeslage nicht sonderlich intelligent gehandelt hat, aber vielleicht wusste
er es einfach nicht besser. Hätte ihn jemand freundlich darauf aufmerksam gemacht,
wäre die Sache für alle Beteiligten wahrscheinlich sehr angenehm ausgegangen.

Mal eine ernsthafte Frage an all diejenigen, die ebenfalls die Polizei gerufen hätten:
Hättet ihr es getan, weil das Gerät verboten ist, oder weil ihr einfach nur Angst
um die Kinder habt?

Wenn letzteres, würdet ihr auch die Polizei rufen, wenn er mit irgendeinem anderen
artistischen Gerät rumgefuchtelt hätte, das bei einem dummen Unfall jemanden
verletzen kann?


Ich trage oft einen ca. 1,4m langen Stock bei mir, mit dem ich je nach Lust
und Laune auch mal herumfuchtel und achte nicht unbedingt darauf, dass
keine Kinder in Sichtweite sind. Ich hoffe ich werde niemals irgendwelchen
Menschen begegnen, die meinen sie müssten deshalb die Polizei rufen.

captainplanet
26-05-2010, 22:51
In den meisten Ländern hätten die Polizisten in dem Fall nicht viel machen können wenn er nicht offensichtlich andere gefährdet (wozu die bloße Anwesenheit von Kindern keineswegs ausreicht). Die Gesetzeslagen in Deutschland und ein paar anderen europäischen Staaten sind kuriose Ausnahmen in der freien Welt. Oder haben all die anderen Staaten diese Gefahr völlig unterschätzt? Ich finde den Gedanken naheliegender und logischer daß ein paar Leutchen hier und anderswo in ihrem Übereifer übers Ziel hinausgeschossen haben.

Der TE hat imho keine Scheiße gebaut, er ist ganz einfach nur erwischt worden. Das ist ein himmelhoher Unterschied. Er ist im Recht. Zumindest moralisch.

Was würden die Leute die hier Zeter und Mordio schreien eigentlich sagen wenn ich mit dem Langstock auf dem Spielplatz übte? Das Gefährdungspotential ist ein Ähnliches, eine Waffe ist es auch, aber juristisch könnte mir keiner was! Nicht mal bei Euch in Deutschland. :p
edit: Daniel hat es auch sehr treffend in Worte gefaßt und war schneller als ich.

Mgf Georg

KARATE-KID 2
26-05-2010, 23:03
interessant für mich als Jurastudent, was für Halbwahrheiten hier vertreten werden.

- Fäuste, Handkaten, Fingespitzen und sonstige Körperteile sind keine Waffen bzw gefährliche Gegenstände im Sinne der gefährlichen Körperverletzung §224StGB; jedoch der beschuhte fuß

-ein normales kleines Messer, das zum Schälen eines Apfel verwendet wird, ist keine Waffe (Gegenstände, die dazu bestimmt sind, verletzungen herbeizuführen), sondern ein gefährliches Werkzeug.

-warum waffen in der öffentlichkeit verboten sind? ganz einfach, wenn sie frei zugänglich sind, werden sie auch häufiger gebraucht. die anzahl an schweren körperverletungen würde drastisch steigen. eine normale kneipenschlägerei unter betrunkenen würde ausarten, da jeder ein nunchaku mitsichtragen würde. waffen sind geschaffen worden, um menschen zu verletzten. würde man sie in der öffentlichkeit erlauben, würden viele den schluss ziehen, hey ich darf mein samurai schwert gebrauchen, wenn mich einer dumm anmacht...

-ab wann man vorbestraft ist, bin ich mir nicht sicher, habs deswegen gegooglet (google hilft immer;-)): Geldstrafen unter 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen unter 3 Monaten werden im Führungszeugnis nicht aufgelistet.

-was für eine Strafe du jetzt erwarten wirst, kann ich dir genau nicht sagen, aber strafbargemacht hast du dich auf jeden fall;-)

-ob nun Kinder in Gefahr waren oder nicht, ist doch unerheblich. Soll der Staat erst eingreifen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? Soll der Staat tatenlos zuschauen, wie sich das Kind immer mehr dem Brunnen nähert?

-und moralisch ist er auch nicht im recht. ganz im gegenteil, wenn wir in einem land wären, wo nunchakus erlaubt sind, wäre er strafrechtlich im Recht, moralisch auf gar keinen Fall. Ich nehme hier Bezug auf die theortische / gegebene Gefahr von Kindern und die Vorbildfunktion eines Erwachsenen.


und ich wunder mich noch immer, dass man der meinung sein kann, waffen sollten nicht verboten sein^^ klar freiheit des indiviuums und so, aber steht das rechtsgut schutz der gemeinschaft nicht in dem fall höher?

dass ein nunchaku illegal ist liegt mM nach nicht daran, dass es gefährlich ist, was wie gesagt auch ein stumpfes Messer ist, sondern daran, dass es zum Verletzten hergestellt wurde. Dass es auch als Sportgerät verwendet wird, ist ne andere frage. Jedenfalls in der Öffentlichkeit hat das Ding nix zu suchen.


Gruß
Johannes

captainplanet
26-05-2010, 23:15
dass ein nunchaku illegal ist liegt mM nach nicht daran, dass es gefährlich ist, was wie gesagt auch ein stumpfes Messer ist, sondern daran, dass es zum Verletzten hergestellt wurde. Dass es auch als Sportgerät verwendet wird, ist ne andere frage. Jedenfalls in der Öffentlichkeit hat das Ding nix zu suchen.
Es gibt eine ganze Reihe von Gegenständen die sowohl Waffe als auch Sportgerät sind die ganz und gar nicht illegal sind und die prinzipiell in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, Pfeil und Bogen zum Beispiel. Aber Nunchakus haben nun mal keine so große Lobby, die Dinger sind ja nicht mal olympisch... :o

KARATE-KID 2
26-05-2010, 23:26
mhh mit dem Waffenrecht kenn ich mich nicht aus.

aber sind nunchakus wirklich auch im Sportbetrieb verboten? Wie sieht das aus mit einem IaidoSchwert? Die Iaidoka hantieren doch auch mit einem scharfen Samuraischwert rum, oder gibts da ne Sonderregelung?

Naja und grundsätzlich muss nicht alles logisch/perfekt sein, was im Gesetz drinsteht. Sonst bräuchten wir die ganzen Juristen nicht;-)

und vl muss man auch nen Unterschied zwischen Mitsichführen und Verwenden machen. Klar, sagt niemand was, wenn man mit seinem BOgen durch die Innenstadt läuft, aber wenn dann wer anängt seine Zielübungen auf dem Spielplatz zu machen, dann ist die Kacke am dampfen;-)

captainplanet
26-05-2010, 23:36
mhh mit dem Waffenrecht kenn ich mich nicht aus.
Ich gebe auch nur wieder was ich im Netz aufschnappe. :o

aber sind nunchakus wirklich auch im Sportbetrieb verboten?
Ja.

Wie sieht das aus mit einem IaidoSchwert? Die Iaidoka hantieren doch auch mit einem scharfen Samuraischwert rum, oder gibts da ne Sonderregelung?
Besitzen darf man es. Ab 18. Für Messer >12cm Klingenlänge - und ein Iaidoschwert ist im Prinzip ein solches - braucht es ein berechtigtes Interesse um es in der Öffentlichkeit (zugriffsbereit) zu führen. Iaido ist ein solches Interesse nehme ich stark an. Außerdem trainiert man ja meist nicht in der Öffentlichkeit.

Naja und grundsätzlich muss nicht alles logisch/perfekt sein, was im Gesetz drinsteht. Sonst bräuchten wir die ganzen Juristen nicht;-)
Das wäre ja ein Jammer! :rolleyes:

Schon witzig, ich glaub ich kenn die deutschen Waffengesetze besser als die eigenen. :o

Breka
26-05-2010, 23:37
[...]

-warum waffen in der öffentlichkeit verboten sind? ganz einfach, wenn sie frei zugänglich sind, werden sie auch häufiger gebraucht. die anzahl an schweren körperverletungen würde drastisch steigen. eine normale kneipenschlägerei unter betrunkenen würde ausarten, da jeder ein nunchaku mitsichtragen würde. waffen sind geschaffen worden, um menschen zu verletzten. würde man sie in der öffentlichkeit erlauben, würden viele den schluss ziehen, hey ich darf mein samurai schwert gebrauchen, wenn mich einer dumm anmacht...


A Propos efährliches Halbwissen: Seit wann sind Waffen generell in der Öffentlichkeit verboten?

Ja klar, vor dem Nunchakuverbot trug jeder in der Kneipe eins mit sich und keine Kneipenschlägerei ging ohne Nunchaku aus... :rolleyes:
Heute wo Nunchakus verboten sind bekämpfen sich die Betrunkenen mit Rattanstöcken, Tonfas, Bo und Morgensternen, da die ja legal sind.



und ich wunder mich noch immer, dass man der meinung sein kann, waffen sollten nicht verboten sein^^ klar freiheit des indiviuums und so, aber steht das rechtsgut schutz der gemeinschaft nicht in dem fall höher?


Es hat absolut nichts mit dem Schutz der Allgemeinheit zu tun, da die Allgemeinheit nicht permanent durch Waffen bedroht ist.
Unser Waffengesetz ist wesentlich schärfer als noch vor 40 Jahren. Weniger Gewalttaten haben wir dadurch allerdings nicht.

Waffengesetze verhindern Gewalt nicht. Sie kriminalisieren Leute, die Waffen aus welchem Grund auch mmer interessant finden. Und wie bei so vielen Verboten halten sich die gewalttätigen Menschen am wenigsten daran.
Ich kenne keine Indizien die darauf hinweisen, dass Waffenverbote Gewalt verhindern. Gibt es da auch nur eine Statistik, mit der man solche Gesetze rechtfertigen kann?

Im Knast wird dir so gut wie jeder Gegenstand der irgendwie als Waffe gebraucht werden kann abgenommen, deswegen kommt es da nie zu Gewaltfällen...

Wenn der Staat allen Menschen alle Waffen verbietet, weil sie damit Straftaten begehen könnten, dann stellen für ihn auch alle Menschen potentielle Gewalttäter dar.



dass ein nunchaku illegal ist liegt mM nach nicht daran, dass es gefährlich ist, was wie gesagt auch ein stumpfes Messer ist, sondern daran, dass es zum Verletzten hergestellt wurde. Dass es auch als Sportgerät verwendet wird, ist ne andere frage. Jedenfalls in der Öffentlichkeit hat das Ding nix zu suchen.


Das es verboten ist, hat nichts damit zu tun, dass es zum Verletzen hergestellt wurde. Schwerter darf man immerhin auch besitzen. Es handelt sich wie so oft um behördliche Willkür.
Ich persönlich finde es etwas übertrieben, dass es mir verboten ist zwei Stöckchen zusammen zu binden, weil ich dann eine Würgewaffe habe...
Das es als Sportgerät nichtmehr verwendet werden darf, ganz im Gegensatz zu Feuerwaffen ist für mich nur schwer zu verstehen.


So, nachdem ich mich ausführlich und abwesend vom eigentlichen Thema wieder über das Waffengesetz und dessen Verfechter aufgeregt habe, möchte ich dem Threadersteller noch viel Glück wünschen und hoffe das er möglichst glimpflich davon kommt.
Denn auch wenn einige sein Handeln für dumm halten, so hat er dennoch keinen Menschen etwas getan und auch nicht die Absicht dazu gehabt. Er hat absolut nichts unmoralisches getan außer dass er sich nicht erst alle möglichen Gesetze des Landes durchgelesen hat, in dem er sich momentan befindet.

KARATE-KID 2
27-05-2010, 08:32
A Propos efährliches Halbwissen: Seit wann sind Waffen generell in der Öffentlichkeit verboten?

hehe verdammt, da haste mich ertappt, mit dem waffengesetz kenne ich mich nicht aus ^^aber grndsätzlich braucht man doch sehr wohl einen waffenschein, um pistolen und sonstige Gas/Schreckschusspistolen in der öffentlichkeit zu führen. also sind sie nicht verboten, aber es wird eingeschränkt. ich schaus mir nachher nochmal in waffengesetz an...





Es hat absolut nichts mit dem Schutz der Allgemeinheit zu tun, da die Allgemeinheit nicht permanent durch Waffen bedroht ist.
Unser Waffengesetz ist wesentlich schärfer als noch vor 40 Jahren. Weniger Gewalttaten haben wir dadurch allerdings nicht.

Waffengesetze verhindern Gewalt nicht. Sie kriminalisieren Leute, die Waffen aus welchem Grund auch mmer interessant finden. Und wie bei so vielen Verboten halten sich die gewalttätigen Menschen am wenigsten daran.
Ich kenne keine Indizien die darauf hinweisen, dass Waffenverbote Gewalt verhindern. Gibt es da auch nur eine Statistik, mit der man solche Gesetze rechtfertigen kann?

Wen oder was soll denn deiner Meinung nach das Waffengesetz schützen, was soll es verhindern? Wahrscheinlich in letzter instanz ua Taten wie die in Winnenden (Amoklauf etc) Ist erstmal eine Waffe griffbereit (hier war der Vater Sportschütze), wird sie auch verwendet, wenn zu einer Straftat ausgeholt wird. Hätte der Vater die Waffe ordungsgemäß verschlossen, wäre er über diesen Weg nicht an sie gelangt. Vl hätte er sich die Waffe wo anders beorgt, aber das ist ja ne andere Geschichte.

Wie ein bestimmtes Gesetz wirkt, lässt sich genau empirisch nicht belegen. Ob nun die Anzahl an Kriminaltaten sinkt, hängt nicht nur von einem Faktor (Waffengesetz) ab. aber es ist einer...

Waffengesetze verhindern vl nicht in jedem fall gefährliche körperverletzungen, da sich nicht jder daran hält, einige werden bestimmt dennoch davon abgehalten, butterflys etc zu besitzen und die dann möglicherweise irgendwann zu benutzen. viele illegale waffen wurden in den letzten jahren auch bei der polizei abgegeben.




Wenn der Staat allen Menschen alle Waffen verbietet, weil sie damit Straftaten begehen könnten, dann stellen für ihn auch alle Menschen potentielle Gewalttäter dar.

Macht er das? Er schränkt es nur ein, da nicht jeder vernünftig handelt. nach dem staatlichen rechtsverständins, ist jeder bürger jemand, der sich für und gegen recht entscheiden kann, also vernünftig ist. er ist also frei in seinem handeln. normalerweise entscheidet sich jemand für das recht, manchmal aber auch dagegen. um dies zu minimieren, wird der staat tätig.



Das es verboten ist, hat nichts damit zu tun, dass es zum Verletzen hergestellt wurde. Schwerter darf man immerhin auch besitzen. Es handelt sich wie so oft um behördliche Willkür.
Ich persönlich finde es etwas übertrieben, dass es mir verboten ist zwei Stöckchen zusammen zu binden, weil ich dann eine Würgewaffe habe...
Das es als Sportgerät nichtmehr verwendet werden darf, ganz im Gegensatz zu Feuerwaffen ist für mich nur schwer zu verstehen.

Da bin ich ganz deiner Meinung. Das wird wohl daran liegen, dass keine Kampfsportbegeisterten wie wir im Parlament sitzten. Die haben nicht das richtige Verständis darüber.

Im Grunde sind für mich Nunchakus auch Waffen, wie Pistolen etc. Aber sie werden in unserer heutigen Zeit vornehmlich nur als Sportgerät verwendet. Deswegen müsste der Gesetzesgeber hier tätigwerden und es als Gerät legalisieren, das in einer Turnhalle (!) benutzt werden darf.

Aber der hat doch wichtigeres zu tun (siehe Griechenland etc). Mit Nunchakus trainieren könnt ihr auch auch so, Verbot hin oder her^^ man sollte vl rauf achten es nicht auf Spielplätzen zu tun;-)



So, nachdem ich mich ausführlich und abwesend vom eigentlichen Thema wieder über das Waffengesetz und dessen Verfechter aufgeregt habe, möchte ich dem Threadersteller noch viel Glück wünschen und hoffe das er möglichst glimpflich davon kommt.

warum regen sich alle bei einer kleinen diskussion direkt über einen auf. typisch forum. hier kommt alles gereizter rüber, als es es gemeint war. kann man denn nicht einfach seine Meinungen austauschen ohne dass sich jemand verletzt/ angegriffen fühlt?


naja ich muss los...

netwolff
27-05-2010, 08:40
Ich kenne einige Ordnungshüter auch privat sehr gut, teilweise auch durch/aus dem Kampfsport. Und bei denen die ich kenne kann ich dir versichern, dass die solchen von dir beschriebenen Konflikten keinesfalls aus dem Weg gehen.

Trotzdem bleibt die hier im Thread beschriebene Situation eine ganz andere. Hier könnten Kinder unmittelbar betroffen sein. Ich schreibe ganz bewußt "könnten". Also ist hier ein Einschreiten einfach geboten.
Und dieses Selbsteingreifen kann aus mehreren Gründen heraus gefährlich werden:

Du sprichst den Typ mit den Chakus an. Der ist nicht nett und du hast die Dinger sofort in der Fresse
Du ziehst dem Typ eine ab. Notwehr/Nothilfe? Sehr fraglich, denn es ist nix passiert bisher. Also bist du ggf. wegen Körperverletzung dran.
Das eigene Kind ist bei. Ich verliere vielleicht. Was ist in dem Moment mit meinem Kind?
Ich gehe hin, spreche den an. Meine Tochter hört (mal wieder) nicht und kommt mit und bekommt das Ding ggf. ab und wird verletzt, vielleicht sogar schwer. (OK, der Typ würde es nicht überleben, aber die Verletzung des Kindes bliebe trotzdem bestehen)


Es gibt also wirklich sehr viele und auch vielschichtige Gründe sich nicht selbst um die Situation zu kümmern, sondern es diejenigen machen zu lassen, die dafür auch bezahlt werden.
Wenn jemand so unbedacht solche Dinge abzieht muß er auch mit den Konsequenzen rechnen und damit leben können.
Ich denke mal, dass unser TE sowas, unabhängig vom Strafmaß, nicht mehr machen wird, weil er es eingesehen hat großen Mist gebaut zu haben. Bringt er es auch wirklich vor Gericht so rüber wird er mit einem Schuß vor den Bug wegkommen.

Sehr guter Beitrag, danke.
Als Vater von 2 Spielplatzkindern kann ich das nur so unterschreiben.
Dazu kommt noch meine eigene Auffassung von Recht und Ordnung - die Dinger sind verboten, fertig.

netwolff
27-05-2010, 08:45
Zum Thema Sportgerät:
Ich würde auch einschreiten wenn jemand mit einem Iaito, einem Bo oder mit Pfeil und Bogen auf einem Kinderspielplatz herumhantiert. Die haben da auch absolut nichts verloren. Welche Art des Einschreitens ich wähle hängt von meiner persönlichen Beurteilung der Lage ab. Das Rufen der Polizei ist immer eine Option.

captainplanet
27-05-2010, 09:01
Zum Thema Sportgerät:
Ich würde auch einschreiten wenn jemand mit einem Iaito, einem Bo oder mit Pfeil und Bogen auf einem Kinderspielplatz herumhantiert. Die haben da auch absolut nichts verloren. Welche Art des Einschreitens ich wähle hängt von meiner persönlichen Beurteilung der Lage ab. Das Rufen der Polizei ist immer eine Option.
Schwert und Bogen sind eine andere Liga, das kann man nicht direkt vergleichen. Aber ein Bo ist im Prinzip auch nur ein besserer Besenstiel, da begibst Du Dich rechltich auf dünnes Eis. Wenn mir den jemand - wo auch immer - wegnehmen wollte würde ich von meinem Recht auf Notwehr Gebrauch machen. Und mit dem Bo stehen meine Chancen ganz gut denke ich.

Papatom
27-05-2010, 09:03
Manchmal glaube ich, das ist ein Problem der Großstadtkinder....alles mit Häusern, Gechäften und Straßen vollgepflastert. Die einzigen halbwegs freien Grünplätze sind Spielplätze....meist auch eher öde Sandwüsten, als Rückzugsort für naturliebende Kinder.

Also: schafft mehr Parks mit einer KK/ KS Trainingszone! :D Machst noch ein paar Schilder drumrum "Achtung KK/ KS" "Eltern haften für ihre Kinder" und los gehts.... :p

:boxing::fechtduel:sport098::nini:

Gruß

SV-Rheinmain
27-05-2010, 09:28
Sehr guter Beitrag, danke.
Als Vater von 2 Spielplatzkindern kann ich das nur so unterschreiben.
Dazu kommt noch meine eigene Auffassung von Recht und Ordnung - die Dinger sind verboten, fertig.

Danke für das Lob.

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, es ist ganz einfach so, dass sich zwei Sichtweisen ergeben. Eine ist die von mir selbst und ganz alleine und das noch als aktiver Kampfsportler und SV-ler. Doch auf der anderen Seite bin ich Vater. Und das ändert sehr viel an der Sichtweise! Meine Tochter steht ganz oben und dann kommt lange mal gar nix! Sie vor, auch nur latent möglichem, Schaden zu bewahren ist meine vordringliche Aufgabe als Vater. Und da ich das noch lange machen will gehe ich heute auch Gefahren für mich eher aus dem Weg als früher wo ich doch ziemlich draufgängerisch in einigen Situationen war.

Auffällig ist auch, dass schon einige Diskrepanzen zu lesen sind zwischen Schreibern mit Kindern und solchen ohne.
Die Geburt eines Kindes ändert in der Regel ein komplettes Leben und die Einstellung dazu wie kein anders Ereignis das ist bisher erlebt habe!

Papatom
27-05-2010, 09:37
Auffällig ist auch, dass schon einige Diskrepanzen zu lesen sind zwischen Schreibern mit Kindern und solchen ohne.
Die Geburt eines Kindes ändert in der Regel ein komplettes Leben und die Einstellung dazu wie kein anders Ereignis das ist bisher erlebt habe!

Das Problem ist nur, dass Leute, die keine Kinder haben, diese Änderung nicht nachvollziehen können (nicht böse gemeint). Mir ging es ja auch so. Die ganze Palette, al la "dies und das werde ICH NIE" "das passiert MIR NIE" "Ich werde alles ANDERS/ BESSER machen" usw....erst als unser erstes da war, habe so einiges erst wirklich verstanden, was mir andere Eltern vorher geraten haben. Konnte sogar mal ein gutes Gespräch mit meinem Vater über meine Kindheit führen. Er meinte, klar fand er nicht alles so rosig, was er tun musste aber als Eltern hat man eben eine spezielle Verantwortung...das war ein gutes Gespräch.

Gruß

SV-Rheinmain
27-05-2010, 09:44
Das Problem ist nur, dass Leute, die keine Kinder haben, diese Änderung nicht nachvollziehen können (nicht böse gemeint). Mir ging es ja auch so. Die ganze Palette, al la "dies und das werde ICH NIE" "das passiert MIR NIE" "Ich werde alles ANDERS/ BESSER machen" usw....erst als unser erstes da war, habe so einiges erst wirklich verstanden, was mir andere Eltern vorher geraten haben. Konnte sogar mal ein gutes Gespräch mit meinem Vater über meine Kindheit führen. Er meinte, klar fand er nicht alles so rosig, was er tun musste aber als Eltern hat man eben eine spezielle Verantwortung...das war ein gutes Gespräch.

Gruß

Ich weiß, dass man das als Kinderloser nicht nachvollziehen kann und versuche daher es durch meinen Beitrag einfach mal zu erklären.
Wahrscheinlich klappt das nicht, denn ich konnte es früher trotz Erklärungen auch nicht verstehen :o
Werdet einfach Papa und ihr versteht es :D

kanken
27-05-2010, 10:51
Werdet einfach Papa und ihr versteht es :D

:klatsch:

Absolut, als Papa kann ich auch nur sagen: "Ein Nunchaku auf einem Kinderspielplatz ist ein absolutes No-Go!"

Die Leute können meinetwegen überall damit rumspielen, ist mir schnuppe, aber wenn kleine Kinder da sind, sollten sie es lassen, gilt in meinen Augen für jede Waffe, egal ob legal oder illegal.

Grüße

Kanken

Ju-Jutsu-Ka
27-05-2010, 10:52
Auffällig ist auch, dass schon einige Diskrepanzen zu lesen sind zwischen Schreibern mit Kindern und solchen ohne.


Einspruch
Ich habe keine Kinder (auch keine kleinen Geschwister, Cousins etc...) und kann nicht verstehen wie man auf den Gedanken kommen kann, mit einer Waffe auf einen Spielplatz zu gehen.

gion toji
27-05-2010, 10:57
Was jetzt kommt, ist nur pure Theorie!!!
Selbst wenn der TE noch so friedlich und nett aussieht, seine Show in einiger Entfernung vor den Kindern abzieht, hantiert er noch mit einem verbotenen Gegenstnd in der Öffentlichkeit rum. Und wer sagt mir, das er nicht ein Psychopath ist und bei einem "schrägen" Blick austickt und durch die Gegend prügelt???Wie ich schon mal geschrieben habe, ich kann die Angst z.T. nachvollziehen. Aber: wer sagt dir denn, daß der Typ, der gerade am Spielplatz vorbeispaziert, nicht ein Messer in der Tasche hat? (Achtung: "Spielplatz" und "Messer" in einem Satz! Es darf ausgetickt werden ;)). Ich hab mal in den 90ern in B beobachtet, wieviele Leute ein Messer mehr oder weniger öffentlich tragen. Und wieviele davon hatten ein Messer in der Tasche, wo man es nicht sehen kann? Ich schätze, daß jeder zweite ein Messer bei sich trägt. Sie alle könnten potentielle Psychopaten sein
Oder liegt es daran, daß das Nunchaku ein verbotener Gegenstand ist? Kriegt das Ding einen Gefährlichkeits-Upgrade, sobald es auf einer Verbotsliste erscheint? :rolleyes:
Ich lese gerade "The Gift of Fear" von de Becker. Dort führt er 17 Anzeichen dafür auf, daß jemand auf dem Arbeitsplatz Amok läuft. Einer ist Interesse an Waffen bzw. kürzlicher Erwerb einer Waffe. Und dann noch 16 weitere. Von den 17 Punkten müssen nicht alle erfüllt sein, aber selbst, wenn man die Hälfte weglässt, es bleibt doch eine ziemlich lange Liste



Ich finde es sehr interessant, dass dem TE selbst nach der Aktion offensichtlich völlig klar war, dass er tatsächlich Scheiße gebaut hat, anderen hier jedoch vollkommen die Einsicht dafür fehlt.falls du mich damit meinst:
1. ich brauche gar nichts einzusehen, weil ich keine in D verbotenen Gegenstände besitze
2. habe ich weiter oben schon geschrieben, daß ich die Aktion zwar verurteile, das Rufen der Polizei aber in diesem Fall für übertrieben halte. Ein einfaches Ansprechen hätte gereicht. Hätte er darauf nicht reagiert, dann könnte man immer noch die Polizei rufen


Kinder unterschiedlichen Alters sind in der Nähe
das stimmt einfach nicht und darauf habt TE schon mal hingewiesen! Kinder waren WEIT weg


Es steht doch außer Frage, dass der ein oder andere von uns hier hingeht, dem Typ ggf. eins auf die Fresse haut, die Chakus abnimmt und wenn der fragt warum bekommt er noch eine gelangt.liest sich für mich eher so, daß der ein oder andere hier nach einer Gelegenheit sucht, seine Gewaltphantasien auszuleben


Trotzdem bleibt die hier im Thread beschriebene Situation eine ganz andere. Hier könnten Kinder unmittelbar betroffen sein. Ich schreibe ganz bewußt "könnten". Also ist hier ein Einschreiten einfach geboten.
könnten sie nicht! S.o


Du sprichst den Typ mit den Chakus an. Der ist nicht nett und du hast die Dinger sofort in der FresseDann benenn doch, welche Anzeichen der Gewaltbereitschaft du bei dem Typen rausliest, ausser, daß er eine Waffe besitzt! Waffenbesitz allein ist kein Zeichen der Gewaltbereitschaft.
Wenn du Angst vor ihm hast, dann sprich ihn doch aus Entfernung an.


Es gibt also wirklich sehr viele und auch vielschichtige Gründe sich nicht selbst um die Situation zu kümmern, sondern es diejenigen machen zu lassen, die dafür auch bezahlt werden.
ich kann dir einen Grund benennen, den Typen zuerst doch selbst anzusprechen: die Chance, daß die vermeintliche Gefahr dann sofort vorbei ist. Was ist wahrscheinlicher: daß der Typ ein durchgeknallter Psychopat ist (soweit ich das als Laie beurteilen kann, ist es nicht das typische Verhalten von Amokläufern, ihre Waffen vorher in der Öffentlichkeit zu demonstrieren), oder daß er sich normal verhält, sein Zeug einpackt und sich verkrümelt?

KARATE-KID 2
27-05-2010, 11:55
ob die kinder nun weit weg gewesen sind oder nicht, weiß man nicht, da es sich um eine subjektive Wahrnehmung des "Täters" handelt.

spielt meiner meinung nach auch keine rolle, da die handlung in dem fall an einem ort stattfindet, der für kinder zum spielen eigens errichtet wurde. das heißt, es könnten kinder sich dort aufhalten, also könnten sie auch in gefahr sein. diese fiktion reicht meiner meinung aus, nicht das tatsächliche geschehen.

zumal er sich auf dem spielplatz nicht aufhalten soll, der ist für kinder da.

Icewing
27-05-2010, 12:03
Dann benenn doch, welche Anzeichen der Gewaltbereitschaft du bei dem Typen rausliest, ausser, daß er eine Waffe besitzt! Waffenbesitz allein ist kein Zeichen der Gewaltbereitschaft.
Wenn du Angst vor ihm hast, dann sprich ihn doch aus Entfernung an.

ich versteh da die "Elternfraktion". Wenn Du mit Deinem Kind auf einem Spielplatz bist und in einer Ecke steht ein Kerl der mit ner Waffe rumfuchtelt (ob Nunchaku, Tonfa oder Besenstil) hat das erstmal nix da verloren.

Wenn die Eltern vor Ort dann keine Erfahrung mit sowas haben holen sie sich eben "Hilfe" von den Herren in grün. Und selbst wenn die Eltern sich mit KS auskennen (oder evtl. auch grad dann) gehen sie lieber auf Nummer sicher, bevor sie nen "Halbstarken" ansprechen der mit Waffen rumfuchtelt - grad mit Sohn oder Tochter im Schlepptau will man halt kein Risiko eingehen.

Ich trainier selber manchmal im Park, aber da würde ich keinen Messerkampf machen oder mit Macheten rumfuchteln - dafür gibt's Trainingsräume und -hallen.

kanken
27-05-2010, 12:13
Ich lese gerade "The Gift of Fear" von de Becker.

Sollte absolute Pflichtlektüre, für jeden der an SV interessiert ist, sein!!!

Grüße

Kanken

SV-Rheinmain
27-05-2010, 12:31
...
Wenn du Angst vor ihm hast, dann sprich ihn doch aus Entfernung an.

ich kann dir einen Grund benennen, den Typen zuerst doch selbst anzusprechen: die Chance, daß die vermeintliche Gefahr dann sofort vorbei ist. Was ist wahrscheinlicher: daß der Typ ein durchgeknallter Psychopat ist (soweit ich das als Laie beurteilen kann, ist es nicht das typische Verhalten von Amokläufern, ihre Waffen vorher in der Öffentlichkeit zu demonstrieren), oder daß er sich normal verhält, sein Zeug einpackt und sich verkrümelt?

Ich meinte nicht dich persönlich!

Es geht nicht darum Angst vor der direkten Konfrontation zu haben. Solange noch genug Zeit ist, dass sich die Polizei drum kümmern kann dann bevorzuge ich diesen Weg. Vor allem dann wenn ich meine Tochter dabei habe.

Ist unverzügliches Handeln geboten dann tu ich das auch!
Im vergangen Jahr war ich an einem Sonntag auf der Tankstelle und hab mich wie immer über die Spritpreise geärgert :mad:
Fertig mit dem Tanken hab ich gesehen, dass auf dem Fußweg vor der Tanke ein Typ grad dabei ist einer Frau ein paar abzuziehen. Hier dauert es dann zu lange bis die Polizei da ist und Einschreiten war geboten.
Ich gab also meine Tochter in der Tankstelle ab mit dem Hinweis was ich vorhabe und in jedem Fall auf meine Tochter aufzupassen und sie auf keine Fall raus gehen darf.
Es schlossen sich sogar spontan noch zwei weitere Jungs an und wir hatten die Situation sehr schnell unter Kontrolle. Wir mußten den Typen noch nicht mal umklatschen.

Du musst also wirklich differenzieren ob Zeit ist die Polizei zu rufen oder eine Notwehr/Nothilfesituation vorhanden ist. Dort warte ich auch ich nicht mehr auf die Polizei, vorausgesetzt ich weiß, dass meine Tochter in Sicherheit ist.

gion toji
27-05-2010, 13:13
ob die kinder nun weit weg gewesen sind oder nicht, weiß man nicht, da es sich um eine subjektive Wahrnehmung des "Täters" handelt.das hat TE so geschrieben und ich sehe keinen Grund ihm nicht zu glauben. Oder warst du dabei? ;)


spielt meiner meinung nach auch keine rolle, da die handlung in dem fall an einem ort stattfindet, der für kinder zum spielen eigens errichtet wurde. das heißt, es könnten kinder sich dort aufhalten, also könnten sie auch in gefahr sein. diese fiktion reicht meiner meinung aus, nicht das tatsächliche geschehen.mit der gleichen Begründung müsste man alle KK-Vereine aus Schulturnhallen verbannen. Weil es könnte ja :rolleyes:


zumal er sich auf dem spielplatz nicht aufhalten soll, der ist für kinder da.wie das? Man darf sich als Erwachsener grundsätzlich nicht auf einem Spielplatz aufhalten? Gibts da etwa eine entsprechende Vorschrift zu? Übrigens war TE nicht einfach nur auf dem Spielplatz, sondern er hatte einen "kleinen Kumpel" dabei, dem er seine Kunststücke vorgeführt hat


ich versteh da die "Elternfraktion". Wenn Du mit Deinem Kind auf einem Spielplatz bist und in einer Ecke steht ein Kerl der mit ner Waffe rumfuchtelt (ob Nunchaku, Tonfa oder Besenstil) hat das erstmal nix da verloren.o, jetzt sind es schon Besenstiele! :rolleyes:
Aber Schattenboxen ist noch erlaubt? Was wäre eigentlich deine Begründung für Besenstielverbot?
Übrigens kann ich in deinem Post keine Hinweise darauf erkennen, wieso TE überdurchschnittlich gewaltbereit war ;)


Sollte absolute Pflichtlektüre, für jeden der an SV interessiert ist, sein!!!och, so toll find ich es auch wieder nicht


Es geht nicht darum Angst vor der direkten Konfrontation zu haben. Solange noch genug Zeit ist, dass sich die Polizei drum kümmern kann dann bevorzuge ich diesen Weg. Vor allem dann wenn ich meine Tochter dabei habe.

Ist unverzügliches Handeln geboten dann tu ich das auch!
Wir sind uns also einig, daß in diesem Fall offensichtlich keine Kinder unmittelbar in Gefahr waren?

Icewing
27-05-2010, 13:22
o, jetzt sind es schon Besenstiele! :rolleyes:
Aber Schattenboxen ist noch erlaubt? Was wäre eigentlich deine Begründung für Besenstielverbot?
Übrigens kann ich in deinem Post keine Hinweise darauf erkennen, wieso TE überdurchschnittlich gewaltbereit war ;)


Von überdurchschnittlich Gewaltbereit war nie die Rede - nur haben Waffen oder ähnliche Gegenstände, die so eingesetzt werden auf nem Spielplatz nix verloren - vor allem wenn ein Erwachsener damit rumfuchtelt. Wenn 2 Kinder mit Holzschwerten auf nem Spielplatz Ritter spielen sollen Sie...wenn da zwei Larper mit Polsterwaffen rumkloppen würd ich die auch fragen ob sie noch alle Tassen im Schrank haben.

Keiner verbietet Besenstiele (bin heute selber mit nem Bo in der Bahn gefahren und hab den im Büro stehen) - aber wer als Erwachsener mit Waffen(ähnlichen Gegenständen) auf nem Spielplatz hantiert macht was falsch. Punkt.

SV-Rheinmain
27-05-2010, 13:33
Vielleicht lässt sich ja anhand der Tankstellensituation von damals noch ein wenig verdeutlichen wie Kinder denken und in welche Sitautionen sie sich dadurch bringen können.

Dialog von damals zwischen meiner Tochter (7 Jahre) und mir:
- Papa, verhaust du den da draußen jetzt?
- Vielleicht, wenn es sein muß.
- Wenn du Hilfe brauchst dann ruf mich einfach!

Hört sich erstmal witzig an. Ist es aber bei genauer Betrachtung ganz und gar nicht! Hätte es damals eine Klopperei gegeben und ich hätte tatsächlich was abbekommen, wollte meine Kleine allen Ernstes mir zu Hilfe kommen.
Setzt das Szenario mal um auf die Situation auf dem Spielplatz.
Würde die Lage eskalieren hat das Kind nicht ab, sondern will zu Hilfe kommen weil es die Gefahr gar nicht einschätzen kann.
Alleine diese Tatsache rechtfertigt doch wohl, dass ich mich nicht selbst drum kümmere.

KARATE-KID 2
27-05-2010, 15:43
zum Post von gion toji:


zum Punkt 1: ich war nicht dabei, du warst es auch nicht. um jetzt raus zu kriegen, ob die kinder in gefahr waren, müsste man einen objektiven 3. hinzuziehen. aber, wie gesagt, für die moralische bewertung der nunchaku aktion ist es für mich unerheblich, ob nun kinder tatsächlich in gefahr waren oder nicht.

zu 2:die schulturnhallen werden extra von den vereinen gemietet/ sie werden ihnen extra für diese tätigkeit zugewiesen. man kann davon ausgehen, dass ein kleines kind nicht in die halle gestürmt kommt und sich zwischen iadoka und bambusbaum wirft:D

zu 3: natürlich darf sich ein erwachsener auf einem spielplatz aufhalten, um die kinder zu beaufsichtigen. er darf sogar mitspielen, wenn er dies mit seinem kind machen möchte. aber irgendwelche kampfübungen fallen denk ich nicht unter "spielen". außerdem hab ich nicht geschrieben, dass er nicht darf, er soll nur nicht. kinder sollen die rutsche runterrutschen, nicht die eltern.


irgendwie nicht optimal so ein forum, wenn man sich auf wen beziehen möchte, der sich auf jemand anderen bezieht, der sich auf jemand anderen bezieht, der... :D

naja ein spielplatz sollte von uns kampfsportlern den kindern überlassen werden:D ist jetzt auch kein großer einschnitt in unsere freiheit, wenn wir mit unseren messern, bos, bögen etc nur in hallen oder wohnzimmern hantieren dürfen...

captainplanet
27-05-2010, 17:53
naja ein spielplatz sollte von uns kampfsportlern den kindern überlassen werden:D ist jetzt auch kein großer einschnitt in unsere freiheit, wenn wir mit unseren messern, bos, bögen etc nur in hallen oder wohnzimmern hantieren dürfen...
Vor allem wenn man eine waffenlose KK betreibt, gell? Schon praktisch! :rolleyes:

Ich rede vielleicht nicht unbedingt von Spielplätzen, aber wenn ich z.B. mit meinem Bogen nimmer auf die große Wiese dürfte liefe ich wahrscheinlich Amok. :D

Raging Bull
27-05-2010, 18:07
Ich hab jetzt net alles gelesen.

Wenn Du unter 4 Jahre Haft bleibst, brauchst Du Dir meines Wissens keine Gedanken um eine Abschiebung zu machen. Du dürftest also da nicht in Gefahr laufen.

Der Stand ist schon etwas älter, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das zwischenzeitlich derart verschärft wurde, dass eine Abschiebung Dich betrifft. (Es sei denn, das war das 36x das Du mit Nunchakus auf Kinderspielplätzen erwischt wurdest.)

Rein nach Deinen Posts scheinst Du ja n ganz netter, gebildeter Typ zu sein, also könnte es zu überlegen sein, ob Du nicht einfach bei der StA (hat vermutlich n Oberamtsanwalt o.ä) anrufst, Dich für die Dummheit entschuldigst und eventuell n Strafbefehl aushandelst.

Das freut den StA, weil es ihm Arbeit erspart und Dir Gerichtskosten und Tralala..
Dann noch Lehrgeld bezahlen und draus lernen.

Das ist nur meine persönliche Meinung (eines juristischen Laien) und keine Empfehlung oder gar Rechtsberatung. So würde ich es machen. Ein Volljurist kann Dir da im Zweifelsfall kompetenter weiterhelfen.

Gruß
Bull

Kenmaru
29-05-2010, 21:00
Ich hab jetzt net alles gelesen.

Wenn Du unter 4 Jahre Haft bleibst, brauchst Du Dir meines Wissens keine Gedanken um eine Abschiebung zu machen. Du dürftest also da nicht in Gefahr laufen.

Der Stand ist schon etwas älter, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das zwischenzeitlich derart verschärft wurde, dass eine Abschiebung Dich betrifft. (Es sei denn, das war das 36x das Du mit Nunchakus auf Kinderspielplätzen erwischt wurdest.)

Rein nach Deinen Posts scheinst Du ja n ganz netter, gebildeter Typ zu sein, also könnte es zu überlegen sein, ob Du nicht einfach bei der StA (hat vermutlich n Oberamtsanwalt o.ä) anrufst, Dich für die Dummheit entschuldigst und eventuell n Strafbefehl aushandelst.

Das freut den StA, weil es ihm Arbeit erspart und Dir Gerichtskosten und Tralala..
Dann noch Lehrgeld bezahlen und draus lernen.

Das ist nur meine persönliche Meinung (eines juristischen Laien) und keine Empfehlung oder gar Rechtsberatung. So würde ich es machen. Ein Volljurist kann Dir da im Zweifelsfall kompetenter weiterhelfen.

Gruß
Bull

Hi leute,
danke für eure Vorschläge vielmals!:)
Aber ich habe noch gar keinen Brief von der Polizei erhalten.
Soll ich trotzdem schon mal einen anwalt kontaktieren?
:(

oder soll ich noch warten?

mfg kenmaru

Trinculo
29-05-2010, 21:12
Hi leute,
danke für eure Vorschläge vielmals!:)
Aber ich habe noch gar keinen Brief von der Polizei erhalten.
Soll ich trotzdem schon mal einen anwalt kontaktieren?
:(

oder soll ich noch warten?

mfg kenmaru

Vielleicht kommt da gar nix ... die haben ja auch noch andere Sachen zu tun ;)

meridian9
29-05-2010, 21:27
Vielleicht kommt da gar nix ... die haben ja auch noch andere Sachen zu tun ;)

Denk ich auch. Mach Dich locker - wahrscheinlich passiert Dir gar nix. Hast ja auch nix Schlimmes gemacht. Vllt. haben sich die Cops gut einen gelacht als sie Dein erschrockenes Gesicht gesehen haben u. werfen Dein Chaku einfach wech ;)

Aber nicht das nächste basteln u. zum St. Martinszug des Kindergartens, Deines Vertrauens, wieder auspacken, gelle?

Trinculo
29-05-2010, 22:02
Vllt. haben sich die Cops gut einen gelacht als sie Dein erschrockenes Gesicht gesehen haben u. werfen Dein Chaku einfach wech ;)

Ach was, die trainieren heimlich im Keller damit. Der erste hat das Teil wahrscheinlich schon in der Fresse :D

meridian9
29-05-2010, 22:05
Ach was, die trainieren heimlich im Keller damit. Der erste hat das Teil wahrscheinlich schon in der Fresse :D

hmm... eher sein kleiner Bruder :D dem er was damit zeigen wollte...

Schnueffler
29-05-2010, 23:56
Ach was, die trainieren heimlich im Keller damit. Der erste hat das Teil wahrscheinlich schon in der Fresse :D

Quatsch, auch die können das!

Fox67
29-05-2010, 23:58
Quatsch, auch die können das!

Nie im Leben!
Wenn Nunchakus in Deutschland verboten ist und zwar komplett verboten ist, warum sollten sie damit umgehen können/sollen?

meridian9
30-05-2010, 00:05
Nie im Leben!
Wenn Nunchakus in Deutschland verboten ist und zwar komplett verboten ist, warum sollten sie damit umgehen können/sollen?

Doch!

Das zeigt, genau wie in allen anderen Lebensbereichen auch, dass man uns dumm halten möchte aber selber nicht dumm bleiben möchte. :D

Leute, seid nicht so obrigkeitshörig - ok, ein gewisses Mass natürlich, aber selber denken sollte drin sein :D

Fox67
30-05-2010, 00:10
Doch!

Das zeigt, genau wie in allen anderen Lebensbereichen auch, dass man uns dumm halten möchte aber selber nicht dumm bleiben möchte. :D

Leute, seid nicht so obrigkeitshörig - ok, ein gewisses Mass natürlich, aber selber denken sollte drin sein :D

Ja das ist doch aber sowas von kacke!
Die Polizisten dürfen da mit solchen ,,lustigen Waffen" ( :D ) herumspielen und wir dürfen sie nichtmal besitzen geschweige denn anfassen.
Wo ist hier die Gerechtigkeit?


Jetzt soll bloß keiner mit:
Ja die haben das verboten, damit die Leute nicht die Polizisten damit weh tun oder Zivilisten oder sonst wen..

Sonst müsste man ja auch Messer, Gabel, Stöcke und alles andere verbieten lassen.

Draconic
30-05-2010, 00:13
Wie immer werde ich nicht verstanden. Es ging mir in erster Linie darum, dass Messer anscheinend automatisch mit Waffen assoziiert werden. Wenn jemand seinem Kind auf dem Spielplatz einen Apfel schälen will oder ein Stück Wurst abschneiden zwingt ihn doch wohl niemand dazu das mit einem Stein zu machen oder? Ich finde es einfach nur gemein den Messern gegenüber, wenn sie in Diskussionen zu Waffen eingebracht werden: "oh, denkt nur mal an diese gefährlichen Messer, ich hoffe mein Kind wird niemals eines sehen".
Mir ist bewusst, dass Messer eigentlich Werkzeuge sind, doch rede ich nicht davon, mit einem Küchenmesser einen Apfel zu schneiden oder sonst was, sondern dass jemand z.B. mit einem Butterfly rumspielen oder seinem Kumpel sein tolles neues Kampfmesser zeigen könnte. Es gibt Messer, die als Werkzeuge dienen und es gibt Messer die als Waffen dienen. Und 2 junge Männer auf einem Spielplatz mit einem Messer (in dem Fall mit dem Nunchaku) werden sich sicherlich keine Äpfel schneiden. :heulnich:

Edgebreaker
30-05-2010, 00:18
Ja das ist doch aber sowas von kacke!
Die Polizisten dürfen da mit solchen ,,lustigen Waffen" ( :D ) herumspielen und wir dürfen sie nichtmal besitzen geschweige denn anfassen.
Wo ist hier die Gerechtigkeit?


Jetzt soll bloß keiner mit:
Ja die haben das verboten, damit die Leute nicht die Polizisten damit weh tun oder Zivilisten oder sonst wen..

Sonst müsste man ja auch Messer, Gabel, Stöcke und alles andere verbieten lassen.

Ach...dürfen sie?

"(2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand auf Grund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig wird." -WaffG § 40 Verbotene Waffen

Wobei ich bezweifle, dass ein Nun-Chaku als Dienstwaffe durchgehen wird.
Die würden sich höchstens nicht selbst verpfeifen (wär ja auch schön blöd).

meridian9
30-05-2010, 00:36
A
Die würden sich höchstens nicht selbst verpfeifen (wär ja auch schön blöd).

:rolleyes: echt jetzt?

Edgebreaker
30-05-2010, 15:21
:rolleyes: echt jetzt?

Stell dir vor.

himura_kenshin
30-05-2010, 15:33
Nach §§ 2(3), 52 Waffengesetz 6 Monate bis 5 Jahre Haft. Bei Umgang (Besitz, Erwerb, Führen, ...).


danke...

jetzt bin ich erleichtet, dass ich mit meiner Freundin in Deutschland zusammen bleiben kann
:)

Kommt darauf an, ob und wie lange du in den Bau gehst.



Jo also
ich habe die an einem Kinderspielplatz vorgeführt, weil ein kleiner Kumpel von mir von Kampfkunst begeistert ist. Und ich wollte ihm ein Gefallen tun. Er hat sich ja auch gefreut bevor die Polizisten gekommen sind.

Es war eine Ecke WEIT weg entfernt von anderen Kinder, die allerdings auch begeister zugeschaut haben.:)

Selbst schuld. Wärt ihr in der Wohnung geblieben hättest du jetzt keinen Ärger.



Wollte nur noch mal ergänzen, dass Nunchakus nicht verboten sind, weil sie so gefährlich sind. Sonst müsste man ja auch so Einiges an (Küchen-)Werkzeug verbieten !

Nun-Chakus sind verboten, weil sie in Anlage 2 des WaffG als verbotene Waffen aufgeführt sind. Küchengeräte fallen NICHT unter das WaffG.




aber sind nunchakus wirklich auch im Sportbetrieb verboten?
- JA.


Wie sieht das aus mit einem IaidoSchwert? Die Iaidoka hantieren doch auch mit einem scharfen Samuraischwert rum, oder gibts da ne Sonderregelung?

- Nein, keine Sonderregelung, da Sport berechtigtes Interesse. Schwerter sind NICHT verboten.

Edgebreaker
30-05-2010, 15:50
Nun-Chakus fallen auch nicht als Schlagwaffe, sondern als Gegenstand der geeignet ist zur Erdrosselung von Menschen, unter die als verboten geltenden Gegenstände.

Göktürk
30-05-2010, 19:53
Mir ist bewusst, dass Messer eigentlich Werkzeuge sind, doch rede ich nicht davon, mit einem Küchenmesser einen Apfel zu schneiden oder sonst was, sondern dass jemand z.B. mit einem Butterfly rumspielen oder seinem Kumpel sein tolles neues Kampfmesser zeigen könnte. Es gibt Messer, die als Werkzeuge dienen und es gibt Messer die als Waffen dienen. Und 2 junge Männer auf einem Spielplatz mit einem Messer (in dem Fall mit dem Nunchaku) werden sich sicherlich keine Äpfel schneiden. :heulnich:


Ist aber spannend anzusehen wenn jemand mit seinem Messer herumfuchtelt :D .

Raging Bull
30-05-2010, 22:21
Ja das ist doch aber sowas von kacke!
Die Polizisten dürfen da mit solchen ,,lustigen Waffen" ( :D ) herumspielen und wir dürfen sie nichtmal besitzen geschweige denn anfassen.
Wo ist hier die Gerechtigkeit?


Bei uns behindert der OrPo regelmäßig (teilweise gefährlich) den Verkehr um Knöllchen zu verteilen. Das wird mit der Sicherheit im Verkehr gerechtfertigt. Gerecht?

Wenn Du irgendwelche Gerechtigkeit in Deutschland findest, dann lass es mich bitte wissen. Ich such die schon als verzweifelt....:D

Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn das Ding "durch Zufall" in die Tasche eines Polizisten gewandert ist und der mit nem Kollegen hinter verschlossenen Türen damit rumspielt. Der "darf" das zwar genausowenig wie der TE, aber was willst denn dagegen machen?

SV-Rheinmain
30-05-2010, 22:37
Wenn Du irgendwelche Gerechtigkeit in Deutschland findest, dann lass es mich bitte wissen. Ich such die schon als verzweifelt....:D



In der Bananenrepublik Deutschland wirst du auf der Suche nach Gerechtigkeit zweifellos niemals fündig werden!

Exodus73
30-05-2010, 22:49
Nun-Chakus fallen auch nicht als Schlagwaffe, sondern als Gegenstand der geeignet ist zur Erdrosselung von Menschen, unter die als verboten geltenden Gegenstände.

Allein daran kann man mal sehen wie dämlich unser Waffenrecht ist!
Habe noch nie gehört das jemand mit nem NC erdrosselt wurde! :rolleyes:

netwolff
02-06-2010, 09:16
Schwert und Bogen sind eine andere Liga, das kann man nicht direkt vergleichen. Aber ein Bo ist im Prinzip auch nur ein besserer Besenstiel, da begibst Du Dich rechltich auf dünnes Eis. Wenn mir den jemand - wo auch immer - wegnehmen wollte würde ich von meinem Recht auf Notwehr Gebrauch machen. Und mit dem Bo stehen meine Chancen ganz gut denke ich.

Ich würd ihn dir nicht wegnehmen wollen, warum auch? Wenn ich das Gefühl hätte du wärst ein anständiger Mensch würde ich dich einfach freundlich ansprechen und bitten, den Kinderspielplatz damit zu verlassen.
Ich meinte auch nicht, dass du z.B. einfach da herumstehst und halt das Teil dabei hast - es ging ja darum, dass jemand herumhantiert hat und Dinge den Knirpsen vorzeigen wollte.

netwolff
02-06-2010, 09:22
Als zusätzliche Anregung (wenn es schon gesagt wurde, sorry):

Kinder machen Dinge die sie beeindruckt haben nach. Mitunter einer der Gründe, warum Kinder im Spielplatzalter sehr stark "überwacht" werden sollten, was Fernsehen, Computer, Videospielscheiße angeht.
Ich weiß, dass das lästig ist, aber denkt einfach mal darüber nach, welche Auswirkungen eure eigenen Aktionen haben. Das gilt nicht nur für Waffenvorführungen auf Kinderspielplätzen. Ich weiß auch, dass das inzwischen extrem unbeliebt ist, aber es hilft.

DerUnkurze
02-06-2010, 09:46
@kenmaru

Gibt es schon Neugikeiten? Hast du schon Post von der Polizei erhalten?


Wie sieht das aus mit einem IaidoSchwert? Die Iaidoka hantieren doch auch mit einem scharfen Samuraischwert rum, oder gibts da ne Sonderregelung?
Iaidoka rennen meist mit Iaito rum, welches Stumpf ist (und meist gar nicht geschärft werden kann)
Damit dürfte man theroretisch sogar in der Öffentlichkeit üben.

Mit einem scharfen Schwert hingegen nicht. Hier muss man beim Transport acht geben und in der Öffentlichkeit damit üben ist sowieso Tabu (ich glaube auf die Idee kommt wohl eh niemand)

himura_kenshin
02-06-2010, 21:27
Iaidoka rennen meist mit Iaito rum, welches Stumpf ist (und meist gar nicht geschärft werden kann)
Damit dürfte man theroretisch sogar in der Öffentlichkeit üben.

Natürlich darf man mit einem Iaito in der Öffentlichkeit übern. Warum auch nicht? Es ist höchstens eine erlaubnisfreie Hiebwaffe; Training (Sport) ist eindeutig ein berechtigtes Interesse nach § 42a WaffG -> führen in der Öffentlichkeit zum Training erlaubt.


Mit einem scharfen Schwert hingegen nicht. Hier muss man beim Transport acht geben und in der Öffentlichkeit damit üben ist sowieso Tabu (ich glaube auf die Idee kommt wohl eh niemand)

Schwerter sind Hieb- und Stoßwaffen im Sinne des WaffG; Sie sind erlaubnisfrei; das Führen wird nur durch § 42a WaffG eingeschränkt, der ein "berechtigtes Interesse" verlangt - aber KEIN Bedürfnis verlangt - weshalb das Tranieren in der Öffentlichkeit waffenrechtlich kein Problem darstellt. Es gibt kein Gesetz, dass das Trainieren mit scharfen Schwertern im Park (z.B.) verbietet. Die Polizei kann aber aufgrund der Landespolizeigesetze zur Gefahrenabwehr einschreiten.

captainplanet
03-06-2010, 01:28
Kinder machen Dinge die sie beeindruckt haben nach. Mitunter einer der Gründe, warum Kinder im Spielplatzalter sehr stark "überwacht" werden sollten, was Fernsehen, Computer, Videospielscheiße angeht.
Ich weiß, dass das lästig ist, aber denkt einfach mal darüber nach, welche Auswirkungen eure eigenen Aktionen haben. Das gilt nicht nur für Waffenvorführungen auf Kinderspielplätzen. Ich weiß auch, dass das inzwischen extrem unbeliebt ist, aber es hilft.
Wenn jetzt ein paar Kinder daheim Nunchakus bauen und damit rumspielen hätte die ganze Aktion doch noch was Gutes bewirkt. Die Kleinen sind ja noch dazu nicht mal strafmündig! :)

Fisting
03-06-2010, 19:17
Hey leute,

ich wurde beim Nunchaku spielen erwischt und die dinge wurde von zwei ''netten'' Polizisten mitgenommen.

Weiss jemand was mich jetzt erwartet?
Wieviel Strafgeld muss ich zahlen usw.

Außerdem bin ich chinesischer Staatsbürger.(Natürlich legal in Deutschland...deutsche Abi usw.)
Droht mir jetzt eine Ausweisung aus Deutschland???

Danke im voraus für alle Antworten.


Also, ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass sich der Sachverhalt tatsächlich so zugetragen hat, wie Du ihn hier schilderst ...

Zunächst haben meine Vorredner natürlich in dem Punkt sicherlich Recht, wonach die Nähe zu einem Kinderspielplatz oder auch der öffentliche Raum nicht unbedingt dazu geeignet ist, einem Freund die eigenen Nunchaku-Fertigkeiten zu demonstrieren.

Der Nunchaku fällt nunmal laut dem deutschem Waffengesetz unter die Kategorie "verbotene Gegenstände", damit wird also nicht nur das Führen untersagt, sondern der Besitz im Allgemeinen.

Ich bin mit dem Waffenrecht in vielen Dingen nicht einverstanden ... aber es ist nunmal da.

Die hinzugerufene Polizei musste das Ding daher Beschlagnahmen und die Staatsanwaltschaft wird nun gegen Dich höchstwahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz einleiten.

Gehe davon aus, dass Dich das zuständige Gericht zu einer Geldstafe verurteilen wird. Und genau hier kommt jetzt der Knackpunkt in Bezug auf ausländerrechtliche Konsquenzen ... die Höhe der Geldstrafe wird entscheidend sein, ob man die Tat als einen geringenfügigen Verstoß oder einen nicht-geringfügigen Verstoß bewertet.

In letzterem Fall kann Deine zuständige, untere Verwaltungsbehörde (Ausländerbehörde der Stadt oder des Landkreises) eine Ermessensausweisung nach § 55 Aufenthaltsgesetz verfügen. Hiergegen hast Du die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Die Sache geht dann zur höheren Verwaltungsbehörde oder Mittelbehörde. Dort wird über Deinen Widerspruch per Bescheid entschieden.

Sollte die Widerspruchsentscheidung negativ ausfallen, also die Erstentscheidung der unteren Verwaltungsbehörde bestätigt werden, hast Du die Möglichkeit vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden entfalten gemäß § 84 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz automatisch eine aufschiebende Wirkung, solange die Behörde nicht die sofortige Vollziehung angeordnet hat. In ist dies der Fall muss zusätzlich zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ein Eilantrag nach § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung gestellt werden.

In jedem Fall, egal ob Du Widerspruch einlegst oder klagst sind selbstverständlich die entsprechenden Rechtsmittelfristen laut Rechtsbehelfsbelehrung der behördlichen Verfügung einzuhalten. Spätestens im Klageverfahren solltest Du einen Verfahrensbevollmächtigten (Rechtsanwalt) haben.

Hast Du einen guten Rechtsanwalt, hast Dir bislang in Deutschland sonst nichts zu schulden kommen lassen, erfüllst die Voraussetzungen, die für Deine Aufenthaltserlaubnis maßgeblich sind und bist in diesem Land gut integriert ... dann könntest Du glimpflich aus einem Verwaltungsgerichtsverfahren herauskommen. Hierbei musst Du eben alles aufbieten was Du hast, Freunde, Fürsprecher, Lebenslauf etc. ... alles was belegt, dass Du ein ordentlicher Ausländer bist und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellst.

Normalerweise sehe ich Deinen Fall als eine Lapalie an, da Du lediglich ein ambitionierter Kampfkünstler bist und mit dem Nunchaku nicht die Absicht hattest irgendwen zu attackieren ... im Rahmen traditioneller Kampfkünste, die ja in Deutschland Gott sei Dank - noch - nicht verboten sind, könnte man den Nunchaku sogar als Brauchtumspflege sehen und wahrscheinlich wusstest Du ja garnicht, dass das Ding ein "verbotener Gegenstand" ist. Letztendlich musst Du eben Deine ganzen Absichten darlegen und Dich einsichtig zeigen, dass es lediglich eine Dummheit war und Du es natürlich nie wieder tust.

Die Gerichte sollten das Einsehen haben ... aber man weiß ja nie ... in diesem Land ist heutzutage alles möglich.

Rein theoretisch handelt jeder rechtswidrig, der auf irgendwelchen Budogalas mit Nunchakus herumwirbelt ...

Solltest Du vor den gerichtlichen Instanzen verlieren und eine Ausweisung je zur Abschiebung führen, hilft auch eine Identitätsverschleierung (zu der ich natürlich nie auffordern würde, nur falls Du es im Sinn gehabt hast) - respektive falls Du über Nacht mit entsprechenden Sprachkenntnissen von einem Chinesen zu einem Nordkoreaner etc. geworden bist - nichts, da Du ja über eine Aufenthaltserlaubnis verfügst, die sich in Deinem Pass befindet und mindestens eine Passkopie dürfte sich wiederum in der Akte Deiner Ausländerbehörde befinden. Man kann Dich also jederzeit über die Botschaft der VR China identifizieren.

Aber ruhig Blut ... soweit wird es - hoffentlich - nicht kommen. Ich wünsche Dir viel Glück!

netwolff
04-06-2010, 10:17
Wenn jetzt ein paar Kinder daheim Nunchakus bauen und damit rumspielen hätte die ganze Aktion doch noch was Gutes bewirkt. Die Kleinen sind ja noch dazu nicht mal strafmündig! :)

Habe ich das Ironie-Schild übersehen, hast du zu viel getrunken, waren es Drogen oder war das ernst gemeint? Ich persönlich gehe ungern alle Nase lang mit meinen Kindern zu Doc.

elTotih
04-06-2010, 11:23
hi,
also ich würde sagen das man dafür wahrscheinlich "waffenbesitz mit gemildertem strafmaß"dabei raus kommt. zur strafe also geldstrafe oder ähnliches würde ich sagen das kommt ganz auf die art der anzeige an kommt weil es kommt widerum darauf an ob selbst gebaut oder gekauft es sind ziemlich viele faktoren die da zusammen spielen.

Tori
04-06-2010, 22:05
Habs auch schon im Karate-Forum gepostet. Interessanter Artikel zu Waffen im Kampfsport:

Das Deutsche Waffenrecht und asiatische (Kampfsport-)Waffen (http://www.waffenrecht.lexdejur.de/index.php/waffenrecht/aus-der-praxis-ldjp/aus-der-praxis-aktuell)

ishiko
13-06-2010, 12:02
hallo ihr lieben,

ich möchte jetzt gerne nur was zur hin- und wieder angesprochenen vorbildunktion sagen, da ich päda und psycho studiere (nein, ich will mich nicht aufspielen sondern meinen hintergrund darstellen) und das gefühl habe, dass hier manche etwas aus den augen verlieren.

die vorbildunktion an sich ist erstmal wertfrei. sie hat also nichts nur mit positiven oder negativen verhaltensweisen zu tun (was auch immer das dann sein mag. alles subjektiv.)
kinder sind neugierig. und wenn man ihnen nicht zeigt, wie man verantwortungsvoll mit einer waffe (welcher art auch immer) umgeht, dann sehen sie nur das, was die meisten medien präsentieren: mord und totschlag. (mal platt resümiert)
einem kind aber als KSler zu zeigen, was man macht, ist durchaus positiv. eine "akrobatische" vorführung, eine kata oder sonstwas übt einfach eine große faszination auf kinder aus - und zaubert ihnen von zeit zu zeit tatsächlich ein lächeln ins gesicht.
wieso also den kindern nicht helfen, soetwas kennenzulernen?
(die ortsfrage lasse ich bewusst außen vor)

fazit:
lieber ein gutes vorbild sein, indem man zeigt, was man damit auch machen kann, ohne sich direkt zu prügeln, als gar kein vorbild sein und das kind sich selbst und den medien überlassen.

(mir ist durchaus bewusst, dass ich hier auf dialektische art nur ein oszillieren zwischen polen ermögliche. aber das ist beabsichtigt.)


liebe grüße
ishi

silberkatze
13-06-2010, 17:06
Nach §§ 2(3), 52 Waffengesetz 6 Monate bis 5 Jahre Haft. Bei Umgang (Besitz, Erwerb, Führen, ...).



Kommt darauf an, ob und wie lange du in den Bau gehst.




Selbst schuld. Wärt ihr in der Wohnung geblieben hättest du jetzt keinen Ärger.




Nun-Chakus sind verboten, weil sie in Anlage 2 des WaffG als verbotene Waffen aufgeführt sind. Küchengeräte fallen NICHT unter das WaffG.



- JA.



- Nein, keine Sonderregelung, da Sport berechtigtes Interesse. Schwerter sind NICHT verboten.


Es ist nicht völlig unbedeutend, ob es sich um eine ein- oder zweiscneidig geschliffene Waffe handelt. Beim berechtigten Interesse geht es ums Führen. Es gibt Blankwaffen wo alleine der Besitz verboten ist.

himura_kenshin
13-06-2010, 22:15
Es ist nicht völlig unbedeutend, ob es sich um eine ein- oder zweiscneidig geschliffene Waffe handelt. Beim berechtigten Interesse geht es ums Führen. Es gibt Blankwaffen wo alleine der Besitz verboten ist.

Es ging aber um Samurai-Schwerter. Und es gibt KEINE Schwerter, deren Besitz verboten ist. Die verbotenen Klingenwaffen sind z.B. Faustmesser (außer Leder-/ Fellverarbeitende Berufe, Jäger), Springmesser (außer: < 8,5 cm & seitlich öffnend), Butterflymesser, usw.

Schwerter - egal welche - fallen nur unter das Alterserfordernis von 18 Jahren, die Ausweispflicht und § 42a des Waffengesetzes.

Kenmaru
15-06-2010, 12:38
Hi Leute,

die Polizei war jetzt letzte Montag bei mir Zuhause wegen den Nunchakus.
Zwei Polizisten haben bei mir mittags geklingelt und ich hab sie reingelassen.
Wir sassen auf den Sofa in meinem Wohnzimmer und als der Polizist nochmal genauer in seinen Ordner gelesen hat, hat er selber gelacht.

Er findet dass ganze net schlimm und ich hab ja sonst nie etwas verbrochen, ausserdem habe ich noch einen Chinesen Bonus, weil die Dinge in China üblich sind und er kanns auch verstehen, aber verboten ist halt verboten.
Ich hab dann gesagt dass ich nicht wusste, dass sie verboten sind.
Die zwei haben auch nicht meine Wohnung durchsucht oder so, obwohl im Wohnzimmerschrank zwei Samurai Schwerter liegen und Gummimesser und Stöcke.

Er hat gemeint, er wird auch seiner persönliche Meinung zum Bericht dazu schreiben und er findet mich echt nett und kein agressive Schlägertyp und so.
Der Polizist hat gesagt, dass wegen meine Staatangehörigkeit der Fall höchstwahrscheinlich fallen gelassen wird, aber er kann auch nix versprechen.
Sonst muss ich halt 200 Euro zahlen und es ist erledigt.

Dann sind sie gegangen. Ich fand sie echt nett. ^^
Am Anfang hab ich noch einbisschen Angst, dass sie wegen meine andere Kampfkunstwaffen fragen. Aber es ist alles net so schlimm gewesen.

Danke für all eure Aufmerksamkeit und Ratschläge, obwohl manche ab und zu mal übertrieben haben und mir Angst eingejagt haben. -.-''

Schnueffler
15-06-2010, 12:47
Akzeptier die 200 Ocken und gut ist!
Und vor allem:
Lerne daraus!!!

DerUnkurze
15-06-2010, 12:52
200 ist doch ok, freut mich das es so gnimpflich ausgegangen ist :)
lern daraus und lass dich damit in der öffentlichkeit nicht mehr sehen

Und die Schwerter darfst du ja haben, oder bist noch keine 18? ;) (würd ich aber draussen auch nicht herzeigen, sofern es keine iaitos sind)

Icewing
15-06-2010, 14:51
Akzeptier die 200 Ocken und gut ist!
Und vor allem:
Lerne daraus!!!
:halbyeaha dem is wohl nix mehr hinzuzufügen

gion toji
15-06-2010, 15:02
Akzeptier die 200 Ocken und gut ist!
Und vor allem:
Lerne daraus!!!
das entscheidet doch nicht der Polizist, sondern die Staatsanwaltschaft
Nach meiner laihenhaften Meinung ist es noch nicht ausgestanden

Schnueffler
15-06-2010, 15:07
das entscheidet doch nicht der Polizist, sondern die Staatsanwaltschaft
Nach meiner laihenhaften Meinung ist es noch nicht ausgestanden

Wohl wahr, aber oftmals ist es ja der bestimmte Sachbearbeiter, der gewisse Erfahrungswerte hat.

scientist
15-06-2010, 16:23
da du offensichtlich noch minderjährig bist un d (hoffentlich) noch keinen ärger mit der polizie hattest, wird die strafe irgendwo zwischen "du böser , böser junge" und ein paar wenigen sozialstunden liegen. ich glaube, das schlimmste für dich wird sein, dass dein `chaku weg ist und weg bleibt:-(

Kenmaru
15-06-2010, 18:14
das entscheidet doch nicht der Polizist, sondern die Staatsanwaltschaft
Nach meiner laihenhaften Meinung ist es noch nicht ausgestanden


Da hast du Recht, aber der positive Meinung von der Polizist lässt die Strafe auf jedem Fall sinken. Oder es wird fallen gelassen. Immerhin besteht bei meinem Fall noch die Möglichkeit dass es fallengelassen wird. ^^

Kenmaru
15-06-2010, 18:17
da du offensichtlich noch minderjährig bist un d (hoffentlich) noch keinen ärger mit der polizie hattest, wird die strafe irgendwo zwischen "du böser , böser junge" und ein paar wenigen sozialstunden liegen. ich glaube, das schlimmste für dich wird sein, dass dein `chaku weg ist und weg bleibt:-(

Ich bin schon 21 Jahre alt. ^^
Wie kommst du darauf dass ich minderjährig bin? :cool:
Ich glaub nicht dass ich Sozialstunden bekomme, sonst wären die Polizisten auch etwas strenger zu mir gewesen. Und ich musste auch net zum Revier oder so. Wie gesagt Geldstrafe oder gar nichts, wenn ich Glück hab.

Ich lerne natürlich was draus. :p

Dirk1976
16-06-2010, 14:02
Also ich finde die gesamte Entwicklung äußerst spannend und interessant und bin wirkllich interessiert, wie die Geschichte ausgeht. Hoffe, wir werden auf dem Laufenden gehalten. Glaubt ihr, es könnte hier eventuell zu einer "positiven Besinnung" von Seiten der Gesetzgeber kommen?

Stellt euch mal vor, der TE kommt recht glimpflich davon. Besteht dann nicht die Möglichkeit, wenn jemand anderem etwas Ähnliches passiert, er hierauf verweisen kann und Artikel 3 des GG anführt? ("Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.")

DerUnkurze
16-06-2010, 14:10
Stellt euch mal vor, der TE kommt recht glimpflich davon. Besteht dann nicht die Möglichkeit, wenn jemand anderem etwas Ähnliches passiert, er hierauf verweisen kann und Artikel 3 des GG anführt? ("Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.")

Darauf würde ich lieber nicht bauen, zumindest wenn die Anklage fallen gelassen wird, kann man nicht darauf verweisen da ja mehr oder weniger offiziell nichts vorgefallen ist.

der herbie
16-06-2010, 14:34
Darauf würde ich lieber nicht bauen, zumindest wenn die Anklage fallen gelassen wird, kann man nicht darauf verweisen da ja mehr oder weniger offiziell nichts vorgefallen ist.

Nein, das GG greift bei Spezialgestzgebung n der Regel nicht (hier StGB etc.) und überdies gibt es den noblen Rechtsgrundsatz worauf kein Anspruch von Gleichbehandlung im Unrecht besteht. Überdies kannst Du davon ausgehen, dass der zuständige SB bei Würdigung aller Fakten einen recht großen Ermessensspielraum hat.

Grüße

der herbie

scientist
16-06-2010, 16:23
@kenmaru
sorry, war nicht persönlich gemeint mit der minderjährigkeit. wenn du nicht vorbestraft bist (einschlägig), wird dir die zuständige staatsanwaltschaft wahrscheinlich ein strafbefehl zuschicken oder schlimmstenfalls eine anklage erheben und geldstrafe beantragen. wahrscheinlich sogar unter 90 tagesätze (dann kein eintrag ins bundeszentralregister). vielleicht gibts auch einen 153 a stpo, also einstellung gegen geldzahlung.


letzten endes wirds dich auf jeden fall geld und dein nunchaku kosten. mehr wird wohl nicht passieren




gruß

silberkatze
16-06-2010, 17:12
Ehrlich gesagt, wenn ich es wäre, würde ich folgendes tun:

Erst mal raus finden, unter welchem Aktenzeichen es bei der Staatsanwaltschaft läuft.

Nicht weiter darauf warten, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft überhaupt reagiert sondern mich direkt an die Staatsanwaltschaft schriftlich wenden. Und zwar mit einem Schreiben, dass folgendes aussagt:

Ein komplettes Geständnis bez. des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Aussagen, dass ich nicht wusste, dass ein Nunchaku verboten ist, dass ich es jetzt weiß und respektiere. Dass der Nunchaku (am besten unter der chinesischen Bezeichnung) im Rahmen des chin. nationalsports WuShu ein geläufiger Gegenstand ist und sozusagen auch eng mit der chin. Kultur verbunden ist. Dass die Vorführung dazu dienen sollte die zuschauenden Jugendlichen sich für chin. Kultur zu interessieren. Dass es ein Fehler war und nicht wieder vorkommen wird.

Warum würde ich das tun:

Letztendlich entscheidet die Polizei selber gar nichts - außer, wie sie die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft darstellen werden. Die haben viel zu tun. Der Staatsanwalt auch. Wenn er so ein Schreiben unter die Nase bekommt, hat er ohne Extraarbeit einen plausiblen Grund, die Angelegenheit durch eine schriftliche Verwarnung oder gar wegen Geringfügigkeit einzustellen, bevor evtl. irgend ein ausländerfeindlicher Polizeibeamter ihn auf andere Gedanken bringt. Der weiß nämlich, dass bei nicht vorbestraften, geständigen und Reuhe zeigenden Täter nicht viel passiert und sich weiter mit so einem Fall zu befassen Zeitverschwendung ist. Aus so wird er genügend zu tun haben.

Silberförster
16-06-2010, 17:23
Ich bin schon 21 Jahre alt. ^^
Wie kommst du darauf dass ich minderjährig bin? :cool:
Ich glaub nicht dass ich Sozialstunden bekomme, sonst wären die Polizisten auch etwas strenger zu mir gewesen. Und ich musste auch net zum Revier oder so. Wie gesagt Geldstrafe oder gar nichts, wenn ich Glück hab.

Ich lerne natürlich was draus. :p

Also, vor allem beruhige dich mal.

Da wir hier, sofern ich den bisherigen Threadverlauf richtig überflogen habe, über einen Straftatbestand aus dem Waffengesetz reden, entscheidet in der Tat nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Und das ist gut für dich. Denn die haben wirklich anderes zu tun, als sich mit so einer Lappalie herumzuschlagen.
Wurden jemals Ermittlungsverfahren gegen dich durchgeführt? Wenn nein, bist du bei der Staatsanwaltschaft ein "unbeschriebenes Blatt", so dass es auf eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO hinausläuft.
Ansonsten kommt höchstens ein Strafbefehlsverfahren in Betracht, und da du ja nicht "vorbelastet" bist, würden das auch nicht mehr als 20-30 Tagessätze, nach deinen Einkommensverhältnissen berechnet (ungefähr: Nettoeinkommen geteilt durch 30).

Einen "Chinesenbonus" (duibuqi...) gibt es übrigens nicht, eine verbotene Waffe ist eine verbotene Waffe, da spielt es keine Rolle, aus welchem Kulturkreis der Beschuldigte stammt.

Also alles locker nehmen und eine (höchstens) zu erwartende Geldzahlungsauflage hinnehmen.

Zornhau
18-06-2010, 11:20
Einen "Chinesenbonus" (duibuqi...) gibt es übrigens nicht, eine verbotene Waffe ist eine verbotene Waffe, da spielt es keine Rolle, aus welchem Kulturkreis der Beschuldigte stammt.


Ich weiß nicht ob das pauschal so richtig ist, siehe
newsclick.de - Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger Nachrichten, Salzgitter-Zeitung (http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2160/artid/11248659)

Strafmildernd fielen die kulturellen Besonderheiten ins Gewicht.

Unwissenheit wg kultureller Unterschiede mag vor Strafe nicht schützen, aber zumindest in dem von mir verlinkten Fall wirkte sie strafmildernd. Möglicherweise wird das auch im hier diskutierten Fall so sein.

Kenmaru
15-07-2010, 15:52
So liebe leute, die bisher alles mitverfolgt haben.
Das Verfahren wurde gemäß § 153 Abs. 1 StPo eingestellt.
^^

huu.....mir ist ein Riesenstein vom Herz gefallen....
hab wohl etwas Glück gehabt.
Hab was draus gelernt und sowas wird nicht wieder vorkommen.

DerUnkurze
15-07-2010, 15:54
Freut mich für dich :D

Breka
15-07-2010, 18:26
Das freut mich für dich. :)
Und immerhin hast du daraus gelernt, dass die Waffengesetze in unserem Land nichts mit Logik zu tun haben und dass man sich besser vorher informiert bevor einem ein Strick daraus gedreht wird.

netwolff
16-07-2010, 08:07
Freut mich auf jeden Fall für dich - aber auch nur, wenn wirklich ein Lernprozess eingesetzt hat.

Kyoshi
16-07-2010, 08:09
Freut mich auf jeden Fall für dich - aber auch nur, wenn wirklich ein Lernprozess eingesetzt hat.

:halbyeaha

cramand
16-07-2010, 08:56
So liebe leute, die bisher alles mitverfolgt haben.
Das Verfahren wurde gemäß § 153 Abs. 1 StPo eingestellt.
^^



Auch hier noch einmal - Glückwunsch.
Und das du daraus etwas gelernt hast - haste ja schon gesagt!

Grüßle C

Phrachao-Suea
16-07-2010, 12:11
Glückwunsch und lerne!
Ansonsten haben wir hier bald den nächsten Thread:

"Strafe wegen ZWEIHÄNDERS" oder ähnlichem!


;)

Trinculo
16-07-2010, 12:19
So liebe leute, die bisher alles mitverfolgt haben.
Das Verfahren wurde gemäß § 153 Abs. 1 StPo eingestellt.
^^

huu.....mir ist ein Riesenstein vom Herz gefallen....
hab wohl etwas Glück gehabt.
Hab was draus gelernt und sowas wird nicht wieder vorkommen.

Glückwunsch :) Durch diesen Thread haben vielleicht auch andere etwas daraus gelernt ;)

Großglockner
16-07-2010, 19:36
So liebe leute, die bisher alles mitverfolgt haben.
Das Verfahren wurde gemäß § 153 Abs. 1 StPo eingestellt.

War ja zu erwarten. ;) (Hab mich hier erst vor Kurzem angemeldet, deshalb früher nichts dazu geschrieben; wir hatten ein ähnliches Problem).
Das nächste mal gehts du halt mit Devil Sticks oder Diablo auf den Spielplatz. Die tuen verdammt weh, wenn man damit erwischt wird, sind aber nicht verboten (soviel zur "Logik" deutscher Gesetze). :)

FlyingTokat
02-08-2010, 13:46
Ich würde sagen, nicht bücken, wenn die Seife runterfällt.:D

Dit jibt Knast, Alta.
Unalaubta Waffenbesitz!

kokolokus ... verzapf doch keinen unsinn

Baumfrosch
25-08-2010, 02:15
Schwert und Bogen sind eine andere Liga, das kann man nicht direkt vergleichen. Aber ein Bo ist im Prinzip auch nur ein besserer Besenstiel, da begibst Du Dich rechltich auf dünnes Eis. Wenn mir den jemand - wo auch immer - wegnehmen wollte würde ich von meinem Recht auf Notwehr Gebrauch machen. Und mit dem Bo stehen meine Chancen ganz gut denke ich.

Und weil das eventuell einige so sehen würde ich kein Risiko eingehen und die Polizei rufen.

netwolff
25-08-2010, 08:44
Wie alt ist der Thread eigentlich inzwischen?

Icewing
25-08-2010, 08:59
Wie alt ist der Thread eigentlich inzwischen?

Erst gut drei Monate. Hat aber nen Bart, der Rübezahl Ehre machen würde...

Robb
25-08-2010, 09:11
wer wird schon von der Polizei mit nen Nunchaku erwischt.

John Preston
25-08-2010, 14:12
wer wird schon von der Polizei mit nen Nunchaku erwischt.

Der Threadersteller zum Beispiel ;)