PDA

Vollständige Version anzeigen : Arbeitszeugnis



ethanhunt
26-05-2010, 16:27
Hallo,

Versuche etwas zu interpretieren aber irgendwie kommts mir nicht gerade nach Note 1 vor.

---
Wir verlieren mit XXX einen wertvollen Mitarbeiter unseres Unternehmens, der stets mit besonderem Interesse und Engagement die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte
---

Kein Eintrag zur Kollegen/Vorgesetzten Beziehung obwohl die gut sein müsste.

Was würde man dazu sagen als Personalverantwortlicher.

geetar
26-05-2010, 16:31
die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte

bedeutet normal 1...

Miyagi
26-05-2010, 16:37
Kein Eintrag zur Kollegen/Vorgesetzten Beziehung obwohl die gut sein müsste.

Was würde man dazu sagen als Personalverantwortlicher.
Die Erledigung der Aufgaben kann man als 1 oder 2 interpretieren, je nachdem worauf man das stets bezieht.
Das zu Kollegen, Vorgesetzten und Kunden sollte noch rein und zwar in der richtigen Reihenfolge. Daher würde ich den Personalchef bitten, das zu ergänzen.

Tino78
26-05-2010, 16:38
bedeutet normal 1...

dito...

kannst ja hier nochmal´n bissl abgleichen:

Bewerbung > Zeugnisse > einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis (http://www.bewerbung-tipps.com/zeugnisse/arbeitszeugnis.php)

Kibon
26-05-2010, 16:41
bedeutet normal 1...

Hi, allerdings nicht eigenmotiviert, " die Ihm ÜBERTRAGENEN" Aufgaben!

Und dein besonderes Interesse ............ soso, du hast dich nicht darum geschert, wie alle das machen oder es Vorgabe ist!........Böser Bube!

Kibon mit 15 Jahren Betriebsratserfahrung ( habe aber schon lustigeres gelesen)

Kraken
26-05-2010, 16:43
Oh Gott, wie manche Leute Arbeitszeugnisse auseinandernehmen :rolleyes:

Letztens meinte mir tatsächlich einer, der werde mit sienem Chef vors Arbeitsgericht gehen, weil ihm dieser kein durchwegs positives Arbeitszeugnis gab, nachdem er ihn rausschmiss:rofl:

Fry_
26-05-2010, 16:43
...
Kibon mit 15 Jahren Betriebsratserfahrung ( habe aber schon lustigeres gelesen)

so was wie "er war häufig pünktlich" ? :D

Kibon
26-05-2010, 16:45
so was wie "er war häufig pünktlich" ? :D

nein,sowas: sein Arbeitsplatz war stets aufgeräumt und übersichtlich.
PS. das bei einem Zweiradmechaniker ........

Kraken
26-05-2010, 16:49
Wieso ist das lustig? Ein Zweiradmechaniker muss einen aufgeräumten udn übersichtlichen Arbeitsplatz haben.. sonst kommt er nicht weit.

Aber wahrscheinlich soll das heissen, er hat keine Teile rumliegen haben, folglich auch ncihts gemacht, oder wie?

Tino78
26-05-2010, 16:50
nein,sowas: sein Arbeitsplatz war stets aufgeräumt und übersichtlich.
PS. das bei einem Zweiradmechaniker ........

Heist er war´ne faule Sau, oder???

Kibon
26-05-2010, 16:53
:halbyeaha
Heist er war´ne faule Sau, oder???

:halbyeaha

Natürlich heisst es das, wer selber mal irgendetwas gebastelt hat( was auch immer) hat irgendwas rumliegen.

BenitoB.
26-05-2010, 16:53
jep,sowas ist selbstverständlich und heisst,wenn erwähnt, der typ war ne schlampe

Kraken
26-05-2010, 16:56
:halbyeaha

:halbyeaha

Natürlich heisst es das, wer selber mal irgendetwas gebastelt hat( was auch immer) hat irgendwas rumliegen.

Nun, z.B. da wo ich die Lehre gemacht habe, wurde grössten Wert darauf gelegt, auch währen der Arbeit das WErkzeug nicht achtlos rumliegen zu lassen, sondern stets geordnet parat zu haben, nichtmehr gebrauchtest sofort zu versorgen.

Wenn ich einen ausserordentlich ordentlichen (lol, wie das klingt :D) Arbeiter hätte, würde ich wohl eine ähnliche Formulierung verwenden;)

gast
26-05-2010, 17:04
"Er hat sich stets bemüht alle ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit zu lösen..." :D ;)

Tino78
26-05-2010, 17:05
Wenn ich einen ausserordentlich ordentlichen (lol, wie das klingt :D) Arbeiter hätte, würde ich wohl eine ähnliche Formulierung verwenden;)

Toll, so dankst du´s dann deinem außerordentlich ordentlichen Mitarbeiter... :rolleyes:

R4d0N
26-05-2010, 17:07
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/geheimcodeliste.pdf
Hier sind die meisten Sachen gut erklärt. Alles was dir nicht passt würde Ich auch umgehend umschreiben lassen, dass es dir auch gefällt! Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet :)

ethanhunt
26-05-2010, 17:23
Hi, allerdings nicht eigenmotiviert, " die Ihm ÜBERTRAGENEN" Aufgaben!

Und dein besonderes Interesse ............ soso, du hast dich nicht darum geschert, wie alle das machen oder es Vorgabe ist!........Böser Bube!

Kibon mit 15 Jahren Betriebsratserfahrung ( habe aber schon lustigeres gelesen)

Legen wir es doch mal als kreativ aus :D

nein im Ernst. Also ist es nicht so gut.
Kann man fragen ob man diese Passage ändern kann?

Kibon
26-05-2010, 19:17
Legen wir es doch mal als kreativ aus :D

nein im Ernst. Also ist es nicht so gut.
Kann man fragen ob man diese Passage ändern kann?

Also, generell hast Du das Recht, dass ein Zeugnis so geschrieben wird, dass es Dir in deinem weiteren Berufsleben keine Nachteile bringt.
Ich kenne Deinen Arbeitgeber nicht, aber aus der Erfahrung heraus ist es gut, erstmal mit dem PersonalSB zu sprechen und ihm Deine Bedenken hinsichtlich der Formulierungen mitzuteilen. Wenn Du gleich auf den Tisch haust, blocken die ab und Du musst die Korrektur einklagen. Dauert in der Regel bis zu einem Jahr.

Aaaaber: man sollte objektiv sein und vor dem Gespräch mit guten Argumenten gewappnet sein. Zum Beispiel auch andeuten, was man besonders gut gemacht hat- auch was man vielleicht nicht so gut gemacht hat.

Sein wir doch mal ehrlich, keiner ist perfekt, oder?

Kibon

Hinkelstein
26-05-2010, 21:54
1. Email

sehr geehrter big boss!

Mein mitarbeiter, herr keller, ist immer dabei
eifrig seine arbeit zu tun, und dass mit grosser umsicht, ohne jemals
seine zeit mit schwätzchen mit seinen kollegen zu verplempern. Nie
lehnt er es ab, anderen zu helfen und trotzdem
schafft er sein arbeitspensum; und sehr oft bleibt er länger
im büro, um seine arbeit zu beenden. Manchmal arbeitet er sogar
in der mittagspause. Mein mitarbeiter ist jemand ohne
überheblichkeit in bezug auf seine grosse kompetenz und überragenden
computerkenntnisse. Er ist einer der mitarbeiter, auf die man
stolz sein kann und auf deren arbeitskraft man nicht
gern verzichtet. Ich glaube fest daran, dass es zeit wird für ihn
endlich befördert zu werden, um ihm zu ermöglichen, seine eigenen wege
zu gehen. Die firma kann davon nur profitieren.







2. Email

sehr geehrter big boss!

Als ich mein erstes e-mail an sie geschrieben habe, hat mein mitarbeiter, dieser volltrottel, dummerweise neben mir gestanden. Bitte lesen sie meine erste nachricht noch einmal - aber diesmal nur jede "ungerade" zeile.


:d

SV-Rheinmain
26-05-2010, 22:07
Das Zeugnis ist ok, allerdings halt nicht erste Sahne wie von Kibon schon geschrieben.

Das Problem bei Zeugnissen ist immer, dass die Gesetzeslage so aussieht, dass man dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen muß :mad: Das führt den Sinn und Zwecke eines Zeugnisses schon ein wenig ab absurdum.

Da ich selbst Mitarbeiter habe mache ich es so, dass ich bei dem vorherigen Arbeitgeber mal nachfrage und da bekommt man schon mal ganz andere Sachen zu hören als die Dinge die im Zeugnis stehen. Und du kannst mir glauben, dass das in vielen Branchen so gemacht wird, egal wie gut das Zeugnis ist.

Kraken
26-05-2010, 22:13
Wohlwollend heisst nur, dass man auch das Negative nicht übertriebt, und nicht aus Gram ein schlechtes Zeugnis schreibt. Aber das Schlechte darf man durchaus benennen... hier eine kleine Zusamenfassung:


GRUNDSATZ DES WOHLWOLLENS Das Arbeitszeugnis soll dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Fortkommen erleichtern. Das Zeugnis muss deshalb von verständigem Wohlwollen geprägt sein. Die Grenze des Wohlwollens zieht sich an der Wahrheitspflicht.
GRUNDSATZ DER WAHRHEIT Auf die Angaben des Arbeitszeugnisses muss man sich verlassen können. Die Informationen müssen deshalb stimmen.


GRUNDSATZ DER KLARHEIT Die Aussagen müssen eindeutig sein. Das Zeugnis ist in klarer verständlicher Sprache abzufassen. Die Richtigkeit der Angaben sollten überprüfbar sein. Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Klarheit und Unzweideutigkeiten der Angaben. Geheime Zeichen und Formulierungen (Geheimsprache) verstossen gegen den Grundsatz der Zeugnisklarheit und sind deshalb unzulässig.
GRUNDSATZ DER VOLLSTÄNDIGKEIT Das Arbeitszeugnis muss alle notwendigen Angaben
zur Person (Identifikation)
den Beschreib der ganzen Tätigkeitsdauer und alle wesentlichen Tatsachen dieses Zeitabschnittes enthalten.

sven07
26-05-2010, 22:15
Mit seinen Kollegen, pflegte er ein geselliges Miteinander.

SV-Rheinmain
26-05-2010, 22:18
Wohlwollend heisst nur, dass man auch das Negative nicht übertriebt, und nicht aus Gram ein schlechtes Zeugnis schreibt. Aber das Schlechte darf man durchaus benennen... hier eine kleine Zusamenfassung:

Du beschreibst hier wie es in der Schweiz ist. Dort hab ich auch schon mal gearbeitet. Aber glaub mir mal, die Uhren ticken in der Schweiz anders als in Deutschland. Grad auf dem Arbeitsmarkt.
In der Schweiz läßt sich vielmehr auf dem Weg eines intensiven Gesprächs erledigen. In Deutschland trifft man sich, zumindest nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber, fast immer vor dem Arbeitsgericht wieder. Und sei es nur wegen einer kleinen, beschissenen Formulierung im Zeugnis. Klagen ist in Deutschland sowas wie ein Hobby für jederman geworden :mad:

Kraken
26-05-2010, 22:22
Ich habe gerade gestern mit einem darüber gesprochen, dass es in D-Land fast unmöglich ist, jemandem zu künden:D

In der Schweiz kann ich meinen Mitarbeiter binnen der Kündigungsfrist (dafür ist die ja da;)) rauswerfen ohne Grund, einfach, weil ich ihn nicht brauche, oder er mir auffen Sack geht! Einen Grund brauche ich nur bei einer fristlosen Kündigung! Wenn er mich DA anklagt, muss ich evt. die 3 Monate Kündigungsfrist (meistens) noch bezahlen.

Es ist ja schliesslich MEIN Geschäft..... da stelle ich ein, wen ich will, und wer mir auffen Sack geht, dem künde ich, ist mein gutes Recht!

Und wenn ich jemanden rauswerfe, weil er beschissen gearbeitet hat, dann werde ich ihm zwar wohlwollend ein Zeugnis ausstellen, das wird trotzdem nicht gut aussehen:D

Die SItuation in D-Land behindert auch den Aufschwung.... weil sich jeder Arbeitgeber 3-mal überlegt, ob er wirklich jemanden einstellt, und den dann unter Umständen nicht loskriegt, oder vors Arbeitsgerict muss;)

Dudeplanet
26-05-2010, 22:25
Der mieseste Satz ist: "Wir wünschen XY für seinen weiteren Lebensweg viel Glück."

Das ist ne glatte 6.:ups:


Ich finde Zeugnisrumfuddelei unnötig. Keiner liest Zeugnisse. Wenn doch hat man im vorhinein ohnehin nicht überzeugt. Welcher Chef versteht schon die Formulierungen genau? Es muss auch nicht alles ne 1 sein. Würde mich als potentiellen AG misstrauisch machen.

Lass es gut sein. Das ist keine 1. Muss aber auch nicht.


Kraken: Ich muss Dir 100% Recht geben.

Reshi
26-05-2010, 22:33
Inzwischen ist es doch auch schon weit verbreitet, dass man die Zeugnisse nicht mehr codiert. Also keine Zweideutigkeiten mehr. Wird am Ende erwähnt falls dem so ist.

SV-Rheinmain
26-05-2010, 22:38
Ich habe gerade gestern mit einem darüber gesprochen, dass es in D-Land fast unmöglich ist, jemandem zu künden:D

In der Schweiz kann ich meinen Mitarbeiter binnen der Kündigungsfrist (dafür ist die ja da;)) rauswerfen ohne Grund, einfach, weil ich ihn nicht brauche, oder er mir auffen Sack geht! Einen Grund brauche ich nur bei einer fristlosen Kündigung! Wenn er mich DA anklagt, muss ich evt. die 3 Monate Kündigungsfrist (meistens) noch bezahlen.

Es ist ja schliesslich MEIN Geschäft..... da stelle ich ein, wen ich will, und wer mir auffen Sack geht, dem künde ich, ist mein gutes Recht!

Und wenn ich jemanden rauswerfe, weil er beschissen gearbeitet hat, dann werde ich ihm zwar wohlwollend ein Zeugnis ausstellen, das wird trotzdem nicht gut aussehen:D

Die SItuation in D-Land behindert auch den Aufschwung.... weil sich jeder Arbeitgeber 3-mal überlegt, ob er wirklich jemanden einstellt, und den dann unter Umständen nicht loskriegt, oder vors Arbeitsgerict muss;)

Da hast du zu 100% Recht! In D jemanden raus zu bekommen ist fast schwerer als eine Frau zu verstehen!

Ich hab so nen Idioten fristlos rausgeschmissen, weil er einen Kollegen verprügeln wollte, angekündigt krank gemacht hat, mich als ********* tituliert hat (hat er ja in manchen Situationen gar nicht so Unrecht :D, aber ich bin gerne auch mal *********), und einfach unentschuldigt gefehlt hat, Ware vor der Auslieferung absichtlich beschädigt. Alles mit Zeugen belegbar.
Arbeitsgericht sagt: die fristlose Kündigung ist unverhältnismäßig und ich mußte ihm die Kohle bis zum Ablauf der fristgerechten Kündigung nachzahlen.
Dann frag ich mich mal was denn noch alles passieren muß damit ich fristlos kündigen kann.
In D ist es oftmals schöner und bequemer als Arbeitnehmer zu arbeiten als eine eigene Firma zu betreiben. Da ist es in der Schweiz viel angenehmer.
Wenn meine Familie mitgehen würde - ich wäre sofort weg aus Deutschland!

Fry_
26-05-2010, 22:50
Kündigungsschutz ist ein schwieriges Thema. Klar wäre es schön, wenn A*geigen unbürokratisch vor die Tür gesetzt werden könnten (geht in Kleinbetrieben ja auch). Was mir besonders auf den Sack geht sind Leute die meinen, ihre bloße Anwesenheit am Arbeitsplatz sei ja sozusagen schon Pflichterfüllung genug ("was soll ich denn noch alles machen"), und lieber ihren Kollegen die ganze Arbeit überlassen.
Aber wenn Leute gefeuert werden um die Börse bei Laune zu halten siehts schon wieder anders aus .... oder wenn Leute mit der Kündigungsdrohung zu allem möglichen genötigt werden.

Mal am Rande:
Hier in der Gegend gibts ne kleinere Softwarefirma, die haben ein tolles System: Wenn bei nem neuen die Probezeit zuende geht, gibts ne Betriebsversammlung, und alle müssen zustimmen bevor der Kollege übernommen wird.
Die Firma ist für ihr gutes Betriebsklima bekannt, und sie haben fachlich auch nen guten Ruf ;)

Kraken
26-05-2010, 22:56
Aber wenn Leute gefeuert werden um die Börse bei Laune zu halten siehts schon wieder anders aus .... oder wenn Leute mit der Kündigungsdrohung zu allem möglichen genötigt werden.

Nun, zweiteres kann man auch als letzte Chance sehen;) Ich möchte jemanden rausschmeissen, gebe ihm aber noch eine letzte Chance!

Und zu ersterem: Ist es denn besser, die Firma zu Boden zu reiten? In schlechten Zeiten keinen raussschmeissen, und deshalb die Firma am Ende zumachen müssen?

Fry_
26-05-2010, 23:12
...
Und zu ersterem: Ist es denn besser, die Firma zu Boden zu reiten? In schlechten Zeiten keinen raussschmeissen, und deshalb die Firma am Ende zumachen müssen?

ganz so dramatisch ists meistens nicht. Lange vor der Insolvenz gibts ja noch betriebsbedingte Kündigungen ...
Deutschland ist mit dem Kündigungsschutz immerhin einige Jahrzehnte nicht schlecht gefahren. Wer damit rechnen kann seinen Job zu behalten wenn er keine scheisse baut, kann auch Kredite aufnehmen, Häusle bauen, Familie gründen und all so Zeug was ne Volkswirtschaft so braucht. Das Wundermittel zur Wirtschaftsförderung wäre die schlichte Abschaffung des Kündigungsschutzes nicht.
Elegant wäre, den ganzen Hickhack wegzulassen und feste Regeln aufzustellen, wie viel Abfindung jeweils zu zahlen ist.
Leute rauswerfen kostet im Moment ja auch Geld, da wäre es besser man wirft es gleich dem gefeuerten hinterher statt es für Prozesse verbrennen zu müssen. Wäre wohl meist das beste für alle (außer den Anwälten :D ).

Klein-Heini
26-05-2010, 23:23
Kein Eintrag zur Kollegen/Vorgesetzten Beziehung obwohl die gut sein müsste.

Hier auf jeden Fall nachhaken, bzw. auf eine entsprechende Formulierung bestehen. Da kann durchaus so interpretiert werden, daß es nicht positives darüber zu sagen gibt.

In Bezug auf die sontigen Codes ist es momentan eine schwierige Situation:
Rein rechtlich sind solche einheitlichen "Geheimcodes" eigentlich nicht zulässig. Alte, bekannte Codes können allerdings durch neue ersetzt werden....aber auch hier führt evtl. nicht jedes Unternehmen die gleichen Codes ein, etc.. .

Lange Rede, kurzer Sinn: Was eine Gesellschaft als harmlose, eigentlich positive Information ins Arbeitszeugnis schreibt, kann von einer anderen im Extremfall als versteckter Hinweis in Bezug auf Arbeitnehmerfehlverhalten interpretiert werden.

Wie gesagt: Das ist der denkbar UNGÜNSTIGSTE Fall.

Fazit: Um auf Nummer sicher zu gehen laß Dein Zeugnis von einem entsprechend spezialisierten Anwalt überprüfen.

PS: Beim Weggang sollte optimalerweise stehen, daß das Unternehmen diesen bedauert. Also sowas wie "Wir bedauern seinen Weggang außerordentlich und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute".

Papatom
27-05-2010, 08:05
Moin,

also, inzwischen muss man da ein wenig aufpassen mit dieser Zeugnisanalyse. Ich habe z.B. immer mehr Unternehmen kennengelernt, wo die Zeugnisse von irgendeiner Sekretärin, Assistentin der GL, was weiß ich wem geschrieben werden. Oder der Meister im Betrieb zwar sein Handwerk super macht, aber keinerlei Kenntnisse von Arbeitszeugniscodierung hat.
Es kommt daher immer öfter vor, dass wohlgemeint ein dilettantisches Arbeitszeugnis verfasst wird, das aber in Sachen Codierungen katastrophal ist. Demanch muss man auch immer erstmal einen Blick auf das Unternehmen werfen, von dem das Zeugnis kommt...

Gruß

Caramujo
27-05-2010, 09:16
Ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu :D

Also so Hinweise auf Pünktlichkeit, Ehrlichkeit usw. sind immer gaaaaaaanz schlecht. Weil selbstverständlich.
"Er war stets pünktlich" heißt übersetzt Punkt 8 am Arbeitsplatz, Punkt 12:30 in der Mittagspause, Punkt 13:00 Uhr wieder da und Punkt 16:30 Uhr fällt der Stift egal was passiert. => gaaaaaaaaanz schlecht

Die Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" würde ich hier mit einer 1- bewerten, da sie noch mit "stets zur vollsten Zufriedenheit" getoppt werden kann. Allerdings lässt der Teil mit den übertragenen Aufgaben vermuten, dass evtl. nur nach Anweisung gearbeitet wurde / werden konnte. Kommt dann aber auch auf die Stelle drauf an.

"Gesellig" ist immer gaaaaaaaaanz schlecht. => Tratscht und feiert gern.

Da wird dann lieber gesehen: "Sein Verhalten Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gegenüber war stets vorbildlich / stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."

Aber die "Gute-Wünsche-Formel" ist eigentlich in jedem guten Arbeitszeugnis als Schluss Pflicht!

Da kann man ganze Bücher drüber schreiben - ist ja auch schon gemacht worden :D

Seh hier im Büro immer ganz tolle Fassungen in Sachen Arbeitszeugnis :rolleyes:



Caramujo

P.S. Die 2 "Versionen" des Arbeitszeugnisses hab ich grad mal meinem Chef vorgelegt :rofl:

Die sind echt göttlich - soviel zum Thema zwischen den Zeilen lesen :verbeug:

Tino78
27-05-2010, 10:33
Der mieseste Satz ist: "Wir wünschen XY für seinen weiteren Lebensweg viel Glück."

Das ist ne glatte 6.:ups:


Warum?

Tino78
27-05-2010, 10:37
Moin,

also, inzwischen muss man da ein wenig aufpassen mit dieser Zeugnisanalyse. Ich habe z.B. immer mehr Unternehmen kennengelernt, wo die Zeugnisse von irgendeiner Sekretärin, Assistentin der GL, was weiß ich wem geschrieben werden. Oder der Meister im Betrieb zwar sein Handwerk super macht, aber keinerlei Kenntnisse von Arbeitszeugniscodierung hat.
Es kommt daher immer öfter vor, dass wohlgemeint ein dilettantisches Arbeitszeugnis verfasst wird, das aber in Sachen Codierungen katastrophal ist. Demanch muss man auch immer erstmal einen Blick auf das Unternehmen werfen, von dem das Zeugnis kommt...

Gruß

das denke ich nämlich auch.... Das Zeugniss, welches ich von meinem Damaligen Chef bekommen habe, als ich in einem relativ kleinen Unternehmen gearbeitet habe, is 100%ig nicht böse gemeint. Allein schon deshalb, da ich noch heute ein fast freundschaftliches Verhältnis zu ihm und meinen damaligen Kollegen habe. Dennoch is am ende des Zeugnisses der von Dudeplanet gepostete Satz: "Wir wünschen XY für seinen weiteren Lebensweg viel Glück." auch bei mir zu finden...

Kraken
27-05-2010, 11:00
Warum?

Glück wünschen heisst, dass man davon ausgeht, dass er es brauchen wird;)

Ansonsten wäre ein "wir bedauern...... und bedanken uns für die stets sehr guten Leistungen" oder ähnliches angebracht.

Vegeto
27-05-2010, 11:08
Die Schlussformulierung enthält im optimalen Fall Bedauern das der Mitarbeiter geht, Dank für geleistete Arbeit und Glück/Erfolgswünsche für die berufliche und private Zukunft.

Kein Bedauern: Hinweis das der Mitarbeiter gehen musste
Kein Dank für seine (guten) Leistungen: was er getan hat war nicht zu gebrauchen
Nur Glückwünsche heißt so viel wie: Ohne Glück bekommt der Nichts zu Stande.

Sehr gut wäre zum Beispiel "Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn X sehr und danken ihm für seine stets sehr guten Leistungen. Weiterhin wünschen wir ihm auf seinem beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


Allerdings muss ein Zeugnis nicht den Zeugniscode enthalten. Mittlerweile schreiben einige Unternehmen auch darunter das dieses Zeugnis keinen Code enthält und wenn dieser trotzdem interpretiert würde, diese Interpretation nicht dem Verfasser entsprechen würde.

Alephthau
27-05-2010, 11:31
Kein Eintrag zur Kollegen/Vorgesetzten Beziehung obwohl die gut sein müsste.


Sei froh, das kann auch nach hinten losgehen! :D

Gruß

Alef

Kraken
27-05-2010, 11:43
Die Schlussformulierung enthält im optimalen Fall Bedauern das der Mitarbeiter geht, Dank für geleistete Arbeit und Glück/Erfolgswünsche für die berufliche und private Zukunft.

Kein Bedauern: Hinweis das der Mitarbeiter gehen musste
Kein Dank für seine (guten) Leistungen: was er getan hat war nicht zu gebrauchen
Nur Glückwünsche heißt so viel wie: Ohne Glück bekommt der Nichts zu Stande.

Sehr gut wäre zum Beispiel "Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn X sehr und danken ihm für seine stets sehr guten Leistungen. Weiterhin wünschen wir ihm auf seinem beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


Allerdings muss ein Zeugnis nicht den Zeugniscode enthalten. Mittlerweile schreiben einige Unternehmen auch darunter das dieses Zeugnis keinen Code enthält und wenn dieser trotzdem interpretiert würde, diese Interpretation nicht dem Verfasser entsprechen würde.

:yeaha:

Bei den Glückwünschen ist insbesonder das "weiterhin" von Wichtigkeit:)

aber ICH würde einfach deinen schönen Disclaimer drunterschreiben, nicht codiert.. und fettisch:)

Tino78
27-05-2010, 11:46
Gut, nachdem ich nochmal nachgeschaut habe, sthet bei mir folgende Schlussformel in meinem Zeugnis:

„Herr....... scheidet am...... auf eigenen Wunsch aus unseremUnternehmen aus. Wir danken Herr. ….. für seine allzeit guten Leistungen und bedauern sein Ausscheiden sehr.
Wir wünschen Herrn …... auf seinem Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg. „

Kraken
27-05-2010, 11:57
Gut, nachdem ich nochmal nachgeschaut habe, sthet bei mir folgende Schlussformel in meinem Zeugnis:

„Herr....... scheidet am...... auf eigenen Wunsch aus unseremUnternehmen aus. Wir danken Herr. ….. für seine allzeit guten Leistungen und bedauern sein Ausscheiden sehr.
Wir wünschen Herrn …... auf seinem Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg. „

Das klingt gut!:)

Tino78
27-05-2010, 12:10
Das klingt gut!:)

... na dann bin ick ja doch beruhigt ;)

Dudeplanet
27-05-2010, 22:44
Warum?

Nun, eine 1 (ohne Gewähr) wäre: Wir wünschen XY für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Bei der 6 ist eben, wie von Kraken bemerkt, das Glück drin. Das weiterhin fehlt, das berufliche auch...

Das gibt's bei mir in der Firma echt so. Als Blocktext. Die Chefs kreuzen nur an (1-6) und die Texte kommen bei raus.

Ich habe jetzt nicht mehr alle Abstufungen im Kopf, aber ich hab ganz schön mit den Ohren geschlackert, als ich das gelesen habe. Man denkt sich ja ganz unbedarft eigentlich nicht, dass in den Wünschen ein Fallstrick sein kann.

gast
27-05-2010, 23:10
Eingentlich eine witzige Sache - Man darf nichts Böses reinschreiben also denkt man sich eine Codierung aus um das schön umgehen zu können...

Irgendwie echt super... :rolleyes: